GEVEST-Pressespiegel vom 27.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Mit Sonntag gelten die neuen europäischen Regeln gegen irreführende Umweltwerbung: Wer ein Produkt als umweltfreundlich oder nachhaltig bewirbt, braucht dafür belastbare Nachweise. Ab 1. Oktober wird zudem die Paketabgabe fällig – 2,40 Euro brutto je Paket oder Bestellung; mehrere Händler bereiten Beschwerden vor. Der Bundesschatz bietet bei zwölf Monaten Laufzeit 2,85 Prozent, während die Banken im Median 1,375 Prozent zahlen. In Niederösterreich zeigt ein liegengebliebener Pflegecampus, was passiert, wenn ein Siedlungsprojekt auf ein angekündigtes Leitprojekt baut. Und im Waldviertel lässt sich besichtigen, warum trotz Bodensparzielen weiter Einfamilienhäuser gewidmet werden.

Immobilien & Wohnrecht

Bodensparen und Baulandwidmung: der Widerspruch im Waldviertel

Am Ortsrand von Weitra entsteht eine Siedlung mit Einfamilien- und Reihenhäusern, freie Parzellen sind noch zu haben. Der Bürgermeister begründet das mit der Nachfrage und damit, dass die Gemeinde um junge Familien und Rückkehrer kämpft – auch um Schulen und Vereine zu erhalten. Der Quadratmeter Bauland kostet in Weitra 40 Euro, in den umliegenden Katastralgemeinden 23 Euro; gewidmet und verkauft wird nach Bedarf in Tranchen von fünf oder zehn Grundstücken. Ein Raumplaner hält dem entgegen, dass für Gemeinden starke Anreize zum Wachstum bestehen und Wachstum Fläche braucht – über Finanzausgleich und Kommunalsteuer positionieren sich Gemeinden finanziell besser, und dafür gebe es bisher kein Regulativ. Eine Verlagerung der Widmungskompetenz zum Land hält er dennoch für falsch, weil die Gemeinden den örtlichen Bedarf am besten kennen; die Prüfung jeder Widmung durch das Land – auf Bedarf, Umweltfolgen und Alternativen – hält er grundsätzlich für ausreichend.

Der praktisch interessanteste Teil sind die Instrumente gegen gehortetes Bauland. In Weitra gilt für neue Grundstücke ein Bauzwang: Wer kauft, muss binnen zwei Jahren mit dem Bau beginnen, nach fünf Jahren muss das Haus fertig und ein Hauptwohnsitz angemeldet sein – sonst kann die Gemeinde zurückkaufen. Bei altgewidmetem Bauland fehlt dieser Hebel; dort ist die Infrastruktur längst vorhanden, die Grundstücke werden aber für Kinder und Enkel aufgehoben. Der Raumplaner fordert deshalb eine Abgabe auf ungenutztes Bauland, hoch genug, um einen Verkaufsanreiz zu schaffen: Die Reserven seien so groß, dass man auf längere Zeit keine neuen Widmungen brauche. Dahinter steht die Frage, wie weit Bodenschutz ins Eigentumsrecht eingreifen darf. In der Praxis übernimmt der Bürgermeister die Vermittlung zwischen Eigentümern und Suchenden – ein Teilerfolg sei bereits, wenn von drei Baugründen einer freigegeben werde.

Für Gemeinden ist die Perspektive über die nächste Widmung hinaus der entscheidende Punkt. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins hohe Alter kommen, werden in Regionen wie dem Waldviertel viele Einfamilienhäuser frei; um die Bevölkerungszahl zu halten, müsste der Zuzug nach Einschätzung eines Standortexperten verdoppelt werden. Wer heute am Ortsrand widmet, entscheidet damit auch darüber, wie viele Häuser im Ortskern in zehn Jahren leer stehen.

