Termine
Mai 2023 - August 2023
Geschlossene Tage der Kanzlei: Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei an folgenden Tagen geschlossen sein wird:
- Freitag 19.05.2023
- Freitag 09.06.2023
- Montag 14.08.2023
Juni 2023
30.06.2023:
- Auslaufen von Covid-19-Vergünstigungen: erhöhtes Pendlerpauschale / Pendlereuro, USt-Befreiung für Masken, Diagnostika und Impfungen.
- Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
April 2023
17.04.2023:
- Beginn der Antragsphase für den verlängerten EKZ I (läuft bis 16.06.2023)
- Anmeldung zum Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für das Energiekostenpauschale - LINK Selbst-Check online: Energiekostenpauschale für Unternehmen
30.04.2023:
- Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
Februar 2023
15.02.2023: Registrierkassen Jahresendbeleg
28.02.2023: Jahreslohnzettel
Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022
15.03.2023: Entscheidung, ob monatliche oder vierteljährliche UVA
Dezember 2022 / Jänner 2023
Geschlossene Tage der Kanzlei: Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird:
- Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023
Oktober 2022
Geschlossene Tage der Kanzlei: Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei an folgenden Tagen geschlossen sein wird:
- Montag 24.10.2022
- Dienstag 25.10.2022
- Montag 31.10.2022
- Freitag 09.12.2022
September 2022
30.09.2022:
- Vorsteuerrückerstattung aus EU Staaten: Die Anträge sind über FinanzOnline einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten.
- Frist für den Jahresabschluss 2021 vom 30.09.2022 aud 31.12.2022 verlängert
Juni 2022
30.06.2022:
- Vorsteuerrückerstattung aus Drittstaaten: Bis spätestens 30.06.2022 müssen die Anträge für die betreffenden Länder vollständig bei der zuständigen Behörde eingelangt sein.
Achtung: Ausschlussfrist!
- Vorsteuerrückerstattung aus Großbritannien: Großrbitannien gilt als Drittstaat, jedoch weicht der Vergütungszeitraum vom Kalenderjahr ab. Die Vorsteuerrückerstattung muss auf Basis des "prescribed year", das vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres dauert, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Zeitraums eingebracht werden. Für die Erstattung der Vorsteuerbeträge aus dem Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 sind die Vergütungsanträge bis spätestens 31.12.2022 einzubringen.
- Homeoffice-Regelung mit Deutschland und Italien endet: Ab Juli 2022 gelten wieder die allgemeinen Regeln des Doppelbesterungsabkommens (DBA).
- Verlängerte Antragsfristen für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz enden
Geschlossene Tage der Kanzlei: wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei an den folgenden Tagen geschlossen sein wird:
- Freitag 27.05.2022
- Freitag 17.06.2022
09.06.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Februar 2022
30.06.2022: Einreichung der Steuererklärungen 2021 via FinanzOnline
30.06.2022: Beantragung der 2. Tranche des Verlustersatzes II (Zeitraum Juli bis Dezember 2021)
30.06.2022: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug: Ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können bis 30.06.2022 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2021 stellen. Auch umgekehrt, für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland, endet am 30.06.2022 die Frist für Vergütungsanträge von 2021.
Mai 2022
02.05.2022: Antrag auf Gewährung eines Härtefallfonds der Phase 4 für Zeiträume bis zum 31.03.2022
09.05.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Jänner 2022
April 2022:
10.04.2022 - 30.09.2022: Antrag auf Auszahlung der 2. Tranche des Verlustersatzes III.
10.04.2022 - 09.07.2022: Antrag auf Auszahlung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat März 2022
30.04.2022: Einreichung der Steuererklärungen 2021 in Papierform
Dezember 2021
31.12.2021:
- Registrierkassen - Jahresendbeleg: Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg, dieser muss daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021 erstellt, der Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren. Prüfung des Jahresbeleges muss bis 15.02.2022 via Belegcheck-App erfolgen.
- Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2020: aufgrund der COVID-19-Gesetze erfolgte eine dreimonatige Verlängerung für die Offenlegung der Abschlussdaten. Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 sind damit ausnahmsweise bis 31.12.2021 offenzulegen.
