GEVEST-Pressespiegel vom 13.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine überhöhte Ablöse auch dann zurückgefordert werden kann, wenn der Nachmieter sie erst nach der Schlüsselübergabe überwiesen hat – maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung. Die E-Control hat die Grundsatzverordnung zu den Systemnutzungsentgelten vorgelegt: Ab 2027 zählt neben dem Verbrauch auch die Leistungsspitze, ab zehn Kilowatt im Viertelstundenintervall wird es teurer, wer sich drosseln lässt, zahlt 75 Prozent weniger Leistungspreis. Der Internationale Währungsfonds senkt die Wachstumsprognose für Österreich auf 0,6 Prozent und hebt die Inflationsprognose auf 3,1 und 3,3 Prozent für die beiden Folgejahre an. Die Paketabgabe ist koalitionsintern offen umstritten, eine Verfassungsklage ist anhängig. Die PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg kostet 50 Millionen Euro – und wartet auf eine Novelle der Deponieverordnung.
Immobilien & Wohnrecht
Überhöhte Ablöse: Rückforderung auch bei Zahlung nach der Schlüsselübergabe
Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 5 Ob 200/25k klargestellt, wann der Rückforderungsanspruch des Nachmieters bei einer verbotenen Ablöse erhalten bleibt. Im Anlassfall war für eine geförderte Wohnung mit Weitergaberecht eine Ablöse von 40.000 Euro vereinbart worden: 2.000 Euro Anzahlung nach der Besichtigung im Juni 2024, die restlichen 38.000 Euro bis Ende Juli, sofern die gemeinnützige Bauvereinigung den neuen Mieter akzeptiert. Die Schlüssel wurden am 30. Juli übergeben, der Restbetrag floss danach. Die Nachmieter klagten auf Rückzahlung, weil die übernommenen Möbel elf Jahre alt und beschädigt gewesen seien. Das Erstgericht wies ab: Mit dem Erhalt der Schlüssel hätten die Nachmieter eine rechtlich gesicherte Position gehabt, die Zwangslage sei weggefallen.
Der Oberste Gerichtshof folgt dem nicht. Der im Mietrechtsgesetz verankerte Rückforderungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Zahlende wusste, dass die Zahlung unzulässig war – die Rückforderung ist „auch dann möglich, wenn der Rückfordernde in voller Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen wissentlich eine Nichtschuld bezahlte". Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung: Nur wer schon damals eine rechtlich gesicherte Position hatte, wird vom Mietrechtsgesetz nicht geschützt. Dass eine Rate erst nach der Schlüsselübergabe gezahlt wird, schadet nicht, weil dies auch schlicht der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung dienen kann.
Für die Praxis sind drei Punkte wesentlich. Erstens bleibt ein Verzicht auf die Rückforderung nach Wegfall der Zwangslage zwar möglich, setzt aber voraus, dass der Nachmieter bei der Zahlung sowohl die Unverhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung als auch sein Rückforderungsrecht kannte – und dafür ist der Vormieter beweispflichtig. Zweitens ist bei der Annahme eines schlüssigen Verzichts besondere Vorsicht geboten; allein die Zahlung der zweiten Rate genügt nicht. Drittens ist die Sache noch nicht beendet: Das Bezirksgericht hat nun zu klären, welchen Wert das übernommene Inventar tatsächlich hatte. Unabhängig vom Zivilverfahren drohen demjenigen, der eine überhöhte Ablöse verlangt, Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:41 – <https://www.diepresse.com/41334363/zu-hohe-abloese-bei-wohnungen-geld-zurueck-fuer-nachmieter-selbst-wenn-sie-erst-nach-schluesseluebergabe-gezahlt-haben>
Unfertige Rohbauten: warum die Verwertung notleidender Projekte derzeit stockt
Nach dem Ende des Baubooms Mitte 2022 – ausgelöst durch die Zinswende und die Kreditvergaberegeln der KIM-Verordnung – stehen begonnene und nicht vollendete Bauten herum. Der Beitrag arbeitet das am Beispiel dreier Vorhaben im 22. Wiener Gemeindebezirk auf und zeigt dabei die wiederkehrenden Rechtsfragen.
