GEVEST-Pressespiegel vom 7.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Bei Rechenzentren entsteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung schon heute – und zwar nicht über die Serverfläche, sondern über die Notstromaggregate: Im Fall Leopoldsdorf gaben 470 Megawatt Brennstoffwärmeleistung den Ausschlag. Wer die Prüfpflicht erst im Genehmigungsverfahren erkennt, riskiert, dass die Widmungsverordnung mangels Umweltprüfung aufgehoben wird. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat ihren Bericht zum Fernwärmemarkt vorgelegt: keine missbräuchlichen Preiserhöhungen, aber durchschnittlich neuneinhalb Jahre Vertragsbindung und eine Preisgestaltung, für deren Verständnis die Prüfer selbst zwei Jahre brauchten. Der Handelsverband hat die Binnenmarktbeschwerde gegen die Paketsteuer eingebracht. Und am Donnerstag startet der letzte Photovoltaik-Fördercall nach dem alten Verfahren.
Immobilien & Wohnrecht
ÖBB bauen ihr Immobilienportfolio aus – Wien Mitte soll im Jänner 2027 übergehen
Zum Rückkauf des Gebäudekomplexes über dem Bahnhof Wien-Mitte liegen nun Zeitplan und Einordnung vor. Gibt die Wettbewerbsbehörde den Erwerb frei, sollen Büro- und Geschäftsflächen schon im Jänner 2027 Teil der Staatsbahn sein. Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart, kolportiert werden 600 bis 700 Millionen Euro. Finanziert wird nach Auskunft des Unternehmens nicht aus dem Bundesbudget oder dem Rahmenplan, mit dem Infrastruktur aus Steuergeldern bezahlt wird, sondern aus Eigenmitteln und einer langfristigen Bankfinanzierung mit österreichischen Partnern. Begründet wird der Erwerb mit der baulich und technisch engen Verknüpfung von Bahnanlagen und Gebäude – bisher musste etwa die Anpassung von Zugängen, Stiegen und Belüftung mit einem externen Eigentümer abgestimmt werden. Für die Mieter von Büros und Geschäftsflächen ändert sich nach Angaben der ÖBB nichts, die Verträge werden fortgeführt.
Einzuordnen ist der Kauf in eine Strategie, die der Aufsichtsrat vor zwei Jahren beschlossen hat: Die Erträge aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie aus der Baurechtsvergabe am freien Markt sollen steigen, und der Erwerb „betriebskritischer Immobilien" wird verstärkt geprüft. Die Dimensionen des Bestands: Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft verwaltet knapp 3.500 Gebäude mit 193 Millionen Quadratmetern Gesamtgrundfläche und ist damit die größte Hausverwaltung des Landes; ihr Umsatz von rund 118 Millionen Euro stammt zu 95 Prozent aus dem eigenen Konzern, zu mehr als 98 Prozent aus dem erweiterten Staatsapparat. Die Mieteinnahmen der bisherigen Betreibergesellschaft von Wien Mitte lagen im Vorjahr bei rund 40 Millionen Euro – zum Vergleich: Die ÖBB-Immobiliengesellschaft kommt derzeit auf neun Millionen Euro Mieteinnahmen jährlich. Die Erlöse aus der Vermietung werden allerdings nicht bei ihr verbleiben, sondern zur Gänze an die Infrastrukturgesellschaft fließen.
