GEVEST-Pressespiegel vom 16.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Europäische Kommission hat einen Rechtsrahmen gegen die Wohnungskrise auf den Weg gebracht, der Kurzzeitvermietung, Zweitwohnungen und den Erwerb von Grund und Boden betrifft. Für Hausverwaltungen ist der Versicherungsschutz das Thema des Tages: Der Standardschutz gegen Unwetterschäden deckt vielfach nur rund 5.000 Euro ab, den erweiterten Schutz haben nur 15,5 Prozent der Eigenheimversicherungen. Beim Insolvenzentgeltfonds fehlen für 2027 rund 160 Millionen Euro; die Arbeiterkammer verlangt eine Verdoppelung des Arbeitgeberzuschlags auf 0,2 Prozent. In den USA gilt eine Zinsanhebung am Mittwoch als nahezu ausgemacht, und die Rendite zehnjähriger US-Anleihen hat erstmals seit 2023 die Fünf-Prozent-Marke überschritten. In Klagenfurt zeigt ein Rechtsstreit über einen Gebäudeabriss, wie schnell Entsorgungskosten das Vierfache der ursprünglichen Schätzung erreichen.
Immobilien & Wohnrecht
Eigenheim und Wohnhausanlage: Wo der Versicherungsschutz bei Unwettern endet
Mit häufigeren Starkregen-, Hochwasser- und Waldbrandereignissen rückt die Frage in den Vordergrund, was die Gebäudeversicherung tatsächlich abdeckt. Bei Wohnungseigentumsobjekten liegt die Zuständigkeit bei der Hausverwaltung: Sie hat nach § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes jedenfalls eine „angemessene Versicherung“ abzuschließen; liegt keine angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung vor, kann jeder Miteigentümer deren Abschluss nach § 30 Abs 1 WEG gerichtlich begehren. Üblicherweise bestehen Deckungen für die Grundgefahren Feuer, Einbruchsdiebstahl, Sturm, Glasbruch, Überschwemmung und Niederschlagswasser. Für Eigenheime gibt es keine Versicherungspflicht; bei Kreditfinanzierung bestehen die Banken aber regelmäßig auf entsprechenden Polizzen.
Die entscheidende Zahl ist die Höhe der Deckung bei Naturgefahren. Der Standardschutz umfasst bei Unwetterschäden im Mittel nur rund 5.000 Euro, während der erweiterte Schutz Schäden bis 225.000 Euro abdeckt. Dieser ist nach einer Erhebung eines Vergleichsportals in lediglich 15,5 Prozent der österreichischen Eigenheimversicherungen enthalten, obwohl er im Durchschnitt etwa 280 Euro im Jahr kostet. Beim Hochwasser in Niederösterreich vor zwei Jahren zeigte sich dieselbe Lücke: Große Gebäudeschäden waren jeweils nur mit 5.000 Euro versichert, die Geschädigten mussten auf die Katastrophenfonds der Länder zurückgreifen. Erfasst wurden damals Gesamtschäden von 817 Millionen Euro; auf 23.000 Anträge wurden rund 359 Millionen Euro ausbezahlt, im Schnitt also etwas mehr als 15.000 Euro je Antrag. Insgesamt werden im Gebäudebereich jährlich etwa 580 Millionen Euro an Prämien eingezahlt, während der Mittelwert der erwarteten Schäden bei 608 Millionen Euro liegt.
Für die Praxis ergeben sich drei Aufgaben. Erstens die Versicherungssumme regelmäßig gegen den tatsächlichen Wert prüfen, insbesondere nach An- und Zubauten; bei den meisten Verträgen besteht ein Unterversicherungsverzicht, der aber nur bis zur vereinbarten Summe leistet. Zweitens die Risikolage über die Gefahrenzonen feststellen: Auf hora.gv.at ist das Hochwasserrisiko je Standort in den Kategorien HQ30, HQ100 und HQ300 abgebildet. In HQ100- und HQ300-Zonen unterscheiden sich die Prämien nur geringfügig von Standorten außerhalb einer Risikozone, in HQ30-Zonen ist eine Versicherung dagegen kaum noch zu bekommen. Drittens die Bedingungen im Auge behalten: Schäden durch Grundwasser haben einzelne Versicherer zuletzt aus der Deckung genommen, und bei einer Änderung der Gefahrenzone wird die Prämie angepasst. Wegen der zunehmenden Starkregenereignisse sind Überflutungen von Kellern und Wohnräumen auch außerhalb der ausgewiesenen Zonen möglich.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 12:04 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339798/naturkatastrophen-wie-gut-ist-das-eigenheim-geschuetzt?ref=rss>
Abriss eines Hallenbads: Kosten vervierfacht, Streit über ein Gutachten
Beim Verkauf des alten Klagenfurter Hallenbads eskaliert ein Streit, der für jeden Liegenschaftskauf mit Abbruchverpflichtung lehrreich ist. Eine Grazer Bietergemeinschaft aus einem gemeinnützigen und einem gewerblichen Bauträger wollte 2022 neun Millionen Euro zahlen und den Abriss übernehmen; kolportiert waren dafür rund 900.000 Euro. Weil das Gebäude Ende der 1960er-Jahre und damit in der Hochphase der Asbestverwendung errichtet wurde, sicherten die Stadtwerke vertraglich zu, Mehrkosten für die Entsorgung kontaminierten Materials zu übernehmen, soweit sie 500.000 Euro übersteigen. In der Bilanz der Stadtwerke stehen nun 3,2 Millionen Euro als Rückstellung für die Abrissverpflichtung. Das sei kein Hinweis auf Asbest, sondern kaufmännische Vorsicht, bis die Verpflichtung auf die Käufer übergegangen oder gerichtlich geklärt sei; Grundlage der Summe sei eine Kostenschätzung aus einem Gutachten, das neben dem Abbruch die aufwendige Trennung der Stoffklassen, Deponiekosten und den Rückbau von Technik und Heizung umfasst. Der Anwalt der Käufer erklärt, mit Kosten dieser Größenordnung habe niemand gerechnet und das Gutachten sei seinen Mandanten offenbar vorenthalten worden. Statt der geplanten 160 Wohnungen samt Büros und Kinderbetreuung wollen die Investoren längst aus dem Kaufvertrag aussteigen und haben den Kaufpreis nicht überwiesen; die Stadtwerke haben geklagt, verhandelt wird am 2. Oktober am Landesgericht Graz.
