GEVEST-Pressespiegel vom 15.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für die zweite Ausbaustufe einer Konzernzentrale in Salzburg aufgehoben: Baudichte und Bauhöhe seien zu hoch, Abstandsregeln nicht eingehalten, die örtlichen Gegebenheiten im Widmungsverfahren nicht ausreichend untersucht – auch das Bauverfahren muss neu aufgerollt werden. Der Nationalrat hat einstimmig eine Novelle der Gewerbeordnung beschlossen, die Genehmigungspflichten für Photovoltaikanlagen und Ladestationen entfallen lässt und die Frist zur Erfüllung von Auflagen bei Betriebsübergaben von drei auf fünf Jahre verlängert. Wifo und IHS sehen die Erholung fortgesetzt, getragen nun von der Industrie; die realen Nettolöhne sinken heuer um 1,5 Prozent. Eine Untersuchung beziffert die gesellschaftlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle mit 12,4 Milliarden Euro jährlich.
Immobilien & Wohnrecht
Bebauungsplan für Konzernzentrale aufgehoben – Bauverfahren muss neu aufgerollt werden
Der Verfassungsgerichtshof hat den Bebauungsplan der Stadt Salzburg für die zweite Ausbaustufe einer Handelskonzernzentrale an der Moserstraße für nichtig erklärt. Die erste Ausbaustufe ist bereits fertiggestellt; die Zentrale sollte Arbeitsplatz für 1.200 Menschen werden. Die Raumplanungsbehörde der Stadt bezeichnet die Entscheidung als völlig überraschend.
Die Aufhebungsgründe sind für jedes Widmungsverfahren von Bedeutung. Baudichte und Bauhöhe wurden als zu hoch beurteilt, Abstandsregeln als nicht eingehalten. Vor allem aber habe die Stadt im Widmungsverfahren die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend detailliert untersucht und insbesondere die Vor- und Nachteile für die Flächennutzung nicht hinreichend geprüft. Hinzu kam eine Beschwerde aus der Nachbarschaft, die den zu geringen Abstand zu den umliegenden Grundstücken, die Überschreitung einer Abstandslinie zu einer Bahntrasse und die Größe des geplanten Gebäudes geltend machte. Mit dem Bebauungsplan fällt auch die Grundlage des Bauverfahrens weg, das neu aufgerollt werden muss.
Praktisch heißt das: Eine Fertigstellung des ersten Bauteils schützt den zweiten nicht, und eine Nachbarbeschwerde kann noch nach Jahren die Planungsgrundlage beseitigen. Wer auf Grundlage eines Bebauungsplans baut, dessen Erlassung nicht nachvollziehbar dokumentiert ist, trägt dieses Risiko bis zur Rechtskraft aller Verfahren. Parallel hatten sich der Konzern und der benachbarte Flughafen erst kürzlich über die Belastung des Baugrunds mit PFAS geeinigt – der Konzern soll dafür eine Zahlung von vier Millionen Euro erhalten.
Quellen:
- ORF.at, 15.10.2026 05:30 – <https://salzburg.orf.at/stories/3375310/>
Wohnimmobilien: 18 Prozent mehr Käufe, Baubewilligungen auf dem Tiefstand seit 2010
Nach dem Immobilienindex eines Beratungsunternehmens wurden 2025 rund 18 Prozent mehr Wohnimmobilien gekauft als im Jahr davor – der stärkste Anstieg seit mehr als einem Jahrzehnt, getragen vor allem von gebrauchten Wohnungen. Als Gründe werden verbesserte Finanzierungsbedingungen, das Auslaufen der KIM-Verordnung und eine Preisentwicklung unterhalb der Teuerung genannt. Im Neubausegment liegen die Transaktionen dagegen noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Gleichzeitig sank die Zahl der Baubewilligungen auf den niedrigsten Stand seit 2010. Steigende Nachfrage trifft damit auf ein schwaches Neubauangebot, was den Preisdruck weiter erhöhen dürfte.
