GEVEST-Pressespiegel vom 10.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesverwaltungsgericht hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung des ORF-Beitrags für Unternehmen und ruft den Verfassungsgerichtshof an: Betriebe mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden werden durch die mehrfache Anwendung der Staffelung höher belastet als Betriebe mit allen Standorten in einer Gemeinde. Binnen zehn Tagen haben zwei große offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen beschränkt; Auslöser sind die ab Jänner 2027 geltenden Behaltefristen. Im Altbau wird nach Berechnungen der Arbeiterkammer im Schnitt um 27 Prozent zu viel Miete gezahlt, insgesamt rund 168 Millionen Euro im Jahr – rückforderbar bis zu zehn Jahre rückwirkend. Durch Phishing entstand heuer bereits ein Schaden von 19 Millionen Euro bei 5.000 angezeigten Fällen. Und in Osttirol hat eine Petition von 57 Prozent der Wahlberechtigten ein Windkraftprojekt beendet, das der Gemeinde jährlich mindestens 430.000 Euro gebracht hätte.

Immobilien & Wohnrecht

Offene Immobilienfonds: zweiter Fonds beschränkt die Rücknahme von Anteilen

Der Erste Immobilienfonds hat am Freitag das Liquiditätsmanagement-Instrument aktiviert. Rücknahmeaufträge werden damit vorübergehend nur noch anteilig nach einer jeweils ermittelten Ausführungsquote ausgeführt; je mehr Verkaufsorders eingehen, desto niedriger fällt die Quote aus. Begründet wird der Schritt mit dem Schutz des Fondsvermögens und der Wahrung der Interessen aller Anleger: Es sind nicht genug flüssige Mittel vorhanden, weil sich die Immobilien nicht rasch genug oder nicht zu zufriedenstellenden Preisen veräußern lassen. Die Gesellschaft plant zusätzliche Verkäufe und will die Rückgabeaufträge künftig wieder vollständig ausführen. Der 2008 aufgelegte Fonds ist auf Wohnimmobilien spezialisiert, investiert daneben in Büro- und Gewerbeflächen, hat ein Volumen von knapp einer Milliarde Euro und erzielte in den vergangenen zehn Jahren eine durchschnittliche Wertentwicklung von zwei Prozent. Anfang Oktober hatte bereits der größte offene Immobilienfonds des Landes denselben Schritt gesetzt.

Der Auslöser ist regulatorischer Natur. Ab Jänner 2027 gelten neue Behaltefristen, Anleger müssen sich also für einen bestimmten Zeitraum an den Fonds binden; die zugrundeliegende Gesetzesänderung stammt bereits aus 2021. Dazu kommt, dass das gestiegene Zinsniveau andere Veranlagungen attraktiver gemacht hat. Der Interessenverband für Anleger nennt es besorgniserregend, dass zwei bedeutende Fonds binnen zehn Tagen zu solchen Maßnahmen greifen, und wirft die Frage auf, ob ein regulatorisch ausgelöster Vorzieheffekt einen Ansturm auf die Immobilienfonds ausgelöst habe; er warnt vor einem Vertrauensproblem für die gesamte Branche.

Für die Branche ist die Rückkoppelung auf den Markt das Wesentliche. Wenn zwei Fonds mit zusammen mehrstelligem Milliardenvolumen zusätzliche Objekte veräußern müssen, um Liquidität herzustellen, trifft dieses Angebot auf einen Markt, der ohnehin dünn ist. Für Eigentümer, die in den kommenden Monaten verkaufen wollen, verschlechtert das die Verhandlungsposition; für Käufer mit Eigenmitteln entsteht umgekehrt ein Zeitfenster. Wer Anteile an solchen Fonds hält, sollte die Fristenregelung ab 2027 kennen, bevor er auf kurzfristige Verfügbarkeit setzt.

