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GEVEST-Pressespiegel vom 5.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Wohnrechtsnovelle droht nach zwanzig Verhandlungsrunden eine Schrumpfform, die nur noch die Aufstellung von Klimageräten erleichtert; die strittigen Punkte sind das Bonus-Malus-System bei den Mieten, der Lagezuschlag und die Duldungspflichten. Für den 9. September kündigt die Europäische Kommission ein Gesetz für bezahlbaren Wohnraum an, das Obergrenzen für die Kurzzeitvermietung ermöglichen soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat einen Wiener Immobilienunternehmer wegen hinterzogener Grunderwerbsteuer von 620.000 Euro angeklagt. Nach überraschend guten US-Arbeitsmarktdaten stieg die am Terminmarkt eingepreiste Wahrscheinlichkeit einer Zinserhöhung der US-Notenbank von 55 auf 65 Prozent. Und seit dem Frühjahr verpflichtet ein neues Gesetz mehrere Hundert Unternehmen kritischer Infrastruktur zu Risikokonzepten und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Immobilien & Wohnrecht

Wohnrechtsnovelle: Streit um Bonus-Malus, Lagezuschlag und Duldungspflichten

Ob die seit langem angekündigte umfassende Wohnrechtsnovelle zustande kommt, ist offen. Zwanzig Verhandlungsrunden der von den Regierungsparteien nominierten Fachleute haben nach Darstellung der Beteiligten inhaltlich viel gebracht, nun liegt die Entscheidung wieder bei der Politik. Der Bautensprecher der SPÖ räumt ein, dass man in einigen zentralen Fragen noch weit auseinanderliegt, auch bei der Einschätzung der Folgen der geplanten Maßnahmen. Mitte September wollen sich die Bautensprecher der drei Koalitionsparteien zusammensetzen, ein Termin wird gesucht.

Umstritten sind vor allem drei Punkte. Erstens das im Regierungsprogramm vereinbarte Bonus-Malus-System, nach dem gut sanierte Altbauten einen Aufschlag auf die Mieten erhalten und schlecht sanierte Nachkriegshäuser einen Abschlag hinnehmen sollen; dazu werden laufend Modelle gerechnet. Zweitens der Lagezuschlag zum Richtwert. Drittens die Duldungspflichten im Mietrechtsgesetz und im Wohnungseigentumsgesetz, also die Pflicht von Mietern, bestimmte Arbeiten am Haus oder in der Wohnung zuzulassen, wenn diese für eine Sanierung notwendig sind. Verlangt wird außerdem eine Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags im gemeinnützigen Bereich, weil die entsprechenden Töpfe in vielen Häusern im Minus stehen.

Für Brisanz sorgt ein Entwurf aus dem Wohnministerium, der ausschließlich Änderungen enthält, die die Kühlung von Gebäuden erleichtern; dazu laufen Konsultationen. Von mehreren Seiten wird verlangt, es nicht bei der Kühlung zu belassen, sondern ein Gesamtpaket zur Dekarbonisierung zu schnüren. Zur Begründung werden Zahlen genannt: Allein bei den Gemeinnützigen müsste die laufende Rate thermischer Sanierungen um das Eineinhalbfache und die Rate der Heizungsumstellungen um das Zweieinhalbfache erhöht werden, um die Klimaziele 2040 zu erreichen. Dem stehen fehlende Mittel entgegen, seit die Gemeinnützigen von den Mietpreisdeckeln des dritten und vierten Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes erfasst sind, dazu Fachkräftemangel und steigende Sanierungskosten. Die Vorsitzende der Arge Eigenheim berichtet, sie habe für ein Sanierungsprojekt im ländlichen Raum kein einziges Angebot einer Fachfirma erhalten; der zwischenzeitliche Stopp der Sanierungsförderungen habe zudem bereits geplante Projekte zum Erliegen gebracht. Bemängelt wird auch, dass die Gasanschlusspflicht weiter besteht und Österreich beim Rechtsrahmen für die Umstellung von Gasheizungen säumig ist.

Für Verwaltung und Eigentümer heißt das: Wer auf die Novelle wartet, um Sanierungsentscheidungen zu treffen, muss damit rechnen, dass vorerst nur die Kühlung geregelt wird und die kostenrelevanten Fragen offenbleiben. Wo Sanierungsvorhaben in der Vorbereitung sind, sollte die Verfügbarkeit von Fachfirmen früh geprüft werden.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 15:21 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338414/doch-nur-klimageraete-bei-der-wohnrechtsnovelle-steht-es-spitz-auf-knopf?ref=rss>

Europäisches Gesetz für bezahlbaren Wohnraum: Obergrenzen für Kurzzeitvermietung

Die Europäische Kommission will die Regeln für Kurzzeitvermieter vereinheitlichen und den Mitgliedstaaten dabei Eingriffsmöglichkeiten eröffnen. Der Entwurf, der am 9. September vorgestellt werden soll, legt fest, wann ein angespannter Wohnungsmarkt Einschränkungen rechtfertigt: Maßgeblich soll das Verhältnis der Immobilienpreise zum Einkommen der Bevölkerung sein, daneben sollen die Behörden das Bevölkerungswachstum sowie Angebot und Nachfrage berücksichtigen. Als Maßnahmen nennt die Kommission Obergrenzen für Vermietungen oder Bestandsschutzregelungen und hält diese einem vollständigen Verbot vor. Jeder Eingriff müsste diskriminierungsfrei, verhältnismäßig und im öffentlichen Interesse liegen. Beraten müssen darüber noch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Bereits im Mai ist eine Verordnung in Kraft getreten, die Kurzzeitvermieter zum Datenaustausch mit den Behörden verpflichtet. Ein Lobbyverband der Plattformen warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen und verweist auf Eigentümer, die sich mit der Vermietung eines Zimmers etwas dazuverdienen, sowie auf Regionen, die vom Tourismus leben.