Die Übernahme einer Abbruchverpflichtung wird beim Kaufpreis gerne gegengerechnet, ist aber ein offenes Kostenrisiko. Entscheidend sind zwei Punkte: Eine Freistellungsklausel für kontaminiertes Material greift nur, wenn sich Kontamination überhaupt nachweisen lässt – hier liegen die Mehrkosten laut Verkäufer gerade nicht in einer Kontamination, sondern in Stofftrennung und Deponie, also außerhalb der Zusicherung. Und wer vorhandene Gutachten nicht vor Vertragsabschluss einfordert, verliert das Argument später im Prozess. Bei Gebäuden aus den 1960er- und 1970er-Jahren gehört eine eigene Schad- und Störstofferkundung vor die Kaufpreisbildung, nicht danach.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41264895/3-2-millionen-euro-kostenexplosion-beim-abriss-des-alten-hallenbads>
Europäische Kommission bringt Rahmen gegen die Wohnungskrise auf den Weg
Die Europäische Kommission hat in der Vorwoche den „Affordable Housing Act“ in die Institutionen eingebracht, der einen rechtlichen Rahmen für Maßnahmen gegen hohe Mieten und knappes Angebot schaffen soll. Das Vorhaben zielt auf drei Bereiche: touristische Kurzzeitvermietung, die Wohnungen dem Mietmarkt entzieht, Zweitwohnungen, die den überwiegenden Teil des Jahres leer stehen, und Beschränkungen beim Erwerb von Grund und Boden, um Flächen für den Wohnbau frei zu machen.
Ein Kommentar hält dem entgegen, dass alle drei Bereiche national längst stark reguliert seien – Kurzzeitvermietung etwa in Wien, Zweitwohnsitze in den touristischen Regionen durch Baustopps und restriktive Genehmigungen – und dass nicht Regeln, sondern Wohnungen fehlten. Zum Leerstand wird angeführt, dass drei bis fünf Prozent in der Branche als normal gelten und Wien bei rund 3,4 Prozent liegt; die großen Leerstände lägen in Abwanderungsgebieten wie dem Waldviertel, dem Südburgenland oder Oberkärnten, wo eine Leerstandsabgabe dem Markt nichts bringe. Die vorgelegten Zahlen zum Neubau sind deutlich: In Österreich ist die Zahl der fertiggestellten Wohnungen im Vorjahr auf 32.000 gesunken, um 40 Prozent weniger als 2015; in Deutschland wurden 206.000 Einheiten fertig, gegenüber einem Regierungsziel von 400.000 und so wenige wie seit 2012 nicht mehr. Als hausgemachte Fehler werden die Abschaffung der Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Verkauf aushaftender Wohnbaudarlehen genannt.
Für Bestandshalter und Entwickler ist der Rahmen in zwei Richtungen von Belang. Wird er beschlossen, entsteht eine europäische Rechtsgrundlage für Eingriffe, die bisher Sache der Länder und Gemeinden waren – bei Kurzzeitvermietung, bei Zweitwohnsitzen und beim Grunderwerb. Zugleich bleibt die eigentliche Größe der Neubau: Ein Rückgang der Fertigstellungen um 40 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts wirkt bei gleichbleibender Nachfrage preistreibend und ist durch Abgaben auf Leerstand nicht auszugleichen.
Quellen:
- Die Presse, 16.09.2026 05:25 – <https://www.diepresse.com/41256559/kampf-gegen-die-wohnungskrise-die-eu-macht-wieder-einmal-eu-sachen>
Nahversorgung und Wohnungen unter einem Dach: Projekt in Osttirol
In Assling im Hochpustertal eröffnet am 29. Oktober ein Lebensmittelmarkt mit 500 Quadratmetern Verkaufsfläche, der als Mieter in ein dreistöckiges Gebäude an der Bundesstraße einzieht. Bauträger ist eine gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft; im selben Haus entstehen zehn Wohnungen mit Nutzflächen zwischen 44 und 82 Quadratmetern, die zur Miete oder zur Miete mit Kaufoption angeboten werden und Ende des Jahres fertig werden sollen. Dazu kommen eine Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, 28 Außenparkplätze und ein lärmgeschützter Kinderspielplatz auf dem Dach des Marktes. Das rund 2.200 Quadratmeter große Grundstück gehört der Gemeinde, die von Anfang an eine Mehrfachnutzung anstrebte. Die Projektkosten liegen bei rund sechs Millionen Euro, der Händler investiert weitere 1,3 Millionen Euro in die Ausstattung. Der bestehende kleine Markt im Ortskern wird aufgegeben, die Beschäftigung steigt von vier auf voraussichtlich elf Personen.
Das Modell ist für Gemeinden mit Versorgungslücken bemerkenswert: Die Gemeinde stellt den Grund, der gemeinnützige Bauträger errichtet und hält das Objekt, der Handel tritt als Mieter auf, und die Wohnungen tragen zur Wirtschaftlichkeit bei. Die Verlagerung aus dem Ortskern an die Bundesstraße ist dabei der Preis – sie verbessert die Erreichbarkeit mit dem Auto und schwächt die Ortsmitte.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 06:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41253528/osttirol-bekommt-spar-markt-mit-spielplatz-auf-dem-dach>
Stadtentwicklungsgebiet in der Wiener Donaustadt: Leitbild fertig
Für das Stadtentwicklungsgebiet Am Heidjöchl in der Wiener Donaustadt liegt das Leitbild vor. Vorgesehen sind 5.200 Wohnungen, ein Viertel des Areals soll Grünfläche bleiben; ein Schwerpunkt liegt auf der Verträglichkeit von Wohnbau und Artenschutz.
Angesichts der zurückgegangenen Fertigstellungszahlen ist jedes Gebiet dieser Größenordnung für das künftige Angebot in Wien relevant. Zwischen Leitbild und Widmung liegt allerdings noch der gesamte Planungsprozess; der Artenschutz ist dabei erfahrungsgemäß jener Punkt, an dem sich die Verfahrensdauer entscheidet.
