In der Welt der Finanzen passieren ständig neue Dinge und es ergeben sich regelmäßig neue Entwicklungen. Um Ihnen stets einen kurzen Überblick über die spannendsten Neuigkeiten in der Wirtschafts- und Steuerwelt zu geben, haben wir hier für Sie Zusammenfassungen von aktuellsten Geschehnissen und Entwicklungen in diesen Bereichen.
Reform des Parteiengesetzes
Am 7. Juli war es soweit, eines der Herzstücke des türkis-grünen Regierungsprogramms wurde nach zwischendurch holprigen Verhandlungsrunden beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, undurchsichtige Politikfinanzierung zu erschweren. Sehr schnell aus den Verhandlungen zurückgezogen hat sich die FPÖ. SPÖ und NEOS waren von Anfang an bei den Verhandlungen dabei, die NEOS entschlossen sich jedoch kurzfristig nur zuzustimmen, wenn es eine umfassende Definition der Vereine in Parteinähe gebe, dies sei laut Koalition in dieser kurzen Zeit jedoch nicht möglich ohne unberechenbare rechtliche Folgen für vermeintlich unverdächtige Organisationen zu riskieren.
Im Folgenden wird auf ein paar der Erneuerungen eingegangen.
Einer der wohl relevantesten Änderungen des Parteiengesetzes liegt in der neu definierten Macht des Rechnungshofes, dieser erhält eine echte Prüfungskompetenz. Bis jetzt durfte die Partei bei begründetem Verdacht nur von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, welcher von der jeweiligen Partei selbst ausgewählt wurde. Künftig darf der Rechnungshof bei begründetem Verdacht direkt in die Parteikassen schauen. Im Gegenzug wird der Rechnungshofpräsident von nun an mit Zweidrittelmehrheit statt mit einfacher Mehrheit gewählt. Einige Erneuerungen gibt es weiters auch beim Thema Spenden. Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung der öffentlichen Hand dürfen nicht mehr an Parteien spenden. Alle Spenden über €500 müssen einmal im Quartal mit Namen und Postleitzahl auf der Website des Rechnungshofes veröffentlicht werden. Ebenfalls müssen die Parteien ihre Finanzen umfangreicher und detaillierter angeben, vor allem betroffen dabei sind Immobilien, Firmenanteile und Darlehen bei Banken. Eine weitere relevante Änderung gibt es im Bereich Parteinahe Vereine, diese waren bis dato für die Öffentlichkeit relativ undurchsichtig, auch das soll sich jetzt ändern. Alle Organisationen, die Mitbestimmungsrecht bei einer Partei haben, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben in die Rechenschaftsberichte der jeweiligen Partei miteinfließen.
Die Reform ist noch umfangreicher als hier dargestellt, Interessierte können sich die Fassung vom 8.7.2022 im Rechtsinformationssystem des Bundes genauer durchlesen.
Quellen:
Parlamentskorrespondenz, Zugriff am 8.7.2022
Der Standard, Zugriff am 8.7.2022
RIS, Zugriff am 8.7.2022
ORF, Zugriff am 8.7.2022
Italiens Steuermoral
Der ehemalige EZB Chef Mario Draghi versucht seit seinem Amtsantritt im Februar 2021 die Steuerhinterziehung in Italien in den Griff zu bekommen, dem Fiskus fehlen derzeit etwa 100 Milliarden Euro an Steuergeldern. Ein Grund hierfür ist vor allem die fehlende Steuermoral der Italiener, so wird zirka 90% der italienischen Einkommenssteuer von Angestellten und Rentnern bezahlt – eine Gruppe die beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht schummeln kann. Weiters geben mehr als die Hälfte der Italiener an ein Bruttoeinkommen unter 15.000 Euro zu beziehen, 10 Millionen Italiener zahlen überhaupt keine Steuern. Nur 35.000 Steuerpflichtige geben an mehr als 300.000 Euro brutto pro Jahr zu verdienen, und das bei knapp 40 Millionen steuerpflichtigen Einwohnern. Die italienische Steuerverwaltung gibt an, dass sich in den vergangenen 20 Jahren Steuerausstände in Höhe von 1100 Milliarden Euro angehäuft haben – „gelöst“ hat man dieses Problem bisher mit wiederkehrenden Steueramnestien, vor allem Silvio Berlusconi, ehemaliger Ministerpräsident und rechtskräftig verurteilter Steuerhinterzieher, machte gerne von dieser Praxis gebrauch.
In einem Jahr wählt Italien erneut und bereits jetzt werden von den derzeitigen Oppositionsparteien weitere Steueramnestien versprochen. Wir sind gespannt wie der Wahlkampf und die Steuersituation in Italien ausgehen wird.
Abschaffung der kalten Progression?
Der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif in Österreich ist progressiv gestaltet, das heißt das Einkommen wird in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen ansteigenden Steuersätzen besteuert. Gleichzeitig werden die Löhne jährlich an die Inflation angepasst, die Steuertarife bleiben jedoch gleich, wodurch ArbeitnehmerInnen durch Einkommenserhöhungen in höhere Steuerklassen rücken, obwohl ihr Einkommen real (=abzüglich Inflation) nicht notwendigerweise an Kaufkraft gewinnt. Das bedeutet, trotz gleichbleibenden realen Wertes der steuerlichen Bemessungsgrundlage, erhöht sich die Steuerlast überproportional.
Kurz gesagt versteht man unter kalter Progression eine versteckte jährliche Steuererhöhung, welche entsteht, wenn das Einkommen von Jahr zu Jahr steigt, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden.
Kalte Progression und die damit einhergehende versteckte Steuerbelastung ist nichts neues in Österreich, was die Regierung, insbesondre Finanzminister Brunner und Bundeskanzler Nehammer, jedoch nun zum Umdenken bewegt ist die anhaltend hohe Inflation. Bisher hatte man mit Steuerreformen gearbeitet, welche im Gegensatz zu kalter Progression den Vorteil hat, dass man hier Schwerpunkte setzen kann welche Gruppen wie entlastet werden. Aufgrund der anhaltenden Preissteigerungen sei die Situation heute jedoch eine andere als noch vor einigen Monate, was Erneuerungen im Steuersystem dringend notwendig machen. Finanzminister Magnus Brunner würde die kalte Progression gerne bereits 2023 abschaffen. Wie die Steuerreform genau aussehen wird ist noch nicht bekannt, Brunner hatte jedoch angekündigt noch vor dem Sommer ein Konzept vorzulegen, welches in weiterer Folge im Parlament diskutiert werden soll.
Quellen:
oesterreich.gv.at, Zugriff am 13.5.2022
orf.at, Zugriff am 13.5.2022
DerStandard, Zugriff am 13.5.2022
DiePresse, Zugriff am 13.5.2022
Steigende Energiekosten führen zu Steuersenkungsdebatte
Die Preise für Rohstoffe steigen, Grund dafür ist nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine. Daraus gehen starke Rufe nach einer Steuersenkung der Mineralien hervor, diese kommen vor allem aus der Logistik, da die Preisentwicklung gemeinsam mit der dafür einhergehenden Steuer ein nicht unbeträchtliches Ausmaß für die Unternehmen haben wird. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat angekündigt in den nächsten Wochen einen Plan zur Senkung der Mineralölsteuer vorzulegen. Die Opposition kritisiert, dass sofort eine Steuersenkung stattfinden soll, Brunner gibt jedoch an von „Schnellschlüssen“ nicht viel zu halten, denn „man solle nichts beschließen, was man später bereut".
Quellen:
orf.at, Zugriff am 18.3.20222
Standard, Zugriff am 18.3.2022
Salzburger Nachrichten, Zugriff am 18.3.2022
Wirtschaftliche Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine
In der Nacht von 23. auf 24. Februar ist Russland in die Ukraine einmarschiert und die ersten Sanktionen bzw. Diskussionen über Sanktionen von der EU beginnen. Doch was für Sanktionen stehen zur Verfügung und welche Auswirkungen können diese auf die Wirtschaft haben?
Wichtig zu wissen ist, dass Russland, was Rohstoffe betrifft, ein großes Los gezogen hat. Mit einer Tagesproduktion von Rund 11,5 Millionen Fass ist Russland der drittgrößte Erdölproduzent der Welt (Österreich bezieht etwas 10% seines Rohölbedarfs aus Russland). Der noch viel wichtigere Rohstoff ist jedoch Erdgas, und hier zeigt sich die Abhängigkeit der EU von Russland. Die EU bezieht 40% des gesamten Gasbestandes aus Russland, in Österreich sind es über 50% in Ungarn sogar 95%. Europa droht den Gashahn zuzudrehen, die EU hat bekannt gegeben, dass man auch ohne Gaslieferung aus Russland mit den Reserven und alternativen Lieferanten über den Winter kommen könnte. Jedoch hätten selbst Sanktionen oder ein Gasstopp nicht sofort die Folgen, die man sich erwarten würde, denn Russland hat große Geldreserven aufgebaut. Weiteres warnt der Wirtschaftswissenschaftler Guntram Wolff davor, dass wenn es überhaupt kein Gas mehr gibt, wir mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Rezession reinschlittern. Außerdem sind die Alternativen zu Gas Braunkohlekraftwerke oder mehr Atomenergie - alles Energiequellen, von denen man sich eigentlich verabschieden wollte.