Die Zahlen im Einzelnen: Eine Neubauwohnung kostete im österreichischen Schnitt 5.199 Euro je Quadratmeter – Platz vier hinter Luxemburg mit 9.160 Euro, Tschechien mit 5.412 Euro und Deutschland mit 5.200 Euro; 21 weitere untersuchte Länder sind günstiger. Der Preisanstieg fiel hierzulande mit 2,9 Prozent moderat aus, während er in Kroatien, der Slowakei und Ungarn zweistellig war. Im Städtevergleich liegt Wien mit 6.711 Euro je Quadratmeter unter den teuersten Standorten, aber deutlich hinter München mit 11.200 Euro, Amsterdam mit 8.650 Euro und Barcelona mit 8.037 Euro; für Linz werden 4.655 Euro ausgewiesen, für Graz 3.935 Euro. Bei den Bestandsmieten ist das Bild umgekehrt: Wien liegt mit 11,10 Euro je Quadratmeter hinter Graz mit 11,60 Euro und Linz mit 12,30 Euro – und weit unter Luxemburg mit 45,40 Euro, Paris mit 31,20 Euro und Barcelona mit 30,90 Euro.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 10:40 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344122/wien-liegt-bei-immobilienpreisen-im-europavergleich-weit-vorne?ref=rss>
- Die Presse, 14.10.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41354433/aufwaertstrend-wohnimmobilienmarkt-gewinnt-an-dynamik>
Liegenschaftskauf einer Landesgesellschaft: 1,61 Millionen Euro am Vormittag, 6,9 Millionen am Nachmittag
Eine burgenländische Landesimmobiliengesellschaft kaufte am 20. Oktober 2025 eine Liegenschaft im Bezirk Oberwart um 6,9 Millionen Euro. Dieselbe Fläche hatte am selben Tag bereits den Eigentümer gewechselt – der spätere Verkäufer erwarb sie zuvor um 1,61 Millionen Euro. Die Oppositionspartei im Landtag verlangt Aufklärung über Preisbildung, Bewertungsgrundlagen und wirtschaftliche Nutznießer.
Die Gesellschaft weist die Kritik zurück und stützt sich auf die Bewertung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, der einen Wert von 7,13 Millionen Euro ermittelt habe; der Kaufpreis habe damit unter dem Verkehrswert gelegen. Die Erklärung für den Preissprung: Der Zwischenerwerber war seit 2016 Pächter und hatte sich damals eine Kaufoption gesichert, die er kurz vor dem Weiterverkauf zog; in den zehn Pachtjahren habe er Millionenbeträge in Dach, Regalsysteme, Brandschutz und Gebäudetechnik investiert, was in die Bewertung eingeflossen sei. Gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen behält sich die Gesellschaft rechtliche Schritte vor.
Die Konstellation ist auch unabhängig vom politischen Streit lehrreich: Eine zu Altkonditionen ausgeübte Kaufoption bildet den gestiegenen Verkehrswert nicht ab, und Mieter- oder Pächterinvestitionen erhöhen den Wert der Liegenschaft, ohne den Optionspreis zu verändern. Der Abstand zwischen beiden Kaufpreisen ist damit erklärbar, ohne dass daraus ein Schluss auf die Angemessenheit des zweiten Preises zu ziehen wäre.
