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GEVEST-Pressespiegel vom 23.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

In Wien werden heuer von 12.600 geplanten Wohneinheiten voraussichtlich nur 9.600 fertig – nach einer Einschätzung aus der Branche sogar höchstens 8.000. Im Verfahren um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro erging ein Schuldspruch wegen betrügerischer Krida; die Gesamtstrafe wurde auf 30 Monate unbedingte Haft erhöht. Die Energiepreise ziehen weiter an: Diesel erreichte mit 2,279 Euro je Liter ein Allzeithoch, der Gaspreis liegt bei rund 75 Euro je Megawattstunde gegenüber etwa 30 Euro vor dem Angriff auf den Iran, und die USA prüfen einen Exportstopp für Diesel. Der Nationalrat beschließt am Mittwoch die Aktivpension, deren größter finanzieller Posten nicht der Steuerfreibetrag ist, sondern der Entfall der Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung von 10,25 Prozent. Und ein Wiener Gericht hat einer heimischen Bank im Streit um in Russland eingezogene Gelder 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz zugesprochen.

Immobilien & Wohnrecht

Wien: mindestens jede vierte geplante Wohnung fehlt

Von den für 2026 in Wien geplanten 12.600 Wohneinheiten werden nach Prognose nur 9.600 fertiggestellt; der Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien rechnet nach eigener Einschätzung sogar mit höchstens 8.000. Damit fehlt mindestens jede vierte geplante Wohnung auf einem ohnehin angespannten Markt. Als Voraussetzung für eine Trendwende werden verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen im Mietrecht, ausreichende Finanzierungen mit erfüllbaren Konditionen und Planungssicherheit genannt.

Der Befund für die Bauwirtschaft insgesamt fällt ähnlich aus. Von 2022 bis 2025 ist der Bau vier Jahre in Folge geschrumpft, 2024 mit einem Minus von 5,9 Prozent besonders deutlich. Für das laufende Jahr wurde die Erwartung des Wirtschaftsforschungsinstituts im Juni von plus 0,1 auf minus 0,2 Prozent revidiert; erst 2027 sollen die Bauinvestitionen wieder um 1,0 Prozent wachsen. Wesentlich dafür verantwortlich ist die Zurückhaltung der öffentlichen Hand, die im Zuge der Budgetsanierung zahlreiche Projekte gestoppt oder verschoben hat.

Als Hebel wird neben Neubau und Nachverdichtung die Sanierung des Bestands genannt: Sie erbringt jährlich eine Bruttowertschöpfung von 5,5 Milliarden Euro, und der Sanierungsbedarf bleibt groß – gebremst werde die Mobilisierung privaten Kapitals durch fehlende Planbarkeit und bürokratische Hürden. Gefordert wird ein Regulierungs- und Fördersystem, das planbar, finanzierbar, sozial umsetzbar und rechtlich praktikabel ist. Zur Struktur der Branche: Rund ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in Betrieben mit weniger als zehn Personen, die von wirtschaftlichen Schwankungen besonders betroffen sind. Eine Rückkehr auf das Fertigstellungsniveau der Jahre 2021 und 2022 würde nach einer Studie jährliche Zusatzinvestitionen von 7,8 Milliarden Euro erfordern und eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von 4,6 Milliarden Euro auslösen.

Quellen:

  • Die Presse, 22.09.2026 16:44 – <https://www.diepresse.com/41287372/in-wien-werden-heuer-noch-weniger-wohnungen-fertig-als-geplant>

Mietvorauszahlung vor der Insolvenz: Schuldspruch und 30 Monate Haft

Im wieder aufgerollten Verfahren am Landesgericht Innsbruck erging ein Schuldspruch wegen betrügerischer Krida; die Gesamtstrafe wurde von zwei Jahren auf 30 Monate unbedingte Haft erhöht. Gegenstand war eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa. Vom Vorwurf der Gläubigerschädigung durch die Vorauszahlung von Betriebskosten erfolgte ein Freispruch. Das Urteil ist hinsichtlich Strafhöhe und Mietcausa vorerst nicht rechtskräftig; für den Angeklagten gilt insoweit die Unschuldsvermutung.