Quellen:

  • Der Standard, 09.10.2026 14:04 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343481/auf-der-bremse-auch-immobilienfonds-der-ersten-zahlt-anleger-nur-noch-begrenzt-aus?ref=rss>

Richtwertmietzins: 27 Prozent Überschreitung, Rückforderung bis zehn Jahre

Nach Berechnungen der Arbeiterkammer wird im österreichischen Altbau im Schnitt um 27 Prozent zu viel Miete gezahlt; in absoluten Zahlen sind das rund 168 Millionen Euro im Jahr. Der Richtwert als Basis für die Berechnung des zulässigen Hauptmietzinses liegt in Wien derzeit bei 6,76 Euro je Quadratmeter. Mieter können die Höhe des Mietzinses von der Arbeiterkammer oder privaten Anbietern prüfen lassen und zu viel Gezahltes zurückfordern. Zwei Fristen sind dabei maßgeblich: Der Antrag kann auch noch nach dem Auszug eingebracht werden, dafür bleiben sechs Monate Zeit, und zurückgefordert werden kann bis zu zehn Jahre rückwirkend. Dass davon wenig Gebrauch gemacht wird, führt der Beitrag vor allem auf Mieter mit befristeten Verträgen zurück, die eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter scheuen.

Für Vermieter und Hausverwaltungen ist das eine Risikobetrachtung, keine Verbraucherinformation. Der Rückforderungsanspruch verjährt im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes erst nach zehn Jahren, und die Befristung schützt gerade nicht: Nach Ablauf des Vertrags fällt der Hemmschuh weg, und es bleibt ein halbes Jahr für den Antrag. Wo Zuschläge zum Richtwert vereinbart wurden, sollte deren Begründung dokumentiert und überprüfbar sein – Lage, Ausstattung und Erhaltungszustand müssen die Abweichung tragen, und die Beweislast dafür liegt beim Vermieter. Eine Rückstellung für strittige Zuschläge ist bei größeren Altbaubeständen die vorsichtigere Variante.

Quellen:

  • Der Standard, 09.10.2026 09:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343155/sie-wohnen-im-altbau-lassen-sie-doch-ihren-mietzins-ueberpruefen?ref=rss>

Neues Landgut: 165 Jahre alte Lokhalle wird Bürogebäude

Eine um 1860 als Werkstätte für die Lokomotiv- und Waggonfertigung errichtete Halle am Neuen Landgut in Wien-Favoriten wird zu einem Bürogebäude umgebaut. Die historische Backsteinfassade bleibt erhalten, das Gebäude wird im Inneren entkernt und generalsaniert; es entstehen Büroflächen von mehr als 3.300 Quadratmetern. Fertigstellung ist bis Ende März 2028 vorgesehen, Interessenten für die Flächen werden bereits gesucht. Angestrebt wird eine Gold-Zertifizierung der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft; das Vorzertifikat wurde am 5. Oktober auf einer Immobilienmesse überreicht. Es ist das zweite historische Gebäude des Quartiers, bei dem die Fassade erhalten bleibt – auch eine benachbarte frühere Lagerhalle wird umgebaut, mit Büros im Obergeschoß und Gastronomie im Erdgeschoß. Auf dem ehemaligen Bahnareal nahe dem Hauptbahnhof entstehen insgesamt rund 1.500 Wohnungen samt Bildungsangeboten sowie Grün- und Freiräumen; bis 2028 sollen 121 Wohnungen für Mitarbeiter des Bahnunternehmens hinzukommen.

Bemerkenswert ist die Verbindung zweier Anforderungen, die einander häufig im Weg stehen: Fassadenerhalt und Zertifizierung im oberen Segment. Dass beides zusammen angestrebt wird, zeigt, dass Entkernung bei erhaltener Hülle inzwischen auch nach den gängigen Nachhaltigkeitssystemen bewertbar ist – ein Argument für Eigentümer, die bei Bestandsobjekten zwischen Abbruch und Sanierung abwägen.

Quellen:

  • ORF.at, 10.10.2026 05:01 – <https://wien.orf.at/stories/3374597/>

Wirtschaft & Konjunktur

Psychische Belastung am Arbeitsplatz: vier von zehn Beschäftigten unter Dauerstress

Zum Welttag für psychische Gesundheit hat die Arbeiterkammer Salzburg Zahlen zur Belastung am Arbeitsplatz vorgelegt. Vier von zehn Beschäftigten leiden häufig unter Alltagsstress, mehr als die Hälfte fühlt sich regelmäßig erschöpft. In Gesundheits- und Sozialberufen fällt der Befund deutlich schärfer aus: Fast zwei Drittel kennen Kollegen mit Burnout, 39 Prozent berichten von regelmäßigen Beschimpfungen und 16 Prozent von körperlichen Übergriffen, wobei die Gewalt häufig von Patienten und deren Angehörigen ausgeht. 53 Prozent der Befragten blicken pessimistisch auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung – der höchste Wert seit 2016. Gefordert werden verstärkte Prävention, mehr Personal, transparente Personalberechnungsmodelle, mehr Betriebskontrollen durch das Arbeitsinspektorat und verbindliche Sanktionen bei Verstößen.

