GEVEST-Pressespiegel vom 15.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Energiemarkt hat am Montag einen weiteren Schlag erhalten: Nach einem Drohnenangriff auf die saudische Ost-West-Pipeline sprang der Gaspreis auf den höchsten Stand seit Ende 2022, der Ölpreis auf rund 108 Dollar je Fass, und Fachleute halten 120 Dollar für erreichbar. Die Europäische Zentralbank lässt weitere Zinsschritte offen, die US-Notenbank entscheidet am Mittwoch unter öffentlichem Druck des Präsidenten. In Wien geht die Baupolizei derzeit systematisch gegen Kurzzeitvermietung vor; die Bescheide sind in mehreren Punkten angreifbar. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Enkelin eines Dienstnehmers nicht in dessen Mietvertrag über eine Dienstwohnung eintreten kann. Und mitten in der Wiener Innenstadt stehen mehrere Häuser der Bundesbahnen leer, deren Entwicklung sich bis 2030/31 hinzieht.
Immobilien & Wohnrecht
Kurzzeitvermietung in Wien: Baupolizei geht systematisch vor
Wer in Wien eine Wohnung über eine Vermittlungsplattform vermietet, erhält derzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit Post vom Magistrat. Der Ablauf gleicht sich: Zuerst kommt eine Mitteilung der Magistratsabteilung 37, Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung, häufig ohne Angabe der betroffenen Wohnung, ohne Offenlegung der Beweise und ohne Frist für eine Stellungnahme. Zehn Tage später liegt der Bescheid vor, mit dem die zweckwidrige Verwendung sofort nach Rechtskraft zu beenden ist, verbunden mit der Ankündigung von Zwangsvollstreckung und Strafanzeige. Die Beweisführung stützt sich auf Internetrecherchen, Gästebewertungen über Zeiträume von zwei Jahren und mehr sowie auf Daten aus dem Ortstaxeverfahren, die der Baupolizei gesetzlich zugänglich sind. Dass Ortstaxe entrichtet wurde, macht eine baurechtlich unzulässige Nutzung nicht zulässig.
Maßgeblich ist die Bauordnungsnovelle 2023. Eine Wohnung darf neben dem Wohnen nur für Tätigkeiten verwendet werden, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden; gewerbliche Beherbergung zählt ausdrücklich nicht dazu. Zulässig bleibt eine vorübergehende kurzfristige Vermietung von höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr, sofern Ortstaxe entrichtet und der Wohnsitz in der Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird. Alles darüber ist seit 1. Juli 2024 nur mit einer auf fünf Jahre befristeten Ausnahmebewilligung nach § 129 Abs 1a der Bauordnung zulässig. Diese setzt voraus, dass die Wohnung nicht in einer Wohnzone und nicht in bestimmten Kleingartenwidmungen liegt, dass keine Wohnbaufördermittel geflossen sind, dass die Mehrzahl der Wohnungen im Haus weiterhin Wohnzwecken dient, dass höchstens die Hälfte der Nutzungseinheiten gewerblich der Beherbergung dient und dass alle Miteigentümer dem konkreten Vorhaben schriftlich zustimmen. Sanktioniert wird nicht erst die Vermietung, sondern bereits das Anbieten ohne Bewilligung; die Geldstrafen reichen bis 50.000 Euro.
Angreifbar sind die Bescheide nach der Darstellung in vier Punkten: der fehlenden Zuordnung zur einzelnen Wohnung, dem unterbliebenen Parteiengehör, der Unbestimmtheit des Spruchs und einer Begründung, die den Gesetzeswortlaut wiederholt, statt Beweise zu würdigen. Für Betroffene heißt das zuerst die Frist zu sichern und Akteneinsicht zu nehmen, die eigene Nutzung durch Buchungsübersichten, Ortstaxemeldungen und Meldezettel zu dokumentieren und die Beschwerde zu erheben, die nach § 13 VwGVG grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat. Die Beschwerdefrist beträgt vier Wochen, die Pauschalgebühr 50 Euro. Wurde der Bescheid während einer Abwesenheit hinterlegt, beginnt die Frist unter Umständen erst mit dem der Rückkehr folgenden Tag.
Die zweite Ebene liegt im Wohnungseigentum und wird häufig übersehen. Der Oberste Gerichtshof behandelt die wiederholte kurzfristige Vermietung einer als Wohnung gewidmeten Einheit zu Fremdenverkehrszwecken als genehmigungspflichtige Widmungsänderung nach § 16 Abs 2 WEG; ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtliche Genehmigung drohen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Für die Ausnahmebewilligung verlangt die Behörde die Zustimmung aller Miteigentümer zum konkreten Vorhaben, und der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass eine pauschale Klausel im Wohnungseigentumsvertrag dafür nicht ausreicht. Wer eine solche Klausel hat, muss die Zustimmung einzeln einholen und notfalls auf Vertragszuhaltung klagen – was zeitlich meist nicht zu einem laufenden Bauverfahren passt. Wo eine Bewilligung aussichtslos ist, ist die geordnete Rückführung auf die 90-Tage-Grenze oder auf Dauervermietung regelmäßig die günstigere Variante.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339170/airbnb-post-von-der-baupolizei?ref=rss>
Dienstwohnung: Enkelin kann nicht in den Mietvertrag des Großvaters eintreten
Der Oberste Gerichtshof hat die Räumungsklage einer Aktiengesellschaft gegen die Enkelin eines früheren Dienstnehmers bestätigt. Der Großvater hatte die Wohnung 1965 als Dienstwohnung erhalten; nach seinem Tod 2021 räumte die Vermieterin der Witwe aus sozialen Gründen ein Wohnrecht ein, 2023 verstarb auch sie. Die in der Wohnung lebende Enkelin meinte, in den Mietvertrag eintreten zu dürfen. Der Gerichtshof hielt fest, dass ein Vertrag über eine Dienstwohnung durchaus in einen nach dem Mietrechtsgesetz geschützten Mietvertrag übergehen kann, auch stillschweigend – dafür gelten aber „sehr strenge Maßstäbe“. Allein aus der auch jahrelangen Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses lasse sich kein entsprechender Willen des Arbeitgebers ableiten. Weil der Dienstnehmer erst 2021 und dessen Witwe erst 2023 verstarben, sei der Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis auch nicht bloß historischer Natur gewesen.
Für Eigentümer von Werks- und Dienstwohnungen ist das die praktisch wichtigste Klarstellung des Tages: Der Charakter als Dienstwohnung wirkt weiter, solange der Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis nicht abgerissen ist, und eine soziale Duldung gegenüber Angehörigen begründet für sich keinen geschützten Mietvertrag. Wer eine solche Duldung gewährt, sollte sie allerdings schriftlich als befristetes Wohnrecht ausgestalten – der Weg über die Räumungsklage hat hier durch drei Instanzen geführt.