Die Urteilsbegründung ist für die Vertragspraxis aufschlussreich. Der Schöffensenat kam zu dem Ergebnis, dass die Mietvorauszahlung wirtschaftlich nicht notwendig war und der Mietvertrag als Konstrukt dahinter mit Kalkül gewählt wurde; es sei zwar primär darum gegangen, der Familie Wohnraum zur Verfügung zu stellen, doch sei dadurch billigend in Kauf genommen worden, dass Gläubiger geschädigt werden. Mildernd gewertet wurde die Unbescholtenheit, erschwerend die Überschreitung der maßgeblichen Wertgrenze um das Zweifache sowie mehrere Tathandlungen; ein reumütiges Geständnis lag nicht vor. Die Anklage argumentierte, die Absicht, später einzuziehen, und das vereinbarte Kündigungsrecht seien nicht entscheidend, weil das Delikt bereits vollendet gewesen sei, als der Masseverwalter tätig wurde.

Der Angeklagte sagte in diesem Verfahren erstmals selbst aus. Er verwies darauf, die Konditionen hätten sich am Markt orientiert: Als Gegenleistung für die Vorauszahlung sei ein mietfreies Jahr vereinbart worden, danach eine Miete von 7.500 Euro bei einer Bindung über zehn Jahre; die Vorauszahlung habe eine Ersparnis von 90.000 Euro bedeutet. Ende 2023 sei er noch überzeugt gewesen, die Sanierung der Unternehmensgruppe werde gelingen, und habe damals selbst noch zwei bis drei Millionen Euro eingezahlt.

Für Vermieter und Verwaltungen bestätigt das Urteil, was sich schon aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ergab: Eine Mietzinsvorauszahlung eines Mieters in angespannter finanzieller Lage ist auch dann heikel, wenn sie marktüblich kalkuliert, durch mietfreie Zeit abgegolten und vertraglich rückforderbar gestaltet ist.

Quellen:

  • ORF.at, 22.09.2026 16:21 – <https://orf.at/stories/3442897/>
  • Der Standard, 22.09.2026 09:34 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340777/verdacht-der-betruegerischen-krida-erneuter-prozess-gegen-benko-begonnen?ref=rss>
  • Die Presse, 22.09.2026 16:05 – <https://www.diepresse.com/41285245/schuldspruch-fuer-rene-benko-bei-miet-causa-nun-muss-er-sechs-monate-laenger-in-haft>
  • Kurier, 22.09.2026 16:18 – <https://kurier.at/wirtschaft/prozess-in-innsbruck-benkos-verteidiger-greift-masseverwalter-an/403192630>
  • Kurier, 22.09.2026 17:25 – <https://kurier.at/wirtschaft/villa-deal-wird-rene-benko-zum-verhaengnis-30-monate-haft/403192759>
  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 17:06 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41285001/rene-benko-steht-erneut-in-innsbruck-vor-gericht>

Wiener Neustadt: Verkauf von 1.646 Gemeindewohnungen abgeschlossen

Die Stadt Wiener Neustadt hat den im Vorjahr beschlossenen Abverkauf von drei Vierteln ihrer städtischen Wohnungen abgeschlossen; mit den Erlösen soll das verbleibende Viertel von rund 600 Wohnungen saniert werden. Käufer sind sowohl gemeinnützige Bauvereinigungen als auch gewerbliche Erwerber. Mit der letzten Tranche gehen per 1. Oktober 289 Mieteinheiten an eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft und an einen Gewerbetreibenden aus der Region über, der sich fünf Häuser sicherte.

