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GEVEST-Pressespiegel vom 10.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Europäische Zentralbank entscheidet heute über den Leitzins; erwartet wird die zweite Anhebung des Jahres um einen Viertelprozentpunkt auf 2,5 Prozent, weil die Inflation im Euroraum im August auf 3,3 Prozent gestiegen ist. Auslöser sind die Energiepreise: Rohöl der Sorte Brent kostet wieder mehr als 100 Dollar je Fass, Erdgas in Amsterdam 78,50 Euro je Megawattstunde. Das Wirtschaftsforschungsinstitut meldet für das zweite Quartal ein Minus von 0,1 Prozent beim Bruttoinlandsprodukt, hält den Rückgang aber für einen statistischen Effekt; im Bauwesen geht es dagegen mit einer Ausnahme seit dem vierten Quartal 2020 bergab. Die EU-Kommission hat mit dem „Affordable Housing Act" einen einheitlichen Rahmen für die Beschränkung von Kurzzeitvermietungen vorgelegt. Und der Sozialausschuss des Nationalrats hat die steuerbegünstigte „Aktivpension" samt Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht.

Immobilien & Wohnrecht

EU-Kommission will Kurzzeitvermietung europaweit einheitlich regeln

Die EU-Kommission hat am Mittwoch mit dem „Affordable Housing Act" einen Vorschlag vorgelegt, der die Regeln für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen verschärft und zugleich europaweit vereinheitlicht. Kern des Entwurfs ist ein gemeinsamer Rahmen: Behörden können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, etwa wenn das Verhältnis von Immobilienpreisen zu Einkommen hoch ist. Einschränkungen müssen dann auf Fakten beruhen, notwendig sein und auf die betroffenen Gebiete beschränkt bleiben. Bisher gehen Städte wie Paris, Barcelona oder Venedig mit jeweils eigenen Regeln vor, was wiederholt zu Rechtsstreitigkeiten geführt hat. Bevor die Vorgaben gelten, müssen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament in den kommenden Monaten zustimmen.

Für Eigentümer und Verwalter ist die Richtung bereits absehbar, auch wenn der Text noch nicht beschlossen ist. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig hat angekündigt, den Vorschlag zum Anlass zu nehmen, die Wiener Regeln für Kurzzeitvermietung weiter zu verschärfen. Wer Wohnungen in Wien oder in touristisch stark nachgefragten Lagen kurzfristig vermietet, sollte die bestehenden Widmungs- und Anzeigepflichten jetzt prüfen; ein Gebietsbeschluss nach dem künftigen Muster würde bestehende Nutzungen nicht automatisch schützen. Der Lobbyverband der Plattformen warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 15:51 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339133/eu-kommission-plant-sch228rfere-regeln-f252r-airbnb-co?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 17:54 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41233090/obergrenzen-fuer-vermietung-eu-plant-schaerfere-regeln-fuer-airbnb>
  • Kurier, 09.09.2026 15:59 – <https://kurier.at/wirtschaft/immo/regeln-kurz-vermietung-wohnen-miete-plattform-schluessel-box/403189664>

Alpenland übernimmt die Rossmarkthöfe in St. Pölten

Der gemeinnützige Bauträger Alpenland hat das Bieterverfahren im Zuge der Insolvenzabwicklung der Süba AG für sich entschieden und übernimmt damit das Quartiersprojekt „Rossmarkthöfe" am St. Pöltner Rathausplatz. Das Areal auf dem früheren Leiner-Grundstück misst gut 9.000 Quadratmeter; Alpenland rechnet mit einer Bruttogeschoßfläche von mindestens 22.500 Quadratmetern und einem Schwerpunkt auf leistbarem Wohnen, daneben sind ein Hotel sowie Büro- und Gewerbeflächen vorgesehen. Die Gewichtung der Nutzungen soll erst im weiteren Planungsprozess festgelegt werden. Mit der Stadt bestehen bereits Rahmenbedingungen in Form eines Raumordnungsvertrags, Gespräche über die konkrete Ausgestaltung sollen in den kommenden Monaten folgen.

Das Projekt hat bereits zwei Entwickler überlebt: Es geht auf die Signa Holding zurück, wurde 2022 an die Süba verkauft und lag nach deren Insolvenz still. Für die Praxis ist die Konstellation lehrreich – ein bestehender Raumordnungsvertrag überdauert den Eigentümerwechsel und bildet die Verhandlungsgrundlage für den Erwerber. Wer Grundstücke aus Insolvenzmassen erwirbt, sollte den Stand solcher Verträge und die daraus folgenden Verpflichtungen vor Abgabe eines Anbots klären.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 12:30 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339044/alpenland-uebernimmt-projekt-rossmarkthoefe-st-poelten?ref=rss>

Eigentumswohnungen: Innsbruck mehr als doppelt so teuer wie St. Pölten

Ein Vergleich der Preise für Eigentumswohnungen in den österreichischen Städten weist Innsbruck als teuerstes Pflaster aus: Dort werden bis zu 12.000 Euro je Quadratmeter verlangt. Der Durchschnittspreis je Quadratmeter liegt in Innsbruck mehr als doppelt so hoch wie in St. Pölten, das am unteren Ende der Skala steht.