Weitere Vorhaben zeigen die Richtung: Im Vorjahr wurden für 3,38 Millionen Euro 1.100 Quadratmeter südlich des Linzer Hauptbahnhofs erworben; dort soll ab 2028 auf insgesamt 16 Hektar ein neuer Stadtteil mit Wohnungen, Büros, Geschäftsflächen, Werkstätten und einem Hotel entstehen. Auch der Wiener Nordwestbahnhof wird vom Güterterminal in ein Stadtviertel umgewandelt. Zur Bedeutung des Standorts: Täglich verkehren über Wien Mitte 575 Züge mit 75.000 Fahrgästen – der viertgrößte Bahnhof Österreichs und der letzte wesentliche innerstädtische Verkehrsknoten, der nicht im Eigentum der Bahn stand.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342667/oebb-kaufen-gebaeudekomplex-am-bahnhof-wien-mitte-zurueck-was-steckt-dahinter?ref=rss>
Insolvenzmasse: baureifes Projekt in Floridsdorf geht im Bieterverfahren an die Buwog
Nach der Insolvenz des Entwicklers Süba hat der Masseverwalter für das geplante Plus-Energie-Quartier in der Floridsdorfer Pilzgasse ein strukturiertes Bieterverfahren durchführen lassen. Als Bestbieter ging die Buwog hervor; über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart, nach der Ediktsdatei lag er bei 13 Millionen Euro.
Für die Bewertung vergleichbarer Zukäufe aus Insolvenzmassen sind die Eckdaten aufschlussreich: Auf rund 7.300 Quadratmetern Grundstücksfläche sind gemischt genutzte Flächen von insgesamt 28.800 Quadratmetern sowie 193 Stellplätze projektiert; die Liegenschaft ist baureif und verfügt über eine rechtskräftige Baubewilligung, der Bahnhof Floridsdorf mit U-Bahn-, Schnellbahn- und Fernverkehrsanschluss liegt in der Nähe. Rechnerisch entspricht das rund 450 Euro je Quadratmeter projektierter Fläche für ein genehmigtes Vorhaben. Das Areal lag seit der Insolvenz brach; es war als eines der wenigen Vorzeigeprojekte im Fachkonzept „Produktive Stadt" der Wiener Stadtplanung und als Teil eines vom Klimaschutzministerium geförderten Forschungsprojekts vorgesehen.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 12:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342869/buwog-uebernimmt-sueba-projekt-pilzgasse-33-in-wien-floridsdorf?ref=rss>
Maklerprovision: Entscheidungsdatum liegt vor, Darstellungen zum Vertragsabschluss gehen auseinander
Zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Auflösung eines Alleinvermittlungsauftrags liegt nun das Datum vor: 1 Ob 69/26t vom 27. August 2026. Bestätigt wird die tragende Aussage, dass ein Maklervertrag zwar einseitig aus wichtigem Grund aufgelöst werden kann, wenn die Fortsetzung für eine Partei unzumutbar geworden ist – die Änderung der Verkaufsabsicht aufgrund eines „rein privaten Motivs" führt jedoch nicht zur Unzumutbarkeit. Die Vorinstanzen hatten dem Eigentümer noch „beachtenswerte Gründe" zugebilligt, weil die Tochter erst nach Abschluss des Maklervertrags unerwartet zur Übernahme bereit gewesen sei. Dem ist der Gerichtshof nicht gefolgt: Grundsätzlich hätte die Maklerin daher Anspruch auf das Honorar.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 15:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342671/auftrag-an-makler-kann-man-nicht-einfach-aus-privaten-gruenden-zurueckziehen?ref=rss>
Wirtschaft & Konjunktur
Frankreich: Risikoaufschlag auf dem höchsten Stand seit 15 Jahren
Der Risikoaufschlag für zehnjährige französische Staatsanleihen erreichte am Freitag mit 1,58 Prozentpunkten über dem deutschen Niveau den höchsten Stand seit der Schuldenkrise vor 15 Jahren. Hintergrund sind ein nach Schätzung der OECD prognostiziertes Staatsdefizit von über fünf Prozent – deutlich über der Maastricht-Grenze von drei Prozent – und ein Schuldenstand von etwa 120 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ein Anlagestratege fasst die Haltung internationaler Investoren zusammen: „Frankreich hat noch nie ein konsequentes Bekenntnis zur Haushaltskonsolidierung gezeigt. Das muss jetzt aber geschehen." Der französische Finanzminister kündigte am Dienstag eine Budgetkonsolidierung an.