Zu den Preisen: Die Stadt will die Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von 1.646 Wohnungen erst Ende Oktober bekanntgeben, einzelne Kaufverträge sind aber bereits im Grundbuch abrufbar. Zwei Transaktionen aus dem Juli umfassten zusammen 115 Wohneinheiten bei einem Kaufpreis von kumuliert 8,65 Millionen Euro, woraus sich ein durchschnittlicher Preis von rund 75.200 Euro je Wohnung errechnen lässt; Angaben zu Wohnungsgrößen und Gebäudezustand liegen dazu allerdings nicht vor.

Für die betroffenen Mieter ändert sich nach Darstellung der Stadt nichts; sie werden in einem gemeinsamen Schreiben der auslagernden städtischen Gesellschaft und der neuen Eigentümer informiert. In einer der Siedlungen bleibt auch die Hausverwaltung dieselbe, weil die erwerbende Bauvereinigung das Objekt schon bisher verwaltet hat. Aus der Opposition kommt die Forderung nach einem konkreten, verbindlichen und langfristigen Sanierungsplan für die verbleibenden Wohnungen.

Quellen:

  • Der Standard, 22.09.2026 10:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340774/letzte-tranche-an-wiener-neustaedter-gemeindewohnungen-verkauft?ref=rss>

Gmunden: Hotelprojekt mit Wohnungen zur Querfinanzierung

Um ein Hotelprojekt im Seeviertel am Traunsee wird seit Jahren gestritten. Die Gemeinde hat das Grundstück 2021 um 15,7 Millionen Euro an einen Immobilienkonzern verkauft; geplant ist ein Betrieb mit rund 100 Zimmern, das Gesamtprojekt ist mit 180 Millionen Euro veranschlagt. Nach Darstellung des Bürgermeisters ist ein Hotel allein wirtschaftlich nicht darstellbar, weshalb es Wohnbauten zur Querfinanzierung brauche. Das Areal solle öffentlich zugänglich bleiben, mit einem öffentlichen Restaurant und teilweise nutzbarem Spa-Bereich.

Die Kritik setzt an zwei Punkten an. Erstens an der Konstruktion selbst: Es handle sich nicht um ein rein touristisches Projekt, sondern um ein Immobilienentwicklungsprojekt, das der Bevölkerung als Tourismusprojekt präsentiert werde. Zweitens an der absehbaren Nutzung der Wohnungen als Nebenwohnsitze, die den Wohnraum weiter verteuere; vorgeschlagen wurde, die Gemeinde zur Vorbehaltsgemeinde zu erklären, um Zweitwohnsitze einzudämmen. Die Tourismusseite verweist demgegenüber auf fehlende Kapazitäten und jährlich zehntausende verlorene Nächtigungen. Eine endgültige Entscheidung steht aus.

Für Projektentwickler ist der Fall lehrreich, weil er zeigt, woran die Akzeptanz solcher Mischprojekte hängt: an der Frage, ob der Wohnanteil dem Ort zugutekommt oder als Zweitwohnsitz dem Markt entzogen wird – und damit an einem raumordnungsrechtlichen Instrument, über das die Gemeinde selbst verfügt.

Quellen:

  • ORF.at, 22.09.2026 22:25 – <https://ooe.orf.at/stories/3372252/>
  • Falter, 22.09.2026 17:00 – <https://www.falter.at/zeitung/20260922/hier-entsteht-statt-wohnraum-die-naechste-luxus-zweitwohnsitz-hoelle>

Kurzzeitvermietung: Plattformen müssen Adressen offenlegen

Zur geplanten Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen in Wien ab Jänner 2027 wird ein Detail konkreter, das für die Vollziehung entscheidend ist: Wer eine Wohnung an Touristen überlassen will, muss das vorab der Behörde melden und genehmigen lassen – und auch die Plattformen müssen die Adressen offenlegen. Damit kann die Stadt abgleichen, wo ohne Genehmigung vermietet wird. Angekündigt worden war die Registrierungspflicht bereits 2024.