Quellen:
- Kurier, 16.09.2026 06:00 – <https://kurier.at/chronik/wien/wien-am-heidjoechl-donaustadt-stadtentwicklung-artenschutz/403190979>
Kündigungen wegen Eigenbedarfs treiben Menschen in die Wohnungslosigkeit
In der Linzer Notschlafstelle sind mittlerweile auch im Sommer rund 50 der 59 Plätze belegt; früher ging die Auslastung in der warmen Jahreszeit deutlich zurück. Der Geschäftsführer des Trägervereins führt das auf gestiegene Lebenshaltungskosten und hohe Mieten zurück. Neu beziehungsweise häufiger beobachtet wird, dass private Mietverträge wegen Eigenbedarfs gekündigt werden und die Betroffenen nicht rechtzeitig eine neue leistbare Wohnung finden. Der Wohnungsmarkt sei damit zum zentralen Problem geworden – auf dem Weg in die Wohnungslosigkeit wie auf dem Weg heraus. Kritisch gesehen werden zudem die strengeren Regeln bei der oberösterreichischen Sozialhilfe: Während Anträge oder Berufungen laufen, muss der Verein mitunter mit Spendengeldern einspringen, damit Betroffene ihre Unterkunft nicht verlieren. In Linz werden jährlich 745 Menschen in der Notschlafstelle betreut.
Für Vermieter ist der Befund in einem Punkt praktisch: Die Kündigung wegen Eigenbedarfs nach dem Mietrechtsgesetz setzt voraus, dass dem Mieter Ersatzbeschaffung angeboten oder vom Gericht auferlegt wird – ein Verfahrensschritt, der in einem angespannten Markt länger dauert und teurer wird. Wer eine solche Kündigung erwägt, sollte den Zeitbedarf realistisch ansetzen.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 05:22 – <https://ooe.orf.at/stories/3370732/>
Berlin: Mietendeckel und Vergesellschaftung im Wahlkampf
Bei der Wahl zum Berliner Senat am kommenden Sonntag liegt die Linke in einer Umfrage mit 23 Prozent auf dem ersten Platz, ein anderes Institut sieht sie mit 20 Prozent gleichauf mit der CDU. Zentrales Wahlkampfthema ist die Wohnkrise: 72 Prozent der Berliner wünschen sich laut einer aktuellen Umfrage ein Einfrieren der Mieten, und vor fünf Jahren stimmten 60 Prozent in einem Volksentscheid dafür, private Wohnungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe zu enteignen; umgesetzt wurde davon bisher wenig. Die Spitzenkandidatin hat ein Fünf-Punkte-Programm für die ersten Amtstage vorgelegt, darunter das Einfrieren der Mieten bei städtischen Wohnungen und eine „Taskforce Mietwucher“ mit 100 Beamten. Angekündigt ist außerdem eine Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen, die nach deutschem Recht möglich, aber wohl nicht entschädigungslos zulässig wäre; bei einer Entschädigung zu Marktwerten bezifferte der Rechnungshof die Kosten mit 42 Milliarden Euro.
Für institutionelle Investoren ist Berlin der Referenzfall für das regulatorische Risiko im Wohnsegment. Selbst wenn eine Vergesellschaftung scheitert, wirkt bereits die Debatte auf die Bewertung von Wohnportfolios – und damit auf die Renditeerwartungen, mit denen Kapital in den österreichischen Mietwohnungsmarkt geht.
Quellen:
- Die Presse, 16.09.2026 05:17 – <https://www.diepresse.com/41262184/wahlkaempfen-wie-mamdani-die-linke-steht-in-berlin-vor-dem-sieg>
Wirtschaft & Konjunktur
Insolvenzentgeltfonds: 160 Millionen Euro fehlen, Streit über den Beitragssatz
Dem Insolvenzentgeltfonds, der im Insolvenzfall Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen der Arbeitnehmer absichert, droht im kommenden Jahr Geldmangel. Für 2027 wird eine Finanzierungslücke von 160 Millionen Euro erwartet. Gespeist wird der Fonds von den Arbeitgebern über den Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der mehrfach gesenkt wurde, zuletzt 2022 von 0,2 auf 0,1 Prozent; seither schmelzen die Rücklagen. Die Arbeiterkammer Wien fordert die Rückkehr auf 0,2 Prozent – damit wären die laufenden Kosten gedeckt, Rücklagen für außergewöhnliche Großinsolvenzen aber nicht aufzubauen. Eine Verkürzung des Sicherungszeitraums von derzeit sechs auf drei oder vier Monate lehnen die Arbeitnehmervertreter ab; von einer Kürzung auf vier Monate wären zwölf Prozent der heurigen Beratungsfälle betroffen gewesen. Auch einen Beitrag aus den eigenen Rücklagen schließt die Kammer aus. Die Arbeitsministerin kann den Zuschlag per Verordnung ändern; der Fonds kann zur Finanzierung auch Kredite aufnehmen.
Statt höherer Beiträge verlangt die Arbeiterkammer ein härteres Vorgehen gegen Unternehmen, die Lohnkosten über missbräuchliche Insolvenzen auf die Allgemeinheit abwälzen: Der Betrieb werde in eine neue Gesellschaft übergeführt, die alte in Konkurs geschickt und die Lohnkosten dem Fonds überlassen. Bei den Haftungstatbeständen sei nachzuschärfen. Aus der Politik kommt der Vorwurf, eine Anhebung sei ein falsches Signal für den Standort, zumal der Rechnungshof Fehlanreize auf der Auszahlungsseite aufgezeigt habe; ein Gläubigerschützer hält eine Kürzung der Leistungen für vorstellbar.
Für Betriebe geht es unmittelbar um Lohnnebenkosten. Der Zuschlag wird auf die Beitragsgrundlage aller Dienstnehmer eingehoben, eine Verdoppelung von 0,1 auf 0,2 Prozent wirkt daher flächendeckend und unabhängig davon, ob ein Betrieb je Leistungen des Fonds ausgelöst hat. Weil die Entscheidung per Verordnung fallen kann, gehört der Satz für 2027 mit einer Bandbreite in die Personalkostenplanung.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 18:11 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339947/insolvenzentgeltfonds-arbeiterkammer-fordert-anhebung-des-beitragssatzes?ref=rss>
- Kurier, 15.09.2026 11:57 – <https://kurier.at/wirtschaft/insolvenzentgeltfonds-ak-fordert-missbrauch-zu-bekaempfen-statt-leistungen-zu-kuerzen/403190919>
- Kurier, 15.09.2026 16:56 – <https://kurier.at/wirtschaft/finanzierung-des-insolvenzentgeltfonds-diese-ideen-liegen-auf-dem-tisch/403191005>
Rendite zehnjähriger US-Anleihen erstmals seit 2023 über fünf Prozent
Am Tag vor der Zinssitzung der US-Notenbank haben Anleger weltweit amerikanische Staatsanleihen abgestoßen. Die Rendite der maßgeblichen zehnjährigen Anleihe kletterte kurzfristig erstmals seit 2023 wieder über die Fünf-Prozent-Marke und liegt damit so hoch wie zuletzt 2007.