Weiters wird debattiert Geschäfte mit russischen Banken zu verbieten. Dies würde die russische Wirtschaft hart treffen, jedoch in weitere Folge auf die europäische Wirtschaft umschwappen.
Worauf sich die EU letzten Endes entscheiden wird und welche beziehungsweise ob Sanktionen gegen Russland verhängen wird ist noch unklar.
Quellen:
Tagesschau, Zugriff am 25.2.2022
Focus.de, Zugriff am 25.2.2022
Der Standard, Zugriff am 25.2.2022
Karl-Heinz Grasser wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Es ist erst ein gutes Jahr her seitdem die Entscheidung in der BUWOG-Causa verkündet wurde, nun wurde bekannt, dass der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser erneut angeklagt wird, diesmal wegen vermeintlicher Steuerhinterziehung. Genauer geht es um Honorare in der Höhe von 4,38 Millionen Euro, die er für seine Tätigkeiten für die Meinl Internation Power (MIP) erhielt, diese fungierten als Vertriebsprovision. Der Vorwurf lautet, dass Grasser diese nicht in seiner Einkommenssteuererklärung angab, wodurch seine Steuer zu gering festgesetzt wurde, genauer soll er laut Anklage Steuern in Höhe von 2,2 Millionen hinterzogen haben. Die Gelder sollen über ein komplexes Firmenkonstrukt gelaufen und versteuert worden sein, ausgedacht von Grassers damaligen Finanzberater und jetzigen Mitangeklagten H.. Die Kernfragen der Anklage lauten demnach ob die Honorare Grasser selbst zuzuordnen sind und er sie demnach auch selbst hätte versteuern müssen? sowie welche Rolle H. bei der Steuerfrage gespielt hat? Die Anklage der WKStA wegen Steuerhinterziehung richtet sich gegen beide, laut ersten Statements sind sich Grasser und H. bezüglich der letzten Kernfrage jedoch sehr uneins.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen:
Salzburger Nachrichten, Zugriff am 23.1.2022
Der Standard, Zugriff am 23.1.2022
Kurier, Zugriff am 23.1.2022
Schweizer Notenbank verzeichnet Gewinn über 26 Milliarden Franken
Im Jahr 2021 hat die Schweizer Nationalbank 26 Milliarden Franken Gewinn erzielt, umgerechnet sind das in etwa 25 Milliarden Euro. Treiber waren hierbei vorrangig Bewertungsgewinne auf Fremdwährungspositionen. Der ausführliche Bericht zum Jahresabschluss wird voraussichtlich am 7. März veröffentlicht, das Ergebnis ist noch abhängig von den Devisenreserven der Schweizer Nationalbank, dazu zählen unter anderem ausländische Aktien und Anleihen. Im vorherigen Jahr 2020 betrug der Gewinn 20,9 Milliarden Franken. Auch wie im Jahr 2020 sollen 6 Milliarden Franken an die öffentliche Hand ausbezahlt werden, davon soll 1/3 an den Bund und 2/3 an die Kantone gehen. Laut Schweizer Notenbank wird die Ausschüttungsreserve nach den Auszahlungen gute 102 Milliarden Franken betragen.
Quellen:
Handelsblatt, Zugriff am 7.1.2021
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 7.1.2021
US Inflationsrate auf Höchstniveau
Die USA weist mit 6,8% ihre höchste Inflationsrate seit 40 Jahren vor. Im Vergleich dazu lag die Inflationsrate im Euroraum im Oktober 2021 bei durchschnittlich 4,1%, in Deutschland lag sie im November 2021 bei 5,2%, die höchste seit 30 Jahren, und in Österreich bei 4,3%. Bei den USA steht demnach eine Straffung der Geldpolitik im Raum, dies wird voraussichtlich kommende Woche in der Sitzung der Zentralbanker diskutiert. Auch Jason Furman, der ehemalige Chefökonom von Barack Obama, weist auf die deutliche Differenz zu den Euroländern hin. Er deutet darauf hin, dass beide Regionen unter zerbrochene Lieferketten litten und beide eine expansive Geldpolitik verfolgen. Der Unterschied läge seiner Ansicht nach in dem größeren Fiskalpaket der USA, dieser Vergleich hinkt jedoch, da die Fiskalpolitik im Euroraum weitgehend im einzelstaatlichen Verantwortungsbereich liegt. Kritik kommt auch vom republikanischen Lager, welche den Grund für die hohe Inflation in den großzügigen Ausgabeprogrammen von Biden sehen.
Weiters sinken auch die Reallöhne in den USA, was mit einem massiven Arbeitskräftemangel einhergeht. So sehen die Vereinigten Staaten sich derzeit mit 11 Millionen offenen Stellen und nur 7 Millionen Arbeitslosen konfrontiert, was Inflationssorgen weiter beflügeln.
Das Inflationsgefälle zwischen den USA und der Eurozone kann früher oder später Auswirkungen auf die jeweiligen Währungen haben und zu ungewollten Auf- oder Abwertungen führen.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 12.12.2021
Handelsblatt, Zugriff am 12.12.2021
Statistisches Bundesamt, Zugriff am 12.12.2021
Statista, Zugriff am 12.12.2021
Statista2, Zugriff am 12.12.2021
Einführung der Krypto-Steuer in Österreich
Ab wann tritt das Gesetz voraussichtlich in Kraft?
Der erste Gesetzesentwurf für die Einführung einer Krypto-Steuer wurde am 8.11.2021 vorgelegt. Die Begutachtungsphase läuft bis 6.12.2021, bei dieser haben Institutionen, Organisationen und Privatpersonen die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Nach Beendigung der Begutachtungsphase kann das Ministerium noch etwaige Änderungen vornehmen. Der Entwurf besagt, dass das Steuergesetz ab 1.3.2022 in Kraft tritt, jedoch rückwirkend auf alle Käufe nach dem 28.2.2021 angewendet wird.
Was besagt das Gesetz genau?
Derzeit sind Gewinne, welche aus dem Verkauf von Kryptowährung generiert und mindestens 1 Jahr gehalten wurden, steuerfrei. Wenn ein Krypto-Asset jedoch nach über einem Jahr verkauft wird und aus dem Verkauf ein Gewinn generiert wird, muss dieser versteuert werden und wird dem jeweiligen Jahreseinkommen der Person hinzugerechnet. Demnach liegt der maximale Steuersatz bei 55%, ein Jahreseinkommen bis €11.000 ist steuerfrei (Gevest berichtete). Mit der neuen Krypto-Steuer sollen nun jegliche Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, unter die Kapitalertragsteuer fallen und mit 27,5% versteuert werden. Weiters werden Trades, welche ausschließlich zwischen Kryptowährungen (bspw. zwischen Bitcoin und Tether) stattfinden, steuerfrei.
Zu dem Gesetz findet sich sowohl positive als auch negative Kritik. Als gut empfunden wird vor allem die Tatsache, dass der Gewinn nicht mehr mit dem Einkommen addiert, sondern separat berechnet wird, und, dass der Tausch zwischen Kryptowährung nicht mehr steuerpflichtig ist womit man seine Gewinne über mehrere Jahre mitnehmen kann. Als Nachteil wird vor allem das Wegfallen des bisher steuerfreien ersten Jahres gesehen.
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes ist noch nicht fixiert, es ist jedoch sehr sicher, dass sich in der Welt der Kryptowährung über die nächsten Jahre hinweg noch einiges verändern wird.
Bundesregierung überlegt neue Finanzhilfen
2-G, 2,5-G, eine Reisewarnung Deutschlands für Österreich, ein Lockdown für Ungeimpfte, möglicherweise abendliche Ausgangsbeschränkungen auch für Geimpfte – derzeit sind wieder verschiedene Maßnahmen in Kraft und in Diskussion, um die Ausbreitung des Coronavirus’ in Österreich einzuschränken. All diese Maßnahmen haben eine Konsequenz: Weniger Menschen besuchen Restaurants, gehen einkaufen oder reisen – unfreiwillig oder freiwillig.
Daher werden von allen Seiten die Rufe nach neuen staatlichen Hilfen laut. Die Nachtgastronomen leiden noch unter den Folgen der langen Schließung von März 2020 bis Ende Juni 2021 und wollen nun angesichts neuer Beschränkungen ein eigenes Unterstützungspaket. Ähnliche Forderungen kommen aus der Stadthotellerie: Für den Dezember rolle gerade eine große Stornowelle an, die Auslastung im November liege bei nur 38 Prozent. Die Branche brauche Hilfe – am besten mehr als bisher, heißt es aus der Wiener Wirtschaftskammer.
Im Finanzministerium zeigt man sich diskussionsbereit, stellt aber klar, dass es eher keine neuen Hilfsinstrumente geben werde. Stattdessen könnten etwa der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds wieder aktiviert werden.