Für die Praxis ist der Prüfmaßstab das Entscheidende: Wird das Verhältnis von Immobilienpreisen zu Einkommen zum Kriterium, fallen auch österreichische Ballungsräume darunter, und bestehende Nutzungen wären dann von der Frage abhängig, ob es Bestandsschutz gibt oder eine Obergrenze. Wer Wohnungen für Kurzzeitvermietung erworben hat oder erwerben will, sollte diese Frage in die Kalkulation aufnehmen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 21:25 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41233090/obergrenzen-fuer-vermietung-eu-plant-schaerfere-regeln-fuer-airbnb>
  • Die Presse, 04.09.2026 21:34 – <https://www.diepresse.com/41233103/eu-plant-schaerfere-regeln-fuer-airbnb-im-kampf-gegen-wohnungsnot>

Geförderter Holz-Hybrid-Wohnbau auf Baurechtsgrund beim Wiener Hauptbahnhof

Im Stadtquartier Neues Landgut beim Hauptbahnhof ist eine Anlage mit 175 Wohneinheiten und einigen Gewerbeflächen im Erdgeschoß fertiggestellt und seit Februar 2026 bewohnt. Bemerkenswert ist die Bauweise: Über einem ein- bis zweigeschoßigen Betonsockel wurde ein Holzsystem mit 1.300 Vollholzstützen in einem Raster von 3,20 mal 3,20 Metern errichtet, auf die 16 Zentimeter starke Betondeckenelemente aufgesetzt wurden. Die Leitungen der Bauteilaktivierung waren in den Deckenelementen bereits werkseitig eingebaut und wurden auf der Baustelle nur verbunden, die offenen Stellen mit Beton ausgesteift. Die Fassadenelemente kamen fertig mit Fenstern, Außendämmung und innerer Trockenbauwand an, was möglich war, weil in den Fassaden keine elektrischen Leitungen liegen; Steckdosen und Schalter befinden sich ausschließlich in den Trennwänden. Wegen des hohen Holzanteils war eine Sprinkleranlage erforderlich, was günstiger war als die zusätzlichen Fluchtwege, die andernfalls nötig geworden wären.

Wirtschaftlich und rechtlich interessant sind drei Punkte: Das Projekt steht auf einem Baurechtsgrund der Bundesbahnen, die Hälfte der Einheiten war für Mitarbeiter der Bahn reserviert, und die geförderten Wohnungen mit einer Nettomiete von 7,50 Euro je Quadratmeter fanden rund 8.000 Anmeldungen. Der Raster erlaubte eine abgetreppte Gebäudefront und damit Grundrisse, die in Wien selten sind, darunter Maisonetten mit 130 Quadratmetern für den erkannten Bedarf an Familienwohnungen. Im Quartier entstehen insgesamt rund 1.500 Wohneinheiten; zwei Hallen des früheren Güterumschlagplatzes werden integriert, eine davon soll vollständig erhalten, umgebaut und aufgestockt werden.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338041/neues-landgut-holz-hybrid-wohnbau-mit-fassadenkunst?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Grunderwerbsteuer: Anklage wegen 620.000 Euro bei einem Liegenschaftspaket

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen einen Wiener Immobilienunternehmer und eine Mitarbeiterin Anklage wegen Abgabenhinterziehung erhoben. Der Vorwurf betrifft die Grunderwerbsteuer: Bei einem Geschäft im Jahr 2015 über fünf Wohnliegenschaften sei ein Kaufpreis von 7,27 Millionen Euro ausgewiesen worden, obwohl zuvor mit einem anderen Unternehmer ein Kaufpreis von 25 Millionen Euro vereinbart worden sei. Entrichtet wurden demnach rund 255.000 Euro statt etwa 875.000 Euro, woraus sich eine Verkürzung von 620.000 Euro ergibt. Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung reicht bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags, hinzu kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen. Der Anwalt des Beschuldigten bestätigt die Zustellung der Anklageschrift, weist die Vorwürfe entschieden zurück und hält fest, sämtliche angesprochenen Liegenschaftstransaktionen seien unter Beiziehung unabhängiger Sachverständiger bewertet worden. Es gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Praktisch bedeutsam ist der Ausgang für den zweiten Beteiligten: Der andere Unternehmer bleibt straffrei, weil er rechtzeitig Selbstanzeige erstattet und die Steuerschuld beglichen hat. Damit ist an einem konkreten Fall vorgeführt, was die Selbstanzeige nach dem Finanzstrafgesetz leistet – und dass die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht am ausgewiesenen, sondern am tatsächlich vereinbarten Kaufpreis hängt.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 16:34 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338496/immobilienunternehmer-michael-tojner-wegen-abgabenhinterziehung-angeklagt?ref=rss>
  • Kurier, 04.09.2026 17:24 – <https://kurier.at/wirtschaft/abgabenhinterziehung-immobilienunternehmer-tojner/403188538>
  • Oberösterreichische Nachrichten, 04.09.2026 17:41 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/wksta-wirft-immobilienunternehmer-tojner-abgabenhinterziehung-vor;art15,4208891#ref=rss>
  • Die Presse, 04.09.2026 17:53 – <https://www.diepresse.com/41232887/wksta-wirft-immobilienunternehmer-michael-tojner-abgabenhinterziehung-vor>

Plattformarbeit: Richtlinie bis Ende 2026 umzusetzen, Datenschutz als Hebel

Bis Ende 2026 muss die europäische Richtlinie über Plattformarbeit in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht übertragen werden. Erwartungen richten sich vor allem auf den Abschnitt zum algorithmischen Management, der eine menschliche Aufsicht über automatisierte Entscheidungen vorschreibt. Der Hintergrund: Bei Liefer- und Beförderungsplattformen entscheiden Algorithmen über die Zuteilung von Aufträgen und damit über den Verdienst, wobei neben Bewertungen und Annahmequoten auch interne, nicht offengelegte Qualitätskennzahlen einfließen. Erfasst werden Standort- und Bewegungsdaten, Verhaltens- und Leistungsdaten, die Kommunikation mit Kunden und der Plattform sowie biometrische Daten; Sperren und Deaktivierungen erfolgen häufig ohne vorherige menschliche Prüfung. Nach einem Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom Dezember 2025 setzten in den befragten europäischen Ländern bereits 79 Prozent der Unternehmen mindestens ein Werkzeug für algorithmische Anleitung, Überwachung oder Bewertung ein.

