GEVEST-Pressespiegel vom 21.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Ab 20. November gelten strengere Regeln für Verbraucherkredite: Banken und Händler müssen die Kreditwürdigkeit künftig auch bei Kleinstkrediten genauer prüfen. Am Mittwoch beschließt der Nationalrat die Aktivpension mit einem Steuerfreibetrag von 15.000 Euro im Jahr – die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung entfallen dabei, die Dienstgeberbeiträge bleiben bestehen. In St. Pölten hat eine gemeinnützige Bauvereinigung das seit Jahren leerstehende Leiner-Areal am Rathausplatz mit 9.000 Quadratmetern erworben und will es aus Bestand und Neubau entwickeln. Bei den Wiener Umwidmungen von Wohnungen in Beherbergungsstätten wurden im Vorjahr 132 von 305 Anträgen bewilligt, was die Debatte über eine Leerstandsabgabe neu befeuert. Und bei der größten oberösterreichischen Wohnbaugenossenschaft fällt die Entscheidung über die Geschäftsführung in den kommenden Tagen.
Immobilien & Wohnrecht
Abrissschutz: was seit der Reform 2023 für Altbauten gilt
Mit der gesetzlichen Reform 2023 wurde der Abrissschutz für Altbauten ausgeweitet. Die Kriterien für die Abbruchreife wurden strenger geregelt, ebenso die Erhaltungspflicht; ein Gebäude absichtlich verfallen zu lassen, ist dadurch schwieriger geworden. Ausgenommen sind Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden – sofern sie nicht unter Denkmalschutz stehen oder in einer Schutzzone liegen. Aus diesem Grund steht dem Abbruch von Bauten wie der alten Wirtschaftsuniversität, dem Bezirkszentrum Kagran oder eines bekannten Wiener Hotels nichts entgegen. Anschauungsmaterial liefert die laufende Diskussion um mehrere Wiener Objekte: Am Währinger Gürtel soll ein Gründerzeithaus Anfang kommenden Jahres einer U-Bahn-Station weichen, am Elterleinplatz wurde ein Gründerzeithaus in einer Schutzzone von den Verkehrsbetrieben für dieselbe Linie erworben, und in der Siebenbrunnengasse weicht ein vor 1848 errichtetes Gebäude einem Neubau. In der Alserbachstraße steht ein Haus seit 13 Jahren leer; geplant ist, die Fassade für das Stadtbild zu erhalten und den hinteren Teil abzutragen. Der stellvertretende Bezirksvorsteher führt den Stillstand darauf zurück, dass der private Entwickler nicht genug Rendite für einen Wohnbau erzielen könne.
Für Eigentümer ist die Abgrenzung nach dem Baujahr die entscheidende Größe. Bei Objekten aus der Zeit vor 1945 ist der Abbruch an eine nachzuweisende Abbruchreife gebunden, und die Erhaltungspflicht greift unabhängig davon, ob sich eine Sanierung rechnet. Wer ein solches Objekt hält, sollte den Bauzustand dokumentieren, bevor er sich auf Abbruchreife beruft – ein über Jahre unterlassener Erhaltungsaufwand begründet sie nach der geltenden Fassung gerade nicht.
Quellen:
- Die Presse, 20.09.2026 16:08 – <https://www.diepresse.com/41272345/was-tun-wenn-wiener-altbauten-die-abrissbirne-droht>
St. Pölten: gemeinnützige Bauvereinigung kauft das Leiner-Areal
Das seit Jahren leerstehende Leiner-Areal am St. Pöltner Rathausplatz mit 9.000 Quadratmetern ist von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft erworben worden. Vorausgegangen waren drei Firmenpleiten und mehrere gescheiterte Pläne. Nach ersten Vorstellungen der Käuferin soll eine Kombination aus Bestandsentwicklung und Neubau entstehen, mit Grünflächen, Durchgangswegen zwischen Rathausplatz und Schießstattring sowie Gewerbe, Gastronomie und Wohnen; die Ideen sollen mit der Stadt abgestimmt werden. Leistbares Wohnen halte man für möglich, einerseits wegen der zulässigen Geschoßhöhe und Dichte an diesem Standort, andererseits weil eine gemeinnützige Bauvereinigung nicht auf hohe Gewinne abzielen müsse. Der Bürgermeister wünscht sich mehr Bewohner in der Altstadt sowie ein weiteres Hotel. Ein Stadtplaner wertet es als Fortschritt, dass man sich von der bisherigen Investorenorientierung wegbewege: Bei den früheren Projektentwicklern hätten Kurzzeitwohnungen und Hotels im oberen Segment im Vordergrund gestanden, was einer organischen Altstadtentwicklung im Weg stehe. Zur Ausgangslage: Die Altstadt wird jährlich von mehr als 600.000 Menschen frequentiert und hat im vergangenen Jahrzehnt 1.500 Bewohner hinzugewonnen.