Beim ersten Vorhaben wurde 2022 zu bauen begonnen; in der dritten Etage war Schluss, der Bauträger ist insolvent, die Projektgesellschaft liquidiert. Die Parifizierung war bereits durchgeführt, Käufer von Geschäftslokalen stehen damit im Grundbuch, während die Masseverwalterin ein Schätzgutachten einholt; erst danach kann ein Versteigerungsverfahren durchgeführt werden. Die Baupolizei stuft das Vorhaben als offene Bauführung mit aufrechter Baubewilligung ein – nach der Bauordnung hat der Bauherr vier Jahre Zeit, das Werk zu vollenden. Beim zweiten Vorhaben ist die Baubewilligung bereits abgelaufen; die Behörde hat die nicht bewilligungskonformen Bauführungen eingestellt und Strafanzeige eingebracht, während der Bauherr von einem Planproblem spricht, das demnächst erledigt sei. Beim dritten Vorhaben zeichnet sich eine Lösung ab: Der Generalunternehmer hat die Baustelle um rund 565.000 Euro übernommen und baut weiter – statt 21 nun mit 22 Einheiten.
Praktisch bedeutsam ist die Einschätzung der befragten Insolvenzverwalter. Bis etwa 2023 ließen sich notleidende Projekte rasch und oft über dem Verkehrswert verwerten; heute fehlt das Interesse weitgehend. Als Hemmnisse werden genannt: Schätzgutachten, die den aktuellen Wert nicht abbilden, die Gewährleistung für einen Rohbau, an dem der Übernehmer nicht mitgearbeitet hat, und vor allem die auslaufende Baubewilligung – eine Fristverlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Hinzu kommt, dass Banken einen Kreditkunden nicht leichtfertig in den Konkurs schicken, weil sie auf eine außergerichtliche Verwertung hoffen; die Zahl problematischer Liegenschaften am Markt ist daher höher, als die Insolvenzstatistik zeigt.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 11:27 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343334/was-hinter-notleidenden-neubauten-in-der-donaustadt-steckt?ref=rss>
Wohnungssicherung in Niederösterreich: 14.000 Wohnungen in zwanzig Jahren erhalten
Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungssicherung, getragen von mehreren Beratungseinrichtungen und den Caritas-Organisationen zweier Diözesen, hat nach eigenen Angaben in zwanzig Jahren 14.000 Wohnungen gesichert und damit rund 40.000 Menschen vor einer Delogierung bewahrt. Auslöser sind typischerweise Trennung, Arbeitsplatzverlust oder krankheitsbedingter Einkommensausfall; zuletzt treibt vor allem die Entwicklung der Energiekosten die Nachfrage nach den kostenlosen Beratungen.
Für Vermieter und Hausverwaltungen ist der organisatorische Teil interessant: Die Einrichtung arbeitet mit Gemeinden, Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften, Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern zusammen, damit Mietrückstände frühzeitig gemeldet und außergerichtliche Lösungen rasch und kostensparend gefunden werden können. Die Erfahrung der Beratungsstellen ist, dass sich Betroffene meist erst melden, wenn die Räumungsklage bereits eingebracht und der Räumungstermin anberaumt ist – also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine außergerichtliche Einigung deutlich teurer wird.
Quellen:
- ORF.at, 13.10.2026 05:03 – <https://noe.orf.at/stories/3374907/>
Immobiliengesellschaft insolvent: 35,8 Millionen Euro Schulden, Quote aus Mieteinnahmen
Über eine Immobiliengesellschaft wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; die Verbindlichkeiten betragen 35,8 Millionen Euro. Nach Angaben des Gläubigerschutzverbands soll eine Quote von 20 Prozent aus Mieteinnahmen finanziert werden.
Quellen:
- Kurier, 12.10.2026 14:48 – <https://kurier.at/wirtschaft/pleite-einer-immobilienfirma-mit-358-millionen-euro-schulden/403197662>
Wirtschaft & Konjunktur
Währungsfonds: 0,6 Prozent Wachstum für Österreich, Inflationsprognose kräftig angehoben
Der Internationale Währungsfonds hat seine Prognose für Österreich für das laufende Jahr und für 2027 um jeweils 0,1 Prozentpunkte gesenkt: Erwartet wird ein Plus der Wirtschaftsleistung von 0,6 Prozent heuer und 0,9 Prozent im kommenden Jahr. Deutlich stärker fällt die Revision bei der Teuerung aus. Nach 3,6 Prozent heuer werden für die beiden Folgejahre 3,1 und 3,3 Prozent erwartet – im April lagen die Werte noch bei 2,5 und 2,6 Prozent. Weltweit bleibt die Wachstumsprognose bei 3,1 Prozent für heuer und steigt leicht auf 3,4 Prozent für 2027, die globale Inflationsprognose wurde auf 4,7 und 4,1 Prozent angehoben.
