GEVEST-Pressespiegel vom 15.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für die zweite Ausbaustufe einer Konzernzentrale in Salzburg aufgehoben: Baudichte und Bauhöhe seien zu hoch, Abstandsregeln nicht eingehalten, die örtlichen Gegebenheiten im Widmungsverfahren nicht ausreichend untersucht – auch das Bauverfahren muss neu aufgerollt werden. Der Nationalrat hat einstimmig eine Novelle der Gewerbeordnung beschlossen, die Genehmigungspflichten für Photovoltaikanlagen und Ladestationen entfallen lässt und die Frist zur Erfüllung von Auflagen bei Betriebsübergaben von drei auf fünf Jahre verlängert. Wifo und IHS sehen die Erholung fortgesetzt, getragen nun von der Industrie; die realen Nettolöhne sinken heuer um 1,5 Prozent. Eine Untersuchung beziffert die gesellschaftlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle mit 12,4 Milliarden Euro jährlich.

Immobilien & Wohnrecht

Bebauungsplan für Konzernzentrale aufgehoben – Bauverfahren muss neu aufgerollt werden

Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan der Stadt Salzburg für die zweite Ausbaustufe einer Handelskonzernzentrale an der Moserstraße für nichtig erklärt. Die erste Ausbaustufe ist bereits fertiggestellt; die Zentrale sollte Arbeitsplatz für 1.200 Menschen werden. Die Raumplanungsbehörde der Stadt bezeichnet die Entscheidung als völlig überraschend.

Die Aufhebungsgründe sind für jedes Widmungsverfahren von Bedeutung. Baudichte und Bauhöhe wurden als zu hoch beurteilt, Abstandsregeln als nicht eingehalten. Vor allem aber habe die Stadt im Widmungsverfahren die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend detailliert untersucht und insbesondere die Vor- und Nachteile für die Flächennutzung nicht hinreichend geprüft. Hinzu kam eine Beschwerde aus der Nachbarschaft, die den zu geringen Abstand zu den umliegenden Grundstücken, die Überschreitung einer Abstandslinie zu einer Bahntrasse und die Größe des geplanten Gebäudes geltend machte. Mit dem Bebauungsplan fällt auch die Grundlage des Bauverfahrens weg, das neu aufgerollt werden muss.

Praktisch heißt das: Eine Fertigstellung des ersten Bauteils schützt den zweiten nicht, und eine Nachbarbeschwerde kann noch nach Jahren die Planungsgrundlage beseitigen. Wer auf Grundlage eines Bebauungsplans baut, dessen Erlassung nicht nachvollziehbar dokumentiert ist, trägt dieses Risiko bis zur Rechtskraft aller Verfahren. Parallel hatten sich der Konzern und der benachbarte Flughafen erst kürzlich über die Belastung des Baugrunds mit PFAS geeinigt – der Konzern soll dafür eine Zahlung von vier Millionen Euro erhalten.

Quellen:

  • ORF.at, 15.10.2026 05:30 – <https://salzburg.orf.at/stories/3375310/>

Wohnimmobilien: 18 Prozent mehr Käufe, Baubewilligungen auf dem Tiefstand seit 2010

Nach dem Immobilienindex eines Beratungsunternehmens wurden 2025 rund 18 Prozent mehr Wohnimmobilien gekauft als im Jahr davor – der stärkste Anstieg seit mehr als einem Jahrzehnt, getragen vor allem von gebrauchten Wohnungen. Als Gründe werden verbesserte Finanzierungsbedingungen, das Auslaufen der KIM-Verordnung und eine Preisentwicklung unterhalb der Teuerung genannt. Im Neubausegment liegen die Transaktionen dagegen noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Gleichzeitig sank die Zahl der Baubewilligungen auf den niedrigsten Stand seit 2010. Steigende Nachfrage trifft damit auf ein schwaches Neubauangebot, was den Preisdruck weiter erhöhen dürfte.

Die Zahlen im Einzelnen: Eine Neubauwohnung kostete im österreichischen Schnitt 5.199 Euro je Quadratmeter – Platz vier hinter Luxemburg mit 9.160 Euro, Tschechien mit 5.412 Euro und Deutschland mit 5.200 Euro; 21 weitere untersuchte Länder sind günstiger. Der Preisanstieg fiel hierzulande mit 2,9 Prozent moderat aus, während er in Kroatien, der Slowakei und Ungarn zweistellig war. Im Städtevergleich liegt Wien mit 6.711 Euro je Quadratmeter unter den teuersten Standorten, aber deutlich hinter München mit 11.200 Euro, Amsterdam mit 8.650 Euro und Barcelona mit 8.037 Euro; für Linz werden 4.655 Euro ausgewiesen, für Graz 3.935 Euro. Bei den Bestandsmieten ist das Bild umgekehrt: Wien liegt mit 11,10 Euro je Quadratmeter hinter Graz mit 11,60 Euro und Linz mit 12,30 Euro – und weit unter Luxemburg mit 45,40 Euro, Paris mit 31,20 Euro und Barcelona mit 30,90 Euro.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 10:40 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344122/wien-liegt-bei-immobilienpreisen-im-europavergleich-weit-vorne?ref=rss>
  • Die Presse, 14.10.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41354433/aufwaertstrend-wohnimmobilienmarkt-gewinnt-an-dynamik>

Liegenschaftskauf einer Landesgesellschaft: 1,61 Millionen Euro am Vormittag, 6,9 Millionen am Nachmittag

Eine burgenländische Landesimmobiliengesellschaft kaufte am 20. Oktober 2025 eine Liegenschaft im Bezirk Oberwart um 6,9 Millionen Euro. Dieselbe Fläche hatte am selben Tag bereits den Eigentümer gewechselt – der spätere Verkäufer erwarb sie zuvor um 1,61 Millionen Euro. Die Oppositionspartei im Landtag verlangt Aufklärung über Preisbildung, Bewertungsgrundlagen und wirtschaftliche Nutznießer.

Die Gesellschaft weist die Kritik zurück und stützt sich auf die Bewertung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, der einen Wert von 7,13 Millionen Euro ermittelt habe; der Kaufpreis habe damit unter dem Verkehrswert gelegen. Die Erklärung für den Preissprung: Der Zwischenerwerber war seit 2016 Pächter und hatte sich damals eine Kaufoption gesichert, die er kurz vor dem Weiterverkauf zog; in den zehn Pachtjahren habe er Millionenbeträge in Dach, Regalsysteme, Brandschutz und Gebäudetechnik investiert, was in die Bewertung eingeflossen sei. Gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen behält sich die Gesellschaft rechtliche Schritte vor.

Die Konstellation ist auch unabhängig vom politischen Streit lehrreich: Eine zu Altkonditionen ausgeübte Kaufoption bildet den gestiegenen Verkehrswert nicht ab, und Mieter- oder Pächterinvestitionen erhöhen den Wert der Liegenschaft, ohne den Optionspreis zu verändern. Der Abstand zwischen beiden Kaufpreisen ist damit erklärbar, ohne dass daraus ein Schluss auf die Angemessenheit des zweiten Preises zu ziehen wäre.

Quellen:

  • Die Presse, 14.10.2026 16:46 – <https://www.diepresse.com/41356480/wurde-ein-grundstueck-an-einem-tag-5-3-millionen-euro-teurer-oevp-burgenland-fordert-aufklaerung>

Quartiersentwicklung am Verteilerkreis: Umwidmung steht noch aus

Für die Umgestaltung des Verteilerkreises in Wien-Favoriten liegen nach abgeschlossenem Planungswettbewerb noch keine konkreten Pläne vor. Grundeigentümer ist die Autobahngesellschaft; vorgesehen ist eine gemischt genutzte Bebauung mit rund 100.000 Quadratmetern Bruttogeschoßfläche auf mehreren Bauplätzen, überwiegend Büros – klassische Wohnungen sind nicht geplant. Die Stadtentwicklungskommission hatte bereits im Dezember 2023 ein Ensemble aus drei bis fünf Hochhäusern mit 30 bis 95 Metern Höhe für möglich erklärt. Zur Umsetzung werden Baurechte an Bauunternehmen und Entwickler vergeben; die Ausgestaltung der Eigentumsverhältnisse ist noch Gegenstand vertraglicher Verhandlungen, und eine ergänzende Markterkundung läuft.

Zwei Hindernisse bestimmen den Zeitplan. Erstens die Einbauten: Die meistbefahrene Straße des Landes und eine U-Bahn-Linie unterqueren das Gebiet; bestehende Leitungen wurden über Suchschlitze lokalisiert, im Frühjahr 2026 wurden Tiefenbohrungen zur Tragfähigkeit des Untergrunds und zum geothermischen Potenzial durchgeführt. Zweitens die Widmung: Das Gelände ist derzeit als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan müssen erst geändert werden.

Quellen:

  • ORF.at, 15.10.2026 00:05 – <https://wien.orf.at/stories/3375085/>

Wohnungseigentum: geringere Bewertung des Innenhofs hängt vom Vertrag ab

Ob eine Innenhoffläche bei der Verteilung von Aufwendungen geringer bewertet werden kann, richtet sich danach, wie der Wohnungseigentumsvertrag die Aufteilung regelt.

Quellen:

  • Kurier, 14.10.2026 07:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/immo/wohnung-immobilien-mieter-verwalter-kosten-sanierung-bewertung-innenhof/403197644>

Wirtschaft & Konjunktur

Prognose: Industrie trägt die Erholung, reale Nettolöhne sinken um 1,5 Prozent

Die beiden Forschungsinstitute haben ihre Prognosen vorgelegt. Das Wifo erwartet heuer ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent und 1,3 Prozent für 2027 – der Wert für das laufende Jahr bleibt unverändert, jener für 2027 wurde leicht angehoben. Das IHS rechnet mit 0,8 Prozent heuer und einem Prozent im kommenden Jahr.

Bedeutsamer als die Zahlen ist der Trägerwechsel. Bisher kam das Wachstum wesentlich aus dem öffentlichen Bereich – Bildung, Gesundheit, Verwaltung –, dessen Beitrag nun infolge des Sparkurses zurückgeht. An seine Stelle tritt die Industrie, die von einer Belebung der Auslandsnachfrage profitiert: Die realen Exporte sollen heuer um 2,3 Prozent zulegen, die Wertschöpfung in der Industrie erstmals seit 2022 wieder kräftig steigen, und es wird erwartet, dass die Industrie wieder Arbeitsplätze schafft. Als Ursachen werden hohe Investitionen in künstliche Intelligenz und die Lohnzurückhaltung genannt.

