Informationen und Wissen sind sinnvoll, wenn diese relevant und am aktuellsten Stand sind.  

 

Informationen und Wissen sind sinnvoll, wenn diese relevant und am aktuellsten Stand sind.  

GEVEST-Pressespiegel vom 22.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Am Wiener Büromarkt brach die Vermietungsleistung im zweiten Quartal auf knapp 20.600 Quadratmeter ein, den niedrigsten Quartalswert seit 2021; Vermieter zeigen sich deshalb bei Vertragsverlängerungen entgegenkommender. Die Nachfrage nach Wohnbaukrediten zieht dagegen kräftig an: Im ersten Halbjahr wurden monatlich 1,6 Milliarden Euro neu vergeben, 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Ab 27. September verschärft eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Regeln für Umweltaussagen und verbietet eine Reihe von Praktiken zur Verkürzung der Produktlebensdauer. Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist bis 1. November in Begutachtung; sie macht Rechenzentren ab 100 Megawatt prüfpflichtig, streicht aber die Zusammenrechnung benachbarter Projekte. Und das seit 2011 geltende Verbot der CO2-Speicherung soll fallen.

Immobilien & Wohnrecht

Wiener Büromarkt: Entscheidungsstau, Verlängerungen gewinnen an Gewicht

Am Wiener Büromarkt wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 74.650 Quadratmeter neu vermietet, wobei der Löwenanteil auf das erste Quartal entfiel. Im zweiten Quartal betrug die Vermietungsleistung nur knapp 20.600 Quadratmeter – der niedrigste Quartalswert seit dem zweiten Quartal 2021 mit damals 15.250 Quadratmetern. Neuvermietungen über tausend Quadratmeter sind derzeit eine Seltenheit; als Ursache genannt werden wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheiten, steigender Kostendruck und längere interne Abstimmungsprozesse, die Standortentscheidungen aufschieben. Das hohe Vorjahresergebnis von rund 230.000 neu vermieteten Quadratmetern wird heuer voraussichtlich nicht erreicht.

Für Eigentümer verschiebt sich dadurch das Kräfteverhältnis in Verlängerungsverhandlungen. Bei verhaltener Nachfrage wiegt der Verlust eines Bestandsmieters schwerer als früher, weil Nachvermietungen längere Vermarktungszeiten, Leerstände und Zusatzkosten mit sich bringen; entsprechend steigt die Bereitschaft, Bestandsmietern entgegenzukommen. Umgekehrt ist für Nutzer mit unverändertem Flächenbedarf die Verlängerung am bestehenden Standort häufig die wirtschaftlich attraktivere Alternative zum Umzug.

Auf der Angebotsseite zeichnet sich die Gegenbewegung bereits ab. Neue Büroprojekte werden fast nur noch bei ausreichender Vorvermietung gestartet, rein spekulative Entwicklungen sind die Ausnahme. Das hält den Leerstand kurzfristig bei rund vier Prozent, lässt die Entwicklungspipeline aber ausdünnen: Bis Ende 2027 umfasst die gesamte Wiener Fertigstellungspipeline nur noch rund 147.000 Quadratmeter. Zieht die Nachfrage wieder an, können moderne Büroflächen daher rasch knapp werden. Größtes laufendes Projekt ist ein 175 Meter hoher Turm in der Donau-City, dessen Photovoltaikfassade gerade fertiggestellt wurde und dessen erste 30 Stockwerke im vierten Quartal als Büroflächen fertig werden sollen. Die Spitzenmiete in den inneren Bezirken liegt bei 28,50 Euro je Quadratmeter und Monat und dürfte bis Jahresende auf rund 29,50 Euro steigen; die gewichtete Durchschnittsmiete beträgt 17,25 Euro.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 14:28 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340583/am-wiener-bueromarkt-herrscht-ziemliche-flaute?ref=rss>

Wohnbaukredite ziehen kräftig an, die Leistbarkeit verbessert sich

Die Nachfrage nach Wohnbaufinanzierungen steigt deutlich. Im ersten Halbjahr 2026 wurden an private Haushalte monatlich neue Wohnbaukredite von durchschnittlich 1,6 Milliarden Euro vergeben – ein Plus von rund 20 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 und von 85 Prozent gegenüber 2024. Zum Vergleich: In der Boomphase kurz vor der Zinswende lag der Spitzenwert im Juli 2022 bei 2,7 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr wird eine Steigerung von 16,8 auf fast 19 Milliarden Euro erwartet.