Quellen:

  • Falter, 22.09.2026 17:00 – <https://www.falter.at/zeitung/20260922/umbauen>

Zukauf im Einzelhandelsportfolio

Ein steirisches Immobilienunternehmen, das 123 Einzelhandelsimmobilien im Wert von 2,6 Milliarden Euro hält, erwirbt ein Einkaufszentrum am Südufer des Gardasees.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 12:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41285439/steirische-supernova-kauft-einkaufszentrum-am-gardasee>

Wirtschaft & Konjunktur

Sozialplan in der Wirtschaftskammer: die Konditionen im Detail

Die Wirtschaftskammer Österreich baut 200 von 800 Stellen ab. Hintergrund ist eine Reform, mit der die zahlenden Unternehmen bis 2030 um insgesamt 100 Millionen Euro entlastet werden sollen, ab 2030 jährlich; 36 Millionen davon trägt die Kammer selbst über Personal- und Sachkosten. Die Betroffenen wurden Ende Juli beim Arbeitsmarktservice zur Kündigung angemeldet, die Gespräche laufen seit Anfang September und sollen bis Monatsende abgeschlossen sein. Für rund 110 Personen kommt der Sozialplan infrage, der Rest der 200 Vollzeitäquivalente entfällt auf Pensionierungen, auslaufende Dienstverträge und freiwillige Abgänge.

Der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beschlossene Sozialplan eignet sich als Orientierung für vergleichbare Vorhaben. Die soziale Ausgleichszahlung bei einvernehmlicher Vertragsauflösung ist nach Alter und Dienstjahren gestaffelt und mit 24 Monatsgehältern gedeckelt: Beschäftigte über 57 Jahren erhalten vier Monatsgehälter zuzüglich eines Monatsgehalts je vollendetem Dienstjahr, unter 36-Jährige zwei Monatsgehälter zuzüglich eines halben je Dienstjahr. Beschäftigte mit unterhaltsberechtigten Kindern erhalten zusätzlich 5.000 Euro brutto, Alleinerziehende 10.000 Euro; Sozialplanzahlungen sind gesetzlich steuerbegünstigt. Ab 47 Jahren wird das Arbeitsverhältnis erst später aufgelöst, um Zeit für die Jobsuche zu schaffen. Für besondere Härtefälle wurde ein mit 500.000 Euro dotierter Sozialfonds eingerichtet, aus dem je Person höchstens 30.000 Euro fließen; entschieden wird auf Vorschlag des Betriebsrats von je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Ergänzend gibt es eine betriebliche Teilzeitvariante: Ab Jänner 2028 werden für die Hälfte der Normalarbeitszeit 60 Prozent des Gehalts gezahlt, allerdings nur für vor 2016 Eingetretene, die spätestens Anfang 2034 eine gesetzliche Pension antreten können. Für die Neuorientierung wird auf eine Arbeitsstiftung und ein extern durchgeführtes Outplacement verwiesen. Die Kammer hat sich bis Ende 2029 auf höchstens 20 Neueintritte pro Jahr festgelegt, Ersatz für natürliche Abgänge eingerechnet; wer später wieder aufgenommen wird, muss Sozialplanleistungen zurückzahlen, notfalls in Raten.

Zum weiter offenen Streit über die Gehaltsanpassung 2026 legt der Zentralbetriebsrat nun Vergleichszahlen vor: Zwischen 2015 und 2024 hätten die Beschäftigten im Mittel ein Jahresplus von 2,57 Prozent erhalten, während die Inflation im selben Zeitraum durchschnittlich 3,09 Prozent betrug und die Kollektivvertragsabschlüsse von den Metallern bis zum öffentlichen Dienst zwischen 3,18 und 3,46 Prozent lagen. Die schiefe Optik entstehe dadurch, dass die Kammergehälter zeitversetzt und auf Basis des Tariflohnindex erhöht werden, woraus bei stark schwankender Inflation zuerst ein Nachteil und dann ein spürbarer Aufholeffekt folgt. Eine Arbeitsgruppe soll einen einfacheren und zeitnäheren Mechanismus entwerfen; mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird binnen sechs Monaten gerechnet.