Die Kehrseite betrifft Einkommen und Binnennachfrage. Der zweijährige Abschluss in der Metallindustrie lässt die Reallöhne zwei Jahre hinter der Teuerung zurückbleiben, teilkompensiert durch zwei Einmalzahlungen; die Ist-Löhne steigen dort heuer um 1,9 Prozent, während die Teuerung kriegsbedingt über drei Prozent liegt. Österreichweit sinken die Reallöhne heuer um 0,9 Prozent, die realen Nettolöhne wegen gestiegener Abgaben sogar um 1,5 Prozent. Die Lohnstückkosten gehen 2026 um 0,6 Prozent zurück und sollen 2027 nur minimal steigen – aus Sicht des Wifo die beabsichtigte Wirkung zur Wiederherstellung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Der Inlandskonsum wächst dafür nur dank des Bevölkerungswachstums leicht, und die Bautätigkeit springt erst 2027 an.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 10:05 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344152/die-realloehne-in-oesterreich-sinken-die-industrie-erholt-sich-haengt-das-zusammen?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 14.10.2026 10:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41353744/zaghafter-erholungskurs-lichtblick-fuer-oesterreichs-wirtschaft>

Arbeitsbedingte Erkrankungen: 12,4 Milliarden Euro Folgekosten, davon 10,8 Prozent bei den Betrieben

Allein die 2023 neu entstandenen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen verursachen nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts im Auftrag der Arbeiterkammer Wien gesellschaftliche Kosten von rund 12,4 Milliarden Euro – von der Autorin ausdrücklich als vorsichtige Schätzung bezeichnet. Entgegen der üblichen Annahme entfallen fast 90 Prozent davon, knapp elf Milliarden Euro, auf Erkrankungen und nicht auf Unfälle. Die reinen Behandlungskosten machen nur 11,7 Prozent aus; fast 60 Prozent entstehen durch entgangene Wertschöpfung, Produktionsausfälle, Produktivitätsverluste und Folgekosten der Betroffenen.

Die Verteilung der Lasten ist der eigentliche Befund: 58,3 Prozent der Kosten tragen die Beschäftigten selbst, 30,8 Prozent die Kranken- und Pensionsversicherung und damit die Allgemeinheit, 10,8 Prozent die Betriebe – die zugleich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind. Von den über 168.000 arbeitsbedingten Erkrankungen des Jahres 2023 entfallen mehr als vier Fünftel auf zwei Felder: rund 85.000 Muskel-Skelett-Erkrankungen und über 54.000 neu aufgetretene psychische Erkrankungen. Während Arbeitsunfälle seit Jahren zurückgehen, nehmen psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und ständige Erreichbarkeit zu.

Daraus wird ein konkreter Forderungskatalog abgeleitet, der für Arbeitgeber absehbar relevant wird: verbindliche Grenzwerte für schwere Lasten und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, besserer Schutz vor Hitze und Extremwetter, verpflichtende Einbindung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Prävention und eine Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, die etwa Erschöpfungszustände einschließen soll. Ein Drittel der Beschäftigten bezweifelt, bis zur Pension durchzuhalten, ein Viertel schafft den Übertritt aus der Erwerbstätigkeit in die Pension nicht – womit die Debatte über ein höheres Antrittsalter aus Sicht der Arbeitnehmerseite verfehlt sei.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 14:27 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344086/arbeitsbedingte-erkrankungen-kosten-oesterreich-124-milliarden-euro?ref=rss>
  • ORF.at, 14.10.2026 16:59 – <https://orf.at/stories/3445080/>
  • Kurier, 14.10.2026 14:33 – <https://kurier.at/wirtschaft/arbeitsmarkt-gesundheit-arbeitsbedingungen-erkrankungen-arbeiterkammer/403198178>

Steuer- & Unternehmensrecht

Gewerbeordnung: Genehmigungspflicht für Photovoltaik und Ladestationen entfällt, fünf Jahre Frist bei Betriebsübergaben

Der Nationalrat hat eine Novelle der Gewerbeordnung einstimmig beschlossen. Die für die Praxis wesentlichen Punkte:

Genehmigungsverfahren entfallen unter bestimmten Auflagen für Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Betriebe, die bisher ohne Betriebsanlagengenehmigung auskommen, dürfen unter bestimmten Bedingungen außen liegende Teile einer Klimaanlage, Lüftung, Heizung oder Wärmepumpe anbringen, ohne dass deswegen die gesamte Anlage genehmigungspflichtig wird. Bei Betriebsübergaben steht künftig eine Frist von fünf statt bisher drei Jahren zur Verfügung, um alle Auflagen zu erfüllen. Rund 5.000 Betriebsüberprüfungen an Ort und Stelle entfallen ersatzlos – stattdessen sollen digital vorgelegte Prüfberichte und Genehmigungen herangezogen werden. Weiters dürfen auf Almwirtschaften offene Getränke ausgeschenkt werden, und der Altersnachweis etwa an Automaten oder Selbstbedienungskassen kann künftig über die ID Austria erbracht werden.

In derselben Sitzung wurden zwei Entschließungsanträge der Oppositionsparteien auf Rücknahme der Paketabgabe abgelehnt; die Regierungsfraktionen stimmten nicht zu.

Quellen:

  • ORF.at, 14.10.2026 20:49 – <https://orf.at/stories/3445102/>

Ermittlungen nach Bankinsolvenz: Untreue, betrügerische Krida und Veruntreuung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen zwölf frühere Vorstandsmitglieder, Manager und Aufsichtsratsmitglieder einer seit 2020 in Konkurs befindlichen Privatbank sowie gegen zwei Unternehmen. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, betrügerische Krida und Veruntreuung, teils in Form der Beteiligung; nicht allen Beschuldigten werden alle Delikte vorgeworfen. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Gegenstand sind mehrere Transaktionen: Vermögen soll zu billig veräußert und dadurch die Masse verringert worden sein – genannt wird der Verkauf einer Beteiligung an einer Kaffeesparte um 23 Millionen Euro unter Wert an eine mittelbare Eigentümergesellschaft sowie eine unvertretbare Kreditvergabe. Beim Vorwurf der Veruntreuung geht es um bis zu 80 Millionen Euro Vermögen einer karibischen Tochterbank, das in Wien deponiert war und 2017/2018 verschoben worden sein soll. Eine Rolle spielen auch Beratungshonorare und Reisekostenersätze von rund 26 Millionen Euro, von denen rund elf Millionen Euro heuer rechtskräftig zurückgefordert wurden, ohne dass gezahlt worden wäre – mitgeteilt wurde, es bestünden Gegenforderungen und kein Vermögen im Inland. Grundlage der Ermittlungen sind Strafanzeigen des Masseverwalters aus März 2025 und April 2026 sowie ein umfassendes Sachverständigengutachten.

Für die Liegenschaftspraxis bemerkenswert ist das Instrument: Das Straflandesgericht Wien hat Ende September zwei Immobilien beschlagnahmt; das Veräußerungs- und Belastungsverbot ist im Grundbuch eingetragen und gilt auch dann, wenn der Gerichtsbeschluss angefochten wird. Die nunmehrigen Eigentümer können bis zu einer Aufhebung nicht über die Liegenschaften verfügen.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 16:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344110/untreue-krida-veruntreuung-was-die-justiz-einem-dutzend-ex-meinl-bankern-vorwirft?ref=rss>

Haftungsvergleich mit einem Vorstandsmitglied: Zustimmung der Hauptversammlung für unwirksam erklärt

Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der Aktionäre eines Automobilkonzerns zu einem Haftungsvergleich mit dem früheren Vorstandschef einer Tochtergesellschaft für unwirksam erklärt und damit einer Anfechtungsklage von Anlegern stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde bleibt möglich. Der Vergleich aus dem Jahr 2021 umfasste insgesamt rund 288 Millionen Euro; der betroffene Manager sollte 4,1 Millionen Euro zahlen und wurde im Gegenzug von weiteren Ansprüchen freigestellt, während der ihm zugerechnete Schaden mit rund 300 Millionen Euro beziffert worden war.

Der tragende Grund betrifft die Informationspflichten in der Hauptversammlung. Aus den Antworten an die Aktionäre ergab sich nicht, in welchem Umfang Haftungsansprüche durch das Vermögen des Managers überhaupt gedeckt gewesen wären; auch war nicht hinreichend deutlich, dass der Aufsichtsrat möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügte. Der niedrige Eigenbeitrag war mit der beschränkten Leistungsfähigkeit begründet worden – wer so argumentiert, muss nach Auffassung der Kläger entweder die Tatsachengrundlage offenlegen oder offen sagen, dass eine solche nicht ermittelt wurde.

Die Entscheidung ist auch für österreichische Gesellschaften als Maßstab brauchbar: Ein Vergleich über Organhaftungsansprüche wird nicht dadurch unangreifbar, dass die Hauptversammlung ihm mit großer Mehrheit zustimmt, wenn die Grundlagen der Bewertung nicht offengelegt sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Vertragsgestaltung: Der Eigenbeitrag sollte überwiegend aus einer Abfertigung stammen, die an die Bedingung geknüpft war, dass alle Strafverfahren ohne Schuldspruch enden – nach der rechtskräftigen Verurteilung im Dezember 2025 fiel diese Finanzierungsquelle weg, und der Vergleich wurde nicht neu vorgelegt.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 17:36 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344271/gericht-kippte-volkswagens-deal-mit-frueherem-audi-chef?ref=rss>

Dauerüberwachung im Homeoffice: in der Union praktisch ausgeschlossen

Ein Fall aus den Vereinigten Staaten führt vor Augen, was die hiesige Rechtslage verhindert. Eine seit 2012 im Homeoffice beschäftigte Angestellte wurde entlassen, nachdem sie sich geweigert hatte, einem Überwachungssystem zuzustimmen, das alle drei Minuten ein Foto über die Webcam aufnimmt und per Bild- und Gesichtserkennung feststellt, ob sie am Rechner sitzt – bei einem achtstündigen Arbeitstag 160 Aufnahmen täglich. Sie verwies auf eine Autoimmunerkrankung, bei der Stress als Auslöser von Schüben gilt, und legte eine ärztliche Empfehlung vor, das System nur periodisch oder mit verringerter Frequenz einzusetzen. Das Unternehmen stellte sie vor die Wahl, der Überwachung in vollem Umfang zuzustimmen oder am Firmensitz am anderen Ende des Bundesstaats zu arbeiten, was täglich sechs Stunden Fahrzeit bedeutet hätte. Nach der Entlassung im September klagte sie auf entgangenes Entgelt, Schadenersatz, Wiedereinstellung und Entfernung des Vermerks aus der Personalakte; gestützt wird die Klage auf das Antidiskriminierungsrecht des Bundesstaats, nicht auf Datenschutzrecht.

Der Vergleichspunkt ist eindeutig: Eine fortlaufende Kameraüberwachung im Homeoffice ist nach der Datenschutz-Grundverordnung praktisch ausgeschlossen. Wo sie dennoch eingeführt werden soll, scheitert sie nicht erst an der Zumutbarkeit für einzelne Beschäftigte, sondern bereits an der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung. Mehrere US-Bundesstaaten haben die Überwachungsmöglichkeiten inzwischen gesetzlich eingeschränkt; im betroffenen Bundesstaat liegt ein entsprechender Entwurf vor, der den zuständigen Senatsausschuss bereits passiert hat.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343819/angestellte-entlassen-weil-sie-im-homeoffice-nicht-staendig-gefilmt-werden-wollte?ref=rss>

Energie & Bau

Gaspreis: Höhenflug vorerst gestoppt, angespannter Winter erwartet

Der Preisauftrieb bei europäischem Erdgas hat vorerst ein Ende gefunden. Der richtungsweisende Terminkontrakt zur Lieferung in einem Monat notierte am Mittwochmittag bei 84,37 Euro je Megawattstunde, nachdem er in der Nacht noch zeitweise auf 87,44 Euro und damit den höchsten Stand seit Ende 2022 gestiegen war. Als Grund für den Rückgang gelten Gewinnmitnahmen in einem als überkauft beurteilten Markt. Seit Monatsbeginn verteuerte sich der Rohstoff dennoch um rund 16 Prozent, seit Jahresbeginn hat sich der Preis fast verdreifacht.