Der Fall ist ein brauchbares Muster für innerstädtische Großleerstände. Ein Warenhausareal dieser Größe lässt sich als reine Handelsfläche kaum mehr verwerten; erst die Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Durchwegung macht die Fläche wieder tragfähig. Dass hier eine gemeinnützige Bauvereinigung zum Zug kommt, verschiebt zugleich die Renditeerwartung – genau jenen Punkt, an dem private Entwickler bei vergleichbaren Objekten bisher gescheitert sind.
Quellen:
- ORF.at, 20.09.2026 20:08 – <https://noe.orf.at/stories/3371953/>
Wien: 132 von 305 Umwidmungsanträgen bewilligt, Leerstandsdebatte offen
Zur Größenordnung der Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten liegen nun genauere Zahlen vor: Von den 305 im Jahr 2025 eingebrachten Anträgen wurden bis Ende 2025 bereits 132 bewilligt. Über diesen Weg ließen sich die Regeln für die Kurzzeitvermietung umgehen, weil sie für umgewidmete Objekte nicht mehr gelten. Die künftige Beschränkung, wonach mindestens 80 Prozent der Nutzfläche dem Wohnen vorbehalten bleiben müssen, greift erst bei Anträgen, die seit dem Sommer eingebracht wurden. Offen bleibt die zweite Baustelle: Für die Mobilisierung länger leerstehender Wohnungen fehlt bislang ein Konzept, eine Leerstandsabgabe ist nicht entschieden.
Für Eigentümer ergibt sich daraus eine Bestandsaufnahme mit praktischem Wert: Ein erheblicher Teil der Umwidmungen ist bereits rechtskräftig und bleibt von der Neuregelung unberührt. Umgekehrt rückt mit der Leerstandsdebatte jene Frage in den Vordergrund, die Eigentümer längerfristig leerstehender Objekte unmittelbar treffen würde – eine Abgabe knüpft an die Dauer des Leerstands an, nicht an dessen Ursache.
Quellen:
- Der Standard, 20.09.2026 16:09 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340525/fuer-leistbaren-wohnraum-braucht-es-mehr-als-verschaerfte-regeln-fuer-airbnb?ref=rss>
Oberösterreich: Entscheidung über die Genossenschaftsspitze in den nächsten Tagen
Bei der größten Wohnbaugenossenschaft des Landes mit mehr als 20.000 verwalteten Wohnungen ist das Auswahlverfahren in der Endrunde. Von den Bewerbern sind noch zwei übrig, zwischen denen in einer Art Stichwahl entschieden wird: eine Person von außerhalb des Bundeslandes und der Büroleiter des Wohnbaulandesrats. Aus dem Umfeld wird von einem politischen Einvernehmen berichtet, wonach der neue Chef aus dem Bundesland kommen solle. Die endgültige Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen. Neu ist außerdem der Hintergrund, vor dem sie fällt: In der Genossenschaft ist ein Fall aus dem Jahr 2012 aufzuarbeiten, in dem zahlreiche politisch gut vernetzte Personen – darunter zwei enge Vertraute des Landesrats – gemeinnützige Wohnungen in einem Gebäude im Zentrum von Linz erhielten; Verkäuferin war damals eine Genossenschaft, die inzwischen in der größeren aufgegangen ist. Der Landesrat hat eine Prüfung dieser Vergaben angekündigt.
Damit stellt sich für die Branche eine konkrete Compliance-Frage: Ob eine Prüfung vergangener Wohnungsvergaben unabhängig geführt werden kann, wenn sie von einer Geschäftsführung zu verantworten ist, die aus dem Büro des prüfenden Landesrats kommt. Für gemeinnützige Bauvereinigungen ist das keine theoretische Erwägung: Die Zuverlässigkeitsanforderungen der Branche knüpfen an die Person der Geschäftsführung an, und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen sie kann die Genossenschaft selbst in Schwierigkeiten bringen.
