GEVEST-Pressespiegel vom 5.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Ab heute lässt sich selbst erzeugter Strom direkt an Nachbarn, Angehörige oder andere Vertragspartner verkaufen, ohne Verein oder Genossenschaft – liegen Erzeuger und Abnehmer im Bereich desselben Umspannwerks, entfällt zudem die Netzgebühr. Das Oberlandesgericht Wien hat die Verkehrssicherungspflicht im Kassenbereich präzisiert: Ein Aufsteller „Kassa geschlossen" genügt nicht, um vor einer Öllacke am Boden zu warnen. Mit der Warenreparaturrichtlinie gilt die Reparaturpflicht nun auch nach Ablauf der Gewährleistung – zu einem „angemessenen Preis", dessen Höhe offen ist. Und auf der Expo Real in München fällt die Stimmung deutlich verhaltener aus als im Vorjahr.
Immobilien & Wohnrecht
Expo Real: 40 Prozent bewerten die Marktlage als zurückhaltend
Die internationale Immobilienbranche trifft sich von 5. bis 7. Oktober auf der Fachmesse in München, zu der 40.000 Teilnehmer erwartet werden und auf der knapp 60 Unternehmen aus Österreich als Aussteller gelistet sind. Die Stimmungslage hat sich binnen eines Jahres deutlich eingetrübt: Nach der Umfrage im Auftrag der Messe bewerten 40 Prozent die Lage am Immobilienmarkt als zurückhaltend oder sehr zurückhaltend, gegenüber 22 Prozent im Jahr 2025. Optimistisch sind nur noch 25 Prozent, nach 44 Prozent im Vorjahr.
Aus den Aussagen der österreichischen Teilnehmer lassen sich drei Schwerpunkte ablesen. Erstens verschiebt sich das Geschäft vom Neubau zum Bestand: Als relevant werden die konjunkturelle Entwicklung, der Umgang mit dem Bestand und die Transformation von Immobilien genannt. Zweitens kehrt institutionelles Kapital in den Hotelsektor zurück, der heuer eines der großen Messethemen ist – der Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens beschreibt die Lage so, es sei ausreichend Kapital vorhanden, gleichzeitig seien die Anforderungen an Investments und Finanzierungen deutlich gestiegen; die zentrale Frage sei, wie unter diesen Voraussetzungen wieder attraktive Transaktionen ermöglicht werden. Ein Wiener Entwickler sucht entsprechend Gespräche mit Investoren und Betreibern für weitere Portfolioschritte mit Fokus auf Spanien und Österreich. Drittens bleibt Mittel- und Osteuropa im Blick: Eine heimische Fondsgesellschaft mit Präsenz in Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn begründet ihren Auftritt mit dem wieder steigenden Interesse institutioneller Investoren und betont, in einem anspruchsvollen Umfeld seien lokale Marktkenntnis, Erfahrung und ein langfristiger Ansatz entscheidend. Als Querschnittsthema wird Künstliche Intelligenz genannt, wobei ein Portalbetreiber die Voraussetzung nüchtern benennt: hochwertige und gut strukturierte Daten als Basis – für Menschen wie für die Werkzeuge.
Quellen:
- Die Presse, 05.10.2026 05:00 – <https://www.diepresse.com/41316048/expo-real-2026-oesterreichs-akteure-auf-internationalem-parkett-in-muenchen>
Graz unter den günstigsten Landeshauptstädten beim Wohneigentum
Nach einer Erhebung eines Immobilienvermittlers ist Wohneigentum nur in St. Pölten und Eisenstadt günstiger zu erwerben als in Graz. Die steiermärkische Landeshauptstadt zählt damit zu den drei preiswertesten Landeshauptstädten des Landes.