Die Erwartung für die Heizsaison bleibt unverändert angespannt: Wegen der Lieferstörungen bei Flüssigerdgas aus der Golfregion wird damit gerechnet, dass europäische Abnehmer mit asiatischen um die verfügbaren Ladungen konkurrieren. Engpässe werden zwar nicht erwartet, die Preise dürften aber – insbesondere bei einem kalten Winter – auf erhöhtem Niveau bleiben.

Quellen:

  • Der Standard, 14.10.2026 12:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344206/h246henflug-des-europ228ischen-gaspreises-vorerst-gestoppt?ref=rss>
  • Kurier, 14.10.2026 12:44 – <https://kurier.at/wirtschaft/erdgas-preis-ttf-energie-krise-kosten/403198174>

Emissionshandel für Verkehr und Heizen ab 2028 – die nationale Abgabe entfällt dafür

Ab 2028 führt die Union den Emissionshandel für den privaten Verkehr und für Heizungen ein; in Österreich löst er die nationale CO₂-Abgabe ab. Wer dann noch fossil heizt oder fährt, wird darüber zusätzlich belastet. Zur Einordnung der Größenordnung: Der weltweite Durchschnittspreis je Tonne liegt derzeit bei knapp 21 US-Dollar, während eine aktuelle Untersuchung für die Klimaneutralität bis 2050 einen globalen Preis von 1.300 US-Dollar – rund 1.160 Euro – je Tonne für erforderlich hält.

Der für Betriebe und Beschäftigte wesentliche Befund betrifft den Übertragungsweg. Eine weitere Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der größte Teil der Belastung die Haushalte nicht über höhere Energiepreise erreicht, sondern über sinkende Löhne und geringere Beschäftigung: Branchen, die über ihre Lieferkette steigende CO₂-Kosten einkaufen, verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und reagieren mit Stellenabbau oder Abwanderung. Betroffen sind damit vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter, während Pensionisten weitgehend unberührt bleiben. Daraus folgt eine Kritik an der bisherigen Abfederungslogik: Maßnahmen, die allein den Anstieg der Energiepreise dämpfen, greifen zu kurz; vorgeschlagen werden direkte Hilfen für Erwerbstätige. Parallel dazu hat die Union nach dem Druck der energieintensiven Industrie bereits signalisiert, den bestehenden Emissionshandel über zusätzliche Gratiszertifikate zu entschärfen – was nach dieser Argumentation jene Betriebe nicht erreicht, die die Kosten nur mittelbar tragen.

Quellen:

  • Die Presse, 15.10.2026 05:19 – <https://www.diepresse.com/41330033/ab-2028-zahlt-jeder-beim-tanken-einen-co2-preis-menschen-die-arbeiten-werden-das-doppelt-spueren>

Elektrofahrzeuge: jede dritte Neuzulassung, zwei Drittel gehen auf Unternehmen

In Tirol waren im September 31 Prozent der Pkw-Neuzulassungen rein elektrisch angetrieben; noch im Februar lag der Anteil bei 20 Prozent, 2019 bei drei Prozent. Im Bestand sind es gut sechs Prozent aller Pkw oder mehr als 27.000 Fahrzeuge. Für die betriebliche Fuhrparkplanung sind zwei Punkte wesentlich: Rund zwei Drittel der Neuzulassungen entfallen österreichweit auf Unternehmen und juristische Personen, und steuerlich sind rein elektrische Fahrzeuge unter anderem von der Normverbrauchsabgabe befreit, mit Vorsteuerabzug beim Kauf; die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist dagegen seit April 2025 weggefallen. Gefordert wird von Verkehrsorganisationen ein Ende der steuerlichen Begünstigung von Firmenwagen mit Verbrennungsmotor. Netzseitig gilt gesteuertes Laden als Beitrag zur Stabilisierung, weil dann geladen werden kann, wenn viel Solarstrom anfällt.

Quellen:

  • ORF.at, 15.10.2026 06:07 – <https://tirol.orf.at/stories/3375251/>

GEVEST-Pressespiegel vom 13.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine überhöhte Ablöse auch dann zurückgefordert werden kann, wenn der Nachmieter sie erst nach der Schlüsselübergabe überwiesen hat – maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung. Die E-Control hat die Grundsatzverordnung zu den Systemnutzungsentgelten vorgelegt: Ab 2027 zählt neben dem Verbrauch auch die Leistungsspitze, ab zehn Kilowatt im Viertelstundenintervall wird es teurer, wer sich drosseln lässt, zahlt 75 Prozent weniger Leistungspreis. Der Internationale Währungsfonds senkt die Wachstumsprognose für Österreich auf 0,6 Prozent und hebt die Inflationsprognose auf 3,1 und 3,3 Prozent für die beiden Folgejahre an. Die Paketabgabe ist koalitionsintern offen umstritten, eine Verfassungsklage ist anhängig. Die PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg kostet 50 Millionen Euro – und wartet auf eine Novelle der Deponieverordnung.

Immobilien & Wohnrecht

Überhöhte Ablöse: Rückforderung auch bei Zahlung nach der Schlüsselübergabe

Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 5 Ob 200/25k klargestellt, wann der Rückforderungsanspruch des Nachmieters bei einer verbotenen Ablöse erhalten bleibt. Im Anlassfall war für eine geförderte Wohnung mit Weitergaberecht eine Ablöse von 40.000 Euro vereinbart worden: 2.000 Euro Anzahlung nach der Besichtigung im Juni 2024, die restlichen 38.000 Euro bis Ende Juli, sofern die gemeinnützige Bauvereinigung den neuen Mieter akzeptiert. Die Schlüssel wurden am 30. Juli übergeben, der Restbetrag floss danach. Die Nachmieter klagten auf Rückzahlung, weil die übernommenen Möbel elf Jahre alt und beschädigt gewesen seien. Das Erstgericht wies ab: Mit dem Erhalt der Schlüssel hätten die Nachmieter eine rechtlich gesicherte Position gehabt, die Zwangslage sei weggefallen.

Der Oberste Gerichtshof folgt dem nicht. Der im Mietrechtsgesetz verankerte Rückforderungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Zahlende wusste, dass die Zahlung unzulässig war – die Rückforderung ist „auch dann möglich, wenn der Rückfordernde in voller Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen wissentlich eine Nichtschuld bezahlte". Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung: Nur wer schon damals eine rechtlich gesicherte Position hatte, wird vom Mietrechtsgesetz nicht geschützt. Dass eine Rate erst nach der Schlüsselübergabe gezahlt wird, schadet nicht, weil dies auch schlicht der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung dienen kann.

Für die Praxis sind drei Punkte wesentlich. Erstens bleibt ein Verzicht auf die Rückforderung nach Wegfall der Zwangslage zwar möglich, setzt aber voraus, dass der Nachmieter bei der Zahlung sowohl die Unverhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung als auch sein Rückforderungsrecht kannte – und dafür ist der Vormieter beweispflichtig. Zweitens ist bei der Annahme eines schlüssigen Verzichts besondere Vorsicht geboten; allein die Zahlung der zweiten Rate genügt nicht. Drittens ist die Sache noch nicht beendet: Das Bezirksgericht hat nun zu klären, welchen Wert das übernommene Inventar tatsächlich hatte. Unabhängig vom Zivilverfahren drohen demjenigen, der eine überhöhte Ablöse verlangt, Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro.

Quellen:

  • Die Presse, 13.10.2026 05:41 – <https://www.diepresse.com/41334363/zu-hohe-abloese-bei-wohnungen-geld-zurueck-fuer-nachmieter-selbst-wenn-sie-erst-nach-schluesseluebergabe-gezahlt-haben>

Unfertige Rohbauten: warum die Verwertung notleidender Projekte derzeit stockt

Nach dem Ende des Baubooms Mitte 2022 – ausgelöst durch die Zinswende und die Kreditvergaberegeln der KIM-Verordnung – stehen begonnene und nicht vollendete Bauten herum. Der Beitrag arbeitet das am Beispiel dreier Vorhaben im 22. Wiener Gemeindebezirk auf und zeigt dabei die wiederkehrenden Rechtsfragen.

Beim ersten Vorhaben wurde 2022 zu bauen begonnen; in der dritten Etage war Schluss, der Bauträger ist insolvent, die Projektgesellschaft liquidiert. Die Parifizierung war bereits durchgeführt, Käufer von Geschäftslokalen stehen damit im Grundbuch, während die Masseverwalterin ein Schätzgutachten einholt; erst danach kann ein Versteigerungsverfahren durchgeführt werden. Die Baupolizei stuft das Vorhaben als offene Bauführung mit aufrechter Baubewilligung ein – nach der Bauordnung hat der Bauherr vier Jahre Zeit, das Werk zu vollenden. Beim zweiten Vorhaben ist die Baubewilligung bereits abgelaufen; die Behörde hat die nicht bewilligungskonformen Bauführungen eingestellt und Strafanzeige eingebracht, während der Bauherr von einem Planproblem spricht, das demnächst erledigt sei. Beim dritten Vorhaben zeichnet sich eine Lösung ab: Der Generalunternehmer hat die Baustelle um rund 565.000 Euro übernommen und baut weiter – statt 21 nun mit 22 Einheiten.

Praktisch bedeutsam ist die Einschätzung der befragten Insolvenzverwalter. Bis etwa 2023 ließen sich notleidende Projekte rasch und oft über dem Verkehrswert verwerten; heute fehlt das Interesse weitgehend. Als Hemmnisse werden genannt: Schätzgutachten, die den aktuellen Wert nicht abbilden, die Gewährleistung für einen Rohbau, an dem der Übernehmer nicht mitgearbeitet hat, und vor allem die auslaufende Baubewilligung – eine Fristverlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Hinzu kommt, dass Banken einen Kreditkunden nicht leichtfertig in den Konkurs schicken, weil sie auf eine außergerichtliche Verwertung hoffen; die Zahl problematischer Liegenschaften am Markt ist daher höher, als die Insolvenzstatistik zeigt.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 11:27 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343334/was-hinter-notleidenden-neubauten-in-der-donaustadt-steckt?ref=rss>

Wohnungssicherung in Niederösterreich: 14.000 Wohnungen in zwanzig Jahren erhalten

Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungssicherung, getragen von mehreren Beratungseinrichtungen und den Caritas-Organisationen zweier Diözesen, hat nach eigenen Angaben in zwanzig Jahren 14.000 Wohnungen gesichert und damit rund 40.000 Menschen vor einer Delogierung bewahrt. Auslöser sind typischerweise Trennung, Arbeitsplatzverlust oder krankheitsbedingter Einkommensausfall; zuletzt treibt vor allem die Entwicklung der Energiekosten die Nachfrage nach den kostenlosen Beratungen.

Für Vermieter und Hausverwaltungen ist der organisatorische Teil interessant: Die Einrichtung arbeitet mit Gemeinden, Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften, Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern zusammen, damit Mietrückstände frühzeitig gemeldet und außergerichtliche Lösungen rasch und kostensparend gefunden werden können. Die Erfahrung der Beratungsstellen ist, dass sich Betroffene meist erst melden, wenn die Räumungsklage bereits eingebracht und der Räumungstermin anberaumt ist – also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine außergerichtliche Einigung deutlich teurer wird.

Quellen:

  • ORF.at, 13.10.2026 05:03 – <https://noe.orf.at/stories/3374907/>

Immobiliengesellschaft insolvent: 35,8 Millionen Euro Schulden, Quote aus Mieteinnahmen

Über eine Immobiliengesellschaft wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; die Verbindlichkeiten betragen 35,8 Millionen Euro. Nach Angaben des Gläubigerschutzverbands soll eine Quote von 20 Prozent aus Mieteinnahmen finanziert werden.