Für Arbeitgeber ist der Hinweis auf die Kontrollen der konkrete Teil. Die Evaluierung psychischer Belastungen ist seit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes verpflichtender Bestandteil der Arbeitsplatzevaluierung und wird vom Arbeitsinspektorat geprüft; fehlt sie oder ist sie nicht auf dem aktuellen Stand, ist das ein eigener Beanstandungsgrund. Betriebe mit Kundenkontakt sollten zudem die Vorkehrungen gegen Übergriffe durch Dritte dokumentieren – sie fallen ebenfalls unter die Fürsorgepflicht.

Quellen:

  • ORF.at, 10.10.2026 06:00 – <https://salzburg.orf.at/stories/3374605/>

Phishing: 19 Millionen Euro Schaden, 5.000 angezeigte Fälle

Durch Phishing ist heuer bereits ein polizeilich erfasster Schaden von 19 Millionen Euro entstanden, 5.000 Fälle wurden gezählt. Derzeit verbreitet ist eine Masche mit Textnachrichten, die vorgeben, die Registrierung für die ID-Austria laufe ab; damit wurden bereits hundert Opfer getäuscht und ein Schaden von 500.000 Euro verursacht. Die Aufklärung bezeichnet das Innenministerium als enorm schwierig; eigene polizeiliche Trainingszentren bestehen bereits in Oberösterreich, Kärnten und im Burgenland, in Tirol folgt demnächst eines, die übrigen Länder 2027. Von den 5,6 Milliarden Zahlungen, die im Vorjahr in Österreich abgewickelt wurden, hatten 0,06 Prozent einen betrügerischen Hintergrund – immer noch 350.000 Transaktionen. Entscheidend ist ein Befund der Nationalbank: In 83 Prozent der Schadensfälle wurden die Opfer dazu gebracht, die Überweisung selbst vorzunehmen. Gearbeitet wird mit Angst und Druckaufbau, zunehmend unterstützt durch künstliche Intelligenz, wodurch die Maschen glaubwürdiger werden.

Dass die Opfer in der großen Mehrheit selbst überweisen, ist für Betriebe die entscheidende Zahl: Technische Schutzmaßnahmen greifen hier nicht, weil die Zahlung autorisiert ist. Wirksam sind organisatorische Vorkehrungen – das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen ab einer festgelegten Höhe, die Überprüfung geänderter Bankverbindungen über einen zweiten, selbst recherchierten Kanal und die klare Regel, dass Druck und Eile niemals ein Grund sind, davon abzuweichen. Zu bedenken ist auch die Haftung: Wer grob fahrlässig handelt, trägt den Schaden selbst.

Quellen:

  • Die Presse, 09.10.2026 14:02 – <https://www.diepresse.com/41341266/19-millionen-euro-schaden-durch-phishing-angriffe>

Paketsteuer: Rückmeldungen über Einbußen auch im stationären Handel

Der Handelsverband berichtet von sich häufenden negativen Rückmeldungen aus dem Einzelhandel zur neuen Paketabgabe. Kunden würden wegen der Abgabe keine Ergänzungskäufe mehr tätigen, womit die Maßnahme auch den stationären Handel schwäche.