Für die Bewertung von Beständen ist vor allem die Spreizung zwischen den Landeshauptstädten von Interesse: Sie ist größer als der Abstand zwischen guten und einfachen Lagen innerhalb einer Stadt. Bei Ankaufsentscheidungen und bei der Aktualisierung von Verkehrswerten bleibt der Standortvergleich damit die gewichtigere Größe.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 11:58 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41246393/so-teuer-sind-eigentumswohnungen-in-oesterreichs-staedten>
  • Kurier, 09.09.2026 13:06 – <https://kurier.at/wirtschaft/eigentumswohnungen-innsbruck-am-teuersten-oesterreich-immopreise-vergleich/403189599>

Leerstand und Wohnungstausch: zwei Instrumente, die kaum genutzt werden

In Österreich stehen nach einer Aufstellung von Fachleuten aus Raumplanung und Ökonomie rund 230.000 Wohnungen leer, während Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich stärker gestiegen sind als die Einkommen. Neun Prozent der Bevölkerung bewohnen mehr als 80 Quadratmeter pro Kopf und beanspruchen damit ein Viertel des gesamten Wohnraums. Vorgeschlagen werden eine zweckgebundene Leerstandsabgabe, die konsequente Umsetzung der bestehenden Regeln zur Besteuerung von Zweit- und Drittwohnsitzen sowie eine Förderung des Umbaus von Ein- zu Mehrfamilienhäusern.

Praktisch bedeutsam ist der Hinweis auf den im Mietrecht bereits verankerten Wohnungstausch, bei dem zwei Haushalte Wohnungen und Mietverhältnisse wechselseitig übernehmen. Genutzt wird er kaum, weil die Voraussetzungen weit auslegbar sind: Verlangt werden ein „wichtiger Grund" und die „Zumutbarkeit für die Vermieterin", und der Schutz vor Mieterhöhungen ist begrenzt. Für Vermieterseite und Verwaltung heißt das: Tauschbegehren sind selten, aber wenn sie kommen, entscheidet die Auslegung dieser beiden unbestimmten Begriffe über das Ergebnis – eine dokumentierte Prüfung im Einzelfall ist der sicherere Weg als eine pauschale Ablehnung.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 07:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338892/grundrecht-auf-wohnen-statt-leer-stehende-wohnungen?ref=rss>

Urteil im Prozess um Immobilienverkäufe des Integrationsfonds erwartet

Am Wiener Straflandesgericht wird am Donnerstag der Prozess um mehrere mutmaßlich zu günstig veräußerte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds fortgesetzt. Angeklagt sind fünf Personen, darunter ein früherer Geschäftsführer des Fonds, sowie zwei Verbände wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung und Beteiligung daran. Der Schaden soll mehr als zehn Millionen Euro betragen. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung könnte ein Urteil ergehen.

Für Organe öffentlicher und gemeinnütziger Rechtsträger ist der Ausgang von Interesse, weil es um die Preisfindung beim Verkauf von Liegenschaften geht. Wo kein Marktverfahren durchgeführt wird, trägt das entscheidende Organ die Beweislast dafür, dass der erzielte Preis angemessen war – ein aktuelles Bewertungsgutachten und ein nachvollziehbar dokumentiertes Verfahren sind der übliche Schutz.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 21:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41248460/oeif-immobilien-prozess-vor-abschluss>

Wirtschaft & Konjunktur

Zinsentscheidung: zweite Anhebung des Jahres auf 2,5 Prozent erwartet

Die Europäische Zentralbank wird ihren Leitzins am Donnerstag aller Voraussicht nach um 0,25 Prozentpunkte auf 2,50 Prozent anheben. Die von Bloomberg befragten Volkswirte erwarten diesen Schritt nahezu einhellig, an den Terminmärkten ist er fest eingepreist. Es wäre die zweite Anhebung des Jahres nach jener von Mitte Juni, die ihrerseits die erste seit September 2023 war. Der Rat tagt ausnahmsweise in Berlin. Hintergrund ist die Inflation im Euroraum, die im August von 2,9 auf 3,3 Prozent gesprungen ist, getrieben von teureren Treibstoffen und Heizöl. Mehrere Ratsmitglieder, darunter Martin Kocher und Isabel Schnabel, haben sich für eine weitere Straffung ausgesprochen.

