GEVEST-Pressespiegel vom 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Für Wien liegt der Entwurf des Kurzzeitvermietungsregistergesetzes vor: Ab 1. Jänner 2027 braucht jede kurzzeitvermietete Wohneinheit eine eigene Registrierungsnummer, Plattformen müssen Angebote ohne gültige Nummer entfernen, die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro. Gleichzeitig wird die Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert, um die Umgehung der 90-Tage-Regel über Umwidmungen in Beherbergungsstätten zu erschweren. Bei den Firmeninsolvenzen sinken zwar die eröffneten Verfahren, die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens steigen aber um rund 17 Prozent – unter den fünf größten Insolvenzen finden sich erneut ausschließlich Signa-Gesellschaften. Der Gaspreis erreichte mit 87,20 Euro je Megawattstunde den höchsten Stand seit Ende 2022. Die Regulierungsbehörde hat die Befreiung von Batteriespeichern von den Netzentgelten eng begrenzt, was die Branche als vertane Chance bezeichnet.

Immobilien & Wohnrecht

Kurzzeitvermietung: Registrierungspflicht ab 2027, Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert

Der Entwurf des Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetzes liegt vor und soll im November im Landtag beschlossen werden. Er besteht aus zwei Teilen.

Erstens das Register: Jede Wohneinheit ist gesondert online zu registrieren, anzugeben sind die genaue Anschrift, die Art der Wohneinheit, Angaben zur Person des Vermieters und die Höchstzahl der Schlafgelegenheiten; die Registrierungsnummer wird unverzüglich vergeben und ist bei jeder Schaltung eines Inserats anzuführen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie häufig oder wie lange vermietet wird, und tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft; für bereits angebotene Wohneinheiten läuft eine Übergangsfrist bis 30. März 2027. Auch die Plattformen werden in die Pflicht genommen: Angebote ohne oder mit ungültiger Nummer sind zu entfernen. Die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro.

Zweitens die Änderung der Bauordnung, die den eigentlichen Eingriff darstellt. Seit Juli 2024 dürfen Wohnungen grundsätzlich höchstens 90 Tage im Jahr touristisch vermietet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt; umgangen wurde das über die dauerhafte Umwidmung in Beherbergungsstätten. Künftig müssen nach dem neuen § 7g der Bauordnung auch außerhalb der Wohnzonen – also im gesamten Stadtgebiet – mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße eines Hauses für Wohnzwecke erhalten bleiben; klassische Hotels sind ausgenommen, und der örtliche Geltungsbereich kann per Verordnung abgeändert werden. Die Änderung tritt mit dem Beschluss in Kraft, voraussichtlich Ende November, enthält aber eine Übergangsbestimmung: Für alle bis zum 10. Oktober 2026 anhängigen Umwidmungsverfahren gelten die bisherigen Bestimmungen. Wer ein solches Verfahren später einleitet, fällt bereits unter die neue Beschränkung.

Die Größenordnung des Vollzugs zeigen die Zahlen der Baupolizei: Allein 2025 wurden 305 Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsstätten eingebracht, 132 davon bis Jahresende bewilligt. Seit Juli 2024 gingen 2.484 Anzeigen wegen vermuteter unzulässiger Kurzzeitvermietung ein, bis Ende Juli 2026 wurden 558 Strafanträge weitergeleitet.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 18:12 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344057/neue-details-zur-wiener-airbnb-registrierungspflicht?ref=rss>

Veränderungen in der Mietwohnung: wo die Verkehrsübung endet und die Zustimmung beginnt