Quellen:
- Die Presse, 14.10.2026 16:46 – <https://www.diepresse.com/41356480/wurde-ein-grundstueck-an-einem-tag-5-3-millionen-euro-teurer-oevp-burgenland-fordert-aufklaerung>
Quartiersentwicklung am Verteilerkreis: Umwidmung steht noch aus
Für die Umgestaltung des Verteilerkreises in Wien-Favoriten liegen nach abgeschlossenem Planungswettbewerb noch keine konkreten Pläne vor. Grundeigentümer ist die Autobahngesellschaft; vorgesehen ist eine gemischt genutzte Bebauung mit rund 100.000 Quadratmetern Bruttogeschoßfläche auf mehreren Bauplätzen, überwiegend Büros – klassische Wohnungen sind nicht geplant. Die Stadtentwicklungskommission hatte bereits im Dezember 2023 ein Ensemble aus drei bis fünf Hochhäusern mit 30 bis 95 Metern Höhe für möglich erklärt. Zur Umsetzung werden Baurechte an Bauunternehmen und Entwickler vergeben; die Ausgestaltung der Eigentumsverhältnisse ist noch Gegenstand vertraglicher Verhandlungen, und eine ergänzende Markterkundung läuft.
Zwei Hindernisse bestimmen den Zeitplan. Erstens die Einbauten: Die meistbefahrene Straße des Landes und eine U-Bahn-Linie unterqueren das Gebiet; bestehende Leitungen wurden über Suchschlitze lokalisiert, im Frühjahr 2026 wurden Tiefenbohrungen zur Tragfähigkeit des Untergrunds und zum geothermischen Potenzial durchgeführt. Zweitens die Widmung: Das Gelände ist derzeit als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan müssen erst geändert werden.
Quellen:
- ORF.at, 15.10.2026 00:05 – <https://wien.orf.at/stories/3375085/>
Wohnungseigentum: geringere Bewertung des Innenhofs hängt vom Vertrag ab
Ob eine Innenhoffläche bei der Verteilung von Aufwendungen geringer bewertet werden kann, richtet sich danach, wie der Wohnungseigentumsvertrag die Aufteilung regelt.
Quellen:
- Kurier, 14.10.2026 07:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/immo/wohnung-immobilien-mieter-verwalter-kosten-sanierung-bewertung-innenhof/403197644>
Wirtschaft & Konjunktur
Prognose: Industrie trägt die Erholung, reale Nettolöhne sinken um 1,5 Prozent
Die beiden Forschungsinstitute haben ihre Prognosen vorgelegt. Das Wifo erwartet heuer ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent und 1,3 Prozent für 2027 – der Wert für das laufende Jahr bleibt unverändert, jener für 2027 wurde leicht angehoben. Das IHS rechnet mit 0,8 Prozent heuer und einem Prozent im kommenden Jahr.
Bedeutsamer als die Zahlen ist der Trägerwechsel. Bisher kam das Wachstum wesentlich aus dem öffentlichen Bereich – Bildung, Gesundheit, Verwaltung –, dessen Beitrag nun infolge des Sparkurses zurückgeht. An seine Stelle tritt die Industrie, die von einer Belebung der Auslandsnachfrage profitiert: Die realen Exporte sollen heuer um 2,3 Prozent zulegen, die Wertschöpfung in der Industrie erstmals seit 2022 wieder kräftig steigen, und es wird erwartet, dass die Industrie wieder Arbeitsplätze schafft. Als Ursachen werden hohe Investitionen in künstliche Intelligenz und die Lohnzurückhaltung genannt.