Für Kreditnehmer bedeutet der Schritt, dass variable und neu abgeschlossene Finanzierungen teurer werden; bei Sparguthaben ist dagegen wenig zu erwarten. Der Grund liegt in der Überschussliquidität des Bankensektors, die zur Jahresmitte 2026 fast 2,2 Billionen Euro betrug: Solange die Institute kaum um Kundeneinlagen konkurrieren müssen, geben sie höhere Zinsen nicht weiter. Bei den meisten großen heimischen Banken steht bei täglich fälligen Einlagen weiterhin eine Null vor dem Komma, obwohl die Institute für ihre eigenen Einlagen bei der Notenbank bald 2,5 Prozent erhalten. Beim derzeitigen Einlagensatz von 2,25 Prozent ergeben sich daraus für heuer Zinszahlungen von fast 49 Milliarden Euro an die Banken der Eurozone. Die angekündigte Anhebung der unverzinsten Mindestreserve von einem auf zwei Prozent der Kundeneinlagen ist weiterhin nicht umgesetzt.

Für die Finanzierungsplanung heißt das: Wer variabel finanziert ist, sollte den Zinsaufwand für 2027 mit mindestens 2,5 Prozent Referenzsatz kalkulieren und prüfen, ob die Begründung der Notenbank auf weitere Schritte hindeutet.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 10.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41248466/die-ezb-blickt-der-zweiten-zinserhoehung-in-diesem-jahr-entgegen>
  • Der Standard, 10.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339091/wenn-die-ezb-die-zinsen-erhoeht-erhalten-die-banken-risikolose-milliardengewinne?ref=rss>
  • Kurier, 09.09.2026 16:55 – <https://kurier.at/wirtschaft/oelpreis-brent-iran-hormus-ezb-leitzinsen-zentralbank/403189683>

Wirtschaftsleistung leicht rückläufig, Bauwesen weiter im Abwärtstrend

Das Bruttoinlandsprodukt ist im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,1 Prozent geschrumpft, nach sechs Zuwächsen in Folge. Das Wirtschaftsforschungsinstitut wertet den Rückgang als statistischen Effekt: Er geht auf einen kräftigen Anstieg der Gütersubventionen bei gleichzeitig markantem Rückgang der Gütersteuern zurück, während die Bruttowertschöpfung um 0,1 Prozent zulegte. Von einer Konjunkturabschwächung sei daher nicht auszugehen; für die kommenden Monate wird eine Aufhellung erwartet, weil sich wichtige Vorlaufindikatoren im August auf breiter Front verbessert haben.

Für die Bauwirtschaft fällt der Befund deutlich weniger freundlich aus. Auf der Angebotsseite bleibt die Zweiteilung bestehen: Die Herstellung von Waren verzeichnete moderate Zuwächse, im Bauwesen geht es dagegen – mit Ausnahme des ersten Quartals 2025 – bereits seit dem vierten Quartal 2020 bergab. Nachfrageseitig zeigt sich dasselbe Bild: Die Ausrüstungsinvestitionen für Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen legten deutlich zu, die Bauinvestitionen schrumpften. Die Beschäftigung stagnierte nahezu, die Arbeitslosenquote liegt seit Juni 2026 auf einem mehrjährigen Höchststand.

Wer Kapazitäten in Bauleistungen plant, sollte die angekündigte Aufhellung daher nicht auf das eigene Gewerk übertragen: Sie stützt sich auf die Industriekonjunktur, und die Bauinvestitionen laufen ihr seit sechs Jahren entgegen.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 16:40 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339138/sondereffekt-bremste-wirtschaftsleistung-im-2-quartal?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 09:26 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41245785/leichter-daempfer-fuer-die-wirtschaft-aber-aufhellung-in-sicht>

Senkung der Lohnnebenkosten 2028: der größere Teil bleibt im Unternehmen

Der aggregierte Satz der Lohnnebenkosten liegt derzeit bei 29,56 Prozent des Bruttoentgelts, nach 31,34 Prozent Mitte der 2000er-Jahre. Ab 2028 soll der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,7 auf 2,7 Prozent sinken, was Arbeitgeber zunächst um rund zwei Milliarden Euro entlastet. Zur Gegenfinanzierung entfällt unter anderem die Befreiung der über Sechzigjährigen vom Beitrag, was etwa 0,5 Milliarden Euro einbringt; unter dem Strich bleibt eine Senkung von rund 1,5 Milliarden Euro oder 0,65 Prozent der gesamten Lohn- und Gehaltssumme.

Entscheidend für die Frage, wer davon profitiert, ist nach neueren Forschungsergebnissen die Kopplung zwischen Beitrag und individuellem Leistungsanspruch. Abgaben mit enger Kopplung – etwa die Pensionsversicherung – werden binnen fünf bis sechs Jahren nahezu vollständig über die Löhne auf die Beschäftigten überwälzt; bei Abgaben ohne solche Kopplung liegt der Überwälzungsgrad bei nur 16 Prozent. Da der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds nicht gekoppelt ist, bleiben von jedem Euro Senkung rund 84 Cent im Unternehmen. Nach Abschluss aller Anpassungen ergibt das eine dauerhafte Entlastung von etwa 1,25 Milliarden Euro jährlich; für die Beschäftigten bleibt per Saldo eine leichte Mehrbelastung.