Für Vermieter von Geschäftsflächen ist dieser Rückkoppelungseffekt der beachtenswerte Teil. Die Abgabe war als Instrument gegen den Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandplattformen gedacht; trifft sie über den Wegfall von Zusatzkäufen auch heimische Händler mit eigenem Versand, schlägt sie auf deren Umsatz durch – und damit bei Umsatzmieten unmittelbar auf den Mietzins.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 08:27 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41339346/paketsteuer-schwaecht-offenbar-auch-den-stationaeren-handel>

Zwei Insolvenzen: Malerbetrieb im Lavanttal, Diskothek in der Südsteiermark

Über einen Malerbetrieb in der Kärntner Gemeinde Frantschach-St. Gertraud wurde auf Gläubigerantrag das Konkursverfahren eröffnet; betroffen sind zwei Dienstnehmer. In Gralla in der Südsteiermark hat der Betreiber einer seit langem bestehenden Diskothek am Freitag ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung angemeldet, hier sind 18 Dienstnehmer betroffen.

Der Unterschied der beiden Verfahrensarten ist der praktisch bedeutsame Punkt. Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung behält die Schuldnerin die Verfügungsgewalt unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters und muss eine Quote von mindestens 30 Prozent binnen zwei Jahren anbieten; das setzt einen fortführbaren Betrieb voraus. Die Eröffnung über Gläubigerantrag deutet dagegen darauf hin, dass die Insolvenz nicht aus dem Unternehmen heraus angezeigt wurde. Für Gläubiger beider Verfahren gilt gleichermaßen, die Forderungen fristgerecht anzumelden.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 12:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41340651/konkursverfahren-ueber-lavanttaler-malereifirma-eroeffnet>
  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 13:07 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41340671/gralla-suedsteirische-kult-disco-meldet-insolvenz-an>

EU-Finanzrahmen: Österreich verlangt Kürzungen, Aufschub der Methanverordnung

Vor dem EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag hat die Bundesregierung im Hauptausschuss des Nationalrats ihre Position zum mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 dargelegt. Gefordert wird eine Reduktion des geplanten Volumens um mehrere Hundert Milliarden Euro; es sei ein falsches Zeichen, das EU-Budget vom Spargedanken auszunehmen. Der Beitragsrabatt soll erhalten bleiben, Ausgaben mit regionalem Mehrwert – Landwirtschaft und Regionalmittel – gestärkt werden; eine Kürzung der Agrarmittel wird ausgeschlossen. Zu den von der Kommission geforderten höheren Eigenmitteln hält die Regierung fest, es müsse sich um neue Quellen handeln und nicht um die Umleitung bestehender nationaler Einnahmen, was einer verdeckten Beitragserhöhung gleichkäme; sie dürften zudem der Wettbewerbsfähigkeit nicht entgegenstehen. Der irische Ratsvorsitz hat für Samstag eine neue Verhandlungsbox angekündigt, die Kommission will die Verhandlungen bis Jahresende abschließen.

Für Betriebe unmittelbar von Belang ist ein zweiter Punkt derselben Sitzung: Der Bundeskanzler will sich weiterhin für einen Aufschub der EU-Methanverordnung um ein Jahr einsetzen. Deren Vorschriften zur Emissionsüberwachung würden ohne Verschiebung mit 1. Jänner 2027 gelten. Wer Erdgas importiert oder in Lieferketten mit Erdgasbezug eingebunden ist, sollte die Vorbereitung darauf nicht vom Ausgang dieser Bemühungen abhängig machen – ein Aufschub ist bisher nicht beschlossen.

Quellen:

  • Die Presse, 09.10.2026 19:51 – <https://www.diepresse.com/41342856/regierung-fuer-eu-budgetkuerzungen-um-mehrere-hundert-milliarden-euro>
  • Kurier, 09.10.2026 18:23 – <https://kurier.at/politik/inland/eu-budget-kuerzungen-bundesregierung/403197047>
  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 21:38 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41342986/eu-vorsitz-praesentiert-neuen-budget-vorschlag>

Steuer- & Unternehmensrecht

ORF-Beitrag für Unternehmen: Prüfantrag an den Verfassungsgerichtshof

Das Bundesverwaltungsgericht hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung des ORF-Beitrags für Unternehmen angemeldet und den Verfassungsgerichtshof zur Normprüfung angerufen. Anlassfall sind Beiträge aus dem Jahr 2024. Der Beitrag bemisst sich nach der Lohnsumme und ist gestaffelt: bis 1,6 Millionen Euro Bemessungsgrundlage ein Beitrag, bis 50 Millionen Euro Lohnsumme zehn Beiträge, über 90 Millionen Euro 50 Beiträge, höchstens aber 100 Beiträge. Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die Lohnsumme auf diese Gemeinden aufgeteilt und die Staffelung auf jede Gemeinde gesondert angewendet, während sie bei Unternehmen mit allen Standorten in einer einzigen Gemeinde nur einmal greift. Darin sieht das Gericht eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Sachlichkeitsgebots. Mit einer Novelle des ORF-Beitrags-Gesetzes 2025 wurde der Bezug zu den Gemeinden bei der Staffelung allerdings umformuliert.

