GEVEST-Pressespiegel vom 20.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Beim Zukunftsdepot fällt die steuerliche Begünstigung geringer aus als angekündigt: Dividenden und Zinsen unterliegen weiterhin laufend der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, befreit sind allein realisierte Kursgewinne. Der Wiener Landtag beschließt heute die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen – ab 1. Jänner 2027 darf nur noch inserieren, wer registriert ist, die Übergangsfrist endet nach drei Monaten. Wiener Neustadt hat 1.646 Gemeindewohnungen in elf Paketen um 64,1 Millionen Euro verkauft, rund 39.000 Euro je Einheit; etwa zehn weitere Gemeinden beobachten das Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berechnung des Arbeitslosengeldes korrigiert – Nachzahlungen in Millionenhöhe stehen im Raum. Und der europäische Gaspreis hat den höchsten Stand seit Ende 2022 erreicht.
Immobilien & Wohnrecht
Wien: Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung wird heute beschlossen
Der Wiener Landtag beschließt am Dienstag die strengeren Regeln für die Kurzzeitvermietung. Die Fristen stehen damit fest: Ab 1. Jänner 2027 müssen sich alle Kurzzeitvermieter registrieren lassen, wer keine Nummer hat, darf nicht inserieren. Für die Registrierung bleiben drei Monate Zeit; ab April droht ohne Registrierung das Aus für die Vermietung. Neu und für die Praxis wesentlich ist die Pflicht der Plattformen: Sie dürfen nur noch registrierte Angebote zulassen. Parallel gilt für Umwidmungen, dass mindestens 80 Prozent eines Gebäudes Wohnzwecken vorbehalten bleiben müssen. Begründet wird das damit, dass Umwidmungen in Beherbergungsstätten als Umgehung genutzt worden seien und dem Wohnungsmarkt Wohnungen entzögen; zudem sei das eine unlautere Konkurrenz zu Hotels und Pensionen.
Der Verband der Apartmentvermieter widerspricht dieser Einordnung. Umwidmungen umgingen keine Regeln, sondern unterwürfen sich im Gegenteil den strengsten: Sie seien bereits jetzt teuer, erforderten Baubewilligung und Gewerbeberechtigung und unterlägen denselben Auflagen wie Hotels.
Für Eigentümer ist die Plattformpflicht der entscheidende Unterschied zur bisherigen Rechtslage. Bisher hing die Durchsetzung an Anzeigen und Kontrollen, künftig wird ein Inserat ohne Registrierungsnummer technisch nicht mehr möglich sein. Wer vermietet oder vermieten lässt, sollte die Eintragung im ersten Quartal erledigen und nicht bis April warten; die Bearbeitung durch die Behörde braucht Zeit, und ab April entfällt die Vermarktungsmöglichkeit vollständig.
Quellen:
- ORF.at, 20.10.2026 06:05 – <https://wien.orf.at/stories/3375904/>
Wiener Neustadt: 1.646 Gemeindewohnungen um 64,1 Millionen Euro verkauft
Die Stadt Wiener Neustadt hat die Neuordnung ihres kommunalen Wohnbaus abgeschlossen. Von 2.256 Einheiten wurden 1.646 veräußert, der Erlös beträgt 64,1 Millionen Euro – rund 39.000 Euro je Einheit und damit um 5,5 Millionen Euro mehr als der in Gutachten geschätzte Marktwert von 58,6 Millionen Euro. Verkauft wurde in elf Paketen zu 18 bis 379 Wohnungen und zu Preisen zwischen rund 800.000 und 13,7 Millionen Euro an sieben Bieter: drei gemeinnützige Bauvereinigungen und vier private Investoren. Das Verfahren führte ein Immobiliendienstleister gemeinsam mit einer Verfahrenskanzlei; 186 potenzielle Interessenten wurden kontaktiert. Begründet wird der Schritt mit hohem Leerstand, der in den vergangenen Jahren Millionenabgänge verursacht hat, und hohem Investitionsbedarf; ab 2027 werden Einsparungen von rund 2,5 Millionen Euro erwartet. Die verbleibenden 610 Einheiten bleiben im Einflussbereich der Stadt, für sie wird an einem Sanierungskonzept gearbeitet. Historische Bauten sowie Einrichtungen wie das Frauenhaus und ein Jugendzentrum wurden nicht veräußert. Für die Mieter der übertragenen Objekte ändert sich nach Angaben der Stadt nichts. Der Gemeinderat beauftragt das Kontrollamt mit der Prüfung des gesamten Verfahrens.
