GEVEST-Pressespiegel vom 20.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Wien führt mit 1. Jänner 2027 eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein: Ohne eingetragene Nummer darf eine Wohnung auf Plattformen nicht mehr angeboten werden, bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Zugleich wird die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten beschränkt – mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße müssen dem Wohnen vorbehalten bleiben. In der Steiermark fehlt der Stadt Graz für vergleichbare Regeln die Kompetenz; die laufende Novelle der Bauordnung greift das Thema bisher nicht auf. Bei der Aufarbeitung des Baukartells bündelt ein Prozessfinanzierer die Ansprüche von Städten und Gemeinden; das Land Kärnten hat bereits zwölf Millionen Euro zurückgeholt. Und der Streit um Rechenzentren spitzt sich zu: Bei den Netzbetreibern liegen Anfragen für fast 8.500 Megawatt Anschlussleistung vor, während in der Koalition um eine Prüfpflicht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gerungen wird.
Immobilien & Wohnrecht
Wien: Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung ab 2027
Wien verschärft die Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung in zwei Schritten. Erstens kommt eine Registrierungspflicht: Grundlage ist ein neues Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz, das im November im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll; für bereits angebotene Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des ersten Quartals 2027. Erfasst sind natürliche wie juristische Personen. Wer eine Eintragung beantragt, dessen Wohnung wird von der Stadt darauf geprüft, ob Gründe gegen eine Kurzzeitvermietung sprechen; liegen keine vor, wird eine Registrierungsnummer erteilt. Nur mit dieser Nummer darf inseriert werden, alle übrigen Inserate sind von den Plattformen zu löschen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Das Register baut auf einer EU-Verordnung auf. Unverändert bleibt die bestehende Grenze von höchstens 90 Tagen im Jahr, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt; die Registrierung soll deren Einhaltung überhaupt erst kontrollierbar machen.
Zweitens wird die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten eingeschränkt, die sich als legaler Ausweg aus der 90-Tage-Regel etabliert hatte. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße für Wohnzwecke erhalten bleiben. Für Hotels, Pensionen und ähnliche Betriebe mit eigenem Personal gilt die Vorschrift nicht. Wesentlich für laufende Vorhaben: Anträge, die ab dem Sommer gestellt wurden, werden bereits nach den neuen Regeln geprüft, ältere laufende Verfahren nicht. Zur Größenordnung nennt die Baupolizei für 2025 insgesamt 305 Anträge auf Umwandlung in eine Beherbergungsstätte, mit steigender Tendenz. Gegen die 2024 verschärften Regeln ergingen bis Juli 2026 rund 550 Strafanträge bei fast 2.500 Anzeigen, die überwiegend von Nachbarn stammten.
Für Eigentümer und Verwalter ergeben sich daraus zwei Fristen. Wer eine Umwidmung erwägt, muss wissen, dass die 80-Prozent-Schwelle bereits auf ab Sommer gestellte Anträge angewendet wird – die Vorziehung eines Antrags bringt nichts mehr. Und wer Wohnungen kurzzeitig vermietet oder vermieten lässt, sollte die Eintragung im ersten Quartal 2027 erledigen, weil Inserate ohne Nummer danach zu löschen sind. Der Verband der Apartmentvermieter warnt, dass strengere Umwidmungsregeln nicht automatisch Wohnraum schaffen und sanierungsbedürftige Altbauwohnungen eher leer stehen blieben; die Mietervereinigung begrüßt den Schritt.