Quellen:

  • Der Standard, 26.09.2026 17:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000333085/oesterreich-soll-boden-sparen-dennoch-werden-neue-einfamilienhaeuser-gebaut-warum?ref=rss>

Siedlungsprojekt ohne Leitprojekt: Pflegecampus in Grafenwörth liegt still

Beim Siedlungsprojekt Sonnenweiher in Grafenwörth ist der als Leitprojekt angekündigte Pflege- und Ausbildungscampus nicht gebaut worden. Der Spatenstich fand im November 2024 statt, der Baustart war für Anfang 2025 angekündigt; auf der 17.000 Quadratmeter großen Fläche sind bis heute nur Kanal- und Stromanschlüsse vorhanden. Der Betreiber ist nach Recherchen finanziell angeschlagen, vom Mutterkonzern soll es kein Geld geben; im Gespräch ist, dass das 4,7 Millionen Euro teure Grundstück verkauft wird. Zum Projektstatus will sich das Unternehmen nicht äußern. Die Gemeinde hatte 2022 in einer amtlichen Mitteilung eine Förderung des Landes von einer Million Euro angeführt – das Land bestreitet auf Anfrage, für den Bau eines Pflegecampus in Grafenwörth eine Förderung gewährt zu haben. Der Bürgermeister macht die Dauer von Planung und Bewilligungsverfahren verantwortlich.

Betroffen sind auch Käufer: Manche haben nach eigenen Angaben unter anderem deshalb dort gekauft, weil sie ihre Wohnung an Pflegeschüler vermieten oder im Alter versorgt sein wollten. Von den gut 200 im Mai fertiggestellten Häusern ist derzeit ein Viertel bewohnt, insgesamt leben dort 111 Menschen; 32 Bewohner haben einen Nebenwohnsitz, für den die Gemeinde keine Mittel aus dem Finanzausgleich erhält. Knapp ein Drittel der Häuser ist verkauft. Der 37.000 Quadratmeter große Foliensee speist sich aus dem Grundwasser; laut Bescheid dürfen jährlich 25.000 Kubikmeter beziehungsweise 20 Liter je Sekunde entnommen werden – auch im Sommer, als andernorts zum Wassersparen aufgerufen wurde. Die Bezirkshauptmannschaft weist darauf hin, dass eine solche Bewilligung nicht unveränderlich ist: Wenn das öffentliche Interesse nicht mehr hinreichend geschützt ist, kann die Wasserbenutzung vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt werden.

Für Käufer in Entwicklungsgebieten ist das eine teure Lehre: Angekündigte Infrastruktur – Pflegeeinrichtung, Nahversorger, Ärztezentrum – ist keine zugesicherte Eigenschaft, solange sie nicht im Kaufvertrag oder in einem Raumordnungsvertrag verankert ist. Für Gemeinden ist der Hinweis der Behörde zur Wasserbewilligung relevant: Wer heute eine Entnahmemenge bewilligt bekommt, sollte damit rechnen, dass sie bei anhaltender Trockenheit eingeschränkt werden kann.

Quellen:

  • ORF.at, 26.09.2026 18:40 – <https://noe.orf.at/stories/3372239/>

Denkmalschutz als Geschäftsmodell: Baudenkmäler als Ferienunterkünfte

Eine Schweizer Stiftung, 2005 auf Initiative des Heimatschutzes gegründet, vermittelt rund 70 Ferienunterkünfte in Baudenkmälern; zwölf davon gehören der Stiftung selbst, der Rest steht in Privatbesitz. Aufgenommen werden Objekte mit hohem Anteil historischer Bausubstanz, spürbarer Geschichte und touristischem Potenzial. Das Modell löst ein Verwertungsproblem, das jedem Eigentümer eines großen Altbestands bekannt ist: Der Eigentümer einer aufwendig sanierten 180-Quadratmeter-Wohnung mit sieben Zimmern, aber nur einem Bad und ohne Aufzug bekam von einem Makler zu hören, die Suche nach einem Dauermieter sei aussichtslos. Über die Stiftung wurde die Wohnung schließlich vermietet; mit den Einnahmen sollen die übrigen Geschosse saniert werden. Bemerkenswert ist das Buchungsverhalten: Die Nutzer entscheiden sich zuerst für das Objekt und dann für die Region, weshalb sich auch Häuser abseits der touristischen Zentren vermieten lassen. Die Preise werden bewusst moderat gehalten, viele Objekte haben drei bis fünf Schlafzimmer und sind für mehrere Familien nutzbar.