Das ist die für heimische Kreditnehmer folgenreichste Zahl des Tages. Die Renditen langlaufender US-Anleihen sind der globale Referenzpunkt für langfristige Finanzierungskosten; ihr Anstieg zieht die Renditen europäischer Staatsanleihen und in weiterer Folge die Konditionen für Unternehmens- und Immobilienfinanzierungen nach oben – unabhängig davon, wie die Europäische Zentralbank entscheidet. Wer eine Zinsbindung verlängert oder eine Projektfinanzierung strukturiert, sollte nicht mit den Konditionen des Frühjahrs rechnen.
Quellen:
- Die Presse, 15.09.2026 14:39 – <https://www.diepresse.com/41263783/finanzierungskosten-wie-einst-2007-fuer-die-usa-wird-es-ungemuetlich>
Zinsentscheid der US-Notenbank: Anhebung mit 90 Prozent erwartet
Die Entscheidung der US-Notenbank fällt am Mittwoch, und die Finanzmärkte veranschlagen die Wahrscheinlichkeit einer Straffung um einen Viertelprozentpunkt auf eine Spanne von 3,75 bis vier Prozent inzwischen auf rund 90 Prozent. Es wäre die erste Anhebung seit Juli 2023 und überhaupt die erste Änderung des Leitzinses seit Dezember 2025. Ausschlaggebend sind die am Freitag veröffentlichten Inflationsdaten: Die Teuerung verharrte im August bei 3,4 Prozent, die Kerninflation liegt bei 2,4 Prozent und damit ebenfalls über dem Ziel von zwei Prozent. Als eine der letzten großen Wall-Street-Banken hat Goldman Sachs die Prognose revidiert und erwartet nun ebenfalls eine Anhebung – weniger wegen geänderter Konjunkturaussichten als wegen der Markterwartungen und des gestiegenen Ölpreises. Der Präsident hält an seiner Forderung nach Zinssenkungen und an der Drohung fest, den Handel mit Defizitländern auszusetzen: „Ich werde das bei einigen Ländern tun. Ich habe keine Wahl.“
Bemerkenswert ist der Kommunikationswechsel der Notenbank. Der seit Mai amtierende Vorsitzende hat angekündigt, die über Jahrzehnte gepflegte Praxis der Vorabsignale zurückzunehmen, und betonte ausdrücklich, seine Äußerungen beim Symposium in Jackson Hole Ende August seien nicht als Orientierung zum Zinskurs zu verstehen. Bereits auf der Sitzung Ende Juli hatten sich drei von zwölf stimmberechtigten Notenbankern für eine Erhöhung ausgesprochen. In Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass weniger Vorabsignale zwar seltenere, dafür aber heftigere Kursausschläge nach den Entscheidungen erwarten lassen und dass die Erklärung der eigenen Reaktionsfunktion für die Glaubwürdigkeit einer Notenbank zentral ist. Eine ehemalige Notenbankerin warnt, ein Nachgeben gegenüber politischen Zurufen wäre ein fatales Signal für ein System, in dem der Wert des Geldes vom Vertrauen in die Zentralbank abhängt, und würde auch die Europäische Zentralbank unter Druck bringen.
Für Betriebe mit Geschäft in den USA kommt der wirtschaftspolitische Rahmen hinzu: Die Zwischenwahlen finden am 3. November statt, die ersten offiziellen Wachstumszahlen für das dritte Quartal erscheinen am 29. Oktober. Die Staatsverschuldung liegt bei 100 Prozent der Wirtschaftsleistung, der Finanzminister nennt drei Prozent Wachstum als notwendig, um die Quote unter Kontrolle zu halten. Der Benzinpreis liegt im US-Schnitt bei 4,32 Dollar je Gallone, nach knapp über drei Dollar vor einem Jahr.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 06:05 – <https://orf.at/stories/3442231/>
- Die Presse, 15.09.2026 20:05 – <https://www.diepresse.com/41252426/ab-mittwoch-heisst-es-fuer-anleger-bitte-anschnallen>
- Die Presse, 16.09.2026 05:19 – <https://www.diepresse.com/41263801/nervoese-boersianer-und-ki-bremse-donald-trumps-problem-mit-der-wirtschaft>
- Der Standard, 15.09.2026 11:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339635/der-fed-chef-muss-sich-entscheiden-zwischen-trump-und-der-glaubwuerdigkeit-der-notenbank?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41265691/erste-zinserhoehung-seit-2023-druck-auf-die-us-notenbank-steigt>
Kommunalfinanzen: Haushaltssperre in Graz, 103 steirische Gemeinden angespannt
In Graz tritt am Donnerstag ein Sondergemeinderat zur Finanzlage zusammen. Der Schuldenstand betrug Ende 2025 laut Rechnungsabschluss 1,93 Milliarden Euro und liegt damit um 390 Millionen Euro unter dem, was die Mittelfristplanung der Vorgängerkoalition aus dem Dezember 2020 vorgesehen hatte. Das eigentliche Problem ist kurzfristiger Natur: Kommunen dürfen Schulden nur für Investitionen aufnehmen, für laufende Ausgaben steht ein Überziehungsrahmen zur Verfügung, den die Gemeindeaufsicht des Landes mit 150 Millionen Euro begrenzt. Die Koalition hatte festgelegt, bei einer drohenden nachhaltigen Überziehung von 130 Millionen Euro automatisch Maßnahmen zu setzen – daraus folgte Anfang September die Haushaltssperre. Ausgelöst hat sie ein zusätzlicher Bedarf von rund 36 Millionen Euro für die Behindertenhilfe. Ein erstes Maßnahmenpaket soll in zwei Jahren 50 Millionen Euro bringen, überwiegend aus Mehreinnahmen, am deutlichsten aus der Erhöhung der Parkgebühren. Der Stadtrechnungshof hatte die Schuldenentwicklung schon im Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2021 als besorgniserregend bezeichnet und die Stadt als finanziell nicht nachhaltig aufgestellt beurteilt. Ein Gutteil der Schulden wurde in der Niedrigzinsphase über endfällige Kredite aufgenommen, bei denen nur Zinsen laufen und die Tilgung am Ende fällig wird. Graz ist kein Einzelfall: In der Steiermark haben 103 Gemeinden und Städte, also jede dritte Kommune, nach einer aktuellen Einschätzung eine sehr angespannte Finanzlage.