Derzeit können Unternehmen noch nach unterschiedlichen Kriterien Hilfen beantragen. Die Kurzarbeitsregelung gilt weiterhin, der Staat übernimmt auch Garantien für Kredite und bis Jahresende gilt auch der Verlustersatz. Für ihn gilt ein Mindestumsatzausfall von 30 Prozent in einem bestimmten Zeitraum. Es gibt je nach Größe des Unternehmens einen Zuschuss v on 70 oder 90 Prozent a m errechneten Verlust.
Für die Gastronomie gilt noch bis Jahresende der verringerte Steuersatz von fünf Prozent statt 20 bzw. zehn Prozent auf Speisen und Getränke. Diese Steuersenkung wurde von der Regierung für die Wirte gemacht, es wurde sogar empfohlen, die Senkung nicht an die Kunden weiterzugeben.
Interessenvertreter wollen, dass der fünfprozentige Steuersatz bis zum Ende der Wintersaison 2021/2022 oder gar bis Ende 2022 gilt. Die Senkung endete ursprünglich bereits im Dezember 2020, wurde damals aber bis Ende 2021 verlängert.
Am wahrscheinlichsten ist die Wiederbelebung des Ausfallsbonus, der im September ausgelaufen ist. Er griff bei einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent, die Unternehmen erhielten monatlich bis zu 60.000 Euro vom Staat überwiesen.
ÖVP und Grüne wollen in den kommenden Tagen mit Interessenvertretern über die Situation und über eine mögliche Wiederbelebung der alten Hilfsmaßnahmen beraten. Es gebe keine Eile, weil die angedachten Hilfen ohnehin nur nachträglich beantragt werden können, hieß es aus dem Finanzressort. Auf das heurige Budget hätten neue Finanzhilfen keine Auswirkungen, man habe noch Reserven. Anders sieht es aus, falls die Hilfen in das Jahr 2022 verlängert werden. Dann muss der Budgetvoranschlag, der ab heute, Dienstag, im Plenum diskutiert wird und am Donnerstag beschlossen werden soll, möglicherweise angepasst werden.
Quelle:
Die Presse, Zugriff am 16.11.2021
Österreichs Inflationsrate steigt
Die Geldpolitik der EU gibt in Bezug auf die Teuerungsrate eine klare Vorgabe, so sollen die Staaten ihre Wirtschaft so steuern, dass diese knapp unter 2% liegt. Die letzten Jahrzehnte konnte dies im europäischen Wirtschaftsraum gut eingehalten werden, dies ist jedoch seit der mittlerweile über 1 ½ Jahren anhaltenden Corona-Krise nicht mehr der Fall. Dies zeichnete sich vor allem im Frühjahr 2020 mit einer vergleichsweise sehr niedrigen Inflationsrate von 1,3% ab, Grund dafür waren nicht nur der Lockdown sondern auch die sehr niedrigen Treibstoffpreise zu dieser Zeit. Die Teuerungsrate ließ sich jedoch auch nicht im darauffolgenden Winter auf den gehofften Wert steuern, demnach lag sie im Jänner 2021 bei 0,8% und im Februar 2021 sogar nur bei 0,5%. Auf dieses Tief folgte jedoch ein stetiger und steiler Aufstieg, welcher sich seit Mai 2021 weit über den 2% abspielt. Im Oktober erreichte die Inflationsrate schließlich ein seit November 2011 nicht mehr dagewesenes Hoch von 3,6%. Ein essentieller Grund hierfür seien ebenfalls die Treibstoffpreise, welche jedoch seit Anfang des Jahres fast stetig steigen.
Quellen:
Bundesministerium für Klimaschutz, Zugriff am 29.10.2021
Die Presse, Zugriff am 29.10.2021
Der Standard, Zugriff am 29.10.2021
Statista, Zugriff am 29.10.2021
Rekordinvestment für Bitpanda
Es ist noch nicht mal ein halbes Jahr her als Bitpanda ihre Series-B-Runde mit 170 Millionen US-Dollar abgeschlossen und sich damit offiziell als erstes Unicorn Österreichs bezeichnen durfte. Nun fand die Series-C-Runde statt und heute wurde bekannt, dass sich die Börse für Kryptowährung ein Investment in Höhe von knapp 224 Millionen Euro gesichert und somit einen neuen Rekord für heimische Startups aufgestellt hat. Auch die Bewertung von Bitpanda hat sich seit März verdreifacht und liegt derzeit bei 4,1 Milliarden Dollar. Das Tech-Startup bricht hiermit zwei Rekorde: einerseits mit der Investmenthöhe, andererseits mit der Bewertung, mit welcher Bitpanda auch an vielen namhaften Unternehmen vorbeizieht. Zu nennen sind hier die Vienna Insurance Group mit einem Firmenwert von 3,78 Mrd. US Dollar, die Oberbank mit einem Firmenwert von 3,62 Mrd. US Dollar und Uniqa mit einem Firmenwert von 2,81 Mrd. US Dollar. An der Spitze in Österreich steht nach wie vor die börsennotierte Erste Bank Group mit einem Firmenwert von knapp über 16,6 Mrd. US Dollar, wie lange das noch der Fall ist wird sich zeigen, eines ist jedenfalls sehr sicher: Bitpanda hat noch einen spannenden Weg vor sich.
Quellen:
Brutkasten, Zugriff am 17.8.2021
California News Times, Zugriff am 17.8.2021
Der Standard, Zugriff am 17.8.2021
Eu-Startups, Zugriff am 17.8.2021
Kryptowährung
Bitcoin tumbles below $30,000 for the first time since January.
Bitcoin miners exit China, beat a path to the U.S. as crypto climate shifts
Neuer Schlag gegen Bitcoin-Schürfer belastet Kryptowährungen
2009 – das Geburtsjahr des Bitcoins. Er wurde anfangs belächelt, der Wert lag bei 0,07 US-Dollar. Stand heute (23.6.2021) liegt der Wert eines Bitcoins nicht nur bei 33.641,20 US-Dollar, sondern hat die Sicht auf das weltweite Finanzsystem grundlegend verändert.
Für viele ist der Begriff „Kryptowährung“ immer noch ein Rätsel. Einige unserer Klienten könnten wiederum einen mindestens abendfüllenden Vortrag darüber halten. In diesem Artikel wollen wir grundlegende Fragen zu dem Thema klären und auf weniger technische Weise (hoffentlich) Licht ins Dunkel bringen.
Wie entsteht Kryptowährung?
Kryptowährungen entstehen auf Grundlage eines Computercodes, sie ist eine Kette von Daten, die codiert wurden, um eine Währungseinheit zu kreieren.
Inwiefern unterscheiden sie sich von herkömmlicher Währung?
Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Krypto- und herkömmlicher Währung ist, dass ihr Wert sich lediglich über den Gebrauchswert bemisst.
Der größte Unterschied besteht im staatlichen Einfluss. Fiat-Währung wird von Zentralbanken ausgegeben und gemeinsam mit Staaten kontrolliert und gesteuert, sie garantieren ihre Werthaltigkeit soweit die staatliche Bonität dies zulässt. Bei Kryptowährung ist der Gegenwert allein das Vertrauen der NutzerInnen auf die Kontrollfunktion eines eigenen Netzwerkes und das funktioniert mit der Blockchain. Jede Transaktion wird verschlüsselt und dezentral gespeichert, sie wird zu digitalen Datenblöcken zusammengefasst, dafür legen die TeilnehmerInnen ihre Rechner zu einem Netzwerk zusammen. Wer die Daten manipulieren will, müsste alle Rechner des Netzwerkes hacken, da dies eigentlich unmöglich ist gilt die Währung als sicher. Besonders beliebt sind Kryptowährungen bei BürgerInnen in Krisengebieten, da der Staat keinen Zugriff darauf hat. Da staatliche Notenbanken bei Kryptos aus dem Rennen sind, werden sie von vielen Ländern auch nicht als echte Währung gesehen, sondern als immaterielle Wirtschaftsgüter wie zB eine gekaufte Microsoft Office Lizenz.
Klassische und digitale Währung unterscheiden sich auch signifikant in der Transaktion, Kryptowährungs-Transaktionen passieren sofort und sind dem gesamten Netzwerk bekannt, sie sind schneller, überall verfügbar und in den meisten Fällen kostenlos.
Sind sie steuerrechtlich erfasst?
Ja und Nein. Das Minen und den anschließenden Verkauf (oder die Konvertierung in eine andere Coin) beurteilt das österreichische Steuerrecht als betriebliche Tätigkeit und wird steuerlich gleich qualifiziert wie das Brötchenbacken des Bäckers. Bei den meisten zählen Kryptowährungen jedoch zum Privatvermögen. Die genauen Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich ist der Handel mit Kryptowährung – abgesehen von geminten Coins – steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf (ACHTUNG: dazu zählt auch die Konvertierung – zB von Ethereum in Theta), wenn dies innerhalb eines Jahres passiert (taggenaue Berechnung), auch dann, wenn die Coins in der Wallet belassen werden. Nach diesem Jahr herrscht absolute Steuerfreiheit. Zu beachten gilt, dass im Falle der Steuerpflicht die volle Progression anfällt, das heißt Gewinne sind nicht mit der Kapitalertragsteuer abgegolten, da der Gesetzgeber Kryptos nicht als Wertpapiere sieht. Die Konsequenz aus dieser Beurteilung bedeutet aber auch, dass es bei Kryptowährung keine Wegzugsbesteuerung wie bei Wertpapieren oder Anteilen an Kapitalgesellschaften gibt. Das bedeutet bei ausufernden Gewinnen liegt darin wieder völlig legales Gestaltungspotential.
