GEVEST-Pressespiegel vom 6.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Herbstlohnrunde beginnt unter umgekehrten Vorzeichen: Nachdem 84 Prozent der Abschlüsse seit Herbst 2025 unter der Inflation lagen, erklärt die Gewerkschaft die Zeit der Krisenabschlüsse für beendet – den Auftakt machen am 12. Oktober die Eisenbahnen, Anfang November folgen 430.000 Handelsangestellte. Zum neuen Stromhandel zwischen Privaten liegen nun die technischen und vertraglichen Voraussetzungen vor, samt der steuerlichen Abgrenzung zur Energiegemeinschaft. Das Sozialministerium hat das Arbeitsverbot für Asylwerber per Weisung an das Arbeitsmarktservice vorerst gekippt. Und ab 1. Jänner 2028 greift ein progressiver Körperschaftsteuertarif, was die Prüfung einer steuerlichen Unternehmensgruppe neu rechnen lässt.

Immobilien & Wohnrecht

Geförderter Wohnbau in Oberösterreich: interne Mails belegen Interventionen

Zur Vergabe zweier Sozialwohnungen in einem kernsanierten Linzer Innenstadtaltbau im Jahr 2012 liegen nun interne E-Mails vor. Sie betreffen die damalige Wohnbauförderungsreferentin und spätere Büroleiterin des zuständigen Landesrats. In einer Mail vom März 2011 übermittelte der Geschäftsführer der verkaufenden Genossenschaft eine „Liste der Wohnungswerber" an den Generaldirektor des Mutterkonzerns mit dem Vermerk, es seien „Anmerkungen angeführt, von welcher Stelle eine Befürwortung ausgesprochen wurde". Am 14. Mai 2013 fragte derselbe Geschäftsführer bei der Assistentin des Generaldirektors nach, wie die Intervention zugunsten der Referentin erfolgt sei; die Antwort lautete, von dem Landesrat direkt habe er es nicht bekommen, sondern von einem Landtagsabgeordneten aus Traun. Der angesprochene Abgeordnete bestreitet jede Intervention.

Für die Organisation gemeinnütziger Wohnbauträger ist weniger der Einzelfall als die Governance-Konstellation von Bedeutung, die daraus entstanden ist. Die verkaufende Genossenschaft ist inzwischen in der größten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft des Bundeslandes aufgegangen – deren Aufsichtsratschef jener Landtagsabgeordnete ist, dessen mögliche Rolle nun aufzuklären wäre. Als neuer Geschäftsführer dieser Genossenschaft wurde der aktuelle Büroleiter des Landesrats bestellt. Und die Käuferin selbst leitet heute in dessen Büro die Abteilung für Wohnbauförderung, wäre also an einer Aufarbeitung beteiligt. Eine politische Prüfung läuft; der Landesrat hat das berichtende Medium geklagt, das Verfahren ist anhängig.

Quellen:

  • Der Standard, 06.10.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341203/wie-die-fpoe-intervenierte-damit-eine-haimbuchner-vertraute-eine-luxurioese-sozialwohnung-bekommt?ref=rss>

Kleingärten: 3,5 Millionen Euro Umsatzsteuerrückerstattung, aber keine Weitergabe

Die Stadt Wien hat dem Zentralverband der Kleingärtner als Generalpächter rund 3,53 Millionen Euro refundiert, weil sie jahrzehntelang zusätzlich zum Pachtzins zehn Prozent Umsatzsteuer verrechnet hatte. Der Rechnungshof erachtete diesen Steuersatz 2025 als unzulässig – es müssten entweder null oder 20 Prozent sein. Insgesamt zahlte die Stadt 3,75 Millionen Euro zurück, davon 205.000 Euro an andere Vereine und rund 13.500 Euro an private Pächter.

Der Streit dreht sich um die Weitergabe und hat eine steuerliche Pointe. Rund 13.000 Kleingärtner pachten vom Zentralverband; dieser hat die Mittel nicht an die Vereine weitergeleitet, sondern beschlossen, sie zur Gänze in einen Fonds für künftige Projekte einzubringen – Photovoltaik auf Vereinshäusern, Begrünungsmaßnahmen, Vorfinanzierung von Sanierungen nach Unwetterschäden; über die Verteilung entscheidet der Hauptvorstand. Der Verband stützt sich auf ein eigenes Gutachten, wonach keine rechtliche Verpflichtung zur Rückerstattung bestehe, ja sogar „keine Rechtsgrundlage für die Auszahlung der Gutschrift an einzelne Pächterinnen und Pächter". Von der Rückerstattung sind nach Angaben des Präsidenten 800.000 Euro Körperschaftsteuer abzuführen, womit 2,7 Millionen Euro verbleiben. Genau das kritisiert der Obmann eines Vereins: Würde der gesamte Betrag an die Vereine weitergereicht, fiele diese Steuer nicht an – der Verband nimmt also 800.000 Euro Steuerlast in Kauf, um die Verwendung selbst zu steuern.

