GEVEST-Pressespiegel vom 9.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, ab wann ein Mietzinsrückstand qualifiziert ist: Maßgeblich ist nicht der Zinstermin nach Einlangen der Mahnung, sondern erst jener nach Ablauf der angemessenen Nachfrist. Der Verwaltungsgerichtshof hat die letzte Anfechtung des ORF-Beitrags zurückgewiesen, der Verfassungsgerichtshof lässt im Ausland entschlüsselte Chatnachrichten als Beweismittel zu. Am Horten-Areal am Wörthersee wird am 28. Oktober über die Rodung von 3.182 Quadratmetern für ein nicht offengelegtes Bauvorhaben verhandelt. Die Steiermark legte ein Budget mit 594 Millionen Euro Neuverschuldung vor und stellt die Zuschüsse für den Heizkesseltausch ein. Der europäische Gaspreis stieg wieder über 80 Euro je Megawattstunde.

Immobilien & Wohnrecht

§ 1118 ABGB: Erst die abgelaufene Nachfrist macht den Zinsrückstand qualifiziert

Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 9 Ob 56/26i präzisiert, wann ein Bestandgeber wegen Zinsrückstands die vorzeitige Auflösung erklären kann. Nach § 1118 zweiter Fall ABGB setzt das voraus, dass der Mieter trotz Einmahnung mit der Zahlung bis zum nächsten Zinstermin im Rückstand bleibt. Strittig war, welcher Termin das ist. Der Oberste Gerichtshof hält fest, dass die Einmahnung „geschehen" sein muss – gemeint ist damit nicht der Zugang des Mahnschreibens, sondern der fruchtlose Ablauf der darin gesetzten angemessenen Nachfrist. Maßgeblich ist daher der auf das Ende der Nachfrist folgende Zinstermin, nicht der auf das Einlangen der Mahnung folgende.

Im Anlassfall war der Mieter mit den Zinsen für November und Dezember 2024 in Verzug. Der Vermieter mahnte am 27. Dezember 2024 unter Setzung einer Nachfrist bis 10. Jänner 2025, brachte am 28. Jänner Zins- und Räumungsklage ein, die am 1. Februar zugestellt wurde. Bis zum 5. Februar hatte der Mieter von 1.643,19 Euro erst 1.250,92 Euro bezahlt. Die Vorinstanzen wiesen das Räumungsbegehren ab, weil sie auf den der Mahnung unmittelbar nachfolgenden Zinstermin abstellten. Der Oberste Gerichtshof bejahte dagegen den qualifizierten Rückstand.

Für die Praxis sind zwei Punkte wesentlich. Erstens: Wer die Nachfrist zu knapp oder den Auflösungszeitpunkt zu früh ansetzt, verliert das Verfahren – die angemessene Nachfrist muss abgelaufen und danach ein Zinstermin verstrichen sein. Zweitens: Die Sache ist damit nicht entschieden. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes bleibt dem Mieter die Möglichkeit, den Rückstand bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz vollständig nachzuzahlen; trifft ihn am Rückstand kein grobes Verschulden, wird die Auflösungserklärung rückwirkend unwirksam. Das Verfahren wurde deshalb an das Erstgericht zurückverwiesen, das nun das Verschulden zu prüfen hat. Daneben bleibt der zweite Weg offen: Die gerichtliche Aufkündigung nach § 30 Abs. 2 Z 1 MRG kommt bereits bei einem Rückstand von acht Tagen nach erfolgter Mahnung in Betracht.

Quellen:

  • Die Presse, 08.10.2026 19:49 – <https://www.diepresse.com/41315838/zinsrueckstand-wann-der-verlust-der-wohnung-droht>

Horten-Areal am Wörthersee: Rodungsverhandlung am 28. Oktober, Bauvorhaben nicht offengelegt

Am Südufer des Wörthersees in Sekirn verhandelt die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land am 28. Oktober um 8.30 Uhr über den Antrag, exakt 3.182 Quadratmeter des östlichen Teils des Horten-Areals zu roden. Antragstellerin ist die SHW 57 Entwicklungs GmbH; begründet wird das Ansuchen mit einer „geplanten Bebauung". Die betroffene Fläche ist zum überwiegenden Teil als Bauland gewidmet. Der überwiegende Teil des fünf Hektar großen Areals steht im Eigentum der Fondazione Helmut Horten, ein kleinerer östlicher Teil gehört der HGH-Vermögen-Stiftung; mit Entwicklung und Vermarktung ist Herbert Waldner beauftragt. Was gebaut werden soll, legt er nicht offen. Parallel steht das Anwesen selbst seit Monaten zum Verkauf, betreut über eine weitere Gesellschaft; zu Interessenten und Preisvorstellung äußert sich der Makler nicht.