Für die Einschätzung des Risikos einer neuerlichen Schuldenkrise ist das Instrumentarium der Zentralbank entscheidend. Verschärft sich die Lage, dürfte sie nach Einschätzung eines Chefvolkswirts zum Transmission Protection Instrument greifen, mit dem sie theoretisch unbegrenzt Staatsanleihen eines in Bedrängnis geratenen Mitgliedslands kaufen kann. Wie wirksam das ist, zeigen zwei gegenläufige Beispiele aus der Vergangenheit: Im Jänner 2021, auf dem Höhepunkt des Pandemie-Notfallkaufprogramms, rentierten zehnjährige griechische Anleihen bei 0,5 Prozent – trotz einer Staatsverschuldung von über 200 Prozent der Wirtschaftsleistung. Umgekehrt stiegen sie 2015, nachdem die Zentralbank eine Regelung zum Ankauf griechischer Papiere aufgehoben hatte, binnen weniger Monate von unter zehn auf 15 Prozent. Die Renditen von Staatsanleihen sind damit weniger eine Frage der Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns als eine politische Größe. Dass ein Austritt Frankreichs aus der Währungsunion das Ende der Eurozone wäre, macht ein Einschreiten der Zentralbank im Ernstfall wahrscheinlich – garantiert ist es nicht.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 15:19 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342907/schleicht-sich-ueber-frankreich-eine-neue-eurokrise-an?ref=rss>
Wirtschaftskammer bindet Gehaltserhöhungen an den Tariflohnindex
Das erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer sollte am Mittwoch neue Compliance-Regeln und eine neue Berechnungsformel für Gehaltsanpassungen final beschließen. Die jährlichen Lohnanpassungen für die eigenen Beschäftigten sollen sich künftig an der kollektivvertraglichen Lohnentwicklung orientieren, konkret am Jahresdurchschnitt des von der Statistik Austria berechneten Tariflohnindex – dieser bildet nach Angaben der Kammer die Entwicklung für rund 95 Prozent der österreichischen Beschäftigten ab. Auslöser war eine geplante Erhöhung deutlich über der Inflationsrate, die vor rund einem Jahr für Empörung gesorgt hatte, weil sie den Mitarbeitern jener Organisation zugutekommen sollte, die bei Kollektivvertragsverhandlungen in anderen Branchen für Lohnzurückhaltung eintritt.
Die neuen Compliance-Regeln sollen ab November gelten und reichen nach der Aussendung von Auftragsvergaben über Repräsentation und Geschenke bis zu Nominierungen und Entsendungen. Drei Punkte sind als Muster auch für andere Organisationen mit Entsendungsrechten brauchbar: Bei der Nominierung von Vertretern in der Sozialversicherung ist künftig offenzulegen, ob ein Angehörigenverhältnis zu einem Präsidiumsmitglied einer der zehn Kammern besteht; für Auftragsvergaben gibt es neue Vorgaben zu Vergleichsangeboten; und für das Gewähren und Annehmen von Geschenken gelten strengere Regeln. „Mögliche Interessenkonflikte müssen offengelegt werden und dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen", wird die Präsidentin zitiert.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 18:08 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343003/wk214-gibt-sich-neue-regeln-f252r-gehaltserh246hungen-und-compliance?ref=rss>
- ORF.at, 06.10.2026 15:20 – <https://orf.at/stories/3444284/>
Bankenaufsicht will Datenpunkte im Meldewesen halbieren
Der Leiter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde hat im Gespräch konkrete Zahlen zur angekündigten Vereinfachung genannt, die für die Planung von Compliance-Kosten brauchbar sind. Erstens wurden 15 Prozent der Aufgaben, die die Behörde laut ihrem Arbeitsprogramm in den kommenden drei Jahren zu erledigen hätte, als nachrangig eingestuft, weil das Verhältnis von Kosten und Nutzen nicht stimme. Zweitens soll die Zahl der Datenpunkte im regulatorischen Meldewesen um 50 Prozent sinken. Drittens soll mehr Stabilität einkehren: Beim Stresstest sollen künftig etwa 80 Prozent der Datenerhebung von einem Durchgang zum nächsten unverändert bleiben, und Änderungen am Meldewesen soll es in der Regel nur noch einmal jährlich geben. Eine Entlastung sei damit nicht automatisch verbunden, räumt er ein – erste Wirkungen erwartet er im kommenden Jahr.