Für Generalpächter und Hausverwaltungen ist das die verallgemeinerbare Frage: Wie eine Rückerstattung zu Unrecht verrechneter Umsatzsteuer weiterzugeben ist, hängt davon ab, ob sie bei der Kalkulation der Unterpachtzinse berücksichtigt wurde – hier war sie es, allerdings nicht gesondert ausgewiesen. Bemerkenswert ist schließlich die Informationslage: Die Refundierung erfolgte bereits im Vorjahr, in den Berichten über die Jahreshauptversammlungen von Landes- und Zentralverband im Mai und Juni kam sie nicht vor.

Quellen:

  • Der Standard, 05.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342442/millionenstreit-es-rumort-in-der-wiener-kleingartenszene?ref=rss>

Postsportplatz Hernals: Beteiligungsprozess startet, Sportbetrieb EU-weit neu ausgeschrieben

Für das 15 Hektar große Sportareal in Wien-Hernals, auf dem derzeit knapp 30 Vereine beheimatet sind, haben die Österreichische Post AG und die Stadt Wien erste Eckpunkte vorgestellt; mit heute startet ein Bürgerbeteiligungsprozess samt Freiluftausstellung zum Planungsstand.

Die Eckpunkte der geplanten Entwicklung: Die Sportanlagen sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben, hinzu kommen zusätzliche Grünflächen, eine neue Mehrzweckhalle und geförderter Wohnraum. Neue Wohnungen sollen hauptsächlich auf bereits versiegelten oder bebauten Flächen am Rand entstehen – insbesondere auf heutigen Parkplatzflächen und bei sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden –, die Gebäudehöhen sollen sich an der Umgebungsstruktur orientieren. Zwei Drittel der neu gewidmeten Wohnungen werden gefördert errichtet, dazu sollen rund 6.000 Quadratmeter zusätzliche Grün- und Freiräume sowie öffentliche Durchquerungen entstehen; angedacht sind außerdem ein Supermarkt, ein Kindergarten, Gastronomie und eine Gesundheitseinrichtung.

Offen ist die Betreiberfrage, und sie ist für die Bewertung des Vorhabens wesentlich. Der Pachtvertrag des bisherigen Hauptpächters läuft Ende 2027 aus; die Post AG hat den Sportbetrieb EU-weit neu ausgeschrieben. Nach einem Bericht würden die ertragreichen Bereiche – Tennishalle, Beachvolleyball- und Tennisplätze – gezielt herausgelöst und künftig an Investoren und kommerzielle Betreiber vergeben, während der teure, ertragsschwache gemeinnützige Kern mit drei Fußballplätzen, einigen Tennisplätzen und einem Hockeyplatz übrig bliebe.

Quellen:

  • ORF.at, 06.10.2026 06:05 – <https://wien.orf.at/stories/3373980/>

Spanien: Neuwahl am 29. November – und ein Weg, die Mietdekrete doch zu beschließen

Der spanische Ministerpräsident hat am Montag in einer kurzfristig anberaumten Fernsehansprache eine Neuwahl für den 29. November angekündigt und damit die Konsequenz aus der Niederlage bei der Abstimmung über die beiden Mietdekrete gezogen. Begründet wurde der Schritt damit, dass es für die notwendigen Reformen eine deutlich breitere Mehrheit im Parlament brauche.

Für den Mieterschutz selbst könnte das paradoxerweise der Weg zum Erfolg sein. Nach spanischen Medienberichten sollen die Vorlagen neuerlich vom Kabinett beschlossen werden, sobald das Parlament durch die Kundmachung im Amtsblatt aufgelöst ist. Nach der Auflösung übernimmt ein Ständiger Ausschuss, eine Art Notparlament aus 68 Abgeordneten und einer Vorsitzenden, die proportional zur Fraktionsstärke bestimmt werden. Durch Rundungen bei der Sitzzuteilung kleinerer Fraktionen verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse – derzeit käme die blockierende Opposition dort auf 34 Stimmen, die Regierungsparteien mit Unterstützung regionaler Parteien auf 35.

Die Umfragelage weist allerdings in die andere Richtung: Eine Erhebung der Vorwoche sieht die Sozialdemokraten mit 27,4 Prozent hinter der Volkspartei mit 31,6 Prozent, die rechtspopulistische Vox bei 18,4 Prozent. Volkspartei und Vox hätten damit eine klare Mehrheit, und eine Koalition der beiden gilt als wahrscheinlichstes Szenario. Für Eigentümer am spanischen Wohnungsmarkt heißt das: Selbst wenn die Dekrete über den Ständigen Ausschuss in Kraft treten, ist ihr Bestand von der Regierungsbildung nach dem 29. November abhängig.

