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GEVEST-Pressespiegel vom 21.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausnahme von Zeitungszustellern aus der vollen Sozialversicherungspflicht als gleichheitswidrig aufgehoben; die Bestimmung tritt mit Ende März 2027 außer Kraft und galt bis dahin unbegrenzt rückwirkend. Beim Verkauf der Wiener Neustädter Gemeindewohnungen liegt der erzielte Quadratmeterpreis bei rund 600 Euro – etwa die Hälfte des örtlichen Preises für gebrauchte Eigentumswohnungen, aber über dem Schätzwert. Der Brennerbasistunnel geht erst 2034 in Betrieb und kostet mit 11,7 statt 10,5 Milliarden Euro über eine Milliarde mehr. Die Wirtschaftskammer lässt vorrechnen, dass der Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz für den Verkehr den Diesel bis 2035 um bis zu 95 Cent je Liter verteuern würde. Die Wiener Öffi-Jahreskarte soll ab 2027 483,10 Euro kosten.

Immobilien & Wohnrecht

Gemeindewohnungsverkauf: 600 Euro je Quadratmeter, 50 Prozent Abschlag auf den Einzelverkauf

Zum Verkauf von 1.646 Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt liegen nun die Zahlen vor, die eine Bewertung zulassen. Bei einem Erlös von 64,1 Millionen Euro und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von rund 65 Quadratmetern ergibt sich ein Durchschnittspreis von rund 39.000 Euro je Wohnung und damit etwa 600 Euro je Quadratmeter. Gebrauchte Eigentumswohnungen mit einfachem Wohnwert in mäßiger Lage kosteten dort nach dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer im Vorjahr rund 1.200 Euro je Quadratmeter – der Abschlag für den Objektverkauf beträgt somit etwa 50 Prozent. Gegenüber dem Wertgutachten, das das Portfolio mit 58,6 Millionen Euro bewertet hatte, liegt der Erlös allerdings um 5,5 Millionen Euro darüber.

Für vergleichbare Transaktionen sind die Gestaltungsentscheidungen aufschlussreich. Die Stadt verzichtete zugunsten eines höheren Preises darauf, einen späteren Weiterverkauf zu beschränken; Kaufverträge und Gewährleistungsbestimmungen wurden verkäuferfreundlich und haftungsminimierend ausgestaltet. Beihilfenrechtlich war es nach Rechtsansicht der Stadt nicht möglich, die Häuser ausschließlich gemeinnützigen Bauvereinigungen anzubieten, weil das die Marktkonformität des Kaufpreises gefährdet und eine unzulässige Beihilfe dargestellt hätte. Die 38 Häuser wurden in elf Pakete gebündelt; den Zuschlag erhielten drei gemeinnützige und vier gewerbliche Bieter, bei grundsätzlich vergleichbaren Preisen trotz unterschiedlicher Qualitäten der Pakete. Das Kontrollamt prüft die Transaktion.

Die Marktlage erklärt den Abschlag. Vor der Zinswende waren bei Paketverkäufen teils sogar Aufschläge auf den Einzelpreis erzielbar; seit Mitte 2022 hat sich das gedreht. Bei größeren Volumina an einem einzigen Standort kommt für Käufer ein Klumpenrisiko hinzu. Das Geschäftsmodell der Erwerber muss nun darin bestehen, die Mieterträge zu steigern; in einzelnen Paketen waren zudem unbebaute Flächen enthalten. Für die Mieter ändert sich zunächst wenig – 80 Prozent haben unbefristete Verträge, es wechselt im Regelfall nur die Hausverwaltung. Mit Teilen des Erlöses werden die 610 bei der Stadt verbliebenen Einheiten saniert; bei der Wiedervermietung orientiert sich die Stadt am niederösterreichischen Richtwert von derzeit 6,92 Euro je Quadratmeter, der etwas über dem Wiener Wert von 6,74 Euro liegt.