Wird sie die Zukunft ändern?
Ja. Da es sich hierbei um eine digitale Währung handelt ist es wohl wenig überraschend, dass Kryptowährung als Zahlungsmethode vor allem im digitalen Bereich bereits sehr fortgeschritten ist. Auch Asien gilt hier als Vorreiter, so haben beispielsweise Bitcoins sich in Ländern wie Japan, Südkorea, Thailand oder Taiwan bereits als gängige Zahlungsmethode etabliert. Dieser Trend scheint auch langsam in Europa anzukommen, in Staaten wie Malta, Liechtenstein oder den Niederlanden finden sich sehr viele kryptofreundliche Zahlstellen.
Jedoch sehen viele Staaten diesem Trend noch sehr skeptisch entgegen, das liegt einerseits daran, dass sie, wie bereits oben ausgeführt, unabhängig von Regierungen und Zentralbanken agiert und diese daher keine Einflussmöglichkeit haben. Andererseits kann der Wert der Währung laut ExpertInnen künstlich in die Höhe getrieben werden, was zu einer immer größer werdenden Blase führen kann, die irgendwann platzt.
Durch die Geschwindigkeit und Diskretion (Umgehung von Meldeverpflichtungen von Banken, etwaigen grenzüberschreitenden Devisen- und Valutentransferbeschränkungen) ist sie freilich auch für illegale Bereiche von Interesse. Auf längere Sicht ist deshalb damit zu rechnen, dass dieser anonyme und derzeit stark deregulierte Markt im Fokus vieler Behörden bleiben wird.
Was die Zukunft genau bringen wird, kann niemand vorhersagen, sicher ist jedoch, dass Kryptowährung uns in vielen verschiedenen Formen begegnen und immer präsenter wird.
Erster Meilenstein für globale Mindeststeuer
Es ist soweit, nach jahrelangen Debatten haben sich die G7 Staaten schließlich auf die Grundlage einer weltweiten Steuerregelung geeinigt. Der britische Finanzminister Rishi Sunak brachte die Problematik auf den Punkt: „in einer komplexen, globalen und digitalen Wirtschaft wie unserer können wir uns nicht auf ein Steuersystem verlassen, das zu einem großen Teil in den 1920er Jahren entworfen wurde“.
Wie genau sehen die Grundlagen dieses neuen Steuergesetzes aus?
Die sieben führenden Industrienationen haben eine globale Mindeststeuer von 15% beschlossen. Mit dieser neuen Steuergrundlage sollen nicht nur legale Steuerschlupflöcher geschlossen, sondern auch Steuervorteile zwischen Staaten ausgeglichen werden. Zudem sollen Länder, in denen Konzerne Umsätze machen, stärker von diesen Gewinnen profitieren. So sollen Konzerne mit einer Gewinnmarge von >10% in dem Land Steuern zahlen, in denen sie den Umsatz generieren, Gewinne, welche über diese Marge hinausgehen, sollen mit 20% versteuert werden.
Der nächste Schritt hier ist es, die G20 Staaten in das Abkommen miteinzuschließen. Über die Steuerreform diskutiert wurde in diesem Kreis bereits Mitte April, als die USA sich offiziell dafür entschied wieder in die Verhandlungen einzusteigen (Gevest berichtete). Hier sind zusätzlich noch wichtige Schwellenländer wie China, Brasilien, Indien, Südkorea und viele mehr vertreten. Der nächste G20 Gipfel findet im kommenden Juli in Venedig statt, wo das Steuerabkommen noch weiter ausgebaut werden soll.
Quellen:
Der Standard, Zugriff am 7.6.2021
Die Zeit, Zugriff am 7.6.2021
Die Presse, Zugriff am 7.6.2021
Amazon baut Filmgeschäft weiter aus
8,45 Mrd. US-Dollar, 4.000 neue Filme. Der Deal ist überm Tisch, Amazon hat das Filmstudio MGM aufgekauft und ist nun offizieller Eigentümer von Filmrechten wie „James Bond“, „Rocky“, „The Handmaid‘s-Tale“ und vielem mehr. Schon jetzt ist die Amazon-Aktie seit dem Kauf um 0,7% gestiegen. In den ersten 3 Monaten der Pandemie verzeichnete Amazon Prime Video einen Zuwachs von 166% mehr Nutzung. Schon im März diesen Jahres entschloss Amazon sich weiter von seinen Konkurrenten Netflix und Disney+ abzuheben und als erste Streamingplattform die Sportwelt zu betreten. Für knapp 100 Millionen Euro kaufte sich Amazon Prime Video Live Rechte für die beliebten Dienstag Champions Spiele sowie die deutsche Bundesliga. Absolut klingen diese Beträge sehr hoch, wenn man sie jedoch mit dem Umsatz von Amazon ins Verhältnis setzt, welcher im Jahr 2020 386,06 Milliarden US-Dollar betrug, wirken sie deutlich weniger erschreckend. Allein letztes Jahr verzeichnete Amazon ein Umsatzplus von 38%, zu danken ist dies vor allem der Covid-19 Krise.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 26.5.2021
Der Standard, Zugriff am 26.5.2021
Statista, Zugriff am 26.5.2021
Handelsblatt, Zugriff am 26.5.2021
Handelsblatt, Zugriff am 26.5.2021
Globale Steuer für Unternehmen
Das internationale Steuerrecht ist eine knifflige Angelegenheit mit vielen Grauzonen. Multinationale Konzerne mit Sitzen in vielen Ländern verschieben Gewinne von Tochtergesellschaften zu Steueroasen. Das Bekannteste Beispiel für das Ausnützen von Schlupflöchern im internationalen Steuerrecht ist Alphabet, der Mutterkonzern von Google, welcher den Sitz seines geistigen Eigentums auf den Bermudas hat – steuerfrei versteht sich. Eine weit verbreitete Praxis der nun ein Ende gesetzt werden soll. Die Verschärfung des internationalen Steuerrechts mit dem Ziel möglichst alle Steuerschlupflöcher zu schließen ist zwar keine neue Idee, die Umsetzung litt jedoch an der mangelhaften internationalen Trump-Politik der letzten Jahre. Letzten Donnerstag integrierte sich die US-Amerikanische Finanzministerin Janet Yellen mit einem 21-seitigen Vorschlag wieder aktiv an den Steuer-Plänen der G20 Staaten. Ausschlaggebend dürfte wohl unteranderem die vor kurzem bekanntgewordene Tatsache sein, dass 55 der größten US-Konzerne im Jahr 2020 über 40 Milliarden Dollar Gewinn verzeichneten, jedoch keinen Cent Körperschaftssteuern an die US-Behörden abführten– dank Steuerschlupflöchern auf legale Weise.
Der zentrale Plan der neuen Steuerreform sieht nun einen globalen Mindeststeuersatz von 12,5% für Unternehmen vor. Die Umsetzung soll folgendermaßen funktionieren: das Verschieben von Gewinnen soll zwar weiterhin möglich sein, wird ein gewisser Steuersatz jedoch unterschritten kann das Land, in dem das Unternehmen beheimatet ist, den Gewinn, welcher verschoben wurde, mit 12,5% versteuern.
Diese Reform hätte zweierlei Folgen. Erstens geht es um mehrere Milliarden Euro an Steuergeld die jedes Jahr anstatt zu verschwinden, aktiv von den Ländern erhoben und verteilt werden können. Zweitens wird der Steuerwettbewerb zwischen den Staaten massiv zurückgedrängt, anstatt mit niedrigen Steuern soll in Zukunft mit Dingen wie guter Infrastruktur geworben werden.