Quellen:

  • ORF.at, 05.10.2026 20:38 – <https://orf.at/stories/3444179/>

Wirtschaft & Konjunktur

Herbstlohnrunde: 84 Prozent der letzten Abschlüsse lagen unter der Inflation

Die Lohnrunde beginnt heuer ohne die Metaller, deren Erhöhungen bereits im Vorjahr für zwei Jahre festgezurrt wurden. Den Auftakt machen ab kommender Woche die Eisenbahnen – nach Angaben der Gewerkschaft am 12. Oktober –, danach folgen Straßenverkehrsbedienstete, Handelsarbeiter und Sicherheitsdienste; zusammen betrifft das rund 280.000 Beschäftigte. Anfang November folgt mit den rund 430.000 Handelsangestellten die volkswirtschaftlich wichtigste Runde.

Die Ausgangslage lässt sich an einer Auswertung der Nationalbank ablesen, die für die Verhandlungsführung beider Seiten das maßgebliche Argument liefert: Von 132 größeren Lohnabschlüssen seit Herbst 2025 lagen 84 Prozent unter der jeweils maßgeblichen rollierenden Inflation, im Schnitt um 0,4 Prozentpunkte. Zwischen 2021 und 2025 war es fast genau umgekehrt – knapp drei Viertel der Abschlüsse lagen darüber. Die österreichische Lohnfindung hat damit binnen eines Jahres eine Kehrtwende vollzogen. Die Nationalbank erwartete für 2026 ein nominelles Lohnwachstum von 2,3 Prozent, real also ein Minus von etwa einem Prozent, sowie einen Rückgang der real verfügbaren Haushaltseinkommen.

Die Gewerkschaft vida fordert für ihre Branchen den vollen Ausgleich der rollierenden Inflation – derzeit rund 3,2 Prozent – und bei niedrigen Einkommen Reallohnzuwächse. Ihr Vorsitzender argumentiert auch fiskalisch: „Nur ein Prozent weniger Lohnentwicklung im Dienstleistungssektor kostet rund 204 Millionen Euro an Steuern und 385 Millionen Euro an Sozialbeiträgen." Auf der anderen Seite fordert der Obmann der metalltechnischen Industrie weiterhin eine gewisse Lohnzurückhaltung; ein voller Inflationsausgleich ohne entsprechenden Produktivitätszuwachs würde die Arbeitskosten weiter erhöhen. Ein Arbeitsmarktökonom des Wirtschaftsforschungsinstituts hält den Spielraum vieler Betriebe für weiterhin begrenzt – im Handel erwarten Ökonomen heuer nur einen Anstieg der Bruttowertschöpfung um 0,3 Prozent, dort gäbe es also kaum etwas zu verteilen –, sieht durch die leichte Konjunkturaufhellung aber in manchen Branchen mehr Handlungsspielraum als in den vorangegangenen Prognosen angenommen. Der Kernkonflikt liegt darin, dass die gestiegene Inflation die Verhandlungsbasis der Gewerkschaft rechnerisch verbessert, zugleich aber jene Unternehmen schwächt, deren Energie-, Finanzierungs- und Lohnkosten ohnehin hoch sind.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 16:28 – <https://www.diepresse.com/41324926/herbstlohnrunde-ohne-metaller-welche-lohnerhoehung-ist-dem-standort-zumutbar>
  • ORF.at, 05.10.2026 15:42 – <https://orf.at/stories/3444158/>
  • Kleine Zeitung, 05.10.2026 10:42 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41325873/gewerkschaft-erklaert-die-zeit-der-krisenabschluesse-fuer-beendet>

Europäische Zentralbank bleibt auf dem „mittleren Pfad"

Trotz der auf 3,8 Prozent gestiegenen Inflation im Euroraum – nach 3,2 Prozent im August, getrieben von um 18,8 Prozent höheren Energiepreisen – sieht sich die Zentralbank beim Zinskurs nicht unter Zugzwang. Der Chefvolkswirt bezeichnete die Anhebungen im Juni und September auf nunmehr 2,50 Prozent angesichts des Ölpreisschocks als umsichtig und kündigte an, weiterhin mit Augenmaß zu reagieren.

Bemerkenswert ist seine Begründung, weil sie für die Zinserwartung dämpfend wirkt: Der Energiepreisschock mindere die realen Einkommen der Verbraucher und die Unternehmensgewinne, was dem mittelfristigen Inflationsdruck entgegenwirke – solche indirekten Auswirkungen seien bei der Beurteilung des Inflationsausblicks mitzuberücksichtigen. Das Ausmaß der nötigen geldpolitischen Straffung fällt damit geringer aus, als die Gesamtrate nahelegt. Ein Ratsmitglied ergänzte, es gebe noch keine eindeutigen Anzeichen, dass sich die Inflation auf Preis- und Lohnbildung ausgewirkt habe, und die längerfristigen Erwartungen stünden weiterhin im Einklang mit dem Ziel – „die große Unsicherheit hinsichtlich der Inflationsaussichten erfordert Flexibilität, nicht Untätigkeit".