Für kleinere Institute ist ein weiterer Punkt von Bedeutung. Weil Banken teilweise nicht genau wissen, was zwingend zu erfüllen ist und wo Spielraum besteht, entscheiden sie sich im Zweifel für maximale Erfüllung; dagegen soll ein integriertes einheitliches Regelwerk helfen, das verpflichtende Vorgaben, Optionen und Flexibilität klar unterscheidet. Für kleine und nicht komplexe Institute wird an einem wesentlich einfacheren Regime gearbeitet – Kreditrisiko, Governance und operationelle Risken werden Bestimmung für Bestimmung durchgegangen; Mitte Oktober befasst sich das Leitungsgremium damit. Eine Grenze zieht er allerdings: Wenn viele kleine Banken dieselben Risken eingehen, könne daraus ebenfalls ein systemisches Risiko entstehen – und „Aufsichtsregeln sollten keine schlechten Geschäftsmodelle subventionieren".
Quellen:
- Die Presse, 06.10.2026 15:54 – <https://www.diepresse.com/41327846/oberster-bankenregulator-francois-louis-michaud-aufsichtsregeln-sollten-keine-schlechten-geschaeftsmodelle-subventionieren>
Wien: Tarife und Gebühren werden mit Jänner erneut valorisiert
Für das kommende Jahr steht die nächste Anpassung der Wiener Öffi-Tarife an, die inzwischen jährlich am Verbraucherpreisindex orientiert erfolgt. Die Wiener Linien bestätigten, dass man in der finalen Ausarbeitung sei und Details im Herbst folgen. Zur Orientierung: Zieht man die Septemberinflation von 3,6 Prozent heran, läge die Jahreskarte bei 483 statt derzeit 467 Euro, der Einzelfahrschein bei 3,30 statt 3,20 Euro, die Monatskarte bei 77,60 statt 75 Euro. Die Bundesbahnen und der Verkehrsverbund Ost-Region haben bereits angekündigt, ihre Preise zum Fahrplanwechsel im Dezember um rund 3,5 Prozent anzuheben – betroffen sind Standardtickets und Vorteilscard, während die Sparschiene-Tickets günstiger bleiben.
Für Betriebe mit Standorten in Wien ist die zweite Erhöhung die kalkulatorisch relevantere: Die Gebühren für Wasser, Kanal und Müll steigen ab Jänner um bis zu 4,6 Prozent. Grundlage ist das Valorisierungsgesetz, nach dem zur Jahresmitte geprüft wird, ob der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um drei Prozent oder mehr gestiegen ist; bei diesen Gebühren war das der Fall. Nicht angehoben werden 2027 die Parkgebühren, weil der Schwellenwert dort nicht überschritten wurde – sie waren zuletzt 2026 erhöht worden.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 10:43 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342846/wie-teuer-wird-die-jahreskarte-der-wiener-linien-naechstes-jahr?ref=rss>
Vollzeitprämie für Spitalsärzte: erste Bilanz nach einem Jahr
Die niederösterreichische Landesgesundheitsagentur hat ein Jahr nach Einführung der Verfügbarkeitsprämie für Spitalsärzte Bilanz gezogen. Rund 70 Ärztinnen und Ärzte wechselten von Teilzeit auf Vollzeit, 70 weitere wurden eingestellt. Ende 2025 bezogen rund 1.900 Personen die Prämie, drei Viertel davon vollzeitbeschäftigt, ein Viertel anteilig in Teilzeit. Die im März 2025 eingeführte Prämie beträgt für Vollzeitbeschäftigte, die die Voraussetzungen erfüllen, monatlich 1.000 Euro zusätzlich; bestimmte Teilzeitbeschäftigte, etwa in Elternteilzeit, erhalten sie anteilig. Veranschlagt waren rund 25 Millionen Euro, tatsächlich angefallen sind 2025 rund 21 Millionen.