Quellen:
- Die Presse, 15.09.2026 05:23 – <https://www.diepresse.com/41241818/opas-job-von-1965-schadet-der-enkelin-frau-muss-aus-der-wohnung-ausziehen>
Leerstand der Bundesbahnen in der Wiener Innenstadt
Mehrere Häuser der Bundesbahnen in der Wiener Innenstadt stehen seit Jahren leer. Im Schillerhof am Schillerplatz saß bis 2019 die Konzernzentrale; seither steht das fünfstöckige Haus leer, die beiden angrenzenden Häuser in der Operngasse und in der Elisabethstraße sind ebenfalls großteils unvermietet und nur im Erdgeschoß genutzt. Beide sind als gemischtes Bauland gewidmet. Die Bundesbahnen zählen mit rund 193 Millionen Quadratmetern Grundfläche zu den größten Immobilieneigentümern des Landes und kaufen neue Grundstücke nur noch für Bahnhofsprojekte; nicht betriebsnotwendige Liegenschaften sollen verkauft werden. Die zentralen Wiener Standorte will das Unternehmen dagegen behalten und selbst entwickeln. Für den Schillerhof war zunächst ein Hotel geplant; nach dem Einbruch des Tourismus wurde die Ausschreibung 2022 abgebrochen, weil kein wirtschaftlich vertretbares Angebot einging. Nun soll das Haus selbst saniert und ab 2030/31 als Bürofläche vermietet werden.
Ein zweiter Weg zeigt sich in der Mariannengasse im neunten Bezirk: Dort verkauften die Bundesbahnen 2021 das Baurecht an einem seit 2009 leerstehenden Dienstgebäude an die angrenzende Privatklinik, die bis Anfang 2028 sechs Operationssäle, eine Tagesklinik sowie eine Intensiv- und Bettenstation für rund 55 Millionen Euro errichten will. Der Vorteil aus Sicht des Eigentümers sind laufende statt einmaliger Einnahmen; die Höhe des Baurechtszinses wird nicht genannt.
Der Hintergrund ist ein angespannter Markt. Die letzte Leerstandserhebung der Stadt Wien liegt über ein Jahrzehnt zurück, eine neue ist nicht geplant; Schätzungen gehen von drei bis zehn Prozent der Wohnflächen und rund vier Prozent der Büroflächen aus. Zugleich werden heuer nur 8.330 Wohnungen neu gebaut, gegenüber 14.253 im Jahr 2023 – ein Rückgang um 40 Prozent; nach einer Einschätzung aus der Maklerbranche wären in den kommenden drei Jahren rund 40.000 zusätzliche Wohnungen nötig, um den Nachfrageüberhang zu stabilisieren. Seit April 2024 können die Bundesländer eine Leerstandsabgabe einheben; Steiermark, Tirol und Salzburg tun das, Wien will Leerstand stattdessen „aktivieren“, ohne dass dazu konkrete Pläne vorliegen.
Für Eigentümer größerer Bestände ist der Fall ein Lehrstück über die Kosten des Zuwartens: Zwischen dem Auszug des Nutzers und der geplanten Neuvermietung liegen beim Schillerhof mehr als zehn Jahre ohne Erträge. Wo eine Eigenentwicklung absehbar so lange dauert, ist der Verkauf des Baurechts an einen Nutzer mit eigenem Investitionsinteresse die schnellere Verwertung – und sie erhält dem Eigentümer die Substanz.
Quellen:
- Falter, 15.09.2026 05:30 – <https://www.falter.at/morgen/20260915/was-die-oebb-mit-ihren-leerstehenden-gebaeuden-vorhaben>
Ehemaliges Kaufhausprojekt an der Mariahilfer Straße: Verkauf der Wohnungen startet
An der Stelle des unfertig gebliebenen Kaufhausprojekts an der Mariahilfer Straße 10 bis 18 hat der Verkauf der Wohnungen begonnen. Der Erwerber aus der Insolvenzmasse hat das bereits Errichtete vollständig abgetragen und lässt rund 200 Eigentums- und Vorsorgewohnungen neu bauen, mit Wohnflächen von etwa 35 bis 270 Quadratmetern und privaten Freiflächen. Vermarktet wird das Projekt unter dem Namen „Grand Museum Residences“ durch zwei Wiener Maklerhäuser. Seit Montag läuft eine Phase, in der Interessenten lediglich ihr Interesse bekunden können; der allgemeine Verkaufsstart ist für Ende 2026 vorgesehen, die Dachgleiche für Mitte 2027, die Übergabe der Wohnungen für Anfang 2028. Geworben wird mit Eingangslobby samt Concierge, Fitnessbereich, Tiefgarage und Zugang zu Angeboten des auf dem Areal entstehenden Fünf-Sterne-Hotels. Preise werden auf Wunsch des Verkäufers nicht veröffentlicht. Die mit der Stadt Wien vertraglich vereinbarte öffentlich zugängliche, begrünte Dachterrasse bleibt vorgesehen.
Bemerkenswert ist die Reihenfolge: Die Vermarktung beginnt eineinhalb Jahre vor der Übergabe und noch vor der Dachgleiche. Dass zugleich keine Preise genannt werden, ist im Hochpreissegment üblich, erschwert aber jeden Vergleich mit anderen Projekten – für die Bewertung benachbarter Bestandsobjekte sind aus dieser Vermarktung daher zunächst keine Vergleichswerte zu gewinnen.