Für die Kalkulation von Verträgen und Budgets ist die Begründung aufschlussreich. Die Weltwirtschaft hat den seit Ende Februar andauernden Krieg am Persischen Golf bisher besser verkraftet als erwartet, weil Unternehmen Lieferungen umgeleitet, Lagerbestände abgebaut und staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben und weil die Energieintensität geringer ist als in früheren Jahrzehnten. Diese Puffer sind weitgehend aufgebraucht: Die Lagerbestände sind abgebaut, die Rohstoffmärkte bleiben anfällig. Der Fonds hält die eigene Prognose eher für zu optimistisch und verortet die Risiken auf der Abwärtsseite – genannt werden eine Eskalation des Konflikts, Cyberangriffe, Extremwetterereignisse sowie eine abrupte Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, etwa aus Sorge um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Eine Sonderanalyse zeigt, dass Preissteigerungen aus tatsächlichen Lieferausfällen größere und länger anhaltende gesamtwirtschaftliche Folgen haben als solche aus bloßen geopolitischen Risiken. Als eigenes Risiko gilt die weitgehend schuldenfinanzierte Investitionswelle in Infrastruktur für künstliche Intelligenz: Eine Neubewertung der Rentabilitätsaussichten könnte die Investitionen einbrechen lassen und die Finanzierungsbedingungen verschärfen.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/41347217/iwf-prognostiziert-fuer-oesterreich-ein-bisschen-wachstum-und-viel-inflation>
Herbstlohnrunde: Mindestlöhne in vier von fünf Branchen real unter dem Niveau von 2019
Die Kollektivvertragsverhandlungen beginnen heuer nicht mit den Metallern, sondern mit den Eisenbahnunternehmen; danach folgt im November die Güterbeförderung, im Dezember der Handel mit 150.000 Beschäftigten. Als Grundlage dient eine Inflationsrate von 3,26 Prozent einschließlich der Schnellschätzung für September. Keine einzige Branche hat 2026 bisher auf oder über der maßgeblichen Teuerungsrate abgeschlossen.
Eine Auswertung des Momentum Instituts beziffert die daraus entstandene Lücke. Inflationsbereinigt liegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter im Gesamtindex um 0,9 Prozent unter dem Niveau von September 2019. Am größten ist der Rückstand bei den Eisenbahnen mit 1,8 Prozent, gefolgt von der Informationstechnologie mit 1,6 Prozent, dem Handel mit 1,3 Prozent sowie Handwerk und Gewerbe mit 0,3 Prozent; nur die Güterbeförderung liegt mit 0,3 Prozent knapp im Plus. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2019 verteuerte sich Energie bis August 2026 um 78,6 Prozent, während die Mindestlöhne um 33,7 Prozent stiegen – das allgemeine Preisniveau legte um 34,8 Prozent zu, die Mieten um 34,9 Prozent, die Lebensmittel um 34,1 Prozent.
Neben dem Entgelt stehen bei den Eisenbahnen zwei strukturelle Forderungen auf dem Tisch: die Ausweitung der täglichen Ruhezeit von derzeit sechs auf elf Stunden und die Angleichung der Wochenarbeitszeit. Derzeit gilt für rund 15 Prozent der Beschäftigten – vor allem bei neu in den Markt eintretenden Privatbahnen – eine Arbeitszeit von 40 Stunden, im größten Konzern dagegen von 38,5 Stunden; die Arbeitnehmerseite sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Die Arbeitgeberseite kündigt einen „eher maßvollen Abschluss" an. Die Arbeitnehmerseite verweist auf eine seit 2023 um 11,3 Prozent gestiegene Produktivität im Bahnsektor bei drei Jahre in Folge sinkendem Personalkostenanteil.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 12:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343699/auftakt-der-herbstlohnrunde-fuer-gewerkschaft-sind-reale-zuwaechse-das-mindeste?ref=rss>
- Der Standard, 12.10.2026 09:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343671/einige-kv-mindestloehne-bleiben-hinter-inflation-zurueck?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 07:18 – <https://www.diepresse.com/41346938/feilschen-um-bahn-kv-startet-am-montag-im-zeichen-hoher-inflation>
Handelskonflikt abgewendet: Einfuhr chinesischer Hybridfahrzeuge auf 350.000 Stück begrenzt
Die Union begrenzt die Einfuhr von Hybridfahrzeugen aus China auf 350.000 Fahrzeuge jährlich. Die Obergrenze steigt danach um sechs Prozent pro Jahr und läuft nach vier Jahren aus; sobald sie erreicht ist, genehmigen die Zollbehörden keine weiteren Einfuhren. Nach Schätzung der Kommission hätte die Zahl heuer rund 800.000 erreicht – die Begrenzung senkt die Einfuhren damit um mehr als die Hälfte. Hintergrund ist, dass nach den 2024 verhängten Sonderzöllen auf Elektrofahrzeuge deutlich mehr Plug-in-Hybride nach Europa verkauft wurden. Gegenleistungen: Peking verzichtet auf Vergeltungsmaßnahmen, senkt Zölle für einzelne Erzeugnisse aus der Union und erleichtert die Genehmigung von Ausfuhrlizenzen für Seltene Erden und Dauermagnete. Die Union hält die Regelung nach eigener Darstellung für vereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation.