Für die Finanzierungsplanung bleiben zwei Eckwerte: Die Zentralbank geht davon aus, dass die Gesamtinflation noch bis in die erste Jahreshälfte 2027 deutlich über dem Ziel von zwei Prozent bleibt. An den Finanzmärkten wird damit gerechnet, dass sie Ende Oktober stillhält und im Dezember erhöht – es wäre der dritte Schritt nach oben in diesem Jahr.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 12:27 – <https://www.diepresse.com/41326882/ezb-fuehlt-sich-trotz-gestiegener-inflation-nicht-unter-zugzwang>
  • Kleine Zeitung, 05.10.2026 12:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41326993/massvoll-ezb-will-mit-augenmass-auf-inflationsschub-reagieren>

Euro auf dem tiefsten Stand seit Mai 2025

Die Gemeinschaftswährung fiel zu Wochenbeginn gegenüber dem Dollar um ein halbes Prozent auf rund 1,12 Dollar und damit auf den niedrigsten Stand seit Mai 2025. Ein Devisenstratege einer Großbank rechnet mit einem weiteren Rückgang auf etwa 1,10 Dollar und begründet das damit, dass wegen der fiskalischen Probleme eine höhere Risikoprämie in den Euro eingepreist werde.

Der Druck kommt von zwei Seiten. Innerhalb des Währungsraums belasten die großen Volkswirtschaften: Die Finanzierungskosten Frankreichs und Italiens liegen nicht nur über jenen Griechenlands, sondern auch auf mehrjährigen Höchstständen; in Paris fiel der Leitindex auf ein Sechsmonatstief. Frankreich ist mit 120 Prozent der Wirtschaftsleistung verschuldet, das Haushaltsdefizit beträgt 5,4 Prozent, die Zinslast heuer 80 Milliarden Euro – und ein Misstrauensvotum gegen die Regierung während der Budgetdebatte ist nicht ausgeschlossen, was die Einsparungen verzögern würde. Von der anderen Seite wirkt die Dollarstärke: Die Erwartung höherer US-Zinsen zieht Kapital an, hinzu kommt die Rolle des Dollars als sicherer Hafen und als Währung praktisch aller Rohstoffe. Der Leiter der globalen Devisenstrategie einer Großbank beziffert den Zusammenhang: Steigt der Ölpreis um zehn Prozent, schwächt sich der Euro gegenüber dem Dollar derzeit um rund 0,8 Prozent ab. Auch an den Devisen-Swapmärkten ist der Aufschlag für die Beschaffung von Dollar gegen Euro so hoch wie seit den Zollturbulenzen nicht mehr.

Als Gegenbeispiel taugt Griechenland: Das Land erwartet für heuer und das kommende Jahr ein Wachstum über dem Schnitt des Währungsraums, senkt seine Schuldenquote auf 128,8 Prozent – 2020 waren es 207 Prozent – und erzielt zum dritten Mal in Folge einen Budgetüberschuss, heuer von 0,6 Prozent. Für Unternehmen mit Dollarbezug bedeutet die Entwicklung unmittelbar höhere Einkaufspreise, für Exporteure in den Dollarraum eine verbesserte Wettbewerbsposition.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 15:54 – <https://www.diepresse.com/41326344/europas-schulden-belasten-jetzt-auch-den-euro>

Betriebliche Vorsorge: niedrigere Kosten und eine Verrentungsoption ab 2028

Mit der beschlossenen Novelle ergeben sich ab 2028 zwei Änderungen, die für die Beratung von Arbeitnehmern unmittelbar relevant sind. Erstens sinken die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen von derzeit höchstens 0,8 auf höchstens 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens; allein daraus ergibt sich nach Berechnung einer Vorsorgekasse über eine Erwerbskarriere von 40 Jahren ein kumulierter Kostenvorteil von rund 1.000 Euro. Zweitens kann die Abfertigung künftig risikoreicher veranlagt und verrentet statt ausgezahlt werden, auch anteilig.

Die Größenordnung zeigt eine Modellrechnung für 40 Versicherungsjahre bei einem Durchschnittseinkommen von 43.416 Euro und einem Beitrag von 1,53 Prozent, also 664 Euro jährlich: Bei der bisherigen Durchschnittsverzinsung der Vorsorgekassen von 2,3 Prozent ergibt sich ein Kapital von rund 46.000 Euro, bei einer dynamischeren Veranlagung mit fünf Prozent rund 89.000 Euro – verrentet 150 gegen 300 Euro monatlich. Bei 100.000 Euro Jahreseinkommen stehen 106.000 gegen 206.000 Euro beziehungsweise 350 gegen 680 Euro monatlich. Die Differenz der Renditen erklärt sich daraus, dass Pensionskassen mit längerem Veranlagungshorizont und höherer Aktienquote kalkulieren können, während Vorsorgekassen die garantierte Auszahlung bei Pensionsantritt vorhalten müssen. Wer in eine Pensionskasse überträgt, kann zudem eine Hinterbliebenenregelung mit einem Begünstigten vereinbaren, der im Todesfall bis zu rund 60 Prozent der bisherigen Zusatzpension erhält.