Die Kehrseite betrifft Einkommen und Binnennachfrage. Der zweijährige Abschluss in der Metallindustrie lässt die Reallöhne zwei Jahre hinter der Teuerung zurückbleiben, teilkompensiert durch zwei Einmalzahlungen; die Ist-Löhne steigen dort heuer um 1,9 Prozent, während die Teuerung kriegsbedingt über drei Prozent liegt. Österreichweit sinken die Reallöhne heuer um 0,9 Prozent, die realen Nettolöhne wegen gestiegener Abgaben sogar um 1,5 Prozent. Die Lohnstückkosten gehen 2026 um 0,6 Prozent zurück und sollen 2027 nur minimal steigen – aus Sicht des Wifo die beabsichtigte Wirkung zur Wiederherstellung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Der Inlandskonsum wächst dafür nur dank des Bevölkerungswachstums leicht, und die Bautätigkeit springt erst 2027 an.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 10:05 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344152/die-realloehne-in-oesterreich-sinken-die-industrie-erholt-sich-haengt-das-zusammen?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 14.10.2026 10:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41353744/zaghafter-erholungskurs-lichtblick-fuer-oesterreichs-wirtschaft>
Arbeitsbedingte Erkrankungen: 12,4 Milliarden Euro Folgekosten, davon 10,8 Prozent bei den Betrieben
Allein die 2023 neu entstandenen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen verursachen nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts im Auftrag der Arbeiterkammer Wien gesellschaftliche Kosten von rund 12,4 Milliarden Euro – von der Autorin ausdrücklich als vorsichtige Schätzung bezeichnet. Entgegen der üblichen Annahme entfallen fast 90 Prozent davon, knapp elf Milliarden Euro, auf Erkrankungen und nicht auf Unfälle. Die reinen Behandlungskosten machen nur 11,7 Prozent aus; fast 60 Prozent entstehen durch entgangene Wertschöpfung, Produktionsausfälle, Produktivitätsverluste und Folgekosten der Betroffenen.
Die Verteilung der Lasten ist der eigentliche Befund: 58,3 Prozent der Kosten tragen die Beschäftigten selbst, 30,8 Prozent die Kranken- und Pensionsversicherung und damit die Allgemeinheit, 10,8 Prozent die Betriebe – die zugleich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind. Von den über 168.000 arbeitsbedingten Erkrankungen des Jahres 2023 entfallen mehr als vier Fünftel auf zwei Felder: rund 85.000 Muskel-Skelett-Erkrankungen und über 54.000 neu aufgetretene psychische Erkrankungen. Während Arbeitsunfälle seit Jahren zurückgehen, nehmen psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und ständige Erreichbarkeit zu.
Daraus wird ein konkreter Forderungskatalog abgeleitet, der für Arbeitgeber absehbar relevant wird: verbindliche Grenzwerte für schwere Lasten und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, besserer Schutz vor Hitze und Extremwetter, verpflichtende Einbindung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Prävention und eine Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, die etwa Erschöpfungszustände einschließen soll. Ein Drittel der Beschäftigten bezweifelt, bis zur Pension durchzuhalten, ein Viertel schafft den Übertritt aus der Erwerbstätigkeit in die Pension nicht – womit die Debatte über ein höheres Antrittsalter aus Sicht der Arbeitnehmerseite verfehlt sei.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 14:27 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344086/arbeitsbedingte-erkrankungen-kosten-oesterreich-124-milliarden-euro?ref=rss>
- ORF.at, 14.10.2026 16:59 – <https://orf.at/stories/3445080/>
- Kurier, 14.10.2026 14:33 – <https://kurier.at/wirtschaft/arbeitsmarkt-gesundheit-arbeitsbedingungen-erkrankungen-arbeiterkammer/403198178>
Steuer- & Unternehmensrecht
Gewerbeordnung: Genehmigungspflicht für Photovoltaik und Ladestationen entfällt, fünf Jahre Frist bei Betriebsübergaben
Der Nationalrat hat eine Novelle der Gewerbeordnung einstimmig beschlossen. Die für die Praxis wesentlichen Punkte:
Genehmigungsverfahren entfallen unter bestimmten Auflagen für Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Betriebe, die bisher ohne Betriebsanlagengenehmigung auskommen, dürfen unter bestimmten Bedingungen außen liegende Teile einer Klimaanlage, Lüftung, Heizung oder Wärmepumpe anbringen, ohne dass deswegen die gesamte Anlage genehmigungspflichtig wird. Bei Betriebsübergaben steht künftig eine Frist von fünf statt bisher drei Jahren zur Verfügung, um alle Auflagen zu erfüllen. Rund 5.000 Betriebsüberprüfungen an Ort und Stelle entfallen ersatzlos – stattdessen sollen digital vorgelegte Prüfberichte und Genehmigungen herangezogen werden. Weiters dürfen auf Almwirtschaften offene Getränke ausgeschenkt werden, und der Altersnachweis etwa an Automaten oder Selbstbedienungskassen kann künftig über die ID Austria erbracht werden.