Für Eigentümer denkmalgeschützter Objekte in Österreich ist das ein übertragbarer Ansatz. Wo Grundriss, Ausstattung und Barrierefreiheit einer Dauervermietung entgegenstehen, ist die zeitweise Vermietung oft die einzige Nutzung, die die Erhaltungskosten trägt. Zu beachten sind allerdings die Grenzen der Kurzzeitvermietung nach den Bauordnungen und – bei Wohnungseigentum – die Genehmigungspflicht der Widmungsänderung.

Quellen:

  • Der Standard, 26.09.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340656/warum-eine-schweizer-stiftung-baudenkmaeler-zu-ferienhaeusern-macht?ref=rss>

Digitale Landkarte zur NS-Geschichte öffentlicher Liegenschaften

Die Bundesimmobiliengesellschaft hat gemeinsam mit einem zeitgeschichtlichen Institut und der Universität Graz die Geschichte ihrer Gebäude aus der Zeit des Nationalsozialismus erforschen lassen. Eine digitale Landkarte verzeichnet rund 70 belastete Liegenschaften in Österreich, davon 21 in der Steiermark und allein sieben in Graz; enthalten sind neben den Informationen auch historische Fotos. Die Projektleiterin beschreibt das Vorhaben als Versuch, historische Belastungen von Gebäuden sichtbar zu machen, an denen täglich Menschen vorbeigehen, in denen sie wohnen und arbeiten, ohne zu wissen, was dort geschehen ist.

Für Eigentümer und Verwalter öffentlicher wie privater Altbestände ist das ein Hinweis auf eine Prüfung, die bei Ankauf und Umnutzung selten vorgenommen wird. Die Nutzungsgeschichte eines Gebäudes kann für Widmung, Gedenkverpflichtungen und die öffentliche Wahrnehmung eines Projekts bedeutsam sein – und sie lässt sich, anders als bei Altlasten im technischen Sinn, nicht durch Sanierung beseitigen.

Quellen:

  • ORF.at, 26.09.2026 16:55 – <https://steiermark.orf.at/stories/3372620/>
  • Die Presse, 26.09.2026 17:50 – <https://www.diepresse.com/41296205/kontaminiertes-erbe-folter-zwangssterilisationen-und-todesstrafe-mitten-in-graz>

Umnutzung eines Betriebsareals: Studierendenheim in Dornbirn

Auf dem Areal einer Großbäckerei in Dornbirn ist ein Studierendenwohnheim mit 83 Plätzen eröffnet worden. 32 Wohnplätze entstanden in einer denkmalgeschützten ehemaligen Weberei, weitere 51 in einem Neubau in Holzbauweise; Bauherr war die Immobiliengesellschaft des Bäckereiunternehmens, den Betrieb übernimmt ein öffentlicher Heimträger. Die Anlage liegt in unmittelbarer Nähe der Fachhochschule. Die Energieversorgung erfolgt unter anderem über Photovoltaik und Fernwärme. Angeboten werden Einzelzimmer in Wohngemeinschaften, Einzelapartments und Doppelzimmer; die Preise beginnen bei 435 Euro monatlich für einen Platz im Doppelzimmer und reichen bis 590 Euro für ein Einzelapartment mit Bad und Kochnische.

Die Konstruktion ist für Betriebe mit größeren Arealen interessant: Ein Industriebetrieb entwickelt eine nicht betriebsnotwendige Teilfläche samt denkmalgeschütztem Altbestand und überlässt den Betrieb einem darauf spezialisierten Träger. Damit bleibt die Liegenschaft im Eigentum, die Bewirtschaftung ist ausgelagert, und der Altbestand erhält eine Nutzung, die zu seiner Struktur passt.