Der Grund liegt weniger in gesunkenen Preisen als in gestiegenen Einkommen. Die Immobilienpreise liegen zwar wieder nahe dem Niveau des Höhepunkts von 2022 – nach den Transaktionsdaten der Nationalbank verteuerten sich Wohnungen und Häuser im ersten Halbjahr um 1,8 Prozent und liegen damit nur mehr 1,5 Prozent unter dem Gipfel des dritten Quartals 2022 –, doch das durchschnittliche Nettoeinkommen stieg im selben Zeitraum um 22 Prozent. Dadurch sanken die Kosten für 100 Quadratmeter Wohnraum von 14,4 Jahreseinkommen im Jahr 2022 auf 11,7 Jahreseinkommen 2025. Hinzu kommt das im Vergleich zu 2024 deutlich niedrigere Zinsniveau, auch wenn die Europäische Zentralbank den Einlagenzins zuletzt von 2,25 auf 2,50 Prozent angehoben hat und heuer noch ein weiterer Schritt auf 2,75 Prozent erwartet wird.

Die begleitende Befragung von 1.250 Personen zeigt, woran es dennoch hakt. 76 Prozent nennen Wohneigentum ihre ideale Wohnform – 59 Prozent ein Haus im Eigentum, 17 Prozent eine Eigentumswohnung; die Genossenschaftswohnung folgt mit sechs Prozent, alle Mietvarianten liegen bei jeweils höchstens drei Prozent. Nur rund ein Viertel hält Wohneigentum derzeit für gut leistbar. Als Hürden werden die hohen Immobilien- und Grundstückspreise genannt (79 Prozent), gefolgt von zu wenig Eigenkapital (55 Prozent), hoher monatlicher Kreditbelastung (40 Prozent), Zinsen und Zinsunsicherheit (23 Prozent) sowie strengen Finanzierungsanforderungen (15 Prozent). Dass zu wenige passende Objekte am Markt wären, meinen nur zehn Prozent.

Praktisch verwertbar ist der Preisabstand ins Umland: Während eine Wohnung mit 70 Quadratmetern in Wien im Durchschnitt 471.000 Euro kostet, liegt der Durchschnitt in Purkersdorf bei 267.000 Euro – bei einer schnellsten Zugverbindung von knapp 20 Minuten. Je nach Standort entlang der Weststrecke beträgt die Ersparnis bis zu 280.000 Euro.

Quellen:

  • Die Presse, 21.09.2026 20:25 – <https://www.diepresse.com/41273164/trotz-hoher-preise-blueht-der-wunsch-nach-dem-eigenheim>
  • Der Standard, 21.09.2026 20:25 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340702/wohneigentum-erwuenscht-finanzierung-herausfordernd?ref=rss>

Vorbehaltsfläche in Graz: Kaufpreis gerichtlich festgelegt

Die Stadt Graz kauft trotz angespannter Budgetlage um 3,6 Millionen Euro ein Grundstück in Andritz, auf dem ein Park-and-Ride-Platz mit gut 300 Stellplätzen entstehen soll; der Gemeinderat soll die Mittel am Donnerstag freigeben. Das Grundstück ist im Flächenwidmungsplan seit vielen Jahren als Vorbehaltsfläche für diesen Zweck ausgewiesen. Bemerkenswert ist der Weg dorthin: Nach schwierigen Verhandlungen mit den Eigentümern hat letztlich ein Gericht den Kaufpreis festgelegt, worauf die Stadt die Option zieht – andernfalls wäre die Fläche für diesen Zweck verloren. Das Grundstück ist allerdings noch nicht aufgeschlossen; es fehlen die Zufahrt, für die eine Bewilligung des Landes und ein Umbau der Kreuzung nötig sind, sowie der Abgang zur Straßenbahn. Wann die Anlage fertig ist, hängt von den Budgetverhandlungen ab.

Für Grundeigentümer ist der Fall ein Anschauungsbeispiel dafür, wie eine langjährige Widmung als Vorbehaltsfläche die Verwertbarkeit bestimmt und wie der Preis am Ende zustande kommt, wenn keine Einigung gelingt.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 05:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41280056/trotz-budgetkrise-graz-kauft-grundstueck-fuer-neuen-pr-platz>

Wirtschaft & Konjunktur

Verbraucherkredite ab 20. November: was Händler konkret trifft

Zu den verschärften Regeln für Verbraucherkredite liegen nun die Einzelheiten vor. Der Anwendungsbereich wird deutlich ausgeweitet: Erfasst sind künftig auch Kleinstkredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite und Finanzierungen nach dem Muster „jetzt kaufen, später bezahlen“. Ausgenommen bleibt der klassische Kauf auf Rechnung, sofern das Zahlungsziel nicht mehr als 14 Tage beträgt, der Kaufpreis zins- und gebührenfrei zu zahlen ist und die Frist direkt vom Lieferanten oder Dienstleister eingeräumt wird, also ohne zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister; gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sich die zulässige Frist auf 50 Tage. Eine weitere Ausnahme gilt für von Banken ausgegebene Debitkarten mit Zahlungsaufschub.