Der schon heute verfügbare Hebel ist die Datenschutz-Grundverordnung: Über einen Auskunftsantrag lassen sich die gespeicherten Daten herausverlangen, was Fehler sichtbar macht und – bei gebündelter Auswertung – Rückschlüsse auf interne Kennzahlen und Änderungen der Bezahlmodelle erlaubt. Dass das Gewicht hat, zeigt eine Geldstrafe der niederländischen Datenschutzbehörde von 825 Millionen Euro gegen einen Fahrdienstvermittler im August, eine der höchsten Strafen unter dieser Verordnung überhaupt; Anlass waren automatisierte Systeme zur Sperrung von Fahrerkonten, die den Betroffenen nach Ansicht der Behörde weder ausreichende Transparenz noch eine sinnvolle Anfechtungsmöglichkeit boten.

Für Unternehmen, die automatisierte Systeme zur Steuerung oder Bewertung von Beschäftigten oder freien Dienstnehmern einsetzen, sind damit zwei Pflichten absehbar: eine dokumentierte menschliche Kontrolle bei nachteiligen automatisierten Entscheidungen und die Fähigkeit, auf Auskunftsbegehren vollständig und fristgerecht zu antworten.

Quellen:

  • Der Standard, 05.09.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338081/auftraege-und-lohn-in-der-blackbox-der-einfluss-von-algorithmen-auf-die-arbeit-von-gig-workern?ref=rss>

Aufsichtsrat einer Landesgesellschaft: Streit über Unabhängigkeit der Kontrolle

Beim mehrheitlich einem Bundesland gehörenden Energieversorger Burgenland Energie hat der bisherige Aufsichtsratspräsident sein Mandat nach sechs Jahren zurückgelegt; nachgefolgt ist ein Rechtsanwalt, der dem Landeshauptmann nahesteht und bereits Mitglied des Gremiums war. Anlass des Wechsels soll ein Zerwürfnis über die Vertragsverlängerung eines Vorstandsmitglieds gewesen sein. Während der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden im Vorjahr um fünf Jahre verlängert wurde, erhielt der Finanzvorstand wegen Bedenken des Aufsichtsrats nur ein Jahr mit Verlängerungsoption; der frühere Aufsichtsratspräsident bestätigte gegenüber einem Digitalmedium sowohl diese Bedenken als auch Interventionen des Landeshauptmannes zugunsten des Finanzvorstands.

Der gesellschaftsrechtliche Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, wie viel Nähe zum Eigentümer die Kontrollfunktion verträgt. Die Landes-ÖVP hält fest, ein Aufsichtsratsvorsitzender müsse im Interesse der Steuerzahler kontrollieren und brauche dafür eine gewisse Distanz zum Eigentümer; wer gleichzeitig Auftragnehmer des Landes und oberster Kontrollor eines landeseigenen Unternehmens sei, könne nicht unabhängig kontrollieren. Der neue Vorsitzende hält dem entgegen, es sei rechtlich einwandfrei und nachvollziehbar, dass ein Eigentümer einen engen Vertrauten in das Gremium entsendet, das den Vorstand kontrolliert, und verweist darauf, dass die börsennotierte Miteigentümerin mit 49 Prozent keinen Einwand erhoben habe. Er sitzt in weiteren Aufsichtsräten landesnaher Gesellschaften und hat das Land unter anderem bei der Behandlung eines Asbestproblems beraten, das zur behördlichen Sperre zweier Steinbrüche einer Baugesellschaft geführt hatte, in deren Holding er ebenfalls dem Aufsichtsrat angehört; eine Unvereinbarkeit sieht er nicht, weil die Schließung der Steinbrüche Sache der Bezirkshauptmannschaft sei und er dort kein Mandat habe. Die Oppositionsparteien verlangen Auskunft über die Honorare; die Vergütung für die Aufsichtsratsfunktion will der Anwalt kulturellen Projekten zukommen lassen.

Für Gesellschaften mit öffentlichem Eigentümer ist der Fall ein Anschauungsstück: Formal wählt das Kontrollgremium seinen Vorsitzenden selbst, faktisch entscheidet der Eigentümer – und die Frage der Unvereinbarkeit stellt sich nicht erst bei formaler Doppelfunktion, sondern schon bei paralleler Beratungstätigkeit für den Eigentümer.

Quellen:

  • Die Presse, 04.09.2026 15:58 – <https://www.diepresse.com/41228937/im-doskozil-land-gibt-es-zwist-und-hader>

Bundesstaatsanwaltschaft: 845 Stellungnahmen, überwiegend kritisch

Zum Gesetzesentwurf für eine Bundesstaatsanwaltschaft als neue Weisungsspitze der Anklagebehörden sind im Parlament 845 Stellungnahmen eingegangen, der überwiegende Teil davon negativ; besonders kritisch fielen jene der Justizorgane aus. Der Grundgedanke einer unabhängigen Weisungsspitze wird allgemein begrüßt, die geplante Ausführung nicht: Ein durch viele Stellungnahmen laufender Tenor lautet, eine vom Parlament eingesetzte und kontrollierte Weisungsspitze erhöhe die Unabhängigkeit der Justiz nicht, sondern höhle sie weiter aus. Vorgesehen ist eine Dreierspitze, bestellt für sechs Jahre, ausgewählt von einer Kommission aus Justizvertretern, Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren und dem Nationalrat vorgeschlagen, der zustimmen oder ablehnen kann. Generalprokuratur und Oberster Gerichtshof stellen die Idee nicht in Frage, halten die Konstruktion aber für nicht ausreichend unabhängig und institutionell problematisch. ÖVP und Neos wollen am Bestellvorgang festhalten und allenfalls an Zusammensetzung der Kommission und Bestelldauer nachjustieren; die Justizsprecherin der SPÖ hält eine grundsätzliche Überarbeitung für nötig und bezweifelt, ob das Parlament bei der personellen Besetzung mitzureden hat. Die Justizministerin prüft die Stellungnahmen und will in der Folgewoche Stellung nehmen. Für die Umsetzung braucht es eine Zweidrittelmehrheit, also einen Partner außerhalb der Koalition.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338139/spoe-will-aenderungen-bei-weisungsspitze-fuer-staatsanwaltschaft?ref=rss>