Quellen:
- Die Presse, 14.09.2026 11:20 – <https://www.diepresse.com/41260133/georg-stumpf-verkauft-schon-jetzt-seine-signa-eroberungen-als-exklusiv-wohnungen>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 12:38 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261159/georg-stumpf-verkauft-signa-eroberungen-als-exklusiv-wohnungen>
- Der Standard, 14.09.2026 15:16 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339749/verkaufsstart-f252r-luxuswohnungen-bei-ehemaligen-signa-projekt-lamarr?ref=rss>
Zugesagte Baulandwidmung in der Steiermark: Aufsichtsbeschwerde und Anzeige
In der Marktgemeinde St. Michael eskaliert ein Fall, der zeigt, was eine in Aussicht gestellte Widmung wert ist. Ein Reihenhausentwickler kaufte auf Wunsch des damaligen Bürgermeisters ein sechs Hektar großes Areal, um rund 40 Prozent davon für ein zweites Brunnenschutzgebiet um 20 Euro je Quadratmeter an die Gemeinde weiterzugeben – nach seinen Angaben mehr als die Hälfte unter seinem Einstandspreis. Im Gegenzug wurde ihm für den Rest eine Baulandwidmung für 60 bis 70 Reihenhäuser zugesagt. Eingetreten ist beides nicht: Das Brunnenschutzgebiet ist behördlich verhängt und die Fläche damit entwertet, weil der Eigentümer im Vertrauen auf die Zusage auf Einwendungen verzichtet hatte; gekauft hat die Gemeinde das Areal nicht, und die Widmung liegt nicht vor. Nach dem Wechsel im Bürgermeisteramt hat der Unternehmer eine Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeaufsicht des Landes eingebracht und wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil der Flächenwidmungsplan dem Gemeinderat zwei Jahre nach dem Auflage- und Begutachtungsverfahren noch nicht vorgelegt wurde. Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit derzeit nicht zu erwarten sei; der Gemeindevorstand bestehe auf einem zweiten Gutachten zum Kaufpreis und auf einem Verkehrskonzept.
Die Lehre für Projektentwickler ist unangenehm eindeutig. Eine Widmungszusage des Bürgermeisters bindet den Gemeinderat nicht, und für den Beschluss eines Flächenwidmungsplans braucht es eine qualifizierte Mehrheit, die politisch wechselt. Wer Vorleistungen erbringt – Grundkauf, Abtretung, Verzicht auf Einwendungen in einem wasserrechtlichen Verfahren –, sollte sie an aufschiebende Bedingungen knüpfen und nicht an eine Absichtserklärung. Der Verzicht auf Einwendungen ist dabei der teuerste Schritt, weil er sich nicht zurückholen lässt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 15.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261224/amtsmissbrauch-kohlbacher-kaempft-mit-harten-bandagen-um-widmung>
Gefälschte Wohnungsinserate: konkrete Prüfschritte
Die Arbeiterkammer Wien verzeichnet jedes Jahr im August einen Anstieg von Betrugsfällen am Wohnungsmarkt und nennt nun konkrete Prüfschritte. In den bekannten Fällen wurden gefälschte Inserate mit Wohnungsfotos aus Kurzzeitvermietungsportalen geschaltet, die Kaution im Voraus verlangt und die Schlüsselübergabe mit wechselnden Vorwänden hinausgeschoben – im jüngsten Fall mit dem angeblichen Tod der Vermieterin. Zur Prüfung empfiehlt die Kammer, die Namen im Grundbuch und im Mietvertrag abzugleichen und die Anzeigenfotos mit einer visuellen Suchmaschine zu überprüfen; ein positives Zeichen sei eine namhafte Hausverwaltung.
Für Vermieter und Verwalter ist der Grundbuchabgleich die Kehrseite derselben Medaille: Interessenten werden künftig häufiger nach der Verfügungsberechtigung fragen, und wer sie von sich aus belegt, verkürzt die Vermietungsdauer. Wer eigene Objekte inseriert, muss zudem damit rechnen, dass Bilder und Objektbeschreibungen für Scheinangebote weiterverwendet werden.
Quellen:
- ORF.at, 15.09.2026 05:10 – <https://wien.orf.at/stories/3371121/>
Insolvenzen in der Immobilienbranche
Über das Vermögen der PK Immobilien Holding GmbH mit Sitz in Seeboden wurde am Montag ein Konkursverfahren eröffnet; betroffen sind 24 Gläubiger. Am selben Tag wurde über die Millionenpleite eines Immobilienentwicklers berichtet, bei der der Insolvenzverwalter zu beurteilen hat, ob das Unternehmen ohne weiteren Schaden für die Gläubiger fortgeführt werden kann.
Für Auftraggeber und Mitbewerber ist bei laufenden Projekten die Gläubigerstellung zu prüfen: Wer Anzahlungen geleistet hat, ohne dass Eigentum, ein Baurecht oder eine Sicherstellung im Grundbuch eingetragen ist, steht in solchen Verfahren regelmäßig hinten an.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 09:54 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41259476/oberkaerntner-immobilienfirma-schlittert-in-millionenkonkurs>
- Kurier, 14.09.2026 11:24 – <https://kurier.at/wirtschaft/millionenpleite-eines-ambitionierten-immobilienentwicklers/403190663>
Graz: höhere Parkgebühren, weitere Parkzonen, Zuschlag für große Fahrzeuge
Die Grazer Stadtkoalition plant angesichts der Budgetlage eine Erhöhung der Parkgebühren, die schon mit Jänner 2027 wirksam werden könnte. Derzeit kostet das Parken in der blauen Zone 1,30 Euro je halber Stunde; bei einer Anpassung entsprechend der Inflation wie 2017 und 2023 käme man auf 1,50 bis 1,60 Euro. Die zuständige Vizebürgermeisterin will darüber hinaus die Parkzonen ausweiten und das Anwohnerparken ausbauen, weil aus den Wohngebieten entsprechende Wünsche kommen. Zusätzlich bringt sie erneut höhere Gebühren für größere und schwerere Fahrzeuge ins Spiel; dafür müsste das Land das Parkgebührengesetz ändern. Die Stadt verfügt aktuell über 23.900 Stellplätze, deren Zahl seit Jahren sinkt; die Einnahmen aus Parkgebühren stiegen im Vorjahr dennoch auf 22,5 Millionen Euro.
Für Liegenschaften in Graz sind zwei Punkte von Belang. Eine Ausweitung der Kurzparkzonen erhöht den Wert privater Stellplätze im Haus unmittelbar und macht Garagen- und Abstellplätze zu einem eigenen Vermietungsgegenstand. Und für Betriebe mit Fahrzeugflotte oder Kundenverkehr in den betroffenen Gebieten ist eine Kostensteigerung ab 2027 einzuplanen.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 15.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261077/hoehere-tarife-neue-zonen-suv-zuschlag-parken-in-graz-vor-zaesur>
Wirtschaft & Konjunktur
Zinsentscheid der US-Notenbank unter offenem politischen Druck
Die US-Notenbank entscheidet am Mittwoch über die Zinsen, und erwartet wird nicht die vom Präsidenten geforderte Senkung, sondern die erste Anhebung seit Juli 2023 um einen Viertelprozentpunkt. Händler taxierten deren Wahrscheinlichkeit zuletzt auf beinahe 90 Prozent. Der Präsident hat seine Forderung nach einer Senkung mit der Ankündigung untermauert, den Handel mit Ländern auszusetzen, gegenüber denen die USA ein Handelsbilanzdefizit aufweisen – eine Liste von über 100 Staaten, auf der neben China auch Deutschland und Österreich stehen. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Zinshöhe und Handelsdefizit bleibt offen. Gegen eine Senkung spricht die Lage: Die Teuerung liegt seit mehr als fünf Jahren über dem Ziel von zwei Prozent, für August wurden 3,4 Prozent ermittelt, und der Ölpreis treibt sie weiter. Der seit Mai amtierende Notenbankchef hat der Preisstabilität ausdrücklich Vorrang eingeräumt und sich höheren Zinsen gegenüber offen gezeigt.