Inhaltlich kommen vier Verschärfungen. Vor Abschluss sind umfangreiche Informationen bereitzustellen; bei negativer Kreditwürdigkeitsprüfung gilt ein Vergabeverbot. Das bisher unbegrenzte Rücktrittsrecht wird auf zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss begrenzt und bleibt nur dann zeitlich unbegrenzt, wenn über das Rücktrittsrecht nicht belehrt wurde. Werbung muss deutlich als solche erkennbar sein und auf die Risiken einer Kreditaufnahme hinweisen, und Kopplungsgeschäfte – etwa die zwingende Verbindung des Kredits mit einer Versicherung – werden verboten. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsrückstand, muss der Kreditgeber aktiv nachgehen und Unterstützung anbieten, etwa durch Umschuldung oder geänderte Vertragsbedingungen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Für Händler ist das Neuland, weil echte Kreditwürdigkeitsprüfungen bisher nicht zu ihrem Geschäft gehörten; die Abläufe müssen entweder aufgebaut oder an eine Bank beziehungsweise einen Dienstleister ausgelagert werden. Hingewiesen wird darauf, dass in manchen Branchen lange Unklarheit über die Betroffenheit herrschte – etwa bei Telekommunikationsunternehmen, deren Gerätefinanzierungen im Rahmen eines Vertrags künftig ebenfalls erfasst sind. Erwartet wird, dass Ratenkäufe und Modelle mit späterer Zahlung seltener angeboten werden, weil der Aufwand zu groß wird, und dass die Prüfkosten in die Preise einfließen. Weil der Stichtag unmittelbar vor dem Black-Friday- und Weihnachtsgeschäft liegt, könnten großzügige Zahlungsziele in dieser Phase wegfallen.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 08:24 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340573/strengere-regeln-f252r-verbraucherkredite-kommen-ab-20-november?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 21.09.2026 11:26 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41282000/was-sich-mit-den-schaerferen-regeln-fuer-verbraucherkredite-aendert>
  • Kleine Zeitung, 21.09.2026 19:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41281917/kein-kredit-auf-knopfdruck-mehr>

Bonitätsprüfungen unter Druck: was nach der Judikatur noch zulässig ist

Eine Serie restriktiver Entscheidungen rund um Bonitätsprüfungen verunsichert Unternehmen darüber, wann Kreditscorings noch durchgeführt oder zugekauft werden dürfen. Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Zweckänderung bei über Adressverlage zugekauften Adressdaten unzulässig ist und einer Wirtschaftsauskunftei der Zukauf und die Umwidmung solcher Daten untersagt.

Der praktisch entscheidende Punkt aus derselben Entscheidung wird leicht übersehen: Bonitätsprüfungen bleiben zulässig, und selbst Bonitätsscores, die auf keinerlei Zahlungsdaten beruhen, sind es ebenfalls. Auch dass eine Einschätzung im Einzelfall falsch oder übervorsichtig ausfällt, macht die Prüfung nicht per se unzulässig. Rechtsgrundlage ist in aller Regel das berechtigte Interesse nach der Datenschutz-Grundverordnung, was eine detaillierte Interessenabwägung verlangt, die in beide Richtungen ausschlagen kann. Aus der Rechtsprechung lassen sich inzwischen Parameter ableiten: rechtskonforme Ersterhebung der Daten durch die Auskunftei, Berechnung nach etablierten Methoden und zweckgebundene Übermittlung an das Unternehmen. Das Unternehmen wiederum muss entscheiden, in welchen Fällen eine automatisierte Prüfung zulässig ist und welche flankierenden Maßnahmen zu treffen sind – etwa das Eingreifen eines Menschen –, oder auf eine zeitintensive manuelle Berechnung ausweichen.

Ungeklärt bleibt, ab wann eine Entscheidung auf Basis eines Bonitätsscores eine automatisierte Einzelentscheidung darstellt; ob bereits die bloße Einschränkung von Zahlungsmethoden darunter fällt, ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Offen sind ebenso Fragen zur Datenherkunft, zur Scoring-Methode und zu den Löschfristen; gefordert wird eine gesetzliche Klarstellung zum Wirkungsbereich der Wirtschaftsauskunfteien.

Für die Immobilienverwaltung ist das unmittelbar einschlägig, weil die Bonitätsprüfung von Mietinteressenten auf derselben Rechtsgrundlage beruht und denselben Anforderungen an Interessenabwägung und Dokumentation unterliegt.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 11:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340495/bonitaetspruefungen-im-kreuzfeuer-was-erlaubt-ist-und-was-nicht?ref=rss>

Prozessfinanzierer fordern Regulierung der eigenen Branche

Prozessfinanzierer übernehmen das Kostenrisiko eines Verfahrens und erhalten dafür eine Provision am Erlös. Massenverfahren – genannt werden der Abgasskandal, zu hohe Mieten und unzulässige Bankgebühren – haben das Geschäft in den vergangenen Jahren stark wachsen lassen. Reguliert ist die Branche kaum: Die Finanzbehörden stufen die Unternehmen als Rechtsschutzversicherer ein, woraus eine Umsatzsteuerbefreiung folgt, vor den übrigen Behörden gelten sie aber als normales Unternehmen, das nicht einmal einen Gewerbeschein benötigt.

