GEVEST-Pressespiegel vom 17.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die US-Notenbank hat den Leitzins erstmals seit Juli 2023 wieder angehoben, auf eine Spanne von 3,75 bis 4,00 Prozent, und für heuer weitere Schritte angedeutet; die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen Anhebung durch die Europäische Zentralbank im Oktober wird seither mit 75 Prozent beziffert. Die Bundesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Energiekrise fertiggestellt: Der Strompreis für Haushalte würde im Krisenfall auf zehn Cent netto fixiert, für die energieintensive Industrie stehen von 2027 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro bereit. Der Immobilienmarkt hat im ersten Halbjahr kräftig angezogen – 66.591 Verbücherungen bedeuten ein Plus von 22,3 Prozent, wobei das Auslaufen der Gebührenbefreiung Ende Juni Abschlüsse vorgezogen hat. Beim Insolvenzentgeltfonds legt ein Bericht des Rechnungshofs offen, dass der Beitragssatz jahrelang zu hoch und dann zu stark gesenkt wurde; eine Anhebung ab 2027 gilt als kaum vermeidbar. Und täglich melden 19 Betriebe Insolvenz an, bei 43 Prozent der Firmenpleiten fehlt das Kapital für das Verfahren.
Immobilien & Wohnrecht
Immobilienmarkt: 22,3 Prozent mehr Verbücherungen im ersten Halbjahr
Der heimische Immobilienmarkt ist im ersten Halbjahr deutlich gewachsen. Von Jänner bis Juni wurden 66.591 Immobilien verbüchert, um 22,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum; wertmäßig legte der Markt um 27,9 Prozent auf 19,59 Milliarden Euro zu. Alle neun Bundesländer verzeichneten ein Mengenwachstum, voran die Steiermark mit 29,4 Prozent, Tirol mit 29,0 und Vorarlberg mit 28,1 Prozent. Wien kam wertmäßig auf einen Gesamtumsatz von 5,41 Milliarden Euro (plus 29,1 Prozent), Niederösterreich auf 2,89 Milliarden Euro (plus 20,6 Prozent). Getragen wird der Aufschwung vor allem von ländlicheren Regionen und von Objekten im Bestand: Doppelhaushälften legten mengenmäßig um 52,2 Prozent zu, Reihenhäuser um 40,8 Prozent, Einfamilienhäuser um 26,7 Prozent, Eigentumswohnungen um 25,3 Prozent und Grundstücke um 13,4 Prozent.
Als Ursachen nennt der auswertende Maklerverbund das Auslaufen der temporären Gebührenbefreiung für die meisten privaten Grundbuchseintragungen Mitte 2026, die Gewöhnung an das Zinsniveau, die Inflation sowie Nachholeffekte. Aus den Tagebuchzahlen des Grundbuchs sei ersichtlich, dass im Juni – kurz vor dem Auslaufen der Befreiung – sehr viele Kaufverträge geschlossen wurden. Dass junge Interessenten wegen der gestiegenen Baukosten auf gebrauchte Objekte ausweichen, erklärt das starke Plus bei Doppel- und Reihenhäusern. Von der jüngsten Leitzinsanhebung der Europäischen Zentralbank erwartet der Verbund nun wieder eine dämpfende Wirkung.
Für die Einschätzung der kommenden Quartale ist der Sondereffekt entscheidend. Ein Teil des Halbjahreszuwachses ist vorgezogene Nachfrage, die im zweiten Halbjahr fehlt; wer aus diesen Zahlen auf eine anhaltende Belebung schließt, überzeichnet die Erholung. Verlässlicher ist der Befund zur Struktur: Die Nachfrage verlagert sich vom Neubau in den Bestand und aus den Ballungsräumen hinaus – beides Folgen des Abstands zwischen Herstellkosten und Bestandspreisen.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 10:31 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340026/immobilienmarkt-legte-im-ersten-halbjahr-stark-zu?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 11:02 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41266951/durststrecke-fuer-den-heimischen-immobilienmarkt-scheint-zu-ende>
- Kurier, 16.09.2026 10:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/immobilienmarkt-preise-wohnungen-haeuser-verkauf-kauf-grundstueck-bundeslaender-vergleich/403191112>
Wenn die Eigentümergemeinschaft keinen neuen Verwalter findet
Findet eine Eigentümergemeinschaft nach dem Ausscheiden ihrer Hausverwaltung keinen Nachfolger, kann das Gericht einen vorläufigen Verwalter bestellen.
Die gerichtliche Bestellung ist der Auffangmechanismus, nicht der Regelfall: Sie setzt einen Antrag voraus und führt zu einem Verwalter, den die Eigentümergemeinschaft sich nicht ausgesucht hat. Wer eine Kündigung der Verwaltung absehen kann, sollte die Nachfolge daher vor dem Wirksamwerden klären – zumal in der Übergangszeit weder Abrechnung noch Erhaltungsmaßnahmen stillstehen dürfen.