Für exportierende Unternehmen ist der Hintergrund wichtiger als die Zahl. Der Handelsüberschuss Chinas gegenüber Europa lag im Vorjahr bei 371 Milliarden Euro, vor 2020 waren es weniger als 200 Milliarden; Österreich wies ein Handelsbilanzdefizit von 12,6 Milliarden Euro aus, Deutschland eines von 90 Milliarden. Beide Seiten hatten wenig Interesse an einer Eskalation – die Union fürchtete, von Seltenen Erden abgeschnitten zu werden, China kann sich angesichts der Nachwehen seiner Immobilienkrise keinen Exporteinbruch leisten. Zwei Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission zuvor schriftlich aufgefordert, Maßnahmen für einen Handelskonflikt vorzubereiten. Fachleute geben zu bedenken, dass Einzelvereinbarungen angesichts der Größenordnung der Überschüsse auf Dauer wenig bewirken.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 16:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343833/maximal-350000-hybridautos-aus-china-peking-und-bruessel-wenden-handelskrieg-vorerst-ab?ref=rss>
- Der Standard, 12.10.2026 10:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343725/eu-begrenzt-chinesische-hybridauto-importe-auf-350000-pro-jahr?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41347764/china-darf-nur-noch-350000-hybridautos-nach-europa-exportieren>
Finanzaufsicht: Währungsfonds verlangt den Rückzug von Ministerium und Kammer aus dem Aufsichtsrat
Der Internationale Währungsfonds fordert eine Überprüfung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, die Rolle des Finanzministeriums bei der Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht einzuschränken und die Beteiligung sowohl des Ministeriums als auch der Branche an deren Aufsichtsrat zu beenden. Derzeit besetzt der Finanzminister dieses Gremium; dem Notenbankgouverneur steht der stellvertretende Vorsitz zu, drei weitere Mitglieder darf er namhaft machen. Den Vorsitz hatte bisher stets eine Person aus dem Finanzministerium inne, das auch zwei weitere Mitglieder entsendet. Die beiden kooptierten Mitglieder aus der Wirtschaftskammer haben dagegen kein Stimmrecht, obwohl die beaufsichtigten Banken und Versicherer die Behörde über das Verursacherprinzip fast vollständig finanzieren. Auch für das Finanzmarktstabilitätsgremium werden Änderungen verlangt: stärkere Stimmrechte für die Notenbank und der Vorsitz bei ihr statt beim Ministerium. Die Anpassungen sollen binnen drei Jahren erfolgen; Österreich hatte zuletzt auf nationaler Ebene einen gewissen Spielraum eingeräumt.
Die Kammer denkt nicht an einen Rückzug, sondern fordert im Gegenteil ein Stimmrecht. Begründet wird das mit dem Umfang der Regulierung, der Finanzierung durch die Beaufsichtigten und mit dem Hinweis auf den Generalrat der Notenbank sowie auf die deutsche Aufsicht, in deren Verwaltungsrat sechs Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft mit vollem Stimmrecht sitzen.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/39294600/iwf-fordert-rausschmiss-der-wkoe-aus-der-finanzaufsicht>
Tiefkühlwerk im Marchfeld: widersprüchliche Zahlen zur Ertragslage
Der Eigentümer begründet die Ablehnung des Hilfs- und Unterstützungsangebots in einem Antwortschreiben damit, der Betrieb habe seit 2023 im Schnitt jährlich fünf Millionen Euro Verlust verursacht, während seit der Übernahme 2008 rund 50 Millionen Euro investiert worden seien. Der Jahresabschluss 2024/25 weist dagegen bei einem Umsatz von 80,5 Millionen Euro und einem Personalaufwand von rund 14 Millionen Euro für 212 Beschäftigte einen Gewinn von 1,8 Millionen Euro aus; der über die Jahre aufgelaufene Bilanzverlust beträgt mehr als 23 Millionen Euro. Zahlen für 2025/26 liegen im Firmenbuch noch nicht vor. Von der für Ende August 2027 geplanten Schließung sind 190 Beschäftigte zuzüglich 50 Leiharbeitskräften betroffen, für die ein Sozialplan ausgearbeitet wird.