Bemerkenswert ist die Rollenverteilung der Behörden. Bei der Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz hat die Standortgemeinde kein Mitspracherecht – der Bürgermeister von Maria Wörth gibt an, weder einen Antrag erhalten noch Kenntnis vom Vorhaben zu haben. Das Mitspracherecht der Gemeinde entsteht erst auf der Ebene des Bebauungsplans. Wer in solchen Konstellationen Einfluss nehmen will, muss daher im Rodungsverfahren ansetzen, in dem Parteistellung und Einwendungsfristen eng begrenzt sind, und nicht erst im Bauverfahren.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41334339/fuer-bauprojekt-rodungen-am-areal-der-horten-villa-geplant>

Wiener Gemeindebauten: 1.552 Verwaltungsstrafen im ersten Halbjahr

Die Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater von Wiener Wohnen haben im ersten Halbjahr 2026 in den rund 1.800 Gemeindebauten 1.552 Strafen wegen Verstößen gegen das Wiener Reinhaltegesetz ausgestellt und in 401 Fällen Anzeige erstattet. Sie führten 19.829 Kontrollgänge und 23.699 Gespräche mit Mieterinnen und Mietern. Erfasst wurden 18.123 Meldungen wegen Verstößen gegen das Reinhaltegesetz und weitere 18.770 wegen Verstößen gegen die Hausordnung. Am häufigsten ging es um Sperrmüll, Verunreinigungen, weggeworfene Zigaretten, abgestellte Einkaufswagen und Hundekot. In 21.293 Fällen wurden illegal abgestellte Gegenstände selbst entfernt, vor allem bei Müllplätzen, in Kellern und auf Dachböden. Für das Abstellen eines Einkaufswagens, der Flucht- und Rettungswege versperren kann, sind 60 Euro Strafe vorgesehen; für die Rückführung bestehen eigene Sammelstellen mit Abholung durch die Supermärkte.

Die Zahlen sind auch für private Hausverwaltungen aufschlussreich. Sie zeigen, dass die beiden Regelungsebenen – das Reinhaltegesetz als Verwaltungsstrafnorm und die Hausordnung als vertragliche Pflicht – in der Praxis etwa gleich oft greifen, die Verwaltungsstrafe aber nur in einem Bruchteil der Fälle tatsächlich verhängt wird. Der Aufwand liegt bei der Räumung, nicht bei der Sanktion.

Quellen:

  • ORF.at, 09.10.2026 06:00 – <https://wien.orf.at/stories/3374491/>

Spanien: Zehntausende bei den Gedenkmärschen, Parlamentswahl für 29. November angesetzt

Nach dem Tod der zwangsgeräumten 87-jährigen Mieterin sind in Spanien erneut Zehntausende auf die Straße gegangen; allein in Madrid schätzte die Polizei die Teilnehmerzahl am Donnerstagabend auf mindestens 20.000, Gedenkmärsche gab es in zahlreichen weiteren Städten. Neu ist der politische Rahmen: Am vergangenen Freitag scheiterten Regierungsdekrete für mehr Mieterschutz an der Mehrheit konservativer und rechtspopulistischer Parteien im Parlament; der Ministerpräsident setzte daraufhin für den 29. November eine vorgezogene Parlamentswahl an. Die spanische Zentralbank beziffert das Wohnungsdefizit im gesamten Land zuletzt auf rund 750.000 Einheiten.

Quellen:

  • Der Standard, 08.10.2026 23:12 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343376/nach-tod-von-maricarmen-neue-proteste-gegen-wohnkrise-in-spanien?ref=rss>
  • ORF.at, 08.10.2026 22:41 – <https://orf.at/stories/3444526/>

Wirtschaft & Konjunktur

Wirtschaftskammer Wien: Ausgaben für externe Beratung verfünfzehnfacht

Die Ausgaben der Wiener Wirtschaftskammer für externe Kommunikationsberatung stiegen von 64.000 Euro im Jahr 2014 auf 976.000 Euro im Jahr 2024. Die Zahlen mussten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben werden; dem Kontrollausschuss der Kammer waren sie zuvor nicht offengelegt worden. Den Großteil erhielten zwei Agenturen: eine für die „Beratung des Präsidenten und des Präsidiums" monatlich mehr als 15.000 Euro, die zweite 6.500 Euro monatlich. Hinzu kam die Mitfinanzierung von drei Sonderausgaben eines Magazins, das dem zweiten Berater gehört, mit je 80.000 bis 85.000 Euro. Parallel beschäftigt die Kammer mehr als 50 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Medienarbeit, strategische Kommunikation und Marketing. Zwei jüngere Direktvergaben an eine weitere Agentur werden mit 72.000 und 75.000 Euro beziffert, Vergleichsangebote wurden dafür nach dem zitierten Bericht nicht eingeholt.