Für die Standortwahl von Anlegern ist der Befund insofern bemerkenswert, als Graz die zweitgrößte Stadt Österreichs ist und üblicherweise ein entsprechendes Preisniveau erwarten ließe. In Verbindung mit den jüngst beschlossenen Gebührenerhöhungen der Stadt – der Kanalanschlussbeitrag steigt mit 5. November – verschiebt sich die Rechnung allerdings zwischen Anschaffung und laufenden Kosten.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 04.10.2026 07:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41286288/graz-ist-unter-den-guenstigsten-hauptstaedten-beim-wohneigentum>
Wirtschaft & Konjunktur
Recht auf Reparatur: Pflicht nach der Gewährleistung, offener Preisbegriff
Die Bestimmungen der EU-Warenreparaturrichtlinie sind in Kraft; die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endete Ende Juli. Erfasst sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Bildschirme, Handys, Schweißgeräte, E-Bikes und E-Scooter.
Die drei Punkte, die Hersteller und Händler betreffen: Erstens müssen Geräte auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist repariert werden. Zweitens verlängert sich die Frist um ein Jahr, wenn der Käufer innerhalb dieses Zeitraums reparieren lässt statt neu zu kaufen. Drittens hat die Reparatur unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis" zu erfolgen – bisher waren die Ersatzteilpreise unreguliert. Genau an diesem Begriff liegt die praktische Unsicherheit: Was angemessen ist, müssten im Zweifelsfall die Gerichte klären. Eine Expertin der Arbeiterkammer bezeichnet die Ersatzteilpreise als eine Art Blackbox und vermisst deren verpflichtende Veröffentlichung sowie ein einheitliches europäisches Reparaturformular, mit dem sich Kostenvoranschläge EU-weit vergleichen ließen. Zu beachten ist außerdem die Anspruchsdauer: Je nach Produkt besteht das Recht auf Reparatur sieben bis zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Modell in Verkehr gebracht wurde – ein Datum, das Käufer in der Regel nicht kennen.
Wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, zeigen zwei Beispiele. Hersteller müssen Richtpreise veröffentlichen; ein großer Produzent listet für Waschmaschinen etwa 259 Euro für das Erneuern der Laugenpumpe und 259 Euro für den Tausch des Heizkörpers auf, dazu eine Überprüfungspauschale von 139 Euro, die bei einer durchgeführten Reparatur entfällt. Derselbe Konzern hält Ersatzteile für Großgeräte 15 Jahre und für Kleingeräte zehn Jahre bereit und beschäftigt in Österreich 70 Werkstechniker, die jährlich rund 60.000 Geräte reparieren. Ein Wiener Reparaturbetrieb hält fest, dass die Ersatzteilkosten über die Wirtschaftlichkeit entscheiden – ein Stoßdämpfer kostet 30 Euro, eine Trommel 500 Euro – und beantwortet die Frage, was sich für Konsumenten ändere, mit: „Nichts. Aber schön, dass die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt wird." Die EU-Kommission rechnet mit Einsparungen von rund 176,5 Milliarden Euro für Verbraucher in den kommenden 15 Jahren und einem um etwa 18,5 Millionen Tonnen jährlich geringeren Kohlendioxidausstoß. Zugleich läuft der österreichische Reparaturbonus, bei dem Österreich EU-weit Vorreiter war und der inzwischen umbenannt wurde, mit Jahresende aus.
Quellen:
- Der Standard, 04.10.2026 12:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342297/das-recht-auf-reparatur-retten-wir-so-die-welt?ref=rss>
US-Zwischenwahlen: Aktien liefen historisch davor schlecht, danach gut
Einen Monat vor den Kongresswahlen am 3. November lohnt ein Blick auf die historischen Muster – mit der Einschränkung, die der Beitrag selbst betont. Nach Berechnungen eines großen Vermögensverwalters notierte der US-Leitindex in den vergangenen 56 Jahren am Wahltag durchschnittlich dort, wo er sechs Monate zuvor gestanden hatte; zwischen Juli und Anfang Oktober stand im Schnitt ein Minus von mehr als zwei Prozent. In den sechs Monaten nach den Wahlen folgte dagegen ein Plus von mehr als zehn Prozent. Generell ist das Jahr, in dem Zwischenwahlen stattfinden, das schwächste der vier Jahre im US-Wahlzyklus.