Der strukturelle Befund dahinter betrifft nicht nur diese Stadt. Viele Gemeinden haben ihre Wohnungsbestände jahrzehntelang weder ausreichend instandgehalten noch professionell verwaltet; die niedrigen Einnahmen tragen die nötigen Investitionen nicht. In Horn gingen zum Jahreswechsel 42 Einheiten um 24.000 Euro je Wohnung an einen gemeinnützigen Bauträger, in Bruck an der Mur läuft ein Bieterverfahren für 157 Einheiten. Der entscheidende Unterschied zu den gemeinnützigen Bauvereinigungen ist der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, mit dem dort für die Instandhaltung angespart wird – ein solches Instrument fehlt bei Gemeindewohnungen.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 16:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345020/keine-40000-euro-fuer-eine-wiener-neustaedter-gemeindewohnung-warum-so-wenig?ref=rss>
  • Der Standard, 20.10.2026 17:36 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345143/der-verkauf-von-gemeindewohnungen-ist-die-folge-jahrzehntelangen-verfalls?ref=rss>

Baurechtliche Beratung ohne Termin ab 12. November – zuständig auch für die Kurzzeitvermietung

Die Stadt Wien startet Mitte November ein Beratungsangebot der Baupolizei in den Büros der Gebietsbetreuung Stadterneuerung: jeden zweiten Donnerstag zwischen 14 und 18 Uhr, kostenlos und ohne Termin, erstmals am 12. November. Beraten wird zu baurechtlichen Rahmenbedingungen, Bewilligungen und Bauanzeigen sowie zu Rechten und Pflichten – ausdrücklich genannt werden der Einbau von Klimageräten, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, Bauarbeiten in der Wohnung oder am Einfamilienhaus, Bauarbeiten auf der Nachbarliegenschaft, Kurzzeitvermietung und Kleingärten. Begründet wird das Angebot damit, dass viele Vorhaben an formellen Fehlern oder mangelnder Kenntnis der Bestimmungen scheitern.

Zwei Hinweise sind für die Praxis wesentlich. Erstens erfordern fest installierte Klimageräte in Splitbauweise bauliche Eingriffe, deren Zulässigkeit vor dem Kauf zu klären ist – und der Austausch einer Gasheizung gegen eine Wärmepumpe setzt im Mehrparteienhaus erheblichen Abstimmungsbedarf voraus. Zweitens ist dieselbe Behörde für die Kontrolle der Kurzzeitvermietung zuständig: Ab 2027 muss im Inserat eine Registrierungsnummer angegeben werden, und zwar auch bei Vermietungen unterhalb der 90-Tage-Grenze.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 12:37 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345083/klimaanlage-geplant-die-wiener-baupolizei-beraet-ab-november-direkt-im-graetzl?ref=rss>

Kaution ohne Vermietungsbefugnis: Betrugsprozess in Salzburg

Vor dem Landesgericht Salzburg muss sich eine 65-jährige Frau wegen Betrugs verantworten. Sie war im Haus einer älteren Eigentümerin als eine Art Hausbesorgerin tätig und soll Wohnungssuchenden – überwiegend Asylwerbern – vorgetäuscht haben, dort eine Wohnung vermieten zu können. Nach der Anklage kassierte sie dafür Kautionen von 1.100 Euro und zweimal 800 Euro; die Interessenten wurden danach mit wechselnden Begründungen vertröstet. Selbst während der laufenden Ermittlungen soll sie von einem weiteren Interessenten 800 Euro verlangt haben. Die Angeklagte bestreitet und beruft sich auf eine Erlaubnis der Hauseigentümerin, die dem entschieden widerspricht; frühere Betrugsverurteilungen im Ausland spielen im Verfahren eine Rolle. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Für Hauseigentümer und Verwaltungen liegt der praktische Punkt in der Vertretungsbefugnis: Wer Hausbesorgungstätigkeiten überträgt, sollte schriftlich klarstellen, dass damit keine Vollmacht zum Abschluss von Mietverträgen oder zur Entgegennahme von Kautionen verbunden ist, und das gegenüber Interessenten erkennbar machen.

