GEVEST-Pressespiegel vom 16.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Zur Sanierungsoffensive 2027 liegen nun die Konditionen vor: Die Förderquote beim Heizungstausch sinkt von 30 auf rund 20 Prozent, dafür gibt es feste Beträge – 4.000 Euro für den Anschluss an Fernwärme, 5.000 für eine Wärmepumpe und 6.000 für eine Pellets- oder Stückholzheizung. Anträge für den Kesseltausch sind ab 2. November möglich, jene für thermische Sanierungen erst ab 4. Jänner 2027. Parallel baut die Regulierungsbehörde die Netzentgelte grundlegend um: Wer viel Strom in kurzer Zeit bezieht, zahlt künftig mehr. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung zur Klassifizierung von Weinlagen als gesetzwidrig aufgehoben, weil ein weisungsfreies Komitee faktisch als Behörde über Grundstückswerte entschied. In Tirol kommt ab 2032 eine Abgabe auf unbebautes Bauland, Vorarlberg setzt stattdessen auf befristete Widmungen. Und die Geschäftsmieten am Wiener Kohlmarkt erreichen bis zu 625 Euro je Quadratmeter und Monat.

Immobilien & Wohnrecht

Bauland mobilisieren: Abgabe in Tirol, befristete Widmungen in Vorarlberg

Die Bundesländer gehen bei der Mobilisierung ungenutzten Baulands unterschiedliche Wege. Tirol hat eine Abgabe auf unbebautes Bauland beschlossen, die Gemeinden ab 2032 freiwillig einheben können. Vorarlberg verzichtet darauf und hält an befristeten Widmungen fest, die seit März 2019 gelten. Dort muss ein neu als Baufläche gewidmetes Grundstück grundsätzlich binnen sieben Jahren bebaut werden; geschieht das nicht, tritt nach Ablauf der Frist eine andere Widmung an die Stelle der Bauflächenwidmung. Alternativ können Eigentümer mit der Gemeinde einen Vertrag über die fristgerechte Nutzung schließen, dann bleibt die Widmung unbefristet. Für bereits gewidmete, unbebaute Grundstücke gilt eine eigene Regel: Wer ein solches erwirbt, muss sich grundsätzlich verpflichten, es binnen zehn Jahren zu bebauen; ausgenommen sind unter anderem natürliche Personen beim Erwerb von Flächen bis zu 800 Quadratmetern. Der zuständige Landesrat begründet die Ablehnung einer Abgabe damit, dass solche Abgaben unter Umständen zu einer Verteuerung von Grund und Boden führen könnten, und verweist auf rückläufige Baulandreserven in den vergangenen sieben Jahren. Das Raumplanungsgesetz wird derzeit evaluiert und soll im Herbst in Begutachtung gehen.

Für Grundeigentümer und Projektentwickler ist der Unterschied der beiden Instrumente erheblich. Eine Abgabe belastet das Halten, lässt die Widmung aber bestehen; die Befristung entzieht dem Grundstück nach Fristablauf die Bebaubarkeit und damit den wesentlichen Teil seines Werts. Wer in Vorarlberg Bauland hält oder erwirbt, sollte die laufenden Fristen und die Möglichkeit eines Nutzungsvertrags mit der Gemeinde im Blick behalten – und die anstehende Begutachtung verfolgen, weil sich an den Fristen etwas ändern kann. In Tirol bleibt bis 2032 Zeit, die Frage stellt sich dort erst bei der jeweiligen Gemeinde.