Politisch war der Verkauf umstritten: Zwei Regierungsparteien erklärten, nicht zustimmen zu wollen; bei der geheimen Abstimmung votierten 21 Mandatare dafür, die Herkunft von vier Stimmen ist bis heute ungeklärt. Bemerkenswert ist die Signalwirkung – der Bürgermeister spricht vom größten derartigen Projekt österreichweit und nennt rund zehn weitere Gemeinden, die das Verfahren beobachten, weil sie unter demselben Druck stehen.
Für die Immobilienwirtschaft ist das in zweifacher Hinsicht von Interesse. Erstens als Preisindikator: 39.000 Euro je Einheit für sanierungsbedürftige Bestände mit gebundenen Mietern markieren das untere Ende der Bewertungsskala und sind ein brauchbarer Vergleichsmaßstab für ähnliche Portfolios. Zweitens als Marktausblick: Wenn weitere Gemeinden nachziehen, kommen größere Bestände auf den Markt, die zwar mit laufenden Erträgen, aber auch mit erheblichem Investitionsstau verbunden sind. Der Hinweis der begleitenden Kanzlei, einem späteren Notverkauf zu deutlich niedrigeren Preisen vorgebeugt zu haben, zeigt zugleich, worauf Käufer achten sollten – der Zeitdruck der Verkäufer wächst.
Quellen:
- Die Presse, 19.10.2026 14:48 – <https://www.diepresse.com/41372343/wiener-neustadt-hat-ueber-1600-gemeindewohnungen-um-64-1-millionen-euro-verkauft>
- Der Standard, 19.10.2026 13:21 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344893/wiener-neustadt-verkaufte-gemeindewohnungen-um-knapp-39000-euro-je-stueck?ref=rss>
Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung: Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit
Ob gegen Zigarettenrauch, der aus einer Nachbarwohnung hereinzieht, vorgegangen werden kann, hängt nach Auskunft eines Wohnrechtsexperten davon ab, ob die Einwirkung ortsüblich und ob die Beeinträchtigung wesentlich ist.
Damit sind die beiden Maßstäbe des Nachbarrechts benannt, die auch zwischen Wohnungseigentümern und innerhalb von Mietverhältnissen gelten: Untersagt werden können Immissionen nach § 364 Abs 2 ABGB erst dann, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung wesentlich beeinträchtigen. Für Hausverwaltungen heißt das: Eine Beschwerde über Rauch rechtfertigt für sich allein noch kein Einschreiten. Beides – Ausmaß und Häufigkeit – sollte dokumentiert werden, bevor Schritte gesetzt werden; die Durchsetzung erfolgt zudem zwischen den Beteiligten, nicht durch die Verwaltung.
Quellen:
- Kurier, 19.10.2026 07:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/immo/wohnung-immobilien-mieter-verwalter-kosten-immission-rauch-nachbar/403198486>
Wirtschaft & Konjunktur
IT-Kollektivvertrag: erste Runde ohne Ergebnis, 3,9 gegen bis zu 2 Prozent
Die erste Verhandlungsrunde für die mehr als 90.000 Beschäftigten der IT-Branche ist nach vier Stunden ohne Einigung zu Ende gegangen. Die Gewerkschaft fordert ein Gehaltsplus von 3,9 Prozent, das Angebot der Arbeitgeberseite liegt bei bis zu zwei Prozent.
Die Spanne ist der bemerkenswerte Teil. Die Forderung liegt etwa auf Höhe der zuletzt gemessenen Inflation von 3,6 Prozent, das Angebot bei gut der Hälfte davon. Weil die IT-Verhandlungen traditionell früh im Herbst stattfinden, werden beide Zahlen in den folgenden Branchen als Bezugspunkte zitiert werden. Für die Personalkostenplanung 2027 ist damit vorerst von einer Bandbreite auszugehen; fünf Verhandlungstermine waren von vornherein vorgesehen, ein rascher Abschluss ist nicht zu erwarten.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 19.10.2026 20:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41374468/ringen-um-it-kv-gewerkschaft-fordert-gehaltsplus-von-3-9-prozent>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 19.10.2026 19:19 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/it-kv-erste-verhandlungsrunde-ohne-einigung-beendet;art15,4223749#ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Zukunftsdepot: nur realisierte Kursgewinne sind von der Steuer befreit
Zu dem ab Juli 2027 geplanten Zukunftsdepot sind weitere Einzelheiten bekannt geworden, die die Begünstigung deutlich enger fassen als zunächst dargestellt. Das angelegte Vermögen wird nicht vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit: Auf ausgeschüttete Dividenden und anfallende Zinsen fällt die Wertpapier-Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent weiterhin laufend an. Befreit sind ausschließlich realisierte Kursgewinne – auch jene, die bei der Entnahme ab dem 18. Geburtstag anfallen. Die Vergünstigung wirkt damit vor allem am Ende der Laufzeit. Eingezahlt werden können weiterhin bis zu 5.000 Euro je Kind und Jahr.