Maßstab für die Frage, was ein Mieter ohne Zustimmung verändern darf, ist die Verkehrsübung – also das, was bei normaler Nutzung einer Wohnung üblich ist. Innerhalb dieses Rahmens besteht ein Recht auf freie Entfaltung: Wände streichen oder tapezieren, solange die Farbe nicht zu kräftig ist, Böden schleifen oder neu belegen. Bei jeder wesentlichen Veränderung des Mietgegenstands ist dagegen die schriftliche Zustimmung einzuholen; grobe bauliche Veränderungen wie Zwischenwände oder Zubauten setzen unabhängig von Miete oder Eigentum die Zustimmung aller Miteigentümer und einen Beschluss voraus. Der Austausch von Herd, Backofen oder Küchenarmaturen kann als unwesentlich durchgehen, sofern die Geräte bei Mietende ohnehin wertlos gewesen wären und die Bausubstanz samt Leitungen intakt bleibt. Bohren und Dübeln, auch durch Fliesen, greift nicht in die Bausubstanz ein, solange eine gewisse Zahl nicht überschritten wird – 110 Bohrlöcher wurden vom Landesgericht Wien als zu viel beurteilt und führten zu Schadenersatz; maßgeblich sind aber Größe der Wohnung und Zweck der Löcher.

Vertragliche Verbote müssen zulässig sein: Je spezifischer formuliert und je plausibler begründet, desto eher halten sie. Ein allgemeines Tierhaltungsverbot ist schwer durchzusetzen, ein auf Hunde mit Blick auf den Parkettboden bezogenes eher. Ein Rauchverbot ist ein Grenzfall und nur zulässig, wenn umliegende Mieter tatsächlich gestört werden; vergilbte Wände und gelegentlicher Rauch genügen nicht.

Außen einsehbare Bereiche – Fassade, Balkon, Wohnungseingangstür – sind heikler: Veränderungen ohne Zustimmung können eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen. Möbel auf dem Balkon sind zulässig, dürfen aber das optische Gesamtbild der Fassade nicht stören und müssen sturmfest befestigt sein, gebohrt werden darf weder in die Fassade noch in angrenzende Teile anderer Wohnungen. Als besitzstörend beurteilt wurden an der Fassade hochkletternde Pflanzen (2005) und leere Pfandflaschen vor der Wohnungstür; handelsübliche Blumenkästen und Fußmatten gelten als verkehrsüblich. Gegen alles, was Fluchtwege versperrt, kann ohnehin unmittelbar vorgegangen werden.

Der haftungsrelevante Teil betrifft das Ende des Mietverhältnisses. Gröbere Umbauarbeiten sollten von Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und in Rechnung gestellt werden – von der Haftung befreit ist der Mieter nur bei schriftlicher Zustimmung und fachgerechter Ausführung. Unterlagen sind über das Mietende hinaus aufzubewahren, weil auch Jahrzehnte später die Behauptung erhoben werden kann, unfachmännische Arbeiten gefährdeten die Substanz des Mietobjekts; dafür genügt bereits die Möglichkeit eines Schadens. Der Vermieter kann bis zu einem Jahr nach Vertragsende Mängel beanstanden und beheben lassen, der Mieter hat dann kein Recht mehr auf eigene Korrektur und erhält die Rechnung. Wird am Ende zurückgebaut, drohen grundsätzlich keine Folgen; ausgebaute Gegenstände sollten eingelagert werden. Wer die alte Küche aufbewahrt, kann die neue mitnehmen – ein Anspruch des Vermieters auf die hochwertigere Küche besteht nicht, und das Argument „neu für alt" greift nicht, wenn die ursprünglichen Möbel weder neu noch antiquarisch waren.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343291/haustiere-rauchen-bohren-so-viel-ist-in-der-mietwohnung-erlaubt?ref=rss>

Gemeinnütziger Sektor: Mietvorteil von 3,40 Euro je Quadratmeter, Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt

Nach Zwischenergebnissen einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts zahlen Mieter gemeinnütziger Bauvereinigungen 2025 um 3,40 Euro je Quadratmeter und Monat weniger als im gewerblichen Sektor; 2019 waren es noch 2,20 Euro. Das entspricht im Schnitt rund einem Viertel weniger als für eine vergleichbare private Mietwohnung oder 228 Euro monatlich. In angespannten Märkten ist der Abstand größer: bis zu fünf Euro in Tirol, 4,70 Euro in Wien, je 4,50 Euro in Salzburg und Vorarlberg. Kumuliert beziffert die Untersuchung den Mietvorteil mit 1,9 Milliarden Euro jährlich nach 1,2 Milliarden im Jahr 2019.