Quellen:

  • ORF.at, 16.10.2026 05:51 – <https://vorarlberg.orf.at/stories/3375079/>

Wiener Einkaufsstraßen: Spitzenmieten bis 625 Euro, Leerstand in den B-Lagen

Ein aktueller Marktbericht zeichnet ein zweigeteiltes Bild des Wiener Einzelhandelsmarkts. In der U-förmigen Verbindung aus Kohlmarkt, Graben und Kärntner Straße liegen die Mieten für Geschäftsflächen am Kohlmarkt derzeit zwischen 375 und 625 Euro je Quadratmeter und Monat, am Graben zwischen 250 und 600 Euro, in der Kärntner Straße zwischen 220 und 460 Euro. Zum Vergleich: 2021 lagen die Werte am Kohlmarkt bei 250 bis 600 Euro, am Graben bei 100 bis 400 Euro und in der Kärntner Straße bei 150 bis 400 Euro. Die Spitzenrenditen sind konstant bei 3,75 Prozent am Kohlmarkt und vier Prozent am Graben sowie in der Kärntner Straße – und damit niedriger als in der Salzburger Getreidegasse und der Innsbrucker Maria-Theresien-Straße mit jeweils fünf Prozent. Der Mietermix verschiebt sich weiter zu internationalen Luxus- und Lifestyle-Marken, während Traditionsbetriebe und einzelne Filialisten Standorte aufgeben; das Flächenangebot bleibt knapp.

Abseits der Toplagen sieht es anders aus. Der Markt wachse nicht in der Breite, vielmehr würden die besten Standorte knapper und wertvoller, während schwächere und austauschbare Lagen mit steigenden Leerständen kämpfen. Auf der Mariahilfer Straße lassen sich Flächen zwischen 300 und 800 Quadratmetern derzeit schwer vermitteln und stehen teils gleichzeitig am Markt; hinzu kommen Flächen, die durch Insolvenzen frei geworden sind. Diese Ballung vergleichbarer Angebote führt dazu, dass Mieter länger überlegen.

Für Eigentümer ist die Spreizung die eigentliche Nachricht. In den Toplagen trägt die Nachfrage internationaler Marken die Mieten und hält die Renditen stabil, obwohl das Preisniveau bereits sehr hoch ist. In den B- und C-Lagen entscheidet dagegen die Flächengröße über die Vermietbarkeit: Großflächen zwischen 300 und 800 Quadratmetern sind das Segment mit dem größten Überhang. Wo solche Flächen frei werden, ist eine Teilung oder eine Umnutzung früh zu prüfen, statt auf einen Nachmieter im selben Zuschnitt zu warten.

Quellen:

  • Die Presse, 15.10.2026 18:56 – <https://www.diepresse.com/41360222/wiener-einkaufsstrassen-geschaefte-im-goldenen-u-fuellen-sich-mit-globalen-luxusmarken>

Bauherrenmodell: wie die beschleunigte Abschreibung funktioniert – und was sie kostet

Das Bauherrenmodell als Finanzierungsform für die Sanierung und Errichtung von Wohnhäusern besteht seit rund sechs Jahrzehnten; in Österreich dürften einige hundert Projekte realisiert worden sein. Das Grundprinzip: Die Sanierungskosten können beschleunigt abgeschrieben werden, was bei hohem Einkommen deutliche Steuereffekte bringt, dazu kommen Fördermittel von Stadt und Land. Als Gegenleistung müssen die Investoren für einen bestimmten Zeitraum eine gedeckelte Miete akzeptieren – das sind die Förderbedingungen. Die Anteile sind als Miteigentum unmittelbar im Grundbuch oder im Firmenbuch eingetragen, es handelt sich also nicht um ein Wertpapier; bei manchen Anbietern sind die Anleger als Kommanditisten beteiligt. Üblich ist ein Mietpooling, also die gemeinschaftliche Vermietung aller Wohnungen eines Hauses, womit der Leerstand einer einzelnen Wohnung weniger ins Gewicht fällt als bei einer Vorsorgewohnung. Die Einstiegshürde liegt bei 100.000 Euro und ergibt sich aus dem Finanzmarktaufsichtsgesetz.