Quellen:

  • ORF.at, 21.10.2026 06:00 – <https://salzburg.orf.at/stories/3376117/>

Abbruch eines Biedermeierhauses in Penzing

In der Kendlerstraße in Wien-Penzing wurde im Sommer ein seit über 150 Jahren bestehendes Biedermeierhaus mit verzierter Fassade und einem Gastbetrieb im Erdgeschoß abgebrochen; der Beitrag ordnet das in eine Entwicklung aus Leerstand, verfallenen Altbauten und Kurzzeitvermietung im Bezirk ein.

Quellen:

  • Falter, 20.10.2026 17:00 – <https://www.falter.at/zeitung/20261020/abrissparty-in-der-kienmayergasse>

Wirtschaft & Konjunktur

Brennerbasistunnel: Inbetriebnahme 2034, Projektkosten auf 11,7 Milliarden Euro

Die Projektgesellschaft hat nach einer Aufsichtsratssitzung ein aktualisiertes Bauprogramm beschlossen: Die Fertigstellung verschiebt sich von 2031 auf 2033, die Inbetriebnahme von 2032 auf 2034. Die Gesamtprojektkosten steigen von 10,5 auf 11,7 Milliarden Euro.

Die Begründung ist für Bauherren großer Infrastrukturvorhaben instruktiv. Ursache ist die Aktualisierung einer bahntechnischen Planung aus dem Jahr 2008: Seither sind neue Technologien und Sicherheitsvorschriften bindend geworden. Hinzu kommt eine Umplanung, die den bisherigen Erkundungsstollen zum Servicetunnel weiterentwickelt – das erhöht die Kapazität der Hauptröhren und verringert Betriebsunterbrechungen durch Instandhaltung, erfordert aber zusätzliche Tunnelbauwerke. Als weitere Kostentreiber werden der längere Bauzeitraum, höhere Aufwendungen für die bahntechnische Ausrüstung sowie Preissteigerungen und Teuerung genannt. Bautechnisch sind rund 221 der etwa 230 Kilometer des Tunnelsystems ausgebrochen, also rund 96 Prozent.

Die Finanzierung teilen sich die beiden beteiligten Staaten je zur Hälfte, also je 5,85 Milliarden Euro. Der bisherige Beitrag der Union für die bis 2026 durchgeführten Tätigkeiten von 2,3 Milliarden Euro, gleichmäßig aufgeteilt, verringert die Verpflichtung jedes Staates auf 4,7 Milliarden Euro; weitere Kofinanzierungen für die Zeit ab 2027 sollen über künftige Aufrufe erschlossen werden. Aus der Politik kamen Forderungen nach strikter Kostendisziplin, dem Einhalten des neuen Zeitrahmens, einem Ende der Geheimhaltung und einem verbindlichen, grenzüberschreitend abgestimmten Betriebskonzept samt Kapazitätsmanagement.

Quellen:

  • Die Presse, 20.10.2026 18:29 – <https://www.diepresse.com/41377416/brennerbasistunnel-geht-erst-2034-in-betrieb-und-kostet-eine-milliarde-mehr>
  • Der Standard, 20.10.2026 16:14 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345174/brenner-tunnel-wird-erst-2034-fertig-dafuer-eine-milliarde-teurer?ref=rss>
  • ORF.at, 20.10.2026 16:18 – <https://orf.at/stories/3445664/>
  • Kleine Zeitung, 20.10.2026 17:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41377524/brennerbasistunnel-wird-um-mehr-als-eine-milliarde-euro-teurer>

Pensionssystem: 93 Prozent der Beiträge entfallen auf das Umlageverfahren

Nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts entfielen 2024 93 Prozent der eingezahlten Pensionsbeiträge – 76,8 Milliarden Euro – auf die staatliche erste Säule. Die betriebliche zweite Säule trug 2,2 Prozent, die private dritte 4,8 Prozent der Beiträge bei; die Betriebspensionen steuern allerdings 3,6 Prozent der Leistungen bei und damit mehr, als ihrem Beitragsanteil entspräche. Für den Zeitraum 1958 bis 2025 weist die Untersuchung aus, dass die Rendite von Veranlagungen am Aktienmarkt über der impliziten Rendite des Umlageverfahrens lag, dessen Verzinsung sich an der Lohn- und damit an der heimischen Wirtschaftsentwicklung orientiert.