Der Rechnungshof hatte die Kammerorganisation bereits Anfang Juli als „zu groß, zu intransparent und zu teuer" bezeichnet und eine „zehnfache Parallelstruktur" bei Newsrooms, Social-Media-Teams, Magazinen und Marketingteams festgestellt. Für Mitgliedsbetriebe ist das insofern unmittelbar relevant, als die Kammerumlagen Pflichtbeiträge sind: Seit September 2019 wendete die Wiener Kammer nach einem Zeitungsbericht mehr als 102 Millionen Euro für externe Aufträge auf, die Bundeskammer schloss im selben Zeitraum Aufträge und Rahmenvereinbarungen über 250 Millionen Euro ab. Die neue Wiener Kammerpräsidentin erklärte, die Pauschalverträge seien beendet, künftig werde projektbezogen ausgeschrieben und vorrangig intern gearbeitet. Die Bundeskammer will bis Ende 2027 200 der 800 Verwaltungsstellen einsparen, überwiegend über Pensionierungen und Nichtnachbesetzungen, ein erheblicher Teil davon in Kommunikation und Marketing.

Quellen:

  • Die Presse, 08.10.2026 16:08 – <https://www.diepresse.com/41337229/die-wiener-wirtschaftskammer-und-ihre-horrenden-kosten-fuer-pr>
  • Der Standard, 08.10.2026 10:24 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343209/pr-ausgaben-der-wirtschaftskammer-wien-unter-ruck-in-die-hoehe-geschossen?ref=rss>

EU-Rechnungshof: Fehlerquote auf 3,8 Prozent gestiegen, siebentes versagtes Prüfungsurteil in Folge

Der Europäische Rechnungshof hat für 2025 eine geschätzte Fehlerquote von 3,8 Prozent aller EU-Ausgaben festgestellt, nach 3,6 Prozent im Jahr davor. Zum siebenten Mal in Folge erging ein versagtes Prüfungsurteil. Am stärksten belastet sind die Kohäsionsmittel mit einem Anstieg von 5,7 auf 6,6 Prozent sowie Landwirtschaft und Umwelt mit einem Anstieg von 2,6 auf 3,9 Prozent. Die häufigsten Beanstandungen betreffen die Förderfähigkeit – nicht förderfähige Kosten, Projekte, Maßnahmen oder Begünstigte –, Verstöße gegen das Vergaberecht und die Vorschriften über Finanzhilfen sowie fehlende Belege. In Österreich wurden vier Fehler in der Landwirtschaft festgestellt: ungültige Flächenangaben und die Nichteinhaltung einer Ökoregelung.

Für Förderempfänger ist die zweite Linie des Berichts die wichtigere. Von 37 Zahlungen aus dem Coronafonds im Jahr 2025 entsprachen neun nicht den geltenden Vorschriften; bei zwölf geprüften österreichischen Etappenzielen stellte die Prüfbehörde in fünf Fällen Schwächen in der Bewertung durch die Kommission fest, allerdings ohne finanzielle Auswirkung. Dieses Modell – Auszahlung gegen Zielerreichung statt gegen tatsächliche Kosten – soll im mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 zum Regelfall werden, in dem nach den Vorstellungen der Kommission 865 Milliarden Euro über nationale und regionale Partnerschaftspläne fließen sollen. Wer Mittel abruft, wird seine Nachweisführung künftig auf messbare Zielwerte statt auf Kostenbelege stützen müssen. Hinzu kommt ein Finanzierungsrisiko: Rund 20 Prozent des vorgeschlagenen Budgets hängen von neuen Eigenmitteln ab, die noch nicht beschlossen sind, und die Zinslasten für die nicht rückzahlbaren Coronafonds-Hilfen könnten 2028 bis 2034 bis zu 93 Milliarden Euro erreichen.

Quellen:

  • Der Standard, 08.10.2026 07:04 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343190/eu-rechnungshof-38-prozent-aller-eu-ausgaben-nicht-korrekt?ref=rss>

Steiermark: 594 Millionen Euro neue Schulden, Kürzungen im Wohnbau, Zuschüsse für den Heizkesseltausch gestrichen

Die steirische Landesregierung hat ihren Budgetentwurf für 2027 vorgelegt: Einnahmen von rund 8,86 Milliarden Euro stehen Ausgaben von rund 9,45 Milliarden Euro gegenüber, der Nettofinanzierungssaldo beträgt rund 594 Millionen Euro. Das ist um rund 241 Millionen Euro weniger Neuverschuldung als 2026, aber mehr als angekündigt; der Schuldenstand steigt auf 8,8 Milliarden Euro, und ob der Stabilitätspakt eingehalten wird, bleibt offen. Gekürzt wird im Gesundheitsbereich um 30 Millionen Euro und in der Kultur um 2,2 Millionen Euro, erhöht wird für die Pflege um 72 Millionen Euro, für das Behindertenwesen um 15,75 Millionen Euro, für die Kinder- und Jugendhilfe um 7,95 Millionen Euro sowie für Hochwasserschutz und Risikoversicherung. Die Sozialunterstützung sinkt durch Verschärfungen um 7,5 Millionen Euro. Die ORF-Landesabgabe soll erst mit 31. Dezember 2028 auslaufen.