Die Kehrseite: Um die steuerlichen Vorteile zu lukrieren, müssen die Beteiligten die Risiken eines Bauherrn tragen – Veränderungen bei Baukosten und Zinsen sowie Verluste durch Leerstände. Hinzu kommt der Zeitpunkt des Baubeginns, denn erst ab diesem können die steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden, und gestartet wird erst, wenn für das gesamte Projekt Investoren gefunden sind. Bei manchen Projekten kommt es dadurch zu Verzögerungen. Empfohlen wird, einen Anbieter zu wählen, der einen fundierten Kostenplan, die erforderlichen Genehmigungen und möglichst konkrete Angaben zum Baubeginn vorlegen kann. Regional liegt der Schwerpunkt in Wien weiterhin auf der Sanierung, wobei er sich von den Bezirken innerhalb des Gürtels in die Außenbezirke verlagert hat; in Graz und Linz werden häufiger nicht mehr sanierungswürdige Altbauten durch Neubauten ersetzt.

Der entscheidende Prüfpunkt für Interessenten ist der Zusammenhang zwischen Steuervorteil und Bauherrenrisiko: Die beschleunigte Abschreibung steht nur zu, wenn tatsächlich Bauherrenrisiko getragen wird. Wird das Risiko vertraglich zu weit auf den Anbieter verlagert, entfällt die steuerliche Behandlung, auf der die gesamte Kalkulation beruht. Zweiter Punkt ist die Verzögerung bis zum Baubeginn – eingesetztes Kapital bleibt bis dahin ohne steuerliche Wirkung gebunden.

Quellen:

  • Die Presse, 15.10.2026 11:40 – <https://www.diepresse.com/41339341/privatinvestition-in-altbauten-chancen-und-risiken-des-bauherrenmodells>

Steiermark: Verkauf nicht betriebsnotwendiger Landesimmobilien geplant

Das Land Steiermark will im Budget 2027 Einmalerlöse aus dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften erzielen und rechnet dabei mit rund 25 Millionen Euro. Zum Angebot zählen unter anderem eine ehemalige landwirtschaftliche Fachschule in einem Schloss und ein barockes Palais in Graz. Hintergrund ist die Auflösung der Landesimmobiliengesellschaft: Um das Jahr 2000 waren rund 100 Objekte – Fachschulen, Bezirkshauptmannschaften und andere Amtsgebäude – in diese Gesellschaft ausgegliedert worden, die sie fremdfinanziert erwarb; das verschaffte dem Haushalt Mittel, ohne das Maastricht-Defizit zu belasten, und brachte Steuervorteile. Beides besteht heute nicht mehr, weil ausgelagerte Schulden im Maastricht-Ergebnis aufscheinen müssen. Die Gesellschaft wurde 2025 zur Auflösung gebracht, mit 2027 sind die Immobilien an das Land rückgeführt.

Ob die Verwertung gelingt, ist offen. Für das Schloss blieb eine erste Ausschreibung – rund 51.000 Quadratmeter Grundstücksfläche und knapp 5.000 Quadratmeter Nutzfläche – schon 2025 ergebnislos, ein Käufer fand sich bisher nicht. Auch das Palais stand bereits mehrfach zum Verkauf; 2010 zeigten Investoren Interesse, die Landespolitik bremste damals, weil ein klares Nutzungskonzept fehlte. Gemessen am Budgetvolumen von 9,45 Milliarden Euro fallen die erhofften Erlöse ohnehin kaum ins Gewicht.

Für Kaufinteressenten ist die Konstellation günstig, aber anspruchsvoll: Denkmalgeschützte Großobjekte ohne tragfähiges Nutzungskonzept sind schwer verwertbar, was den Preis drückt – zugleich bindet der Denkmalschutz die Umbaumöglichkeiten und den Erhaltungsaufwand auf Dauer. Wer ein solches Objekt erwägt, sollte die zulässige Nutzung mit dem Bundesdenkmalamt und der Gemeinde klären, bevor über den Preis gesprochen wird.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 16.10.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41356780/budgetnoete-land-steiermark-will-schloss-palais-und-co-verkaufen>