Quellen:

  • Kurier, 12.10.2026 14:48 – <https://kurier.at/wirtschaft/pleite-einer-immobilienfirma-mit-358-millionen-euro-schulden/403197662>

Wirtschaft & Konjunktur

Währungsfonds: 0,6 Prozent Wachstum für Österreich, Inflationsprognose kräftig angehoben

Der Internationale Währungsfonds hat seine Prognose für Österreich für das laufende Jahr und für 2027 um jeweils 0,1 Prozentpunkte gesenkt: Erwartet wird ein Plus der Wirtschaftsleistung von 0,6 Prozent heuer und 0,9 Prozent im kommenden Jahr. Deutlich stärker fällt die Revision bei der Teuerung aus. Nach 3,6 Prozent heuer werden für die beiden Folgejahre 3,1 und 3,3 Prozent erwartet – im April lagen die Werte noch bei 2,5 und 2,6 Prozent. Weltweit bleibt die Wachstumsprognose bei 3,1 Prozent für heuer und steigt leicht auf 3,4 Prozent für 2027, die globale Inflationsprognose wurde auf 4,7 und 4,1 Prozent angehoben.

Für die Kalkulation von Verträgen und Budgets ist die Begründung aufschlussreich. Die Weltwirtschaft hat den seit Ende Februar andauernden Krieg am Persischen Golf bisher besser verkraftet als erwartet, weil Unternehmen Lieferungen umgeleitet, Lagerbestände abgebaut und staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben und weil die Energieintensität geringer ist als in früheren Jahrzehnten. Diese Puffer sind weitgehend aufgebraucht: Die Lagerbestände sind abgebaut, die Rohstoffmärkte bleiben anfällig. Der Fonds hält die eigene Prognose eher für zu optimistisch und verortet die Risiken auf der Abwärtsseite – genannt werden eine Eskalation des Konflikts, Cyberangriffe, Extremwetterereignisse sowie eine abrupte Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, etwa aus Sorge um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Eine Sonderanalyse zeigt, dass Preissteigerungen aus tatsächlichen Lieferausfällen größere und länger anhaltende gesamtwirtschaftliche Folgen haben als solche aus bloßen geopolitischen Risiken. Als eigenes Risiko gilt die weitgehend schuldenfinanzierte Investitionswelle in Infrastruktur für künstliche Intelligenz: Eine Neubewertung der Rentabilitätsaussichten könnte die Investitionen einbrechen lassen und die Finanzierungsbedingungen verschärfen.

Quellen:

  • Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/41347217/iwf-prognostiziert-fuer-oesterreich-ein-bisschen-wachstum-und-viel-inflation>

Herbstlohnrunde: Mindestlöhne in vier von fünf Branchen real unter dem Niveau von 2019

Die Kollektivvertragsverhandlungen beginnen heuer nicht mit den Metallern, sondern mit den Eisenbahnunternehmen; danach folgt im November die Güterbeförderung, im Dezember der Handel mit 150.000 Beschäftigten. Als Grundlage dient eine Inflationsrate von 3,26 Prozent einschließlich der Schnellschätzung für September. Keine einzige Branche hat 2026 bisher auf oder über der maßgeblichen Teuerungsrate abgeschlossen.

Eine Auswertung des Momentum Instituts beziffert die daraus entstandene Lücke. Inflationsbereinigt liegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter im Gesamtindex um 0,9 Prozent unter dem Niveau von September 2019. Am größten ist der Rückstand bei den Eisenbahnen mit 1,8 Prozent, gefolgt von der Informationstechnologie mit 1,6 Prozent, dem Handel mit 1,3 Prozent sowie Handwerk und Gewerbe mit 0,3 Prozent; nur die Güterbeförderung liegt mit 0,3 Prozent knapp im Plus. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2019 verteuerte sich Energie bis August 2026 um 78,6 Prozent, während die Mindestlöhne um 33,7 Prozent stiegen – das allgemeine Preisniveau legte um 34,8 Prozent zu, die Mieten um 34,9 Prozent, die Lebensmittel um 34,1 Prozent.

Neben dem Entgelt stehen bei den Eisenbahnen zwei strukturelle Forderungen auf dem Tisch: die Ausweitung der täglichen Ruhezeit von derzeit sechs auf elf Stunden und die Angleichung der Wochenarbeitszeit. Derzeit gilt für rund 15 Prozent der Beschäftigten – vor allem bei neu in den Markt eintretenden Privatbahnen – eine Arbeitszeit von 40 Stunden, im größten Konzern dagegen von 38,5 Stunden; die Arbeitnehmerseite sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Die Arbeitgeberseite kündigt einen „eher maßvollen Abschluss" an. Die Arbeitnehmerseite verweist auf eine seit 2023 um 11,3 Prozent gestiegene Produktivität im Bahnsektor bei drei Jahre in Folge sinkendem Personalkostenanteil.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 12:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343699/auftakt-der-herbstlohnrunde-fuer-gewerkschaft-sind-reale-zuwaechse-das-mindeste?ref=rss>
  • Der Standard, 12.10.2026 09:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343671/einige-kv-mindestloehne-bleiben-hinter-inflation-zurueck?ref=rss>
  • Die Presse, 12.10.2026 07:18 – <https://www.diepresse.com/41346938/feilschen-um-bahn-kv-startet-am-montag-im-zeichen-hoher-inflation>

Handelskonflikt abgewendet: Einfuhr chinesischer Hybridfahrzeuge auf 350.000 Stück begrenzt

Die Union begrenzt die Einfuhr von Hybridfahrzeugen aus China auf 350.000 Fahrzeuge jährlich. Die Obergrenze steigt danach um sechs Prozent pro Jahr und läuft nach vier Jahren aus; sobald sie erreicht ist, genehmigen die Zollbehörden keine weiteren Einfuhren. Nach Schätzung der Kommission hätte die Zahl heuer rund 800.000 erreicht – die Begrenzung senkt die Einfuhren damit um mehr als die Hälfte. Hintergrund ist, dass nach den 2024 verhängten Sonderzöllen auf Elektrofahrzeuge deutlich mehr Plug-in-Hybride nach Europa verkauft wurden. Gegenleistungen: Peking verzichtet auf Vergeltungsmaßnahmen, senkt Zölle für einzelne Erzeugnisse aus der Union und erleichtert die Genehmigung von Ausfuhrlizenzen für Seltene Erden und Dauermagnete. Die Union hält die Regelung nach eigener Darstellung für vereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation.

Für exportierende Unternehmen ist der Hintergrund wichtiger als die Zahl. Der Handelsüberschuss Chinas gegenüber Europa lag im Vorjahr bei 371 Milliarden Euro, vor 2020 waren es weniger als 200 Milliarden; Österreich wies ein Handelsbilanzdefizit von 12,6 Milliarden Euro aus, Deutschland eines von 90 Milliarden. Beide Seiten hatten wenig Interesse an einer Eskalation – die Union fürchtete, von Seltenen Erden abgeschnitten zu werden, China kann sich angesichts der Nachwehen seiner Immobilienkrise keinen Exporteinbruch leisten. Zwei Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission zuvor schriftlich aufgefordert, Maßnahmen für einen Handelskonflikt vorzubereiten. Fachleute geben zu bedenken, dass Einzelvereinbarungen angesichts der Größenordnung der Überschüsse auf Dauer wenig bewirken.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 16:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343833/maximal-350000-hybridautos-aus-china-peking-und-bruessel-wenden-handelskrieg-vorerst-ab?ref=rss>
  • Der Standard, 12.10.2026 10:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343725/eu-begrenzt-chinesische-hybridauto-importe-auf-350000-pro-jahr?ref=rss>
  • Die Presse, 12.10.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41347764/china-darf-nur-noch-350000-hybridautos-nach-europa-exportieren>

Finanzaufsicht: Währungsfonds verlangt den Rückzug von Ministerium und Kammer aus dem Aufsichtsrat

Der Internationale Währungsfonds fordert eine Überprüfung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, die Rolle des Finanzministeriums bei der Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht einzuschränken und die Beteiligung sowohl des Ministeriums als auch der Branche an deren Aufsichtsrat zu beenden. Derzeit besetzt der Finanzminister dieses Gremium; dem Notenbankgouverneur steht der stellvertretende Vorsitz zu, drei weitere Mitglieder darf er namhaft machen. Den Vorsitz hatte bisher stets eine Person aus dem Finanzministerium inne, das auch zwei weitere Mitglieder entsendet. Die beiden kooptierten Mitglieder aus der Wirtschaftskammer haben dagegen kein Stimmrecht, obwohl die beaufsichtigten Banken und Versicherer die Behörde über das Verursacherprinzip fast vollständig finanzieren. Auch für das Finanzmarktstabilitätsgremium werden Änderungen verlangt: stärkere Stimmrechte für die Notenbank und der Vorsitz bei ihr statt beim Ministerium. Die Anpassungen sollen binnen drei Jahren erfolgen; Österreich hatte zuletzt auf nationaler Ebene einen gewissen Spielraum eingeräumt.

Die Kammer denkt nicht an einen Rückzug, sondern fordert im Gegenteil ein Stimmrecht. Begründet wird das mit dem Umfang der Regulierung, der Finanzierung durch die Beaufsichtigten und mit dem Hinweis auf den Generalrat der Notenbank sowie auf die deutsche Aufsicht, in deren Verwaltungsrat sechs Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft mit vollem Stimmrecht sitzen.

Quellen:

  • Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/39294600/iwf-fordert-rausschmiss-der-wkoe-aus-der-finanzaufsicht>

Tiefkühlwerk im Marchfeld: widersprüchliche Zahlen zur Ertragslage

Der Eigentümer begründet die Ablehnung des Hilfs- und Unterstützungsangebots in einem Antwortschreiben damit, der Betrieb habe seit 2023 im Schnitt jährlich fünf Millionen Euro Verlust verursacht, während seit der Übernahme 2008 rund 50 Millionen Euro investiert worden seien. Der Jahresabschluss 2024/25 weist dagegen bei einem Umsatz von 80,5 Millionen Euro und einem Personalaufwand von rund 14 Millionen Euro für 212 Beschäftigte einen Gewinn von 1,8 Millionen Euro aus; der über die Jahre aufgelaufene Bilanzverlust beträgt mehr als 23 Millionen Euro. Zahlen für 2025/26 liegen im Firmenbuch noch nicht vor. Von der für Ende August 2027 geplanten Schließung sind 190 Beschäftigte zuzüglich 50 Leiharbeitskräften betroffen, für die ein Sozialplan ausgearbeitet wird.