Für die Finanzierungsplanung heißt das: Die Erwartung sinkender Zinsen auf beiden Seiten des Atlantiks ist vorerst hinfällig. Wer in den kommenden Monaten eine Zinsbindung auslaufen sieht oder variabel finanziert ist, sollte mit steigenden Referenzsätzen rechnen. Hinzu kommt ein zweites Risiko: Eine Notenbank, deren Unabhängigkeit öffentlich in Frage gestellt wird, verteuert langfristige Finanzierungen über die Risikoprämie, unabhängig davon, wie sie im Einzelfall entscheidet.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339698/trump-fordert-niedrigere-us-zinsen-obwohl-teures-erdoel-die-inflation-anheizt?ref=rss>
- Der Standard, 14.09.2026 08:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339591/trump-keine-zinssenkung-kein-handel-mit-einigen-l228ndern?ref=rss>
- Die Presse, 14.09.2026 19:21 – <https://www.diepresse.com/41262314/alle-augen-sind-auf-die-fed-gerichtet>
- Kurier, 14.09.2026 11:03 – <https://kurier.at/wirtschaft/fed-notenbank-trump-zinsen-usa/403190649>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 09:07 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41259158/keine-wahl-trump-droht-mit-handelsstopp-wenn-zinsen-steigen>
Europäische Zentralbank hält weitere Zinsschritte offen – und wird dafür kritisiert
Nach der Anhebung des Leitzinses auf 2,50 Prozent am vergangenen Donnerstag und der Korrektur zahlreicher Inflationsprognosen nach oben hat ein Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank den weiteren Kurs ausdrücklich offengelassen: Ob es mit diesem Schritt getan sei, müsse sich zeigen, die nächsten Entscheidungen fielen auf Basis der hereinkommenden Daten. Die jüngsten Preisanstiege bei Energie bezeichnete sie als „ziemlich besorgniserregend“, und zwar nicht nur bei Öl, sondern auch bei Raffinerieprodukten wie Diesel und bei Gas. Auch weitere Ratsmitglieder haben Sorge über die Gaspreise geäußert und sehen mehr Argumente für höhere Zinsen. Der nächste Zinsentscheid steht Ende Oktober an; die Märkte veranschlagen die Wahrscheinlichkeit einer Anhebung zu diesem Termin auf über 60 Prozent, ein Schritt bis Jahresende ist weitgehend eingepreist.
Der Kurs bleibt fachlich umstritten. In einem Kommentar wird argumentiert, eine Zinserhöhung sei das falsche Instrument gegen eine importierte Teuerung, deren Ursache außerhalb des Währungsraums liegt: Ein Lohndruck sei in der Europäischen Union derzeit kaum vorhanden, gedämpft würden lediglich Konjunktur und Beschäftigung. Zitiert werden Ökonomen des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche, nach deren Einschätzung die Reaktion der Notenbank das Risiko erhöht, dass aus der energiepreisgetriebenen Teuerung eine Stagflation wird; nötig seien stattdessen eine Entkopplung der Strompreise von den Gaspreisen, befristete Eingriffe gegen überschießende Preise und Margen sowie ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank hat der Anhebung zugestimmt.
Für Betriebe mit Fremdfinanzierung ist die Botschaft, dass die Zinswende nach oben kein einmaliger Vorgang sein dürfte. Wer eine Investitionsentscheidung vor sich hat, sollte sie mit einem um mindestens einen halben Prozentpunkt höheren Zinssatz gegenrechnen – und beachten, dass gerade Investitionen in die Substitution fossiler Energie durch die Zinsentwicklung teurer werden, obwohl sie die Ursache der Teuerung adressieren.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 14:37 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339728/energiepreisanstieg-ziemlich-besorgniserregend-ezb-direktorin-schnabel-warnt?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 08:52 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41259051/moegliche-weitere-zinserhoehungen-ohne-hast-und-hektik>
- Falter, 15.09.2026 05:30 – <https://www.falter.at/lingens/20260915/notizen-zur-ezb-und-ihrer-juengsten-leitzins-entscheidung>
Staatsfonds zur Pensionsfinanzierung: die Konstruktion entscheidet
Der geplante Staatsfonds, in den jährlich 700 Millionen Euro aus Dividenden der Staatsbeteiligungen fließen sollen, wird an seiner Konstruktion gemessen und nicht an der erhofften Rendite. Das norwegische Vorbild verwaltet rund zwei Billionen Euro, hat seine Entnahmeregel 2001 beschlossen, als im Fonds noch fast nichts lag, und entnimmt drei Prozent des Fondsvermögens zu Jahresbeginn – auch in Verlustjahren, 2008 waren es 23,3 Prozent Verlust. Weil die Entnahme nicht schwankt, ist sie für das Budget berechenbar und für die Politik uninteressant. Norwegen nimmt norwegische Wertpapiere sowie Immobilien und Infrastruktur im eigenen Land ausdrücklich vom Anlageuniversum aus und hält gut 72 Prozent Aktien; ein reines Anleihenmandat verzehrt unter einer Drei-Prozent-Regel real rund 1,45 Prozent pro Jahr seine eigene Substanz. Als Gegenbeispiel wird Irland genannt, wo ein Gesetz von 2009 den Finanzminister ermächtigte, dem Pensionsfonds Investitionen anzuweisen, worauf die Anlagepolitik außer Kraft war und der Fonds 2010 nicht realisierte Verluste von 3,7 Milliarden Euro auswies.
Nach einer Modellrechnung hätte Österreich bei einem Start 1996 mit derselben Quote heute rund 36,6 Milliarden Euro im Fonds, bei Einzahlungen von 12,6 Milliarden Euro. Zugleich wird die Größenordnung relativiert: Norwegen hat über dreißig Jahre 15,7 Prozent seiner Abgaben eingezahlt, auf Österreich übertragen wären das 35,7 Milliarden Euro jährlich – das 51-Fache der vorgesehenen 700 Millionen Euro. Ein zentraler Punkt ist die Beschränkung auf Auslandsanlagen: Die heimischen Titel im Prime Market der Wiener Börse sind zusammen 209,6 Milliarden Euro wert; allein die Einzahlungen über dreißig Jahre entsprächen zehn Prozent dieses Marktes. Vor einer Kapitalgarantie wird mit Verweis auf die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gewarnt, bei der die Garantie zur Umschichtung in risikolose Anlagen zwang und die Anleger von der Erholung der Aktienmärkte ausschloss.