Wirtschaft & Konjunktur

US-Arbeitsmarkt überrascht: Zinserhöhung wird wahrscheinlicher

Die Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft ist in den Vereinigten Staaten im August um 162.000 Stellen gestiegen, während im Schnitt nur 55.000 erwartet worden waren; der Aufbau der beiden Vormonate wurde um zusammen 55.000 Stellen nach oben revidiert. Für Juli weisen die revidierten Daten ein Plus von 21.000 Stellen aus, ursprünglich gemeldet war ein Minus von 23.000. Die Arbeitslosenquote blieb bei 4,1 Prozent, die Löhne legten um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat und um 3,1 Prozent im Jahresvergleich zu. Nach den Daten stieg die am Terminmarkt eingepreiste Wahrscheinlichkeit einer Zinserhöhung der US-Notenbank von rund 55 auf 65 Prozent. Der Leitzins liegt zuletzt unverändert in der Spanne von 3,50 bis 3,75 Prozent; der Notenbankchef hat sich besorgt über die hartnäckige Inflation geäußert und den Arbeitsmarkt zugleich als „recht stabil“ bezeichnet. Der US-Präsident forderte öffentlich eine Senkung und verband das mit der Drohung, den Handel mit Defizitländern einzustellen.

Für heimische Finanzierungen ist die Richtung damit klarer geworden: Von der größten Notenbank kommt kein Signal für sinkende Zinsen, sondern das Gegenteil. Kalkulationen, die auf eine Entspannung bei variablen Zinsen im laufenden Jahr setzen, sind zu überprüfen.

Quellen:

  • ORF.at, 04.09.2026 15:00 – <https://orf.at/stories/3441217/>

Volkswagen: Zukunftsplan beschlossen, die Werksfrage bleibt offen

Zum Zukunftsplan des Konzerns liegen nun die Eckpunkte vor. Von den angekündigten 50.000 zusätzlich wegfallenden Stellen sollen 35.000 auf die Kernmarke entfallen, der Rest auf die übrigen Marken, weltweit und nicht nur in der Produktion; der Ministerpräsident des mitbesitzenden Landes Niedersachsen rechnet damit, dass die Hälfte auf Deutschland entfällt. Eine Aufteilung auf Marken, Länder und Standorte nennt der Konzern nicht. Abzubauen ist eine Produktionsüberkapazität von 500.000 Fahrzeugen in Europa. Für die Werke Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm, in denen derzeit rund 40.000 Menschen arbeiten, kann gestaffelt ab 2031 bis 2034 keine wettbewerbsfähige Folgebelegung gewährleistet werden; in Osnabrück läuft die Produktion 2027 aus, eine Nachnutzung ist nicht gesichert. Bis 2035 soll die Modellpalette um rund 50 Prozent und die Angebotskomplexität um rund 75 Prozent verringert, das Beteiligungsportfolio um etwa ein Drittel gestrafft werden. Die operative Umsatzrendite soll sich bis 2030 von 3,8 auf neun Prozent mehr als verdoppeln, wobei die Investitionen für 2027 bis 2031 von geplanten 160 auf 135 Milliarden Euro sinken. Nicht gekommen ist die im Raum stehende Ausgliederung der Kernmarke und der Komponentensparte samt Umwandlung in eine Holding, mit der der politische Einfluss zurückgedrängt worden wäre.

Die Einschätzung der zitierten Branchenfachleute ist zurückhaltend: Die Werksschließungen seien nicht beschlossen, aber auch nicht ausgesetzt – ein Kompromiss, der besser sei als die quälende öffentliche Diskussion der letzten zwei Jahre, aber eher ein Waffenstillstand als Frieden. Die Werke hätten bis Anfang der 2030er-Jahre Zeit; im Vordergrund stünden zunächst Kosteneinsparungen, Schließungen seien der wahrscheinliche nächste Schritt. Ein Analyst hält es für plausibel, dass zwei Werke fortgeführt werden. Die Anleger reagierten zuversichtlich: Die Vorzugsaktien legten nachbörslich um 3,4 Prozent zu und sprangen zu Handelsbeginn um gut sieben Prozent.

Abweichung zwischen den Medien: Der Standard nennt 50.000 zusätzlich wegfallende Stellen, wie sie der Aufsichtsrat beschlossen hat. Die Kleine Zeitung spricht dagegen von 110.000 Stellen, die bis 2030 abgebaut werden, und von einer Million weniger gebauten Autos – dabei dürfte es sich um den kumulierten Abbau einschließlich der früher beschlossenen Schritte handeln, was aus dem verfügbaren Text aber nicht hervorgeht.