Teuer wird es dagegen bei älteren Beschäftigten. Der Entfall der Befreiung kostet den Arbeitgeber bei einem durchschnittlich verdienenden 60-Jährigen rund 1.610 Euro im Jahr, dazu kommen ab 2027 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Insolvenzsicherung von 3,05 Prozent, also weitere rund 1.780 Euro. Kollektivverträge und senioritätsabhängige Lohnsysteme lassen kaum zu, das über niedrigere Löhne auszugleichen. Wer ältere Mitarbeiter beschäftigt, sollte diese Beträge bereits in die Personalplanung für 2027 und 2028 aufnehmen – sie fallen ein Jahr vor der Entlastung an.

Quellen:

  • Die Presse, 09.09.2026 21:23 – <https://www.diepresse.com/41247706/lohnnebenkosten-in-oesterreich-wer-profitiert-von-ihrer-senkung>

Zwei Insolvenzen in der Bau- und Sanierungsbranche

Für das Grazer Bauunternehmen „Fleissner + Partner" wurde der Sanierungsplan mehrheitlich angenommen; die Gläubiger hatten Forderungen von 5,4 Millionen Euro angemeldet. Über die „H2O Schadens-Service GmbH" aus Klagenfurt, einen Spezialisten für Wasserschadensanierung, wurde am Mittwoch ein Konkursverfahren eröffnet, betroffen sind vier Dienstnehmer.

Beide Fälle betreffen Gewerke, die typischerweise in laufende Bau- und Instandsetzungsvorhaben eingebunden sind. Bei angenommenem Sanierungsplan läuft der Betrieb weiter, offene Forderungen aus der Zeit davor werden aber nur quotenmäßig bedient; bei einem Konkursverfahren ist auch die Fortführung offen. Wer eines der Unternehmen beauftragt hat, sollte den Stand der eigenen Anzahlungen und der Gewährleistungsrücklässe prüfen und offene Leistungen bis zur Klärung nicht weiter vorfinanzieren.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 07:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41244260/nach-insolvenz-so-soll-grazer-bauunternehmen-gerettet-werden>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 15:31 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41247645/wasserschaden-spezialist-aus-klagenfurt-schlittert-in-die-pleite>

Signa: Dienstverträge als Beleg für faktische Geschäftsführung

Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts haben die Anstellungsbedingungen von René Benko in der Signa-Gruppe ausgewertet. Danach blieb sein Dienstvertrag unverändert, als er Mitte 2013 von der Geschäftsführung der Signa Holding in den ausschließlich beratenden Beirat wechselte; die Bedingungen wurden 2021 sogar erweitert. Das Monatsentgelt stieg wertangepasst auf 60.480,80 Euro, die Vererbbarkeit eines Jahresentgelts an die Kinder blieb ebenso bestehen wie Dienstwagen, Chauffeure und zehn Wochen Urlaub; neu hinzu kamen Sicherheitspersonal sowie eine Dienstwohnung und ein Diensthaus. Aus der Prämie von 2,5 Prozent des Holding-Ergebnisses flossen zwischen 2017 und 2021 mehr als 64 Millionen Euro. Die Ermittler sehen darin die Bestätigung, dass Benko weiterhin als faktischer Geschäftsführer tätig war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft ihm zusätzlich vor, auf dem Gesellschafterbeschluss zu diesem Vertrag einen Tag vor der Insolvenzanmeldung drei Unterschriften nachträglich eingefügt zu haben. Sein Anwalt weist die Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Für die Praxis liegt der Kern nicht im Strafverfahren, sondern in der Beweisführung: Aus Anstellungsbedingungen wird auf die tatsächliche Rolle geschlossen. Wer aus einer Geschäftsführung in ein Beratungs- oder Beiratsmandat wechselt, sollte den Dienstvertrag entsprechend anpassen – bleiben Entgelt, Sachbezüge und Prämienregelung unverändert, spricht das im Haftungsfall für eine fortdauernde faktische Leitung. Bemerkenswert ist auch, dass der ursprüngliche Vertrag auf beiden Seiten von derselben Person unterzeichnet war; solche Insichgeschäfte brauchen einen wirksamen Gesellschafterbeschluss, und dessen Fehlen fällt spätestens in der Insolvenz auf.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 16:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339011/zehn-wochen-urlaub-vererbbares-einkommen-wie-benkos-dienstvertrag-aussah?ref=rss>

Streit über Arbeitszeitverkürzung: die Zahlen selbst sind umstritten

Der Interregionale Gewerkschaftsrat Bodensee hat bei einem Treffen in Bregenz kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich, eine Vier-Tage-Woche und ein Recht auf Nichterreichbarkeit gefordert. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung lehnen eine generelle Verkürzung ab und verweisen auf Arbeitskräftemangel, schwache Produktivitätsentwicklung und höhere Kosten. Nach Angaben der Wirtschaftskammer liegt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in Österreich im Schnitt bei 29,4 Stunden pro Woche.