Für Auftragnehmer der öffentlichen Hand ist eine Haushaltssperre der unmittelbar spürbare Vorgang: Laufende Vergaben werden verschoben, Investitionsbudgets gekürzt, Zahlungsziele gestreckt. Wer Bau- oder Planungsleistungen für steirische Gemeinden erbringt, sollte Anzahlungs- und Teilrechnungsregelungen prüfen. Für Betriebe und Liegenschaftseigentümer kommt die zweite Seite hinzu: Die Sanierung läuft absehbar über Gebühren und Abgaben – die Parkgebühren sind dafür nur das erste Beispiel.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41262720/graz-die-vielen-schulden-und-der-kampf-um-die-deutungshoheit>
- Kleine Zeitung, 15.09.2026 17:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41261228/jede-dritte-kommune-in-der-steiermark-hat-budgetsorgen>
Kapitalmarktunion: 873 Milliarden Euro Ersparnisse und ein Finanzierungsproblem
Bei einer Veranstaltung in der Wiener Hofburg haben die Präsidentin der Europäischen Zentralbank und der Bundespräsident eine rasche Umsetzung der Kapitalmarktunion eingefordert. Die Argumentation: Die Europäer sparten im Jahr 2025 insgesamt 873 Milliarden Euro; es fehle nicht an Geld, sondern an Kanälen, die diese Ersparnisse in Investitionen lenken. Europa verlasse sich zu stark auf die Finanzierung über Bankkredite, während in den USA private Geldgeber und die Anleihefinanzierung den Ausbau tragen. Eine Folge ist bereits spürbar: Die Anleihefinanzierung der großen amerikanischen Technologiekonzerne treibt die Renditen europäischer Staatsanleihen und damit die Zinskosten nach oben. Die Stoßrichtung lautet, dass die öffentliche Hand dem Markt den Vortritt lassen soll. Gegen eine Abhängigkeit bei Schlüsseltechnologien soll Europa jene Stellen der Lieferkette besetzen, an denen es unersetzlich ist; verwiesen wird auf die Marktführerschaft eines Villacher Halbleiterherstellers bei energieeffizienten Bauelementen, dessen Chefin hohe Energiepreise als weiteren Unsicherheitsfaktor nennt und für eine europäische Energieunion plädiert.
Offen bleibt, ob tatsächlich nur rechtliche Hürden die Finanzierung bremsen. Ein Mitgründer eines führenden heimischen Unternehmens für künstliche Intelligenz erklärt, sich nicht überreguliert zu fühlen. Zugleich mehren sich Zweifel am Sektor: Der Börsengang eines großen US-Anbieters wurde verschoben, Kurse von Unternehmen der Branche gaben nach, und der auf 2,5 Prozent erhöhte Einlagenzins der Europäischen Zentralbank macht sichere Anlagen attraktiv. Auch europäische Banken sind in amerikanische Unternehmen der Branche investiert und wären von Zahlungsausfällen betroffen.
Für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf ist die Lage zweischneidig. Eine funktionierende Kapitalmarktunion würde die Abhängigkeit von Bankkredit verringern – sie liegt aber in der Zukunft. Gegenwärtig wirkt der hohe sichere Zins in die andere Richtung: Kapital bleibt in Anleihen, und Eigenkapital für Wachstumsfinanzierungen wird teurer.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 09:19 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339794/europa-faellt-bei-ki-weit-zurueck-wie-laesst-sich-das-noch-umkehren?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 15.09.2026 09:28 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41263513/ezb-chefin-in-wien-wehe-wenn-europa-nicht-aufholt>
Welthandelsorganisation: Abschottung würde 6,9 Prozent des globalen Wachstums kosten
Die Welthandelsorganisation hat in ihrem neuen World Trade Report durchgerechnet, was eine Abkehr von regelbasierter Zusammenarbeit kostet. In einem Szenario ohne die Organisation, in dem Staaten nur über bestehende und neue Freihandelsabkommen zusammenarbeiten, würden die Zölle zwischen allen Volkswirtschaften um bis zu 25 Prozent steigen und das globale Bruttoinlandsprodukt bis 2050 um 6,9 Prozent schrumpfen, in den ärmsten Ländern um 16,5 Prozent. Bei ausgebauter Zusammenarbeit wäre bis 2050 ein Plus von 2,9 Prozent möglich, für die ärmsten Länder von 7,7 Prozent. Das Streitbeilegungssystem ist seit Jahren faktisch ausgeschaltet, weil die USA seit 2019 keine Richter in der Berufungsinstanz nachbesetzen; einige Mitglieder haben ein interimistisches System aufgesetzt. Noch immer laufen 72 Prozent des globalen Warenhandels nach dem Meistbegünstigungsprinzip.
Ein Außenhandelsexperte des Wirtschaftsforschungsinstituts ordnet die europäische Rolle kritisch ein. Beim Zollabkommen mit den USA, das Importzölle von 15 Prozent erlaubt, während die Union ihre Zölle auf US-Industrieimporte auf null senkte, sei mit den Kriterien der Organisation wenig zu tun – weshalb das Abkommen rechtlich auch nicht bindend sei. Die Investitionstätigkeit europäischer Unternehmen in den USA habe entgegen den Ankündigungen sogar abgenommen. Auch die heutigen Probleme habe Europa mitverursacht: Beim Beitritt Chinas 2001 sei das Land als Entwicklungsland eingestuft worden und habe seine Wirtschaft daher stärker subventionieren dürfen.