Zwei Punkte betreffen Bauträger und Liegenschaftseigentümer unmittelbar: Es wird beim Wohnbau gekürzt, und die Zuschüsse für den Heizkesseltausch werden eingestellt. Im Verkehrsressort wird beim Radwegenetz gespart und der Straßenbau vorgezogen, im Tourismus soll die Nächtigungsabgabe erhöht werden. Gegen den Sparkurs mobilisieren Plattformen aus dem Sozial-, Kultur-, Gesundheits- und Bildungsbereich gemeinsam mit den Gewerkschaften; das Zeitfenster bis zum Budgetlandtag im Dezember soll dafür genutzt werden.

Quellen:

  • ORF.at, 09.10.2026 06:27 – <https://steiermark.orf.at/stories/3374465/>
  • Der Standard, 08.10.2026 10:15 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343156/der-steiermark-steht-ein-protestherbst-bevor-alte-und-neue-initiativen-machen-gegen-budget-mobil?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 08.10.2026 19:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41337800/das-budget-des-unzufriedenen>

Werksschließung im Marchfeld: 350 Betriebe verlieren ihren Abnehmer für Tiefkühlgemüse

Der belgische Eigentümer schließt das Werk in Groß-Enzersdorf bis August 2027. Betroffen sind rund 190 Beschäftigte zuzüglich 50 Leiharbeitskräfte sowie die Landwirte, die über eine Erzeugerorganisation liefern. Die Angaben zur Zahl der Lieferbetriebe gehen auseinander, die Mengen sind unstrittig: rund 40.000 Tonnen Rohware jährlich von etwa 3.300 Hektar, Warenwert 2025 rund 18,5 Millionen Euro, das sind etwa 80 Prozent des österreichischen Verbrauchs an Tiefkühlgemüse. Der zuletzt ausgewiesene Bilanzverlust des Standorts lag bei mehr als 23 Millionen Euro; für eine Modernisierung wären rund 100 Millionen Euro nötig gewesen. Die Agrarpolitik brachte befristete Pachtmodelle, die Übernahme einzelner Fertigungslinien und Förderzusagen ins Spiel, der Konzern bleibt bei seiner Entscheidung und sagt einen Sozialplan zu.

Wirtschaftlich interessant ist der Fall als Lehrstück über Vertragsanbau und Standortbindung. Tiefkühlgemüse wird auf Vertragsbasis angebaut, entscheidend sind kurze Wege zum Verarbeiter – angegeben werden 90 Minuten vom Feld bis zur Anlage. Fällt der einzige große Abnehmer weg, sind die Spezialmaschinen, teils erst im Sommer um bis zu drei Millionen Euro angeschafft, für andere Kulturen nicht verwendbar. Ein zweites, kleineres Werk am selben Ort kann nach Angaben der Landwirtschaftskammer nur wenige Prozentpunkte zusätzlich aufnehmen und verarbeitet Spinat und Rotkraut gar nicht; eine Entscheidung über die Anbaumengen muss bis Jahresende fallen, weil 2027 ausgesät wird, und ein Ersatz der Kapazitäten wird frühestens für 2028 erwartet. Kurzfristig dürften die Flächen auf Erdäpfel und Zwiebel umgestellt werden, was die Wertschöpfung senkt und den Druck auf weniger begünstigte Anbaugebiete erhöht.

Quellen:

  • Der Standard, 09.10.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343267/die-letzte-ernte-fuer-ardo-wie-verletzlich-ist-der-oesterreichische-gemueseanbau?ref=rss>
  • Die Presse, 08.10.2026 16:10 – <https://www.diepresse.com/41336134/keine-heimischen-tiefkuehlerbsen-mehr-dem-konsumenten-ist-das-voellig-egal>

Pellets um 32 Prozent teurer als vor einem Jahr

Sechs Tonnen Pellets samt Transport kosten in Tirol nach einer Erhebung der Arbeiterkammer Anfang Oktober im Schnitt 2.734,22 Euro. Das sind 4,8 Prozent mehr als Anfang September und 32 Prozent mehr als im Oktober 2025, als der Durchschnittspreis bei rund 2.100 Euro lag – ein Aufschlag von rund 665 Euro binnen eines Jahres. Verglichen wurden zehn Anbieter, die Spanne reichte von 2.642 bis 2.829 Euro, also 187 Euro Unterschied bei gleicher Menge. Die günstigere Einlagerungsphase ist seit etwa zwei Monaten vorbei: Anfang August lag der Durchschnitt noch bei rund 2.460 Euro.