Quellen:
- Kurier, 16.09.2026 07:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/immo/wohnung-immobilien-rechnung-verwalter-mieter-eigentuemer/403189874>
Wirtschaft & Konjunktur
US-Notenbank hebt den Leitzins auf 3,75 bis 4,00 Prozent
Die US-Notenbank hat am Mittwoch den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf eine Spanne von 3,75 bis 4,00 Prozent angehoben. Es ist die erste Anhebung seit Juli 2023; zuvor war der Satz fünfmal in Folge unverändert geblieben. Ausschlaggebend ist die Inflation, die im August wie schon im Juli bei 3,4 Prozent lag und damit seit fünf Jahren über dem Ziel von zwei Prozent. Die Notenbank hob zugleich ihre Inflationsprognose für heuer von 3,6 auf 3,7 Prozent an – vor Beginn des Iran-Krieges hatte sie bei 2,7 Prozent gelegen – und ihre Wachstumsprognose um 0,1 Punkte auf 2,3 Prozent. Von den 18 befragten Mitgliedern des Zentralbankrats erwarten 16 mindestens einen weiteren Schritt, vier halten eine noch weitergehende Straffung für denkbar; für 2027 rechnen 14 Mitglieder mit einem Leitzins von 4,00 bis 4,25 Prozent oder darüber.
Deutlicher als der Schritt selbst war die Begründung. Die Inflation sei „zu hoch und sie ist bereits seit zu langer Zeit zu hoch“, sagte der Notenbankchef und stellte damit indirekt weitere Erhöhungen noch für heuer in Aussicht – möglich bereits Ende Oktober, spätestens im Dezember. Er widersprach damit auch der Darstellung, die Teuerung sei ein vorübergehendes Phänomen des Krieges. Die Reaktion fiel entsprechend aus: Der Dow Jones verlor 1,21 Prozent auf 51.461,90 Punkte, der S&P 500 0,45 Prozent, die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen sprang neuerlich über fünf Prozent, und der Goldpreis fiel zeitweise um 1,3 Prozent auf 4.235 Dollar je Feinunze und damit auf den tiefsten Stand seit Anfang August. Der US-Präsident, der seit Monaten Zinssenkungen verlangt, bezeichnete die Entscheidung als unglücklich.
Für die Finanzierungsplanung ist die europäische Folge das Entscheidende. Nach der Pressekonferenz wurde die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Anhebung durch die Europäische Zentralbank im Oktober mit 75 Prozent beziffert, nachdem diese erst vergangene Woche den Einlagenzins auf 2,5 Prozent angehoben hatte. Damit verschiebt sich die Erwartung, die noch vor kurzem von einer Pause im Oktober ausging. Wer Zinsbindungen auslaufen hat oder Anschlussfinanzierungen vorbereitet, sollte nicht mehr mit einem Seitwärtstrend kalkulieren; der Sprung der langfristigen US-Renditen über fünf Prozent zieht auch die europäischen Kapitalmarktzinsen nach oben, an denen sich fix verzinste Immobilienkredite orientieren.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 20:28 – <https://orf.at/stories/3442370/>
- Die Presse, 17.09.2026 00:01 – <https://www.diepresse.com/41269220/zinserhoehungen-laeuten-ein-neues-geldpolitisches-zeitalter-ein>
- Der Standard, 16.09.2026 20:11 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340148/us-notenbank-hebt-leitzins-um-025-prozentpunkte-an?ref=rss>
- Der Standard, 16.09.2026 08:20 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339999/us-notenbank-k246nnte-erstmals-unter-warsh-die-leitzinsen-anheben?ref=rss>
- ORF.at, 16.09.2026 20:04 – <https://orf.at/stories/3442386/>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 20:02 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41268928/inflation-zu-hoch-us-notenbank-fed-erhoeht-die-leitzinsen>
- Kurier, 16.09.2026 20:39 – <https://kurier.at/wirtschaft/fed-usa-leitzinsen-warsh-inflation-staatsschulden-notenbank/403191237>
- Kurier, 16.09.2026 08:46 – <https://kurier.at/wirtschaft/us-notenbank-fed-leitzinsen-kevin-warsh/403191058>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 16.09.2026 21:01 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/us-notenbank-erhoeht-erstmals-seit-juli-2023-wieder-leitzins;art15,4212730#ref=rss>
Insolvenzentgeltfonds: Der Rechnungshof nennt Ursachen und Stellschrauben
Zur Lage des Fonds, der im Insolvenzfall Entgelte, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung alt und Betriebspension der Dienstnehmer absichert, liegen nun die Zahlen des Rechnungshofs vor. Die Auszahlungen stiegen von 270,3 Millionen Euro im Jahr 2024 auf über 300 Millionen im Folgejahr; der Jahresfehlbetrag betrug 2024 rund 149,6 Millionen Euro, für das kommende Jahr werden 160 Millionen erwartet. Als Ursache nennt der Bericht die Absenkung des Beitragssatzes, zuletzt 2022 von 0,2 auf 0,1 Prozent, sowie Großpleiten. Bemerkenswert ist der zweite Teil der Kritik: Von 2011 bis 2019 lagen die Einnahmen durchgehend und zum Teil deutlich über den Ausgaben, die Eigenmittel waren bis 2019 auf 910,6 Millionen Euro angewachsen. Bereits 2016 wäre eine stärkere Absenkung angemessen gewesen, 2017 eine erneute erforderlich; das Zuwarten habe zur überschießenden Halbierung 2022 geführt, die nun 2027 oder 2028 eine Anhebung nötig mache. Von den ausgezahlten Entgelten kommen im Schnitt nur rund 15 Prozent über die auf den Fonds übergegangenen Ansprüche wieder herein.