Quellen:

  • Der Standard, 22.09.2026 16:58 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340762/jeder-vierte-verliert-den-job-wie-die-wkoe-die-folgen-abfedern-will?ref=rss>

Insolvenzentgeltfonds: Wirtschaftskammer gegen neue Belastungen

Die Wirtschaftskammer wendet sich dagegen, dass die Betriebe den Insolvenzentgeltfonds über höhere Beiträge sanieren sollen; ihr Generalsekretär spricht davon, es dürfe „nicht schon wieder neue Belastungen“ geben.

Quellen:

  • Kurier, 23.09.2026 05:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/nicht-schon-wieder-neue-belastungen/403192787>

Steuer- & Unternehmensrecht

Aktivpension: der Entfall der Pensionsbeiträge wiegt schwerer als der Freibetrag

Der Nationalrat beschließt am Mittwoch die Aktivpension, die ab 2027 zwei Gruppen entlastet: Personen, die bereits eine Pension beziehen und daneben arbeiten, sowie Personen, die das Regelpensionsalter erreichen, den Antritt aber aufschieben und weiterarbeiten. Vorgesehen ist ein Aktivitätsfreibetrag von 15.000 Euro im Jahr, also 1.250 Euro im Monat, der die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer mindert; die tatsächliche Ersparnis hängt damit von der Steuerstufe ab.

Der finanziell größere Posten ist ein anderer: Die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung entfallen. Unselbstständig Beschäftigte ersparen sich damit 10,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens, Selbstständige etwa acht Prozent. Wer den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert ebenfalls, wenn auch weniger stark, weil diese Gruppe schon bisher nur den halben Beitragssatz zahlt. Voraussetzung ist neben dem Erreichen des Pensionsalters eine Mindestzahl an Versicherungsjahren – 40 bei Männern, derzeit 33 bei Frauen. Für die Personalverrechnung wesentlich: Grundsätzlich ist die Begünstigung im Nachhinein beim Steuerausgleich zu beantragen, eine Berücksichtigung bereits in der Lohnverrechnung soll aber möglich sein.

Zur Größenordnung: Im Budgetvoranschlag sind für 2027 338 Millionen Euro vorgesehen, wobei das eine grobe Schätzung ist und von der Inanspruchnahme abhängt. Nach Angaben des Sozialministeriums haben derzeit rund 20.000 Menschen den Pensionsantritt aufgeschoben, weitere 70.000 arbeiten in der Pension, davon rund 40.000 selbstständig. Teil der politischen Einigung sind zusätzlich 100 Millionen Euro Fördergeld für die Integration Älterer am Arbeitsmarkt.

Rechtlich ist das Vorhaben nicht abgesichert. Aus finanzrechtlicher Sicht wird davon abgeraten, weil eine wesensfremde Differenzierung bei den Einkommensteuersätzen allein nach dem Alter geschaffen werde, die sich mit arbeitsmarktpolitischen Argumenten nicht rechtfertigen lasse – zumal eine Einschränkung etwa auf Mangelberufe möglich gewesen wäre. Damit ist damit zu rechnen, dass die Regelung vor dem Höchstgericht landet.

Quellen:

  • Der Standard, 23.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340841/gleicher-lohn-hoeheres-einkommen-warum-3800-brutto-im-alter-bald-viel-mehr-wert-sind?ref=rss>

3,15 Milliarden Euro Schadenersatz: Zugriff auf eingefrorene Aktien geplant

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einer österreichischen Bank und ihrer russischen Tochtergesellschaft rund 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz gegen eine russische Gesellschaft zugesprochen. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil, dem eine Prüfung des Gerichts vorausging, bei der das Vorbringen für begründet und zulässig befunden wurde; die beklagte Gesellschaft kann binnen vier Wochen Rechtsmittel einlegen.