Quellen:
- Die Presse, 19.09.2026 16:34 – <https://www.diepresse.com/41276710/aus-fuer-airbnb-wien-verschaerft-regeln-fuer-kurzzeitvermietung-ab-2027>
- Der Standard, 19.09.2026 12:50 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340480/kurzzeitvermietung-in-wien-gilt-ab-2027-registrierungspflicht?ref=rss>
- ORF.at, 19.09.2026 16:59 – <https://wien.orf.at/stories/3371858/>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 19.09.2026 13:15 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/kurzzeitvermietung-in-wien-gilt-ab-2027-registrierungspflicht;art15,4213609#ref=rss>
Steiermark: Graz fehlt die Kompetenz für Regeln zur Kurzzeitmiete
In Graz sind rund 400 Unterkünfte auf einer der großen Plattformen gelistet. Seit diese ihre Daten mit der Stadt teilt, konnten 164 Vermieter ausgeforscht und in das städtische System übergeführt werden; vereinzelt ergingen Strafen wegen nicht geleisteter Nächtigungsabgabe. Für strengere Regeln fehlt der Stadt jedoch die Handhabe, und zwar aus kompetenzrechtlichen Gründen: Wann eine Nutzungsänderung einer Wohnung vorliegt, bestimmt das Baurecht und damit das Land; wann die Vermietung zur betrieblichen Tätigkeit wird, regelt das Gewerberecht und damit der Bund. Graz wünscht sich vom Landtag eine Regelung in der Bauordnung nach Wiener Vorbild – Beschränkung der Mietdauer, höhere Strafen und die Beschränkung der Weitervermietung auf Hauptmieter. Die Bauordnung wird derzeit überarbeitet, allerdings als Deregulierungs- und Entbürokratisierungsnovelle; Kurzzeitmiete ist nach Auskunft des zuständigen Ressorts derzeit kein Thema, Handlungsbedarf sei weder von Gemeinden noch von Parteien oder Privatpersonen herangetragen worden.
Auf europäischer Ebene ist Bewegung: Der vorgelegte Entwurf der Kommission reagiert ausdrücklich auf den Druck durch Kurzzeitmieten und Zweitwohnungen und führt Kriterien für Gebiete ein, in denen der Wohnungsmarkt unter Druck steht. Die Behörden sollen dort Einschränkungen für Kurzzeitvermietungsdienste erlassen dürfen, müssen den Bedarf aber anhand von Angebots- und Nachfragedaten nachweisen.
Für Eigentümer außerhalb Wiens bedeutet das vorerst Rechtssicherheit: In der Steiermark bleibt die Kurzzeitvermietung baurechtlich unangetastet, solange das Land nicht tätig wird. Wer darauf setzt, sollte allerdings einkalkulieren, dass der europäische Rahmen die Länder mittelfristig unter Handlungsdruck setzt – und dass die Nächtigungsabgabe schon heute geschuldet wird, unabhängig davon, wie die baurechtliche Frage ausgeht.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 20.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41266972/wohnungsmarkt-unter-druck-graz-ist-machtlos-gegen-kurzzeitmiete>
Wirtschaft & Konjunktur
Zinsen: weitere Schritte erwartet, Japan beendet die Nullzinsära
Die Finanzmärkte rechnen mit weiteren Zinserhöhungen; die Präsidentin der Europäischen Zentralbank sieht die Notenbank im Kampf gegen die zu hohe Inflation gut positioniert, nachdem der Leitzins heuer bereits zum zweiten Mal angehoben wurde. Einen Wendepunkt anderer Art markiert Japan: Die dortige Zentralbank hob den Leitzins von 1,00 auf 1,25 Prozent an, den höchsten Stand seit 31 Jahren, und kündigte an, die Richtung je nach Lage beizubehalten. Damit endet eine seit der Jahrtausendwende währende Nullzinspolitik. Als Gründe gelten die über den schwachen Yen importierte Inflation, die den Binnenkonsum belastet, sowie Zweifel der Märkte an der Tragfähigkeit einer Staatsverschuldung von mehr als 200 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Der japanische Fall ist als Vorschau auf die Folgen einer Zinswende aufschlussreich. Nach Jahrzehnten billigen Geldes hatten sich dort Hunderttausende Betriebe an günstige Refinanzierungen gewöhnt; im ersten Halbjahr 2026 erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ein Vierzehnjahreshoch. Eine Ratingagentur warnt, steigende Zinsen erhöhten das Risiko, dass finanziell schwache Unternehmen in die Insolvenz geraten, was wiederum die Regionalbanken belaste. Zugleich hat der Wettbewerb um die nun ertragreicheren Kreditvergaben eingesetzt.