Die Erwartungen an die Breitenwirkung sind gedämpft. Das in der betrieblichen Vorsorge verwaltete Vermögen von rund 37 Milliarden Euro entspricht etwa sieben Prozent der Wirtschaftsleistung – in Dänemark sind es knapp 200, in den Niederlanden 160 Prozent. Der Vorstandsvorsitzende einer Pensionskasse rechnet damit, dass vorerst nur ein kleiner Anteil umgeschichtet wird, weil die Novelle aktives Handeln und ein Mindestmaß an Kenntnissen voraussetzt. Er plädiert dafür, Eigenbeiträge künftig steuerschonend vom Bruttogehalt abziehen zu lassen – eine Regelung, die es für einzelne Berufsgruppen bereits gibt. Alle Betroffenen sollen im kommenden Jahr von ihrer Vorsorgekasse über die neuen Möglichkeiten informiert werden.

Quellen:

  • Der Standard, 06.10.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342688/die-abfertigung-neu-wurde-reformiert-was-bedeuten-die-neuen-moeglichkeiten-fuer-die-pension?ref=rss>

Arbeitsbewilligungen für Asylwerber: Ministerium weist das Arbeitsmarktservice an, nicht zu entscheiden

Das Arbeits- und Sozialministerium hat Ende vergangener Woche das Arbeitsmarktservice angewiesen, bis auf Weiteres keine Verlängerungsanträge für Arbeitsbewilligungen von Asylwerbern mehr zu bearbeiten. Bestehende Bewilligungen laufen dadurch vorerst weiter. Begründet wird das damit, dass die Frage höchstwahrscheinlich vor den Höchstgerichten enden werde und sich bis dahin für die Betroffenen nichts ändere.

Hintergrund ist die am 12. Juni in Kraft getretene Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, mit der die EU-Aufenthaltsrichtlinie im Rahmen des EU-Asylpakts umgesetzt wurde. Seither erhielten Asylsuchende, die vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Ablehnung bekommen und dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben haben, keine weitere Arbeitsbewilligung. Betroffen waren rund 1.400 arbeitende Asylsuchende potenziell und mehr als 200 unmittelbar, deren befristete Bewilligungen nach Mitte Juni endeten – vielfach in oberösterreichischen Industriebetrieben und in der westösterreichischen Hotellerie. Die Wirtschaftskammer hatte rasche Rechtssicherheit für Betriebe gefordert; das Bundesverwaltungsgericht hatte zugunsten einzelner Betroffener entschieden, allerdings nur in Einzelfallentscheidungen.

Für Arbeitgeber ist die Entwarnung begrenzt. Die Weisung betrifft ausschließlich Übergangsfälle, also Flüchtlinge, die vor dem Inkrafttreten des Asylpakts Asyl beantragt und gegen eine erste Ablehnung berufen haben. Ob sie auch für Erstanträge nach dem 12. Juni gilt, ist nach Auskunft des Ministeriums derzeit nicht zu sagen – solche Fälle gibt es dreieinhalb Monate nach Inkrafttreten noch nicht. Ein Europarechtsexperte vertritt die Auffassung, dass auch diesen Personen im Fall einer Berufung der Arbeitsmarktzugang offenstehen muss, während der Gesetzgeber die Richtlinie restriktiv ausgelegt hat. Aus dem Ministerium heißt es, ob sich aus der höchstgerichtlichen Entscheidung ein Bedarf für weitere gesetzliche Anpassungen ergebe, bleibe abzuwarten.

Quellen:

  • Der Standard, 05.10.2026 16:31 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342716/sozialministerium-kippt-das-neue-arbeitsverbot-fuer-asylwerber-vorerst?ref=rss>

Handelsbilanzdefizit gegenüber China steigt auf rund 400 Milliarden Euro

Der Deutsch-Französische Rat der Wirtschaftsexperten hat sich gegen pauschale Zölle als Antwort auf die Exportflut aus China ausgesprochen: Sie seien „zu kostspielig und zu wenig zielgerichtet"; dasselbe gelte für allgemeine Buy-European-Maßnahmen. Der Leiter des österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts, der dem Gremium angehört, formuliert die Alternative so: Die Politik solle gezielt bei jenen Produkten ansetzen, die zu einer Abhängigkeit von einem einzelnen Handelspartner und damit zu strategischer Verwundbarkeit führen können.