Für die Betriebskostenabrechnung ist der Abstand zur allgemeinen Teuerung bemerkenswert: Der Preisanstieg liegt fast beim Neunfachen der vorläufigen September-Inflationsrate von 3,6 Prozent. Beim Angebotsvergleich sind neben dem Materialpreis auch Transport sowie Einblas- und Abfüllpauschalen einzurechnen.

Quellen:

  • ORF.at, 09.10.2026 06:11 – <https://tirol.orf.at/stories/3374480/>

Außenhandel: im Juli erstmals seit fast zwei Jahren ein Überschuss

Die Außenhandelsbilanz war im Juli erstmals seit fast zwei Jahren positiv; es wurde mehr exportiert als importiert. Maschinen und Fahrzeuge zählten sowohl auf der Einfuhr- als auch auf der Ausfuhrseite zu den wichtigsten Produktgruppen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 08.10.2026 15:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41336948/erstmals-seit-2-jahren-es-wurde-mehr-exportiert-als-importiert>

EZB: Auswahlverfahren für die Nachfolge im Direktorium eingeleitet

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Länder haben das Verfahren zur Nachbesetzung des Direktoriumspostens eingeleitet, den die deutsche Ökonomin Isabel Schnabel zu Jahresbeginn 2027 vorzeitig verlässt; sie wechselt mit 4. Jänner als Direktorin der Abteilung für Geld- und Kapitalmärkte zum Internationalen Währungsfonds. Kandidaturen sind bis 28. Oktober einzureichen, beraten wird beim Treffen im November. Die Ernennung erfolgt durch die Staats- und Regierungschefs nach Anhörung der Zentralbank und des Europäischen Parlaments.

Quellen:

  • ORF.at, 08.10.2026 20:41 – <https://orf.at/stories/3444519/>

Steuer- & Unternehmensrecht

ORF-Beitrag: Verwaltungsgerichtshof weist die letzte Anfechtung zurück

Der Verwaltungsgerichtshof hat außerordentliche Revisionen gegen den seit Anfang 2024 eingehobenen ORF-Beitrag zurückgewiesen. Er sieht „keinen Verstoß gegen das EU-Beihilfenverbot durch Umgestaltung der ORF-Finanzierung" und schloss sich der Auslegung des Verfassungsgerichtshofs an, der die Abgabe bereits Anfang Juli 2025 bestätigt hatte. Dort war eingewendet worden, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte ohne Nutzung der Programme 15,30 Euro monatlich zu zahlen haben. Mit der nunmehrigen Entscheidung läuft die Welle von Beschwerdeverfahren aus, die die Umstellung von der gerätegekoppelten Gebühr auf die haushaltsbezogene Abgabe ausgelöst hatte. Für Unternehmen bleibt es damit bei der bestehenden Beitragspflicht; weitere Anfechtungen mit diesen Argumenten haben keine Aussicht auf Erfolg.

Quellen:

  • ORF.at, 08.10.2026 16:39 – <https://orf.at/stories/3444506/>
  • Die Presse, 08.10.2026 13:17 – <https://www.diepresse.com/41337228/erfolg-fuer-orf-haushaltsabgabe-haelt-letzter-anfechtung-stand>

Verfassungsgerichtshof: Im Ausland entschlüsselte Chatnachrichten sind im Inland verwertbar

Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge von drei nicht rechtskräftig wegen Suchtgifthandels verurteilten Personen abgewiesen und entschieden, dass verschlüsselte Chatnachrichten, die ausländische Behörden entschlüsselt und an österreichische Stellen weitergegeben haben, als Beweismittel verwendet werden dürfen – auch wenn diese Ermittlungsmethode den heimischen Behörden untersagt ist. Die Antragsteller hatten argumentiert, inländische Schranken, darunter die Rechtsprechung zur Überwachungssoftware, würden über den Umweg ausländischer Behörden umgangen.