Wirtschaft & Konjunktur

Wifo: knapp ein Prozent Wachstum, 3,3 Prozent Inflation, schwierige Lohnrunde

Der Direktor des Wirtschaftsforschungsinstituts hat die Lage im Fernsehinterview umrissen. Österreichs Wirtschaft soll heuer um knapp ein Prozent wachsen, 2027 etwas mehr; langfristig sei allerdings nicht viel mehr als ein Prozent möglich – ein „Aufschwung auf einem niedrigen Niveau“, getragen von der Industrie. Von der für 2026 prognostizierten Inflation von 3,3 Prozent entfällt nach seiner Darstellung ein voller Prozentpunkt auf die hohen Öl- und Gaspreise, also auf einen importierten Teuerungsschub. Dass das Wachstum nicht höher ausfällt, führt er auf die Budgetkonsolidierung zurück: Höhere Steuern und Abgaben bremsten die Entwicklung, die Konsolidierung könnte stärker ausgabenseitig erfolgen. Für 2027 erwartet er im besten Fall eine Stagnation der Reallöhne. Die Nettolöhne wachsen dabei schwächer als die Bruttolöhne, weil Steuern und Abgaben steigen.

Zur bevorstehenden Lohnrunde rechnet er mit sehr schwierigen Verhandlungen: Die Industrie produziere zwar mehr, könne höhere Preise aber schwer durchsetzen. Zugleich räumt er ein, dass der Inlandskonsum nicht anspringt, solange die Abschlüsse unter der Inflationsrate bleiben – ziehen die Löhne an, sollte das dem Konsum helfen. Als Risiko für den Sparkurs nennt er vor allem die langfristigen Zinsen, bei deren Entwicklung er nicht optimistisch ist; daher weichen die Defizitprognosen der Institute von jener des Finanzministeriums ab. Zur Paketabgabe hält er fest, sie sei als Gegenfinanzierung ein wichtiges Element, ihr Sachgrund sei durch den im Frühjahr eingeführten Pauschalzoll auf Importe aus Drittstaaten aber weitgehend entfallen – nun verteuere sie vor allem den innereuropäischen Onlinehandel. Gegen eine Alternative hätte er nichts.

Für die Planung sind zwei Größen brauchbar. Erstens der Hinweis auf die Nettolöhne: Ein Abschluss in Höhe der Inflation sichert die Kaufkraft nicht, weil die Abgabenbelastung mitsteigt – das wird die Argumentation der Arbeitnehmerseite in den anstehenden Verhandlungen prägen. Zweitens die Zinsen: Wer Finanzierungen über mehrere Jahre plant, sollte die Einschätzung einkalkulieren, dass am langen Ende keine Entspannung erwartet wird.

Quellen:

  • Der Standard, 15.10.2026 08:31 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344295/wifo-chef-felbermayr-wenn-die-loehne-anziehen-sollte-das-dem-konsum-helfen?ref=rss>

Autozulieferer: 3.000 Arbeitsplätze weniger in einem Jahr, 8.000 seit 2019

In der heimischen Automobilzulieferindustrie waren 2025 nach Branchenangaben 73.900 Personen beschäftigt, um 3.000 weniger als ein Jahr zuvor – ein Rückgang um vier Prozent, einschließlich der Zeitarbeiter um 4,5 Prozent. Der Branchenumsatz lag bei 26,87 Milliarden Euro und damit um 5,5 Prozent unter dem Wert von 2024. Seit 2019 wurden rund 8.000 Arbeitsplätze abgebaut. Die Branchenvertretung repräsentiert rund 900 Unternehmen mit einer Exportquote von 94 Prozent; wichtigster Absatzmarkt ist Deutschland, mit deutlichem Abstand folgen China und die Vereinigten Staaten. Als Belastung gelten die schwache Entwicklung in Deutschland und die Verschiebung von Marktanteilen nach China; in Europa sind die Investitionen der Fahrzeughersteller heuer um rund 20 Prozent eingebrochen, der stärkste Rückgang seit 2018. Gefordert werden Technologieoffenheit statt Verbrennerverbot, weniger Bürokratie und Berichtspflichten sowie niedrigere Energiekosten, Lohnnebenkosten und Abgaben. Begründet wird die Position damit, dass der Elektromotor deutlich weniger Wertschöpfung für die Zulieferer bringe – eine umfassende Elektrifizierung könnte bis zu 30 Prozent der Wertschöpfung kosten. Dass die Rüstungsindustrie die Verluste auffangen könnte, hält die Branchenvertretung für unwahrscheinlich.