Für die Lieferbetriebe laufen Gespräche über Alternativen; finanzielle Hilfen für die Gemüsebauern werden geprüft, ebenso Übernahmemöglichkeiten durch ein anderes Verarbeitungsunternehmen. Der Abnehmer der Markenware und zwei Handelskonzerne erklärten, nach Wegen zu suchen, die Verarbeitung in der Region zu halten beziehungsweise auf alternative inländische Lieferanten auszuweichen.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 12:14 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343790/aus-fuer-ardo-tiefkuehlwerk-totschnig-will-perspektive-fuer-betroffene-schaffen?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 12.10.2026 14:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41349503/aus-fuer-tiefkuehlwerk-scheint-besiegelt-wogen-gehen-weiter-hoch>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 18:38 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/ardo-werk-vor-dem-aus-heftige-kritik-der-politik;art15,4221313#ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Schenkungsmeldung: drei Monate Frist, bis zu zehn Prozent Strafe

Seit dem Wegfall der Schenkungssteuer besteht die Meldepflicht nach § 121a Bundesabgabenordnung. Sie trifft Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden – Geld, Wertpapiere, Unternehmensanteile, wertvolle Gegenstände, aber auch Rechte wie Patente, Wohnrechte oder Konzessionen –, sofern ein Inlandsbezug besteht, also eine der beteiligten Personen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat. Die Wertgrenzen: Zwischen nicht verwandten Personen sind Schenkungen über 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren meldepflichtig, zwischen Angehörigen erst ab insgesamt 50.000 Euro pro Jahr. Angehörige ist dabei ein weiter Begriff nach § 25 BAO – Ehegatten und eingetragene Partner, Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad, Wahleltern und Wahlkinder sowie Lebensgefährten. Wird eine Grenze überschritten, sind alle Zuwendungen anzuzeigen, die Teil des Gesamtbetrags sind, nicht nur die auslösende. Bewertet wird mit dem gemeinen Wert; bei einer gemischten Schenkung ist nur der unentgeltliche Teil meldepflichtig.

Ausgenommen sind unter anderem Schenkungen auf den Todesfall, unentgeltliche Dienstleistungen und die Übertragung von Grundstücken – inländische Liegenschaften unterliegen ohnehin der Grunderwerbsteuer. Weiters ausgenommen sind Schenkungen zwischen Eheleuten zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte von höchstens 150 Quadratmetern bei dringendem Wohnbedürfnis, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, Gewinne aus Preisausschreiben und Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 Euro.

Entscheidend sind Frist und Sanktion. Die Anzeige ist binnen drei Monaten ab dem tatsächlichen Vermögensübergang über Finanz Online zu erstatten; die Frist ist nicht verlängerbar und beginnt mit dem erstmaligen Überschreiten der Betragsgrenze. Anzeigepflichtig sind Geschenknehmer, Geschenkgeber sowie mitwirkende Rechtsanwälte und Notare – meldet einer ordnungsgemäß, entfällt die Pflicht für alle anderen. Die vorsätzliche oder auch nur mit Eventualvorsatz unterlassene Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Finanzstrafgesetz und kann mit bis zu zehn Prozent des übertragenen Vermögens bestraft werden. Eine Selbstanzeige ist bis ein Jahr nach Ablauf der dreimonatigen Frist möglich, also spätestens fünfzehn Monate nach der Schenkung. Kommt die Sache später etwa bei einer Betriebsprüfung hervor, trägt der Abgabepflichtige nach § 121a Abs. 8 BAO die Beweislast dafür, dass tatsächlich eine Schenkung vorlag.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342932/grosse-geschenke-kleine-falle-wann-muss-eine-schenkung-gemeldet-werden?ref=rss>

Auskunftsrecht: bloße Vermutung von Geheimhaltungsgründen genügt nicht

Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Bundesverwaltungsgericht aufgetragen, erneut zu prüfen, ob zwei bisher zurückgehaltene Unterlagen zu einer umstrittenen Postenbesetzung herauszugeben sind: das Gutachten der Begutachtungskommission und ein interner Aktenvermerk über die entscheidungsrelevanten Umstände. Anlass war die Bestellung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts im Jänner 2024, bei der der von der Kommission nicht bindend Drittgereihte ernannt wurde. Rechtliche Grundlage des Verfahrens war das damals geltende Auskunftspflichtgesetz, mittlerweile abgelöst durch das Informationsfreiheitsgesetz.

Für die Verfahrensführung in Auskunftssachen sind drei Aussagen bedeutsam. Erstens darf sich das Gericht nicht auf die Angaben der auskunftspflichtigen Stelle verlassen: Es hätte die Unterlagen anfordern und sich selbst ein Bild machen müssen; die Verweigerung braucht „nachvollziehbare Feststellungen über jene Umstände, auf die sich die Verweigerung gründet", die „bloße Vermutung", es könnten Geheimhaltungsgründe bestehen, reicht nicht. Zweitens ist gegen das öffentliche Interesse abzuwägen, das hier ausdrücklich bejaht wird, weil es um das Funktionieren, die Unabhängigkeit und die Qualität der Gerichtsbarkeit geht. Drittens ist zu prüfen, ob die Unterlagen in ihrer Gesamtheit geheim zu halten sind – ausdrücklich in den Raum gestellt wird, das Kommissionsgutachten nur hinsichtlich der drei vorgeschlagenen Bewerber offenzulegen und den Teil über die übrigen neun zurückzuhalten. Für den internen Aktenvermerk dürfte es dagegen bei der Geheimhaltung bleiben: Das alte Gesetz verpflichtete Behörden nicht, ihr Handeln zu begründen, und erfasste daher auch keine Dokumente, die allein die Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens zum Inhalt haben.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 09:10 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343659/muss-der-bundespraesident-das-gutachten-zu-umstrittener-postenbesetzung-herausgeben-vielleicht?ref=rss>

Paketabgabe: Koalitionsstreit offen ausgetragen, Verfassungsklage anhängig

Seit 1. Oktober zahlen Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Inland zwei Euro je Paket oder Bestellung, mit Umsatzsteuer 2,40 Euro. Betroffen sind fünfzehn große Händler und Marktplätze sowie nach Angaben des Handelsverbands rund 4.000 inländische Händler, die über solche Marktplätze verkaufen. Zwei der drei Koalitionsparteien stellen die Abgabe inzwischen öffentlich infrage; die dritte verweist darauf, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel gegenfinanziert und eine Abschaffung 280 Millionen Euro jährlich im Budget reißen würde. Der Bundeskanzler nennt zwei Ziele – Gegenfinanzierung samt Inflationsdämpfung und Eindämmung subventionierter Billigsendungen – zeigt sich aber „für alternative Finanzierungsvorschläge" gesprächsbereit. Das Wirtschaftsministerium, das bereits im Mai im Begutachtungsverfahren vor europarechtlichen Bedenken gewarnt hatte, will den Rechtsweg abwarten.

Dieser Rechtsweg ist mehrgleisig. Ein deutscher Modehändler hat am 20. August Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ein zweiter Versandhändler will gegen die Abgabenbescheide Beschwerde erheben und rechnet mit bis zu zehn Händlern, die vorgehen werden; im Instanzenzug kann die Sache bis zum Verfassungsgerichtshof und zum Gerichtshof der Europäischen Union führen und bis zu vier Jahre dauern. Für betroffene Unternehmen heißt das: Die Bescheide sollten offengehalten werden, weil eine spätere Aufhebung nur jenen zugutekommt, die rechtzeitig bekämpft haben.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 14:32 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343827/stocker-zu-paketsteuer-offen-fuer-alternative-finanzierungsvorschlaege?ref=rss>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 16:01 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/regierung-diskussionen-ueber-umstrittene-paketsteuer;art15,4221220#ref=rss>

Exportkontrolle: Schlussanträge für eine weite Auslegung des doppelten Verwendungszwecks

In einem österreichischen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geht es um ein im Inland hergestelltes Schulungsflugzeug, das in den Konfigurationen Kunstflug und Aufklärung angeboten wird. Die Ausfuhr an eine ausländische Luftwaffe war 2019 genehmigt worden; die Verlängerung für die noch nicht ausgeführten Güter wurde verweigert, weil das Flugzeug auch zur Ausbildung von Militärpiloten und nach entsprechender Ausstattung für Aufklärungs- oder Überwachungsflüge einsetzbar sei. Die Besonderheit: Das Flugzeug war weder in der Güterliste der Dual-Use-Verordnung noch in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst. Nationale Kontrollen für nicht gelistete Güter sind nach Artikel 9 der Verordnung zwar möglich, setzen aber voraus, dass überhaupt ein Gut mit doppeltem Verwendungszweck vorliegt.

Die Generalanwältin spricht sich für eine weite Auslegung aus: Maßgeblich sind die physischen und technischen Eigenschaften im Zeitpunkt der Ausfuhr, also wozu das Gut objektiv geeignet ist – nicht, wofür es entwickelt wurde oder welche Verwendung der Hersteller vorgesehen hat. Ein ziviles Etikett schützt daher nicht. Abzugrenzen sind einerseits ausschließlich militärisch konstruierte Güter, die unter die Militärgüterliste fallen, andererseits Erzeugnisse, deren technische Eigenschaften eine militärische Verwendung nicht zulassen; eine bloß entfernte oder hypothetische militärische Nützlichkeit genügt nicht.

Praktisch bedeutsam ist die vorgeschlagene Zweistufigkeit. Auf der ersten Stufe wird produktbezogen geprüft, ob das Gut aufgrund seiner vorhandenen technischen Eigenschaften zivil und militärisch verwendbar ist. Erst auf der zweiten Stufe stellt sich die ausfuhrbezogene Frage, ob der konkrete Export genehmigungsfähig ist – dorthin gehören die politische Lage im Bestimmungsland, das Umleitungsrisiko, die Möglichkeit einer Umrüstung durch den Endverwender und menschenrechtliche Erwägungen. Diese Umstände können aus einem objektiv zivilen Erzeugnis nachträglich kein Dual-Use-Gut machen. Die Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht; folgt er ihnen, betrifft der erhöhte Prüf- und Dokumentationsaufwand nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern ebenso Maschinenbau, Luftfahrt, Software, Sensorik, Telekommunikation und Forschung.

Quellen:

  • Die Presse, 12.10.2026 07:53 – <https://www.diepresse.com/41346675/exportkontrolle-kann-ein-hosenknopf-militaerisch-relevant-sein>

Platzverbot für den Kartenverkauf: zwei Unternehmen ziehen vor den Verfassungsgerichtshof

Zwei Konzertveranstalter wollen das Wiener Verbot des Verkaufs von Konzertkarten am Stephansplatz, in der Kärntner Straße, am Graben und vor der Staatsoper vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Das Verbot gilt seit Juli; zuvor war eine bestimmte Anzahl von Genehmigungen erteilt worden, die erhoffte Eindämmung der kostümierten Verkäufer wurde nach Darstellung der Stadt aber nicht erreicht. Gerügt werden die Unverhältnismäßigkeit – das Verbot treffe nur die Kartenverkäufer und nicht andere Bereiche – sowie eine zu kurze Übergangsfrist; Personal habe bereits gekündigt werden müssen.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 11:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343780/firmen-ziehen-wegen-wiener-verbot-vom-mozartverkaeufern-vor-den-vfgh?ref=rss>

Energie & Bau

Netzentgelte: Leistungspreis ab zehn Kilowatt, Rabatt von 75 Prozent für Drosselbarkeit

Die Regulierungsbehörde hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgelegt und bezeichnet sie als größte Tarifreform seit zwanzig Jahren. Grundlage ist das seit Dezember 2025 geltende Elektrizitätswirtschaftsgesetz, die neuen Regeln sollen ab 1. Jänner 2027 gelten. Künftig wird nicht mehr nur der Verbrauch abgerechnet, sondern auch die in Anspruch genommene Leistung. Die Schwelle liegt bei zehn Kilowatt in einem Viertelstundenintervall, gemessen über den Smart Meter; abgerechnet wird der höchste Viertelstundenwert, und eine einzige Leistungsspitze führt für einen ganzen Monat zu einem höheren Leistungspreis. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis soll binnen drei Jahren von derzeit 80 zu 20 auf 50 zu 50 verschoben werden. Die Behörde erwartet daraus eine Verringerung der Netzausbaukosten um 300 Millionen Euro jährlich; für einen Durchschnittshaushalt ohne leistungsstarke Anwendungen soll sich nichts ändern.