Für heimische Zulieferer bleibt die Lage damit unverändert unbestimmt: Das Volumen des Abbaus steht, die Zuordnung auf Standorte und damit die Frage, welche Lieferbeziehungen wann auslaufen, wird erst in den kommenden Monaten geklärt.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 09:26 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338380/vws-ueberraschende-einigung-auf-sanierungsprogramm-was-drinsteckt-und-was-noch-fehlt?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 09:50 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41230279/alle-details-das-steht-im-volkswagen-konzern-sparpaket>
  • Kurier, 04.09.2026 11:21 – <https://kurier.at/wirtschaft/volkswagen-vw-blume-sparpaket-jobs-kuendigungen-abbau/403188423>
  • Die Presse, 04.09.2026 12:00 – <https://www.diepresse.com/41230237/die-reparatur-ist-genehmigt-vw-hat-wieder-eine-zukunft>
  • ORF.at, 04.09.2026 15:06 – <https://orf.at/stories/3441218/>
  • Der Standard, 04.09.2026 15:13 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338481/volkswagen-verschafft-sich-ein-wenig-luft-aber-nicht-mehr?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 05.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41231646/das-personen-puzzle-hinter-der-rettung-des-volkswagen-konzerns>

Teilzeitquote auf Höchststand, vier Bewerber je offene Stelle

Die Gesamtbeschäftigung lag im zweiten Quartal 2026 unverändert bei 4,5 Millionen Menschen, die Zusammensetzung hat sich aber verschoben: Einem Minus von etwa 57.000 Vollzeitbeschäftigten steht ein fast gleich großer Zuwachs in der Teilzeit gegenüber. Die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit sank gegenüber dem zweiten Quartal 2025 um 0,2 Stunden auf ein Normalarbeitsvolumen von 35,4 Stunden je Woche; damit ist der Höchststand von 2024 wieder erreicht, bei Frauen liegt die Teilzeitquote über 50 Prozent. Deutlicher noch ist das Missverhältnis am Stellenmarkt: Im August trafen 310.000 Arbeitslose auf 80.000 sofort zu besetzende Stellen, also etwa vier Bewerber je Stelle. Als Ursache wird vor allem das Auseinanderfallen von Qualifikationen und Anforderungen genannt. Ein Jobportal meldet für denselben Zeitraum gegen den Trend einen steigenden Anteil an Vollzeitstellen unter den offenen Positionen.

Das Wirtschaftsministerium will Arbeitszeitverkürzungen ohne triftige Gründe möglichst verhindern und verweist auf die Aktivpension, mit der Pensionisten ab 2027 jährlich bis zu 15.000 Euro steuerfrei verdienen können sollen. Die Arbeiterkammer verlangt Qualifizierungsangebote, mehr Ausbildungsplätze und ein Recht auf Aufstockung ab einer gewissen Mehrstundenleistung; das Wirtschaftsforschungsinstitut führt die höhere Teilzeitquote von Frauen vor allem auf Betreuungspflichten zurück.

Als Rahmen wird die schwache Konjunktur genannt: Vor allem wegen hoher Energiepreise weist die vorläufige Berechnung für das zweite Quartal erstmals nach sechs Wachstumsquartalen ein Minus von 0,1 Prozent aus, und auch das dritte Quartal dürfte wegen der Hitzeperioden schwach bleiben. Eine Studie schätzt, dass Europa klimabedingt bis 2030 auf fünf bis sieben Prozent Wachstum verzichten muss; die heimische Landwirtschaft verzeichnete heuer Schäden von einer Milliarde Euro.

Für die Personalplanung heißt das: Bewerber sind zahlreich, passende Bewerber nicht; und wer Vollzeitkräfte braucht, konkurriert mit einem Arbeitsmarkt, in dem die durchschnittliche Vertragsarbeitszeit weiter sinkt.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 18:33 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338409/teilzeitquote-erreicht-hoechststand-in-oesterreich?ref=rss>

Handelskonflikt mit China: Zölle und Pflicht zu mehreren Lieferanten

Der Konflikt zwischen der Europäischen Union und China spitzt sich zu. Nachdem die EU Ende Juli vierzehn chinesische Unternehmen wegen vermeintlicher Unterstützung des russischen Kriegs auf eine Sanktionsliste gesetzt hatte, reagierte Peking binnen 24 Stunden und untersagte prominenten europäischen Unternehmen den Bezug von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Der wirtschaftliche Schaden ist begrenzt, die Botschaft nicht: China zeigt, dass es die europäische Industrie im Konfliktfall von Chips und seltenen Erden abschneiden kann. Die Abhängigkeit ist erheblich – 60 Prozent der für Magnetherstellung benötigten seltenen Erden werden in China gefördert, 91 Prozent der weltweit raffinierten Produktion kommt von dort. Ohne diese Magnete funktionieren Elektromotoren und Windkraftanlagen ebenso wenig wie Industrieroboter.

Der Hintergrund ist die Verschiebung der Handelsströme: Der Anteil chinesischer Autos am EU-Markt hat sich in drei Jahren von zwei auf elf Prozent mehr als verfünffacht, während deutsche Ausfuhren von Autos und Maschinen nach China von rund drei Prozent der Wirtschaftsleistung 2021 auf die Hälfte gefallen sind. Deutschland verzeichnete im Vorjahr ein Handelsbilanzdefizit mit China von 90 Milliarden Euro, Österreich eines von 12,6 Milliarden, mit steigender Tendenz. Der Vorwurf lautet auf Wettbewerbsverzerrung durch billige Kredite, Zuschüsse und einen künstlich niedrig gehaltenen Wechselkurs, der je nach Schätzung um 21 bis 30 Prozent unterbewertet ist. Die Kommission hat sich bis Oktober eine Frist für eine Übereinkunft gesetzt und droht mit strengeren Maßnahmen; als wahrscheinlich gilt, dass nach den Zöllen auf Elektroautos auch solche auf Plug-in-Hybride eingeführt werden, weil chinesische Hersteller seit 2024 einfach auf Hybride ausgewichen sind. Parallel arbeitet die Kommission an Gesetzen, die Unternehmen für bestimmte kritische Rohstoffe und Bauteile mindestens drei Lieferanten aus zumindest zwei Ländern vorschreiben würden.