Für exportierende Betriebe ist daraus zweierlei mitzunehmen. Erstens bleibt das Meistbegünstigungsprinzip die Grundlage für drei Viertel des Warenhandels – seine Erosion würde die Zollkalkulation grundlegend verändern. Zweitens ist ein politisch vereinbartes Zollniveau, das rechtlich nicht bindend ist, keine verlässliche Planungsgrundlage für mehrjährige Lieferverträge.
Quellen:
- Die Presse, 15.09.2026 11:58 – <https://www.diepresse.com/41259180/welthandelsorganisation-warnt-abschottung-wuerde-die-welt-sieben-prozent-wachstum-kosten>
Pensionsdebatte: Lebenserwartung, Schwerarbeit und die Grenzen der Kapitaldeckung
Die Auseinandersetzung über ein höheres Pensionsantrittsalter ist mit Zahlen unterlegt worden. Gegen den Einwand, eine Anhebung sei unfair gegenüber Menschen in belastenden Berufen, wird angeführt, dass Akademikerinnen im Alter von 35 Jahren nach den neuesten Daten der Statistik Austria eine Lebenserwartung von 87,75 Jahren haben, während die Restlebenserwartung 35-jähriger Frauen mit höchstens Pflichtschulabschluss um 4,42 Jahre niedriger liegt – für schwere Arbeit bestünden aber mit der Schwerarbeitspension bereits Ausnahmen, die Ende 2025 an 30.216 Männer und 997 Frauen ausgezahlt wurde und deren Bezieherzahl steigen dürfte, weil seit heuer auch Pflegeberufe als Schwerarbeit gelten. Dem Einwand, zuerst müsse das faktische Antrittsalter steigen, wird das dänische Beispiel entgegengehalten: Bei einem gesetzlichen Antrittsalter von 67 Jahren verlassen Männer den Arbeitsmarkt mit 66,3 und Frauen mit 63,5 Jahren.
Die Gegenposition setzt bei der kapitalgedeckten Vorsorge an. Die Chefökonomin des Gewerkschaftsbunds hält fest, dass die Kritik am Zukunftsdepot nicht die Kapitalmärkte treffe, sondern die Verteilungswirkung der Förderung: Nach Berechnungen auf Basis von Daten der Nationalbank könnte nur etwa jeder sechste Elternhaushalt die vorgesehenen 5.000 Euro je Kind und Jahr aufbringen. Hohe historische Durchschnittsrenditen seien zudem keine Naturkonstante, weil ein erheblicher Teil der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte von sehr niedrigen Zinsen und umfangreichen Anleihekäufen geprägt war; hinzu kämen hohe Bewertungen und die starke Konzentration der großen Indizes auf wenige Technologiekonzerne. Ein Depot diene dem Vermögensaufbau, ein Pensionssystem müsse lebenslanges Einkommen sichern – bei Pensionskassen könnten auch laufende Leistungen bei schlechten Veranlagungsergebnissen sinken. Als Ansatzpunkte nennt sie Beschäftigung, Produktivität und beitragspflichtige Einkommen sowie ein Bonus-Malus-System für die Beschäftigung Älterer.
Für Betriebe ist der gemeinsame Nenner beider Positionen der relevante Teil: Beide Seiten nennen ein Bonus-Malus-System für die Beschäftigung Älterer als Baustein. Das wäre die Maßnahme, die unmittelbar an der Altersstruktur der Belegschaft ansetzt und die Lohnnebenkosten betriebsindividuell verändert.
Quellen:
- Die Presse, 15.09.2026 10:51 – <https://www.diepresse.com/41259150/ein-hoeheres-pensionsalter-ist-alles-andere-als-unsozial>
- Die Presse, 15.09.2026 19:03 – <https://www.diepresse.com/41265487/vergangene-renditen-sind-kein-versprechen-fuer-die-zukunft>
Arbeitsmarktservice kürzt die Beihilfe für Kinderbetreuung
Das Arbeitsmarktservice schränkt die Kinderbetreuungsbeihilfe regional stark ein. In der Steiermark gelten in den Grazer Geschäftsstellen seit April beziehungsweise Mai interne Regelungen, nach denen die Beihilfe bei Neubeantragung nur noch Alleinerziehenden und höchstens für drei Monate gewährt wird; bisher betrug die Höchstdauer drei Jahre. Verlängerungen sind nur noch im Ausnahmefall bei tatsächlich bestehenden sozialen Härten möglich. Als Grund nennt die Landesgeschäftsstelle die eingeschränkten budgetären Mittel. Die bundesweite Richtlinie ist unverändert, die Gewährung aber eine Kann-Bestimmung – einen Rechtsanspruch gibt es nicht, weshalb auch Einschränkungen oder Streichungen möglich sind. Die allgemeinen Kriterien lauten: monatliches Bruttoeinkommen der geförderten Person höchstens 2.700 Euro, Kind unter 15 Jahren im gemeinsamen Haushalt; ausgezahlt werden bis zu 300 Euro monatlich.
Die Beihilfe ist ein Instrument, das die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung finanziert – betroffen sind überwiegend Mütter, die ihre Arbeitszeit aufstocken. Für Betriebe, die Teilzeitkräfte für höhere Stundenausmaße gewinnen wollen, fällt damit in der Steiermark ein Argument weg, das bisher zur Verfügung stand. Wer entsprechende Zusagen in Aussicht gestellt hat, sollte die aktuelle Bewilligungspraxis der zuständigen Geschäftsstelle abfragen, statt sich auf die veröffentlichten Kriterien zu verlassen.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 10:52 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339561/ams-schraenkt-beihilfe-fuer-kinderbetreuung-teils-stark-ein?ref=rss>
Voreingestellte Trinkgeldbeträge auf Kartenlesegeräten in der Kritik
Die Wiener Arbeiterkammer kritisiert, dass Kartenlesegeräte in Gastronomie und Handel immer häufiger Trinkgeldbeträge vorgeben – die voreingestellten Werte reichen von zehn über 15 bis teils 30 Prozent. Trinkgeld sei eine freiwillige Leistung, voreingestellte Summen erzeugten psychologischen Druck. Besonders kritisch sei es, wenn die Vorgaben groß und farbig hinterlegt erscheinen, während die Option ohne Trinkgeld klein und unauffällig positioniert ist; die Konsumentenschützerin verweist auf eine Gerichtsentscheidung in Deutschland, wo eine Verbraucherzentrale wegen kaum sichtbarer Option geklagt hat, und nennt das manipulatives Design. Der Obmann der Wiener Fachgruppe Gastronomie weist die Kritik zurück: Die Funktion diene der Bequemlichkeit der Gäste, und bei Kartenzahlung werde ohnehin nur halb so viel Trinkgeld gegeben wie bei Barzahlung, was vor allem das Personal treffe.