Abweichung zwischen den Medien: Der Gewerkschaftsbund hält dieser Zahl entgegen, dass sie Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gemeinsam erfasst; Vollzeitbeschäftigte kämen nach Angaben der EU-Kommission auf durchschnittlich 40,7 Wochenstunden.

Für die Personalplanung ist weniger der Grundsatzstreit von Belang als die Bezugsgröße dahinter. Wer Arbeitsvolumen kalkuliert, sollte prüfen, welche der beiden Zahlen der eigenen Belegschaft entspricht – bei hoher Teilzeitquote liegen zwischen den Werten mehr als zehn Wochenstunden je Kopf.

Quellen:

  • ORF.at, 09.09.2026 19:20 – <https://vorarlberg.orf.at/stories/3370529/>

Steuer- & Unternehmensrecht

„Aktivpension": Steuerfreibetrag ab 2027, höhere Beiträge für Dienstgeber

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat ein Paket aus 16 Gesetzesnovellen beschlossen, dessen Kern ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr für Personen ist, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und weiterarbeiten – neben der Pension oder unter Aufschub. Gelten soll die Begünstigung ab 1. Jänner des kommenden Jahres für unselbstständig Beschäftigte wie für Selbstständige. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, für Frauen gilt bis 2033 eine Einschleifregelung beginnend mit 34 Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr, verliert im Gegenzug aber die besondere Höherversicherung. Der Bund veranschlagt die Kosten mit 370 Millionen Euro jährlich.

Für Arbeitgeber ist die Kehrseite bedeutsam: Für Beschäftigte über 65 sind künftig die vollen statt bisher der halben Pensionsbeiträge zu zahlen. Wer ältere Mitarbeiter über das Regelpensionsalter hinaus beschäftigt, sollte die Personalkosten für 2027 daher neu rechnen – die Entlastung liegt auf der Seite der Beschäftigten, die Mehrkosten auf jener des Betriebs. Nach den Beispielen des Sozialsprechers der Kanzlerpartei reicht der Vorteil für Beschäftigte von 1.630 Euro im Jahr bei 500 Euro monatlichem Zuverdienst bis zu 8.296 Euro bei je 3.000 Euro Pension und Einkommen; er steigt also mit dem Verdienst.

Das Paket enthält außerdem Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, die ein Jahr später wirksam werden. Ab 2028 sollen Beschäftigte Abfertigungsansprüche in einer Vorsorgeveranlagungsgemeinschaft bei einer betrieblichen Vorsorgekasse veranlagen und für eine lebenslange Zusatzpension nutzen können; auch die kostenfreie Übertragung erworbener Anwartschaften in eine Pensionskasse wird möglich. Ruhende Konten bei Vorsorgekassen werden automatisch mit einem aktiven Konto zusammengeführt, und die Kosten der Vermögensverwaltung sinken von maximal 0,8 auf 0,6 Prozent der veranlagten Gelder.

Quellen:

  • ORF.at, 09.09.2026 21:55 – <https://orf.at/stories/3441702/>
  • Der Standard, 09.09.2026 15:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339057/steuerbonus-fuer-arbeitende-pensionisten-warum-die-oevp-an-erfolg-glaubt?ref=rss>
  • Kurier, 09.09.2026 19:20 – <https://kurier.at/politik/inland/steuerbeguenstigte-aktivpension-zuverdienst-sozialausschuss/403189703>

Mündelgeld: Aktien sind zulässig, aber nur mit Zustimmung des Gerichts

Rund um den Vorschlag eines „Zukunftsdepots", auf dem für Kinder bis zu 5.000 Euro jährlich steuerfrei veranlagt werden könnten, wird die geltende Rechtslage für Mündelgeld häufig zu eng dargestellt. Nach den §§ 215 ff ABGB ist das Geld eines minderjährigen Kindes „sicher und möglichst fruchtbringend" anzulegen. Neben als Mündelgeld deklarierten Spareinlagen mit eigenem Deckungsstock, österreichischen Staatsanleihen und bundesgarantierten Schuldverschreibungen sowie inländischen Liegenschaften ist nach § 220 ABGB auch jede andere Veranlagung zulässig, wenn sie „nach den Verhältnissen des Einzelfalls den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht"; auf Risikostreuung ist dabei „tunlichst" zu achten. Aktienbeimischungen kommen damit je nach Veranlagungsdauer durchaus in Betracht. Der Oberste Gerichtshof hat den Maßstab bereits 2010 (7 Ob 29/10f) darauf gelegt, dass dem Kind sein Vermögen bei Volljährigkeit möglichst ungeschmälert zu übergeben ist – ein Sparbuch über achtzehn Jahre erfüllt diesen Auftrag wegen des sicheren Realverlusts gerade nicht.