Daraus wird die Empfehlung abgeleitet, auch in der ersten Säule kapitalgedeckte Elemente einzuflechten; in der Fachliteratur werde der optimale Anteil der Kapitaldeckung mit 50 bis 70 Prozent angegeben. Als Vorbild dient das schwedische System, das die gesetzliche Pension mit kapitalgedeckten Elementen und einer automatischen Anpassung an die Lebenserwartung verbindet: Dort werden 2,5 Prozent der Bruttoentlohnung in einen Fonds eingezahlt, der in der Standardvariante 89 Prozent in Aktien veranlagt und seit 2000 inflationsbereinigt um 372 Prozent zulegte, während der Budgetzuschuss gemessen an der Wirtschaftsleistung konstant blieb. Zum neuen Zukunftsdepot fällt die Beurteilung zweigeteilt aus: Es wird als Beitrag zur Finanzbildung begrüßt, die Veranlagungsmöglichkeit in niedrigverzinste Bundesschätze aber als wenig lehrreich kritisiert.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 16:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345034/wifo-studie-mehr-kapitalertraege-wuerden-oesterreichs-pensionssystem-staerken?ref=rss>
  • ORF.at, 20.10.2026 13:39 – <https://orf.at/stories/3445645/>

Wiener Linien: Jahreskarte ab 2027 bei 483,10 Euro, Mobilpass-Ticket um 18 Prozent teurer

Nach dem zur Stellungnahme versandten Tarifentwurf soll die Preisanpassung mit 1. Jänner 2027 durchschnittlich 3,45 Prozent betragen; die Jahreskarte käme auf 483,10 Euro. Bei einzelnen Angeboten fällt die Anpassung deutlich höher aus – für das Mobilpass-Ticket sind 18 Prozent vorgesehen. Die Tarife werden seit vergangenem Jahr jährlich am Verbraucherpreisindex orientiert angepasst; die Ausarbeitung ist nach Angaben des Verkehrsbetriebs noch nicht abgeschlossen.

Die Arbeiterkammer hält die Anpassung angesichts gestiegener Energie-, Material- und Personalkosten grundsätzlich für nachvollziehbar, kritisiert aber die Erhöhung beim Mobilpass-Ticket und verlangt eine sozial ausgewogenere Ausgestaltung. Zwei konkrete Punkte: Die Differenzierung zwischen Einmalzahlung und monatlicher Abbuchung soll entfallen, damit der Preis von 483,10 Euro auch jenen offensteht, die monatlich zahlen; und statt des höheren analogen Preises wäre ein Mittelwert aus analogem und digitalem Preis vorzuziehen. Die Mehrgebühr für das Fahren ohne Fahrschein hält die Arbeiterkammer für unverhältnismäßig hoch und verweist auf 60 Euro in Berlin. Die Zuständigkeit für das Mobilpass-Ticket liegt nach Darstellung des Verkehrsbetriebs nicht bei ihm, sondern bei der für Soziales zuständigen Magistratsabteilung.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 18:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345137/wiener-oeffi-jahreskarte-soll-ab-2027-laut-tarifentwurf-483-euro-kosten?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Sozialversicherung: Ausnahme für Zeitungszusteller gleichheitswidrig, Aufhebung mit Ende März 2027

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 2026 die Ausnahme unselbstständig erwerbstätiger Zusteller von Zeitungen und sonstigen Druckwerken aus der vollen Sozialversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Z 18 ASVG sowie eine rückwirkende Bestimmung dazu als verfassungswidrig aufgehoben. Beide treten mit Ende März 2027 außer Kraft.