Die Dringlichkeit belegt eine Zahl: Das bilaterale Handelsbilanzdefizit der EU gegenüber China dürfte heuer auf etwa 400 Milliarden Euro anwachsen, was rund zwei Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung entspricht – 2019 lag es bei 164 Milliarden Euro. Empfohlen wird eine Kombination aus neuen Handelsabkommen, einem rascheren und passgenaueren Einsatz der bestehenden handelspolitischen Schutzinstrumente und einer Diversifizierung der Lieferketten, insbesondere bei der öffentlichen Auftragsvergabe und der staatlichen Förderung. Für Beschaffungsverantwortliche ist der Prüfauftrag damit umrissen: für jede Abhängigkeit zu klären, ob sich Resilienz besser über den Ausbau inländischer Kapazitäten, über die Diversifizierung der Lieferkette oder über eine Kombination erreichen lässt. Als Offensivseite nennt das Gremium eine Industrie- und Innovationspolitik, die Aktivitäten fördert, bei denen die EU selbst wichtiger globaler Lieferant sein kann, mit der öffentlichen Auftragsvergabe als Erstmarkt.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 12:09 – <https://www.diepresse.com/41326768/pauschalzoelle-helfen-nicht-gegen-chinas-wirtschaftsmacht>

Steuer- & Unternehmensrecht

Gruppenbesteuerung: Voraussetzungen, Fallstricke und der progressive Tarif ab 2028

Für verbundene Gesellschaften kann die Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe die Gesamtsteuerlast senken, weil Gewinne und Verluste zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften ausgeglichen werden können – eine Ausnahme vom Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Voraussetzungen im Überblick: Gruppenträger können unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sein sowie beschränkt steuerpflichtige EU-Gesellschaften mit inländischer Zweigniederlassung; Gruppenmitglieder unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch vergleichbare ausländische Gesellschaften. Rein vermögensverwaltende Gesellschaften wie eine Holding kommen auf beiden Seiten infrage. Erforderlich ist eine finanzielle Verbindung von mehr als 50 Prozent – unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft oder andere Gruppenmitglieder –, die während eines gesamten Wirtschaftsjahres ununterbrochen bestehen muss. Die Ergebnisse der inländischen Mitglieder sammeln sich beim Gruppenträger, bei dem die Besteuerung erfolgt.

Zwei Fallstricke sind in der Planung zu beachten. Erstens die Mindestdauer: Wird die Gruppe vor Ablauf von drei Jahren beendet oder aufgelöst, kommt es zur Rückabwicklung der bisherigen Besteuerung und damit zum Verlust sämtlicher Vorteile – das kann auch durch den Verkauf von Beteiligungen oder durch Umgründungsmaßnahmen ausgelöst werden. Zweitens die Auslandsfälle: Bei ausländischen Gruppenmitgliedern dürfen Gewinne nicht zugerechnet werden, Verluste hingegen im Ausmaß der Beteiligungsquote – allerdings ist beim Ausscheiden, bei späterer Verwertung des Verlusts im Ausland oder bei Auflösung der Gruppe zwingend nachzuversteuern. Erreichbar sind damit in der Regel nur temporäre Liquiditätsvorteile.

Neu zu rechnen ist die Sache wegen einer bevorstehenden Tarifänderung: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028 ist ab 1. Jänner 2028 ein progressiver Körperschaftsteuertarif vorgesehen – für Einkommensteile über einer Million Euro steigt der Satz auf 24 Prozent. Da sich die Ergebnisse beim Gruppenträger sammeln, kann die Gruppenbildung dort in die höhere Tarifstufe führen, wo die Einzelbesteuerung darunter bliebe. Das gehört in die Vorteilhaftigkeitsrechnung aufgenommen.

Quellen:

  • Der Standard, 05.10.2026 08:24 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342107/gruppenbesteuerung-gewinne-mit-verlusten-verrechnen?ref=rss>

Deutschland plant eine Steuer von 550 Euro je Tonne Kunststoffverpackung

Die deutschen Koalitionsfraktionen arbeiten an einem Gesetz über eine Steuer auf Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt – erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kapseln. Die Steuer fällt bei Herstellung, Verbringen oder Einfuhr an; Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe steuerfrei, und für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen.

Für österreichische Betriebe, die nach Deutschland liefern, ist die Anknüpfung an die Einfuhr der entscheidende Punkt – betroffen ist nicht nur die dortige Produktion. Zur Größenordnung: Erwartet wird, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen jährlich versteuert werden; die Einnahmen werden für 2027 mit 805 Millionen Euro und ab 2028 mit knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich veranschlagt. Der Antrag auf Befreiung für Rezyklat macht den Nachweis des Recyclinganteils zu einer kalkulationsrelevanten Größe.