In derselben Sitzung wurden zwei Entschließungsanträge der Oppositionsparteien auf Rücknahme der Paketabgabe abgelehnt; die Regierungsfraktionen stimmten nicht zu.
Quellen:
- ORF.at, 14.10.2026 20:49 – <https://orf.at/stories/3445102/>
Ermittlungen nach Bankinsolvenz: Untreue, betrügerische Krida und Veruntreuung
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen zwölf frühere Vorstandsmitglieder, Manager und Aufsichtsratsmitglieder einer seit 2020 in Konkurs befindlichen Privatbank sowie gegen zwei Unternehmen. Die Vorwürfe lauten auf Untreue, betrügerische Krida und Veruntreuung, teils in Form der Beteiligung; nicht allen Beschuldigten werden alle Delikte vorgeworfen. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Gegenstand sind mehrere Transaktionen: Vermögen soll zu billig veräußert und dadurch die Masse verringert worden sein – genannt wird der Verkauf einer Beteiligung an einer Kaffeesparte um 23 Millionen Euro unter Wert an eine mittelbare Eigentümergesellschaft sowie eine unvertretbare Kreditvergabe. Beim Vorwurf der Veruntreuung geht es um bis zu 80 Millionen Euro Vermögen einer karibischen Tochterbank, das in Wien deponiert war und 2017/2018 verschoben worden sein soll. Eine Rolle spielen auch Beratungshonorare und Reisekostenersätze von rund 26 Millionen Euro, von denen rund elf Millionen Euro heuer rechtskräftig zurückgefordert wurden, ohne dass gezahlt worden wäre – mitgeteilt wurde, es bestünden Gegenforderungen und kein Vermögen im Inland. Grundlage der Ermittlungen sind Strafanzeigen des Masseverwalters aus März 2025 und April 2026 sowie ein umfassendes Sachverständigengutachten.
Für die Liegenschaftspraxis bemerkenswert ist das Instrument: Das Straflandesgericht Wien hat Ende September zwei Immobilien beschlagnahmt; das Veräußerungs- und Belastungsverbot ist im Grundbuch eingetragen und gilt auch dann, wenn der Gerichtsbeschluss angefochten wird. Die nunmehrigen Eigentümer können bis zu einer Aufhebung nicht über die Liegenschaften verfügen.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 16:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344110/untreue-krida-veruntreuung-was-die-justiz-einem-dutzend-ex-meinl-bankern-vorwirft?ref=rss>
Haftungsvergleich mit einem Vorstandsmitglied: Zustimmung der Hauptversammlung für unwirksam erklärt
Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der Aktionäre eines Automobilkonzerns zu einem Haftungsvergleich mit dem früheren Vorstandschef einer Tochtergesellschaft für unwirksam erklärt und damit einer Anfechtungsklage von Anlegern stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde bleibt möglich. Der Vergleich aus dem Jahr 2021 umfasste insgesamt rund 288 Millionen Euro; der betroffene Manager sollte 4,1 Millionen Euro zahlen und wurde im Gegenzug von weiteren Ansprüchen freigestellt, während der ihm zugerechnete Schaden mit rund 300 Millionen Euro beziffert worden war.
Der tragende Grund betrifft die Informationspflichten in der Hauptversammlung. Aus den Antworten an die Aktionäre ergab sich nicht, in welchem Umfang Haftungsansprüche durch das Vermögen des Managers überhaupt gedeckt gewesen wären; auch war nicht hinreichend deutlich, dass der Aufsichtsrat möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügte. Der niedrige Eigenbeitrag war mit der beschränkten Leistungsfähigkeit begründet worden – wer so argumentiert, muss nach Auffassung der Kläger entweder die Tatsachengrundlage offenlegen oder offen sagen, dass eine solche nicht ermittelt wurde.