Aus der Branche kommt dazu eine ergänzende Sicht: Der Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding Salzburg, des nach Umsatz größten heimischen Unternehmens, spricht vom größten Umbruch in der Geschichte der Automobilindustrie und hält fest, es handle sich nicht um eine gewöhnliche Konjunkturkrise, die nach einigen Jahren vorbei sei, sondern um einen tiefgreifenden Wandel mit noch nie dagewesenem Tempo. Er warnt davor, europäische Vorgaben zu übererfüllen; solches Draufsatteln in Klimapolitik und Bürokratie wirke sich negativ auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus.

Für Betriebe mit Vorleistungen aus Fernost ist die geplante Mehrlieferantenpflicht der praktisch greifbarste Punkt: Sie würde Beschaffungsstrukturen und Lagerhaltung unmittelbar berühren.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 14:58 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338447/europa-ruestet-sich-fuer-den-handelskrieg-mit-china-wer-sitzt-am-laengeren-ast?ref=rss>
  • Die Presse, 05.09.2026 00:01 – <https://www.diepresse.com/41225298/die-wertschoepfung-muss-vorrangig-in-europa-stattfinden>

Insolvenzentgeltfonds: der Prüfbericht liegt vor, die Zahlen dazu

Der Bericht des Rechnungshofs zum Insolvenzentgelt-System ist nun veröffentlicht; er umfasst die Jahre 2022 bis Mitte 2025. Neu sind vor allem die Zahlen zur Finanzlage: Die Eigenmittel des Fonds waren bis 2019 auf 910,6 Millionen Euro gestiegen, weil die Einnahmen von 2011 bis 2019 durchgehend über den Ausgaben lagen. Durch die Senkung des Beitragssatzes – 2014 lag er noch bei 0,55 Prozent, zuletzt 2022 wurde er auf 0,1 Prozent gesenkt – wurden sie wieder abgebaut. 2024 betrug der Jahresfehlbetrag knapp 150 Millionen Euro, für heuer werden minus 180 Millionen Euro erwartet. Der Fonds selbst verlangt eine Beitragserhöhung ab 2027 und prognostiziert für 2026 und 2027 Auszahlungen von 236 beziehungsweise 234 Millionen Euro. Im Durchschnitt holte er 15 Prozent der geleisteten Entgelte in den Insolvenzverfahren wieder zurück.

Für die Praxis maßgeblich ist die Begrenzung: Offene Bruttoansprüche sind mit dem Zweifachen der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung begrenzt, heuer 13.860 Euro brutto monatlich, und umfasst sind Ansprüche aus den sechs Monaten vor der Insolvenz. Gläubigerschützer haben eine Verkürzung auf drei Monate angedacht, wie sie in Deutschland gilt; die Wirtschaftskammer kritisiert den Leistungsumfang, Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund lehnen Leistungskürzungen ab und verlangen höhere Arbeitgeberbeiträge. Zuständig für die Festsetzung des Beitragssatzes ist die Arbeitsministerin, die ihn nach dem Mittelbedarf und mit Blick auf eine ausgeglichene Gebarung festzulegen hat.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 12:24 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41230930/brisanter-rechnungshofbericht-politik-unter-druck>
  • Der Standard, 04.09.2026 12:36 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338464/rechnungshof-insolvenzentgeltfonds-braucht-anhebung-des-beitragssatzes?ref=rss>

Lohnnebenkosten: Forderung, die Senkung von 2028 auf 2027 vorzuziehen

Die niederösterreichische Landeshauptfrau verlangt, die für 2028 geplante Senkung der Lohnnebenkosten um ein Jahr vorzuziehen, damit die Konjunktur schneller in Gang kommt. Ökonomen können dem Vorstoß etwas abgewinnen, sehen aber praktische Hürden; der Bund lehnt ab. Sie fordert daneben, die Bundesregierung müsse abarbeiten, was vereinbart ist, und verweist auf die Budgetkonsolidierung ohne Erbschafts- oder Vermögenssteuer als bereits Erreichtes.

Weitere Punkte mit betrieblichem Bezug: Bei der geplanten bundesweit einheitlichen Sozialhilfe hält sie einen Start mit Jänner 2027 für erreichbar, macht die Zustimmung ihres Landes aber davon abhängig, dass die Neuregelung nicht mehr kostet als das bestehende System, und verlangt als Bedingung eine Halbierung der Leistung, wenn zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Im Streit über die Abrechnung von Patienten aus anderen Bundesländern erwartet sie bis zum Spätherbst eine erste Lösung über eine Direktverrechnung zwischen den Bundesländern; die grundlegende Regelung soll erst 2028 mit dem neuen Finanzausgleich kommen. Beim Hochwasserschutz nach den Ereignissen von 2024 verweist sie auf eine Evaluierung und schrittweise umgesetzte Maßnahmen und hält fest, die Anlagen seien auf ein hundertjährliches Hochwasser ausgelegt; gegen ein Ereignis wie 2024 gebe es keinen vollständigen Schutz.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 18:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000337991/mikl-leitner-mir-ist-jede-massnahme-recht-den-politischen-islam-zu-bekaempfen?ref=rss>
  • Die Presse, 04.09.2026 18:00 – <https://www.diepresse.com/41230937/mikl-leitner-die-bundesregierung-muss-besser-werden>
  • ORF.at, 04.09.2026 19:10 – <https://noe.orf.at/stories/3369847/>

Norwegens Staatsfonds baut US-Staatsanleihen ab

Der weltgrößte Staatsfonds mit einem Volumen von 2,3 Billionen Dollar will den Anteil von Staatsanleihen in seinem Referenzindex von 70 auf 50 Prozent senken. Das entspricht einem Abbau von US-Staatsanleihen im Wert von fast 80 Milliarden Dollar, gemessen an einem Bestand von rund 215 Milliarden Dollar Ende Juni. Das frei werdende Kapital soll vor allem in hypothekenbesicherte und staatsnahe Anleihen fließen; der Anteil von US-Staatsanleihen im Index sinkt von 34,1 auf 21,9 Prozent, der Anteil nichtstaatlicher US-Anleihen steigt von 16,2 auf 27,6 Prozent. Eine Abkehr vom Dollar ist das nicht: Das Dollar-Engagement geht nur von 52,9 auf 52,5 Prozent zurück. Umgesetzt werden soll schrittweise, um Markteffekte und Transaktionskosten zu begrenzen.