Die wohnbaupolitische Aussage dahinter betrifft die Fördersystematik. Weil Österreich überwiegend Objektförderung vergibt – also den Bau geförderter Wohnungen – statt ausschließlich Subjektförderung in Form von Wohnbeihilfen, erspart sich die öffentliche Hand nach dieser Rechnung 278 Millionen Euro jährlich an Wohn- und Sozialhilfen; bei reiner Subjektförderung würden sich diese Ausgaben etwa verdoppeln, auch weil die dämpfende Wirkung auf den allgemeinen Markt entfiele. Dem stehen rund 200 Millionen Euro entgangene Steuern durch die Befreiung von der Körperschaftsteuer gegenüber. Die Wirkung auf die Wirtschaftsleistung wird mit mindestens 800 Millionen Euro beziffert, bei Berücksichtigung der zusätzlichen Bautätigkeit mit bis zu 2,2 Milliarden Euro.

Praktisch bedeutsam ist die Ankündigung des Verbands, demnächst mit der Regierung über eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu verhandeln. Auf der Forderungsliste stehen leistbare Grundstücke, eine Reform des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags, die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel und schnellere Bauverfahren.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343979/gemeinnuetzige-wohnungen-sind-um-ein-viertel-guenstiger-als-private?ref=rss>

Angebotsmieten: stärkster Anstieg in der Steiermark

Die Angebotsmieten für Wohnraum legten in den ersten drei Quartalen nach einer Erhebung einer Immobilienplattform in acht Bundesländern zu; am stärksten stiegen sie in der Steiermark, die im Vergleich der Bundesländer trotz des Preissprungs günstig bleibt.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 10:37 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351394/wohnungsmieten-stiegen-in-der-steiermark-am-staerksten-an>

Notleidende Immobilienkredite: Aufsicht drängt kleine Regionalbanken zu raschen Wertberichtigungen

Die Finanzmarktaufsicht rät kleinen Regionalbanken, Wertberichtigungen auf notleidende Immobilienkredite rasch zu erledigen. Bei den oberösterreichischen Raiffeisenbanken verläuft die Entwicklung uneinheitlich – im Mühlviertel wird eine positive Trendwende berichtet, bei einer Bank im Bereich Attersee-Süd ein Verlust.

Quellen:

  • Oberoesterreichische Nachrichten, 14.10.2026 06:05 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/faule-immobilienkredite-wo-sich-die-raiffeisenbanken-erholen-und-wo-nicht;art15,4221688#ref=rss>

Wirtschaft & Konjunktur

Insolvenzen: weniger eröffnete Verfahren, 17 Prozent mehr Abweisungen mangels Vermögens

In den ersten drei Quartalen 2026 ging die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen um 7,65 Prozent zurück. Von einer nachhaltigen Entspannung sprechen die Gläubigerschutzverbände dennoch nicht, weil die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens um rund 17 Prozent zunahmen; die Gesamtzahl der Firmeninsolvenzen stieg dadurch um 2,26 Prozent auf 5.389 Verfahren. Bis Jahresende werden rund 4.000 eröffnete Insolvenzen erwartet. Nach Branchen führt der Handel mit 695 Verfahren vor dem Bau mit 664 und der Gastronomie mit 525. Die höchsten Passiva entfallen weiterhin auf die Immobilienbranche mit rund 6,9 Milliarden Euro; die fünf größten Insolvenzen sind auch heuer Signa-Gesellschaften.

Die Ursachen der steigenden Abweisungen sind für die Gläubigerseite unmittelbar relevant. Unternehmen erkennen finanzielle Schieflagen zu spät oder warten zu lange zu, und es fehlt zunehmend an Geldvermögen – eine Insolvenz anzumelden kostet Geld, das immer öfter nicht mehr vorhanden ist. Auffällig ist, dass Eigenanträge seltener werden; meist stellen inzwischen Finanzamt oder Sozialversicherung den Antrag. Als Gegenmittel werden häufigere Betriebsprüfungen und eine bessere Kenntnis der eigenen Zahlen genannt. Für Gläubiger heißt das: Wer zuwartet, trifft häufiger auf eine masselose Abweisung statt auf ein Verfahren mit Quote.