Der Rechnungshof empfiehlt auch Begrenzungen auf der Leistungsseite: den Anspruchszeitraum von sechs auf vier Monate zu kürzen, die Kündigungsentschädigung auf drei Monate zu begrenzen und für Überstunden, Zeitguthaben und offene Urlaubsansprüche Obergrenzen einzuziehen. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung begrüßen diesen Teil und lehnen eine Beitragserhöhung ab – sie wäre „der falsche Reflex“, bevor man nach mehr Geld rufe, gehörten Leistungen, Fehlanreize und Strukturen auf den Prüfstand. Die Arbeitnehmerseite hält dagegen, eine Kappung der Kündigungsentschädigung würde Unternehmenssanierungen erschweren: Beschäftigten könnte dann nicht mehr zu einem begünstigten Austritt geraten werden, sie müssten sich kündigen lassen, um möglichst lange aus der Masse bezahlt zu werden – während laufende Entgelte bei einer Fortführung durch den Insolvenzverwalter ohnehin aus der Masse zu zahlen sind. Ein Überbrückungskredit des Fonds setzt voraus, dass dieser rückzahlbar ist; andernfalls wäre die Aufnahme für die verantwortlichen Organe nach Einschätzung eines Aufsichtsratsmitglieds sogar strafrechtlich relevant.
Zwei Punkte sind für die Praxis unmittelbar verwertbar. Erstens die geltenden Grenzen der Sicherung: Erfasst sind nur Ansprüche, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenz oder vor Ende des Arbeitsverhältnisses fällig waren; ältere Ansprüche sind nur gesichert, wenn sie binnen sechs Monaten ab Fälligkeit eingeklagt wurden. Zeitguthaben sind mit 57,75 Euro brutto je Stunde gedeckelt, laufende Entgelte mit dem Zweifachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, heuer also 13.860 Euro brutto im Monat. Zweitens die Kostenseite: An einer Anhebung führt nach der Darstellung des Berichts kaum ein Weg vorbei, und sie kann durch Verordnung der Arbeitsministerin fallen. Für die Personalkostenplanung 2027 gehört der Satz daher mit einer Bandbreite zwischen 0,1 und 0,2 Prozent angesetzt.
Quellen:
- Die Presse, 17.09.2026 05:19 – <https://www.diepresse.com/41266266/der-insolvenzfonds-leert-sich-muessen-unternehmen-bald-wieder-mehr-zahlen>
Täglich 19 Firmenpleiten, bei 43 Prozent fehlt das Geld für das Verfahren
Nach den Zahlen des Kreditschutzverbands für die ersten drei Quartale melden in Österreich täglich 19 Betriebe Insolvenz an; für das Gesamtjahr werden mehr als 5.000 Fälle erwartet. Bundesweit liegen die Firmeninsolvenzen damit auf Vorjahresniveau, die Privatkonkurse steigen dagegen deutlich. Auffällig ist, dass bei 43 Prozent der Firmenpleiten das Kapital für die Durchführung des Insolvenzverfahrens fehlt. Regional fällt das Bild unterschiedlich aus: In Kärnten liegen die Firmenpleiten mit einem Plus von 11,4 Prozent auf historisch hohem Niveau, die meisten entfallen auf Gastronomie, Handel und Baugewerbe, und die Kreditschützer rechnen mit weiterem Anstieg. Im Burgenland ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 15 Prozent auf 138 zurück, während die Passiva um 52 Prozent auf 132 Millionen Euro stiegen – wesentlich getrieben von einer Großinsolvenz im Immobilienbereich mit Passiva von 69 Millionen Euro, die zu den fünf größten Firmenpleiten des Landes zählt. Die Privatkonkurse legten dort um 16 Prozent zu, die privaten Passiva um 56 Prozent.
Für Gläubiger ist die Quote der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren die praktisch wichtigste Zahl. Wo kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist, kommt es zu keiner Verteilung, und offene Forderungen sind auch nicht über eine Quote teilweise hereinzubringen. Dass die Passiva je Fall steigen, während die Fallzahl stagniert, verweist zudem auf größere Einzelrisiken – bei Bauträgern und Objektgesellschaften ist die Prüfung der Vertragspartnerin daher wichtiger als der Blick auf die allgemeine Insolvenzstatistik.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 08:52 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41266429/jeden-tag-schlittern-19-betriebe-in-oesterreich-in-die-pleite>
- Kurier, 16.09.2026 07:27 – <https://kurier.at/wirtschaft/ksv1870-firmenpleiten-heuer-nach-neun-monaten-auf-vorjahresniveau/403191040>
- ORF.at, 17.09.2026 06:10 – <https://burgenland.orf.at/stories/3371481/>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 10:43 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41266794/historisch-hohes-niveau-11-4-prozent-mehr-firmenpleiten-in-kaernten>
Kündigung nach dem 60. Geburtstag: Vergleich über 15.000 Euro
Einer Buchhalterin, die jahrzehntelang in einem Wiener Unternehmen tätig war, wurden kurz nach ihrem 60. Geburtstag nach und nach Kernaufgaben entzogen und ohne Erklärung an jüngere Kolleginnen und Kollegen übertragen. Als sie sich dagegen wehrte und das Gespräch suchte, folgte die Kündigung. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurde diese wegen eines verpönten Motivs sowie wegen massiver Sozialwidrigkeit angefochten; das Verfahren endete mit einem Vergleich über 15.000 Euro.