Der Vorgang ist als Signal bedeutsam. Die Märkte für Staatsanleihen stehen wegen steigender Inflation und hoher Staatsverschuldung unter Druck; die US-Staatsverschuldung hat erstmals 40 Billionen Dollar überschritten. Steigen die Renditen langlaufender Staatsanleihen weiter, zieht das die Refinanzierungskosten am langen Ende mit – für Projektfinanzierungen mit langer Laufzeit der maßgebliche Vergleichsmaßstab.

Quellen:

  • Die Presse, 04.09.2026 13:55 – <https://www.diepresse.com/41231657/norwegens-staatsfonds-plant-massiven-abbau-von-us-staatsanleihen>
  • Der Standard, 04.09.2026 16:30 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338498/norwegens-staatsfonds-stoesst-us-staatsanleihen-ab?ref=rss>

Balkan: Missernten drohen die Lebensmittelpreise zu treiben

Die Dürre hat in Südosteuropa erhebliche Ernteausfälle verursacht; allein in Bosnien und Herzegowina werden Ausfälle von bis zu 90 Prozent gemeldet. Eine Beraterin im kroatischen Landwirtschaftsministerium hält Preissprünge von 20 bis 30 Prozent für möglich, im schlechtesten Fall bis zu 40 Prozent. Nach Einschätzung serbischer Medien ist mit deutlich höheren Preisen für frisches Obst und Gemüse in zwei bis drei Monaten zu rechnen, bei verarbeiteten Lebensmitteln mit den größten Sprüngen zwischen Februar und Mai des kommenden Jahres; starke Ausfälle bei Mais und Soja dürften mit Verzögerung auch Milch- und Fleischprodukte erfassen. Die Inflationsraten der EU-Mitglieder der Region liegen bereits deutlich über dem Unionsmittel von 2,9 Prozent: Rumänien 8,8 Prozent, Bulgarien 4,4 Prozent, Kroatien 3,6 Prozent. Verschärfend kommen höhere Kosten für Treibstoff und Dünger infolge des Irankriegs und anziehende Getreidepreise auf den Weltmärkten hinzu. Für kleinere Familienbetriebe fehlen die Mittel für effizientere Bewässerung und für Versicherungen; verlangt wird ein von Staat und Sektor gemeinsam finanzierter Risikofonds sowie ein leichterer Zugang zu Finanzierung über grüne Kreditlinien.

Für heimische Betriebe mit Bezug zur Region ist das zweifach von Belang: als Vorlaufindikator für die Nahrungsmittelinflation im nächsten Frühjahr und als Hinweis darauf, dass sich Klimarisiken zunehmend in Betriebskosten und Versicherungsprämien niederschlagen. Für Bosnien wird auf eine Schätzung der Weltbank verwiesen, nach der die Wirtschaftsleistung bis 2050 ohne Anpassung um 14 Prozent niedriger ausfallen könnte.

Quellen:

  • Die Presse, 04.09.2026 19:59 – <https://www.diepresse.com/41217895/am-balkan-droht-eine-grosse-teuerungswelle>

Graz: Haushaltssperre und Fördersperre nach Lücke in der Finanzplanung

In Graz hat eine Lücke in der Finanzplanung zu einer Haushalts- und Fördersperre geführt; rund 20 Millionen Euro müssen bis Jahresende im laufenden Betrieb eingespart werden, wie das geschehen soll, ist offen. Der Spardruck für das nächste Budget steigt weiter.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 18:33 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41232947/grazer-budget-fiasko-kahr-muss-jetzt-klar-schiff-machen>
  • Kleine Zeitung, 05.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41230971/die-hintergruende-zum-grazer-budget-fiasko-und-wie-es-nun-weitergeht>

Kinderdepot und EU-Budget: zwei Einwände zur Haushaltslage

Zum geplanten steuerbegünstigten Wertpapierdepot für Kinder wird eingewandt, dass die Mittel angesichts des laufenden EU-Defizitverfahrens fehlen. Die 40 Millionen Euro, die das Startguthaben je Jahr kosten soll, seien für sich genommen nicht viel; die Frage sei aber, ob mit diesem Geld private Depots von Kindern aus armen wie reichen Familien gefördert werden sollen, statt Schulden zu tilgen und damit Zinsen zu sparen. Hinzu komme die langfristige Bindung: Wer das Depot nutzt, muss auf die Zusage des Staates vertrauen dürfen, und eine Streichung für spätere Jahrgänge wäre politisch schwer durchsetzbar.

Auf europäischer Ebene fordert die Europaministerin eine Kürzung des künftigen EU-Haushalts um mehrere Milliarden Euro, um Spielraum für neue Prioritäten zu schaffen, und will den österreichischen Beitrag möglichst stabil halten. Sie verweist darauf, dass ein um 60 Prozent höherer EU-Haushalt schwer zu erklären sei, während im Inland jeder Euro umgedreht werden müsse. Als neue Priorität nennt sie die Sicherheitspolitik.