Die Entscheidung ist auch für österreichische Gesellschaften als Maßstab brauchbar: Ein Vergleich über Organhaftungsansprüche wird nicht dadurch unangreifbar, dass die Hauptversammlung ihm mit großer Mehrheit zustimmt, wenn die Grundlagen der Bewertung nicht offengelegt sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Vertragsgestaltung: Der Eigenbeitrag sollte überwiegend aus einer Abfertigung stammen, die an die Bedingung geknüpft war, dass alle Strafverfahren ohne Schuldspruch enden – nach der rechtskräftigen Verurteilung im Dezember 2025 fiel diese Finanzierungsquelle weg, und der Vergleich wurde nicht neu vorgelegt.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 17:36 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344271/gericht-kippte-volkswagens-deal-mit-frueherem-audi-chef?ref=rss>
Dauerüberwachung im Homeoffice: in der Union praktisch ausgeschlossen
Ein Fall aus den Vereinigten Staaten führt vor Augen, was die hiesige Rechtslage verhindert. Eine seit 2012 im Homeoffice beschäftigte Angestellte wurde entlassen, nachdem sie sich geweigert hatte, einem Überwachungssystem zuzustimmen, das alle drei Minuten ein Foto über die Webcam aufnimmt und per Bild- und Gesichtserkennung feststellt, ob sie am Rechner sitzt – bei einem achtstündigen Arbeitstag 160 Aufnahmen täglich. Sie verwies auf eine Autoimmunerkrankung, bei der Stress als Auslöser von Schüben gilt, und legte eine ärztliche Empfehlung vor, das System nur periodisch oder mit verringerter Frequenz einzusetzen. Das Unternehmen stellte sie vor die Wahl, der Überwachung in vollem Umfang zuzustimmen oder am Firmensitz am anderen Ende des Bundesstaats zu arbeiten, was täglich sechs Stunden Fahrzeit bedeutet hätte. Nach der Entlassung im September klagte sie auf entgangenes Entgelt, Schadenersatz, Wiedereinstellung und Entfernung des Vermerks aus der Personalakte; gestützt wird die Klage auf das Antidiskriminierungsrecht des Bundesstaats, nicht auf Datenschutzrecht.
Der Vergleichspunkt ist eindeutig: Eine fortlaufende Kameraüberwachung im Homeoffice ist nach der Datenschutz-Grundverordnung praktisch ausgeschlossen. Wo sie dennoch eingeführt werden soll, scheitert sie nicht erst an der Zumutbarkeit für einzelne Beschäftigte, sondern bereits an der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung. Mehrere US-Bundesstaaten haben die Überwachungsmöglichkeiten inzwischen gesetzlich eingeschränkt; im betroffenen Bundesstaat liegt ein entsprechender Entwurf vor, der den zuständigen Senatsausschuss bereits passiert hat.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343819/angestellte-entlassen-weil-sie-im-homeoffice-nicht-staendig-gefilmt-werden-wollte?ref=rss>
Energie & Bau
Gaspreis: Höhenflug vorerst gestoppt, angespannter Winter erwartet
Der Preisauftrieb bei europäischem Erdgas hat vorerst ein Ende gefunden. Der richtungsweisende Terminkontrakt zur Lieferung in einem Monat notierte am Mittwochmittag bei 84,37 Euro je Megawattstunde, nachdem er in der Nacht noch zeitweise auf 87,44 Euro und damit den höchsten Stand seit Ende 2022 gestiegen war. Als Grund für den Rückgang gelten Gewinnmitnahmen in einem als überkauft beurteilten Markt. Seit Monatsbeginn verteuerte sich der Rohstoff dennoch um rund 16 Prozent, seit Jahresbeginn hat sich der Preis fast verdreifacht.