Vor allzu großer Zuversicht warnt der Beitrag aus drei Gründen. Die Stichprobe umfasst nur 14 Wahlen seit 1970, die Kausalität ist fraglich – 2022 dürfte die Erholung von den Zinserhöhungen die Kurse getragen haben, nicht die Mehrheiten – und die Ausgangslage weicht vom Muster ab: Der Leitindex liegt heuer bereits elf Prozent im Plus, womit ein viertes Jahr mit zweistelligem Zuwachs bevorstehen könnte. Besonders lehrreich sind die Beispiele gegen die Intuition: Unter einer Präsidentschaft, deren Ziel es war, die Margen im Gesundheitssektor zu drücken, legten Pharma- und Gesundheitsaktien im Schnitt 14,2 Prozent jährlich zu; unter einem erklärten Freund der Ölindustrie verloren Ölaktien zwischen 2016 und 2020 durchschnittlich 16,4 Prozent pro Jahr, während sie unter dessen Nachfolger das beste Segment waren. Wetten auf den Sieg einer Partei sind demnach keine tragfähige Grundlage für Anlageentscheidungen.
Quellen:
- Die Presse, 05.10.2026 05:42 – <https://www.diepresse.com/41319506/muss-man-als-anleger-angst-vor-den-us-midterms-haben>
Steuer- & Unternehmensrecht
Oberlandesgericht Wien: „Kassa geschlossen" ist keine Warnung vor einer Gefahrenquelle
Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung zu 33 R 52/26y die Sicherungspflichten eines Supermarktbetreibers gegenüber Kunden präzisiert. Einer Kundin war im Gang vor der Kassa eine Flasche Speiseöl zu Boden gefallen; es entstand eine 60 bis 90 Zentimeter große Öllacke. Der Kassier bemerkte das rasch, legte einen Aufsteller mit der Aufschrift „Kassa geschlossen" auf das Förderband und verschwand für etwa vier Minuten. Er versperrte die Kassa nicht mit dem dort verbauten Absperrband und stellte auch keinen Aufsteller mit der Warnung „Achtung Rutschgefahr" vor die Lacke. Eine andere Kundin stürzte und verletzte sich am Knie und Oberschenkel; sie klagte auf rund 38.600 Euro, davon 16.000 Euro Schmerzengeld, Behandlungskosten, Verdienstentgang und Ersatz für 59 Stunden Haushaltshilfe durch ihren Ehemann.
Die beiden für die Praxis maßgeblichen Aussagen: Erstens zur Reichweite des Hinweises. Ein Schild „Kassa geschlossen" weise seinem Wortlaut nach ausschließlich darauf hin, dass die Kassa im Moment nicht besetzt ist, „nicht jedoch darauf, dass sich im Kassabereich eine Gefahrenquelle befinden könnte". Zweitens zum Verschuldensgrad: Der Kassier habe grob fahrlässig gehandelt, da er „schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen, die jedermann einleuchten müssen – wie ein Absichern der verschmutzten, rutschigen Stelle – nicht getroffen hat". Dafür haftet der Arbeitgeber. Das Argument des Betreibers, die Verletzte sei gar keine Kundin, weil sie nicht zahlen, sondern stehlen habe wollen, verfing nicht. Angesetzt wurde ein angemessenes Schmerzengeld von 8.000 Euro, wovon der Kundin drei Viertel zustehen, weil ihr ein besonders leichtes Mitverschulden anzurechnen war – sie hätte die Öllacke und die farblich auffälligen Flaschenbruchstücke bemerken können. Dazu kommen knapp 2.700 Euro an Verdienstentgang sowie Pflege- und Behandlungskosten.