Der Gerichtshof hält dem entgegen, der Gleichheitsgrundsatz gebiete nicht, durch ausländische Behörden gewonnene Beweise denselben Verwertungsverboten zu unterwerfen wie Inlandsbeweise; welche Beweise erhoben werden dürfen, richte sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung. Eine Grenze bleibt: Beweise, die durch Folter, Zwang zur Selbstbezichtigung oder Anstiftung zur Straftat durch staatliche Organe gewonnen wurden, sind auch als Auslandsbeweise unverwertbar. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens liegt nach dieser Entscheidung nicht vor. Die beim Obersten Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahren können damit fortgesetzt werden. Die Tragweite reicht über das Suchtmittelstrafrecht hinaus: Dieselbe Argumentation trägt auch bei Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren, in denen Datenbestände aus internationaler Amtshilfe verwertet werden.

Quellen:

  • Der Standard, 08.10.2026 13:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343301/vfgh-entschl252sselte-krypto-chats-aus-dem-ausland-sind-verwendbar?ref=rss>

Amtshaftung nach Postenbesetzung: unterlegener Bewerber scheitert auch in zweiter Instanz

Das Oberlandesgericht Wien hat die Schadenersatzklage des bei der Besetzung der Bundeswettbewerbsbehörde 2022 unterlegenen Bewerbers rechtskräftig abgewiesen (OLG 28.5.2026, 14 R 20/26b); die Entscheidung wurde erst jetzt im Rechtsinformationssystem veröffentlicht. Der Kläger, zuvor Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, hatte mehr als 50.000 Euro begehrt. Er war von der Begutachtungskommission mit einem Punkt Vorsprung an erster Stelle gereiht worden und leitete daraus einen Ermessensmissbrauch der Bundesregierung ab.

Beide Instanzen folgten dem nicht. Entscheidend war, dass die Mitbewerberin im einschlägigen Fachgebiet, dem Kartellrecht, mehr Erfahrung aufwies und bereits mehr als ein Jahr interimistisch die Behörde geführt hatte, während sich aus den Unterlagen des Klägers eine „eher dürftige Befassung" mit den Aufgaben der Behörde ergab. Es hätte daher zumindest Punktegleichstand bestehen müssen, was nach dem Gleichbehandlungsgesetz ohnehin zur Ernennung der Bewerberin geführt hätte; die Bestellung sei im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensübung erfolgt. Die Bundesregierung hatte überdies eingewendet, an das Gutachten der Kommission nicht gebunden zu sein. Für die Praxis heißt das: Die Reihung einer Begutachtungskommission begründet keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Ernennung, und ein Amtshaftungsanspruch setzt mehr voraus als das Abweichen von dieser Reihung.

Quellen:

  • Der Standard, 08.10.2026 15:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343207/streit-um-chefposten-bei-wettbewerbsbehoerde-unterlegener-kandidat-verlor-klage-gegen-republik?ref=rss>

Rechenzentren: Feststellungsbescheid in Niederösterreich unbekämpft, Empfehlung zur freiwilligen Prüfung

Für das Vorhaben in Leopoldsdorf – drei 25 Meter hohe Gebäude, 150 Megawatt Anschlussleistung im Vollausbau, 6,7 Hektar Gesamtfläche – ist der Feststellungsbescheid des Landes Niederösterreich ergangen, der die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor allem mit den Ausmaßen der Diesel-Notstromaggregate begründet. Die Rechtsmittelfrist läuft noch, bis dato wurde kein Rechtsmittel eingebracht; der Projektwerber hat angekündigt, die Entscheidung zu akzeptieren.

Für laufende und unmittelbar bevorstehende Verfahren bleibt die Lage unsicher, weil die geplante Novelle – ausdrückliche Prüfpflicht ab 100 Megawatt Anschlussleistung – keine Rückwirkung vorsieht und die Landesbehörden die geltenden Auffangtatbestände unterschiedlich auslegen; ein oberösterreichisches Vorhaben vergleichbarer Dimension wurde 2020 als nicht prüfpflichtig beurteilt, auch eine neuerliche Überprüfung änderte daran nichts. Die befragten Anwälte raten deshalb, die Prüfung eher anzustreben als zu vermeiden: Alle Bewilligungen ergehen dann in einem konzentrierten Verfahren, es gibt nur ein Rechtsmittelverfahren, und die jahrelange Rechtsunsicherheit entfällt. Ein zweiter Hinweis betrifft die Raumordnung: Ist für ein möglicherweise prüfpflichtiges Vorhaben eine Umwidmung nötig, braucht es vorab eine strategische Umweltprüfung auf Verordnungsebene. Unterbleibt sie, weil die Gemeinde irrtümlich von fehlender Prüfpflicht ausgeht, kann das Vorhaben nachträglich sein planungsrechtliches Fundament verlieren. Hinzu kommt § 3 Abs. 6 UVP-G: Vor Abschluss der Prüfung dürfen keine Genehmigungen erteilt werden, dennoch erteilte können binnen drei Jahren für nichtig erklärt werden.