Aus der Branche selbst kommt nun der Ruf nach Regeln. Befürchtet wird, dass unterkapitalisierte Anbieter risikoreiche Verfahren finanzieren und im Insolvenzfall die Kosten bei den Betroffenen hängenbleiben. Gefordert werden eine gesetzliche Mindestkapitalisierung ähnlich dem Bankenrecht, eine verpflichtende Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung der Geschäftsführer sowie – umstritten – eine Deckelung des Anteils am Streiterlös. Verwiesen wird darauf, dass Rechtsschutzversicherungen einem strengen Regulierungskorsett unter Aufsicht der Finanzmarktaufsicht unterliegen, während behördliche Kontrollen der Prozessfinanzierer fehlen. Das Europäische Parlament hat bereits 2022 eine Zulassungspflicht, eine Aufsichtsbehörde und eine ausreichende Kapitalisierung verlangt; zur Umsetzung einer Richtlinie kam es bislang nicht.

Für Vermieter und Verwaltungen ist die Entwicklung deshalb von Belang, weil Verfahren über angeblich überhöhte Mietzinse gerade über dieses Modell gebündelt geführt werden. Die Solvenz des Finanzierers entscheidet mit darüber, wer am Ende die Verfahrenskosten trägt.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 07:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340221/gefahr-fuer-konsumenten-prozessfinanzierer-fordern-mehr-regulierung-in-eigener-branche?ref=rss>

Sparzinsen: Banken geben nur einen Bruchteil weiter

Trotz der Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank erhielten österreichische Haushalte im Juli 2026 im Schnitt 0,43 Prozent auf ihre Einlagen, während der Einlagenzins der Notenbank bei 2,50 Prozent liegt. Bereits in der Hochzinsphase nach 2022 gaben die Geschäftsbanken im Schnitt nur ein Viertel des bei der Notenbank erzielten Zinses weiter: Bei einem Einlagenzins von 4,00 Prozent im Mai 2024 lag der durchschnittliche Sparzins bei 1,06 Prozent. Als Grund wird der geringe Wettbewerbsdruck genannt – die Haushalte hielten Ende 2024 rund 322 Milliarden Euro an Bankeinlagen, davon rund 203 Milliarden täglich fällig, sodass die Banken über eine breite Einlagenbasis verfügen.

Für die Veranlagung freier Mittel sind zwei Punkte praktisch erheblich. Erstens klaffen die Angebote weit auseinander: Beim Tagesgeld für Neukunden reichte die Spanne zuletzt bis zu drei Prozent, der Durchschnitt der beworbenen Sätze lag bei 1,55 Prozent. Zweitens werden hohe Einstiegszinsen meist nach wenigen Monaten deutlich gesenkt – in einem Fall von 2,70 auf 0,55 Prozent nach vier Monaten, in einem anderen von 2,70 auf 1,60 Prozent nach drei Monaten. Entscheidend ist daher nicht der beworbene Nominalzins, sondern die Durchschnittsverzinsung über den geplanten Anlagezeitraum. Bei Bindung auf zwei Jahre lagen die besten Angebote zuletzt bei 3,25, 3,00 und 2,90 Prozent, jeweils über die gesamte Laufzeit konstant.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 12:51 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340345/hohe-zinsen-fuer-banken-niedrige-fuer-oesterreichische-sparer?ref=rss>

Tankstellen aus der Insolvenz: Verwertung läuft paketweise

Der Tankstellenmarkt ordnet sich neu. Nach der Insolvenz eines der größten privaten Tankstellenbetreiber Österreichs im Dezember 2025 verkauft der Insolvenzverwalter die Standorte seit Juni paketweise. Im August gab die Bundeswettbewerbsbehörde grünes Licht für die Übernahme von 18 Tankstellen in Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich, Tirol und Kärnten durch einen Mitbewerber. Nun übernimmt ein Grazer Unternehmen ein weiteres Paket: bis Ende Oktober zunächst mindestens vier Standorte im Raum Graz und Leoben, verbunden mit einem knapp zweistelligen Millionenbetrag und rund 30 Arbeitsplätzen.

Bemerkenswert ist das Auswahlkriterium des Käufers: Übernommen werden nur Tankstellen mit Eigengrund – mit den Stationen wechseln damit auch rund 15.000 Quadratmeter Grundfläche den Eigentümer. Die Standorte werden unter der bisherigen Lizenzmarke weitergeführt.