Die praktische Hürde liegt im Verfahren: Eltern dürfen solche Veranlagungen nicht eigenmächtig vornehmen, es braucht die Zustimmung des Pflegschaftsgerichts, sonst ist das Geschäft schwebend unwirksam. Das Gericht wiederum muss nach § 132 Abs 2 Außerstreitgesetz einen Sachverständigen beiziehen. Für Vermögensverwaltung und Nachlassabwicklung heißt das: Erbt oder erhält ein Kind Geld, gehört die gerichtliche Genehmigung von Anfang an in den Zeitplan. Für ein Depot für jedes Kind wäre dieses Verfahren nicht zu bewältigen; ohne gesetzliche Ausnahme bleibt der Vorschlag daher nicht umsetzbar.

Quellen:

  • Die Presse, 09.09.2026 11:43 – <https://www.diepresse.com/41245475/im-namen-der-kinder-geld-anlegen-aktien-sind-auch-jetzt-nicht-tabu>

Kapsch: Lizenzgebühren an die Eigentümerfamilie werden halbiert

Bei der Hauptversammlung des börsennotierten Mautanbieters Kapsch Trafficcom stand am Mittwoch die Verrechnung von Lizenzgebühren für die Nutzung des Familiennamens im Mittelpunkt. Dem Konzern werden dafür 0,5 Prozent des Nettoumsatzes in Rechnung gestellt, zuletzt 2,2 Millionen Euro, in den beiden Jahren davor drei beziehungsweise 2,7 Millionen Euro; bezahlt werden konnte die Lizenz zuletzt nicht laufend, was sich in steigenden Verbindlichkeiten niederschlug. Die Vereinbarung stammt aus dem Jahr 2003. Künftig soll der Satz auf 0,25 Prozent halbiert werden. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 sank von rund 530 auf 431 Millionen Euro, der Verlust weitete sich auf fast 19 Millionen Euro aus, die Bilanz musste um fünf Millionen Euro korrigiert werden.

Die Banken haben eine Stillhaltevereinbarung bis März 2028 gewährt, während der keine Kredite zu tilgen sind; sie kostet allein an Restrukturierungsgebühr 0,75 Prozent oder rund 1,5 Millionen Euro und ist mit einem Dividendenverbot, der Bestellung eines Sanierungsexperten als Finanzvorstand und der Verpfändung der Familienanteile von rund 60 Prozent verbunden. Ein Aktionärsvertreter kündigte an, die Frage der Haftung für die Lizenzzahlungen weiterzuverfolgen.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer familiengeführter Unternehmen ist das ein naheliegender Prüfpunkt: Entgelte an nahestehende Personen halten nur stand, wenn sie einem Fremdvergleich entsprechen und auch bei angespannter Lage tatsächlich bedient werden können. Werden sie stattdessen stehen gelassen und als Verbindlichkeit fortgeschrieben, verschiebt sich das Thema von der Angemessenheit zur Haftung.

Quellen:

  • Die Presse, 09.09.2026 18:48 – <https://www.diepresse.com/41245716/georg-kapsch-und-familie-zogen-jahrelang-millionen-aus-sanierungsbeduerftigem-konzern>

ORF-Finanzierung: Vorschlag einer gewinnabhängigen Abgabe für Unternehmen

Vor dem zweitägigen Forum des Medienministeriums zur künftigen Gestalt des ORF liegen nun mehrere Finanzierungsmodelle nebeneinander. Neu ist der Vorschlag des Stiftungsrats Leonhard Dobusch, den Beitrag durch eine zweckgebundene, über das Steuersystem eingehobene Abgabe nach finnischem Vorbild zu ersetzen: natürliche Personen zahlten nach Einkommen, Kapitalgesellschaften nach Gewinn, und zwar zu gleichen Teilen. Nach seiner Rechnung entfielen damit von den zuletzt rund 742 Millionen Euro Beitragseinnahmen etwa 371 Millionen auf Unternehmen – bislang kommen von dort rund 55 Millionen Euro. Ein Unternehmen mit einer Körperschaftsteuerschuld von 100.000 Euro käme auf rund 3.130 Euro, was bei einem Steuersatz von 23 Prozent einer Zusatzbelastung von etwa 0,72 Prozent des Gewinns entspräche.