Quellen:

  • Die Presse, 08.10.2026 11:10 – <https://www.diepresse.com/41332493/die-branche-ist-in-aufruhr-muessen-rechenzentren-auch-jetzt-schon-auf-umweltvertraeglichkeit-geprueft-werden>

Anwaltsgeheimnis und Datenminimierung: Rechtsmittel gegen einen Auswertungsbericht in Prüfung

Mehrere Anwälte prüfen rechtliche Schritte gegen den 440 Seiten starken Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über die Korrespondenz eines verstorbenen Spitzenbeamten des Justizressorts. Die Behörde begründet die Verwertbarkeit damit, dass der Beamte keine Hilfskraft der Anwälte gewesen sei – unter anderem habe er um Vertraulichkeit gebeten, die bei einer Hilfskraft ohnehin bestanden hätte, und er habe sich für Informationen bedankt. Das Umgehungsverbot greife nicht, weil der Laptop nicht sichergestellt, sondern von Dritten übergeben worden sei; der Umgehungsschutz entfalle, wenn Verteidiger Inhalte selbst an Dritte offenbaren. Zur Kritik an der Datenmenge erklärt die Behörde, die 440 Seiten seien bereits die datenminimierte Fassung, orientiert an der Verfahrensrelevanz.

Praktisch bedeutsam sind die drei genannten Rechtsbehelfe und ihre sehr unterschiedlichen Fristen. Der Einspruch wegen Rechtsverletzung ist binnen sechs Wochen ab Kenntnis beim Landesgericht einzubringen; das Gericht kann eine Rechtsverletzung feststellen und die Löschung bestimmter Daten auftragen. Die Beschwerde nach der Datenschutz-Grundverordnung ist binnen eines Jahres bei der Datenschutzbehörde möglich – Gerichte unterliegen der Verordnung nicht, staatsanwaltschaftliche Behörden sehr wohl –, auch hier sind Feststellung und Löschung denkbar. Daneben steht die Aufsichtsbeschwerde an die Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Wer von einer behördlichen Auswertung betroffen ist, sollte zuerst die sechswöchige Frist im Blick behalten.

Quellen:

  • Der Standard, 09.10.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343192/fall-pilnacek-anwaelte-pruefen-rechtliche-schritte-gegen-wksta-auswertung?ref=rss>

Umsatzsteuerbetrug: 300 Durchsuchungen in mehreren Staaten

Internationale Steuerfahnder haben in mehreren Ländern rund 300 Durchsuchungen durchgeführt; österreichische Ermittler waren an der Operation beteiligt. Gegenstand ist Mehrwertsteuerbetrug im Handel mit Elektronik- und IT-Produkten – jenem Warensegment, in dem Karussellgeschäfte traditionell am häufigsten auftreten und in dem die Sorgfaltspflichten beim Vorsteuerabzug entsprechend streng gehandhabt werden.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 08.10.2026 11:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41336989/300-razzien-in-mehreren-laendern-auch-grazer-ermittler-beteiligt>

Energie & Bau

Gaspreis wieder über 80 Euro je Megawattstunde

Der richtungsweisende Terminkontrakt für europäisches Erdgas zur Lieferung in einem Monat stieg am Donnerstag an der Amsterdamer Börse auf 80,34 Euro je Megawattstunde, ein Plus von 2,64 Prozent gegenüber dem Vortag. In der Vorwoche hatte der Preis zeitweise unter 70 Euro gelegen; Ende Februar waren es rund 30 Euro, das Mehrjahreshoch lag im September bei 84,50 Euro. Auslöser war ein Bericht über mögliche neue Angriffe auf den Iran noch vor den Zwischenwahlen in den Vereinigten Staaten. Die Tankerdurchfahrten für Flüssigerdgas durch die Straße von Hormus erreichten zuletzt den höchsten Stand seit Kriegsbeginn, entsprechen aber erst etwa 20 Prozent des Niveaus davor.

Für laufende Lieferverträge und für die Heizkostenvorschreibung heißt das: Die Entspannung der Vorwoche war nicht tragfähig, die Preisbildung reagiert derzeit auf politische Meldungen stärker als auf die Mengenentwicklung.