Tragend ist der Gleichheitsgrundsatz: Ausnahmen von Systementscheidungen erfordern eine sachliche Rechtfertigung, die der Gerichtshof hier weder im Prüfungsbeschluss noch nach durchgeführter Prüfung erkennen konnte. Den Verweis darauf, die Betroffenen seien als selbstständige Unternehmer versichert, lässt er nicht gelten: Soweit Zusteller in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit als Dienstnehmer tätig sind, komme der Versicherungstatbestand für neue Selbstständige nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG gerade nicht zur Anwendung – zumal diese Pflichtversicherung erst seit 1998 besteht, während die Ausnahme im ASVG unbegrenzt rückwirkend galt.

Praktisch bedeutsam ist genau diese Rückwirkung. Anlassfall war der Antrag eines früheren Kolporteurs aus dem Jahr 2023 auf Anrechnung von Versicherungszeiten als freier Dienstnehmer für die Jahre 1980 bis 1992, den sowohl die Gesundheitskasse als auch das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf die Ausnahme abgewiesen hatten. Die aufgehobenen Bestimmungen galten trotz einer zwischenzeitlichen Novelle für die Vergangenheit weiter, soweit noch keine rechtskräftigen Entscheidungen vorlagen. Offene Verfahren über Versicherungszeiten aus dieser Tätigkeit sind daher neu zu beurteilen. Parallel dazu hat die Regierung eine Förderung für die Zeitungshauszustellung vereinbart, die für 2027 und 2028 mit je 26,5 Millionen Euro dotiert sein soll.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 17:25 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345162/verfassungsgerichtshof-hebt-fuer-zeitungszusteller-ausnahme-von-sozialversicherungspflicht-auf?ref=rss>

Kündigungsschutz: laufendes Feststellungsverfahren macht die Kündigung schwebend unwirksam

Ein Fall aus Kärnten zeigt die Wirkung des besonderen Kündigungsschutzes bei noch offenem Feststellungsverfahren. Eine seit mehr als 14 Jahren beschäftigte Dienstnehmerin erhielt im September 2025 die Kündigung, während ein Verfahren zur Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten lief – ein erster Bescheid war negativ ergangen, dagegen war Beschwerde erhoben worden. Kurz vor Weihnachten 2025 wurde ein Grad der Behinderung von 70 Prozent festgestellt und die Zugehörigkeit rückwirkend anerkannt.

Die rechtliche Linie: Wird die Zugehörigkeit später festgestellt, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück; bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sozialministeriumservice ist eine Kündigung daher schwebend unwirksam. Da beide Seiten das Dienstverhältnis nicht fortsetzen wollten, wurde außergerichtlich eine einvernehmliche Auflösung mit einer Abgangsentschädigung von zehn Monatsentgelten beziehungsweise 38.300 Euro brutto vereinbart.

Für Arbeitgeber folgt daraus: Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist zu klären, ob ein Feststellungsverfahren anhängig ist. Eine zum Kündigungszeitpunkt negative Bescheidlage schützt nicht, solange das Rechtsmittelverfahren läuft.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 16:04 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345158/gekuendigt-trotz-beantragtem-behindertenstatus-ak-kaernten-holt-ueber-38000-euro-fuer-beschaeftigte?ref=rss>

Ladenöffnung: Forderung nach 78 Wochenstunden, Selbstbedienungsboxen bleiben an die 72-Stunden-Grenze gebunden

Die Debatte um die Ladenöffnungszeiten hat sich verschärft. Ein Handelskonzern fordert eine Ausweitung der wöchentlichen Rahmenöffnungszeiten um sechs auf 78 Stunden und will seine vier Selbstbedienungsboxen auch an Sonn- und Feiertagen betreiben. Eine Regierungspartei unterstützt längere Öffnungszeiten für Nahversorger ohne Personal und will zusätzlich eigentümergeführten Geschäften, in denen die Unternehmer selbst arbeiten, mehr Spielraum geben; der Gemeindebund unterstützt das, die Gewerkschaft lehnt sämtliche Vorstöße ab.