Für die heimische Finanzierungsplanung lässt sich daraus zweierlei ableiten. Erstens ist der Zinsgipfel nicht erreicht, und Anschlussfinanzierungen sind mit einem höheren Niveau zu rechnen. Zweitens trifft eine Zinswende zuerst jene Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf dauerhaft billige Refinanzierung kalkuliert ist – bei Projektgesellschaften mit hohem Fremdkapitalanteil lohnt daher der Blick auf die Zinsbindung der Vertragspartner, nicht nur auf die eigene.
Quellen:
- Die Presse, 19.09.2026 11:58 – <https://www.diepresse.com/41276482/die-zeit-der-jahrzehntelangen-nullzinsen-ist-in-japan-nun-endgueltig-vorbei>
- Kleine Zeitung, 19.09.2026 13:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41275264/wie-gehts-weiter-finanzmaerkte-erwarten-weitere-zinserhoehungen>
Wien: angespannte Finanzlage, aber keine spürbaren neuen Abgaben angekündigt
Der Wiener Bürgermeister hat im Sommergespräch die Finanzlage der Stadt umrissen. Bei der Finanzierung der Gastpatienten aus den Bundesländern hält er eine Einigung für sehr realistisch: Im Vorjahr wurden rund 84.000 Gastpatienten behandelt, was für Wien bereinigte Kosten von rund 610 Millionen Euro bedeutete; heuer erwartet er rund 700 Millionen. Er verlangt eine faire Kostenverteilung und eine Beteiligung der anderen Bundesländer. Zur Finanzierung der Kultur, für die er eine Abgabe auf Tickets zuletzt abgelehnt hat, nannte er keine konkreten Vorschläge, betonte aber, überall Einsparungsmöglichkeiten prüfen zu wollen; in der angespannten Lage sei gar nichts auszuschließen. Einnahmenseitige Maßnahmen, die für die Bevölkerung spürbar würden, seien derzeit aber nicht angedacht. Zum Hitzeschutz verwies er darauf, dass nun auch in Gemeindebauten Klimaanlagen eingebaut werden dürfen und die Fernkälte schrittweise ausgebaut wird, zunächst für Spitäler und Pflegeeinrichtungen.
Für Betriebe mit Standorten in Wien ist die Aussage zu den einnahmenseitigen Maßnahmen das Wesentliche – sie schließt allerdings nur spürbare Belastungen der Bevölkerung aus, nicht Gebühren und Abgaben, die bei Unternehmen anfallen. Die Freigabe von Klimaanlagen im Gemeindebau ist für Hausverwaltungen insofern von Interesse, als sie den Maßstab dafür verschiebt, was als zeitgemäße Ausstattung gilt.
Quellen:
- ORF.at, 19.09.2026 16:59 – <https://wien.orf.at/stories/3371858/>
Wiener Galerien geben Straßenlokale auf
In der Wiener Galerienszene häufen sich Schließungen und Umstellungen. Eine Zürcher Galerie schließt Ende Oktober nach fünf Jahren ihren Wiener Standort, weil die kommerzielle Entwicklung nicht den Erwartungen entsprach; eine weitere Galerie schließt nach neun Jahren. Ein seit 24 Jahren tätiger Galerist gibt seinen für alle zugänglichen Ausstellungsraum auf und übersiedelt mit seinem Team in eine Beletage am Ring, wo künftig punktuell Werkpräsentationen, Gespräche und Veranstaltungen stattfinden sollen. Als Ursachen werden der Einbruch am Kunstmarkt seit Beginn des Ukraine-Kriegs genannt, das Wegbrechen spekulativer Käufer wegen der gestiegenen Zinsen sowie die Kosten des Messebetriebs. Zugleich haben in den vergangenen ein, zwei Jahren auch neue, junge Galerien eröffnet. Mehrfach gefordert wird die steuerliche Absetzbarkeit des Ankaufs von Kunst sowie ein niedrigerer Umsatzsteuersatz.
Für Eigentümer innerstädtischer Geschäftsflächen ist die Bewegungsrichtung der verwertbare Teil: Galerien waren über Jahre verlässliche Mieter für ebenerdige Flächen in Lagen, die für den Handel zu abseitig sind. Wandert diese Nutzung in Beletagen und in nicht öffentlich zugängliche Formate ab, entfällt ein Nachfrager für genau dieses Segment.