Zum Startbonus von 500 Euro für Neugeborene liegen nun die Voraussetzungen vor. Erforderlich ist ein Wohnsitz in Österreich; ausgenommen sind Asylwerber und Vertriebene aus der Ukraine, wobei Asylberechtigte den Bonus nachträglich erhalten sollen, wenn sie ein Bleiberecht erlangen. Bei der Auszahlung nach dem 18. Geburtstag wird der Status erneut geprüft, und der Lebensmittelpunkt muss mindestens 15 Jahre in Österreich gelegen sein. Wird bis zum dritten Lebensjahr kein Depot bei einer Bank eröffnet, veranlagt die Bundesfinanzierungsagentur die Mittel; eine Übertragung auf ein klassisches Depot ist bis zum 18. Lebensjahr möglich. Der Startbonus kostet 40 Millionen Euro im Jahr und ist im Doppelbudget 2027 und 2028 abgebildet, danach bedarf es einer neuen Finanzierung; die Kosten der Steuerbefreiung werden bis 2031 mit 20 Millionen Euro beziffert und sollen aus dem Familienlastenausgleichsfonds getragen werden. Ein Gesetzesvorschlag liegt noch nicht vor.
Zur Einordnung der Reichweite: Nach einer Auswertung für die Arbeiterkammer kann die Hälfte der Haushalte gar nicht für die Kinder sparen, 18 Prozent bis zu 500 Euro je Kind und Jahr, weitere zwölf Prozent bis zu 1.000 Euro; lediglich vier Prozent können jährlich 5.000 Euro je Kind zurücklegen. Kritisiert wird daher, dass die Mittel im Bildungsbereich mehr für die Startchancen von Kindern brächten. Befürwortend wird eingewendet, dass die Beschäftigung mit Anlagemöglichkeiten die Finanzbildung hebe, und angeregt, das Depot über das 18. Lebensjahr hinaus für die Altersvorsorge zu öffnen.
Für die Beratung ist die Unterscheidung zwischen laufenden Erträgen und Kursgewinnen nun maßgeblich. Thesaurierende Fonds, bei denen Erträge im Fonds verbleiben, sind in dieser Konstruktion nicht automatisch im Vorteil, weil auch ausschüttungsgleiche Erträge der Kapitalertragsteuer unterliegen; die Befreiung greift erst bei der Veräußerung. Wer die Wirkung des Produkts beziffern will, sollte daher zwischen Ertrags- und Wertsteigerungskomponente trennen – und den Gesetzestext abwarten, der noch nicht vorliegt.
Quellen:
- Der Standard, 19.10.2026 18:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344880/steuerzuckerl-fuer-zukunftsdepot-faellt-kleiner-aus-als-gedacht?ref=rss>
Verwahrung fremder Sachen: Der Betrieb muss beweisen, dass er sorgfältig war
Wer eine fremde Sache zur Reparatur oder Bearbeitung übernimmt, schuldet nicht nur die vereinbarte Arbeit. Der Oberste Gerichtshof qualifiziert den Reparaturvertrag als Werkvertrag, mit dem als Nebenpflicht die sorgfältige Verwahrung der übernommenen Sache verbunden ist. Diese Pflicht verlangt auch aktive Maßnahmen: Die Sache ist so aufzubewahren, dass sie weder beschädigt noch gestohlen wird. Welches Maß an Sicherheit genügt, richtet sich nach Art und Wert der Sache, den örtlichen Gegebenheiten und danach, was einem fachkundigen Betrieb zumutbar ist. Die Rechtsprechung hat etwa verlangt, dass eine Werkstätte Fahrzeugschlüssel und Papiere dem Zugriff Dritter entzieht; als unzureichend galt das Abstellen eines Fahrzeugs mit steckendem Schlüssel in einer über ein Kippfenster zugänglichen Halle, ebenso das nächtliche Abstellen eines wertvollen Fahrzeugs auf einem frei zugänglichen Platz. Die Haftung kann allerdings entfallen, wenn dem Auftraggeber die Art der Abstellung bekannt war und er nicht widersprochen hat.