Bei den Privatinsolvenzen stiegen die eröffneten Verfahren um 9,8 Prozent auf 7.329, bei Gesamtverbindlichkeiten von gut 1,3 Milliarden Euro und einer Durchschnittsverschuldung von 179.000 Euro. Der Anstieg ist überwiegend ein Vorzieheffekt: Weil die Entschuldung mit dreijähriger Abschöpfungsphase Mitte Juli auslief, häuften sich die Anträge im Juni und Juli, während sie im September wieder deutlich zurückgingen. In Kärnten meldeten heuer bereits 342 Unternehmen Insolvenz an, um knapp 13 Prozent mehr als im Vorjahr, am stärksten betroffen ist die Gastronomie.

Abweichung zwischen den Medien: Zum Anstieg der Abweisungen mangels Vermögens werden rund 17 und knapp 18 Prozent genannt; der Zeitpunkt des Auslaufens der dreijährigen Abschöpfungsvariante wird einmal mit Mitte Juni, einmal mit Mitte Juli angegeben.

Quellen:

  • ORF.at, 14.10.2026 05:26 – <https://ooe.orf.at/stories/3375070/>
  • Der Standard, 13.10.2026 13:46 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343941/weniger-insolvenzen-bei-unternehmen-mehr-privatkonkurse?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 09:15 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41350597/in-kaernten-rollt-pleitewelle-gastronomie-trifft-es-am-haertesten>

Währungsfonds: Normalisierung in der Straße von Hormus erst bis Oktober 2027 erwartet

Aus dem neuen Ausblick des Währungsfonds sind zwei Annahmen bedeutsam, die über die reinen Prognosewerte hinausgehen. Erstens der Zeithorizont der Energieverteuerung: Der Fonds geht davon aus, dass sich die Lage in der Straße von Hormus 2027 schrittweise bessert und die Schiffsroute bis Oktober 2027 weitgehend wie vor dem Krieg genutzt werden kann – die Prognose eines weltweiten Wachstums von 3,4 Prozent für 2027 steht ausdrücklich unter diesem Vorbehalt. Unsicherheit und Energiepreise dürften trotzdem hoch bleiben. Zweitens die Konzentration: 95 Prozent des weltweiten Wachstums werden von nur 32 Ländern getragen, im April waren es noch 54; für den Zeitraum 2028 bis 2031 wird nur noch ein jährliches Durchschnittswachstum von 3,2 Prozent erwartet gegenüber 3,7 Prozent von 2000 bis 2019.

Der Welthandel wächst demnach fast ausschließlich über den Technologiebereich: Zwischen 2023 und 2025 legte er um 8,3 Prozent zu, mit Bezug zu künstlicher Intelligenz dagegen um 29 Prozent. Die Chefökonomin des Fonds verbindet das mit einer ausdrücklichen Aufforderung an die Staaten, mit Haushaltskürzungen zu beginnen und die Defizite abzubauen. Für Deutschland wurde die Prognose auf 1,3 Prozent für heuer und 1,1 Prozent für 2027 angehoben, getragen von schuldenfinanzierten Staatsinvestitionen und Exporten bei schwachem Konsum und zurückhaltenden Unternehmensinvestitionen; den Vereinigten Staaten werden jeweils 2,3 Prozent zugetraut, China 4,5 und 4,0 Prozent, Indien jeweils 7,0 Prozent. Die Golfstaaten geraten durch den Krieg in Mitleidenschaft – für Saudi-Arabien wird heuer ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 3,3 Prozent erwartet, nachdem im Juli noch ein Plus von 1,7 Prozent prognostiziert worden war.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:01 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344020/internationaler-waehrungsfonds-weltwirtschaft-wird-erst-2027-wieder-staerker-zulegen?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Baulandmobilisierungsabgabe: Brachenanteil von 38 auf 30 Prozent gesunken, 80 Beschwerden anhängig

Das Burgenland zieht eine erste Bilanz seiner Abgabe auf ungenutztes Bauland. Wer einen aufgeschlossenen Bauplatz als Wertanlage hält und nicht bebaut, zahlt eine jährliche, vom Grundstückswert abhängige Abgabe. Der Anteil brachliegender Bauplätze sank seit 2021 von 38 auf 30 Prozent. Die Ausnahmen sind breit – unter anderem kann für jedes Kind und jedes Enkelkind ein Bauplatz freigehalten werden –, sodass weniger als zehn Prozent der betroffenen Eigentümer tatsächlich zahlen: Es verbleiben rund 12.000 Grundstücke im Eigentum von etwa 7.500 natürlichen und 240 juristischen Personen. Eingehoben wird seit heuer, zunächst für das Jahr 2024; bisher kamen rund drei Millionen Euro zusammen, die zur Hälfte an die Gemeinden gehen und für Infrastruktur verwendet werden.