Für Unternehmen ist die offene Finanzierungsfrage der relevante Teil: Die 700 Millionen Euro fließen derzeit ins Budget und fehlen dort künftig. In Deutschland soll ein vergleichbares Modell über höhere Lohnnebenkosten finanziert werden – eine Variante, die in der österreichischen Debatte im Auge zu behalten ist.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 08:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339254/klare-regeln-keine-garantie-so-kann-stockers-staatsfonds-funktionieren?ref=rss>
Steirische Möbelfabrik: Investor schließt das Sanierungsverfahren ab
Ein kroatischer Möbelunternehmer übernimmt die Holding der steirischen Möbelfabrik ADA in Anger zu 100 Prozent. Damit ist das im März eingeleitete Sanierungsverfahren abgeschlossen: Der Investor begleicht die den Gläubigern zustehende Quote von 20 Prozent – die anerkannten Forderungen belaufen sich auf knapp 18,3 Millionen Euro – und stellt die Finanzierung des operativen Geschäfts sicher. Marke, Sortiment, Preispositionierung, Geschäftsführung und Vertrieb sollen beim Unternehmen bleiben, der Hauptsitz in Österreich, bestehende Aufträge werden abgearbeitet und Garantieleistungen gelten weiter. Mitübernommen werden die Produktionsstandorte in Ungarn und Rumänien. In Anger sind derzeit noch zehn Personen beschäftigt; eine Wiederaufnahme der Fertigung in Österreich werde geprüft.
Der Fall zeigt den funktionierenden Teil des Sanierungsverfahrens: Eine 20-Prozent-Quote und eine gesicherte Anschlussfinanzierung sind ein Ergebnis, das über der Verwertung im Konkurs liegt. Für Lieferanten und Vermieter des Standorts ist damit Klarheit hergestellt; für die Region bleibt die Fertigungsfrage offen, weil die Produktion derzeit im Ausland läuft.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 13:31 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339720/kroatischer-investor-252bernimmt-steirische-m246belfabrik-ada?ref=rss>
- Kurier, 14.09.2026 12:08 – <https://kurier.at/wirtschaft/kroatischer-investor-uebernimmt-traditionsunternehmen-ada-moebelwerke-nach-insolvenz/403190674>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 15:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261129/nach-ada-pleite-kroatischer-unternehmer-uebernimmt-die-moebelfirma>
Wettbewerbsdruck aus China trifft nun die Vorzeigebranchen
Ein Wirtschaftsberater der niederländischen Regierung beschreibt den Wettbewerbsdruck aus China als andersartig als in den 2000er-Jahren: Es gehe nicht mehr um billige Konsumgüter, sondern um Elektroautos, Batterien, Solarpaneele und Telekommunikationsinfrastruktur – also um die stärksten europäischen Branchen. Ein französischer Thinktank komme zum Befund, China könne praktisch alles herstellen, was Europa herstellt, nur rund 30 Prozent billiger; Ursachen seien neben Innovationskraft auch Subventionen, eine als unterbewertet geltende Währung und eine schwache Binnennachfrage, die Unternehmen in den Export drängt. In Deutschland verschwänden derzeit monatlich rund 10.000 Industriearbeitsplätze. Eine Differenz von 30 Prozent sei durch Effizienz allein nicht aufzuholen; nötig seien eine gezielte Nutzung des Binnenmarkts einschließlich der öffentlichen Beschaffung, mehr Wachstumskapital und im Ernstfall strengere Zugangsregeln oder Zölle. Als Maßstab dafür, was zu schützen sei, nennt er drei Fragen: Ist etwas kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft, wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit, und lässt sich die Abhängigkeit politisch gegen Europa einsetzen?
Für Zulieferbetriebe und Industrieimmobilien ist der Befund konkret genug: Wo ein Standort an einer Branche hängt, die im direkten Preiswettbewerb mit chinesischen Anbietern steht, ist das Auslaufen von Mietverträgen vorsichtiger zu bewerten als bisher. Werkshallen und Zuliefererflächen in Regionen mit einem Schwerpunkt im Fahrzeugbau sind davon zuerst betroffen.
Quellen:
- Die Presse, 15.09.2026 05:26 – <https://www.diepresse.com/41251206/china-greift-genau-jene-industrien-an-von-denen-europas-wohlstand-lebt>
Frankreich: Risikoaufschlag über dem italienischen Niveau
Die zweitgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union zahlt für zehnjährige Staatsanleihen derzeit 4,4 Prozent Zins und damit mehr als Italien. Das Wachstum liegt bei 0,4 Prozent, die Arbeitslosigkeit steigt auf 8,2 Prozent, die Inflation könnte drei Prozent erreichen. Der zum Monatsende vorzulegende Haushaltsentwurf für 2026 weist ein Defizit von 5,1 Prozent aus, zulässig sind drei Prozent; allein für Zinsen fallen heuer 65 Milliarden Euro an, mehr als für Verteidigung oder Bildung. Vor den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr wird nicht gespart. Die Debatte dreht sich stattdessen um den Vorschlag des Linkskandidaten, die Staatsschuld oder zumindest die von der Notenbank gehaltenen 18 Prozent zu annullieren. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank hält das für unvereinbar mit europäischem Recht, der Präsident der Deutschen Bundesbank für inflationstreibend, und Ökonomen verweisen darauf, dass die privaten Investoren, die vier Fünftel der Schuld halten, mit hohen Aufschlägen reagieren würden.
Für österreichische Kreditnehmer ist das kein entferntes Thema. Steigt der Risikoaufschlag für französische Anleihen weiter, verteuert sich das gesamte Zinsniveau im Euroraum – die Preise für langfristige Finanzierungen bilden sich am Markt für Staatsanleihen, nicht am Leitzins allein.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339762/die-vielen-probleme-frankreichs-die-schulden-schmeissen-wir-ins-feuer?ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Höchstgericht: Der Bund muss für verfallen erklärtes Geld an die Erben zahlen
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass sich die Republik nicht an Opfern von Straftaten und deren Erben bereichern darf. Ein Pfleger hatte die Bankomatkarte des von ihm Betreuten an sich genommen und damit Überweisungen auf sein eigenes Konto durchgeführt; das Strafgericht verurteilte ihn, beschlagnahmte sein Konto und erklärte das Guthaben von 26.548,61 Euro für verfallen. Die Erben klagten die Republik auf Zahlung dieses Betrags. Die Finanzprokuratur hielt dem entgegen, der Bund habe mit Rechtskraft des Verfallserkenntnisses originär Eigentum erworben und sei daher nicht bereichert; den Erben stehe lediglich ein Schadenersatzanspruch gegen den Täter zu, der allerdings unauffindbar ist. Der Gerichtshof sah das anders: Nach § 444 Abs 2 der Strafprozessordnung können Betroffene ihre Ansprüche binnen 30 Jahren im Zivilrechtsweg gegen den Bund geltend machen, und bei einem Bankguthaben richtet sich dieser Anspruch auf Rückzahlung. Ein theoretisch bestehender Schadenersatzanspruch gegen den Täter steht dem nicht entgegen.