Für die Lieferbetriebe laufen Gespräche über Alternativen; finanzielle Hilfen für die Gemüsebauern werden geprüft, ebenso Übernahmemöglichkeiten durch ein anderes Verarbeitungsunternehmen. Der Abnehmer der Markenware und zwei Handelskonzerne erklärten, nach Wegen zu suchen, die Verarbeitung in der Region zu halten beziehungsweise auf alternative inländische Lieferanten auszuweichen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 12:14 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343790/aus-fuer-ardo-tiefkuehlwerk-totschnig-will-perspektive-fuer-betroffene-schaffen?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 12.10.2026 14:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41349503/aus-fuer-tiefkuehlwerk-scheint-besiegelt-wogen-gehen-weiter-hoch>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 18:38 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/ardo-werk-vor-dem-aus-heftige-kritik-der-politik;art15,4221313#ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Schenkungsmeldung: drei Monate Frist, bis zu zehn Prozent Strafe
Seit dem Wegfall der Schenkungssteuer besteht die Meldepflicht nach § 121a Bundesabgabenordnung. Sie trifft Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden – Geld, Wertpapiere, Unternehmensanteile, wertvolle Gegenstände, aber auch Rechte wie Patente, Wohnrechte oder Konzessionen –, sofern ein Inlandsbezug besteht, also eine der beteiligten Personen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat. Die Wertgrenzen: Zwischen nicht verwandten Personen sind Schenkungen über 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren meldepflichtig, zwischen Angehörigen erst ab insgesamt 50.000 Euro pro Jahr. Angehörige ist dabei ein weiter Begriff nach § 25 BAO – Ehegatten und eingetragene Partner, Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad, Wahleltern und Wahlkinder sowie Lebensgefährten. Wird eine Grenze überschritten, sind alle Zuwendungen anzuzeigen, die Teil des Gesamtbetrags sind, nicht nur die auslösende. Bewertet wird mit dem gemeinen Wert; bei einer gemischten Schenkung ist nur der unentgeltliche Teil meldepflichtig.
Ausgenommen sind unter anderem Schenkungen auf den Todesfall, unentgeltliche Dienstleistungen und die Übertragung von Grundstücken – inländische Liegenschaften unterliegen ohnehin der Grunderwerbsteuer. Weiters ausgenommen sind Schenkungen zwischen Eheleuten zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte von höchstens 150 Quadratmetern bei dringendem Wohnbedürfnis, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, Gewinne aus Preisausschreiben und Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 Euro.
Entscheidend sind Frist und Sanktion. Die Anzeige ist binnen drei Monaten ab dem tatsächlichen Vermögensübergang über Finanz Online zu erstatten; die Frist ist nicht verlängerbar und beginnt mit dem erstmaligen Überschreiten der Betragsgrenze. Anzeigepflichtig sind Geschenknehmer, Geschenkgeber sowie mitwirkende Rechtsanwälte und Notare – meldet einer ordnungsgemäß, entfällt die Pflicht für alle anderen. Die vorsätzliche oder auch nur mit Eventualvorsatz unterlassene Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Finanzstrafgesetz und kann mit bis zu zehn Prozent des übertragenen Vermögens bestraft werden. Eine Selbstanzeige ist bis ein Jahr nach Ablauf der dreimonatigen Frist möglich, also spätestens fünfzehn Monate nach der Schenkung. Kommt die Sache später etwa bei einer Betriebsprüfung hervor, trägt der Abgabepflichtige nach § 121a Abs. 8 BAO die Beweislast dafür, dass tatsächlich eine Schenkung vorlag.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342932/grosse-geschenke-kleine-falle-wann-muss-eine-schenkung-gemeldet-werden?ref=rss>
Auskunftsrecht: bloße Vermutung von Geheimhaltungsgründen genügt nicht
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Bundesverwaltungsgericht aufgetragen, erneut zu prüfen, ob zwei bisher zurückgehaltene Unterlagen zu einer umstrittenen Postenbesetzung herauszugeben sind: das Gutachten der Begutachtungskommission und ein interner Aktenvermerk über die entscheidungsrelevanten Umstände. Anlass war die Bestellung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts im Jänner 2024, bei der der von der Kommission nicht bindend Drittgereihte ernannt wurde. Rechtliche Grundlage des Verfahrens war das damals geltende Auskunftspflichtgesetz, mittlerweile abgelöst durch das Informationsfreiheitsgesetz.