Quellen:
Der Standard, Zugriff am 13.4.2021
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 13.4.2021
Handelsblatt, Zugriff am 13.4.2021
Salzburger Nachrichten, Zugriff am 13.4.2021
Wiener Zeitung, Zugriff am 13.4.2021
Wirtschaftliche Auswirkungen der Frachter-Blockade am Suez-Kanal
Am Dienstag kam die überraschende und schockierende Nachricht: das 400m lange Containerschiff des taiwanischen Unternehmens „Evergreen“ ist auf Grund gelaufen und steckt im Suezkanal fest. Seitdem sind 5 Tage vergangen, das Schiff hat sich kaum bewegt und über 300 Schiffe warten auf beiden Seiten auf die Überquerung des Kanals. Die Auswirkungen dieses Stillstands sind wirtschaftlich nicht zu unterschätzen. 30% des weltweiten Containervolumens und 12% aller Waren weltweit sind auf diese Route angewiesen. Schätzungsweise 50 Schiffe und Waren im Wert von 10 Mrd. US-Dollar überqueren den Kanal täglich. 23% der transportierten Güter fallen auf Öl-Produkte zurück. Eine Studie der Allianz zeigt, dass die Kosten der Blockade auf 10 Mrd. US-Dollar pro Woche kommen werden. Grund dafür ist vor allem die Kombination aus den volatilen Öl-Preisen und den längeren Transportwegen, denn die alternative Route zum Suez-Kanal ist die 6.000 km lange Umleitung der Schiffe über das Kap der Guten Hoffnung, welche im Schnitt eine Woche länger dauert. Wann das Schiff geborgen und der Kanal wieder freigegeben werden kann bleibt unklar. Die Schlepper versuchen bereits über mehrere Stunden das Schiff zu bewegen – ohne Erfolg. Zwei weitere Schlepper sind am Weg und werden voraussichtlich heute Abend eintreffen. Die japanischen Besitzer des Schiffes gaben bekannt, dass, falls auch diese keinen Fortschritt erreichen sollten, das Schiff voraussichtlich ab morgen entladen wird.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 28.3.2021
DW, Zugriff am 28.3.2021
SRF, Zugriff am 28.3.2021
Porsche überrascht mit Umsatzrekord im Krisenjahr 2020
Mit einer Umsatzrendite von 14,6% bewies Porsche wieder einmal, dass sie die profitabelste Marke im VW Portfolio sind. Trotz des krisengebeutelten letzten Jahres generierte Porsche einen operativen Gewinn von 4,2 Mrd. Euro. Dies waren zwar 0,2% weniger Profit als 2019, doch der Umsatz ist mit 28,7 Mrd. Euro, generiert durch einen Absatz von 272.000 Fahrzeugen, auf einem neuen Rekord. Finanzchef und Vorstandsmitglied Lutz Meschke sieht den Erfolg vor allem in einem gelungenen Krisenmanagement. Laut ihm war die wichtigste Priorität die Liquidität: „Es galt, alle nicht dringend erforderlichen Kosten herunterzufahren.“ So wurde überall gespart außer bei Digitalisierung und Elektrifizierung, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, weiters wurden weder Jobs noch Tochtergesellschaften abgebaut. Ziel sei, laut Meschke, dass bis 2030 80% der Porsche Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Hybridmotor unterwegs sind. Derzeit nehmen voll- oder teilelektrische Modelle 17% des Umsatzes ein. Um dieses Ziel zu erreichen sind in den nächsten 10 Jahren Investitionen von 1 Mrd. Euro geplant.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 19.3.2021
Handelsblatt, Zugriff am 19.3.2021
Kurier, Zugriff am 19.3.2021
steigende Inflation und Anleiherendite fordern EZB zum Handeln
In der Eurozone wird eine Inflationsrate von knapp unter 2% angestrebt und unter normalen Umständen auch eingehalten. Heute vor einem Jahr rief die WHO den Covid-19-Ausbruch als Pandemie aus und seitdem hat sich einiges verändert und unser Zustand ist weit weg von normal. Das spiegelt sich auch in der Teuerungsrate wider welche im letzten Jahr fast stetig gesunken ist, schließlich Ende letzten Jahres 0,3% betrug und im Jänner 2021 überraschenderweise wieder auf 0,9% stieg. Dieser Trend soll auch beibehalten werden, so sagt Carsten Brzeski, Ökonom der Bank ING, eine Inflation von über 2% für die zweite Jahreshälfte voraus. Die EZB hatte bis gestern von 1% Teuerung im Jahr 2021 gesprochen und ihre Prognose heute auf 1,5% für dieses sowie 1,2% für das nächste Jahr geändert. Ein Dorn im Auge waren die steigenden Anleiherenditen, bis heute war unklar ob die EZB dem entgegensteuern will. Heute gab EZB-Präsidentin Christine Lagarde schließlich bekannt, dass die Notenbank stärker auf Anleihekäufe setzen wird. Der Forderung einiger Ökonomen nach einer Steuerung der Zinskurve wurde nicht nachgegeben, jedoch wird die EZB laut Lagarde darauf achten, die Höhe der Anleiherenditen so unter Kontrolle zu behalten, dass Unternehmen während der Pandemie keinen schlechteren Finanzierungskonditionen ausgesetzt sein werden.
Quellen:
Handelsblatt, Zugriff am 11.3.2021
Tagesschau, Zugriff am 11.3.2021
Statista, Zugriff am 11.3.2021
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 11.3.2021
Frankfurter Allgemeine2, Zugriff am 11.3.2021
Frankfurter Allgemeine3, Zugriff am 11.3.2021
Weltweit steigende Rohstoffpreise
Die Weltkonjunktur zieht an, Rohstoffe steigen, erreichen neue Hochs, auf dem Weltmarkt macht sich die Angst vor Inflation breit. Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Krise war das Gegenteil der Fall, die Preise für Rohstoffe sanken stetig, für das Abnehmen von Rohöl wurde man an vielen Teilen der Welt sogar bezahlt. Damals kostete das Fass -37 US-Dollar, zu Beginn der Woche zahlte man wieder über 60 Dollar. Der Kupferpreis gilt als Indikator der Konjunkturentwicklung und auch dieser hatte in den letzten Monaten einen starken Anstieg und erreichte nun den höchsten Wert seit 7 Jahren.
Was die Zukunft bringt ist unklar, wenn der Trend sich jedoch weiter steigend entwickelt ist klar, dass dies auch die VerbraucherInnen spüren werden.
Quellen:
Handelsblatt, Zugriff am 22.2.2021
Der Standard, Zugriff am 22.2.2021
steuerliche Anreize bei Homeoffice in Bayern
Seit knapp einem Jahr leben wir nun in der Corona Pandemie, seitdem der Lockdown im März 2020 verkündet wurde, empfehlen Regierungen auf aller Welt soweit wie möglich auf Homeoffice umzusteigen. In Bayern reagierte man sehr schnell mit finanziellen Anreizen für ArbeitnehmerInnen, so wurde eine 5-Euro-Pauschale für jeden Arbeitstag im Homeoffice eingeführt. Diese finanzielle Begünstigung war ursprünglich bis Ende des Jahres befristet, der bayrische Finanzminister Albert Füracker von der CSU will diese Pauschale jetzt dauerhaft einrichten. Doch damit nicht genug mit finanziellen Anreizen fürs Homeoffice, nun will man auch auf Seiten der UnternehmerInnen auf Steuerbegünstigung setzen und Investitionen sowie digitale Prozesse fördern. Füracker plant eine Steuerbefreiung von bis zu 25% für Unternehmen damit diese international wettbewerbsfähig bleiben. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gab es in Deutschland in den letzten Jahren keine Senkung von Unternehmenssteuern. Man will hier vor allem bei den möglichen Abschreibungen ansetzen, so soll die Sofortabschreibung für digitale (evtl. in weiterer Folge auch alle) geringwertige Wirtschaftsgüter von 800,- auf 2.000,- erhöht werden. Weiters sollen die Abschreibungsbedingungen für digitale Investitionen im Allgemeinen verbessert werden. Ob solche steuerlichen Begünstigungen in nächster Zeit auch in Österreich zu erwarten sind ist derzeit noch unklar, jedoch denkbar.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 20.1.2021
Süddeutsche, Zugriff am 20.1.2021
Wiener Zeitung, Zugriff am 20.1.2021
Starker Anstieg bei Härtefall-Fonds Anträgen
Die negativen Auswirkungen der Corona-Krise in der Wirtschaft werden immer deutlicher, die gestellten Anträge für die Härtefall-Fonds werden von Monat zu Monat mehr. Allein in den letzten drei Monaten war ein rasanter Anstieg zu beobachten, so betrug die Zahl der Anträge im Oktober noch 83.000 und stieg im November auf 110.000. Im Dezember wurden schließlich 121.000 Anträge von Selbstständigen gestellt und insgesamt über 123 Mio. Euro ausbezahlt, die Erledigungsquote lag bei 100%. Das bisher ausgezahlte Fördervolumen lag bei 925 Mio. Euro, das heißt im Schnitt wurden 1.200 Euro pro Person und Monat ausbezahlt. Der Start für die nächsten Anträge findet morgen am 16.1.2021 statt. Laut Berichten erwartet die WKO Anträge von zumindest 50.000 Selbstständigen innerhalb der ersten 5 Tage.
Quellen:
Die Presse, Zugriff am 15.1.2021
Kurier, Zugriff am 15.1.2021
Norwegen als Vorreiter eines nachhaltigen Verkehrs
Der Verkaufsanteil der elektronisch betriebenen Autos in Norwegen lag 2013 noch bei 5,5%, damals beschloss die norwegische Regierung bis 2025 keine Autos mit fossilem Brennstoff mehr zu verkaufen. Die gesamte Nachfrage eines Landes innerhalb von 12 Jahren komplett zu drehen ist ein sehr hochgestecktes Ziel. Doch dank der richtigen Politik lag der Anteil der Elektroautos bei Neuwagen 2020 bei 54,3% - ein Weltrekord! Ermöglicht wurde dies vor allem durch Gesetze, die E-Autos fast zur Gänze von Steuern befreit, Diesel und Benziner können hier nicht mithalten. Bei solchen Entwicklungen scheint das Ziel der norwegischen Regierung greifbarer als anfangs gedacht. Im Vergleich: in Österreich lag der Verkaufsanteil von E-Autos im Jahr 2019 bei schwachen 2,8%.