Quellen:
- Die Presse, 19.09.2026 16:17 – <https://www.diepresse.com/41276941/wiens-kunstszene-im-umbruch-welche-galerien-schliessen-welche-sich-veraendern-und-wie-es-den-kuenstlern-geht>
Steuer- & Unternehmensrecht
Baukartell: Gemeinden bündeln ihre Schadenersatzansprüche
Jahre nach dem Auffliegen des Baukartells versuchen Städte und Gemeinden, Schadenersatz durchzusetzen. Die Verdachtsfälle werden bei einem tschechischen Prozessfinanzierer gebündelt, der die Ansprüche österreichweit gegen die am Kartell beteiligten Unternehmen geltend machen will. Die Stadt Salzburg hat vor mehr als einem Jahr rund 250 Bauprojekte zur Überprüfung gemeldet; daraus wurden inzwischen 30 Fälle herausgefiltert, bei denen mögliche Preisabsprachen näher untersucht werden. In der Lungauer Gemeinde St. Michael geht es um ein Auftragsvolumen von rund fünf Millionen Euro, betroffen sein dürften vor allem Straßenbauprojekte. Der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes rechnet damit, dass rund die Hälfte der Gemeinden im Land mögliche Schäden einmeldet. Wie hoch die Forderungen ausfallen, steht noch nicht fest: Die Projektunterlagen werden derzeit von Wettbewerbsökonomen ausgewertet, erst danach können Ansprüche geltend gemacht werden. Dass beträchtliche Summen zusammenkommen können, zeigt das Land Kärnten, das sich zuletzt zwölf Millionen Euro zurückgeholt hat. Das Land Salzburg sieht sich nach mehrfacher Prüfung durch seine Bauabteilung nicht als geschädigt.
Der Aufbau des Verfahrens ist auch für private Auftraggeber lehrreich. Der Prozessfinanzierer trägt die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen Anteil am zurückerstatteten Betrag – ein Modell, das das Kostenrisiko beseitigt und gerade dort trägt, wo der Nachweis des Schadens aufwendige ökonomische Gutachten erfordert. Wer im fraglichen Zeitraum Bauleistungen vergeben hat, sollte die Unterlagen der betroffenen Projekte sichern: Der Schadenersatzanspruch aus einer Kartellabsprache steht nicht nur der öffentlichen Hand zu, und die Auswertung der Vergabeunterlagen ist die Grundlage jeder Bezifferung. Zu beachten sind dabei die Verjährungsfristen, die mit der Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen beginnen.
Quellen:
- ORF.at, 19.09.2026 17:30 – <https://salzburg.orf.at/stories/3371821/>
Aktivpension: Beschluss am Mittwoch, Kritik an der Treffsicherheit
Am Mittwoch steht im Nationalrat der Beschluss der „Aktivpension“ an. Vorgesehen ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und zumindest teilweise weiterarbeiten. Die Begünstigung soll ab 1. Jänner des kommenden Jahres für unselbstständig Beschäftigte wie für Selbstständige gelten. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen ist, beginnend mit 34 Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt künftig keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr; Selbstständige leisten weiterhin den fiktiven Dienstgeberbeitrag.
Ein gewerkschaftsnahes Institut hält die Maßnahme für sozial nicht treffsicher. Weil sich die Bemessungsgrundlage aus Pension plus Zuverdienst abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge ergibt, profitieren Bezieher höherer Pensionen in absoluten Zahlen deutlich stärker: Bei 1.000 Euro Bruttopension und 500 Euro monatlichem Zuverdienst beträgt die Ersparnis 226 Euro im Jahr, bei 1.500 Euro Pension 1.253 Euro, bei 2.500 Euro 1.760 Euro und bei 3.500 Euro 2.347 Euro. Zudem seien Mitnahmeeffekte zu erwarten, weil jene, die ohnehin in der Pension weiterarbeiten, die Erleichterung nun zusätzlich erhalten. Die zuständige Finanzstaatssekretärin hält dem entgegen, durch Freibetrag und Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge bleibe netto mehr vom Bruttogehalt, was einen klaren Anreiz schaffe.