Für die Gestaltung vergleichbarer Anreizmodelle sind zwei Vorbehalte zu beachten. Erstens die Zurechnung: Die Agentur selbst spricht nur von ersten Hinweisen auf eine stabilisierende Wirkung und verweist darauf, dass die Personalentwicklung von Arbeitsmarktlage, Gehaltsentwicklung, Betreuungsmöglichkeiten und strukturellen Veränderungen beeinflusst wird; für eine belastbare Beurteilung sollen Zeitreihen über mehrere Jahre aufgebaut werden. Zweitens die gleichbehandlungsrechtliche Frage: Arbeitsrechtsexperten und die Gleichbehandlungsanwaltschaft hatten bereits nach der Einführung Bedenken wegen der unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten geäußert. Die Agentur hält die Grundstruktur für sachlich begründbar und damit rechtlich zulässig; ob es seit der Einführung Beschwerden oder Verfahren gab, beantwortete sie auf Anfrage zunächst nicht ausdrücklich.
Quellen:
- ORF.at, 07.10.2026 06:24 – <https://noe.orf.at/stories/3374039/>
Steuer- & Unternehmensrecht
Rechenzentren: Prüfpflicht entsteht über die Notstromaggregate, Widmung ist das eigentliche Risiko
Ein juristischer Fachbeitrag ordnet die Genehmigungslage für Rechenzentren ein – und die Botschaft für Projektwerber ist, dass die Prüfpflicht nicht erst mit der geplanten Novelle entsteht. Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gibt es bislang keinen eigenen Tatbestand für Rechenzentren. Der Feststellungsbescheid der niederösterreichischen Landesregierung zum Vorhaben in Leopoldsdorf zeigt aber, dass es dafür auch keinen braucht: Die Prüfpflicht ergab sich nicht aus der Server- oder Gebäudefläche, sondern aus den eingeplanten Notstromaggregaten mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt, womit der Schwellenwert für Verbrennungsanlagen um ein Vielfaches überschritten wurde. Nach dem Grundsatz der funktionellen Einheit bilden Gebäude, Kühlanlagen, Umspannwerke und Notstromgeneratoren einen untrennbaren Betriebskomplex und werden rechtlich als eine Gesamtanlage qualifiziert.
Der geplante eigene Tatbestand ab 100 Megawatt Anschlussleistung – 50 Megawatt in schutzwürdigen Gebieten der Kategorie Luft – bringt begriffliche Klarheit, löst die akuten Fragen aber nicht: Er entbindet nicht von der Berücksichtigung relevanter Nebeneinrichtungen, und durch den vorgesehenen Entfall der Kumulierungsprüfung rücken die Schwellenwerte selbst stärker in den Mittelpunkt. Zum Vergleich: In Deutschland löst bereits eine Brennstoffwärmeleistung von 50 Megawatt bei Verbrennungsanlagen eine Einzelfallprüfung aus, in Österreich auch nach der Novelle erst ab 100 Megawatt und nur bei Lage in einem Schutzgebiet.