Quellen:
- Der Standard, 20.09.2026 15:43 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340532/fpoe-oesterreichs-vielleicht-spannendste-chefsuche-geht-in-die-endrunde?ref=rss>
Mietvorauszahlung: Verteidigung plädiert auf Freispruch
Vor der morgigen Neuverhandlung am Landesgericht Innsbruck über eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa hat der Verteidiger des Angeklagten seine Linie umrissen. Er werde erneut auf Freispruch plädieren und eine deutliche Reduktion des Strafausmaßes anstreben, das mit zwei Jahren unbedingt überzogen angesetzt gewesen sei; zudem kündigte er neue rechtliche Argumente an. Im Zentrum steht das vereinbarte Kündigungsrecht: Bei dessen Inanspruchnahme wäre die Vorauszahlung rückzuerstatten gewesen, weshalb eine Schädigung der Gläubiger nicht vorliegen könne. Die Verhandlung ist von 9.00 bis 20.00 Uhr angesetzt, sieben Zeugen sind geladen, als Ersatztermin ist der 23. September vorgesehen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen:
- ORF.at, 21.09.2026 05:43 – <https://tirol.orf.at/stories/3371922/>
- Kleine Zeitung, 20.09.2026 16:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41275233/neuauflage-in-innsbruck-rene-benko-steht-wieder-vor-gericht>
St. Marx: Verhandlungen über die Veranstaltungshalle stocken
Um die geplante Veranstaltungshalle in St. Marx gibt es Unklarheit. Der zuständige Stadtrat sprach vergangene Woche von Schwierigkeiten des deutschen Betreiberkonzerns beim Bau; die Vertragsentwürfe sollen für die Stadt unvorteilhaft sein. Die Beteiligten – die zuständige Finanzstadträtin, die Holding der Stadt und der Konzern – bestätigen das weder, noch dementieren sie es; es heißt lediglich, die Verhandlungen liefen. Fest steht, dass der Bau seit Jahren in Verzug ist: Angekündigt wurde das Projekt im Jänner 2019, stehen sollte die Halle bereits seit zwei Jahren, begonnen haben die Bauarbeiten bis heute nicht.
Für die Entwicklung des Areals ist das von Belang, weil die Halle als Anker eines ganzen Stadtviertels geplant war. Wo ein Ankerprojekt über Jahre nicht in Bau geht, verzögern sich in der Regel auch die umliegenden Vorhaben, deren Kalkulation auf der Frequenz dieses Ankers beruht.
Quellen:
- Falter, 21.09.2026 05:30 – <https://www.falter.at/morgen/20260921/der-lange-streit-um-die-wien-holding-arena>
Wirtschaft & Konjunktur
Verbraucherkredite: strengere Kreditwürdigkeitsprüfung ab 20. November
Ab 20. November gelten verschärfte Regeln für Verbraucherkredite. Banken und Händler müssen die Kreditwürdigkeit von Konsumenten dann noch strenger prüfen, und zwar auch bei Kleinstkrediten.
Für den Handel ist das der bemerkenswerte Teil: Die Prüfpflicht trifft nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Händler, die Finanzierungen und Teilzahlungen anbieten. Wer Ratenkäufe als Verkaufsinstrument einsetzt, sollte die eigenen Abläufe vor dem Stichtag daraufhin durchsehen, insbesondere bei kleinen Beträgen und schnellen Abschlüssen am Verkaufsort.
Quellen:
- Oberoesterreichische Nachrichten, 21.09.2026 06:18 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/ab-20-november-werden-die-regeln-fuer-verbraucherkredite-spuerbar-verschaerft;art15,4213973#ref=rss>
Steuerbefreites Zukunftsdepot: Zustimmung aus dem Bankensektor
Zum Vorschlag eines steuerbefreiten Zukunftsdepots, mit dem junge Menschen von der Kapitalertragsteuer befreit in den Kapitalmarkt investieren können sollen, kommt Zustimmung von der Österreich-Chefin der größten heimischen Bank. Sie verweist darauf, dass sich über einen Zeitraum von rund 18 Jahren kleinere Vermögen aufbauen ließen, mit denen sich eine Ausbildung oder eine Wohnimmobilie finanzieren lasse. Kritisch sieht sie, dass über den Steuervorteil hinaus kein Startkapital vorgesehen ist; ein solches – in einem früheren eigenen Vorschlag 1.000 Euro je Kind, was das Budget je nach Geburtenrate mit rund 84 Millionen Euro belastet hätte – würde auch jene erreichen, die sich sonst nicht mit dem Thema befassen. Ein nennenswertes Zusatzgeschäft für die Banken erwartet sie nicht, weil die steuerfrei investierbaren Summen deutlich geringer seien als bei anderen Veranlagungsformen. Zum Umfeld nennt sie eine Studie, wonach 48 Prozent der Befragten aus der jüngsten Generation in Wertpapiere investieren, und fordert, dass die für Banken geltenden Hinweispflichten auch für Anbieter auf sozialen Netzwerken gelten sollen, etwa die Offenlegung eigener Interessen an beworbenen Produkten.