Für die Beratungspraxis sind zwei Punkte wesentlich. Erstens die Mobilisierungsvereinbarung als Alternative zur Abgabe: Rund 400 Eigentümer haben sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, binnen drei Jahren zu bauen oder den Bauplatz zu verkaufen; findet der Eigentümer keinen Käufer, kann die Gemeinde einen vorschlagen. Zweitens der Rechtsschutz: 80 Betroffene haben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben, in 20 Fällen wurde bereits zugunsten des Landes entschieden.

Quellen:

  • ORF.at, 14.10.2026 05:06 – <https://burgenland.orf.at/stories/3375098/>

Aufnahmefähige Brillen: Persönlichkeitsschutz greift schon vor der Aufnahme

Zur Frage, ob das bloße Tragen einer unauffälligen, mit Kamera ausgestatteten Brille zulässig ist, liefert eine rechtliche Einordnung einen Gesichtspunkt, der über das Datenschutzrecht hinausweist. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraus; wird nicht aufgenommen, greift sie nicht, und selbst eine erfolgte Aufnahme ist kaum nachweisbar, weil Betroffene keinen Zugriff auf das Gerät haben.

Weiter führt die Rechtsprechung zu Kameraattrappen: Auch eine nicht funktionierende Kamera kann Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn sie objektiv den Eindruck erweckt, Menschen würden überwacht, und diese nicht feststellen können, ob tatsächlich aufgezeichnet wird. Entscheidend ist also nicht erst das Bild, sondern der Druck, möglicherweise beobachtet zu werden. Übertragen auf eine aufnahmefähige Brille: Von außen ist weder erkennbar, ob eine Kamera verbaut ist, noch ob sie läuft. In einem Raum, den die Betroffenen nicht verlassen können und in dem sie über Stunden Fragen stellen, Fehler machen und geprüft werden, wiegt das Interesse, nicht heimlich gefilmt zu werden, schwerer als das kaum erkennbare Interesse am Tragen des Geräts. Die rechtlichen Anknüpfungspunkte sind § 16 ABGB und Artikel 8 EMRK; kommt es tatsächlich zu Bildnissen, treten § 78 UrhG und die Datenschutz-Grundverordnung hinzu. Eine höchstgerichtliche Entscheidung speziell zu solchen Brillen gibt es bislang nicht. In Norwegen haben mehrere Gebietskörperschaften bereits Verbote an Schulen erlassen, ein befristetes Verbot für bestimmte Orte ist dort in Vorbereitung.

Für Unternehmen und Verwaltungen ist die Linie übertragbar: Wo Menschen einander in geschlossenen Räumen nicht ausweichen können – Besprechungsräume, Umkleiden, Beratungssituationen –, kann bereits der objektiv begründete Eindruck möglicher Aufzeichnung einen Eingriff darstellen, ohne dass eine konkrete Aufnahme nachgewiesen werden muss. Davon zu trennen bleibt die Frage, welche Sanktion eine Hausordnung daran knüpfen darf.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 13:07 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344013/smartglasses-in-der-schule-warum-schon-das-tragen-rechtswidrig-sein-kann?ref=rss>

Deponiegas: Oberster Gerichtshof weist Regressklagen der Sozialversicherung nach 25 Jahren ab