Das Ausmaß der offenen Fragen lässt sich an den Verfahrenszahlen ablesen: 2024 und 2025 gingen beim Bundesverwaltungsgericht mehr als 8.500 neue Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide ein, seit Februar 2026 kamen 3.800 hinzu; von den rund 12.400 Verfahren sind etwa 65 Prozent abgeschlossen. Dazu kommt eine wachsende Zahl von Befreiungsverfahren. Zu einer anderen Frage liegt bereits eine höchstgerichtliche Entscheidung vor: Die Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr auf den geräteunabhängigen Beitrag verstößt nicht gegen das EU-Beihilfenrecht, und die monatliche Festsetzung für den Übergangszeitraum wurde bestätigt.

Für Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden ist das ein Anlass, die eigenen Festsetzungsbescheide durchzusehen. Hebt der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung auf, kommt eine Rückerstattung regelmäßig nur für den Anlassfall und für jene Fälle in Betracht, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Wer die Staffelung mehrfach getragen hat, sollte daher prüfen, ob der eigene Bescheid noch offen ist oder mit einem Rechtsmittel offengehalten werden kann.

Quellen:

  • Der Standard, 09.10.2026 15:59 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343501/verfassungsbedenken-gegen-orf-beitrag-fuer-firmen-pruefantrag-an-verfassungsgericht?ref=rss>
  • Der Standard, 09.10.2026 13:19 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343479/verwaltungsgerichtshof-weist-beschwerde-gegen-orf-beitrag-zur252ck?ref=rss>

EU streicht Panama und Vietnam von der Liste nicht kooperativer Gebiete

Die Europäische Union hat Panama und Vietnam von ihrer Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke gestrichen. Panama habe die weltweiten Standards für den Austausch von Steuerinformationen erfüllt und sein als schädlich eingestuftes System von Ausnahmen für ausländische Einkünfte reformiert; Vietnam wurde nach einer Reihe von Reformen entfernt. Auf der Liste stehen damit noch acht Länder und Gebiete: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Jungferninseln und Vanuatu. Angelegt wurde die Liste Ende 2017.

Die Streichung hat konkrete steuerliche Folgen. An die Listung knüpfen mehrere Abwehrmaßnahmen an, darunter verschärfte Dokumentations- und Meldepflichten sowie Einschränkungen beim Abzug von Zahlungen an Empfänger in gelisteten Gebieten. Wer Geschäftsbeziehungen nach Panama oder Vietnam unterhält, sollte daher prüfen, ob für zurückliegende Zeiträume noch die strengeren Regeln anzuwenden sind – maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Gebiet gelistet war, nicht der heutige Stand.

Quellen:

  • ORF.at, 09.10.2026 13:16 – <https://orf.at/stories/3444581/>

Energie & Bau

Osttirol: Windkraftprojekt nach Petition vom Tisch

In der Osttiroler Gemeinde Schlaiten wird es vorerst keine Windräder geben. Nachdem eine Bürgerinitiative am Montag eine Petition gegen den geplanten Windpark eingebracht hatte, die nach Angaben der Initiatoren 220 Personen unterschrieben haben – bei 381 Wahlberechtigten entspricht das 57 Prozent –, teilte das Projektunternehmen noch am selben Tag schriftlich mit, die Pläne nicht weiterzuverfolgen. Als offizieller Grund wurde eine eingehende Prüfung und Neubewertung der erforderlichen Infrastruktur in Bezug auf das übergeordnete Straßennetz genannt. Der Projektverlauf war kurz: Vor einem halben Jahr hatte das Unternehmen Interesse signalisiert, Ende Mai standen die Planer dem Gemeinderat Rede und Antwort, am 1. Juli folgte eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Der Bürgermeister hat den Gemeindebürgern vorgerechnet, was entgeht: Pachteinnahmen und Infrastrukturabgaben hätten jährlich mindestens 430.000 Euro gebracht, bei einem Gemeindehaushalt von 1,5 Millionen Euro. Dazu wäre über eine Bürger-Energiegemeinschaft ein stabiler Stromtarif für zwanzig Jahre gekommen, mit einem Zuschuss zu den Stromkosten von etwa dreihundert Euro je Haushalt. Er erklärte zugleich, es sei kaum mehr möglich, über Windkraft sachlich zu diskutieren.