Quellen:

  • Der Standard, 26.09.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341442/vorarlberg-neues-studierendenheim-auf-areal-einer-grossbaeckerei?ref=rss>

Wirtschaft & Konjunktur

Bundesschatz: 2,85 Prozent auf zwölf Monate gegenüber 1,375 Prozent bei den Banken

Mit den gestiegenen Zinsen ist die Veranlagung beim Bund wieder attraktiv geworden. Die aktuellen Sätze: 2,45 Prozent bei einem Monat Laufzeit, 2,85 Prozent bei zwölf Monaten und 3,40 Prozent bei zehn Jahren; für die grünen Varianten 2,60 Prozent auf sechs Monate und 3,0 Prozent auf vier Jahre. Zum Vergleich liegen die Bankzinsen nach der Transparenzdatenbank der Nationalbank im Median bei 1,29 Prozent für sechs und 1,375 Prozent für zwölf Monate, in Filialen maximal bei 2,625 beziehungsweise 2,9 Prozent. Es fallen keine Spesen an, die Mindestveranlagung beträgt 100 Euro, eine Höchstsumme ist nicht genannt; ein Kursrisiko besteht nicht, weil es sich nicht um ein börsengehandeltes Papier handelt. Abgezogen werden 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Die Kontoeröffnung läuft über eine digitale Identität, zwei Prozent der Konten werden per Post geführt. Eine vorzeitige Auszahlung ist gegen Abzug von Liquiditätskosten möglich. Seit der Einführung im April 2024 wurden nach den jüngsten verfügbaren Zahlen auf 170.000 Konten zehn Milliarden Euro veranlagt; den größten Anteil am Volumen hat die einmonatige Laufzeit, ein Drittel ist grün veranlagt.

Bemerkenswert ist der Hinweis zur Staatsverschuldung: Österreich hat mit rund zwölf Jahren eine im internationalen Vergleich sehr lange Restlaufzeit seines Schuldenportfolios und über 90 Prozent fix verzinste Verbindlichkeiten, weshalb die gestiegenen Renditen erst mit Verzögerung durchschlagen. Der Zinsaufschlag gegenüber Deutschland liegt mit rund 0,2 Prozentpunkten auf dem tiefsten Stand seit sechs Jahren.

Für Unternehmen ist ein Punkt besonders relevant: Unternehmer und Selbstständige können für die Veranlagung den Gewinnfreibetrag geltend machen. Wer betriebliche Liquidität kurzfristig parken muss – etwa Rücklagen für anstehende Sanierungen oder für Steuervorauszahlungen –, findet hier eine Alternative zum Geschäftskonto, die den Median der Bankkonditionen deutlich übertrifft. Zu beachten bleibt, dass die Realverzinsung bei einer Inflation von 3,2 Prozent auch hier negativ ist.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 27.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41292470/zinsen-steigen-wieder-warum-der-bundesschatz-jetzt-boomt>

Lehrstellen: in Wien zehn Suchende je offener Stelle

In Wien stehen nach aktuellen Daten des Arbeitsmarktservice 5.440 Personen auf Lehrstellensuche rund 500 offenen Stellen gegenüber – das sind fast 40 Prozent weniger offene Stellen als vor einem Jahr. Die meisten davon finden sich im Handel, daneben in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor. Auch in den übrigen Bundesländern gibt es mehr Suchende als Lehrstellen; Ausnahmen sind Tirol und Salzburg, wo die Tourismusbranche stark ausgeprägt und bei jungen Menschen wegen der Arbeitszeiten weniger beliebt ist und wo in alpinen Regionen wenige Jugendliche leben. Die Berichte der Betroffenen zeichnen ein einheitliches Bild: 150 Bewerbungen bis zur Zusage, bis zu zehn Bewerbungen täglich über drei Monate, auf 40 Bewerbungen zwei Antworten – und in den meisten Fällen gar keine Rückmeldung. Dem steht ein wachsender Fachkräftemangel gegenüber: Nach einer von der Wirtschaftskammer beauftragten Umfrage spüren ihn 78 Prozent der Betriebe, insgesamt fehlen demnach 155.000 Fachkräfte, besonders im Baugewerbe, bei der Herstellung von Nahrungsmitteln und Holzwaren sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