Praktisch bedeutsam ist die Frist. Wer als Geschädigter erfährt, dass Vermögenswerte in einem Strafverfahren eingezogen oder für verfallen erklärt wurden, hat gegen den Bund einen eigenständigen Anspruch und muss sich nicht auf die Einbringlichkeit beim Täter verlassen – ein Weg, der in Fällen von Untreue oder Betrug zum Nachteil eines Unternehmens ebenso offensteht.
Quellen:
- Die Presse, 14.09.2026 16:02 – <https://www.diepresse.com/41246622/hoechstgericht-staat-darf-nicht-an-betrugsopfern-verdienen>
Mit künstlicher Intelligenz erstellte Schriftsätze in Steuersachen
Steuerberater und Rechtsanwälte berichten von Klienten, die mit fertigen, unter Zuhilfenahme allgemein zugänglicher Sprachmodelle erstellten Schriftsatzentwürfen für die Steuerbehörde in die Kanzlei kommen und dafür nur noch eine Bestätigung wünschen. Die Texte lesen sich plausibel und sind teils mit Gerichtsentscheidungen und Fachliteratur unterlegt. In einem Fall hat sich eine Wissenschaftlerin in einer Steuersache solcher Hilfe bedient; die Fehler gehen zu ihren Lasten, einen Schutz wie bei professioneller Beratung gibt es nicht.
Für Unternehmen ist die Unterscheidung wesentlich: Ein von der berufsmäßigen Vertretung eingebrachter Schriftsatz ist von der Berufshaftung gedeckt, ein selbst erstellter nicht. Wer Entwürfe maschinell vorbereiten lässt, sollte sie daher nicht bloß bestätigen lassen, sondern als Grundlage übergeben – und den Prüfaufwand einkalkulieren, der bei erfundenen Belegstellen höher ist als bei einer Neuerstellung.
Quellen:
- Die Presse, 14.09.2026 07:49 – <https://www.diepresse.com/41247710/ki-schriftsaetze-in-steuersachen-wer-fuer-fehler-einstehen-muss>
Informationsfreiheitsgesetz: Verfassungsgerichtshof soll Auskunftsrecht klären
Ein Salzburger Gemeindevertreter wollte von seiner Gemeinde wissen, wie viele Fahrradabstellplätze es gibt, ob sie überdacht sind und was sie gekostet haben. Nachdem seine Anfragen im Gemeinderat zweimal unbeantwortet geblieben waren, stellte er ein Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Bürgermeister wies es mit der Begründung ab, der Gemeindevertreter habe über das Anfragerecht im Gemeinderat einen besonderen Informationszugang; das Landesverwaltungsgericht bestätigte das und verneinte ein Wahlrecht zwischen den beiden Wegen. Nun liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof. Die Beschwerde macht geltend, dass das Grundrecht auf Zugang zu Informationen nur aus bestimmten Gründen – etwa nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder die Abwehr erheblichen wirtschaftlichen Schadens – eingeschränkt werden darf und dass der Zugang über die Akteneinsicht als Gemeindevertreter gerichtlich nicht durchsetzbar ist, weil es dazu keinen bekämpfbaren Bescheid gibt. Dieselbe Begründung wurde einem Landtagsabgeordneten unter Verweis auf das Interpellationsrecht entgegengehalten – obwohl die Landesregierung die Auskunft zuvor gerade mit dem Argument verweigert hatte, sie sei vom Interpellationsrecht nicht umfasst.
Für Unternehmen, die Auskünfte von Gemeinden oder Bezirksbehörden benötigen – etwa zu Bau-, Widmungs- oder Infrastrukturfragen –, ist die Entscheidung von unmittelbarem Interesse. Sie klärt, wie weit ein zweiter, ohnehin bestehender Informationszugang den allgemeinen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz verdrängen kann, und damit die Belastbarkeit des Rechtsmittelwegs gegen die Verweigerung einer Auskunft.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 17:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339655/gruene-klagen-auskunftsrecht-fuer-politiker-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-ein?ref=rss>
Energie & Bau
Gaspreis auf Höchststand seit 2022, Ölpreis bei 108 Dollar
Der Energiemarkt hat am Montag deutlich reagiert. Der richtungsweisende europäische Erdgas-Terminkontrakt für Lieferung in einem Monat stieg im frühen Handel um mehr als fünf Prozent auf 83,75 Euro je Megawattstunde und damit auf den höchsten Stand seit Ende 2022; im Jahresverlauf hat sich der europäische Gaspreis damit fast verdreifacht. Der Preis für ein Fass Brent verteuerte sich in der Spitze um rund 3,5 Prozent auf rund 108 Dollar – seit Jahresbeginn ein Anstieg um 78 Prozent. Kurzfristig verfügbares Öl wird merklich teurer gehandelt als spätere Lieferungen, was auf eine angespannte Versorgungslage hindeutet.
Auslöser ist der Ausfall der saudischen Ost-West-Pipeline, die nach einem Drohnenangriff auf die Leitung und eine Pumpanlage stillgelegt werden musste. Die 1200 Kilometer lange Leitung war seit der Blockade der Straße von Hormus die wichtigste Alternativroute und bewegte bis zu sieben Millionen Fass täglich, fünf davon für den Weltmarkt. Über das Ausmaß der Zerstörung gibt es keine offiziellen Angaben; Fachleute rechnen mit einer teilweisen Wiederaufnahme während der Bauarbeiten oder mit einer Stilllegung von bis zu sechs Wochen. Das am Hafen Yanbu gelagerte Öl reicht noch für fünf bis sieben Tage. Verschärfend kommt hinzu, dass die Meerenge Bab al-Mandab für saudische Tanker faktisch geschlossen ist, sodass Öl über den Norden – die ägyptische Pipeline oder den Suezkanal – transportiert werden muss; für asiatische Abnehmer verlängert die Umfahrung Afrikas den Transport um 25 Tage, weshalb das Öl vermehrt in Europa und den USA landet. Alternativen sind knapp: Die emiratische Leitung an den Golf von Oman bewegt rund 1,7 Millionen Fass täglich und wird erst nach 2027 auf 3,3 Millionen erweitert, die Leitung vom Nordirak in die Türkei wird mit weniger als 200.000 Fass kaum genutzt. Bleibt die saudische Leitung dauerhaft stillgelegt, fehlen vier Prozent des weltweit gehandelten Öls. Ein für Montag geplantes Treffen zwischen dem Iran und Golfstaaten über einen Schiffskorridor durch die Straße von Hormus wurde verschoben.