Immerhin hat sich der Abbau verlangsamt und fällt nicht mehr so stark aus wie 2024 und 2025. Der Konjunkturtest zeigt ein gemischtes Bild: Die Produktion liegt wieder über dem langjährigen Mittel, die Erwartungen für die nächsten drei Monate am Mittelwert, die Auftragsbestände sind gestiegen, haben den langjährigen Durchschnitt aber noch nicht erreicht.

Für Standortgemeinden und Vermieter von Industrieflächen ist die Exportquote von 94 Prozent der Kern des Risikos: Die Branche hängt nahezu vollständig an Absatzmärkten, die sie nicht beeinflusst. Wo Zulieferer wesentliche Arbeitgeber sind, sollte die Entwicklung der deutschen Fahrzeugproduktion als Frühindikator mitgelesen werden.

Quellen:

  • Der Standard, 15.10.2026 15:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344430/auto-zulieferindustrie-hat-in-einem-jahr-3000-jobs-abgebaut?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 15.10.2026 12:54 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41357701/seit-2019-oesterreichs-autozulieferer-haben-8000-jobs-abgebaut>

Kollektivvertrag der IT-Branche: Verhandlungen ab 19. Oktober

Am 19. Oktober beginnen die Kollektivvertragsverhandlungen für die 94.000 Beschäftigten der IT-Branche. Die Gewerkschaft will ihre Forderungen erst zum Verhandlungsstart nennen und sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche, den Anforderungen an die Beschäftigten und der Notwendigkeit orientieren, Fachkräfte zu halten. Derzeit gilt eine Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden, das kollektivvertragliche Mindestgehalt beträgt 2.420 Euro brutto, im ersten Lehrjahr 960 Euro. Viele qualifizierte Beschäftigte verdienen über dem Mindestschema.

Im Zentrum steht ein Thema, das über die Branche hinaus von Interesse ist: die Ausnahmen bei der Ist-Lohnerhöhung. Derzeit können Arbeitgeber jährlich zehn Prozent der Beschäftigten, jedenfalls aber neun Personen, von der Erhöhung der Ist-Gehälter ausnehmen. Weitere 15 Prozent können ebenfalls ausgenommen werden, müssen aber zumindest die Hälfte des Prozentsatzes ihres Jahresentgelts als Einmalzahlung erhalten. Die Gewerkschaft verlangt eine gerechtere Weiterentwicklung dieses Modells. Beide Seiten rechnen nicht mit einer raschen Einigung; vorsorglich wurden fünf Verhandlungstermine fixiert.

Für Betriebe mit Beschäftigten über dem Mindestschema ist diese Ausnahmeregelung der praktisch bedeutsamste Teil des Kollektivvertrags, weil sie Spielraum bei der Verteilung der Erhöhung schafft. Wird sie eingeschränkt, verteuert sich die Lohnrunde auch dort, wo ohnehin deutlich über dem Mindestgehalt gezahlt wird. Der Ausgang ist zudem für andere Branchen von Interesse, in denen ähnliche Verteilungsmodelle gelten.