Vollstreckungsrechtlich ist der Fall bemerkenswert. Die Bank will auf in Österreich liegende Vermögenswerte der Beklagten zugreifen: ein Paket von 28,5 Millionen Aktien eines Baukonzerns sowie Dividenden seit dem Geschäftsjahr 2021 und eine Barausschüttung aus dem März 2024. Diese Werte sind derzeit aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren. Wird das Urteil rechtskräftig, will die Bank bei der Finanzmarktaufsicht als zuständiger Sanktionsbehörde die Freigabe beantragen, um ihren Anspruch zu vollstrecken.

Vorausgegangen war ein Urteil eines russischen Gerichts aus dem Frühjahr 2025, mit dem die russische Tochter der Bank zur Zahlung von rund 2,4 Milliarden Euro verurteilt worden war. Ausgelöst hatte den Streit, dass der Baukonzern wegen der EU-Sanktionen keine Dividenden an die russische Gesellschaft ausschütten durfte; da der Baukonzern in Russland kein Vermögen hält, wurde dort die Banktochter geklagt. Die nun zugesprochene Summe setzt sich aus den in Russland eingezogenen Geldern, entgangenen Zinsen und Verfahrenskosten zusammen.

Quellen:

  • Der Standard, 22.09.2026 19:23 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340904/wiener-landesgericht-spricht-rbi-milliarden-schadenersatz-im-russland-streit-zu?ref=rss>
  • ORF.at, 22.09.2026 19:39 – <https://orf.at/stories/3442947/>
  • Kurier, 22.09.2026 19:33 – <https://kurier.at/wirtschaft/rbi-gericht-spricht-schadenersatz-im-streit-mit-rasperia-zu/403192785>
  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 19:57 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41287739/schadenersatz-gericht-gibt-rbi-im-rasperia-streit-recht>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 22.09.2026 20:30 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/milliardenstreit-mit-russland-raiffeisen-siegt-vor-gericht;art15,4214703#ref=rss>

Wien: Haushaltsabgabe statt Abgabe auf Eintritte im Gespräch

Nach dem Aus für den sogenannten Kultureuro wird in Wien eine Haushaltsabgabe zur Stützung des Kulturbudgets erwogen. Der zurückgezogene Rohentwurf hätte vorgesehen, dass Veranstalter eine Abgabe von 12,5 Prozent auf Eintritte einheben; angedacht waren eine Staffelung und eine Zweckwidmung, als Modell sollte der Sportförderungsbeitrag dienen. Ob und in welcher Form eine neue Abgabe kommt, ist offen.

Für die Einordnung wesentlich sind zwei Aussagen der Finanzstadträtin. Erstens nennt sie als Vergleichsgröße die in Wien abgeschaffte Landesabgabe zum Rundfunkbeitrag, die bis zu 38 Millionen Euro im Jahr gebracht hatte. Zweitens schließt sie eine Zweckwidmung der bei Nächtigungen eingehobenen Ortstaxe aus, weil diese ins allgemeine Budget fließe und damit auch der touristischen Infrastruktur und dem öffentlichen Verkehr zugutekomme. Weitere Möglichkeiten abseits einer Ticket- oder Haushaltsabgabe gebe es nicht, da das Land keine über den Bund hinausgehende Steuer- und Abgabenautonomie habe. Aus der Opposition kommt der Einwand, Wien habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem; alternativ wird eine für die Kultur zweckgewidmete Tourismusabgabe vorgeschlagen.

Quellen:

  • Der Standard, 22.09.2026 11:40 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340818/nach-aus-fuer-kultureuro-in-wien-wird-nun-eine-haushaltsabgabe-diskutiert?ref=rss>

Energie & Bau

Energiepreise: Diesel auf Allzeithoch, USA prüfen Exportstopp

Die Preisentwicklung hat sich weiter zugespitzt. Diesel erreichte an den heimischen Zapfsäulen mit 2,279 Euro je Liter ein Allzeithoch, Benzin lag knapp darunter. Der Gaspreis liegt bei etwa 75 Euro je Megawattstunde gegenüber rund 30 Euro vor dem Angriff auf den Iran, und die Börsenstrompreise lagen im September nach Angaben der Energieagentur um etwa 25 Prozent über dem Vormonatswert.