Die übrigen Positionen bleiben unvereinbar. Die Kanzlerpartei tritt für eine Finanzierung aus dem Bundesbudget nach norwegischem Vorbild ein und begründet das mit dem Eindruck in der Bevölkerung, „ausgesackelt" zu werden; die Neos halten die Haushaltsabgabe für die beste unter den schlechten Lösungen, weil sich der ORF sonst stärker an der Politik orientiere; die Grünen verlangen eine verfassungsrechtliche Absicherung samt Wertsicherung sowie verschärfte Compliancevorschriften; die Freiheitlichen wollen den Beitrag abschaffen und das Budget auf 500 bis 600 Millionen Euro halbieren. Die derzeit gestrichenen 93 Millionen Euro Bundeszuschuss ab 2027 will der ORF beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen.

Für Betriebe ist der Ausgang keine Frage der Medienpolitik, sondern der Abgabenlast. Derzeit wird der Beitrag als eigene Abgabe je Standort vorgeschrieben; sowohl die Budgetfinanzierung als auch das Modell einer gewinnabhängigen Abgabe würden diese Position ersetzen – im zweiten Fall mit einer deutlich höheren Belastung ertragsstarker Kapitalgesellschaften. Eine Festlegung ist vor Abschluss der geplanten Gesetzesnovelle nicht zu erwarten.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 15:30 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339123/stiftungsrat-dobusch-will-steuerfinanzierung-fuer-orf-einkommensabhaengig?ref=rss>
  • Der Standard, 09.09.2026 10:11 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339035/oevp-general-hat-sorge-vor-emotionaler-trennung-zwischen-orf-und-bevoelkerung?ref=rss>
  • Der Standard, 09.09.2026 18:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339108/fassungslos-ueber-gier-gruene-maurer-verlangt-verschaerfte-orf-compliance?ref=rss>
  • Der Standard, 09.09.2026 14:16 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339115/wenn-der-orf-zum-budgetposten-wird?ref=rss>

Energie & Bau

Öl über 100 Dollar, Gas nahe 80 Euro – Betriebskosten unter Druck

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent ist am Mittwoch wieder über 100 US-Dollar je Fass gestiegen, Erdgas notierte an der Börse in Amsterdam bei 78,50 Euro je Megawattstunde und damit so hoch wie nie seit Beginn des Iran-Kriegs; höher lag der Gaspreis zuletzt 2022. Auslöser ist die neuerliche Eskalation in der Straße von Hormus, durch die vor dem Krieg täglich ein Fünftel der weltweiten Öltransporte lief und die weiterhin weitgehend blockiert ist. Das Jahreshoch liegt bei rund 126 Dollar, erreicht Ende April. Als zweiter Treiber wirkt die Rückkehr chinesischer Käufer an den Spotmarkt: Nachdem China zeitweise auf eigene Reserven zurückgegriffen hatte, notiert der Shanghaier Kontrakt wieder über Brent, was Ladungen aus Afrika, Kanada und Lateinamerika verteuert. Analysten von Goldman Sachs halten 120 Dollar für möglich.

Für die Bewirtschaftung von Liegenschaften ist die Kette bis zur Betriebskostenabrechnung kurz: Höhere Öl- und Gaspreise verteuern das Heizen unmittelbar, über den Einsatz von Gaskraftwerken steigen zusätzlich die Strompreise, und die Erzeugerpreise übersetzen sich mit Verzögerung in die Verbraucherpreise. Für die kommende Heizperiode ist daher mit spürbar höheren Vorschreibungen zu rechnen; auch die Treibstoff- und Gaspreise dürften im Herbst hoch bleiben, wobei neben dem Rohölpreis die Knappheit bei Diesel als Preistreiber genannt wird. Gegenläufig wirken in Österreich die verlängerte Spritpreisbremse und die Verpflichtung der Tankstellen, Preissenkungen bei den internationalen Notierungen rasch weiterzugeben.

Quellen:

  • Der Standard, 09.09.2026 09:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339042/oelpreis-wieder-ueber-100-dollar-gaspreis-kratzt-an-80-euro-marke?ref=rss>
  • Die Presse, 09.09.2026 10:16 – <https://www.diepresse.com/41245969/angriffe-im-nahen-osten-treiben-preise-fuer-oel-und-gas-in-die-hoehe>
  • Der Standard, 09.09.2026 13:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339082/oelpreis-steigt-auf-100-dollar-china-setzt-die-usa-unter-druck-trump-schwitzt?ref=rss>
  • Kurier, 09.09.2026 10:24 – <https://kurier.at/wirtschaft/oelpreis-brent-100-dollar-gaspreis-erdgas-80-euro/403189565>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 10:20 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41245879/oelpreis-ueber-100-dollar-werden-tanken-und-heizen-noch-teurer>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 10.09.2026 06:05 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/die-treibstoff-und-gaspreise-werden-im-herbst-hoch-bleiben;art15,4210311#ref=rss>

Angriffe auf sibirische Erdgasanlagen treffen erstmals das Fördergebiet

Ukrainische Spezialkräfte haben am Mittwoch nach eigenen Angaben zwei russische Anlagen der Gaskondensatindustrie in Westsibirien angegriffen – in Nowy Urengoi und im Bezirk Purowski in der Jamal-Nenzen-Region, dem Zentrum der russischen Erdgasproduktion, rund 3.000 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt. Nach Angaben des Gouverneurs brannte nach einem Drohnenangriff eine Industrieanlage; es war der erste derartige Angriff auf diese Region. Tote oder Verletzte gab es nicht, das Ausmaß der Schäden wird ermittelt.