Für die Verfahrensführung in Auskunftssachen sind drei Aussagen bedeutsam. Erstens darf sich das Gericht nicht auf die Angaben der auskunftspflichtigen Stelle verlassen: Es hätte die Unterlagen anfordern und sich selbst ein Bild machen müssen; die Verweigerung braucht „nachvollziehbare Feststellungen über jene Umstände, auf die sich die Verweigerung gründet", die „bloße Vermutung", es könnten Geheimhaltungsgründe bestehen, reicht nicht. Zweitens ist gegen das öffentliche Interesse abzuwägen, das hier ausdrücklich bejaht wird, weil es um das Funktionieren, die Unabhängigkeit und die Qualität der Gerichtsbarkeit geht. Drittens ist zu prüfen, ob die Unterlagen in ihrer Gesamtheit geheim zu halten sind – ausdrücklich in den Raum gestellt wird, das Kommissionsgutachten nur hinsichtlich der drei vorgeschlagenen Bewerber offenzulegen und den Teil über die übrigen neun zurückzuhalten. Für den internen Aktenvermerk dürfte es dagegen bei der Geheimhaltung bleiben: Das alte Gesetz verpflichtete Behörden nicht, ihr Handeln zu begründen, und erfasste daher auch keine Dokumente, die allein die Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens zum Inhalt haben.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 09:10 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343659/muss-der-bundespraesident-das-gutachten-zu-umstrittener-postenbesetzung-herausgeben-vielleicht?ref=rss>
Paketabgabe: Koalitionsstreit offen ausgetragen, Verfassungsklage anhängig
Seit 1. Oktober zahlen Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Inland zwei Euro je Paket oder Bestellung, mit Umsatzsteuer 2,40 Euro. Betroffen sind fünfzehn große Händler und Marktplätze sowie nach Angaben des Handelsverbands rund 4.000 inländische Händler, die über solche Marktplätze verkaufen. Zwei der drei Koalitionsparteien stellen die Abgabe inzwischen öffentlich infrage; die dritte verweist darauf, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel gegenfinanziert und eine Abschaffung 280 Millionen Euro jährlich im Budget reißen würde. Der Bundeskanzler nennt zwei Ziele – Gegenfinanzierung samt Inflationsdämpfung und Eindämmung subventionierter Billigsendungen – zeigt sich aber „für alternative Finanzierungsvorschläge" gesprächsbereit. Das Wirtschaftsministerium, das bereits im Mai im Begutachtungsverfahren vor europarechtlichen Bedenken gewarnt hatte, will den Rechtsweg abwarten.
Dieser Rechtsweg ist mehrgleisig. Ein deutscher Modehändler hat am 20. August Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ein zweiter Versandhändler will gegen die Abgabenbescheide Beschwerde erheben und rechnet mit bis zu zehn Händlern, die vorgehen werden; im Instanzenzug kann die Sache bis zum Verfassungsgerichtshof und zum Gerichtshof der Europäischen Union führen und bis zu vier Jahre dauern. Für betroffene Unternehmen heißt das: Die Bescheide sollten offengehalten werden, weil eine spätere Aufhebung nur jenen zugutekommt, die rechtzeitig bekämpft haben.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 14:32 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343827/stocker-zu-paketsteuer-offen-fuer-alternative-finanzierungsvorschlaege?ref=rss>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 16:01 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/regierung-diskussionen-ueber-umstrittene-paketsteuer;art15,4221220#ref=rss>
Exportkontrolle: Schlussanträge für eine weite Auslegung des doppelten Verwendungszwecks
In einem österreichischen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geht es um ein im Inland hergestelltes Schulungsflugzeug, das in den Konfigurationen Kunstflug und Aufklärung angeboten wird. Die Ausfuhr an eine ausländische Luftwaffe war 2019 genehmigt worden; die Verlängerung für die noch nicht ausgeführten Güter wurde verweigert, weil das Flugzeug auch zur Ausbildung von Militärpiloten und nach entsprechender Ausstattung für Aufklärungs- oder Überwachungsflüge einsetzbar sei. Die Besonderheit: Das Flugzeug war weder in der Güterliste der Dual-Use-Verordnung noch in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst. Nationale Kontrollen für nicht gelistete Güter sind nach Artikel 9 der Verordnung zwar möglich, setzen aber voraus, dass überhaupt ein Gut mit doppeltem Verwendungszweck vorliegt.
Die Generalanwältin spricht sich für eine weite Auslegung aus: Maßgeblich sind die physischen und technischen Eigenschaften im Zeitpunkt der Ausfuhr, also wozu das Gut objektiv geeignet ist – nicht, wofür es entwickelt wurde oder welche Verwendung der Hersteller vorgesehen hat. Ein ziviles Etikett schützt daher nicht. Abzugrenzen sind einerseits ausschließlich militärisch konstruierte Güter, die unter die Militärgüterliste fallen, andererseits Erzeugnisse, deren technische Eigenschaften eine militärische Verwendung nicht zulassen; eine bloß entfernte oder hypothetische militärische Nützlichkeit genügt nicht.