Zum Umfeld: Der Markt ist seit Jahren im Umbruch. 2023 ging das Treibstoffgeschäft einer oberösterreichischen Gruppe an einen polnischen Mineralölkonzern, 2024 verkaufte ein US-Konzern sein österreichisches und deutsches Tankstellennetz an Beteiligungsgesellschaften, und im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass ein Schweizer Unternehmen das österreichische Netz eines internationalen Anbieters übernimmt – von dessen 250 Standorten stehen rund 115 im Eigentum und werden im Franchise-Modell betrieben.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41280620/roth-uebernimmt-tankstellen-von-insolventer-stiglechner-gruppe>

Deutsche Autoindustrie: Gewinnwarnung, Indexabstieg, flächendeckende Proteste

Der größte europäische Autobauer ist seit Montag nicht mehr im Eurostoxx 50 vertreten – zum ersten Mal seit 15 Jahren, nachdem der Börsenwert unter die erforderliche Schwelle gefallen war; der Aktienkurs liegt um mehr als drei Viertel unter den Höchstständen von 2021 und damit auf einem Sechzehn-Jahres-Tief. Vorausgegangen war am Freitag eine Gewinnwarnung, unter anderem wegen einer Abschreibung von sechs Milliarden Euro auf die frühere Ertragsperle des Konzerns. Parallel dazu mobilisierte die Gewerkschaft am Montag deutschlandweit Zehntausende Beschäftigte gegen den Stellenabbau in der Autoindustrie; die Arbeitgeberseite fordert einen Dialog über die hohen Arbeitskosten. Als Hintergrund der niedrigen Bewertung werden die Umstrukturierungskosten und das aggressive Wachstum der chinesischen Konkurrenz genannt.

Für österreichische Zulieferer ist das weniger eine Börsen- als eine Auftragsnachricht: Abschreibungen und Stellenabbau in dieser Größenordnung gehen erfahrungsgemäß Investitionszurückhaltung und Nachverhandlungen entlang der Lieferkette voraus.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 18:03 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340670/vw-steigt-aus-europas-wichtigster-boersenliga-ab?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 21.09.2026 16:01 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41284313/protest-in-ganz-deutschland-gegen-kahlschlag-in-der-autoindustrie>

Wiener Taxitarife: Erhöhung an Qualitätsauflagen geknüpft

Der Obmann der Wiener Taxifahrer in der Wirtschaftskammer verlangt strengere behördliche Kontrollen der eigenen Branche. Bei rund 7.800 Taxis und etwa 20 Millionen Fahrten jährlich bringt die Innung etwa 1.000 Anzeigen pro Jahr ein – wegen überhöhter Preise, nicht vorschriftsgemäßer Fahrzeuge oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung.

Der für Unternehmen wesentliche Punkt ist die Tarifbildung: Die Taxipreise werden nicht am Markt gebildet, sondern von der Stadt per Verordnung nach Rücksprache mit Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgesetzt. Die Stadt knüpft eine Erhöhung an vorherige Qualitätsverbesserungen, ohne dass aus Sicht der Branche konkretisiert wird, was darunter zu verstehen ist; vorgelegt wurde ein Katalog mit 21 Punkten, davon 17 zur Qualität und vier zum Tarif. Ein Sachverständigengutachten kommt auf einen Erhöhungsbedarf von mindestens 20 Prozent. Aus dem Büro der zuständigen Stadträtin heißt es, man verhandle eine Reformagenda zu Ausbildung, Prüfungsstandards, digitalen Kontrollinstrumenten sowie Fahrzeugqualität und Arbeitsbedingungen, und die Tarife würden dabei ebenfalls Thema sein.

Absehbar ist ein weiterer Regulierungsbedarf: In Berlin und München sollen Anfang kommenden Jahres fahrerlose Taxis in Betrieb gehen. Die Wiener Innung will die Linie festlegen, dass solche Fahrten dasselbe kosten wie Fahrten mit Fahrer – entscheiden wird auch darüber die Stadt per Verordnung.

Quellen:

  • Die Presse, 21.09.2026 10:47 – <https://www.diepresse.com/41273643/wucherpreise-und-betrug-taxi-chef-fordert-schaerfere-kontrollen-fuer-wiener-taxis>
  • Die Presse, 21.09.2026 20:08 – <https://www.diepresse.com/41283555/diese-rechte-haben-taxi-fahrgaeste-und-viele-kennen-sie-nicht>

Steuer- & Unternehmensrecht

UWG-Novelle ab 27. September: strengere Regeln für Umweltaussagen

Mit 27. September 2026 tritt eine weitreichende Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Sie bringt inhaltlich weniger Neues, als sie klarstellt: Umweltaussagen unterlagen schon bisher dem Irreführungsverbot, und die Rechtsprechung hat dazu seit Jahrzehnten eine strenge Linie entwickelt – etwa dass ein „CO2-neutral gebrautes“ Bier auch das energieintensive Mälzen umfassen muss, weil der Durchschnittsverbraucher darunter den gesamten Herstellungsvorgang versteht. Neu ist, dass die Novelle zentrale Begriffe wie „Umweltaussage“ und „Nachhaltigkeitssiegel“ erstmals definiert und die Schwarze Liste der per se verbotenen Tatbestände erweitert, für die keine Einzelfallprüfung mehr nötig ist.