Quellen:

  • Der Standard, 08.10.2026 15:38 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343324/europ228ischer-gaspreis-steigt-252ber-80-euro-je-megawattstunde?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 08.10.2026 12:57 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41337409/gaspreis-steigt-wieder-bei-80-euro-auch-oelpreise-ziehen-an>

Heizungstausch: 16.100 neue fossile Anlagen im ersten Halbjahr, Wärmepumpen um ein Viertel eingebrochen

Im ersten Halbjahr 2026 wurden rund 15.600 neue Gasheizungen und rund 500 neue Ölheizungen eingebaut, während der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um ein Viertel auf knapp 18.000 Anlagen zurückging – und zwar in genau jenen Monaten, in denen die Blockade der Straße von Hormus die Preise für Öl und Gas nach oben trieb. Die Mittel für Heizungstausch und Sanierung wurden in zwei aufeinanderfolgenden Doppelbudgets um mehr als eine halbe Milliarde Euro gekürzt; ein gesetzliches Enddatum für fossile Heizungen im Bestand besteht nicht. Beim derzeitigen Tempo wären die rund 1,4 Millionen fossilen Heizungen erst 2065 ersetzt. Jährlich erreichen bis zu 80.000 Anlagen das Ende ihrer durchschnittlichen Lebensdauer von 18 Jahren – das ist jeweils der Zeitpunkt, an dem sich die Festlegung für die nächsten zwei Jahrzehnte ergibt.

Wohnrechtlich relevant ist der Hinweis auf die Blockadewirkung des geltenden Rechts: Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht fehlen Regelungen, die den Umstieg erleichtern, sodass der Widerspruch eines einzelnen Miteigentümers ein ganzes Haus bei Gas halten kann. Die anstehende Reform, die nach dem heißen Sommer den Einbau von Klimageräten und außen liegendem Sonnenschutz erleichtern soll, böte die Gelegenheit, auch Wärmepumpen einzubeziehen. Offen bleibt zudem das Auseinanderfallen von Investitionslast und Nutzen zwischen Vermieter und Mieter: Die Anlage zahlt der eine, die Heizrechnung der andere. Als Finanzierungsquellen werden die Einnahmen aus der nationalen CO₂-Bepreisung, bis zu 579 Millionen Euro aus dem EU-Klimasozialfonds bis 2032 mit einem Gebäudeanteil von 60 Prozent sowie der seit 2026 mögliche Spielraum bei den Budgetregeln von bis zu 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts jährlich genannt. Die Arbeiterkammer prognostiziert einen Anstieg der Netzgebühren für Gas bis 2039 auf das Dreizehnfache.

Quellen:

  • Die Presse, 09.10.2026 05:26 – <https://www.diepresse.com/41337629/oesterreich-heizt-sich-tiefer-in-die-abhaengigkeit>

Kärnten verbaut die Ersatzzahlung aus dem Baukartell in der Straßensanierung

Das Land Kärnten saniert ab 12. Oktober einen 500 Meter langen Abschnitt der L67 in der Gemeinde Frauenstein und wendet dafür 250.000 Euro auf. Das Geld stammt aus dem Ersatzbetrag, den das Land mit den am Baukartell beteiligten Unternehmen ausgehandelt hat. Zwischen 2002 und 2017 kam es in der österreichischen Bauwirtschaft zu illegalen Preisabsprachen, von denen auch das Land betroffen war; insgesamt wurden rund zwölf Millionen Euro an Wiedergutmachung vereinbart, von denen 7,5 Millionen Euro noch heuer verbaut werden sollen. Die Arbeiten laufen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und sollen bis Ende November abgeschlossen sein.

Der Fall ist für geschädigte Auftraggeber als Referenz brauchbar: Die Ansprüche aus den Absprachen wurden nicht prozessual durchgesetzt, sondern mit den beteiligten Unternehmen verhandelt und als Ersatzbetrag vereinbart.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41333276/baukartell-geld-fliesst-in-sanierung-der-wimitzer-strasse>

Seestadt Aspern: Zentralberufsschule auf 49.000 Quadratmetern ab September 2028

In der Seestadt entsteht eine Zentralberufsschule, die sieben Berufsschulen zusammenführt; sie erstreckt sich über mehrere Gebäudeteile und 49.000 Quadratmeter. Ab September 2028 sollen dort 7.500 Jugendliche unterrichtet werden, rund 2.500 davon gleichzeitig anwesend. Gebaut wird mit CO₂-reduziertem Zement und Geothermie, später kommt Photovoltaik dazu. Die Grundrisse bilden Arbeitswelten nach: eine Passage nach dem Vorbild eines Einkaufszentrums für den Einzelhandel, ein Bauhof für das Baugewerbe und drei Türme mit Büroflächen. Die Uferpromenade am See wird früher fertig – der bestehende Holzsteg wird derzeit Brett für Brett abgetragen und das Holz für Zwischennutzungen aufbereitet, ab Frühjahr 2027 soll der See wieder umrundbar sein. Die gleichzeitig entstehenden Wohnhäuser an der Promenade sollen ebenfalls 2028 fertig sein; die Entwicklung wächst nun Richtung Bahnhof Aspern Nord.

Quellen:

  • ORF.at, 09.10.2026 00:01 – <https://wien.orf.at/stories/3374485/>
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