Praktisch bedeutsam ist die vorgeschlagene Zweistufigkeit. Auf der ersten Stufe wird produktbezogen geprüft, ob das Gut aufgrund seiner vorhandenen technischen Eigenschaften zivil und militärisch verwendbar ist. Erst auf der zweiten Stufe stellt sich die ausfuhrbezogene Frage, ob der konkrete Export genehmigungsfähig ist – dorthin gehören die politische Lage im Bestimmungsland, das Umleitungsrisiko, die Möglichkeit einer Umrüstung durch den Endverwender und menschenrechtliche Erwägungen. Diese Umstände können aus einem objektiv zivilen Erzeugnis nachträglich kein Dual-Use-Gut machen. Die Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht; folgt er ihnen, betrifft der erhöhte Prüf- und Dokumentationsaufwand nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern ebenso Maschinenbau, Luftfahrt, Software, Sensorik, Telekommunikation und Forschung.
Quellen:
- Die Presse, 12.10.2026 07:53 – <https://www.diepresse.com/41346675/exportkontrolle-kann-ein-hosenknopf-militaerisch-relevant-sein>
Platzverbot für den Kartenverkauf: zwei Unternehmen ziehen vor den Verfassungsgerichtshof
Zwei Konzertveranstalter wollen das Wiener Verbot des Verkaufs von Konzertkarten am Stephansplatz, in der Kärntner Straße, am Graben und vor der Staatsoper vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Das Verbot gilt seit Juli; zuvor war eine bestimmte Anzahl von Genehmigungen erteilt worden, die erhoffte Eindämmung der kostümierten Verkäufer wurde nach Darstellung der Stadt aber nicht erreicht. Gerügt werden die Unverhältnismäßigkeit – das Verbot treffe nur die Kartenverkäufer und nicht andere Bereiche – sowie eine zu kurze Übergangsfrist; Personal habe bereits gekündigt werden müssen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 11:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343780/firmen-ziehen-wegen-wiener-verbot-vom-mozartverkaeufern-vor-den-vfgh?ref=rss>
Energie & Bau
Netzentgelte: Leistungspreis ab zehn Kilowatt, Rabatt von 75 Prozent für Drosselbarkeit
Die Regulierungsbehörde hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgelegt und bezeichnet sie als größte Tarifreform seit zwanzig Jahren. Grundlage ist das seit Dezember 2025 geltende Elektrizitätswirtschaftsgesetz, die neuen Regeln sollen ab 1. Jänner 2027 gelten. Künftig wird nicht mehr nur der Verbrauch abgerechnet, sondern auch die in Anspruch genommene Leistung. Die Schwelle liegt bei zehn Kilowatt in einem Viertelstundenintervall, gemessen über den Smart Meter; abgerechnet wird der höchste Viertelstundenwert, und eine einzige Leistungsspitze führt für einen ganzen Monat zu einem höheren Leistungspreis. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis soll binnen drei Jahren von derzeit 80 zu 20 auf 50 zu 50 verschoben werden. Die Behörde erwartet daraus eine Verringerung der Netzausbaukosten um 300 Millionen Euro jährlich; für einen Durchschnittshaushalt ohne leistungsstarke Anwendungen soll sich nichts ändern.
Für Liegenschaftseigentümer und Betriebe sind fünf Punkte zu beachten. Erstens die Übergangsfrist: Auf Netzebene 7 – Haushalte und kleine Gewerbebetriebe – können die Netzbetreiber den Zeitpunkt der Einführung zwischen 1. Jänner 2027 und 1. Juli 2028 selbst wählen. Zweitens die Höhe: Die konkreten Tarife sind noch nicht festgelegt, sie sollen noch im Oktober von der Tarifkommission veröffentlicht werden. Drittens die Zeitfenster: Den sommerlichen Niederarbeitspreis zwischen 10 und 16 Uhr mit einem Abschlag von 20 Prozent soll es auch im kommenden Jahr geben, ab 1. Oktober 2027 kommt ein winterlicher für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr hinzu, dessen Höhe noch offen ist; Voraussetzung für beide ist die viertelstündliche Auslesbarkeit der Zählerdaten. Viertens der Flexibilitätsrabatt: Wer zweimal zwei Stunden täglich eine Drosselung durch den Netzbetreiber zulässt, zahlt für diese Zeiträume 75 Prozent weniger Leistungspreis, und zwar für zehn Jahre garantiert – die Vereinbarung muss mit dem Netzbetreiber getroffen werden. Fünftens das Netzanschlussentgelt: Statt bisher zwei gibt es künftig ein einziges, alle Netzbenutzer werden gleich behandelt und erhalten zehn Kilowatt netzwirksame Leistung zugeordnet; die Regelung gilt für Einspeiser aus Photovoltaikanlagen ebenso wie für Verbraucher. Nachverrechnungen für bestehende Kunden, die heuer mehr als zehn Kilowatt bezogen haben, soll es nicht geben. Für Batteriespeicher entscheidet der Standort: Als systemdienlich und damit unter bestimmten Voraussetzungen langfristig von den Netznutzungsentgelten befreibar gelten Speicher, die neben einem Windpark oder einer Photovoltaikanlage stehen und keinen Netzausbau auslösen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 16:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343326/neue-stromnetztarife-wer-viel-strom-auf-einmal-verbraucht-muss-mehr-bezahlen?