Quellen:

  • Der Standard, 05.10.2026 18:48 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342813/deutsche-koalition-plant-neue-plastiksteuer?ref=rss>

Oberster Gerichtshof verschärft die Disziplinarstrafe für falsche Zitate in einem Schriftsatz

Ein Rechtsanwalt hatte in einer Revision eine „Fülle an irreführenden Fehlzitaten" mit „geradezu systematisch" falschen Angaben verwendet. Die Disziplinarstrafe von 2.000 Euro, davon 1.000 Euro bedingt, war dem Obersten Gerichtshof zu wenig – er erhöhte auf 3.000 Euro unbedingt. Der Mandant gewann mit der Revision nichts.

Die Entscheidung ist über den Einzelfall hinaus von Bedeutung, weil Schriftsätze zunehmend mit Werkzeugen erstellt werden, die Belegstellen erfinden können. Der Gerichtshof misst der systematischen Unrichtigkeit von Zitaten offenkundig erhebliches Gewicht bei – die Überprüfung jeder zitierten Fundstelle ist damit nicht nur handwerkliche Sorgfalt, sondern standesrechtlich sanktionsbewehrt.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 07:42 – <https://www.diepresse.com/41313814/ogh-mehr-strenge-gegen-schlampigen-rechtsanwalt>

Entlassung eines Lehrlings nach Ortung des Diensthandys der Ausbildnerin bestätigt

Eine Lehrling im Beruf der Kosmetikerin und Fußpflegerin hatte das Handy ihrer Ausbildnerin geortet, um sich zu vergewissern, dass sie bei unerlaubten Rauchpausen nicht erwischt wird. Nach der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses klagte sie auf 11.300 Euro Schadenersatz. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entlassung: Die Verfehlungen rechtfertigten das Ende des Dienstverhältnisses; die Klage scheiterte.

Für die betriebliche Praxis ist damit bestätigt, dass das heimliche Nachverfolgen von Vorgesetzten einen Entlassungsgrund darstellt – auch im Lehrverhältnis mit seinem erhöhten Bestandschutz.

Quellen:

  • Die Presse, 06.10.2026 05:29 – <https://www.diepresse.com/41313089/handy-der-ausbildnerin-geortet-um-heimlich-rauchpausen-zu-machen-kosmetikerin-kann-sich-ihren-lohn-abschminken>

Familienunternehmen: mehr Wunsch nach einfacherem Steuerrecht als nach niedrigeren Sätzen

Vier Vertreter europäischer Familienunternehmen haben in Brüssel ihre Anliegen dargelegt, und eine Zahl aus der begleitenden Mitgliederumfrage ist für die Reformdebatte bemerkenswert: Mehr Unternehmer wünschen sich eine Vereinfachung der steuerrechtlichen Vorschriften (54,2 Prozent) als eine Senkung der Steuersätze (47,8 Prozent). 45,1 Prozent der im Binnenmarkt tätigen Familienbetriebe sehen die Bürokratie als erhebliche Erschwernis dieser Tätigkeit.

Zwei konkrete Hemmnisse werden benannt. Erstens die Kapitalmärkte: Als französisches Unternehmen könne man keine Finanzierung zu vernünftigen Kosten durch deutsche Banken bekommen – ein Punkt, dem die übrigen Teilnehmer einmütig zustimmten. Zweitens der fehlende Binnenmarkt für Energie, vor allem für Strom. Die Vorstandsvorsitzende eines Salzburger Aluminiumverarbeiters rechnet vor: „Die Hälfte der Stromkosten sind Steuern und Gebühren, für den Netzausbau. Der ist notwendig, aber es wird hier nicht effizient investiert." Eine fugenlose Verknüpfung der noch immer national geprägten Strommärkte könnte erhebliche Produktivitätsgewinne erlösen. Dem Emissionshandel stehen die Befragten nicht ablehnend gegenüber, wünschen sich aber, dass nicht nur die Elektrifizierung industrieller Prozesse gefördert wird, sondern auch Effizienzgewinne in herkömmlichen Technologien.

Quellen:

  • Die Presse, 05.10.2026 11:29 – <https://www.diepresse.com/41324897/familienbetriebe-schlagen-alarm-eu-redet-ueber-vereinfachung-aber-wir-warten-noch-immer-darauf>

Energie & Bau

Stromhandel zwischen Privaten: Voraussetzungen, Anmeldung und steuerliche Abgrenzung

Zu den seit Oktober möglichen Peer-to-Peer-Verträgen liegen nun die praktischen Anforderungen vor. Nötig sind eine private Solaranlage mit höchstens sechs Megawatt Leistung, ein intelligenter Zähler auf beiden Seiten – beim Lieferanten wie beim Verbraucher – und ein einfacher zivilrechtlicher Vertrag, in dem Namen, Zählpunkte, der Preis je Kilowattstunde und die Kündigungsbedingungen festzuhalten sind; ein Muster stellt die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bereit. Dazu kommt die Registrierung als Marktpartner bei EB Utilities und bei der Plattform für Energiedatenaustausch EDA. Die jeweiligen Netzbetreiber sind zu informieren, damit sie auf Viertelstundenbasis abrechnen können, welche Mengen über den Direktvertrag und welche über den klassischen Versorger bezogen wurden. Auflagen, mit wem solche Verträge geschlossen werden dürfen, gibt es nicht – der Strom kann in die eigene Stadtwohnung, zur studierenden Tochter oder an Fremde gehen.