Für die Personalpraxis ist die Verbindung der beiden Anfechtungsgründe der lehrreiche Teil. Die Motivkündigung setzt an, wenn die Kündigung als Reaktion auf die Geltendmachung von Ansprüchen erfolgt; die Sozialwidrigkeit fragt nach der wesentlichen Beeinträchtigung der Interessen, die bei älteren Beschäftigten mit schlechten Wiedereinstiegschancen regelmäßig zu bejahen ist. Dass hier zuvor dokumentiert Aufgaben entzogen wurden, verschlechterte die Beweislage des Arbeitgebers zusätzlich. Wer Aufgabenzuschnitte ändert, sollte den sachlichen Grund dafür nachvollziehbar festhalten – insbesondere bei Beschäftigten in den Jahren vor dem Pensionsantritt.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 12:15 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340038/ak-erzielt-15000-euro-entschaedigung-fuer-buchhalterin-die-mit-60-gekuendigt-wurde?ref=rss>
Kreditgeschäft: Möbelhandel unter Druck, Sparzinsen im Wettbewerb
Eine auf Kreditvergabe spezialisierte Bank hat ihre Halbjahreszahlen vorgelegt, die einen brauchbaren Querschnitt durch das Konsumkreditgeschäft geben. Das Neugeschäft stieg um neun Prozent auf 1,69 Milliarden Euro, getragen vor allem von Kfz-Finanzierungen (plus acht Prozent) und Barkrediten (plus 21 Prozent auf 292 Millionen Euro). Rückläufig ist dagegen das Teilzahlungsgeschäft mit Einzelhändlern, und zwar um 16 Prozent; unter Druck steht insbesondere der Möbelhandel. Die Begründung ist für die Bauwirtschaft von Belang: Neben Kaufzurückhaltung und aufgeschobenen Anschaffungen verweist der Bankchef auf den Rückgang im Bausektor – wo weniger Wohnraum entstehe, werde auch weniger Einrichtung nachgefragt. Die Risikovorsorge wurde wegen des erwarteten Inflationsdrucks und des Kreditwachstums erhöht, was den Gewinn um ein Drittel auf 10,9 Millionen Euro drückte; die Quote notleidender Kredite liegt seit Jahren stabil unter fünf Prozent.
Auf der Einlagenseite zeigt sich, wie stark der Wettbewerb geworden ist: Neunmal wurden heuer bereits die Sparzinsen angehoben, Tagesgeld liegt bei zwei Prozent, Festgeld auf drei Jahre bei 2,8 Prozent und auf ein Jahr bei 2,7 Prozent. Im Kreditgeschäft beginnen die Effektivzinsen für Barkredite bei bester Bonität bei 5,7 Prozent, der Durchschnittssatz liegt bei 10,5 Prozent.
Die Zahlen belegen den Zusammenhang, der in der Debatte über die Bauleistung meist untergeht: Der Rückgang im Wohnbau wirkt mit Verzögerung auf nachgelagerte Branchen und deren Flächenbedarf. Für Vermieter von Geschäftsflächen im Einrichtungssegment ist das ein Frühindikator.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339871/bank-santander-hebt-sparzinsen-an-und-erhoeht-risikovorsorge?ref=rss>
Künstliche Intelligenz: kein Beleg für Stellenabbau, aber ein Einstiegsproblem
Ein aktueller österreichischer Report widerspricht der These, künstliche Intelligenz sei die Ursache des weltweiten Stellenabbaus. Von 350 international untersuchten Unternehmen haben zwar vier von fünf Personal reduziert, doch es gebe kaum Hinweise darauf, dass die frei gewordenen Mittel in künstliche Intelligenz geflossen wären; das Geld gehe überwiegend in Rechenzentren. Amtliche US-Daten stützen das: Von den Unternehmen, die die Technologie einsetzen, meldet nur etwa jedes zwanzigste überhaupt eine Veränderung der Beschäftigtenzahl, wobei sich Zuwächse und Rückgänge die Waage halten. Mehr als dreimal so häufig wird bestehende Software und Ausrüstung ersetzt als Personal. Sichtbar ist dagegen ein Effekt beim Berufseinstieg: In stark betroffenen Berufen sind um 19 Prozent weniger 22- bis 25-Jährige beschäftigt als in wenig betroffenen.
Für Österreich zeichnet der Report ein ungleiches Bild. 30 Prozent der Unternehmen setzten die Technologie 2025 bereits ein, deutlich mehr als im EU-Schnitt von 19,9 Prozent – aber nur 0,8 Prozent der Stellenausschreibungen verlangten entsprechende Kenntnisse.
Diese Lücke ist der praktische Befund: Die Technologie ist in den Betrieben angekommen, die Anforderungsprofile und die Arbeitsorganisation sind es nicht. Wer Stellen ausschreibt, ohne die tatsächlich benötigten Kenntnisse zu nennen, bekommt Bewerber, die dafür nicht ausgewählt wurden – und muss die Qualifizierung nachträglich selbst tragen.