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 15:57 – <https://www.diepresse.com/41347156/wer-das-stromnetz-belastet-zahlt-bald-mehr>
- Kurier, 12.10.2026 13:49 – <https://kurier.at/wirtschaft/strom-netzentgelte-verordnung-e-control-flexibilitaet-leistung-preis/403197639>
- Kleine Zeitung, 12.10.2026 11:24 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41347469/stromrechnung-neu-gleichzeitig-kochen-und-laden-wird-teurer>
Bidirektionales Laden: Elektrofahrzeuge könnten 2040 dreizehn Prozent der Flexibilität liefern
Ergänzend zur Tarifreform wird auf die Rolle der Fahrzeugflotten verwiesen. Nach einer Modellierung der Branchenvertretung könnten vollelektrische Autos, Lastwagen und Busse im Jahr 2040 dreizehn Prozent der benötigten untertägigen Flexibilität im heimischen Stromnetz bereitstellen. Während hierzulande noch Pilotprojekte laufen, entlastet im niederländischen Utrecht bereits eine Fahrzeugflotte aus 300 Fahrzeugen die städtischen Netze: Mehr als jedes dritte Dach der Stadt trägt eine Photovoltaikanlage, der Überschuss wird zwischengespeichert und kann zu sonnenarmen Spitzenzeiten den Bedarf von gut 1.000 Haushalten decken; weitere Städte übernehmen das Modell. In Deutschland sind entsprechende Fahrzeuge seit heuer kommerziell verfügbar, Hersteller und Energieunternehmen werben mit einem Jahresbonus von 700 Euro. Die Batterie altert dabei nach Labortests nur geringfügig schneller als bei üblichen Ladevorgängen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 19:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343679/vom-stromfresser-zum-netzdiener-wie-e-fahrzeuge-das-netz-entlasten-koennen?ref=rss>
PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg: 50 Millionen Euro, Entsorgungspfad weiter offen
Die Sanierung der PFAS-Belastung im Grundwasser am Salzburger Flughafen wird rund 50 Millionen Euro kosten. Beantragt ist eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro aus dem Altlastensanierungsfonds, den Rest trägt der Flughafen. Ursache ist die historische, behördlich zugelassene Verwendung entsprechender Löschschäume bei Feuerlöschübungen seit den 1960er-Jahren; erhöhte Konzentrationen wurden 2018 in einem Sondermessprogramm des Bundes festgestellt. Weitere Untersuchungen ergaben rund 50.000 Kubikmeter belastetes Erdreich und eine etwa 3,5 Kilometer lange Schadstofffahne, woraufhin die ursprünglich ausgewiesene Altlast erweitert und im September 2026 in der Altlastenverordnung veröffentlicht wurde. Die zweite Sanierungsphase läuft von 2027 bis 2030, die Hauptbaumaßnahmen in den Sommermonaten 2028 und 2029: eine U-förmige, 20 bis 25 Meter tiefe Schmalwand aus Dichtbeton, sechs Brunnenpaare mit bis zu 15 Litern je Sekunde, eine Oberflächenabdichtung, Versickerungssysteme und eine neue Grundwasserreinigungsanlage.
Der bundesweit bedeutsame Punkt ist ein anderer: Es fehlt die Novelle der Deponieverordnung, die verbindliche Grenzwerte für PFAS-haltiges Erdreich festlegen soll. Ohne sie gibt es keinen gesicherten Entsorgungspfad für belasteten Aushub – der Flughafen hat deshalb ein eigenes Zwischenlager errichtet, um laufende Bauvorhaben nicht zu gefährden, und der Zeitplan der Sanierung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass ein Entsorgungsweg gefunden wird. Für jedes Bauvorhaben mit möglicherweise belastetem Aushub ist das derzeit ein offenes Kosten- und Terminrisiko.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 17:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343884/pfas-altlastensanierung-am-flughafen-salzburg-kostet-50-millionen-euro?ref=rss>
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