Überraschenderweise ist nicht Tesla, sondern VW das beliebteste E-Auto der Norweger. Obwohl der amerikanische Automobilhersteller in Bezug auf Technik bei elektronisch betriebenen Autos jahrelang Vorreiter war, wird er hier vom deutschen Rivalen abgehängt.
Quellen:
Die Presse, Zugriff am 6.1.2021
Handelsblatt, Zugriff am 6.1.2021
Handelsblatt 2, Zugriff am 6.1.2021
Statista, Zugriff am 6.1.2021
Eine obstreiche Steuerhinterziehung
2003 hatte ein Steirer laut eigenen Angaben „das Ziel den perfekten Obstbaubetrieb aufzuziehen“, dies schien anfangs auch gut zulaufen und das Unternehmen erwirtschaftete Umsätze in Millionenhöhe. 2005 fiel plötzlich eine seiner größten Abnehmer weg, doch die Rechnungen mussten weiterhin gezahlt werden. In dieser Notlage beschloss der Obstbauer schließlich sich seine Gelder über die Umsatzsteuerrückvergütung zu holen, er stellte Rechnungen von angeblichen Lieferungen nach Rumänien, Moldawien und Bosnien aus und meldete diese beim Finanzamt. 2009 schaffte er es schließlich seine GmbH wieder in ein finanziell gutes Licht zu stellen, doch das war ihm nicht genug. Er sanierte in weiterer Folge seine landwirtschaftlichen Felder und investierte auch hierfür mehrere Millionen – auch dieses Geld holte er sich durch illegale Vorsteuerrückvergütung vom Fiskus.
Wie schaffte es der Steirer bis 2018 die Steuerbehörden und die involvierten Unternehmen, an welche die Rechnungen ausgestellt wurden, zu hintergehen? Der Verurteilte soll ohne das Wissen der ausländischen Firmen angegeben haben, dass er für diese als Bevollmächtigter beim Finanzamt auftreten darf. In ihrem Namen fertigte er Abgabeerklärungen und lies die Republik die Vorsteuerrückzahlung an die eingerichteten Abgabekonten überweisen. Das Geld auf diesen Konten wurde dann auf seine Privatkonten weitergeleitet. Insgesamt lies der Obstbauer sich 8,5 Millionen Euro illegal an Vorsteuer erstatten. 2019 erfolgte die Anklage, diese Woche fiel das Urteil: 5 Jahre Haft und Rückzahlung der 8,5 Millionen Euro.
Quellen:
ORF, Zugriff am 18.12.2020
Der Standard, Zugriff am 18.12.2020
OeNB prognostiziert Wirtschaftsrückgang von 7,1%
Die wirtschaftlichen Aussichten Österreichs für dieses Jahr sind nicht rosig, es wird ein Defizit von 9,2% erwartet und die Staatsschulden liegen auf über 80% des BIPs. Man geht davon aus, dass das BIP um insgesamt 7,1% schrumpfen wird. Laut OeNB soll das Budgetdefizit bis 2023 auf 1,4% des BIPs zurückgehen. Positiv ist, dass der 2. Lockdown deutlich weniger gravierende Folgen auf die Wirtschaft hatte als der erste, so lag das Minus im Frühjahr bei 25%, im Herbst nur bei 13%. Wie zu erwarten haben die ÖsterreicherInnen heuer mehr gespart, so stieg die Sparquote auf 13,7%.
Obwohl man damit rechnet, dass Anfang 2021 die ersten Covid-19-Impfstoffe in der EU zugelassen werden, geht man davon aus, dass die österreichische Wirtschaft sich erst wieder Mitte 2022 auf dem Vorkrisenniveau befinden wird.
Eine positive Nachricht zuletzt, so sind die in Österreich geleisteten Arbeitsstunden unselbstständiger ArbeiterInnen zwar um 8,8% gesunken, dank des Konzepts der Kurzarbeit ist die Zahl der Arbeitslosen jedoch um nur 2,3% gefallen.
Quellen:
Kurier, Zugriff am 11.12.2020
Die Presse, Zugriff am 11.12.2020
Der Standard, Zugriff am 11.12.2020
Der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik
Vor 20 Jahren beschloss die österreichische Bundesregierung die Privatisierung von 35.000 bundeseigenen Wohnungen, und von da an wurde österreichische Korruptionsgeschichte geschrieben.
Schon die Entscheidung den Verkauf über die Lehman Brothers Bank zu vollziehen sorgte für Verwunderung, da ihr Beratungshonorar mit 10,2 Millionen deutlich über dem der UniCredit Bank lag. Die Vergabe soll auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser an die US-Bank erteilt worden sein, gefolgt von einem Vermittlungshonorar der Lehman Brothers in Höhe von 400.000,- an Karlheinz Muhr, ein enger Freund Grassers.
Im Jahr 2003 erfolgte dann die Ausschreibung. Diese entschied das Bieterkonsortium bestehend aus Wiener Städtische, Immofinanz und RLB OÖ mit einer Gesamtsummer von 961,2 Millionen Euro für sich. Soweit nichts fragwürdiges, außer dass dieses Angebot das bereits viel früher eingegangene zweithöchste Angebot der CA Immo um nur 1,19 Millionen Euro (entspricht 0,1% des Kaufpreises) übertraf. Weiters zahlte die Immofinanz insgesamt 9,6 Millionen Euro über eine Briefkastenfirma an den PR-Berater Martin Hochegger, ein großer Teil des Geldes soll in verflochtener Form an Grasser und Meischberger weitergeleitet worden sein.
Im März 2012 wurde bekannt, dass die Gesetze für die BUWOG-Privatisierung nicht verfassungskonform waren. So soll der Bundesrat umgangen worden sein um sich (erfolgreich) Grunderwerbssteuer in Höhe von 30 Millionen zu sparen.
Nach langem Hin und Her und plötzlichem Zurücktreten mehrerer Staatsanwälte wurden im Jahr 2010 unter Leitung von Markus Fussenegger schließlich 15 Razzien in Österreich und Liechtenstein durchgeführt, sämtliche Verdächtige befragt und Grassers Konten offengelegt. Am 21. Juli 2016 wurde schließlich Anklage wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte im Zuge der BUWOG-Privatisierung und des Terminal Towers in Linz gegen Grasser, Hochegger, Meischberger und 13 weiteren Personen erhoben, der Prozess startete am 12. Dezember 2017.
3 Jahre und 169 Prozesstage später fiel nun das Urteil in 1. Instanz, dieses lautet schuldig und acht Jahre Haft für Grasser und 10 der Angeklagten, sowie die Zurückzahlung des Provisionsanteils welche dem Bund entgangen war. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie zu erwarten kündigte Grasser bereits an Berufung beim OGH sowie eine Nichtigkeitsklage beim Verfassungsgerichtshof einzureichen, Meischberger will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik ist also noch nicht beendet.
Quellen:
Die Presse, Zugriff am 5.12.2020
Die Presse 2, Zugriff am 5.12.2020
Die Presse 3, Zugriff am 5.12.2020
Der Standard, Zugriff am 5.12.2020
Der Standard 2, Zugriff am 5.12.2020
Der Standard 3, Zugriff am 5.12.2020
Das Christkind der Commerzialbank
Derzeit werden die Daten der Commerzialbank Mattersburg durchforstet und ausgewertet, dabei ist man auf eine interessante Liste gestoßen – die Weihnachtsgeschenkeliste aus dem Jahr 2019. Auf dieser Liste standen hohe Tiere wie Bürgermeister sowie Vizebürgermeister von Mattersburg und umliegenden Gemeinden, Vertreter der Einlagensicherung, Aufsichtsräte, Polizeibeamte und sogar Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers TPA.
Besondere Verwunderung stellte eine VIP-Karte für die Fußballbundesliga der diesjährigen Saison dar, welche auf den ehemaligen Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ausgestellt ist, zumal dieser mehrmals betonte keine Geschäftsbeziehung zur Commerzialbank zu führen. Er führte weiters aus, er habe die ihm zugeschickten VIP Karten nie genutzt und kommentarlos zurückgeschickt, die diesjährige Saisonkarte habe er nie zu Gesicht bekommen was ein Mitgrund dafür sei, dass sie in der Bank und nicht bei ihm zuhause gefunden wurde. Ob die Aussagen der Wahrheit entsprechen oder Unstimmigkeiten enthalten wird in weiteren Untersuchungen geklärt. Falls zweiteres der Fall sein sollte, fordert die ÖVP bereits jetzt von Hans Peter Doskozil die angedrohten Maßnahmen jeden gehen zu lassen, „der bei Martin Pucher anstreift“, auch gegen sein Parteimitglied geltend zu machen. Die Grünen bestehen darauf alle Beschenkten auch im Untersuchungsausschuss zu vernehmen.