Für Betriebe ist das ein konkret nutzbares Instrument zur Bindung erfahrener Mitarbeiter über das Pensionsalter hinaus. Der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge senkt die Kosten auf beiden Seiten, und der Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr macht Teilzeitmodelle nach dem Pensionsantritt deutlich attraktiver als bisher. Wer solche Modelle plant, sollte die Voraussetzung von 40 Versicherungsjahren vorab prüfen – sie entscheidet darüber, ob die Begünstigung überhaupt greift.
Quellen:
- Der Standard, 19.09.2026 11:24 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340475/besserverdiener-profitieren-laut-studie-mehr-von-geplanter-aktivpension?ref=rss>
Justiz: fehlende Planstellen, längere Verfahren, Aktionswoche im Oktober
Aus der Gerichtsbarkeit kommt deutliche Kritik an der Personalausstattung. Bei den Budgetverhandlungen wurden keine zusätzlichen Planstellen durchgesetzt, während die Arbeitsbelastung steigt – durch eine höhere Zahl von Verfahren und dadurch, dass diese wegen maschinell erstellter Schriftsätze aufwendiger werden. Die Standesvertretungen haben für den Zeitraum 12. bis 16. Oktober zu einer „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ aufgerufen; die Terminwahl begründen sie damit, dass die Justiz bis Ende Oktober so viel geleistet haben wird, wie nach dem justizinternen Rechensystem im ganzen Jahr zu leisten wäre. Parallel stockt das Vorhaben einer Bundesstaatsanwaltschaft, die künftig an der Spitze der Weisungskette über den Staatsanwaltschaften stehen soll: Der in Begutachtung geschickte Entwurf wurde in den Stellungnahmen von Justizvertretern zerrissen, weil er aus ihrer Sicht erst recht ein Einfallstor für die Politik böte. Die Justizministerin hält eine grundlegende Überarbeitung für erforderlich und verweist darauf, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht in ihrem Haus ausgearbeitet wurden.
Für Unternehmen mit anhängigen oder absehbaren Verfahren ist die Personalsituation der praktisch bedeutsame Teil. Eine über ein ganzes Jahr hinweg über der Kapazität liegende Belastung schlägt unmittelbar auf die Verfahrensdauern durch – bei Räumungs-, Mietzins- und Bauprozessen ebenso wie im Firmenbuch- und Grundbuchverfahren. Wo eine Entscheidung zeitkritisch ist, gewinnt die außergerichtliche Einigung entsprechend an Gewicht.
Quellen:
- Die Presse, 19.09.2026 16:16 – <https://www.diepresse.com/41273584/anna-sporrer-die-justizministerin-die-gern-recht-haben-moechte>
Energie & Bau
Rechenzentren: Streit über die Prüfpflicht, Geld über städtebauliche Verträge
In Österreich bestehen derzeit rund 50 Rechenzentren, bei den Netzbetreibern liegen jedoch Anfragen für fast 8.500 Megawatt Anschlussleistung vor. Der Widerstand wächst: Gegen ein Projekt in einer Weinviertler Gemeinde, das die Größe von sechs Fußballfeldern und eine Höhe von 25 Metern erreichen soll, formierte sich Protest vor allem deshalb, weil die Gemeinde nicht informiert hatte; eine Online-Petition sammelte knapp 3.000 Unterschriften bei rund 1.400 Einwohnern. Gegen ein Vorhaben in Oberösterreich mit 50 Hektar verbautem Ackerland, dem Stromverbrauch eines ganzen Bundeslandes und bis zu 200 Litern Wasser je Sekunde zur Kühlung demonstrierten rund 400 Menschen. Der Hauptstreitpunkt ist rechtlicher Natur: Rechenzentren unterliegen keiner Umweltverträglichkeitsprüfung. In der Koalition wird derzeit über eine Gesetzesnovelle verhandelt, wobei die Positionen zwischen den Partnern auseinandergehen. Bemerkenswert ist, dass auch die kritisierende Seite eine Prüfpflicht als Beitrag zur Rechtssicherheit darstellt und darauf verweist, dass laut dem Bericht zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt in 95 Prozent der Feststellungsentscheidungen keine Prüfpflicht festgestellt wurde.
Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Projekte laufen. In Wien entsteht auf 18.000 Quadratmetern Industriebrache ein Rechenzentrum für rund 250 Millionen Euro; der Betreiber musste die Leitung vom Umspannwerk auf eigene Kosten errichten lassen, die Kühlung läuft über einen geschlossenen Kreislauf ohne Grundwasserentnahme, und die Abwärme wird in das Fernwärmenetz eingespeist. Am bestehenden Standort desselben Betreibers deckt die Abwärme 70 Prozent des Heizwärme- und Warmwasserbedarfs einer Klinik. In einer niederösterreichischen Gemeinde wiederum hat der Betreiber einen städtebaulichen Vertrag geschlossen: Neun Millionen Euro fließen an die Gemeinde, die damit das Kanalnetz erneuern, Straßenbeleuchtung anschaffen und eine Brücke bauen will; im Gegenzug darf 25 Meter hoch gebaut werden, verbunden mit Auflagen zu Fassadenbegrünung, nachhaltigen Baustoffen und einer Photovoltaikanlage. Der Betreiber investiert dort rund 1,5 Milliarden Euro und hat von sich aus ein Feststellungsverfahren beantragt – mit dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung doch erforderlich ist.
Für Gemeinden und Grundeigentümer sind daraus drei Dinge abzuleiten. Erstens ist der städtebauliche Vertrag das Instrument, mit dem sich die Zustimmung zu Bebauungsdichte und Höhe in konkrete Gegenleistungen übersetzen lässt – neun Millionen Euro sind bei einer Investition von 1,5 Milliarden ein geringer Anteil, für eine Gemeinde mit 5.600 Einwohnern aber erheblich. Zweitens entscheidet die Wahl der Fläche über die Akzeptanz: Ein Standort auf Industriebrache läuft ohne Widerstand, gewidmetes Ackerland erzeugt ihn. Drittens ist die Abwärmenutzung der Punkt, an dem sich ein Rechenzentrum für das Umfeld rechnet; sie gehört in den Vertrag und nicht in die Absichtserklärung. Die Beschäftigungswirkung ist dagegen gering – genannt werden 100 bis 150 Arbeitsplätze, wobei der Bürgermeister selbst eher 50 erwartet.
Quellen:
- Der Standard, 19.09.2026 17:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340136/rechenzentren-jeder-braucht-sie-keiner-will-sie?ref=rss>
Salzburg: Hitzeschutz und Photovoltaik bei den Sommerbaustellen an Schulen
Die Stadt Salzburg richtet ihre Sanierungen an den städtischen Schulen im kommenden Jahr auf Kühlung und Hitzeschutz aus. Konkret sollen Jalousien nachgerüstet und Schulgebäude stärker begrünt werden, um die Klassenzimmer im Juni und September vor der Sonneneinstrahlung zu schützen. Für Neubauten werden eigene Standards erarbeitet: Vordächer, kleinere Glasflächen, durchgehend außenliegender Sonnenschutz und die Prüfung, ob Klassen- und Aufenthaltsräume künftig gekühlt werden müssen. Die Schuldächer sollen stärker für Photovoltaikanlagen genutzt werden, wobei der in den Sommerferien anfallende Überschussstrom über Energiegemeinschaften an benachbarte Haushalte und Betriebe gehen soll.
Die Reihenfolge ist auch für private Bauherren die richtige: Außenliegender Sonnenschutz, Verschattung und begrenzte Glasflächen senken den Kühlbedarf, bevor über eine Anlage zur aktiven Kühlung entschieden wird. Der Hinweis auf die Sommerferien trifft einen Punkt, der bei Photovoltaik auf Betriebsgebäuden ebenso gilt: Wo der Eigenverbrauch gerade dann wegfällt, wenn der Ertrag am höchsten ist, entscheidet die Verwertung des Überschusses über die Rechnung – über eine Energiegemeinschaft oder über einen Speicher.
Quellen:
- ORF.at, 20.09.2026 06:00 – <https://salzburg.orf.at/stories/3370122/>
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