Konkret verboten sind künftig: selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel ohne staatliche Herkunft oder unabhängige Drittzertifizierung; vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ ohne Nachweis einer anerkannten Umweltleistung; die Bewerbung eines gesamten Produkts oder Unternehmens als nachhaltig, wenn sich das nur auf einen Aspekt bezieht, etwa die Verpackung; und die Bezeichnung als „klimaneutral“, wenn sie allein auf zugekauften Emissionszertifikaten beruht statt auf tatsächlich gesenkten Emissionen. Umweltbezogene Zukunftsversprechen müssen durch einen klaren, objektiven und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und regelmäßiger Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen belegbar sein.

Der zweite Teil der Novelle betrifft die geplante Obsoleszenz und ist echtes Neuland. Per se verboten sind künftig unter anderem: Produkte fälschlich als reparierbar zu bewerben; Verbraucher zum vorzeitigen Austausch von Tintenpatronen oder Filtern zu bewegen; bloße Funktions-Updates als notwendige Sicherheitsupdates auszugeben; zu verschweigen, dass ein Update das Gerät verlangsamt oder dass Ersatzteile und Zubehör Dritter die Funktionalität beeinträchtigen; sowie falsche Angaben zur Haltbarkeit.

Für Unternehmen ist der 27. September damit ein harter Stichtag: Werbeaussagen und Siegel sind bis dahin zu überprüfen, Umweltaussagen müssen transparent, richtig, belegt und in der eigenen Wertschöpfungskette begründet sein, und entsprechende Compliance-Strukturen sind einzurichten. Bei Verstößen drohen Verbandsklagen, Schadenersatz und Verwaltungsstrafen. Offen ist, ob die Rechtsprechung die kodifizierten Grundsätze auf vergleichbar sensible Bereiche überträgt, etwa auf Werbung mit Gesundheitsbegriffen oder mit künstlicher Intelligenz.

Quellen:

  • Die Presse, 21.09.2026 07:43 – <https://www.diepresse.com/41269657/neues-gesetz-zum-kampf-gegen-druckertrick-und-ueberzogene-oeko-versprechen>

UVP-Novelle in Begutachtung: ein Standardverfahren, Rechenzentren ab 100 Megawatt

Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist bis 1. November in Begutachtung. Der Entwurf hebt die bisherige Trennung zwischen „vereinfachtem“ und „ordentlichem“ Verfahren auf und macht das vereinfachte Verfahren, das sämtliche von der Richtlinie geforderten Schritte umfasst, zum Standardverfahren. Bei Bundesstraßen und Hochleistungsbahnstrecken entfällt die bisherige Doppelgleisigkeit getrennter Genehmigungsverfahren in Bund und Land; künftig ist nur noch ein Verfahren nötig, was Zeit und Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren soll. Auch Vorhaben der Energiewende, etwa im Bereich der Windkraft, sollen erleichtert werden.

Neu erfasst werden Rechenzentren, die bisher nicht direkt unter das Gesetz fielen: Prüfpflichtig werden sie ab einer installierten Anschlussleistung von 100 Megawatt, in besonders schutzwürdigen Gebieten ab 50 Megawatt. Zur Einordnung: Das derzeit meistdiskutierte Hyperscaler-Projekt in Oberösterreich hat in der ersten Ausbaustufe 150 Megawatt. Die Schwelle war einer der Knackpunkte in den Koalitionsverhandlungen.

Umstritten ist die Streichung der Kumulierung, also der Zusammenrechnung von Umweltbelastungen mehrerer benachbarter Projekte, die auf dasselbe Schutzgut wirken. Sie erleichtert Verfahren, weicht die Prüfpflicht aber tendenziell auf. Ein Umweltanwalt hält die Streichung für klar unionsrechtswidrig und erwartet eine Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof – zumal Österreichs Schwellenwerte im EU-Vergleich ohnehin hoch angesetzt sind und die Kommission deswegen bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Praktisch erheblich ist außerdem, dass Projekten bei Bedarf Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden und ein Betrieb, der diese nicht am eigenen Grundstück umsetzen kann, stattdessen in den Biodiversitätsfonds einzahlen kann. Ein laufender Fall zeigt zudem, wie unklar die geltende Rechtslage ist: Bei einem Rechenzentrum in Niederösterreich – sieben Hektar, bis zu 25 Meter hoch, rund 1,5 Milliarden Euro Investition – nahm das Land die UVP-Pflicht an, weil die Notstromaggregate zusammen rund 470 Megawatt Brennstoffwärmeleistung haben und thermische Kraftwerke ab 200 Megawatt prüfpflichtig sind. Ein auf Umweltrecht spezialisierter Anwalt hält diese Begründung für falsch, weil das Gesetz Anlagen erfasse, die Energie erzeugen, nicht solche, die sie verbrauchen, und Notfälle ohnehin nicht betrachtet würden; konsequent wäre aus seiner Sicht eine Schwelle nach dem Flächenverbrauch, wie sie für Logistikzentren und Gewerbeparks gilt. Zum Mengengerüst: In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 200 UVP-Verfahren durchgeführt; die Schwellen liegen bei Windkraftanlagen bei 30 Megawatt elektrischer Gesamtleistung und bei Gewerbeparks bei 25 Hektar.

