Buchhaltung
GEVEST bucht
Die Übernahme der laufenden Buchhaltung bietet Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Aufzeichnungen nach dem Unternehmensgesetzbuch (bei doppelter Buchhaltung) oder nach rein steuerlichen Vorschriften (bei einfacher Buchhaltung – Einnahmen/Ausgaben -Rechnung) geführt und aufbewahrt werden.
Für Sie entfallen die Kosten für
- Anschaffung und Pflege einer eigenen Finanzbuchhaltungs-Software,
- Aufwändige Datensicherungsmaßnahmen,
- Personal
Sie sind unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Karenzierung Ihrer Mitarbeiter sowie von der Notwendigkeit laufender Fortbildungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Änderungen.
Dieses Paket beinhaltet
- Einrichtung der Buchhaltung mit der Kanzlei-Software BMD
- Entgegennahme der gesammelten und nach einem von GEVEST empfohlenen System geordneten Unterlagen
- Erfassung und Verbuchung der Belege
- Abstimmung der Konten
- Führung der Anlagenbuchhaltung
- Periodische Auswertungen in Form von Saldenlisten, Journalen, Listen offener Posten, Mahnlisten oder automatisierten Auswertungen in anderer Form.