Die Prognosen gehen entsprechend nach oben: Ein heimisches Analysehaus nennt bei längerer Schließung eine Bandbreite von 100 bis 120 Dollar, ein Energieexperte hält 120 Dollar für realistisch, ein internationales Researchhaus 120 bis 150 Dollar, weil der Markt chronisch unterversorgt sei. Noch angespannter ist die Versorgung mit Raffinerieprodukten: Die Exporte von Diesel, Benzin und Kerosin aus der Region liegen um fast 60 Prozent unter dem Vorkriegsniveau, in Deutschland warnt der Tankstellenverband vor Spritpreisen um die drei Euro. Die europäischen Gasspeicher liegen 20 Prozent unter ihrem Fünfjahresschnitt; in Österreich sind sie zu knapp 67 Prozent gefüllt, was etwa 67,1 Terawattstunden entspricht, bei einem Jahresverbrauch von rund 75 bis 80 Terawattstunden. Davon sind 20 Terawattstunden strategische Reserve der Republik und etwas mehr als 30 Terawattstunden von ausländischen Speicherkunden eingelagert – das Gas ist also nicht automatisch für Österreich bestimmt.
Für die Bewirtschaftung von Gebäuden ist das die Kennzahl, mit der die Heizperiode zu kalkulieren ist. Ein Gaspreis auf dem Niveau von Ende 2022 bedeutet, dass die Vorschreibungen für Wärme und Allgemeinstrom nach der kommenden Abrechnungsperiode deutlich steigen; wer Betriebskostenvorschreibungen noch auf dem Niveau des Vorjahres kalkuliert hat, riskiert erhebliche Nachforderungen. Bei Mietverträgen mit Wärmelieferung durch den Vermieter ist die Preisgleitklausel jetzt zu prüfen, nicht erst bei der Abrechnung. Dass rund 30 der 67 Terawattstunden im heimischen Speicher ausländischen Kunden gehören, relativiert zudem den beruhigenden Füllstand.
Quellen:
- Die Presse, 14.09.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41260157/83-75-euro-pro-mwh-europaeischer-gaspreis-auf-hoechstem-stand-seit-2022>
- Die Presse, 14.09.2026 15:55 – <https://www.diepresse.com/41259045/ein-horrorszenario-fuer-den-oelpreis-und-nicht-nur-fuer-ihn>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 10:57 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41260262/gaspreis-hat-sich-in-diesem-jahr-bereits-fast-verdreifacht>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 16:36 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41262797/ein-horrorszenario-fuer-den-oelpreis-und-nicht-nur-fuer-ihn>
- Der Standard, 15.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339698/trump-fordert-niedrigere-us-zinsen-obwohl-teures-erdoel-die-inflation-anheizt?ref=rss>
Gaspreisschock: Simulation zeigt sehr unterschiedliche Betroffenheit in der EU
Eine Simulation im Rahmen des europäischen Raumbeobachtungsprogramms, koordiniert von einem Wiener Forschungsinstitut, hat durchgerechnet, wie ein deutlicher Anstieg der weltweiten Gaspreise auf die einzelnen Mitgliedstaaten wirkt. Besser gerüstet sind Länder mit hohem Anteil erneuerbarer Energie oder Kernenergie, mit höherer Energieeffizienz und mit Gasbezug aus unterschiedlichen Quellen. In West-, Nord- und Südeuropa, darunter Österreich, fielen die Inflationswirkungen daher geringer aus; am stärksten betroffen wären östliche Mitgliedstaaten wie Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, die baltischen Staaten und Teile Rumäniens, wo hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mit begrenztem fiskalischem Spielraum zusammentrifft. Nach Sektoren betrifft es vor allem energieintensive Betriebe – Metall-, Zement- und Glaserzeugung, Raffinerien und die Chemieindustrie. In der Energiewirtschaft schlagen hohe Gaspreise vor allem als steigende Strompreise durch, weil Gaskraftwerke in unterschiedlichem Ausmaß in der Stromerzeugung eingesetzt werden.
Für Unternehmen mit Standorten oder Lieferanten in Mittel- und Osteuropa ist das ein Hinweis auf ein regionales Kostenrisiko, das über den eigenen Energiebezug hinausgeht: Wo Vorlieferanten in den stärker betroffenen Ländern sitzen, kommt die Preissteigerung mit Verzögerung über die Einkaufspreise zurück.
Quellen:
- Der Standard, 14.09.2026 14:37 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339728/energiepreisanstieg-ziemlich-besorgniserregend-ezb-direktorin-schnabel-warnt?ref=rss>
- Kurier, 14.09.2026 12:50 – <https://kurier.at/wirtschaft/anstieg-gaspreise-eu-laender-oesterreich/403190693>
Angriffe auf Energieanlagen in der Ukraine sollen eingestellt werden
Nach Angaben des US-Präsidenten haben die Ukraine und Russland zugestimmt, Energieanlagen im jeweils anderen Land nicht mehr anzugreifen. Er hatte die Ukraine zuvor aufgefordert, die Angriffe auf russische Dieselinfrastruktur einzustellen, weil diese einen weltweiten Kraftstoffmangel verursachten. Der ukrainische Präsident erklärte, er habe den Partnern seines Landes eine Vereinbarung vorgeschlagen, mit der die Zerstörung kritischer Infrastruktur gestoppt werden könne, und sei zu einer entsprechenden Einstellung bereit, wenn die Partner dafür sorgen, dass Russland von Angriffen auf Stromnetz, Energieanlagen, kritische Infrastruktur und Versorgungswege für Lebensmittel Abstand nimmt; dass sich Russland daran halte, bezweifelte er. Eine Bestätigung aus Moskau lag zunächst nicht vor.
Für den Kraftstoffmarkt ist das die einzige Nachricht des Tages, die in Richtung Entspannung deutet. Zugleich ist sie einseitig bestätigt und daher als Planungsgrundlage untauglich – wer Dieselbedarf für Baustellen, Fuhrpark oder Notstromversorgung eindeckt, sollte die Entscheidung nicht davon abhängig machen.