Entscheidend ist die Beweislast. Verlangt der Hinterleger Ersatz für einen während der Verwahrung eingetretenen Verlust, muss er nur diesen Umstand beweisen – nicht eine Sorgfaltswidrigkeit oder ein Verschulden. Den Entlastungsbeweis, dass kein schuldhafter Sorgfaltsverstoß vorliegt, hat nach § 964 in Verbindung mit § 1298 ABGB der Verwahrer zu führen. Bei gewerblichen Unternehmern kommt der erhöhte Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB hinzu. Ein Einbruch ist daher nicht ohne Weiteres höhere Gewalt; maßgeblich ist, wie leicht man es den Tätern gemacht hat. In dem geschilderten burgenländischen Fall – zwei Kunstgegenstände verschwanden von einem Betriebsgelände – war das Areal im hinteren Bereich nicht vollständig eingezäunt, ein Werkzeugcontainer unversperrt, der Strom konnte am Sicherungskasten abgeschaltet und damit Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder außer Funktion gesetzt werden; für den Abtransport fanden sich Hilfsmittel auf dem Gelände. Die Tatorterhebungen zeigten mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen und Türschlösser, die nicht einmal durchschnittlichen Standards entsprachen.
Betroffen ist jeder Betrieb, der fremde Sachen in Obhut nimmt – vom Handwerksbetrieb über das Lager bis zur Hausverwaltung, die Schlüssel oder eingelagerte Gegenstände von Bestandnehmern verwahrt. Drei Punkte folgen daraus: Die Sicherungsmaßnahmen sind am Wert der verwahrten Sachen auszurichten, nicht am betriebsüblichen Standard; sie gehören dokumentiert, weil der Betrieb im Streitfall die Sorgfalt beweisen muss; und wo die Verwahrung nur eingeschränkt möglich ist, sollte das dem Auftraggeber nachweislich mitgeteilt werden – ein widerspruchslos hingenommener Hinweis kann die Haftung ausschließen. Ein Blick auf die Deckung der Betriebshaftpflicht für fremdes Eigentum in Obhut lohnt ebenfalls.
Quellen:
- Der Standard, 19.10.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344008/diebstahl-in-der-werkstatt-wer-haftet-fuer-den-verlust?ref=rss>
Arbeitslosengeld: Verwaltungsgerichtshof korrigiert die Berechnung
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass das Arbeitslosengeld systematisch gesetzwidrig berechnet wurde. Betroffen sind Geringverdiener, denen das Arbeitsmarktservice über Jahre zu wenig ausgezahlt hat und nach wie vor auszahlt. Nachzahlungen in Millionenhöhe stehen im Raum.
Für Betriebe ist das vor allem bei Auskünften an ausgeschiedene Mitarbeiter von Bedeutung: Wer in den vergangenen Jahren aus einem Beschäftigungsverhältnis mit niedrigem Entgelt in den Bezug gewechselt ist, sollte die Bemessung prüfen lassen. Ob und in welchem Umfang von Amts wegen nachgezahlt wird oder ob es eines Antrags bedarf, ist offen.
Quellen:
- Die Presse, 20.10.2026 06:01 – <https://www.diepresse.com/41357435/arbeitslosengeld-ams-zahlt-kleinverdienern-zu-wenig-aus>
Energie & Bau
Europäischer Gaspreis auf dem höchsten Stand seit Ende 2022
Der europäische Gaspreis ist weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit Ende 2022 erreicht. Als Ursachen werden neue Angriffe in der Straße von Hormuz und das Auffüllen der Speicher genannt.
Damit setzt sich fort, was sich im Großhandel bereits abgezeichnet hat. Für die Heizperiode heißt das, dass der Abstand zwischen den bereits gestiegenen Beschaffungspreisen und den noch nicht angepassten Endkundentarifen weiter wächst – und dass die Weitergabe an die Kunden damit wahrscheinlicher und größer wird. Für die Vorschreibung der Betriebskosten ist von einem Niveau auszugehen, das über dem der laufenden Verträge liegt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 19.10.2026 13:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41372611/hoechster-stand-seit-ende-2022-europaeischer-gaspreis-steigt-stark>
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