31.12.2021:
Fristerstreckung zur Abgabe der Erhebungsformulare zur Leistungs- und Strukturstatistik
Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich bereitgestellten Erhebungsformulare für die Leistungs- und Strukturstatistik sind grundsätzlich bis zum 30. September 2021 für das Berichtsjahr 2020 zu übermitteln. Diese Frist kann jederzeit individuell per eMail oder Telefon auf den 31.12.2021 verlängert werden.
Oktober 2021
1.10.2021:
Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter: Angleichung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine von Arbeitern an jene der Angestellten.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgenden LINK
01.10.2021:
Keine Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2020: Wie für das Veranlagungsjahr 2019 kommt es auch für die Veranlagung des Jahres 2020 aufgrund einer coronabedingten gesetzlichen Sonderregelung zu keiner Vorschreibung von Anspruchszinsen.
31.10.2021:
Quartalsmeldung im EU-OSS: Einreichung aller Versandhandelsumsätze vom 1.7.2021 bis 30.9.2021 beim EU-OSS
Geschlossene Tage der Kanzlei - Weihnachten:
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei von Freitag 24.12.2021 bis Freitag 07.01.2022 geschlossen hat.
Ab Montag, dem 10.01.2022, sind wir wieder für Sie da.
Ihre Belege können Sie ab 03.01.2022 wieder wie gewohnt postalisch übermitteln, oder nach schriftlicher Vereinbarung auch persönlich vorbeibringen.
Geschlossener Tag der Kanzlei:
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei am Montag den 25.10.2021 geschlossen hat.
September 2021:
30.09.2021:
Abrechnung der aws-Investitionsprämie für Investitionen: Geförderte Investitionen mit einer in Betriebnahme und Zahlung bis 1.7.2021 sind zwingend bis zum 30.9.2021 elektronisch über den aws-Fördermanager abzurechnen. Geförderte Investitionen mit einer in Betriebnahme und Zahlung ab 01.07.2021 sind dann innerhalb einer Frist von 3 Monaten abzurechnen.
Rückwirkende Umgründungsvorgänge: Anmeldung rückwirkender Umgründungen zum Stichtag 31.12.2020 bis spätestens 30.9.2021 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt.
Fallfrist für Vorsteuerrückerstattung für EU-Staaten: Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2020 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30.9.2021.
Offenlegung des Jahresabschlusses 2020: Die Frist von neun Monaten der Offenlegung beim Firmenbuchgericht wurde pandemiebedingt auf 12 Monate verlängert. Diese Regelung gilt für Bilanzstichtage, die vor dem 1.1.2021 liegen.
Spendenbegünstigungsbestätigung und Spendengütesiegel: Für sämtliche heuer noch durchzuführenden Spendengütesiegel-Verlängerungen wird der Termin laut Auskunft der KSW ebenfalls auf den 31.12.2021 verlängert.
Juli 2021:
01.07.2021
-Inkrafttreten der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der KFZ-Steuer
-Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung ab 01.07.2021, die bislang für Paketlieferungen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,- gegolten hat.
Juni 2021:
30.06.2021
Fallfrist für die Vorsteuerrückerstattung bei Drittstaaten
-Die Frist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen des Jahres 2020 aus Nicht-EU-Staaten endet bereits am 30.6.2021.
Antrag Phase 1 COVID-19 Ratenzahlungskonzept
-der Ratenzahlungsantrag kann zwischen dem 10.6.2021 und dem 30.6.2021 gestellt werden.
Antrag Umsatzersatz II (für indirekt Betroffene)
-bis spätestens 30.6.2021 muss der Antrag für November und Dezember 2020 via FinanzOnline eingebracht werden.
Antrag FKZ 800.000 1. Tranche
-bis spätestens 30.6.2021 muss der Antrag betreffend die erste Tranche des FKZ 800.000 gestellt werden. Es ist aber auch möglich, die Auszahlung des gesamten FKZ 800.000 erst im Rahmen der 2. Tranche bis 31.12.2021 zu beantragen.
Antrag für Überbrückungsfinanzierung und Lockdown-Kompensation für selbstständige Künstler (2020 und 2021)
-bis spätestens 30.6.2021 müssen die entsprechenden Anträge eingebracht werden.
Geschlossene Tage der Kanzlei:
wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei am Freitag den 14.05.2021 und Freitag den 04.06.2021 geschlossen hat.
Registrierkassen Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2020 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck (+Sicherung auf einem externen Datenspeicher) sieben Jahre aufbewahren! Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2021 Gelegenheit dazu.