Entscheidend für die Vorteilhaftigkeitsrechnung ist die Abgrenzung zur Energiegemeinschaft, von der es bereits 500.000 Zählpunkte gibt. Mitglieder einer erneuerbaren Energiegemeinschaft sind für den geteilten Strom von der Energieabgabe befreit und zahlen reduzierte Netztarife – müssen dafür aber gemeinnützig sein. Bei Direktverträgen ist die Befreiung von der Energieabgabe nicht vorgesehen; die Reduktion der Netztarife im selben Netzgebiet soll ebenfalls kommen, dafür fehlt allerdings noch eine Verordnung des Regulators. Dafür dürfen Teilnehmer an Direktverträgen mit dem Verkauf ihres Überschussstroms Gewinne erzielen.

Das Potenzial ist beträchtlich: Die knapp 600.000 Solaranlagen im Land lieferten im Vorjahr rund zehn Terawattstunden Strom, mehr als ein Siebtel des gesamten Verbrauchs. Höchstens die Hälfte davon wird selbst genutzt, der Rest geht ins öffentliche Netz – zur Mittagszeit, wenn dort ohnehin Überschuss herrscht, und inzwischen meist nur noch zum Börsenpreis, der oft kaum über null liegt. Im ersten Schritt ist das Teilen nur innerhalb desselben Netzbetreibers erlaubt; ab Anfang April 2027 sollen die Verträge bundesweit möglich sein, womit sich Strom auch über Bundesländergrenzen verschieben lässt.

Quellen:

  • Die Presse, 06.10.2026 05:43 – <https://www.diepresse.com/41307564/ab-jetzt-gibt-es-in-oesterreich-strom-geschenkt>

Stromanschluss als Standortfaktor: ein Megawatt je 10.000 Quadratmeter Logistikfläche

Bei Immobilienprojekten entscheidet zunehmend die Energieversorgung über Erfolg oder Scheitern – und das nicht nur bei Rechenzentren. Der geschäftsführende Gesellschafter eines Projektentwicklers nennt für die Logistik einen inzwischen üblichen Richtwert: ein Megawatt Strom je 10.000 Quadratmeter Nutzfläche, getrieben von Automatisierung, Robotik und der steigenden Zahl an Ladepunkten vor allem für Lastkraftwagen. Das Problem liegt im Bestand: Die vorhandenen Netze sind für diese Mengen vielfach nicht ausgelegt, und der Netzausbau dauert Jahre – Zeit, die bei Entwicklungsprojekten meist nicht vorhanden ist. Nach seiner Darstellung kommt es alles andere als selten vor, dass Logistikprojekte am fehlenden Strom- und Netzangebot scheitern.

Daraus folgen zwei Konsequenzen für die Ankaufsprüfung. Erstens wird das Stromangebot heute üblicherweise im Grundstückspreis mitberücksichtigt, wobei sich die notwendigen Zusatzkosten für die Energiezufuhr seriös erst im Rahmen einer technischen Prüfung ermitteln lassen – diese gehört also vor die Preisbildung, nicht danach. Zweitens differenziert sich der Markt: Für Flächen, auf denen Daten- oder Rechenzentren geplant sind, verlangen Grundstückseigentümer deutlich höhere Preise. Für große Trainingszentren ist nach Einschätzung eines Infrastrukturinvestors die Verfügbarkeit von Strom häufig der wichtigste Standortfaktor, weil sich Rechenlasten flexibel dorthin verlagern lassen, wo Energie verfügbar ist – während Anwendungen mit geringer Latenz in der Nähe großer Bevölkerungs- und Wirtschaftszentren bleiben müssen.

Quellen:

  • Die Presse, 06.10.2026 06:00 – <https://www.diepresse.com/41316193/stromangebot-ist-wichtigster-standortfaktor>

Photovoltaik: letzter Fördercall vor der Neuaufstellung startet am 8. Oktober

Am Donnerstag, dem 8. Oktober, startet der nächste Fördercall für Photovoltaikanlagen. Es ist der letzte vor einer geplanten Neuaufstellung der Förderung, weshalb mit einem enormen Andrang der Förderwerber gerechnet wird.

Wer eine Anlage plant, sollte die Antragstellung daher auf den Starttermin vorbereiten; bei kontingentierten Fördercalls entscheidet erfahrungsgemäß die Reihenfolge des Einlangens.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 05.10.2026 16:21 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41328841/grosser-andrang-erwartet-naechster-pv-foerdercall-am-donnerstag>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

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Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023