Quellen:

  • ORF.at, 15.10.2026 17:45 – <https://orf.at/stories/3445205/>

Steuer- & Unternehmensrecht

Verfassungsgerichtshof hebt die Klassifizierung von Weinlagen auf

Der Verfassungsgerichtshof hat nach dreijähriger Prüfung jene Bestimmung der Weinbezeichnungsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben, die die Klassifizierung von Rieden durch ein Nationales Weinkomitee regelt. Dieses Komitee sollte festlegen, welche Grundstücke als „Erste Lage“ oder „Große Lage“ bezeichnet werden dürfen. Tragend sind zwei Erwägungen. Erstens hat das Komitee nach Ansicht des Gerichtshofs nicht bloß die Rolle eines Sachverständigen, sondern jene einer Behörde; für solche Befugnisse enthält das Weingesetz keine Grundlage, weshalb die Bestimmung gegen das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip verstößt. Zweitens ist das Komitee bei der Klassifizierung weder an Weisungen des Ministers gebunden noch dessen Aufsicht unterworfen, was dem Grundsatz widerspricht, dass die Verwaltung unter der Leitung der obersten Organe geführt wird. Besetzt ist das Gremium mit Mitgliedern der Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftskammer, Fachleuten des Ministeriums sowie Vertretern der Weinbaugebiete und einer Marketinggesellschaft; der Rechnungshof hatte zuletzt bemängelt, dass nicht alle betroffenen Weinbauern einbezogen wurden.

Wirtschaftlich geht es um Grundstückswerte. Der Wert des Weins bestimmt den Wert des Weinbergs, was wiederum die Bonität bei den Banken und die Wettbewerbsposition beeinflusst; wessen Lage nicht klassifiziert wird, dem droht eine Abwertung. Die Antragsteller sehen darin einen unverhältnismäßig großen Eingriff in Eigentum und freien Wettbewerb. Die Gegenseite wertet die Entscheidung als rein formelle Kritik und erwartet eine Reparatur im Zuge des für 2027 anstehenden neuen Weingesetzes.

Über den Weinbau hinaus ist die Entscheidung dort von Bedeutung, wo privatrechtlich organisierte Fachgremien über Einstufungen entscheiden, die den Wert von Liegenschaften oder die Marktposition von Betrieben bestimmen. Die beiden Maßstäbe lassen sich übertragen: Wer faktisch hoheitlich entscheidet, braucht eine ausreichend bestimmte gesetzliche Grundlage und muss in die Weisungs- und Aufsichtskette eingebunden sein. Wo das fehlt, ist die Einstufung bekämpfbar.

Quellen:

  • Der Standard, 15.10.2026 15:20 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344394/wer-darf-weinberge-adeln-rolle-des-weinkomitees-ist-gesetzewidrig?ref=rss>
  • Die Presse, 15.10.2026 15:39 – <https://www.diepresse.com/41359209/streit-um-oesterreichs-weinlagen-vfgh-hebt-bestimmung-zur-rieden-klassifizierung-auf>

Kinderbetreuungsgeld: Oberster Gerichtshof weitet die Nachsichtsfrist aus

Der Oberste Gerichtshof hat die strengen Meldevorschriften beim Kinderbetreuungsgeld zugunsten der Eltern ausgelegt. Nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz besteht ohne gemeinsame Meldeadresse von Kind und beziehendem Elternteil kein Anspruch – dass das Kind tatsächlich bei diesem Elternteil lebt, genügt nicht. Im Anlassfall war eine Familie Ende September übersiedelt; Vater und Sohn meldeten sich noch am selben Tag um, die Mutter wegen eines Lehrgangs, der Öffnungszeiten des Gemeindeamts und einer Erkrankung des Kindes erst elf Tage später. Die Gesundheitskasse widerrief daraufhin die Zuerkennung und forderte 53,91 Euro zurück; weil der verbleibende Bezugszeitblock die gesetzlich geforderten 61 Tage unterschritt, sollte auch für den restlichen Zeitraum kein Anspruch mehr bestehen.