Quellen:

  • ORF.at, 21.09.2026 14:40 – <https://orf.at/stories/3442821/>
  • Der Standard, 21.09.2026 15:22 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340624/umweltpruefung-fuer-rechenzentren-kommt-was-die-regierung-plant?ref=rss>

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Meldepflicht binnen 30 Tagen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen unterliegen seit Juli 2020 dem EU-Meldepflichtgesetz. In der Praxis hatten die Meldepflichten bisher eingeschränkte Bedeutung, doch es ist damit zu rechnen, dass sie im Rahmen von Betriebsprüfungen künftig vermehrt kontrolliert werden.

Die Meldepflicht trifft primär Intermediäre, also jene, die den Steuerpflichtigen bei der Gestaltung unterstützen – Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banken. Unterliegt der Intermediär einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, was bei diesen Berufsgruppen typischerweise der Fall ist, geht die Meldepflicht auf den Steuerpflichtigen über; der Intermediär muss darüber unverzüglich informieren. Entwickelt der Steuerpflichtige die Gestaltung selbst, trifft ihn die Pflicht ohnehin. Praktisch kann eine Entbindung von der Verschwiegenheit sinnvoll sein, weil nur dann die Meldepflicht des Intermediärs ausgelöst wird.

Zu melden sind Gestaltungen, die bestimmte Kennzeichen erfüllen, wobei zwischen unbedingt und bedingt meldepflichtigen unterschieden wird. Unbedingt meldepflichtig sind etwa Doppelabschreibungen von Vermögenswerten, unterschiedliche Bewertungsansätze bei Vermögensübertragungen oder bestimmte grenzüberschreitende Verrechnungspreisgestaltungen. Bedingt meldepflichtig – also nur, wenn sie vorwiegend der Erlangung eines Steuervorteils dienen – sind vor allem standardisierte Gestaltungen, die Verlustnutzung durch Mantelgesellschaften oder Zahlungen an verbundene Unternehmen, die im Empfängerstaat nicht oder niedrig besteuert werden.

Die Frist ist kurz: Gemeldet wird binnen 30 Tagen über FinanzOnline, gerechnet ab dem Tag, an dem die umsetzungsreife Gestaltung zur Verfügung gestellt wurde, an dem sie umgesetzt werden kann oder an dem der erste Schritt erfolgt ist – je nachdem, was zuerst eintritt. Jede Meldung erhält eine Referenznummer, die bei Folgemeldungen und für die Befreiung bei bereits im Ausland erfolgten Meldungen zu verwenden ist. Bei Verletzung der Meldepflicht drohen Geldstrafen bis 50.000 Euro bei Vorsatz und bis 25.000 Euro bei grober Fahrlässigkeit; eine strafbefreiende Selbstanzeige ist für verspätete oder falsche Meldungen ausgeschlossen. Da regelmäßig ein weiterer Mitgliedstaat betroffen ist, können zusätzlich dort Sanktionen drohen.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 14:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340102/grenzueberschreitende-steuergestaltungen-wann-besteht-eine-meldepflicht?ref=rss>

Energie & Bau

Verbot der CO2-Speicherung soll fallen

Die Regierung schickt einen Gesetzesentwurf in Begutachtung, der das seit 2011 geltende Verbot der geologischen CO2-Speicherung aufhebt; die Begutachtungsfrist soll mindestens vier Wochen betragen. Bei der Abscheidung und Speicherung wird Kohlenstoffdioxid gesammelt, verflüssigt, über Rohrleitungen oder mit Lastwagen transportiert und in geologische Strukturen wie ausgeförderte Gasfelder gepumpt.

Der Rahmen ist eng gefasst. Erlaubt werden soll die Technologie nur dort, wo CO2-Neutralität nicht oder nur schwer möglich ist – genannt werden die Zement- und die keramische Industrie – und wo Sicherheit, dauerhafte Speicherung und Umweltverträglichkeit gewährleistet sind. Mengenmäßig wird die Speicherung auf maximal fünf Prozent der jährlichen österreichischen Emissionen begrenzt. Verankert werden soll ein „überragendes öffentliches Interesse“, was die Genehmigung von Anlagen erleichtert; zuständige Regulierungsstelle wird die im Finanzministerium angesiedelte Montanbehörde. Industriell breit verfügbar soll die Technologie ab Mitte der 2030er-Jahre sein.

Für energieintensive Betriebe ist damit erstmals ein absehbarer Rechtsrahmen in Sicht; für Standortentscheidungen wesentlich bleibt aber, wer die Infrastruktur und die langfristigen Folgekosten trägt.