Die Erwartung für die Heizsaison bleibt unverändert angespannt: Wegen der Lieferstörungen bei Flüssigerdgas aus der Golfregion wird damit gerechnet, dass europäische Abnehmer mit asiatischen um die verfügbaren Ladungen konkurrieren. Engpässe werden zwar nicht erwartet, die Preise dürften aber – insbesondere bei einem kalten Winter – auf erhöhtem Niveau bleiben.
Quellen:
- Der Standard, 14.10.2026 12:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344206/h246henflug-des-europ228ischen-gaspreises-vorerst-gestoppt?ref=rss>
- Kurier, 14.10.2026 12:44 – <https://kurier.at/wirtschaft/erdgas-preis-ttf-energie-krise-kosten/403198174>
Emissionshandel für Verkehr und Heizen ab 2028 – die nationale Abgabe entfällt dafür
Ab 2028 führt die Union den Emissionshandel für den privaten Verkehr und für Heizungen ein; in Österreich löst er die nationale CO₂-Abgabe ab. Wer dann noch fossil heizt oder fährt, wird darüber zusätzlich belastet. Zur Einordnung der Größenordnung: Der weltweite Durchschnittspreis je Tonne liegt derzeit bei knapp 21 US-Dollar, während eine aktuelle Untersuchung für die Klimaneutralität bis 2050 einen globalen Preis von 1.300 US-Dollar – rund 1.160 Euro – je Tonne für erforderlich hält.
Der für Betriebe und Beschäftigte wesentliche Befund betrifft den Übertragungsweg. Eine weitere Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der größte Teil der Belastung die Haushalte nicht über höhere Energiepreise erreicht, sondern über sinkende Löhne und geringere Beschäftigung: Branchen, die über ihre Lieferkette steigende CO₂-Kosten einkaufen, verlieren an Wettbewerbsfähigkeit und reagieren mit Stellenabbau oder Abwanderung. Betroffen sind damit vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter, während Pensionisten weitgehend unberührt bleiben. Daraus folgt eine Kritik an der bisherigen Abfederungslogik: Maßnahmen, die allein den Anstieg der Energiepreise dämpfen, greifen zu kurz; vorgeschlagen werden direkte Hilfen für Erwerbstätige. Parallel dazu hat die Union nach dem Druck der energieintensiven Industrie bereits signalisiert, den bestehenden Emissionshandel über zusätzliche Gratiszertifikate zu entschärfen – was nach dieser Argumentation jene Betriebe nicht erreicht, die die Kosten nur mittelbar tragen.
Quellen:
- Die Presse, 15.10.2026 05:19 – <https://www.diepresse.com/41330033/ab-2028-zahlt-jeder-beim-tanken-einen-co2-preis-menschen-die-arbeiten-werden-das-doppelt-spueren>
Elektrofahrzeuge: jede dritte Neuzulassung, zwei Drittel gehen auf Unternehmen
In Tirol waren im September 31 Prozent der Pkw-Neuzulassungen rein elektrisch angetrieben; noch im Februar lag der Anteil bei 20 Prozent, 2019 bei drei Prozent. Im Bestand sind es gut sechs Prozent aller Pkw oder mehr als 27.000 Fahrzeuge. Für die betriebliche Fuhrparkplanung sind zwei Punkte wesentlich: Rund zwei Drittel der Neuzulassungen entfallen österreichweit auf Unternehmen und juristische Personen, und steuerlich sind rein elektrische Fahrzeuge unter anderem von der Normverbrauchsabgabe befreit, mit Vorsteuerabzug beim Kauf; die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist dagegen seit April 2025 weggefallen. Gefordert wird von Verkehrsorganisationen ein Ende der steuerlichen Begünstigung von Firmenwagen mit Verbrennungsmotor. Netzseitig gilt gesteuertes Laden als Beitrag zur Stabilisierung, weil dann geladen werden kann, wenn viel Solarstrom anfällt.
Quellen:
- ORF.at, 15.10.2026 06:07 – <https://tirol.orf.at/stories/3375251/>
Entscheidung
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