Mit der Abweisung einer außerordentlichen Revision hat der Oberste Gerichtshof ein 25 Jahre dauerndes Verfahren beendet. Ausgangspunkt war ein Arbeitsunfall im Juli 2001: Zwei Arbeiter eines Wartungsunternehmens stiegen nacheinander in einen Sickerschacht, in dem sich giftige Gase einer Jahrzehnte zuvor stillgelegten Mülldeponie gesammelt hatten; beide verstarben an den Folgen, der eine nach drei Monaten, der andere nach jahrelanger Pflege im Jahr 2008. Drei Sozialversicherungsträger klagten auf Ersatz der von ihnen getragenen Kosten, zunächst gegen Bund, Land und Stadt. Das Verfahren wurde 2017 unterbrochen, damit der Verwaltungsgerichtshof die Zuständigkeiten klärte; Bund und Land schieden aus, 2024 wurde gegen die Stadt fortgesetzt. Das Landesgericht nahm an, die Stadt habe von der Gefahrenquelle wissen müssen, und verurteilte sie im Juni 2025 zu 425.000 Euro. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf, die dagegen erhobene Revision wurde nun zurückgewiesen.

Tragend ist die Zuordnung der Verantwortung: Die primäre Verantwortung für die Baustellensicherheit lag nach dieser Entscheidung bei den Verantwortlichen vor Ort, die elementare Schutzvorschriften beim Schachteinstieg – Gasmessung vor dem Abstieg, vorgeschriebene Schutzbekleidung, Atemschutz – gröblich missachtet hatten. Für Eigentümer von Liegenschaften mit Altlasten ist das insofern von Bedeutung, als die Kenntnis einer Gefahrenquelle allein die Haftung nicht begründet, wenn die unmittelbaren Schutzpflichten bei den ausführenden Stellen liegen und dort verletzt wurden. Der Stadt bleiben neben dem Schadenersatz auch rund 300.000 Euro Prozesskosten erspart, die von den klagenden Versicherungsträgern zu tragen sind. Bemerkenswert ist auch die Verfahrensdauer: Im fortgesetzten Verfahren wurden über achtzigjährige frühere Bedienstete zu Vorgängen befragt, die mehr als fünfzig Jahre zurücklagen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 14.10.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351641/klagen-abgewiesen-justiz-krimi-in-kaernten-nach-25-jahren-beendet>

Energie & Bau

Gaspreis auf 87,20 Euro je Megawattstunde – höchster Stand seit Ende 2022

Der richtungsweisende Terminkontrakt für europäisches Erdgas zur Lieferung in einem Monat stieg am Dienstag an der Amsterdamer Börse auf 87,20 Euro je Megawattstunde, rund drei Prozent mehr als am Vortag. Seit Monatsbeginn verteuerte sich der Rohstoff um mehr als 20 Prozent, seit Jahresbeginn hat sich der Preis etwa verdreifacht; im Frühsommer lag er zeitweise noch bei rund 42 Euro. Als Preistreiber gelten die anhaltenden Angriffe auf Handelsschiffe und Energieinfrastruktur in der Golfregion sowie Angriffe auf den wichtigsten Flughafen Saudi-Arabiens. Der größte Flüssiggasexporteur der Region kommt nach Einschätzung eines Rohstoffanalysten derzeit nur auf 20 bis 30 Prozent seiner Ausfuhrkapazität.

Hinzu kommt ein Nachfrageeffekt aus dem Speichergeschäft: Deutschland bemüht sich, die Reserven vor dem Winter zu erhöhen, und hat ein staatliches Unternehmen angewiesen, zusätzliches Gas zu beschaffen; die deutschen Speicher sind zu knapp 60 Prozent gefüllt gegenüber einem saisonalen Fünfjahresdurchschnitt von 87 Prozent. Für die Kalkulation von Heiz- und Betriebskosten heißt das, dass der Preisauftrieb derzeit von zwei Seiten kommt – der Angebotsstörung und dem Wettbewerb um Einspeichermengen.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 16:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344071/europaeischer-gaspreis-steigt-ueber-87-euro-je-mwh?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 13.10.2026 16:40 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41353309/hoechster-stand-seit-2022-europaeischer-gaspreis-steigt-und-steigt>
  • Kurier, 13.10.2026 16:57 – <https://kurier.at/wirtschaft/gaspreis-87-euro-megawattstunde-energie-krise-ttf/403197941>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 13.10.2026 17:21 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/gaspreis-in-europa-steigt-auf-hoechsten-stand-seit-ende-2022;art15,4221672#ref=rss>