Das gravierendste Risiko liegt eine Stufe früher, nämlich in der Raumordnung. Wird für die Ansiedlung umgewidmet, verlangt das Raumordnungsrecht zwingend eine vorgelagerte strategische Umweltprüfung auf Verordnungsebene, sofern die Widmung den Rahmen für spätere prüfpflichtige Projekte schafft. Nimmt eine Gemeinde irrtümlich an, mangels eigenen Tatbestands bestehe keine Prüfpflicht, unterbleibt diese Umweltprüfung – der Widmungsakt leidet dann an einem grundlegenden Verfahrensmangel. Hebt der Verfassungsgerichtshof die Widmungsverordnung später deshalb auf, verliert das gesamte Vorhaben nachträglich seine planungsrechtliche Grundlage. Bei bereits in Planung befindlichen Vorhaben sollte daher umgehend geprüft werden, ob die Prüfpflicht über Nebeneinrichtungen ausgelöst wird.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 13:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342660/geplante-uvp-pflicht-fuer-datencenter-wirft-neue-rechtliche-fragen-auf?ref=rss>
Paketsteuer: Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission eingebracht
Der Handelsverband hat am Dienstag die angekündigte Binnenmarktbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Er sieht erhebliche Verstöße gegen EU-Recht, unter anderem gegen die Warenverkehrs- und die Dienstleistungsfreiheit, und ersucht die Kommission, die nationale Abgabe zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Begründet wird das damit, dass es für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Plattformen aus Drittstaaten „konsequent durchgesetzte europäische Regeln und wirksame Kontrollen" brauche, „keine undurchdachten nationalen Sonderregeln".
Damit laufen nun zwei Schienen parallel: Die Klage eines Modehändlers liegt seit 20. August beim Verfassungsgerichtshof, und der Chef eines österreichischen Versandhändlers rechnet mit bis zu zehn Unternehmen, die gegen die Steuerbescheide Beschwerde einlegen werden. Betroffen sind nach den Umsatzschätzungen eines Marktforschers 15 große Händler und Marktplätze. Für Unternehmen, die über diese Plattformen verkaufen, ist eine praktische Beobachtung relevant: Bei Büchern soll ein Marktplatzbetreiber nach einem Bericht zu viel Steuer eingehoben haben – für Bücher gilt wegen des niedrigeren Steuersatzes ein Betrag von 2,20 statt 2,40 Euro. Die eigene Abrechnung ist daher zu prüfen.
Quellen:
- Die Presse, 06.10.2026 10:48 – <https://www.diepresse.com/41330180/handelsverband-bringt-beschwerde-gegen-paketsteuer-bei-eu-kommission-ein>
- Der Standard, 06.10.2026 10:54 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342872/handelsverband-bringt-beschwerde-gegen-paketsteuer-bei-eu-kommission-ein?ref=rss>
- Kurier, 06.10.2026 11:07 – <https://kurier.at/wirtschaft/handelsverband-paketsteuer-amazon-klage/403196219>
KI-Verordnung: Österreich hat noch immer keine zuständige Behörde benannt
Nach den EU-Vorgaben hätte Österreich bis Mitte 2025 eine Behörde einrichten müssen, welche die KI-Verordnung umsetzt und als Anlaufstelle für Beschwerden dient. Das ist bis heute nicht geschehen. Es gibt zwar eine KI-Servicestelle bei der Regulierungsbehörde, aber keine Marktüberwachungsbehörde; die Regulierungsbehörde weist selbst darauf hin, dass es „noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Acts in Österreich" gibt. Dafür bräuchte es ein Gesetz – bislang liegt nicht einmal ein öffentlicher Entwurf vor. Zuständig wäre das Bundeskanzleramt; dort heißt es seit Monaten unverändert, eine Regierungsvorlage werde in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts ausgearbeitet.
Praktisch bedeutsam ist das, weil die Verordnung seit August dieses Jahres Transparenzpflichten für Deepfakes vorsieht und ab Dezember ein Verbot von Anwendungen hinzukommt, die Nacktbilder erzeugen. Ohne nationale Behörde lässt sich die Einhaltung kaum kontrollieren. Betroffene können sich nach geltendem Recht wehren – etwa über Anzeigen wegen Cybermobbings oder Klagen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten –, die Verordnung geht jedoch weiter und nimmt auch die Entwickler unmittelbar in die Pflicht. 22 von 27 Mitgliedstaaten haben ihre Behörden bereits benannt; neben Österreich fehlen sie in Ungarn, der Slowakei, Kroatien, Bulgarien und Belgien. Bei weiterer Verzögerung droht ein Vertragsverletzungsverfahren samt Strafzahlungen.