Quellen:
- ORF.at, 14.09.2026 17:30 – <https://orf.at/stories/3442168/>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 18:32 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41262996/laut-trump-kiew-und-moskau-wollen-keine-energieanlagen-mehr-angreifen>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 14.09.2026 18:33 – <https://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/trump-kiew-und-moskau-wollen-attacken-auf-energieanlagen-stoppen;art391,4211861#ref=rss>
- Kurier, 14.09.2026 23:19 – <https://kurier.at/politik/ausland/ukraine-krieg-russland-angriffe-energie-anlagen/403190767>
- Der Standard, 14.09.2026 07:28 – <https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000339573/mutmassliche-spionin-fuer-russland-in-berlin-angeklagtrussischer-angriff-auf-personenzug-waren-diplomaten-das-ziel?ref=rss>
Klimaschutzgesetz: Dringlicher Antrag im Nationalrat abgelehnt
In einer Sondersitzung des Nationalrats zum Auftakt der Herbstarbeit ist ein Dringlicher Antrag der Grünen für ein verbindliches Klimaschutzgesetz am Nein aller anderen Fraktionen gescheitert. Der Antrag verlangte sektorspezifische Emissionsreduktionsziele, einen verbindlichen Ausstiegsplan aus fossilen Energien, einen Renaturierungsplan, Maßnahmen zur Reduktion des Bodenverbrauchs, einen Ausbau der Regen- und Nutzwassernutzung, ein transparentes Wasserentnahmeregister sowie eine Hitzeschutzoffensive in Schulen, Kindergärten, Spitälern und Pflegeheimen. Für die Regierung verwiesen ein Staatssekretär und der Umweltminister auf bereits ergriffene Hitzeschutzmaßnahmen und ein Dürrehilfspaket über 240 Millionen Euro und kündigten an, auf klimafreundliche Anreize, schnellere Genehmigungsverfahren und eine Aufhebung des Verbots der CO2-Speicherung zu setzen. Aus den Koalitionsfraktionen hieß es, das geplante Klimagesetz sehe einen Korrekturmechanismus bei Nichteinhaltung von Vorgaben vor.
Zwei Punkte sind für Bauherren und Eigentümer festzuhalten. Erstens bleibt das Klimaschutzgesetz in Verhandlung, ein verbindlicher Ausstiegspfad für fossile Wärme ist damit weiter nicht beschlossen – die Planungsunsicherheit für langfristige Sanierungsfahrpläne besteht fort. Zweitens ist die angekündigte Aufhebung des Verbots der CO2-Speicherung neu und für energieintensive Betriebe, etwa in der Zement- und Kalkerzeugung, von unmittelbarer Bedeutung.
Quellen:
- ORF.at, 14.09.2026 16:21 – <https://orf.at/stories/3442134/>
Energie Steiermark: Finanzinvestor soll über eine Kapitalerhöhung einsteigen
Das Land Steiermark befürwortet eine Kapitalerhöhung bei der Energie Steiermark, um Milliardeninvestitionen finanzieren zu können; dafür soll wieder ein Finanzinvestor als Minderheitseigentümer an Bord geholt werden. Seit 2023 steht das Unternehmen zu 100 Prozent im Landeseigentum. Die Suche ist gestartet. In der Opposition stoßen die Pläne auf Kritik, Skepsis und teils Zustimmung; die SPÖ hat eine Sondersitzung des Landtags angekündigt, die Industrie begrüßt die Entscheidung.
Für Kunden und Einspeiser des Landesversorgers ist entscheidend, wozu das Kapital verwendet wird: Netzausbau und Speicher sind die Vorhaben, an denen derzeit Anschlusszusagen für Photovoltaik- und Speicherprojekte hängen.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 12:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41260165/suche-gestartet-energie-steiermark-soll-investor-an-bord-holen>
- Kleine Zeitung, 14.09.2026 14:08 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261265/energie-steiermark-spoe-kuendigt-sondersitzung-im-landtag-an>
Wärmepumpe im Format einer Gastherme
Ein Salzburger Unternehmen bringt gemeinsam mit einem chinesischen Partner eine Wärmepumpe auf den Markt, die so groß wie eine Gastherme ist und bis zu 140 Quadratmeter heizen soll.
Das ist für den Wohnungsbestand die relevante Bauform. Der Tausch einer Gastherme in der einzelnen Wohnung scheitert in der Praxis regelmäßig am Platzbedarf und an der Frage, wo das Außengerät zulässig angebracht werden darf; ein Gerät im Format der bestehenden Therme verschiebt diese Rechnung – sofern sich Schallschutz und Zustimmung der Eigentümergemeinschaft klären lassen. Angesichts der Ausstiegspfade für Gasthermen ist die Entwicklung im Auge zu behalten.
Quellen:
- Kurier, 15.09.2026 05:05 – <https://kurier.at/wirtschaft/waermepumpe-wohnung-avancetec-midea-h-pack-gas-heizung/403190707>
Materiallagerung auf Waldgrund: Anzeige gegen einen Kammerfunktionär
Ein Kitzbüheler Wirtschaftskammer-Bezirksobmann ist angezeigt worden, weil er auf seinem eigenen Waldgrundstück Asphaltgranulat, Asphaltbruch, Mischbruch, Styroporbruch und mit Ziegeln verunreinigtes Material deponiert haben soll. Ein ortsansässiger Unternehmer übermittelte der Bezirkshauptmannschaft eine Sachverhaltsdarstellung und äußerte den Verdacht einer Waldverwüstung im Sinne des Forstrechts; die Behörde hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Betroffene weist die Vorwürfe zurück: Bei der Fläche handle es sich nicht um Wald, sondern um einen regulären Lagerplatz, das Material werde zur Reparatur der Forststraße benötigt, und die Bezirksforstinspektion habe vor Ort keine Unregelmäßigkeiten erkannt.
Der Fall betrifft eine im Bauwesen alltägliche Praxis. Die Zwischenlagerung von Asphaltaufbruch und Baurestmassen auf eigenem Grund ist nur dann unproblematisch, wenn die Fläche kein Wald im Sinne des Forstgesetzes ist und das Material als Baustoff und nicht als Abfall zu qualifizieren ist. Beides entscheidet sich nicht nach der Bezeichnung als Lagerplatz, sondern nach dem Zustand der Fläche und der Zweckbestimmung des Materials – ein Punkt, der mit der erwarteten Aushubverordnung an Gewicht gewinnt.
Quellen:
- ORF.at, 15.09.2026 05:47 – <https://tirol.orf.at/stories/3371155/>
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