Für die Finanzierung von Wohnraum ist der Zusammenhang der eigentliche Punkt: Eigenmittel sind seit der Verschärfung der Kreditvergaberegeln der Engpass beim Erwerb, und ein über zwei Jahrzehnte aufgebautes Depot ist genau dafür gedacht. Ein Gesetzestext liegt allerdings noch nicht vor.
Quellen:
- Der Standard, 20.09.2026 16:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000338879/erste-bank-chefin-nach-18-jahren-kann-man-auf-kleinere-vermoegen-kommen?ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Aktivpension: Beschluss am Mittwoch, Dienstgeberbeiträge bleiben
Der Nationalrat beschließt am Mittwoch die steuerliche Begünstigung für das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus, das derzeit bei Männern 65 und bei Frauen 62 Jahre beträgt. Wer danach weiterarbeitet, erhält einen Steuerfreibetrag von 15.000 Euro im Jahr, also 1.250 Euro im Monat. Von der ursprünglich angedachten Einheitsbesteuerung des Zuverdienstes mit 25 Prozent ist man abgekommen. Entscheidend für die Kostenrechnung der Betriebe: Bei unselbstständig Beschäftigten entfallen die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung, die Dienstgeberbeiträge bleiben bestehen; bei Selbstständigen werden die Beiträge analog reduziert, ein fiktiver Dienstgeberbeitrag bleibt. Voraussetzung sind 40 Versicherungsjahre bei Männern und 34 bei Frauen, wobei die Anforderung für Frauen parallel zur Anhebung ihres Pensionsalters schrittweise bis 2033 steigt. Wer bereits in Pension ist und die Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann sich nachträglich in die Begünstigung hineinarbeiten. Die Regelung soll ab 1. Jänner 2027 gelten. Derzeit sind rund 70.000 Menschen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters noch in Beschäftigung; der Sozialsprecher der Kanzlerpartei erwartet deutlich mehr.
Zur Größenordnung nennt er zwei Beispiele: Bei einer Pension von 1.700 Euro und 500 Euro brutto Zuverdienst im Monat ergebe sich eine jährliche Entlastung von 1.630 Euro, bei 2.400 Euro Pension und 1.250 Euro Zuverdienst schon 6.099 Euro. Genau daran setzt die Kritik eines gewerkschaftsnahen Instituts an: Weil sich die Bemessungsgrundlage aus Pension plus Zuverdienst abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge ergibt, profitieren Bezieher höherer Pensionen in absoluten Zahlen deutlich stärker – bei 1.000 Euro Bruttopension und 500 Euro Zuverdienst sind es 226 Euro im Jahr, bei 3.500 Euro Pension 2.347 Euro. Die Finanzstaatssekretärin hält dem entgegen, es bleibe netto mehr vom Bruttogehalt, was einen klaren Anreiz schaffe.
Für Betriebe ist die Begünstigung damit zwar ein wirksames Instrument, um erfahrene Mitarbeiter zu halten, sie wirkt aber ausschließlich auf der Seite des Dienstnehmers. Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers bleiben unverändert – wer mit einer Entlastung auf beiden Seiten kalkuliert hat, sollte das vor der Vertragsgestaltung berichtigen. Zu prüfen ist vorab die Zahl der Versicherungsjahre, weil davon abhängt, ob der Freibetrag überhaupt zusteht.
Quellen:
- Die Presse, 21.09.2026 05:38 – <https://www.diepresse.com/41279970/aktivpension-ein-prestigeprojekt-der-oevp-wird-beschlossen>
Doppelt verwendbare Technik: Rechtsunsicherheit für heimische Zulieferer
Die Grenze zwischen ziviler und militärischer Technologie wird durchlässiger – bei Drohnen ebenso wie bei Sensoren, künstlicher Intelligenz oder gesicherten Netzen. Für heimische Unternehmen wirft das eine offene Rechtsfrage auf, die über die klassische Exportkontrolle hinausreicht, für die es innerhalb der Europäischen Union meist keine Genehmigung braucht. Maßgeblich ist § 320 des Strafgesetzbuchs, der bestimmte Formen der Unterstützung einer kriegsführenden Partei mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Judikatur dazu gibt es praktisch nicht. Eine Vorständin eines Wiener Technologiekonzerns brachte das Problem auf den Punkt: Ob im Fall eines Angriffs auf einen Mitgliedstaat noch an dieses Partnerland geliefert werden dürfte, sei ungeklärt. Die Folge ist weniger eine neutralitätsrechtliche als eine wirtschaftliche: Internationale Partner könnten vorsorglich auf heimische Zulieferer verzichten, weil offen ist, ob diese im Ernstfall liefern dürfen. Die Branche drängt daher auf eine Novelle. Verwaltungstechnisch ist Österreich früh drangegangen und bündelt zivile Sicherheitsforschung, Cybersicherheit und Verteidigungsforschung unter einer gemeinsamen Klammer im Finanzministerium, wobei getrennt gefördert wird; zuletzt flossen jährlich rund 25 Millionen Euro aus dem europäischen Verteidigungsfonds zurück. Ab 2028 ist ein gemeinsames EU-Finanzierungsfenster für Verteidigung, Raumfahrt und zivile Sicherheit mit rund 130 Milliarden Euro vorgesehen.