Quellen:
- Der Standard, 07.10.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342890/deepfakes-und-nacktbilder-oesterreich-hat-noch-immer-keine-ki-beschwerdestelle?ref=rss>
Energie & Bau
Fernwärme: keine missbräuchlichen Preise, aber neuneinhalb Jahre Bindung und keine Schlichtungsstelle
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat nach zwei Jahren Untersuchung ihren 160-seitigen Bericht zum Fernwärmemarkt vorgelegt. Geprüft wurden 37 Unternehmen, 290 Versorgungsgebiete und 6.500 Kilometer Netzlänge im Zeitraum 2019 bis 2024. Das Ergebnis zur Preisfrage: Es gibt „keine Hinweise auf systematische Gewinnsteigerungen oder missbräuchliche Preiserhöhungen"; in vielen Versorgungsgebieten gingen die Gewinne während der Energiekrise sogar zurück, und die Behörde sieht keinen Anlass für ein Missbrauchsverfahren. Die Erlöse lagen zwischen 2019 und 2021 bei sieben bis neun Cent je Kilowattstunde und stiegen 2022 und 2023 um vier bis fünf Cent – erklärbar über die Gaspreise, denn wichtigste Wärmequelle ist nach wie vor Erdgas mit einem Anteil von 44 Prozent.
Die Kritik richtet sich auf die Marktstruktur, und die betrifft Hauseigentümer und Hausverwaltungen unmittelbar. Rund ein Drittel der österreichischen Haushalte heizt mit Fernwärme; einmal angeschlossen, besteht keine Wechselmöglichkeit wie bei Strom und Gas, die Vertragsbindung beträgt im Schnitt neuneinhalb Jahre, und hohe Anschlusskosten verstärken die Abhängigkeit. Mieter können die Heizform in der Regel nicht selbst wählen – das tun Eigentümer und Verwaltungen. Zur Transparenz fällt das Urteil deutlich aus: Die Prüfer brauchten zwei Jahre, um die Preisgestaltung zu verstehen; für Konsumenten sei das bei den mehrstufigen Vertragsstrukturen zwischen Wärmeversorgern, Hausverwaltungen und Mietern „schlicht unmöglich".
Die Empfehlungen – vierzehn an der Zahl – zielen auf vier Punkte. Erstens sollen fernwärmebezogene Dienstleistungen wie Ablesung, Abrechnung und Servicierung der Messgeräte regelmäßig ausgeschrieben werden, weil es sich dabei um normale Wettbewerbsmärkte mit relevantem Anteil an den Gesamtkosten handelt. Zweitens lehnt die Behörde Anschlusszwänge ab. Drittens soll der Zugang Dritter zu den Netzen erleichtert werden, etwa für Industriebetriebe, die Abwärme einspeisen könnten. Viertens sollen die bisher nicht öffentlichen Preisbescheide der Landesbehörden veröffentlicht und eine unabhängige Schlichtungsstelle für Kunden wie Einspeiser eingerichtet werden. Ob die bestehende Regulierungsbehörde für Strom und Gas diese Rolle übernehmen soll, ließ die Generaldirektorin offen; ein Ökonom des Wirtschaftsforschungsinstituts spricht sich dafür aus, weil sie die Kostenstruktur überprüfen könnte. Zu beachten ist auch der strukturelle Interessenkonflikt: Landesbehörden setzen die Preise fest und sind zugleich Eigentümer der Wärmelieferanten.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 14:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342887/wettbewerbsbehoerde-zu-fernwaerme-markt-kunden-haben-keinen-durchblick?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 06.10.2026 14:14 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41331328/behoerde-fordert-mehr-wettbewerb-und-preistransparenz-bei-fernwaerme>
Letzter Fördercall nach altem Verfahren – ab 2027 nur noch mit Speicher
Am Donnerstag öffnet zum letzten Mal das bisherige Verfahren für Investitionszuschüsse zu Photovoltaikanlagen: Ab 17 Uhr können online Tickets gezogen werden, ab Freitag konkrete Projekte eingereicht werden. Es gilt weiterhin das Prinzip der Reihenfolge des Einlangens – bisherige Calls waren binnen Sekunden ausgeschöpft.