Für Betriebe mit Kartenterminals ist das ein konkreter Gestaltungshinweis: Wenn die Option ohne Trinkgeld gleichwertig sichtbar ist, entfällt der Vorwurf des manipulativen Designs. Angesichts der deutschen Entscheidung ist damit zu rechnen, dass die Frage auch hier rechtlich geprüft wird – eine Anpassung der Terminaloberfläche ist der einfachere Weg als ein Verfahren.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 00:15 – <https://wien.orf.at/stories/3371321/>
Zwei weitere Insolvenzen: Gastronomiebetrieb in Kärnten, Glasfaserunternehmen
Über die Domäne Lilienberg, ein Restaurant mit Weingut in Unterkärnten und Aushängeschild eines früheren Flughafeninvestors, wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Getrennt davon wurde über die Insolvenz eines Unternehmens für Glasfasernetze berichtet, dessen wichtigster Kunde laut Insolvenzantrag die Deutsche Telekom ist.
Beide Fälle treffen Branchen, die für die Immobilienwirtschaft als Mieter und als Auftragnehmer von Bedeutung sind. Bei Glasfaserprojekten ist vor allem die Frage relevant, wer bereits begonnene Hauseinführungen und Grundstücksvereinbarungen fortführt; Gestattungsverträge sollten auf Kündigungs- und Rückbauklauseln geprüft werden.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 15.09.2026 13:58 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41248244/unruehmliches-ende-nobelrestaurant-und-weingut-in-kaernten-im-konkurs>
- Kurier, 15.09.2026 10:43 – <https://kurier.at/wirtschaft/bittere-pleite-eines-ambitionierten-unternehmens-fuer-glasfasernetze/403190904>
Steuer- & Unternehmensrecht
Höchstgericht schränkt den erweiterten Vermögensverfall ein
Der Oberste Gerichtshof hat Urteile gegen drei Angehörige in einem Betrugsfall teilweise aufgehoben, und zwar hinsichtlich der Gewerbsmäßigkeit und der Verfallserkenntnis über die sichergestellten Vermögenswerte. Bei zwei Hausdurchsuchungen waren Werte von insgesamt zehn Millionen Euro sichergestellt worden; inkriminiert war eine Schadenssumme von 1,7 Millionen Euro. Bargeld, Schmuck, Uhren und Sammlermünzen im Wert von mehr als sechs Millionen Euro konnten niemandem zugeordnet werden und wurden vom Erstgericht für verfallen erklärt. Dem Höchstgericht war die Begründung der Gewerbsmäßigkeit zu ungenau, um eine feste Absicht auf ein dauerhaftes Einkommen zu belegen. Zum Verfall hielt es fest, eine Kumulativ- oder Solidarhaftung mehrerer Personen für sämtliche erfassten Vermögenswerte sei verfehlt; ein Verfallsausspruch über einen bestimmten Wert oder Wertersatz sei jeweils dem einzelnen Empfänger zuzuordnen, was das Erstgericht unterlassen habe. Damit muss über Gewerbsmäßigkeit, Verfall und Strafhöhe im zweiten Rechtsgang neu entschieden werden; ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Der Bericht ordnet die Entscheidung als Gegensatz zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Sommer ein, der die Regelung des Strafgesetzbuchs über den erweiterten Verfall als verfassungskonform beurteilt hatte.
Für Unternehmen ist die Zuordnungsregel der praktisch verwertbare Teil. Werden bei Ermittlungen gegen mehrere Beteiligte Vermögenswerte sichergestellt, darf der Verfall nicht pauschal über die Gesamtsumme und gegen alle gemeinsam ausgesprochen werden, sondern muss je Empfänger und Betrag zugeordnet werden. Wer als Geschädigter Ansprüche auf solche Werte anmeldet, profitiert von dieser Aufschlüsselung, weil sich daraus ergibt, welcher Betrag welchem Empfänger entzogen wurde.
Quellen:
- Der Standard, 15.09.2026 12:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339884/schamanen-urteil-nach-nichtigkeitsbeschwerde-zum-teil-aufgehoben?ref=rss>
Nationale Behörde für künstliche Intelligenz fehlt weiterhin
Die Bundesregierung lässt eine neue Strategie zur künstlichen Intelligenz erarbeiten, weil die bestehende aus dem Jahr 2021 und deren Umsetzungsplan von 2024 überholt sind; der zuständige Staatssekretär will bis Jahresende einen Fahrplan vorlegen und dafür zunächst Hemmnisse auf nationaler und europäischer Ebene herausarbeiten. Im Bildungsministerium soll bis 6. November eine neue Richtlinie für Schulen fertig sein.
Für Unternehmen ist ein anderer Punkt der wesentliche: Nach der EU-Verordnung hätte Österreich bereits bis August des vorigen Jahres eine nationale Behörde für künstliche Intelligenz benennen müssen. Sie soll als Marktüberwachungsbehörde fungieren und Unternehmen sowie Organisationen bei der Umsetzung der Verordnung beraten. Angekündigt war eine Lösung für Ende des Sommers 2025, vorliegen tut sie bis heute nicht. Laut Regierungsprogramm soll die Behörde auf der Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH aufbauen und unabhängig sein; über die Ansiedelung dort bestehen dem Bericht zufolge Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern. Kritik kommt sowohl aus der Opposition als auch von einem Regierungspartner.
Das ist für jeden Betrieb von Belang, der Systeme künstlicher Intelligenz einsetzt oder anbietet: Die Pflichten aus der Verordnung gelten unabhängig davon, ob die zuständige Behörde benannt ist, aber die vorgesehene kostenlose rechtliche Beratung steht nicht zur Verfügung. Bis dahin bleibt die Beurteilung der eigenen Anwendungen – insbesondere die Einordnung nach Risikoklassen und die Schulungspflicht für Beschäftigte – Sache des Unternehmens.