Quellen:

  • Die Presse, 04.09.2026 11:26 – <https://www.diepresse.com/41230893/bauer-will-eu-budget-um-mehrere-milliarden-euro-kuerzen>
  • Der Standard, 04.09.2026 18:50 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338486/zukunftsdepot-mit-500-euro-vom-staat-klingt-gut-ist-aber-nicht-leistbar?ref=rss>

Energie & Bau

Kritische Infrastruktur: neues Gesetz verpflichtet zu Risikokonzept und Meldung

Die Angriffe auf Umspannwerke und Leitungen in Deutschland haben die Frage aufgeworfen, wie gut die heimische Energieinfrastruktur geschützt ist. Die Antwort der Betreiber ist zweigeteilt. Die Umspannwerke gelten als gut gesichert: Der Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes hat 67 solche Anlagen, sie werden rund um die Uhr beobachtet und verfügen über einen äußeren Schutz mit Kameras und Detektion gegen unbefugten Zutritt; mit Polizei und Abwehramt wird der Ernstfall regelmäßig geübt. Bei den Leitungen ist das anders: Bei 12.000 Strommasten und 7.000 Kilometern Leitung räumt der technische Vorstand nüchtern ein, dass diese faktisch nicht geschützt werden können. Vorbereitet ist man auf Ausfälle über das n-1-Prinzip, nach dem beim Ausfall einer Leitung oder eines Transformators andere Netzbestandteile die Aufgabe übernehmen. Als größere Bedrohung als physische Angriffe gelten gezielte Cyberattacken; das Sicherheitskonzept wird mit einer Zwiebelschale verglichen, bei der Angreifer mehrere Ebenen überwinden müssen und Anomalien sofort auffallen. Der Salzburger Landesversorger hat die Kontrollen verstärkt und nennt vergleichbare Größenordnungen: 19.000 Kilometer Leitungslänge, 29 Umspannwerke, über 5.000 Trafostationen, die nicht vollständig überwacht werden können, und ein Hochspannungsnetz, das n-1-sicher ausgebaut ist.

Rechtlich neu und für Betriebe unmittelbar bedeutsam ist das seit dem Frühjahr geltende Resilienz-kritischer-Einrichtungen-Gesetz. Es verpflichtet Unternehmen kritischer Infrastruktur zu Risikokonzepten und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Wer erfasst ist, entscheidet die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die die betroffenen Unternehmen verständigt hat; nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich um mehrere Hundert Unternehmen aus Energie, Transport, Lebensmittelversorgung und Gesundheitswesen. Das Konzept umfasst nicht nur Angriffe, sondern auch Naturgefahren: Ob ein Betrieb von Hochwasser, Muren oder Überschwemmungen betroffen sein kann, welche Maßnahmen die Folgen verringern und wie rasch ein Schaden behoben werden kann, muss dargestellt werden. Ein Sicherheitsfachmann hält fest, ein Gesetz schaffe noch keine Resilienz, mit ihm gebe es aber erstmals eine gesetzliche Verpflichtung, die Sicherheit der physischen Infrastruktur zu prüfen und Schutz aufzubauen.

Als Maßstab für die eigene Risikobeurteilung dient die Abschätzung der Folgen: Fällt ein Umspannwerk aus, gleichen benachbarte Anlagen das voraussichtlich rasch aus; fallen drei Werke in einer Region gleichzeitig aus, bleibt das nicht ohne Folgen. Nicht jeder Ausfall trifft die Bevölkerung, wirtschaftlich betroffen sind die jeweiligen Unternehmen aber in jedem Fall. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, und die Kosten müssen sich nach Aussage des Netzbetreibers in einem ökonomisch vertretbaren Rahmen halten.

Bemerkenswert ist schließlich das Transparenzproblem: Netzauslastungen und Speicherkapazitäten sind öffentlich zugänglich, Standorte von Umspannwerken über Kartendienste auffindbar. Der deutsche Branchenverband verlangt nach den Anschlägen, detaillierte Informationen und Pläne zu kritischen Infrastrukturen potenziellen Angreifern nicht mehr frei zugänglich zu machen.

Quellen:

  • Der Standard, 04.09.2026 12:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338213/im-visier-der-saboteure-wie-sicher-ist-oesterreichs-energie-infrastruktur?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 18:54 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41232958/klimaextremismus-hinter-stromnetz-sabotage-in-deutschland-vermutet>
  • ORF.at, 04.09.2026 19:00 – <https://salzburg.orf.at/stories/3369904/>

Holzwirtschaft: Exporte brechen weg, keine Erholung in Sicht

Der Sägeindustrie und dem Holzhandel brechen die Ausfuhren weg. Die Flaute in der Bauwirtschaft trifft die Branche unmittelbar: Die Nachfrage sinkt, die Kosten steigen, und ein Ökonom sieht in seiner Analyse keine Erholung.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 04.09.2026 12:23 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41230911/oesterreichs-holzindustrie-brechen-die-exporte-weg>

Sanieren statt neu bauen: wiederverwendete Bauteile in einem Hotelprojekt

Ein früheres Pensionistenheim in Wien-Leopoldstadt wird zum Hotel mit 103 Zimmern, Seminarräumen und Gastronomie umgebaut; die Eröffnung ist für Mai 2027 geplant, das Gesamtbudget beträgt 22 Millionen Euro. Der Bauherr setzt auf Wiederverwendung: Platten aus einer Großveranstaltung in der Stadthalle wurden zu Betthäuptern und Möbeln verarbeitet, Glasbausteine und Terrazzobeläge stammen aus einem abgetragenen Schulgebäude, Parkettstäbe aus zwei weiteren Projekten. Für die Energieversorgung gibt es eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und ein Grundwasserprojekt, über das Wasser für Heizung und Kühlung gefördert wird; zusätzliche Anschlüsse werden bis auf den Stromanschluss vermieden.

Für die Kalkulation ist die Aussage der Projektleitung der aufschlussreichste Teil: Teurer wird es durch die Wiederverwendung nicht, wirklich günstiger als neues Material aber auch nicht, weil Aufbereitung und Zertifizierung Kosten verursachen. Der wirtschaftliche Vorteil solcher Vorgehensweisen liegt damit nicht im Materialpreis, sondern im Verzicht auf Abbruch und Neubau.

Quellen:

  • ORF.at, 04.09.2026 19:53 – <https://wien.orf.at/stories/3369911/>
15.03.2023

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07.03.2023
15.02.2023

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07.03.2023