Für Zulieferbetriebe ist das ein handfestes Vertragsrisiko und keine außenpolitische Frage. Wer Komponenten liefert, die auch militärisch verwendbar sind, sollte in Rahmenverträgen regeln, was bei einer Lieferbeschränkung aus neutralitätsrechtlichen Gründen gilt – andernfalls droht die Wahl zwischen Vertragsbruch und Strafbarkeit. Auch die Zusammensetzung von Projektteams ist betroffen, weil Exportregeln mitbestimmen, wer an welchen Projekten arbeiten darf.
Quellen:
- Der Standard, 21.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339793/dual-use-warum-oesterreichs-hightech-branche-im-ernstfall-nicht-liefern-duerfte?ref=rss>
Energie & Bau
Umnutzung im Bestand: Pflegeheim wird Hotel, Kosten 20 Millionen Euro
Ein Gebäude aus den Siebzigerjahren am Wiener Prater, das bis 2012 ein Pflegeheim war und danach als Zwischennutzung ein Hotel beherbergte, wird derzeit von Grund auf saniert und dekarbonisiert; die Eröffnung als Hotel mit 103 Zimmern ist für das Frühjahr geplant, die Kosten liegen bei rund 20 Millionen Euro. Die U-förmige Grundstruktur blieb erhalten, lediglich das Stiegenhaus wurde abgebrochen und an anderer Stelle neu errichtet. Geheizt und gekühlt wird künftig mit Erdwärme, ergänzt um Photovoltaik auf dem Dach und einige Luftwärmepumpen zur Absicherung; aus dem Keller wurden Öltanks und Asbest entfernt. In den Zimmern werden Kühldecken angebracht, die Feuchtigkeit aufnehmen und regulieren und nach den Worten des Architekten wie eine Klimaanlage ohne Luftzug wirken sollen. Gedämmt wird außen großteils mit Holzfaserplatten. Eingespart wurde dadurch, dass die hofseitigen Balkone entfernt wurden, weil mit ihnen die Dämmung schwierig geworden wäre; die neuen Holz-Alu-Fenster reichen dafür bis zum Boden. Bei der Einrichtung wurde durchgehend auf Wiederverwendung gesetzt, unter anderem mit restaurierten Sesseln, Kleiderhaken aus Eisenbahnwagen und Wandverbauen aus Holzplatten der Bühne eines Fernsehereignisses; für die Wiederverwendung des alten Beleuchtungsglases war eine Zertifizierung erforderlich.
Zwei Befunde sind über dieses Projekt hinaus brauchbar. Erstens die Grenzen der Wiederverwendung: Altholz zu bekommen sei in Österreich außerordentlich schwierig, viele weitere Ideen ließen sich nicht umsetzen – die Verfügbarkeit geprüfter Sekundärbaustoffe ist derzeit der Engpass, nicht der Wille der Bauherren. Zweitens die Frage der Umnutzbarkeit: Die breiten Gänge und großzügigen Raumhöhen des Altbestands machten das Gebäude überhaupt erst für eine Umnutzung geeignet. Im Neubau lässt die Bauordnung für Hotels bereits eine Raumhöhe von 2,40 Metern zu, was häufig auch ausgenutzt wird, um mehr Geschoße unterzubringen – ein so errichtetes Gebäude bleibt dann dauerhaft auf diese eine Nutzung festgelegt. Wer heute knapp plant, nimmt der Immobilie die spätere Umnutzung und damit einen Teil ihres Restwerts.
Quellen:
- Der Standard, 20.09.2026 11:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340332/magdas-hotel-im-prater-umbau-mit-teilen-der-wiener-esc-buehne?ref=rss>
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