Für Betriebe mit Fachkräftebedarf ist der Widerspruch zwischen 5.440 Suchenden und 155.000 fehlenden Fachkräften der eigentliche Befund. Zwei praktische Schlüsse liegen nahe: Wer Lehrlinge sucht, findet derzeit ein Angebot, das es seit Jahren nicht gab – und wer Bewerbungen unbeantwortet lässt, verliert Kandidaten an die wenigen Betriebe, die antworten. Der geschilderte Fall eines Betriebs, in dem binnen zweier Monate vier oder fünf Jugendliche kündigten, beschreibt zudem den zweiten Engpass: Die Ausbildungsqualität entscheidet darüber, ob eine besetzte Lehrstelle auch zum Abschluss führt.

Quellen:

  • Der Standard, 27.09.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340261/junge-auf-der-suche-nach-lehrstellen-ich-habe-ueber-150-bewerbungen-verschickt?ref=rss>

Autoindustrie und Zulieferer: Strukturwandel beschleunigt sich

Der hohe Spritpreis treibt den Umstieg auf Elektromobilität schneller voran als alle politischen Vorgaben: Im August kamen europaweit um 63 Prozent mehr Elektroautos neu auf die Straßen, während der Absatz von Verbrennern deutlich zurückging. Für die Zulieferindustrie beschleunigt das einen Strukturwandel, der seit der Pandemie und den Lieferkettenproblemen läuft. Elektrofahrzeuge brauchen weniger Teile, Fabriken müssen umgebaut werden, und gefragt sind Software- und Fachleute für künstliche Intelligenz statt Beschäftigter im Motorenbau. Konkrete Folgen sind sichtbar: Ein deutscher Zulieferer hat sein Wälzlagerwerk in Niederösterreich geschlossen, bei einem Betrieb im Stubaital ist zum Jahresende Schluss, ein oberösterreichischer Zulieferer hat in den vergangenen Jahren fast 2.000 Arbeitsplätze abgebaut – rund ein Drittel der Belegschaft – und sucht sein Wachstum nun außerhalb des Fahrzeuggeschäfts, unter anderem mit modularen Transportboxen, für die eine Zertifizierung angestrebt wird. Als Ursachen werden unterschätzte technologische Veränderungen bei Software und Batterien, hohe Standortkosten und eine wankelmütige Förderpolitik genannt.

Auf europäischer Ebene stehen im Herbst zwei Weichenstellungen an. Das bereits aufgeweichte Verbrenner-Aus 2035 kommt erneut zur Debatte, wobei die Preisentwicklung an den Zapfsäulen die Vorgabe ohnehin überholen könnte. Und China könnte im November seine Exportkontrollen für Seltene Erden verschärfen, die für den Großteil der Elektrofahrzeuge gebraucht werden; die Union verhandelt unter anderem mit Zöllen und einem Regelwerk, das einen höheren Wertschöpfungsanteil in Europa halten soll.

Für Zulieferbetriebe und ihre Standortgemeinden ist die Botschaft eindeutig: Der Umbau wird nicht abgewartet, sondern vollzogen. Wer Industrieliegenschaften vermietet oder entwickelt, sollte bei Verlängerungen mit kürzeren Laufzeiten und höheren Anforderungen an die Rückbauregelung rechnen. Und für Betriebe mit chinesischen Vorprodukten ist der November ein Datum, für das eine Ausweichplanung vorliegen sollte.