Für Projektentwickler ist die Abfolge lehrreich. Zwischen erster Befassung des Gemeinderats und Rückzug lagen rund vier Monate, und die Zustimmung des Gemeinderats hat die Entwicklung nicht getragen. Wo ein Vorhaben auf Flächenverfügbarkeit in einer kleinen Gemeinde angewiesen ist, entscheidet die Stimmung in der Bevölkerung früher als jedes Genehmigungsverfahren – die Einbindung gehört vor die Planung, nicht nach die Ankündigung. Für Gemeinden wiederum zeigt der Fall, in welcher Größenordnung solche Projekte den Haushalt beeinflussen: Die entgangenen Einnahmen entsprechen rund einem Viertel des Jahresbudgets.

Quellen:

  • ORF.at, 10.10.2026 06:08 – <https://tirol.orf.at/stories/3374629/>

Kärnten: zweite Photovoltaik-Förderrunde startet am Montag

Das Land Kärnten startet am Montag die zweite Förderrunde für Photovoltaikanlagen. Der Fördertopf ist mit rund zehn Millionen Euro dotiert. Neue Anlagen mit Speicher werden mit einem Pauschalbetrag von 3.000 Euro gefördert.

Die Kopplung an den Speicher ist der beachtenswerte Teil der Ausgestaltung: Sie richtet die Förderung auf jene Anlagen aus, die den erzeugten Strom auch dann verwerten, wenn er nicht unmittelbar gebraucht wird – wirtschaftlich derzeit die entscheidende Frage, weil die Einspeisevergütung die Mittagsspitzen kaum noch abgilt. Wer eine Anlage plant, sollte den Antrag zum Start der Runde einbringen; Fördertöpfe dieser Größenordnung sind erfahrungsgemäß rasch ausgeschöpft.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 09.10.2026 10:58 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41340188/zweite-photovoltaik-foerderrunde-startet-am-montag>

Schilf und Seesediment als Baustoff

Eine burgenländische Forschungseinrichtung und die Technische Universität Graz haben ein Verfahren entwickelt, um Schlamm und Altschilf aus dem Neusiedler See als Baustoff zu verwenden. Beides fällt bei der Bewirtschaftung des Sees ohnehin an und musste bisher teilweise deponiert werden; auch in diesem Winter wird wieder Seesediment abgepumpt, die Rohre sind bereits verlegt. Das Sediment ähnelt in seinen Eigenschaften dem Lehm. Verarbeitet wird es unter anderem über einen großformatigen 3D-Drucker an der Technischen Universität Graz. Eine Installation in einem Freilichtmuseum in Winden am See zeigt Anwendungen von dekorativen Elementen bis zu Bausteinen; dort soll auch das erste Gebäude aus Seeschlamm entstehen. Das erklärte Ziel ist, im fertigen Gebäude langfristig mehr Kohlendioxid zu speichern, als beim Bau entsteht.

Für die Baupraxis ist das noch keine Beschaffungsoption, aber ein Beleg für die Richtung, in die sich die Verwertung mineralischer Reststoffe bewegt. Der wirtschaftliche Hebel ist derselbe wie bei der Verwertung von Aushub: Nicht der Materialwert entscheidet, sondern die vermiedenen Transport- und Deponiekosten. Wo ein Reststoff regional im Überfluss anfällt und am Ort verarbeitet werden kann, ändert sich die Rechnung.

Quellen:

  • ORF.at, 10.10.2026 05:08 – <https://burgenland.orf.at/stories/3374583/>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

Registrierkassen

Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023