Für Liegenschaftseigentümer und Betriebe sind fünf Punkte zu beachten. Erstens die Übergangsfrist: Auf Netzebene 7 – Haushalte und kleine Gewerbebetriebe – können die Netzbetreiber den Zeitpunkt der Einführung zwischen 1. Jänner 2027 und 1. Juli 2028 selbst wählen. Zweitens die Höhe: Die konkreten Tarife sind noch nicht festgelegt, sie sollen noch im Oktober von der Tarifkommission veröffentlicht werden. Drittens die Zeitfenster: Den sommerlichen Niederarbeitspreis zwischen 10 und 16 Uhr mit einem Abschlag von 20 Prozent soll es auch im kommenden Jahr geben, ab 1. Oktober 2027 kommt ein winterlicher für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr hinzu, dessen Höhe noch offen ist; Voraussetzung für beide ist die viertelstündliche Auslesbarkeit der Zählerdaten. Viertens der Flexibilitätsrabatt: Wer zweimal zwei Stunden täglich eine Drosselung durch den Netzbetreiber zulässt, zahlt für diese Zeiträume 75 Prozent weniger Leistungspreis, und zwar für zehn Jahre garantiert – die Vereinbarung muss mit dem Netzbetreiber getroffen werden. Fünftens das Netzanschlussentgelt: Statt bisher zwei gibt es künftig ein einziges, alle Netzbenutzer werden gleich behandelt und erhalten zehn Kilowatt netzwirksame Leistung zugeordnet; die Regelung gilt für Einspeiser aus Photovoltaikanlagen ebenso wie für Verbraucher. Nachverrechnungen für bestehende Kunden, die heuer mehr als zehn Kilowatt bezogen haben, soll es nicht geben. Für Batteriespeicher entscheidet der Standort: Als systemdienlich und damit unter bestimmten Voraussetzungen langfristig von den Netznutzungsentgelten befreibar gelten Speicher, die neben einem Windpark oder einer Photovoltaikanlage stehen und keinen Netzausbau auslösen.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 16:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343326/neue-stromnetztarife-wer-viel-strom-auf-einmal-verbraucht-muss-mehr-bezahlen?ref=rss>
  • Die Presse, 12.10.2026 15:57 – <https://www.diepresse.com/41347156/wer-das-stromnetz-belastet-zahlt-bald-mehr>
  • Kurier, 12.10.2026 13:49 – <https://kurier.at/wirtschaft/strom-netzentgelte-verordnung-e-control-flexibilitaet-leistung-preis/403197639>
  • Kleine Zeitung, 12.10.2026 11:24 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41347469/stromrechnung-neu-gleichzeitig-kochen-und-laden-wird-teurer>

Bidirektionales Laden: Elektrofahrzeuge könnten 2040 dreizehn Prozent der Flexibilität liefern

Ergänzend zur Tarifreform wird auf die Rolle der Fahrzeugflotten verwiesen. Nach einer Modellierung der Branchenvertretung könnten vollelektrische Autos, Lastwagen und Busse im Jahr 2040 dreizehn Prozent der benötigten untertägigen Flexibilität im heimischen Stromnetz bereitstellen. Während hierzulande noch Pilotprojekte laufen, entlastet im niederländischen Utrecht bereits eine Fahrzeugflotte aus 300 Fahrzeugen die städtischen Netze: Mehr als jedes dritte Dach der Stadt trägt eine Photovoltaikanlage, der Überschuss wird zwischengespeichert und kann zu sonnenarmen Spitzenzeiten den Bedarf von gut 1.000 Haushalten decken; weitere Städte übernehmen das Modell. In Deutschland sind entsprechende Fahrzeuge seit heuer kommerziell verfügbar, Hersteller und Energieunternehmen werben mit einem Jahresbonus von 700 Euro. Die Batterie altert dabei nach Labortests nur geringfügig schneller als bei üblichen Ladevorgängen.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 19:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343679/vom-stromfresser-zum-netzdiener-wie-e-fahrzeuge-das-netz-entlasten-koennen?ref=rss>

PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg: 50 Millionen Euro, Entsorgungspfad weiter offen

Die Sanierung der PFAS-Belastung im Grundwasser am Salzburger Flughafen wird rund 50 Millionen Euro kosten. Beantragt ist eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro aus dem Altlastensanierungsfonds, den Rest trägt der Flughafen. Ursache ist die historische, behördlich zugelassene Verwendung entsprechender Löschschäume bei Feuerlöschübungen seit den 1960er-Jahren; erhöhte Konzentrationen wurden 2018 in einem Sondermessprogramm des Bundes festgestellt. Weitere Untersuchungen ergaben rund 50.000 Kubikmeter belastetes Erdreich und eine etwa 3,5 Kilometer lange Schadstofffahne, woraufhin die ursprünglich ausgewiesene Altlast erweitert und im September 2026 in der Altlastenverordnung veröffentlicht wurde. Die zweite Sanierungsphase läuft von 2027 bis 2030, die Hauptbaumaßnahmen in den Sommermonaten 2028 und 2029: eine U-förmige, 20 bis 25 Meter tiefe Schmalwand aus Dichtbeton, sechs Brunnenpaare mit bis zu 15 Litern je Sekunde, eine Oberflächenabdichtung, Versickerungssysteme und eine neue Grundwasserreinigungsanlage.

Der bundesweit bedeutsame Punkt ist ein anderer: Es fehlt die Novelle der Deponieverordnung, die verbindliche Grenzwerte für PFAS-haltiges Erdreich festlegen soll. Ohne sie gibt es keinen gesicherten Entsorgungspfad für belasteten Aushub – der Flughafen hat deshalb ein eigenes Zwischenlager errichtet, um laufende Bauvorhaben nicht zu gefährden, und der Zeitplan der Sanierung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass ein Entsorgungsweg gefunden wird. Für jedes Bauvorhaben mit möglicherweise belastetem Aushub ist das derzeit ein offenes Kosten- und Terminrisiko.

Quellen:

  • Der Standard, 12.10.2026 17:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343884/pfas-altlastensanierung-am-flughafen-salzburg-kostet-50-millionen-euro?ref=rss>

GEVEST-Pressespiegel vom 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Für Wien liegt der Entwurf des Kurzzeitvermietungsregistergesetzes vor: Ab 1. Jänner 2027 braucht jede kurzzeitvermietete Wohneinheit eine eigene Registrierungsnummer, Plattformen müssen Angebote ohne gültige Nummer entfernen, die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro. Gleichzeitig wird die Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert, um die Umgehung der 90-Tage-Regel über Umwidmungen in Beherbergungsstätten zu erschweren. Bei den Firmeninsolvenzen sinken zwar die eröffneten Verfahren, die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens steigen aber um rund 17 Prozent – unter den fünf größten Insolvenzen finden sich erneut ausschließlich Signa-Gesellschaften. Der Gaspreis erreichte mit 87,20 Euro je Megawattstunde den höchsten Stand seit Ende 2022. Die Regulierungsbehörde hat die Befreiung von Batteriespeichern von den Netzentgelten eng begrenzt, was die Branche als vertane Chance bezeichnet.

Immobilien & Wohnrecht

Kurzzeitvermietung: Registrierungspflicht ab 2027, Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert

Der Entwurf des Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetzes liegt vor und soll im November im Landtag beschlossen werden. Er besteht aus zwei Teilen.

Erstens das Register: Jede Wohneinheit ist gesondert online zu registrieren, anzugeben sind die genaue Anschrift, die Art der Wohneinheit, Angaben zur Person des Vermieters und die Höchstzahl der Schlafgelegenheiten; die Registrierungsnummer wird unverzüglich vergeben und ist bei jeder Schaltung eines Inserats anzuführen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie häufig oder wie lange vermietet wird, und tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft; für bereits angebotene Wohneinheiten läuft eine Übergangsfrist bis 30. März 2027. Auch die Plattformen werden in die Pflicht genommen: Angebote ohne oder mit ungültiger Nummer sind zu entfernen. Die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro.

Zweitens die Änderung der Bauordnung, die den eigentlichen Eingriff darstellt. Seit Juli 2024 dürfen Wohnungen grundsätzlich höchstens 90 Tage im Jahr touristisch vermietet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt; umgangen wurde das über die dauerhafte Umwidmung in Beherbergungsstätten. Künftig müssen nach dem neuen § 7g der Bauordnung auch außerhalb der Wohnzonen – also im gesamten Stadtgebiet – mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße eines Hauses für Wohnzwecke erhalten bleiben; klassische Hotels sind ausgenommen, und der örtliche Geltungsbereich kann per Verordnung abgeändert werden. Die Änderung tritt mit dem Beschluss in Kraft, voraussichtlich Ende November, enthält aber eine Übergangsbestimmung: Für alle bis zum 10. Oktober 2026 anhängigen Umwidmungsverfahren gelten die bisherigen Bestimmungen. Wer ein solches Verfahren später einleitet, fällt bereits unter die neue Beschränkung.

Die Größenordnung des Vollzugs zeigen die Zahlen der Baupolizei: Allein 2025 wurden 305 Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsstätten eingebracht, 132 davon bis Jahresende bewilligt. Seit Juli 2024 gingen 2.484 Anzeigen wegen vermuteter unzulässiger Kurzzeitvermietung ein, bis Ende Juli 2026 wurden 558 Strafanträge weitergeleitet.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 18:12 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344057/neue-details-zur-wiener-airbnb-registrierungspflicht?ref=rss>

Veränderungen in der Mietwohnung: wo die Verkehrsübung endet und die Zustimmung beginnt

Maßstab für die Frage, was ein Mieter ohne Zustimmung verändern darf, ist die Verkehrsübung – also das, was bei normaler Nutzung einer Wohnung üblich ist. Innerhalb dieses Rahmens besteht ein Recht auf freie Entfaltung: Wände streichen oder tapezieren, solange die Farbe nicht zu kräftig ist, Böden schleifen oder neu belegen. Bei jeder wesentlichen Veränderung des Mietgegenstands ist dagegen die schriftliche Zustimmung einzuholen; grobe bauliche Veränderungen wie Zwischenwände oder Zubauten setzen unabhängig von Miete oder Eigentum die Zustimmung aller Miteigentümer und einen Beschluss voraus. Der Austausch von Herd, Backofen oder Küchenarmaturen kann als unwesentlich durchgehen, sofern die Geräte bei Mietende ohnehin wertlos gewesen wären und die Bausubstanz samt Leitungen intakt bleibt. Bohren und Dübeln, auch durch Fliesen, greift nicht in die Bausubstanz ein, solange eine gewisse Zahl nicht überschritten wird – 110 Bohrlöcher wurden vom Landesgericht Wien als zu viel beurteilt und führten zu Schadenersatz; maßgeblich sind aber Größe der Wohnung und Zweck der Löcher.

Vertragliche Verbote müssen zulässig sein: Je spezifischer formuliert und je plausibler begründet, desto eher halten sie. Ein allgemeines Tierhaltungsverbot ist schwer durchzusetzen, ein auf Hunde mit Blick auf den Parkettboden bezogenes eher. Ein Rauchverbot ist ein Grenzfall und nur zulässig, wenn umliegende Mieter tatsächlich gestört werden; vergilbte Wände und gelegentlicher Rauch genügen nicht.