Quellen:
Die Presse, Zugriff am 28.11.2020
Der Standard, Zugriff am 28.11.2020
Profil, Zugriff am 28.11.2020
Kurier, Zugriff am 28.11.2020
Wirecard Aussage
Es ist erst fünf Monate her als die Wirtschaftswelt auf die bayerische Gemeinde Aschheim blickte. Vor fünf Monaten, im Juni 2020, hatte der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young der Wirecard AG den Bestätigungsvermerk auf der Bilanz verwehrt. Der Grund war das Fehlen von bilanziertem Vermögen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro, das entsprach in etwa dem Viertel der gesamten Bilanz. Ende Juni 2020 meldete Wirecard schließlich Insolvenz an, gefolgt vom Rücktritt des damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Braun sowie eine Anklage gegen diesen wegen Marktmanipulation. Seit 23. Juli befindet sich Markus Braun in Untersuchungshaft, gestern erfolgte nun die Aussage vorm Untersuchungsausschuss. Gespannt wartete man auf die Aussagen, auf Antworten, Erklärungen - das Ergebnis der Befragung lässt sich jedoch schnell zusammenfassen „Zeugnisverweigerungsrecht“. Nach eineinhalb Stunden unbeantworteter Fragen wurde die Sitzung abgebrochen, man war der Meinung, dass der Zeuge sein Auskunftsverweigerungsrecht überstrapazierte und debattiert nun über Maßnahmen wie Ordnungsgeld.
Das Ganze bleibt also spannend, und wir sind gespannt wie es weiter geht.
Quellen:
Frankfurter Allgemeine, Zugriff am 19.11.2020
Handelsblatt, Zugriff am 19.11.2020
Handelsblatt 2, Zugriff am 19.11.2020
Der Standard, Zugriff am 19.11.2020
Süddeutsche, Zugriff am 19.11.2020
Singles Day vs. Black Friday
Im November finden gleich zwei Feiertage statt, deren Ziel darin bestehen den Konsum zu maximieren. Doch worin unterscheiden die beiden sich? Woher kommen sie? Und an welchem Tag wird mehr Umsatz generiert?
Der Singles Day entstand in den 90ern in China. Gefeiert wird der Tag traditionell am 11.11., weil der Tag aus vier Einsern besteht. Immer mehr Menschen feierten den Tag und so begannen Unternehmen damit vorrangig junge Menschen mit Angeboten anzulocken.
Der Black Friday kommt aus den USA. Er findet am Freitag nach Thanksgiving statt, gefeiert wird der Beginn des Weihnachtseinkaufes. Der Feiertag existiert bereits seit Anfang des 20.Jahrhunderts, anders als in den USA findet man im deutschsprachigen die meisten Rabatte nicht vor Ort in den Geschäften, sondern online.
Obwohl der Singles Day erst weitaus später entstand, sind die weltweiten Umsätze bereits enorm. Im Jahr 2018 generierte alleine die chinesische Alibaba-Group einen Umsatz von 30,8 Mrd. US-Dollar und damit einen doppelt so hohen wie an Thanksgiving, dem Black Friday und dem Cyber Monday zusammen. Im Jahr 2019 lag der Umsatz von Alibaba am Singles Day sogar bei 38,4 Mrd. und war damit an einem Tag so hoch wie der Umsatz von ihrem US-Rivalen Amazon in einem Quartal. Das Thanksgiving Wochenende generierte 2019 nur einen Umsatz von 17,6 Mrd. US-Dollar.
Quellen:
Statista, Zugriff am 13.11.2020
Spiegel, Zugriff am 13.11.2020
Spiegel 2, Zugriff am 13.11.2020
OP Online, Zugriff am 13.11.2020
„Cum-Ex-Files“
Seit einiger Zeit hört man in diversen Medien bereits von „Cum-Ex-Geschäften“ - doch worum geht es hier genau? Wie laufen diese ab und was für einen Schaden richten sie an?
Im Gegensatz zum „klassischen Steuerhinterziehen“ geht es hierbei nicht nur darum seine Steuern so gering wie möglich zu halten, sondern sich Steuergeld vom Staat zu holen, das einem nicht zusteht. Gestartet ist das Ganze mit sogenannten Cum-Cum-Geschäften, hierbei wird ausgenutzt, dass inländische Aktionäre, im Gegensatz zu Ausländischen, ihre Steuer rückerstatten können. Kurz vor Auszahlung der Dividende kauft man Aktien von ausländischen Aktionären und verkauft sie kurz danach wieder, die angefallene Steuer holt man sich vom Fiskus. Diese Geschäfte sind illegal, wenn das Ziel darin besteht sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.
Der Unterschied bei Cum-Ex-Geschäften liegt darin, dass die Anleger, mit Unterstützung ihrer Banken, die Aktien um den Stichtag herum mehrfach untereinander verschieben und sich so eine einmal abgeführte Steuer gleich mehrmals rückerstatten lassen. Die Cum-Ex-Geschäfte sollen im Jahr 2006 in Deutschland gestartet sein, danach haben die „Steuerräuber“ laut Median ihre Cum-Ex-Deals auch in anderen Ländern Europas durchgeführt, unter anderem auch in Österreich. Es soll insgesamt Steuergeld in Höhe von 55,2 Mrd. Euro fehlen.
Quellen:
Handelsblatt, Zugriff am 6.11.2020
Handelsblatt 2, Zugriff am 6.11.2020
Die Zeit, Zugriff am 6.11.2020
Millionenbetrug beim Semmeringer-Basistunnel
27,3 km, €3,3 Mrd. – der Semmeringer Basistunnel. Er ist schon wegen vielen kleinen Auffälligkeiten ins Rampenlicht gerückt, doch nun steht das Bauprojekt vor seinem größten Skandal.
Der Chefeinkäufer der Baustelle zweigte gemeinsam mit Komplizen mehrere Tonnen Baumaterial im Wert von €1,9 Millionen ab und verkaufte es an andere Baustellen weiter. Doch damit nicht genug, es fehlen außerdem 300.000 Liter Diesel, man geht davon aus, dass dies auf Scheinrechnungen von Lieferanten zurückzuführen sind. Noch heuer soll Anklage wegen Betrug und Veruntreuung erhoben werden.
Der ÖBB waren die Vorfälle laut eigenen Angaben bereits bekannt, den Bundesbahnen sowie der öffentlichen Hand seien angeblich keine finanziellen Schäden entstanden.
Quellen:
Kurier, Zugriff am 27.10.2020
Kurier 2, Zugriff am 27.10.2020
Der Standard, Zugriff am 27.10.2020
Die Presse, Zugriff am 27.10.2020
ORF NÖ, Zugriff am 27.10.2020
Verzögerung der Digitalsteuer
Schon seit langem wird über die weltweite Einführung einer Digitalsteuer debattiert, doch die Verhandlungen verzögern sich nun erneut wegen Meinungsverschiedenheiten und der Corona-Pandemie.
Die Digitalsteuer soll in etwa 5% umfassen und sind auf digitale Inhalte gerichtet die gegen Entgelt erbracht werden. Man rechnet damit, dass diese Reform weltweit jährlich etwa 85 Mrd. Euro an Steuergelder einbringt. Die Steuer richtet sich vor allem an Tech-Giganten wie Google oder Amazon, welche schon oft wegen fragwürdiger oder fehlender Steuerabgaben im Zentrum der Gespräche standen und laut Kritikern zu wenige Abgaben bezahlen. Durch eine mögliche globale Mindestbesteuerung will man Steueroasen für diese Unternehmen unattraktiv machen.
Die OECD hat letzte Woche bekannt gegeben, dass eine Einigung bzgl. der Digitalsteuer Mitte des kommenden Jahres angestrebt wird, Frankreich stellt sich quer und droht mit einer eigenen Steuerreform falls bis Ende des Jahres 2020 keine Einigung stattfindet. Die USA drohte daraufhin mit Strafzöllen gegenüber Frankreich, falls diese die Steuerreform umsetzen sollten. Der Generalsekretär der UN, Angel Gurria, warnt daher vor den fatalen Auswirkungen eines internationalen Handelskriegs und warnt vor voreiligen Maßnahmen.
Quellen:
Der Standard, Zugriff am 20.10.2020
Kleine Zeitung, Zugriff am 20.10.2020
WKO, Zugriff am 20.10.2020
DFB im Fokus der Steuerfahnder
Am Mittwoch dem 7.10.2020 wurden die Geschäftsräume des DFB sowie Privaträume einiger Verantwortlichen durchsucht. Grund dafür ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung in Höhe von 4,7 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015. So soll der deutsche Fußballbund vor sieben Jahren einen Vertrag mit einer Marketing-Firma geschlossen haben und bereits damals vom Fiskus darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass alle Einnahmen, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, als Einnahmen aus der Bandenwerbung versteuert werden müssen. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Einnahmen jedoch bewusst falsch als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung deklariert, um Steuern zu sparen und sich dadurch finanzielle Vorteile zu verschaffen. Bereits 2017 soll der DFB von der Staatsanwaltschaft Vorschläge erhalten haben, wie dieser seine Steuerprobleme bereinigen kann, umgesetzt wurde jedoch angeblich kein einziger.
Quellen:
Süddeutsche, Zugriff am 12.10.2020
Die Zeit, Zugriff am 12.10.2020
ZDF, Zugriff am 12.10.2020
ORF Sport, Zugriff am 12.10.2020
Verlierer und (Überraschungs-)Gewinner der Corona Krise
Das britische Unternehmen Cineworld, nach AMC Theatres die zweitgrößte Kinokette der Welt, beschloss diese Woche aufgrund der steigenden Infektionszahlen ihre Kinos in den USA und Großbritannien zu schließen. Davon betroffen sind 600 Filialen sowie über 45.000 MitarbeiterInnen.
Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Kinobranche sind auch ohne der Schließung nicht zu unterschätzen. Das liegt nicht nur an weniger Zuschauerplätzen, aufgrund der Abstandregelungen, sondern auch an fehlenden Kino-Highlights. So sollten in diesem Jahr bereits vor den Lockdowns Anfang des Jahres Blockbuster wie James Bond erscheinen, deren Erscheinung blieb jedoch nicht nur damals aus, sondern wurde vor kurzem erneut verschoben. Im letzten halben Jahr schrieb Cineworld finanzielle Verluste von knapp 1,36 Mrd. Euro, die Aktie bricht auf 0,13 Euro ein – ein Rekordtief.
Doch nun zu einem Überraschungsgewinner der Corona Krise.
Aufgrund des Aufrufs Zuhause zu bleiben, wurden die eigenen Küchen mehr genutzt und die Nachfrage nach Lebensmittelbehältern stieg an. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Mitgrund, weshalb die Tupperware Aktie in den letzten drei Monaten um 260% stieg und damit Unternehmen wie Amazon (Steigung von zirka 10%) weit hinter sich lässt (in relativen Zahlen wohl angemerkt – in absoluten Zahlen haben die Tech-Giganten ihre Nase weit vorne).
Quellen:
ORF, Zugriff am 6.10.2020
Finanzen, Zugriff am 6.10.2020
Finanzen 2, Zugriff am 6.10.2020
Tagesschau, Zugriff am 6.10.2020
Trumps Steuerschlupflöcher
Bereits mehrmals gerat Donald Trump in den Fokus der Medien, da er seine Steuerunterlagen seit den 1990ern zurückhielt, obwohl dies als Präsident der Vereinigten Staaten nicht üblich ist. Der New York Times ist es nun gelungen, Einsicht in die Steuererklärungen der letzten knapp 20 Jahre des derzeitigen Präsidenten sowie dessen Unternehmens(-beteiligungen) zu nehmen. Dabei stellten sie laut eigenen Angaben fest, dass Trump seit 2000 in zehn Jahren keinen Cent an Einkommenssteuer zahlte, in den Jahren 2016 und 2017 – das Jahr des Wahlsieges sowie das erste Amtsjahr – zahlte er knapp $750.
Doch wie war das möglich?
Er verdiente als Mitglied seiner Reality Show sowie mit den Erträgen einiger Immobilien mehrere Millionen Dollar. Doch das US-Steuergesetz erlaubt es Verluste noch jahrelang mit Gewinnen gegenzurechnen. So soll er in den 1990ern knapp eine Milliarde Dollar, sowie in späteren Jahren mit der Renovierung diverser Golfclubs weitere 600 Millionen Dollar Verlust gemacht haben, welche er noch 18 Jahre später den Gewinnen entgegenschreibt. Weiters wurden mehr als 20 Millionen Dollar für Berater gezahlt, das Honorar ging an Familienmitglieder, sowie horrende Summen in Höhe von 70.000,- bis über 95.000,- für Frisur und MakeUp für ihn und seine Tochter Ivanka von der Steuer abgesetzt.
Quellen:
Der Standard, Zugriff am 28.9.2020
ORF, Zugriff am 28.9.2020
Die Zeit, Zugriff am 28.9.2020
Die Welt, Zugriff am 28.9.2020
Rückgang der Inflationsrate
Die Inflation im Jahr 2020 ist ein Auf und Ab. Grundsätzlich wird von der EU im gesamten Währungsraum eine konstante Inflationsrate von knapp unter 2% angestrebt, doch unter anderem wegen der Corona-Pandemie und dem massiven Rückgang des Ölpreises, sank diese im Mai auf 0,7%. Jedoch ging sie bereits ab Juni wieder hinauf, die Inflation stieg erneut auf 1,1% und im Juli wieder auf 1,7%. Im August sank die Inflationsrate hingegen wieder auf 1,4% - doch was sind die Gründe dafür?
Allen voran steht der Sommerschlussverkauf. Dieser fiel dieses Jahr noch großzügiger aus als bisher, da Läden während des landesweiten Lockdowns nur einen Bruchteil ihres Sortiments verkauften und ihre alte Kollektion, aufgrund des Saisonwechsels, loswerden mussten. Die Verbraucherpreise in der Eurozone lagen im August um 0,2% unter denen im Vorjahr, die Preise in der Kleidungsindustrie waren sogar um 2,2% günstiger. Es ist das erste Mal seit vier Jahren, dass die Verbraucherpreise in der Eurozone überhaupt sinken.
Ein weiterer Grund liegt laut Statistik Austria bei den verbilligten Treibstoffen, diese seien im diesjährigen August um 14% günstiger als im Jahr 2019. Anders sieht es jedoch bei Nahrungsmittel, Wohnungsmiete und Strom aus, hier stiegen die Preise teils um knapp 4%.
Quellen:
ORF, Zugriff am 17.9.2020
Kurier, Zugriff am 17.9.2020
Wiener Zeitung, Zugriff am 17.9.2020
Salzburger Nachrichten, Zugriff am 17.9.2020
Statistik Austria, Zugriff am 17.9.2020
Senkung des Einkommenssteuersatzes
Um die erwerbstätige Bevölkerung steuerlich zu entlasten, wurde die Einkommenssteuer rückwirkend per 1.1.2020 gesenkt. Diese Entlastung war bereits im Regierungsprogramm für Anfang 2021vorgesehen, aufgrund der Corona-Krise wurde sie jedoch vorgezogen. Man geht davon aus, dass die Senkung in Summe €1,6 Mrd. umfassen wird.
Doch welcher Steuersatz ist hier genau betroffen? Gesenkt wird der Eingangssteuersatz, dieser wird auf das niedrigste zu versteuernden Einkommen erhoben. Das bedeutet, dass der Steuersatz, der bei einem Einkommen zwischen €11.000 und €18.000 gezahlt wird, von 25% auf 20% gesenkt wird. Doch auch Erwerbstätige, deren Einkommen über €18.000 liegt, dürfen sich über eine jährliche Entlastung von €350 freuen.
Wie wird der Betrag geltend gemacht? Für Arbeitnehmer erfolgt dies bereits spätestens mit 30.9.2020 über die laufende Lohnverrechnung. Für Selbstständige wird die Senkung erst mit der Veranlagung 2020 wirksam.
Quellen:
Kleine Zeitung, Zugriff am 28.8.2020
Wiener Zeitung, Zugriff am 28.8.2020
WKO, Zugriff am 28.8.2020
Neueste Corona-Hilfsmaßnahmen
Finanzminister Gernot Blümel hat im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen einen Fixkostenzuschuss angekündigt – Betriebe aus besonders betroffenen Branchen, hierzu gehören unter anderem Veranstalter, Reisebüros und Nachtgastronomen, wurde ein 100-prozentiger Fixkostenzuschuss zugesichert. Der Zuschuss soll im September starten, die EU-Kommission muss hierfür noch grünes Licht geben.
Erweitert wird diese Hilfsmaßnahme durch einen Verlustrücktrag. Dieser ermöglicht betriebliche Verluste aus dem Jahr 2020 in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro in das Jahr 2019, sowie teilweise auch bis zu 2 Mio. Euro ins das Jahr 2018 rückgetragen werden. Dadurch ergibt sich für Unternehmen die Möglichkeit bereits bezahlte Steuern zurückzuholen und Liquidität zu sichern.
Quellen:
ORF, Zugriff am 11.8.2020
Wiener Zeitung, Zugriff am 11.8.2020
Der Standard, Zugriff am 11.8.2020
Bilanzskandal der Commerzialbank Mattersburg
Die Unklarheiten der Commerzialbank Mattersburg begannen bereits im Jahr 2015 und wiederholten sich 2017, damals stellte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Unklarheiten bei der Vergabe von Krediten fest und übergab die Prüfung an die OeNB, diese verfolgte aufgrund von fehlenden, stichhaltigen Beweisen die Sache nicht weiter.
Die Abschlussprüfung der Commerzialbank erfolgt seit 2006 durch die Kanzlei TPA. Aufgrund der Unklarheiten im Jahr 2015 untersagte die FMA den beiden Abschlussprüfern von TPA, welche seit dem Jahr 2006 mit der Abschlussprüfung der Commerzialbank betraut waren, für die folgenden fünf Jahre alle Bankprüfungen. Dies hatte nur zur Folge, dass die Steuerberatungskanzlei ab dem Jahr 2015 zwei andere Abschlussprüfer aus eigenen Kreisen für die Commerzialbank beauftragte.
In der Nacht von 14. auf 15. Juli 2020 wurde die Bank in Mattersburg schließlich auf Anordnung der FMA geschlossen, eine Anzeige wegen Verdacht auf Untreue und Bilanzfälschung wurde gemacht, Martin Pucher, der Gründer der Commerzialbank, legte am selben Tag seine Funktion als Direktor nieder.
Quellen:
Der Standard, Zugriff am 3.8.2020
Profil, Zugriff am 3.8.2020
ORF Burgenland, 3.8.2020