Batteriespeicher: enge Grenzen für die Befreiung von Netzentgelten

Die Verordnung der Regulierungsbehörde legt fest, wann ein Stromspeicher als systemdienlich gilt und damit von Netzentgelten befreit werden kann. Zwei Wege sind vorgesehen. Erstens eine zwanzigjährige Befreiung von allen Netzgebühren für die Einspeisung bei eigenständigen Speichern – allerdings nur, wenn am nächstgelegenen Umspannwerk bereits große Wind- und Solaranlagen angeschlossen sind; nach Einschätzung der Erzeuger kommen dafür nur wenige Regionen in Betracht. Zweitens eine deutliche Vergünstigung für Anlagen, die Speicher mit Wind- oder Solarerzeugung kombinieren – aber nur, wenn dem Netzbetreiber vertraglich das Recht eingeräumt wird, die Einspeiseleistung einzuschränken, wobei er dabei weitgehend freie Hand hat. Weil bei solchen Anlagen Speicher und Erzeugung einen gemeinsamen Netzzugang haben, trifft eine Einschränkung beide, was die Wirtschaftlichkeitsrechnung erschwert. Die Branche spricht von einer vertanen Chance und einem Ausbau mit angezogener Handbremse, die Behörde verweist auf durchgerechnete Fälle, in denen sich Investitionen rechnen. Auf enge Grenzen gedrängt hatten vor allem Arbeiter- und Wirtschaftskammer, weil die entfallenden Entgelte von Haushalten und Unternehmen getragen werden müssten. Die Höhe der Netzentgelte für das kommende Jahr wird in einer weiteren Verordnung noch heuer festgelegt.

Der Größenordnung nach ist der Ausbaubedarf erheblich: Neben den Pumpspeicherkraftwerken verfügt Österreich derzeit über rund ein Gigawatt an Batterieleistung; nach einer Berechnung der Technischen Universität Graz müsste bis 2030 die fünffache, bis 2040 die neunfache Leistung installiert sein. An Interesse fehlt es nicht – den Netzbetreibern liegen Anfragen über 25 bis 30 Gigawatt vor, von denen der Großteil nicht gebaut werden dürfte. Eine Studie nennt neben den Entgelten weitere Hebel: Es fehlt die Datengrundlage, um überhaupt zu erkennen, wo ein Speicher das System entlastet – bei einem Wiener Netzbetreiber sind nur vier Prozent der Trafostationen mit digitaler Sensorik ausgestattet, bei einem Vorarlberger sieben Prozent, weshalb Netzbetreiber mangels Echtzeitdaten mit dem ungünstigsten Fall rechnen und mehr Anschlüsse ablehnen als nötig. Weiters wird vorgeschlagen, das Engpassmanagement auszuschreiben statt es über Einzelverträge mit Gaskraftwerken abzuwickeln, und die Einspeisevergütung der staatlichen Abwicklungsstelle stündlich an Angebot und Nachfrage anzupassen – derzeit erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Monatspreis und haben damit keinen Anreiz, selbst zu speichern. Ab dem kommenden Jahr gibt es für neue Photovoltaikanlagen staatliche Förderung nur noch, wenn zugleich ein Speicher errichtet wird.

Quellen:

  • Der Standard, 13.10.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343874/revolution-am-strommarkt-kommen-die-mega-speicher-je-nach-oesterreich?ref=rss>
  • Die Presse, 14.10.2026 05:44 – <https://www.diepresse.com/41350946/weniger-geld-fuer-solarstrom-soll-batterie-boom-in-oesterreich-ermoeglichen>

Heizungstausch: zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen wechseln

Nach einer Umfrage ist die Bereitschaft zum Kesseltausch stark gestiegen: Zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen davon weg. Fernwärme wird häufiger genutzt, und der Stromanbieter wird öfter gewechselt.

Quellen:

  • Kurier, 14.10.2026 05:05 – <https://kurier.at/wirtschaft/haushalte-oel-gas-heizung-wechsel-umfrage-ey-energie/403197879>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

Registrierkassen

Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023