Außen einsehbare Bereiche – Fassade, Balkon, Wohnungseingangstür – sind heikler: Veränderungen ohne Zustimmung können eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen. Möbel auf dem Balkon sind zulässig, dürfen aber das optische Gesamtbild der Fassade nicht stören und müssen sturmfest befestigt sein, gebohrt werden darf weder in die Fassade noch in angrenzende Teile anderer Wohnungen. Als besitzstörend beurteilt wurden an der Fassade hochkletternde Pflanzen (2005) und leere Pfandflaschen vor der Wohnungstür; handelsübliche Blumenkästen und Fußmatten gelten als verkehrsüblich. Gegen alles, was Fluchtwege versperrt, kann ohnehin unmittelbar vorgegangen werden.

Der haftungsrelevante Teil betrifft das Ende des Mietverhältnisses. Gröbere Umbauarbeiten sollten von Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und in Rechnung gestellt werden – von der Haftung befreit ist der Mieter nur bei schriftlicher Zustimmung und fachgerechter Ausführung. Unterlagen sind über das Mietende hinaus aufzubewahren, weil auch Jahrzehnte später die Behauptung erhoben werden kann, unfachmännische Arbeiten gefährdeten die Substanz des Mietobjekts; dafür genügt bereits die Möglichkeit eines Schadens. Der Vermieter kann bis zu einem Jahr nach Vertragsende Mängel beanstanden und beheben lassen, der Mieter hat dann kein Recht mehr auf eigene Korrektur und erhält die Rechnung. Wird am Ende zurückgebaut, drohen grundsätzlich keine Folgen; ausgebaute Gegenstände sollten eingelagert werden. Wer die alte Küche aufbewahrt, kann die neue mitnehmen – ein Anspruch des Vermieters auf die hochwertigere Küche besteht nicht, und das Argument „neu für alt" greift nicht, wenn die ursprünglichen Möbel weder neu noch antiquarisch waren.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343291/haustiere-rauchen-bohren-so-viel-ist-in-der-mietwohnung-erlaubt?ref=rss>

Gemeinnütziger Sektor: Mietvorteil von 3,40 Euro je Quadratmeter, Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt

Nach Zwischenergebnissen einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts zahlen Mieter gemeinnütziger Bauvereinigungen 2025 um 3,40 Euro je Quadratmeter und Monat weniger als im gewerblichen Sektor; 2019 waren es noch 2,20 Euro. Das entspricht im Schnitt rund einem Viertel weniger als für eine vergleichbare private Mietwohnung oder 228 Euro monatlich. In angespannten Märkten ist der Abstand größer: bis zu fünf Euro in Tirol, 4,70 Euro in Wien, je 4,50 Euro in Salzburg und Vorarlberg. Kumuliert beziffert die Untersuchung den Mietvorteil mit 1,9 Milliarden Euro jährlich nach 1,2 Milliarden im Jahr 2019.

Die wohnbaupolitische Aussage dahinter betrifft die Fördersystematik. Weil Österreich überwiegend Objektförderung vergibt – also den Bau geförderter Wohnungen – statt ausschließlich Subjektförderung in Form von Wohnbeihilfen, erspart sich die öffentliche Hand nach dieser Rechnung 278 Millionen Euro jährlich an Wohn- und Sozialhilfen; bei reiner Subjektförderung würden sich diese Ausgaben etwa verdoppeln, auch weil die dämpfende Wirkung auf den allgemeinen Markt entfiele. Dem stehen rund 200 Millionen Euro entgangene Steuern durch die Befreiung von der Körperschaftsteuer gegenüber. Die Wirkung auf die Wirtschaftsleistung wird mit mindestens 800 Millionen Euro beziffert, bei Berücksichtigung der zusätzlichen Bautätigkeit mit bis zu 2,2 Milliarden Euro.

Praktisch bedeutsam ist die Ankündigung des Verbands, demnächst mit der Regierung über eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu verhandeln. Auf der Forderungsliste stehen leistbare Grundstücke, eine Reform des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags, die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel und schnellere Bauverfahren.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343979/gemeinnuetzige-wohnungen-sind-um-ein-viertel-guenstiger-als-private?ref=rss>

Angebotsmieten: stärkster Anstieg in der Steiermark

Die Angebotsmieten für Wohnraum legten in den ersten drei Quartalen nach einer Erhebung einer Immobilienplattform in acht Bundesländern zu; am stärksten stiegen sie in der Steiermark, die im Vergleich der Bundesländer trotz des Preissprungs günstig bleibt.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 10:37 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351394/wohnungsmieten-stiegen-in-der-steiermark-am-staerksten-an>

Notleidende Immobilienkredite: Aufsicht drängt kleine Regionalbanken zu raschen Wertberichtigungen

Die Finanzmarktaufsicht rät kleinen Regionalbanken, Wertberichtigungen auf notleidende Immobilienkredite rasch zu erledigen. Bei den oberösterreichischen Raiffeisenbanken verläuft die Entwicklung uneinheitlich – im Mühlviertel wird eine positive Trendwende berichtet, bei einer Bank im Bereich Attersee-Süd ein Verlust.

Quellen:

  • Oberoesterreichische Nachrichten, 14.10.2026 06:05 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/faule-immobilienkredite-wo-sich-die-raiffeisenbanken-erholen-und-wo-nicht;art15,4221688#ref=rss>

Wirtschaft & Konjunktur

Insolvenzen: weniger eröffnete Verfahren, 17 Prozent mehr Abweisungen mangels Vermögens

In den ersten drei Quartalen 2026 ging die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen um 7,65 Prozent zurück. Von einer nachhaltigen Entspannung sprechen die Gläubigerschutzverbände dennoch nicht, weil die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens um rund 17 Prozent zunahmen; die Gesamtzahl der Firmeninsolvenzen stieg dadurch um 2,26 Prozent auf 5.389 Verfahren. Bis Jahresende werden rund 4.000 eröffnete Insolvenzen erwartet. Nach Branchen führt der Handel mit 695 Verfahren vor dem Bau mit 664 und der Gastronomie mit 525. Die höchsten Passiva entfallen weiterhin auf die Immobilienbranche mit rund 6,9 Milliarden Euro; die fünf größten Insolvenzen sind auch heuer Signa-Gesellschaften.

Die Ursachen der steigenden Abweisungen sind für die Gläubigerseite unmittelbar relevant. Unternehmen erkennen finanzielle Schieflagen zu spät oder warten zu lange zu, und es fehlt zunehmend an Geldvermögen – eine Insolvenz anzumelden kostet Geld, das immer öfter nicht mehr vorhanden ist. Auffällig ist, dass Eigenanträge seltener werden; meist stellen inzwischen Finanzamt oder Sozialversicherung den Antrag. Als Gegenmittel werden häufigere Betriebsprüfungen und eine bessere Kenntnis der eigenen Zahlen genannt. Für Gläubiger heißt das: Wer zuwartet, trifft häufiger auf eine masselose Abweisung statt auf ein Verfahren mit Quote.

Bei den Privatinsolvenzen stiegen die eröffneten Verfahren um 9,8 Prozent auf 7.329, bei Gesamtverbindlichkeiten von gut 1,3 Milliarden Euro und einer Durchschnittsverschuldung von 179.000 Euro. Der Anstieg ist überwiegend ein Vorzieheffekt: Weil die Entschuldung mit dreijähriger Abschöpfungsphase Mitte Juli auslief, häuften sich die Anträge im Juni und Juli, während sie im September wieder deutlich zurückgingen. In Kärnten meldeten heuer bereits 342 Unternehmen Insolvenz an, um knapp 13 Prozent mehr als im Vorjahr, am stärksten betroffen ist die Gastronomie.

Abweichung zwischen den Medien: Zum Anstieg der Abweisungen mangels Vermögens werden rund 17 und knapp 18 Prozent genannt; der Zeitpunkt des Auslaufens der dreijährigen Abschöpfungsvariante wird einmal mit Mitte Juni, einmal mit Mitte Juli angegeben.

Quellen:

  • ORF.at, 14.10.2026 05:26 – <https://ooe.orf.at/stories/3375070/>
  • Der Standard, 13.10.2026 13:46 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343941/weniger-insolvenzen-bei-unternehmen-mehr-privatkonkurse?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 09:15 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41350597/in-kaernten-rollt-pleitewelle-gastronomie-trifft-es-am-haertesten>

Währungsfonds: Normalisierung in der Straße von Hormus erst bis Oktober 2027 erwartet

Aus dem neuen Ausblick des Währungsfonds sind zwei Annahmen bedeutsam, die über die reinen Prognosewerte hinausgehen. Erstens der Zeithorizont der Energieverteuerung: Der Fonds geht davon aus, dass sich die Lage in der Straße von Hormus 2027 schrittweise bessert und die Schiffsroute bis Oktober 2027 weitgehend wie vor dem Krieg genutzt werden kann – die Prognose eines weltweiten Wachstums von 3,4 Prozent für 2027 steht ausdrücklich unter diesem Vorbehalt. Unsicherheit und Energiepreise dürften trotzdem hoch bleiben. Zweitens die Konzentration: 95 Prozent des weltweiten Wachstums werden von nur 32 Ländern getragen, im April waren es noch 54; für den Zeitraum 2028 bis 2031 wird nur noch ein jährliches Durchschnittswachstum von 3,2 Prozent erwartet gegenüber 3,7 Prozent von 2000 bis 2019.

Der Welthandel wächst demnach fast ausschließlich über den Technologiebereich: Zwischen 2023 und 2025 legte er um 8,3 Prozent zu, mit Bezug zu künstlicher Intelligenz dagegen um 29 Prozent. Die Chefökonomin des Fonds verbindet das mit einer ausdrücklichen Aufforderung an die Staaten, mit Haushaltskürzungen zu beginnen und die Defizite abzubauen. Für Deutschland wurde die Prognose auf 1,3 Prozent für heuer und 1,1 Prozent für 2027 angehoben, getragen von schuldenfinanzierten Staatsinvestitionen und Exporten bei schwachem Konsum und zurückhaltenden Unternehmensinvestitionen; den Vereinigten Staaten werden jeweils 2,3 Prozent zugetraut, China 4,5 und 4,0 Prozent, Indien jeweils 7,0 Prozent. Die Golfstaaten geraten durch den Krieg in Mitleidenschaft – für Saudi-Arabien wird heuer ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 3,3 Prozent erwartet, nachdem im Juli noch ein Plus von 1,7 Prozent prognostiziert worden war.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:01 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344020/internationaler-waehrungsfonds-weltwirtschaft-wird-erst-2027-wieder-staerker-zulegen?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Baulandmobilisierungsabgabe: Brachenanteil von 38 auf 30 Prozent gesunken, 80 Beschwerden anhängig

Das Burgenland zieht eine erste Bilanz seiner Abgabe auf ungenutztes Bauland. Wer einen aufgeschlossenen Bauplatz als Wertanlage hält und nicht bebaut, zahlt eine jährliche, vom Grundstückswert abhängige Abgabe. Der Anteil brachliegender Bauplätze sank seit 2021 von 38 auf 30 Prozent. Die Ausnahmen sind breit – unter anderem kann für jedes Kind und jedes Enkelkind ein Bauplatz freigehalten werden –, sodass weniger als zehn Prozent der betroffenen Eigentümer tatsächlich zahlen: Es verbleiben rund 12.000 Grundstücke im Eigentum von etwa 7.500 natürlichen und 240 juristischen Personen. Eingehoben wird seit heuer, zunächst für das Jahr 2024; bisher kamen rund drei Millionen Euro zusammen, die zur Hälfte an die Gemeinden gehen und für Infrastruktur verwendet werden.