Quellen:
- Die Presse, 16.09.2026 16:01 – <https://www.diepresse.com/41266479/jobkiller-ki-neue-daten-sagen-nein>
Qualifikationen Geflüchteter bleiben am Arbeitsmarkt ungenutzt
Eine im Auftrag der Arbeiterkammer Wien erstellte qualitative Studie ist der Frage nachgegangen, warum Geflüchtete seltener eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung finden. Genannt werden Unklarheiten beim Aufenthaltsstatus, nicht zielführende Anforderungen an die Deutschkenntnisse, langwierige und teure Anerkennungsverfahren für im Herkunftsland erworbene Qualifikationen, Zurückhaltung von Arbeitgebern ohne einschlägige Erfahrung sowie Diskriminierung. Die Folge sei ein Ausweichen in Reinigung und Gastronomie und ein „Drehtüreffekt“ aus prekärer Beschäftigung und wiederkehrender Arbeitslosigkeit, aus dem die Betroffenen schwer herauskommen. Zur Größenordnung: 2025 waren knapp 61.723 Menschen aus Syrien, dem Irak und dem Iran unselbstständig beschäftigt, gegenüber 7.790 im Jahr 2015; aus der Ukraine waren es im August heurigen Jahres 31.988 nach 27.007 im Dezember 2025. Gefordert werden eine bessere Verzahnung von Sprachkursen mit den vorhandenen Qualifikationen, Fachschulungen und Praktika auch während der Arbeitszeit sowie ein Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für bereits integrierte Personen mit negativem Asylbescheid.
Für Betriebe mit Bedarf an Fachkräften liegt der verwertbare Punkt bei den Anerkennungsverfahren und den Sprachanforderungen. Wo eine formale Nostrifikation für die konkrete Tätigkeit nicht erforderlich ist, engt eine pauschale Anforderung den Bewerberkreis ohne Notwendigkeit ein; dasselbe gilt für Sprachniveaus, die über das für die Tätigkeit Nötige hinausgehen.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 17:11 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340113/gefluechtete-tun-sich-schwer-am-arbeitsmarkt-was-sind-die-gruende-dafuer?ref=rss>
Nach dem Konkurs: zwei Mitarbeiter führen den Betrieb weiter
Ein Klagenfurter Friseurbetrieb, der nach fast 120 Jahren und hoher Verschuldung im Juni Konkurs anmelden musste, wird seit Anfang August von zwei langjährigen Mitarbeitern weitergeführt – unter neuem Namen, am selben Standort mit acht Bedien- und vier Waschplätzen. Die zwei Mitarbeiter und den Lehrling hat das Duo übernommen, eine weitere Mitarbeiterin kehrt aus der Karenz zurück.
Die Übernahme durch Beschäftigte ist die selten genutzte Alternative zur Schließung: Der eingeführte Standort, der Kundenstock und die Belegschaft bleiben erhalten, während die Altschulden im Konkursverfahren zurückbleiben. Wer als Vermieter einen insolventen Gewerbemieter hat, sollte diese Variante mitdenken, bevor Flächen frei werden – ein Nachfolger aus der Belegschaft kennt Standort und Ertragslage besser als jeder Nachmieter von außen.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 17.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41264858/nach-konkurs-mitarbeiter-uebernehmen-klagenfurter-traditionsbetrieb>
Rüstungsaufträge als Wachstumshoffnung: die Rechnung geht nur begrenzt auf
Bei einem Besuch des Bundeskanzlers am Wiener Standort eines deutschen Rüstungskonzerns wurde dessen Ausbau in Aussicht gestellt: Derzeit fertigen dort 1.500 Beschäftigte jährlich bis zu 4.000 militärische Lastkraftwagen und erwirtschaften 1,5 Milliarden Euro Umsatz, künftig sollen es bis zu 1.700 Beschäftigte sein. Die Bundesregierung sieht in den steigenden Militärausgaben beträchtliches Wachstumspotenzial für heimische Zulieferbetriebe und will einen Teil der Wertschöpfung im Land halten. Dem stehen zwei Befunde entgegen: Eine Studie der Universität Mannheim beziffert den Fiskalmultiplikator von Rüstungsausgaben mit etwa 0,5 – ein für Rüstung ausgegebener Euro bringe rund 50 Cent an zusätzlichem Wachstum, während öffentliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur oder Kinderbetreuung das Zwei- bis Dreifache erreichten. Und der Sektor ist zu klein, um Einbrüche in der Produktion für den privaten Konsum auszugleichen, was auch ein Konzernsprecher einräumt.
Für die Standortbeurteilung heißt das, die Erwartungen an den Sektor nicht zu überziehen. Wo Rüstungsbetriebe Flächen und Produktionsstandorte schwächelnder Industrien übernehmen, stabilisiert das einzelne Standorte, ersetzt aber keine allgemeine Belebung der Industriekonjunktur.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 17:09 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339938/der-kanzler-bei-rheinmetall-mehr-jobs-auftraege-und-eine-raetselhafte-demo?ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Spritpreise: Entscheidung über die Verlängerung der Preisbremse steht aus
An den heimischen Zapfsäulen kostete Benzin am Dienstag im Durchschnitt 1,963 Euro und Diesel 2,236 Euro je Liter; noch am Sonntag lag Diesel bei 2,158 Euro, Benzin bei 1,856 Euro. In Deutschland erreichte Benzin mit 2,30 Euro den vierten Tag in Folge einen Rekordwert, Diesel kostete 2,422 Euro. Die österreichische Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob die mit Ende September auslaufende Spritpreisbremse verlängert wird; man werde die Regelung wie in den Vormonaten gegen Monatsende aufgrund der Marktentwicklung für das Folgemonat treffen, sagte der Wirtschaftsminister nach dem Ministerrat. Aus dem Koalitionspartner kommt der Vorschlag, dass die Energiekonzerne einen Teil der Entlastung finanzieren.