Für die Abgrenzung nützlich ist der Gegenfall, auf den der Beitrag hinweist: In einer älteren Entscheidung erhielt eine Kundin, die im Kassenbereich auf einem Salatblatt ausgerutscht war, keinen Ersatz. Der Oberste Gerichtshof betonte damals, Salat habe eine auffällige Farbe, das Blatt sei noch nicht lange am Boden gelegen, und die Haftung von Supermärkten dürfe nicht überspannt werden. Die Beurteilung erfolgt also im Einzelfall – entscheidend ist hier, dass die Gefahr bekannt war und eine wirksame Absicherung mit einfachsten Mitteln möglich gewesen wäre.
Quellen:
- Die Presse, 05.10.2026 05:42 – <https://www.diepresse.com/41312551/kundin-rutscht-bei-geschlossener-kassa-aus-supermarkt-sieht-sie-als-diebin-an-muss-ihr-aber-schadenersatz-zahlen>
Energie & Bau
Ab heute: Stromhandel zwischen Privaten ohne Verein und ohne Genossenschaft
Mit dem seit 1. Oktober geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz sind die darin vorgesehenen Peer-to-Peer-Modelle ab Montag praktisch umsetzbar. Wer Strom erzeugt, meist über eine Photovoltaikanlage, kann seinen Überschuss damit direkt an eine andere Privatperson verkaufen. Der Umweg über eine Energiegemeinschaft, bisher die einzige Möglichkeit und von 120.000 Konsumenten genutzt, entfällt; nach Darstellung des Geschäftsführers der niederösterreichischen Energie- und Umweltagentur kann Strom nun zwischen Nachbarn, innerhalb einer Familie oder zwischen mehreren anderen Vertragspartnern gehandelt, also verkauft oder verschenkt werden, ohne dass ein Verein oder eine Genossenschaft gegründet werden muss.
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung sind vier Punkte wesentlich. Erstens die Netzgebühr: Befinden sich Erzeuger und Abnehmer im Bereich desselben Umspannwerks, fällt sie weg. Zweitens die Preisspanne: Der Preis kann für den Erzeuger über dem liegen, den Energiekonzerne oder die Abwicklungsstelle für Überschussstrom zahlen, und für den Abnehmer dennoch unter dem Tarif der großen Anbieter – der Vorteil entsteht also auf beiden Seiten. Drittens die Eigenverwendung: Der Strom kann auch an sich selbst verkauft werden, etwa wenn ein Betrieb zwei räumlich getrennte Gebäude hat. Viertens die derzeit entscheidende Einschränkung: Die Zählpunkte der Vertragspartner müssen beim selben Netzbetreiber liegen; eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll erst ab April 2027 möglich sein. Energiegemeinschaften werden dadurch nicht obsolet, sondern ergänzt. Die niederösterreichische Umweltagentur informiert über die Vertragsgestaltung telefonisch und per Mail und bietet am 12. Oktober ein kostenloses Webinar an.
Quellen:
- ORF.at, 05.10.2026 05:26 – <https://noe.orf.at/stories/3373506/>
Klagenfurt: kalte Heizkörper und die Verantwortung der Hausverwaltungen
In Klagenfurt bleiben zahlreiche Haushalte zu Beginn der Heizsaison kalt. Die Betroffenen führen das auf eine fehlende Versorgung mit Fernwärme zurück; tatsächlich liegt die Verantwortung nach der Darstellung des Beitrags bei den Hausverwaltungen.
Für Verwalter ist das der Anlass, die Umstellung auf den Heizbetrieb nicht als Selbstläufer zu behandeln. Bleibt die Wärme in einem fernwärmeversorgten Objekt aus, ist zuerst die hausinterne Übergabestation und die Freigabe des Heizbetriebs zu prüfen, bevor die Ursache beim Versorger vermutet wird – die mietrechtliche Verpflichtung zur Beheizbarkeit trifft die Verwaltung unabhängig davon, wo die technische Ursache liegt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 04.10.2026 18:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41316585/heizkoerper-heizen-nicht-zahlreiche-haushalte-bleiben-in-klagenfurt>
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