Rechtlich maßgeblich bleibt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024: Container, in denen Waren des täglichen Bedarfs an sieben Tagen in der Woche angeboten werden, sind keine Automaten und fallen damit unter die Ladenöffnungsregeln, die höchstens 72 Wochenstunden zulassen. Ein Wettbewerbsökonom hält die Frage für nicht endgültig entschieden und meint, der Gleichbehandlungsgrundsatz ließe sich anders auslegen; Einwände wegen Arbeitnehmerschutzes sieht er bei maschinell betriebenen Boxen nicht. Der Vizeobmann des Lebensmittelhandels hält dagegen, dass längere Öffnungszeiten vor allem den großen Ketten Marktanteile auf Kosten kleiner Nahversorger brächten. Als Steuerungsinstrument gegen eine ungezügelte Verbreitung der Boxen wird auf Grundstücksvergabe und Flächenwidmung der Gemeinden verwiesen.

Quellen:

  • Der Standard, 20.10.2026 16:46 – <https://www.derstandard.at/story/3000000345092/rewe-will-laenger-aufsperren-doch-wer-profitiert-davon?ref=rss>

Energie & Bau

Erneuerbare-Energien-Gesetz für den Verkehr: bis zu 95 Cent je Liter Mehrkosten bis 2035

Die Wirtschaftskammer hat eine Untersuchung des Forschungsinstituts Economica zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Verkehr vorgelegt, der derzeit in Begutachtung ist. Kern der Kritik ist eine Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgabe: Während die Erneuerbaren-Richtlinie einen Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix im Verkehr von mindestens 29 Prozent bis 2030 verlangt, sieht der Entwurf 65 Prozent bis 2035 vor – begründet mit dem nationalen Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gegenüber 2050 auf Unionsebene.

Die gerechneten Folgen für das Jahr 2035, jeweils gegenüber dem emissionsorientierten Referenzpfad: ein Aufschlag von 95 Cent je Liter Diesel und 86 Cent je Liter Benzin, also ein Preisanstieg um 40 bis 50 Prozent; eine jährliche Mehrbelastung der Wirtschaft von rund 2,2 Milliarden Euro, etwa das Vierfache der Kosten bei reiner Einhaltung der Unionsvorgaben; eine dauerhaft um 0,30 Prozent geringere Wirtschaftsleistung, ein um 0,72 Prozent niedrigerer privater Konsum und um 0,56 Prozent sinkende Reallöhne. Die Belastung wirkt regressiv: Das unterste Einkommensfünftel wäre gemessen am Bruttoeinkommen mit 0,93 Prozent betroffen, das oberste mit 0,52 Prozent. Unterstellt wird dabei, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge langsamer verläuft als erhofft – angenommen wird ein Anteil von einem Viertel reiner Elektrofahrzeuge im Jahr 2035.

Gefordert werden der Verzicht auf die nationale Übererfüllung, Technologieoffenheit sowie der Schutz von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Umweltorganisationen halten dem entgegen, eine seriöse Kostenbewertung müsse auch die eingesparten Ausgaben für fossile Energieimporte und vermiedene Klimaschäden berücksichtigen, und verweisen darauf, dass Strom für Elektrofahrzeuge im Inland erzeugt werden kann.

Quellen:

  • Die Presse, 20.10.2026 15:55 – <https://www.diepresse.com/41375963/neues-energiegesetz-koennte-sprit-um-bis-zu-95-cent-verteuern>
  • ORF.at, 20.10.2026 16:48 – <https://orf.at/stories/3445670/>

Gewerbe und Handwerk: vier Jahre ohne Erholung

Die Konjunkturumfrage für Gewerbe und Handwerk zeigt auch im dritten Quartal kaum Lichtblicke und Pessimismus für das vierte Quartal; die erhoffte Erholung wird mit der Lage in der Straße von Hormus in Verbindung gebracht. Der Personalstand gilt als angespannt, aber stabil.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 20.10.2026 15:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41376331/gewerbe-und-handwerk-seit-vier-vollen-jahren-unter-wasser>

 

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15.03.2023

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07.03.2023
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07.03.2023