Neben der Straße von Hormus ist damit ein zweites Fördergebiet von Kampfhandlungen betroffen. Für die Beschaffung heißt das, dass die derzeit hohen Gasnotierungen nicht allein von der Lage im Nahen Osten abhängen: Ein Ausweichen auf andere Bezugsquellen verringert das Preisrisiko weniger, als es die geografische Streuung nahelegt. Bei anstehenden Lieferverträgen für die Heizsaison ist das ein Argument für kürzere Bindungsfristen.

Quellen:

  • Die Presse, 10.09.2026 06:18 – <https://www.diepresse.com/41248495/ukraine-attackiert-russische-erdgasanlagen-in-sibirien>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 19:20 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41248358/russland-drohnenangriff-loest-brand-in-erdgas-metropole-aus>

EU-Rechnungshof: Energiewendeprogramm stockt, Österreich meldet unvollständig

Vom 2022 gestarteten Programm REPowerEU, das die Union unabhängiger von russischen fossilen Brennstoffen machen und den Umstieg beschleunigen soll, zieht der Europäische Rechnungshof eine ernüchternde Bilanz. Die 27 Mitgliedstaaten haben nicht einmal ein Fünftel der zusätzlich nötigen Investitionen von 300 Milliarden Euro mobilisiert; die bereitgestellten Mittel wurden bisher kaum in Anspruch genommen. Die Kommission kann den Fortschritt nur mittelbar über die zweijährlichen Berichte zu den nationalen Energie- und Klimaplänen prüfen, und auch das nur eingeschränkt: Den Bericht 2025 legten lediglich drei Staaten fristgerecht vor, vier Staaten – darunter Österreich – hatten bis Dezember 2025 den vollständigen Bericht samt allen 23 Anhängen noch nicht übermittelt. In acht von neun geprüften Berichten fanden sich Unstimmigkeiten; vier Staaten, auch Österreich, übermittelten die Tabelle zur Finanzberichterstattung ohne Zahlen.

Wer Sanierungs- und Umstellungsvorhaben plant und dabei auf europäische Mittel kalkuliert, sollte den Befund als Warnung lesen: Die Mittel sind vorhanden, der Abruf hakt an der nationalen Umsetzung. Bei der Zeitplanung von Förderansuchen ist daher eher mit Verzögerungen als mit einer raschen Ausschöpfung zu rechnen.

Quellen:

  • ORF.at, 09.09.2026 17:13 – <https://orf.at/stories/3441687/>
  • Kleine Zeitung, 09.09.2026 17:06 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41248150/eu-rechnungshof-eu-von-energiewende-weit-entfernt>

380-kV-Ausbau zwischen Nordburgenland und Niederösterreich

Zwischen Sarasdorf bei Bruck an der Leitha und Zurndorf im Bezirk Neusiedl am See werden die bestehenden 220-kV-Leitungen abgebaut und durch 380-kV-Leitungen ersetzt; das Netz stammt teilweise aus den 1960er-Jahren und ist an der Grenze der Leistungsfähigkeit. In Parndorf entsteht in der Nähe des Outlet-Centers ein neues Umspannwerk, für das rund 30 Hektar Grund benötigt werden; in der ersten Ausbaustufe soll sich die Übertragungskapazität verdoppeln. Betreiber sind die Austrian Power Grid und die Netz Burgenland. Begründet wird das Vorhaben mit der Versorgungssicherheit, dem Transport von Wind- und Sonnenstrom sowie dem gestiegenen Verbrauch durch das Bevölkerungswachstum der Region. Die Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist für Ende kommenden Jahres geplant, Baubeginn 2030, Fertigstellung 2035. Zwölf Bürgerveranstaltungen beginnen am 14. September in Nickelsdorf.

Für Grundeigentümer entlang der Trasse und im Umfeld von Parndorf beginnt damit die Phase, in der Servitute und Grundeinlösen verhandelt werden – noch vor der Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verhandlungsposition am besten ist. Für Projektentwickler mit Einspeisevorhaben in der Region ist umgekehrt maßgeblich, dass die zusätzliche Kapazität erst ab 2035 zur Verfügung steht.

Quellen:

  • ORF.at, 10.09.2026 06:20 – <https://burgenland.orf.at/stories/3370489/>

 

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