Der Gerichtshof ließ eine Ausnahme gelten. Das Gesetz sieht für die Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an der elterlichen Adresse einen 14-tägigen Toleranzzeitraum vor, der wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eingeführt wurde. Zweck dieser Regelung sei allgemein, Härten zu vermeiden, die daraus entstehen, dass Eltern in einer herausfordernden Betreuungssituation leichter Formalfehler unterlaufen. Die Nachsichtsfrist sei daher weiter auszulegen, als der Wortlaut nahelegt: Was für eine bis zu 14 Tage verspätete Anmeldung des Kindes gilt, muss sinngemäß auch für die verspätete Anmeldung des bezugsberechtigten Elternteils an der Wohnadresse des Kindes gelten. Der Anspruch blieb damit gewahrt. Zur Einordnung: Der Verfassungsgerichtshof hatte das Abstellen auf die Meldeadresse vor rund zehn Jahren als sachlich gerechtfertigt bestätigt, weil es der Verwaltungsökonomie diene, selbst wenn es zu Härtefällen führt. Eine frühere Entscheidung hatte zudem klargestellt, dass die großzügigere Auslegung beim Mindestbezugszeitraum nicht greift, wenn die Verkürzung auf eine selbst zu verantwortende verspätete Wohnsitzanmeldung zurückgeht.

Für Personalabteilungen und Beschäftigte in Karenz ist die Botschaft dennoch eindeutig: Die Nachsichtsfrist von 14 Tagen ist eine Ausnahme und kein Spielraum. Wer während des Bezugs übersiedelt, sollte die Ummeldung aller Beteiligten am selben Tag erledigen – schon wenige Tage Abstand können den Anspruch für mehrere Monate kosten, wenn dadurch der Mindestbezugszeitraum von 61 Tagen unterschritten wird.

Quellen:

  • Die Presse, 15.10.2026 19:56 – <https://www.diepresse.com/41353873/eltern-verloren-kindergeld-weil-mutter-und-kind-elf-tage-nicht-gemeinsam-gemeldet-waren-ist-das-rechtens>

Energie & Bau

Sanierungsoffensive 2027: Förderquote sinkt, feste Beträge, neue Fristen

Zu dem mit 500 Millionen Euro dotierten Förderprogramm für 2027 liegen nun die Konditionen vor. Der Heizkesseltausch wird wie bisher mit 179 Millionen Euro gefördert, die thermische Sanierung mit 181 Millionen Euro, wobei besonders mehrgeschoßige Gebäude im Blick sind. Hinzu kommen 140 Millionen Euro aus dem Energieeffizienzfonds des Wirtschaftsministeriums, davon 90 Millionen für die Sanierung von Einfamilien- und Reihenhäusern und 50 Millionen für thermische Sanierungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen – womit für die Sanierung insgesamt 321 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Entscheidend ist die geänderte Ausgestaltung. Die Förderquote bei Heizsystemen sinkt von bisher 30 auf rund 20 Prozent. Dafür gibt es feste Beträge: 4.000 Euro für den Umstieg auf Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe und 6.000 Euro für eine Pellets- oder Stückholzheizung. Für den Fenstertausch sind wieder 4.000 Euro vorgesehen, mit weiteren 1.000 Euro, wenn zugleich eine Beschattung oder Begrünung errichtet wird. Die Dämmung der obersten und der untersten Geschoßdecke wird künftig als Einzelmaßnahme gefördert. Auch die Abwicklung ändert sich: Die bisherige Vorabregistrierung, die die Mittel neun Monate lang reservierte und häufig ungenutzt blieb, entfällt; an ihre Stelle treten Auftragsbestätigungen, die die Verbindlichkeit erhöhen sollen. Die Fristen sind getrennt – Anträge für den Kesseltausch sind ab 2. November möglich, jene für thermische Sanierungen erst ab 4. Jänner 2027.

Zur Einordnung der Dimension: Als Ziel sind 30.000 getauschte Heizsysteme genannt. In Österreich sind noch rund 1,3 Millionen Öl- und Gasheizungen in Betrieb; um die Umstellung der Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen, wären rund 90.000 Tauschvorgänge im Jahr nötig. Begründet wird die Differenz mit dem laufenden EU-Defizitverfahren. Aus der Branche und von Umweltseite kommt die Forderung nach durchgehenden statt unterbrochenen Förderungen und nach einem verbindlichen Ausstiegspfad, weil ausführende Unternehmen sonst keine Planungssicherheit haben.