Steuerlich interessant ist die deutsche Debatte. Dort schlägt die Wirtschaftsministerin vor, die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe befristet von 19 auf sieben Prozent zu senken, und räumt zugleich ein, dass vorsteuerabzugsfähige Unternehmen davon nicht unmittelbar profitieren; für das mittelständische Transportgewerbe würden daher gesonderte Wege geprüft. Einen Preisdeckel lehnt sie ab.
Genau dieser Punkt verdient Beachtung, wenn über Entlastungen diskutiert wird: Eine Senkung der Umsatzsteuer entlastet Private und unecht befreite Unternehmer, läuft bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben aber ins Leere. Wirksam sind dort nur Eingriffe bei den Verbrauchsteuern oder beim Nettopreis – ein Unterschied, der auch für die Bewertung der heimischen Spritpreisbremse gilt.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 10:09 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340043/spritpreise-in-deutschland-vierten-tag-in-folge-auf-rekordhoch?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 12:05 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41267281/spritpreis-rekord-in-deutschland-hohe-preise-auch-in-oesterreich>
- Kurier, 16.09.2026 12:08 – <https://kurier.at/wirtschaft/spritpreise-tanken-benzin-diesel-oesterreich-deutschland-preise/403191145>
Digitaler Sozialversicherungsausweis soll die Entsendung erleichtern
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das die Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten vereinfachen soll. Kernstück ist ein digitaler Sozialversicherungsausweis, auf den zunächst das Formular A1 wandern soll, mit dem bescheinigt wird, dass und wo eine Person sozialversichert ist; in einem weiteren Schritt soll die Europäische Sozialversicherungskarte folgen. Hintergrund ist die Zersplitterung: In den 27 Mitgliedstaaten bestehen rund 3.400 nationale Sozialversicherungsinstitutionen, zwischen denen der Nachweis über Grenzen hinweg auch nach der Umstellung von Papier auf elektronischen Datenaustausch mühsam bleibt. Daneben schlägt die Kommission vor, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern, indem die Mitgliedstaaten diese vergleichbar und digital definieren und Mindestanforderungen der Ausbildung vereinheitlicht werden; als erster Beruf wurde das für Physiotherapeuten umgesetzt, eine Liste weiterer Mangelberufe soll folgen. Die Reaktionen von Gewerkschafts- wie Unternehmensseite fielen zustimmend aus.
Für Betriebe mit grenzüberschreitenden Baustellen, Montagen oder Beratungen ist das A1-Formular der Angelpunkt: Es ist bei Kontrollen mitzuführen, seine Beschaffung bindet Zeit in der Personalverwaltung, und sein Fehlen führt in mehreren Mitgliedstaaten zu empfindlichen Strafen. Bis zur Umsetzung durch Mitgliedstaaten und Parlament ändert sich daran nichts – der Vorschlag ist eine Ankündigung, kein geltendes Recht.
Quellen:
- Die Presse, 17.09.2026 05:18 – <https://www.diepresse.com/41268362/bruessel-macht-den-eu-weiten-arbeitsmarkt-ein-bisschen-weniger-buerokratisch-zumindest-in-der-theorie>
Wien nimmt die geplante Abgabe auf Kulturtickets zurück
Der Wiener Bürgermeister hat am Mittwoch erklärt, dass der geplante „Kultureuro“ nicht kommt. Vorgesehen war eine Abgabe auf sämtliche Kulturtickets in Wien; kolportiert waren 12,5 Prozent des Ticketpreises. Sämtliche Kulturinstitutionen von den großen Theatern bis zu den Kabarettisten hatten dagegen Stellung bezogen, auch der Koalitionspartner im Rathaus erklärte, die Abgabe in diesem Umfang sei für ihn nie eine Option gewesen. Als Grund für die Finanzierungslücke nennt der Bürgermeister die Abschaffung zweier kulturbezogener Abgaben in den vergangenen Jahren, nämlich der Vergnügungssteuer und der Landesabgabe, die im Zuge der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf die Haushaltsabgabe entfallen ist. Welche anderen Finanzierungsmodelle nun verfolgt werden, ließ er offen; auch juristische Fallstricke in der Umsetzung des Entwurfs dürften eine Rolle gespielt haben.