Hinzu kommt ein neues Risiko: Die USA prüfen wegen der hohen Spritpreise im eigenen Land einen Exportstopp für Diesel. Der dortige Dieselpreis lag zuletzt auf einem Rekordhoch. Ein solcher Schritt wäre auch in Europa spürbar, weil die USA nach dem Nahen Osten in den vergangenen Jahren der wichtigste Lieferant von Diesel waren.

Zum Mechanismus hinter den Strompreisen wird darauf hingewiesen, dass Gaskraftwerke zwar nur noch wenige Stunden täglich zur Deckung des Bedarfs gebraucht werden, in diesen Stunden aber den Preis für die gesamte Stromerzeugung bestimmen. Eine Änderung dieses Marktdesigns wäre am ehesten auf europäischer Ebene möglich und wird als Thema eingefordert, das nicht nur in der Krise angesprochen werden sollte. Ein zusätzlicher Nachfragefaktor zeichnet sich bei den Rechenzentren ab: Mehr Bedarf bei gleichem Angebot könne die Strompreise auch für die Allgemeinheit steigen lassen, zumal sich Wasserkraftwerke und Windräder nicht unbegrenzt errichten lassen.

Quellen:

  • Der Standard, 22.09.2026 10:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340659/die-naechste-teuerungswelle-rollt-an-warum-die-koalition-mehr-tun-kann?ref=rss>
  • Der Standard, 23.09.2026 05:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340912/usa-pr252fen-wegen-hoher-spritpreise-exportstopp-f252r-diesel?ref=rss>
  • Die Presse, 23.09.2026 05:43 – <https://www.diepresse.com/41287870/usa-pruefen-exportstopp-fuer-diesel>
  • ORF.at, 23.09.2026 06:01 – <https://orf.at/stories/3442959/>
  • ORF.at, 22.09.2026 19:23 – <https://orf.at/stories/3442945/>
  • Kleine Zeitung, 22.09.2026 22:39 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41287770/expertin-in-der-zib2-hoehere-strompreise-durch-rechenzentren>
  • Kurier, 22.09.2026 22:32 – <https://kurier.at/wirtschaft/zib2-ivona-brandic-rechenzentren-ki-strompreise-kronstorf/403192789>

Betrug am Bau: 18 Lieferanten um mehrere hunderttausend Euro geschädigt

Gegen ein Ehepaar aus Villach wird wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit Sanierungs- und Umbauarbeiten ermittelt. Beide waren als Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer Gesellschaften tätig. Das Muster: Über einen längeren Zeitraum wurden Waren und Dienstleistungen, insbesondere aus dem Baustoffhandel, auf Lieferschein bezogen, ohne dass die Rechnungen anschließend beglichen wurden. Im Zeitraum von Juni bis November 2025 sollen 18, vorwiegend in Kärnten ansässige Unternehmen um mehrere hunderttausend Euro geschädigt worden sein.

Der Ablauf zeigt zugleich, wie lange solche Verfahren dauern: Die erste Anzeige erfolgte am 13. Dezember 2025, im Februar 2026 wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Gewerbe- und Wohnräumlichkeiten durchsucht und Firmenunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt, deren Auswertung mehrere Monate in Anspruch nahm. Der 40-Jährige zeigte sich weitgehend geständig, die 39-Jährige verweigerte die Aussage; die Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen.

Für Baustoffhändler und Subunternehmer ist der Fall ein Hinweis darauf, dass der Bezug auf Lieferschein bei neu gegründeten oder häufig wechselnden Gesellschaften ohne Bonitätsprüfung und Eigentumsvorbehalt ein unbesichertes Kreditgeschäft bleibt – und dass sich der Schaden über eine Kette von Lieferanten summiert, bevor er auffällt.

Quellen:

  • ORF.at, 23.09.2026 05:49 – <https://kaernten.orf.at/stories/3372254/>

 

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15.03.2023

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07.03.2023
28.02.2023

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Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

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Jahresendbeleg

07.03.2023
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023