Für die Investitionsplanung wesentlich ist die angekündigte Umstellung: Ab 2027 soll ein neues Fördermodell an die Stelle der Calls treten, und der Staat soll dann nur noch bei Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher zuzahlen. Interessierten werden zudem neue Pflichten auferlegt. Wer eine Anlage ohne Speicher plant, sollte den Zuschuss daher noch im laufenden Verfahren beantragen.
Quellen:
- Die Presse, 06.10.2026 15:23 – <https://www.diepresse.com/41331751/ab-jaenner-wird-alles-anders-oesterreichs-letzte-solarfoerder-lotterie-startet>
- Kleine Zeitung, 06.10.2026 09:16 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41329761/ende-des-wettrennens-so-soll-die-pv-foerderung-ab-2027-aussehen>
Netzentgelte: Leistungsspitze zählt ab Jänner mit, Nachtrabatt ist offen
Ab Jänner soll bei den Netzkosten auch die Leistungsspitze in die Berechnung eingehen. Ein Nachtrabatt von 20 Prozent soll Verbraucher entlasten, doch der Start im Jänner ist fraglich – die Präsentation der Reform wurde verschoben.
Für Betriebe mit hohen Lastspitzen ist das die wesentlichere der beiden Änderungen: Ein leistungsabhängiger Anteil am Netzentgelt macht das Glätten des Lastgangs unmittelbar geldwert und verändert die Rechnung für Batteriespeicher und Lastmanagement.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 06.10.2026 12:32 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41330247/stromnetz-reform-praesentation-verschoben-winterrabatt-wackelt>
Gasausstieg: Wien bei Planung voran, bei den Ist-Werten zurück
In einem europäischen Städtevergleich zum Gasausstieg beim Heizen erreicht Wien unter 15 Hauptstädten mit 81,4 von 100 Punkten den dritten Platz hinter Stockholm (91,8) und Paris (83,5). Das Auseinanderfallen der Teilbewertungen ist dabei aufschlussreicher als der Rang: In den Kategorien Politik sowie Steuerung und Finanzen erreicht die Stadt mit dem Wärmeplan 2040 und dem Programm „Raus aus Gas" jeweils die volle Punktezahl, bei Emissionen und Ergebnissen hingegen nur 60 Punkte. Begründet wird das damit, dass die Wiener Fernwärme weiterhin zu über 60 Prozent von fossilem Erdgas abhängt und rund ein Drittel der Wärme aus thermischer Abfallverwertung stammt.
Für die Einordnung ist die Methodik zu beachten: Die Vergleichsstudie nutzt zwar harmonisierte EU-Emissionsdaten und orientiert sich an Leitlinien der OECD, wurde aber von einem Berater im Auftrag einer Umweltorganisation erstellt und legt deren Kriterien an – so wird die Note für Fernwärmesysteme ab einem Müllverbrennungsanteil von 20 Prozent gedeckelt und auch vorübergehende Gasinvestitionen werden als Verfehlung gewertet. Praktisch relevant ist der Einwand einer weiteren Umweltorganisation: Ohne bundesgesetzliche Ermöglichung verbindlicher Pläne zur Stilllegung von Gasnetzen ließen sich die Vorhaben der Städte und Bundesländer nicht umsetzen. Nach Einschätzung der Wiener Grünen würde es beim derzeitigen Tempo noch mehr als fünfzig Jahre dauern, bis alle Haushalte umgestiegen sind.
Quellen:
- Der Standard, 06.10.2026 14:22 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342942/wien-landet-bei-greenpeace-ranking-zum-gasausstieg-auf-platz-drei?ref=rss>
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