Der Vorgang ist über die Kulturbranche hinaus von Interesse, weil er das Muster zeigt: Wo Landes- und Gemeindeabgaben abgeschafft werden, ohne die Ausgaben anzupassen, kehrt die Belastung an anderer Stelle als neue, oft breiter wirkende Abgabe zurück. Für Betriebe mit Standorten in Wien bleibt damit offen, welche Ersatzquelle an die Stelle tritt.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 14:23 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340109/125-prozent-kultursteuer-buergermeister-ludwig-sagt-kultureuro-in-wien-ab?ref=rss>
Italien setzt die Kfz-Steuer für Kleinwagen und Motorräder für 2027 aus
Die italienische Regierung hat beschlossen, die jährliche Kfz-Steuer für Personenkraftwagen bis 80 Kilowatt Leistung und für Motorräder aller Hubraumklassen im Jahr 2027 entfallen zu lassen. Betroffen sind rund 14,5 Millionen Fahrzeuge, also mehr als 70 Prozent der zugelassenen Pkw und sämtliche Motorräder. Begünstigt ist je Person nur ein Fahrzeug; bei mehreren gilt die Befreiung für das leistungsschwächste. Den Regionen, denen die Einnahmen bisher zufließen, will der Staat 2027 rund 2,29 Milliarden Euro als Ausgleich überweisen, womit die Ausfälle nach vorliegenden Schätzungen nicht zur Gänze gedeckt sein dürften. Parallel wird die Verbrauchsteuer auf Diesel befristet gesenkt: vom 18. bis 25. September um 12,2 Cent je Liter, vom 26. September bis 5. Oktober um 6,1 Cent.
Für heimische Betriebe mit Fahrzeugen auf italienische Zulassung oder mit Tochtergesellschaften im Land ist die Befristung auf ein einziges Jahr das Entscheidende – eine dauerhafte Entlastung der Fuhrparkkosten ergibt sich daraus nicht.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 18:20 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340145/italien-schafft-2027-kfz-steuer-f252r-kleinwagen-und-motorr228der-ab?ref=rss>
- ORF.at, 16.09.2026 18:11 – <https://orf.at/stories/3442376/>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 18:12 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41269018/italien-schafft-kfz-steuer-fuer-kleinwagen-und-motorraeder-ab>
Energie & Bau
Strompreisbremse und Industriestrompreis gehen in Begutachtung
Die Koalition hat sich in der Nacht auf Mittwoch auf zwei Gesetzesentwürfe verständigt, die am Donnerstag in Begutachtung gehen sollen: einen Energiekrisenmechanismus für Haushalte und ein Paket für die energieintensive Industrie. Der Krisenmechanismus sieht vor, den Strompreis für Haushalte auf maximal zehn Cent netto je Kilowattstunde zu fixieren, zuzüglich Steuern und Abgaben. Ausgelöst wird er, wenn die Börsenpreise drei Monate lang über 16,5 Cent je Kilowattstunde liegen und auch die durchschnittlichen Haushaltspreise darüber liegen. Begrenzt wird der Verbrauch bis 2.900 Kilowattstunden, während ein durchschnittlicher Haushalt 3.500 Kilowattstunden verbraucht; variable Lieferverträge sind ausgenommen, und auch oberhalb der Grenze wird eine börsenpreisbasierte Obergrenze eingezogen. Das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten. Weil die Futures für Stromlieferungen im ersten Quartal derzeit bei knapp 20 Cent liegen und die Haushaltspreise von aktuell 14 Cent anziehen dürften, könnte der Mechanismus aus heutiger Sicht im März 2027 aktiviert werden.
Finanziert werden soll die Bremse über den Energiekrisenbeitrag-Strom, mit dem Erlöse der Stromerzeuger oberhalb von neun Cent je Kilowattstunde weitgehend abgeschöpft werden; juristisch ist dieser Mechanismus umstritten. Anders als bei der früheren Strompreisbremse ersetzt der Bund den Lieferanten nicht die volle Differenz zu ihren Lieferpreisen, sondern nur jene zwischen zehn Cent und einer aus dem Börsenpreis ermittelten Obergrenze – das soll die damalige Überförderung verhindern. Ein Energiemarktexperte weist allerdings darauf hin, dass die Abgeltung technisch nicht exakt umgesetzt sei: Weil Lieferanten Strom meist zwei Jahre im Voraus einkaufen, die Vergütung sich aber am Börsenpreis des nächsten Quartals orientiert, könnten zu Beginn einer Krise Zusatzgewinne entstehen. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, weil es sich um Energiematerie handelt.
Das zweite Paket umfasst einen Industriestrompreis und einen Zuschuss zu den Kosten der CO2-Bepreisung. Dafür stehen von 2027 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro und damit insgesamt 750 Millionen Euro bereit. Beim Industriestrompreis übernimmt der Staat die Hälfte der Stromkosten für die Hälfte des Verbrauchs, jedoch nur so weit, dass der verbleibende Preis nicht unter fünf Cent je Kilowattstunde fällt; Voraussetzung ist eine Investition in neue oder modernere Anlagen. Der Zuschuss zu den Emissionskosten, dem Umfang nach der gewichtigere Teil, wird von rund 60 auf mehr als 500 Betriebe ausgeweitet. Wer mehr als zwei Millionen Euro erhält, muss eine Standortgarantie abgeben und mindestens 90 Prozent seines Personalstands halten.
Für Betriebe ist vor allem die Abgrenzung wichtig: Der Deckel von zehn Cent gilt Haushalten, nicht Unternehmen; für diese ist die Industrieschiene vorgesehen, die an Investitions- und Beschäftigungsauflagen gebunden ist. Wer für 2027 Strom einkauft, sollte die Auslösekriterien kennen, weil sie den Preispfad am Markt mitbestimmen. Und für die Bewirtschaftung von Wohnhausanlagen ist zu beachten, dass die Begrenzung an den einzelnen Haushaltsvertrag anknüpft – Allgemeinstrom über einen Objektzähler fällt nicht darunter.