Für die Beratungspraxis sind zwei Punkte wesentlich. Erstens die Mobilisierungsvereinbarung als Alternative zur Abgabe: Rund 400 Eigentümer haben sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, binnen drei Jahren zu bauen oder den Bauplatz zu verkaufen; findet der Eigentümer keinen Käufer, kann die Gemeinde einen vorschlagen. Zweitens der Rechtsschutz: 80 Betroffene haben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben, in 20 Fällen wurde bereits zugunsten des Landes entschieden.

Quellen:

  • ORF.at, 14.10.2026 05:06 – <https://burgenland.orf.at/stories/3375098/>

Aufnahmefähige Brillen: Persönlichkeitsschutz greift schon vor der Aufnahme

Zur Frage, ob das bloße Tragen einer unauffälligen, mit Kamera ausgestatteten Brille zulässig ist, liefert eine rechtliche Einordnung einen Gesichtspunkt, der über das Datenschutzrecht hinausweist. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraus; wird nicht aufgenommen, greift sie nicht, und selbst eine erfolgte Aufnahme ist kaum nachweisbar, weil Betroffene keinen Zugriff auf das Gerät haben.

Weiter führt die Rechtsprechung zu Kameraattrappen: Auch eine nicht funktionierende Kamera kann Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn sie objektiv den Eindruck erweckt, Menschen würden überwacht, und diese nicht feststellen können, ob tatsächlich aufgezeichnet wird. Entscheidend ist also nicht erst das Bild, sondern der Druck, möglicherweise beobachtet zu werden. Übertragen auf eine aufnahmefähige Brille: Von außen ist weder erkennbar, ob eine Kamera verbaut ist, noch ob sie läuft. In einem Raum, den die Betroffenen nicht verlassen können und in dem sie über Stunden Fragen stellen, Fehler machen und geprüft werden, wiegt das Interesse, nicht heimlich gefilmt zu werden, schwerer als das kaum erkennbare Interesse am Tragen des Geräts. Die rechtlichen Anknüpfungspunkte sind § 16 ABGB und Artikel 8 EMRK; kommt es tatsächlich zu Bildnissen, treten § 78 UrhG und die Datenschutz-Grundverordnung hinzu. Eine höchstgerichtliche Entscheidung speziell zu solchen Brillen gibt es bislang nicht. In Norwegen haben mehrere Gebietskörperschaften bereits Verbote an Schulen erlassen, ein befristetes Verbot für bestimmte Orte ist dort in Vorbereitung.

Für Unternehmen und Verwaltungen ist die Linie übertragbar: Wo Menschen einander in geschlossenen Räumen nicht ausweichen können – Besprechungsräume, Umkleiden, Beratungssituationen –, kann bereits der objektiv begründete Eindruck möglicher Aufzeichnung einen Eingriff darstellen, ohne dass eine konkrete Aufnahme nachgewiesen werden muss. Davon zu trennen bleibt die Frage, welche Sanktion eine Hausordnung daran knüpfen darf.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:07 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344013/smartglasses-in-der-schule-warum-schon-das-tragen-rechtswidrig-sein-kann?ref=rss>

Deponiegas: Oberster Gerichtshof weist Regressklagen der Sozialversicherung nach 25 Jahren ab

Mit der Abweisung einer außerordentlichen Revision hat der Oberste Gerichtshof ein 25 Jahre dauerndes Verfahren beendet. Ausgangspunkt war ein Arbeitsunfall im Juli 2001: Zwei Arbeiter eines Wartungsunternehmens stiegen nacheinander in einen Sickerschacht, in dem sich giftige Gase einer Jahrzehnte zuvor stillgelegten Mülldeponie gesammelt hatten; beide verstarben an den Folgen, der eine nach drei Monaten, der andere nach jahrelanger Pflege im Jahr 2008. Drei Sozialversicherungsträger klagten auf Ersatz der von ihnen getragenen Kosten, zunächst gegen Bund, Land und Stadt. Das Verfahren wurde 2017 unterbrochen, damit der Verwaltungsgerichtshof die Zuständigkeiten klärte; Bund und Land schieden aus, 2024 wurde gegen die Stadt fortgesetzt. Das Landesgericht nahm an, die Stadt habe von der Gefahrenquelle wissen müssen, und verurteilte sie im Juni 2025 zu 425.000 Euro. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf, die dagegen erhobene Revision wurde nun zurückgewiesen.

Tragend ist die Zuordnung der Verantwortung: Die primäre Verantwortung für die Baustellensicherheit lag nach dieser Entscheidung bei den Verantwortlichen vor Ort, die elementare Schutzvorschriften beim Schachteinstieg – Gasmessung vor dem Abstieg, vorgeschriebene Schutzbekleidung, Atemschutz – gröblich missachtet hatten. Für Eigentümer von Liegenschaften mit Altlasten ist das insofern von Bedeutung, als die Kenntnis einer Gefahrenquelle allein die Haftung nicht begründet, wenn die unmittelbaren Schutzpflichten bei den ausführenden Stellen liegen und dort verletzt wurden. Der Stadt bleiben neben dem Schadenersatz auch rund 300.000 Euro Prozesskosten erspart, die von den klagenden Versicherungsträgern zu tragen sind. Bemerkenswert ist auch die Verfahrensdauer: Im fortgesetzten Verfahren wurden über achtzigjährige frühere Bedienstete zu Vorgängen befragt, die mehr als fünfzig Jahre zurücklagen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 14.10.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351641/klagen-abgewiesen-justiz-krimi-in-kaernten-nach-25-jahren-beendet>

Energie & Bau

Gaspreis auf 87,20 Euro je Megawattstunde – höchster Stand seit Ende 2022

Der richtungsweisende Terminkontrakt für europäisches Erdgas zur Lieferung in einem Monat stieg am Dienstag an der Amsterdamer Börse auf 87,20 Euro je Megawattstunde, rund drei Prozent mehr als am Vortag. Seit Monatsbeginn verteuerte sich der Rohstoff um mehr als 20 Prozent, seit Jahresbeginn hat sich der Preis etwa verdreifacht; im Frühsommer lag er zeitweise noch bei rund 42 Euro. Als Preistreiber gelten die anhaltenden Angriffe auf Handelsschiffe und Energieinfrastruktur in der Golfregion sowie Angriffe auf den wichtigsten Flughafen Saudi-Arabiens. Der größte Flüssiggasexporteur der Region kommt nach Einschätzung eines Rohstoffanalysten derzeit nur auf 20 bis 30 Prozent seiner Ausfuhrkapazität.

Hinzu kommt ein Nachfrageeffekt aus dem Speichergeschäft: Deutschland bemüht sich, die Reserven vor dem Winter zu erhöhen, und hat ein staatliches Unternehmen angewiesen, zusätzliches Gas zu beschaffen; die deutschen Speicher sind zu knapp 60 Prozent gefüllt gegenüber einem saisonalen Fünfjahresdurchschnitt von 87 Prozent. Für die Kalkulation von Heiz- und Betriebskosten heißt das, dass der Preisauftrieb derzeit von zwei Seiten kommt – der Angebotsstörung und dem Wettbewerb um Einspeichermengen.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 16:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344071/europaeischer-gaspreis-steigt-ueber-87-euro-je-mwh?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 16:40 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41353309/hoechster-stand-seit-2022-europaeischer-gaspreis-steigt-und-steigt>
  • Kurier, 13.10.2026 16:57 – <https://kurier.at/wirtschaft/gaspreis-87-euro-megawattstunde-energie-krise-ttf/403197941>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 13.10.2026 17:21 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/gaspreis-in-europa-steigt-auf-hoechsten-stand-seit-ende-2022;art15,4221672#ref=rss>

Batteriespeicher: enge Grenzen für die Befreiung von Netzentgelten

Die Verordnung der Regulierungsbehörde legt fest, wann ein Stromspeicher als systemdienlich gilt und damit von Netzentgelten befreit werden kann. Zwei Wege sind vorgesehen. Erstens eine zwanzigjährige Befreiung von allen Netzgebühren für die Einspeisung bei eigenständigen Speichern – allerdings nur, wenn am nächstgelegenen Umspannwerk bereits große Wind- und Solaranlagen angeschlossen sind; nach Einschätzung der Erzeuger kommen dafür nur wenige Regionen in Betracht. Zweitens eine deutliche Vergünstigung für Anlagen, die Speicher mit Wind- oder Solarerzeugung kombinieren – aber nur, wenn dem Netzbetreiber vertraglich das Recht eingeräumt wird, die Einspeiseleistung einzuschränken, wobei er dabei weitgehend freie Hand hat. Weil bei solchen Anlagen Speicher und Erzeugung einen gemeinsamen Netzzugang haben, trifft eine Einschränkung beide, was die Wirtschaftlichkeitsrechnung erschwert. Die Branche spricht von einer vertanen Chance und einem Ausbau mit angezogener Handbremse, die Behörde verweist auf durchgerechnete Fälle, in denen sich Investitionen rechnen. Auf enge Grenzen gedrängt hatten vor allem Arbeiter- und Wirtschaftskammer, weil die entfallenden Entgelte von Haushalten und Unternehmen getragen werden müssten. Die Höhe der Netzentgelte für das kommende Jahr wird in einer weiteren Verordnung noch heuer festgelegt.

Der Größenordnung nach ist der Ausbaubedarf erheblich: Neben den Pumpspeicherkraftwerken verfügt Österreich derzeit über rund ein Gigawatt an Batterieleistung; nach einer Berechnung der Technischen Universität Graz müsste bis 2030 die fünffache, bis 2040 die neunfache Leistung installiert sein. An Interesse fehlt es nicht – den Netzbetreibern liegen Anfragen über 25 bis 30 Gigawatt vor, von denen der Großteil nicht gebaut werden dürfte. Eine Studie nennt neben den Entgelten weitere Hebel: Es fehlt die Datengrundlage, um überhaupt zu erkennen, wo ein Speicher das System entlastet – bei einem Wiener Netzbetreiber sind nur vier Prozent der Trafostationen mit digitaler Sensorik ausgestattet, bei einem Vorarlberger sieben Prozent, weshalb Netzbetreiber mangels Echtzeitdaten mit dem ungünstigsten Fall rechnen und mehr Anschlüsse ablehnen als nötig. Weiters wird vorgeschlagen, das Engpassmanagement auszuschreiben statt es über Einzelverträge mit Gaskraftwerken abzuwickeln, und die Einspeisevergütung der staatlichen Abwicklungsstelle stündlich an Angebot und Nachfrage anzupassen – derzeit erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Monatspreis und haben damit keinen Anreiz, selbst zu speichern. Ab dem kommenden Jahr gibt es für neue Photovoltaikanlagen staatliche Förderung nur noch, wenn zugleich ein Speicher errichtet wird.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343874/revolution-am-strommarkt-kommen-die-mega-speicher-je-nach-oesterreich?ref=rss>
  • Die Presse, 14.10.2026 05:44 – <https://www.diepresse.com/41350946/weniger-geld-fuer-solarstrom-soll-batterie-boom-in-oesterreich-ermoeglichen>

Heizungstausch: zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen wechseln

Nach einer Umfrage ist die Bereitschaft zum Kesseltausch stark gestiegen: Zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen davon weg. Fernwärme wird häufiger genutzt, und der Stromanbieter wird öfter gewechselt.

Quellen:

  • Kurier, 14.10.2026 05:05 – <https://kurier.at/wirtschaft/haushalte-oel-gas-heizung-wechsel-umfrage-ey-energie/403197879>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

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07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023