Für Eigentümer und Verwalter ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge. Wer einen Kesseltausch plant, sollte den Antrag auf den 2. November vorbereiten; bei thermischen Sanierungen ist der 4. Jänner maßgeblich. Die Umstellung von der prozentuellen Quote auf feste Beträge verschiebt die Wirtschaftlichkeit: Bei günstigen Anlagen ist die Förderung relativ wertvoller geworden, bei teuren Anlagen – und damit bei größeren Objekten – deutlich weniger. Wo mehrere Maßnahmen zusammenkommen, lohnt die Prüfung, ob die nun eigenständig förderbare Geschoßdeckendämmung und der Fenstertausch samt Beschattung getrennt beantragt werden können.

Quellen:

  • Der Standard, 15.10.2026 15:38 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344350/frisches-geld-fuer-klimafitte-heizungen-und-haussanierung-was-aendert-sich-2027?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 15.10.2026 15:42 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41359246/foerderquote-fuer-heizungstausch-sinkt-was-sich-jetzt-aendert>
  • Kurier, 15.10.2026 15:27 – <https://kurier.at/politik/inland/foerderung-sanierung-kesseltausch-2027-totschnig-hattmannsdorfer/403198444>

Netzentgelte werden umgebaut: Leistungsspitzen werden teurer

Mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung der Regulierungsbehörde ändert sich die Berechnung der Netzgebühren grundlegend. Künftig zahlt mehr, wer viel Strom innerhalb kurzer Zeit bezieht; die Verbraucher sollen ihren Verbrauch besser über den Tag verteilen. Die Umstellung beginnt schrittweise ab Jänner und greift wegen einer langen Übergangsfrist spätestens 2028. Die Erwartung, der Strombezug werde dadurch insgesamt günstiger, wird ausdrücklich als Illusion bezeichnet – Einsparpotenzial besteht jedoch für jeden Anschluss, der seinen Bezug glättet.

Dieselbe Verordnung ist der Grund für den Streit um die Batteriespeicher. Angekündigt war, Speicher von den Netzkosten zu befreien und damit den Pumpspeicherkraftwerken gleichzustellen, die bereits befreit sind; Investoren hatten die Netzbetreiber daraufhin mit Anfragen für den Netzzugang überhäuft. Nach der nun vorliegenden Verordnung ist diese Gleichstellung nach Einschätzung der Branche faktisch nicht erreichbar. Die Interessenvertretungen von Windkraft und Photovoltaik kritisieren die Verordnung scharf und sehen darin eine massive Bremse für den Ausbau von Speichern; der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit steht im Raum, und die Unternehmen wollen sich nicht geschlagen geben. Das Argument der Branche lautet, dass Speicher die Kosten für alle dämpfen würden.

Für Betriebe und Hausverwaltungen ist die Entgeltumstellung die konkretere der beiden Nachrichten. Wo Lastspitzen vermeidbar sind – Wärmepumpen, Ladestationen, Großgeräte –, wird deren zeitliche Steuerung künftig unmittelbar abgerechnet. Das macht Lastmanagement und, wo vorhanden, einen Speicher hinter dem eigenen Zähler wirtschaftlich attraktiver, unabhängig davon, wie der Streit um die Netzentgelte für Großspeicher ausgeht. Ein Blick auf das eigene Lastprofil und ein Gespräch mit dem Netzbetreiber lohnen sich vor der Umstellung.

Quellen:

  • Die Presse, 15.10.2026 15:34 – <https://www.diepresse.com/41358144/netzgebuehr-wird-komplett-umgebaut-zu-glauben-dass-strombezug-kuenftig-guenstiger-wird-ist-eine-illusion>
  • Die Presse, 15.10.2026 16:05 – <https://www.diepresse.com/41359135/eine-verfassungswidrige-verordnung-koennte-strom-in-oesterreich-teurer-machen-als-er-sein-muesste>
  • Kleine Zeitung, 15.10.2026 16:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41359702/erneuerbaren-branche-laeuft-sturm-gegen-e-control-verordnung>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

Registrierkassen

Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023