Quellen:
- Die Presse, 16.09.2026 05:24 – <https://www.diepresse.com/41263785/vor-der-ki-strategie-des-bundes-kommt-die-ki-richtlinie-fuer-die-schulen>
Bürokratieabbau: 15 Milliarden Euro Kosten, unterschiedliche Bilanzen
Beim Tag der niederösterreichischen Industrie in Grafenegg standen Bürokratieabbau und Reformen im Mittelpunkt. Der Bundeskanzler bezifferte die Bürokratiekosten für die Unternehmen mit 15 Milliarden Euro im Jahr und kündigte an, dieses Geflecht Schritt für Schritt aufzulösen. Der zuständige Staatssekretär hielt fest, von dem im Dezember mit 113 Maßnahmen beschlossenen Entbürokratisierungspaket seien 92 Prozent abgearbeitet; offen seien noch die Berichtspflichten und die Lohnsteuergesetzgebung. Der Präsident der Industriellenvereinigung Niederösterreich nannte die Kosten des Faktors Arbeit als internationalen Nachteil und forderte Reformen bei Pensionen, Gesundheit und Sozialsystem sowie den Verzicht auf Mehrbelastungen; bis zur nächsten Wahl 2029 blieben zweieinhalb Jahre. Die Landeshauptfrau verwies auf die Wirtschaftsstrategie des Landes und nannte konkret Verpackungsverordnung, Lieferkettengesetz und Lohntransparenz als Beispiele dafür, dass etwas schieflaufe; wer über neue Steuern und Abgaben, Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich oder zusätzliche Aufzeichnungs- und Berichtspflichten nachdenke, dem sei nicht zu helfen. Vorausgegangen war der Vorwurf des Staatssekretärs, von ÖVP und SPÖ geführte Länder nähmen bei Reformen eine Blockadehaltung ein; die Auseinandersetzung wurde auf der Bühne beigelegt.
Praktisch verwertbar sind die beiden offenen Punkte: Berichtspflichten und Lohnsteuergesetzgebung. Solange dort nichts geschieht, bleibt der Erfüllungsaufwand für Unternehmen dort, wo er am spürbarsten ist – bei den wiederkehrenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten und in der Lohnverrechnung.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 06:14 – <https://noe.orf.at/stories/3371335/>
Energie & Bau
Heizöl, Sprit und Strom: Der Ölpreis schlägt auf alle Energieträger durch
Der Preisanstieg nach dem Drohnenangriff auf die saudische Pipeline erreicht die Haushalte und Betriebe. In Tirol sind rund 80.000 Haushalte mit Ölheizung betroffen; viele hatten auf sinkende Preise gehofft und im Sommer kein Heizöl gekauft, müssen nun aber kurz vor der Heizsaison einkaufen. Der stellvertretende Spartenobmann des Energiehandels in der Wirtschaftskammer Tirol rät, nur kleinere Mengen zu ordern und frühzeitig mit dem Händler Kontakt aufzunehmen; es könne zu längeren Lieferterminen kommen, einen Engpass gebe es weder bei Heizöl noch bei Treibstoff. Eine seriöse Prognose sei nicht möglich, nach oben könne noch etwas passieren, zumal die gewerbliche Nachfrage derzeit ihren Höhepunkt hat. Der Rohölpreis gilt als Maßstab für die gesamten Energiekosten und verteuert auch Erdgas, Strom, Fernwärme und Pellets.
Bei den Treibstoffen kostete Diesel am Dienstag zum Teil 2,30 Euro und Super mehr als zwei Euro. Der Obmann der Vorarlberger Energiehändler rechnet kaum mit einer Entspannung: Neben dem Rohölpreis sei bei den Fertigprodukten ein direkter Konkurrenzkampf entstanden, in dem Europa stark mit Asien konkurriere. Zwischen der teuersten und der günstigsten Tankstelle liegen rund zehn Cent je Liter; erhöht werden dürfen die Preise nur um 12 Uhr mittags. In Deutschland sind Treibstoffe zum Teil fast 30 Cent teurer, was er auf die unterschiedlich ausgestalteten Preisbremsen zurückführt – in Österreich dürfen nur die internationalen Aufschläge an den Zapfsäulen ankommen, in Deutschland ist lediglich eine Preiserhöhung pro Tag zulässig.
Für die Budgetierung heißt das: Der Einkauf von Heizöl in Teilmengen ist derzeit die naheliegende Strategie, weil ein Einkauf der Jahresmenge das aktuelle Preisniveau festschreibt. Für Fuhrparks und Baustellen ist die Regel zur Preiserhöhung um 12 Uhr die einzige verlässliche Stellschraube. Und weil der Rohölpreis auf Fernwärme und Pellets durchschlägt, ist er auch dort in die Betriebskostenvorschau einzustellen, wo nicht mit Öl geheizt wird.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 06:10 – <https://tirol.orf.at/stories/3371326/>
- ORF.at, 16.09.2026 05:51 – <https://vorarlberg.orf.at/stories/3371147/>
- Kurier, 15.09.2026 12:47 – <https://kurier.at/wirtschaft/energie-preise-treibstoff-erdgas-strom-krise-oesterreich-1/403190078>
Herkunftsnachweise: Strom wurde ausgewiesen grüner, produziert wurde weniger
Die erneuerbare Stromproduktion ist 2025 zurückgegangen, den Kunden wurde aber mehr Ökostrom ausgewiesen. Ursache ist der Handel mit Herkunftsnachweisen, insbesondere aus Norwegen.
Das ist für jeden Betrieb relevant, der seine Emissionsbilanz auf bezogenen Ökostrom stützt. Ein Herkunftsnachweis aus dem Ausland belegt die Zusammensetzung des gelieferten Stroms nach dem Kennzeichnungsrecht, sagt aber nichts darüber aus, dass zusätzliche erneuerbare Erzeugung entstanden ist. Wer in Nachhaltigkeitsberichten mit einem Anteil erneuerbarer Energie argumentiert, sollte prüfen, worauf sich dieser Anteil stützt – zumal die Dokumentationspflichten in diesem Bereich zunehmen.
Quellen:
- Kurier, 15.09.2026 14:31 – <https://kurier.at/wirtschaft/herkunftsnachweis-strom-gas-e-control-erneuerbare-energie/403190959>
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