Quellen:

  • ORF.at, 21.09.2026 20:13 – <https://orf.at/stories/3442815/>
  • Der Standard, 21.09.2026 16:28 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340661/gesetz-zur-co2-speicherung-geht-in-begutachtung?ref=rss>

Tiefengeothermie in Wien: 25.000 Haushalte ab dem Winter 2028/29

Am Rande der Seestadt Aspern wird in mehr als drei Kilometer Tiefe nach heißem Formationswasser gebohrt. Die geologische Grundlage ist eine vor 16 Millionen Jahren entstandene Schotterschicht unter Wien und dem nordöstlichen Niederösterreich, in der ein geschlossener, salzhaltiger Wasserkreislauf eingeschlossen ist. Das Wasser erreicht beim Fördern noch 104 Grad und wird nach Auskühlung im Fernwärmekreislauf bei etwa 60 Grad zurückgepumpt. Drei Bohrungen sind im Einsatz: eine Förder-, eine Injektions- und eine Pilotbohrung zur laufenden Datenerfassung.

Ein Kreislauftest zu Jahresbeginn förderte durch Rohre von nur 30 Zentimeter Durchmesser 80 Liter heißes Wasser pro Sekunde; weil das Wasser heißer ausfiel als angenommen, lassen sich um 5.000 Haushalte mehr versorgen als geplant. Ab dem Winter 2028/29 sollen 25.000 Haushalte mit Fernwärme versorgt werden, bis 2040 bis zu 200.000. Das Investitionsvolumen liegt bei 90 Millionen Euro, gefördert von Klimaschutzministerium, Klima- und Energiefonds sowie der Europäischen Investitionsbank; die endgültige Investitionsentscheidung fällt noch heuer.

Zwei Einschränkungen sind für die Übertragbarkeit wesentlich. Erstens lässt sich das heiße Wasser nur dort fördern, wo der Energieversorger unmittelbar benachbart ist, weil lange Transportwege es zu stark abkühlen. Zweitens ist kurzfristig keine Verbilligung zu erwarten: Die Errichtungskosten sind wie bei anderen umweltfreundlichen Energieformen hoch; erwartet wird lediglich, dass die Einspeisung jenen Technologiemix ermöglicht, der eine stabile Preisgestaltung erlaubt.

Quellen:

  • Der Standard, 21.09.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340071/heisses-wasser-aus-der-wiener-tiefe-der-schatz-von-aderklaa?ref=rss>

Haushaltsenergie fast zehn Prozent teurer, Streit um die Netzentgelte

Der Energiepreisindex weist für Haushaltsenergie ein Plus von fast zehn Prozent aus und liegt damit deutlich über der allgemeinen Teuerung; getrieben wird der Anstieg von den Preisen für Treibstoffe und Heizöl, und für Strom, Gas und Fernwärme wird ein stärkerer Anstieg erwartet. Parallel dazu warnt die Arbeiterkammer, die geplanten Vergünstigungen bei den Netzentgelten für Stromspeicher könnten die Haushalte mit 350 Millionen Euro jährlich belasten.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 21.09.2026 09:56 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41280853/preise-fuer-haushaltsenergie-um-fast-10-prozent-teurer>
  • Kurier, 21.09.2026 08:26 – <https://kurier.at/wirtschaft/preise-haushaltsenergie-august-2026-gestiegen/403192283>
  • Kurier, 21.09.2026 11:56 – <https://kurier.at/wirtschaft/arbeiterkammer-mehrkosten-haushalte-stromspeicher-rabatte/403192361>

Energie Steiermark: Kapitalerhöhung für ein Investitionsprogramm von 5,8 Milliarden

Der steirische Landesenergieversorger sucht im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Partner aus der Finanzwirtschaft mit 25 Prozent. Begründet wird das mit dem Investitionsbedarf: Mehr als 5,8 Milliarden Euro sollen in Photovoltaik- und Windparks, leistungsfähigere Netze, Geothermie, Speicherprojekte und Wasserstoff fließen, wovon nach Angaben des Vorstands rund drei Milliarden als Aufträge direkt an steirische Zulieferunternehmen gehen. Ohne Partner müsste sich das Unternehmen nach eigener Darstellung auf die Pflichtaufgaben beschränken.

Bemerkenswert ist die Begründung, warum kein strategischer Partner aus der Energiebranche gesucht wird: Man wolle das eigene Know-how nicht weitergeben, und die Bundeswettbewerbsbehörde warne vor Verflechtungen innerhalb der Branche, weil sie dem Wettbewerb schaden.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41284326/energie-deal-das-sagen-die-vorstaende-ressi-und-graf-zum-plan>
  • Kleine Zeitung, 21.09.2026 17:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41283385/die-partnersuche-der-energie-steiermark-wirft-fragen-auf>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

Registrierkassen

Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023