Quellen:
- Der Standard, 16.09.2026 16:49 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340127/oesterreich-soll-wieder-eine-strompreisbremse-bekommen-so-funktioniert-sie?ref=rss>
- Die Presse, 16.09.2026 17:04 – <https://www.diepresse.com/41267696/die-regierung-deckelt-wieder-preise-warum-wir-das-fuer-einen-fehler-halten>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 12:39 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41267382/regierung-bringt-strompreisdeckel-fuer-energiekrise-auf-den-weg>
- Kleine Zeitung, 16.09.2026 17:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41267823/wann-fuer-wen-und-wie-der-strom-bald-guenstiger-wird>
- Kurier, 16.09.2026 11:44 – <https://kurier.at/politik/inland/stromkosten-industrie-oesterreich/403191139>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 16.09.2026 16:12 – <https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/hohe-energiepreise-regierung-plant-strompreisdeckel;art15,4212613#ref=rss>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 16.09.2026 17:26 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/hohe-energiepreise-regierung-plant-strompreisdeckel;art15,4212613#ref=rss>
Batteriespeicher: Streit über die Befreiung von den Netzentgelten
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat die Regierung den Weg für industrielle Großbatterien geebnet; fünf Gigawatt sollen in den kommenden Jahren entstehen. Die Rechnung der Betreiber hängt allerdings an einer Doppelbelastung: Speicher zahlen derzeit Netzgebühren beim Bezug von Strom aus dem Netz und noch einmal beim Entladen. Eine im Gesetz vorgesehene Befreiung von den Netzentgelten, wie sie in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten üblich ist, knüpft der Regulator in einer Verordnung nun an Kriterien, die aus Sicht der Branche kaum erreichbar sind. Die Begründung der E-Control: Verabschieden sich die Speicherbetreiber für zwanzig Jahre aus der Finanzierung der Netze, müssten die Endkunden mehr zahlen.
Die Branche hält dagegen, der Zubau sei schlechtestenfalls kostenneutral und verringere in den meisten Fällen die Ausgaben für Netzausbau, Entlastungseingriffe und Stromerzeugung. Eine noch unveröffentlichte Untersuchung eines heimischen Forschungsinstituts kommt zu ähnlichen Schlüssen; der Bundesverband Energiespeicher schätzt die Ersparnis bei einem Ausbau wie angekündigt auf 2,6 bis 4,1 Milliarden Euro. Als Kompromiss nach deutschem Vorbild wird vorgeschlagen, die Entgelte statt für zwanzig nur für zwölf Jahre entfallen zu lassen, und das auch nur, wenn sich die Speicher den Netzanschluss etwa mit einer Windkraftanlage teilen und sich vom Netzbetreiber steuern lassen. Im Raum stehen rund fünf Milliarden Euro an privatem Kapital, die andernfalls in Nachbarländer gingen.
Für Eigentümer von Gewerbeobjekten mit bestehender Photovoltaikanlage ist die Unterscheidung wichtig: Wird überwiegend selbst erzeugter Strom gespeichert, sind die Netzentgelte kein wesentlicher Faktor, weil der Strom das Netz gar nicht durchläuft. Der Streit betrifft die netzgekoppelten Großspeicher. Die Rechnung für eine Batterie hinter dem eigenen Zähler geht daher unabhängig vom Ausgang der Verordnung auf – und die derzeit extremen Preisunterschiede zwischen Mittag und Abend machen sie eher besser.
Quellen:
- Die Presse, 17.09.2026 05:24 – <https://www.diepresse.com/41266030/stromspeicher-koennten-boomen-aber-oesterreichs-regulator-legt-sich-quer>
Pellets um ein Drittel teurer: Arbeiterkammer verlangt einen Preisdeckel
Die Preise für Heizpellets sind binnen eines Jahres um ein Drittel gestiegen und damit stärker als jene für Heizöl; eine Tonne kostet derzeit mehr als 400 Euro. Die Arbeiterkammer Salzburg fordert deshalb einen Preisdeckel für Pellets sowie Exportkontrollen. Sie begründet das damit, dass der heimische Rohstoff weiterhin in ausreichender Menge vorhanden sei und es keine nachvollziehbaren Gründe für den Anstieg gebe; Mengen, die im Oktober im Inland nicht abgerufen würden, exportierten die Anbieter, was bei einem langen und kalten Winter zusätzliche Preissteigerungen auslösen könne. Die Branche verweist dagegen auf einen knappen Rohstoff und darauf, dass die Heizleistung mitzurechnen sei: Nach ihren Angaben kostet die Kilowattstunde bei einer Pelletsheizung rund acht Cent, bei Öl rund 16 und bei Gas 17 Cent.
Für die Bewirtschaftung ist dieser Vergleich der brauchbare Maßstab. Trotz des kräftigen Anstiegs bleiben Pellets je Kilowattstunde die günstigste der drei Varianten, der Abstand hat sich aber halbiert. Wer für die Heizperiode noch einkauft, sollte die Bestellung nicht bis in den Oktober aufschieben – die Exportargumentation der Arbeiterkammer beschreibt genau jenen Zeitpunkt, an dem sich das inländische Angebot verknappt.
Quellen:
- ORF.at, 16.09.2026 19:08 – <https://salzburg.orf.at/stories/3371495/>
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