Quellen:

  • Der Standard, 27.09.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341142/der-steinige-weg-der-autoindustrie-vom-oel-zum-strom?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Ab Sonntag: „umweltfreundlich“ muss belegt werden

Mit 27. September gelten in Österreich die neuen europäischen Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Vage Begriffe wie umweltfreundlich oder nachhaltig sind nur noch zulässig, wenn sie eindeutig spezifiziert sind oder auf einer anerkannten Umweltleistung beziehungsweise einem gültigen Siegel beruhen; Siegel wiederum sind nur erlaubt, wenn sie staatlich sind oder ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung dahintersteht. Jede grüne Aussage braucht belastbare Nachweise, einen klaren Bezugspunkt und im Zweifel eine externe Prüfung. Untersagt ist die Werbung mit irrelevanten oder irreführenden Vorteilen – etwa der Hinweis, ein abgefülltes Wasser sei glutenfrei. Aussagen zur Umweltfreundlichkeit müssen für das gesamte beworbene Produkt gelten; betreffen sie nur die Verpackung, ist das klar auszuweisen. Untersagt sind schließlich Obsoleszenzpraktiken wie falsche Haltbarkeitsangaben oder vorgetäuschte Reparierbarkeit. Umgesetzt wurde das über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Umstritten ist die Übergangsfrist: Für Waren und Verpackungsmaterialien gelten die neuen Regeln in den ersten drei Jahren nur für solche, die nach dem 27. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden; für davor in Verkehr gebrachte Waren ist die zivilrechtliche Durchsetzung drei Jahre lang eingeschränkt. Begründet wird das damit, dass bereits produzierte Waren nicht vernichtet werden sollen. Zwei Umweltorganisationen haben deswegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt und berufen sich auf ein Gutachten, das der Regelung Europarechtswidrigkeit attestiert; die Arbeiterkammer sieht eine Schwächung des Konsumentenschutzes. Der Handel wiederum fürchtet Unklarheiten: Rechtsfachleute hätten unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Fragen, unklare Abgrenzungen und übernommene Herstellerangaben könnten Händler in die Abmahnfalle bringen, und viele mittelständische Händler würden künftig wohl ganz darauf verzichten, ihre Umweltleistungen zu zeigen. Die Markenartikelindustrie fordert für Altbestände eine sechsmonatige Schonfrist.

Für Unternehmen ist die Prüfung der eigenen Kommunikation die vordringliche Aufgabe – und sie reicht über die Produktverpackung hinaus: Website, Angebotsunterlagen, Nachhaltigkeitsberichte und Ausschreibungsantworten fallen ebenso darunter. Praktisch bedeutet das, für jede Umweltaussage die Belegkette festzuhalten: Worauf genau bezieht sich die Aussage, welcher Nachweis trägt sie, und wer hat ihn geprüft. Übernommene Herstellerangaben schützen den Händler nicht.

Quellen:

  • ORF.at, 26.09.2026 23:32 – <https://orf.at/stories/3443211/>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 27.09.2026 06:00 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/eu-richtlinie-bringt-strenge-regeln-gegen-greenwashing;art15,4215802#ref=rss>

Paketabgabe ab 1. Oktober: 2,40 Euro brutto, Beschwerden angekündigt

Mit 1. Oktober wird die Abgabe auf die Zustellung von Paketen fällig. Sie beträgt inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer 2,40 Euro, bei Büchern mit dem ermäßigten Satz 2,20 Euro. Versandhändler können wählen, ob sie die Abgabe je Paket oder je Bestellung berechnen; bei einer Bestellung mit vier Paketen fällt sie dann nur einmal an. Ausgenommen sind Pakete über 31,5 Kilogramm, weil sie nicht von Postdiensteanbietern zugestellt werden. Betroffen sind Online-Händler und Marktplätze mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz – nach Angaben des Handelsverbands 16 Unternehmen – sowie 4.000 österreichische Betriebe, die über diese Marktplätze verkaufen. Das Finanzministerium rechnet mit einem Aufkommen von 280 Millionen Euro jährlich, das die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren soll.

Mehrere Händler kündigen rechtliche Schritte an; gerechnet wird mit bis zu zehn Unternehmen, die gegen die Steuerbescheide Beschwerde einlegen. Im Instanzenzug könnte die Sache bis zum Verfassungsgerichtshof und zum Gerichtshof der Europäischen Union gehen und bis zu vier Jahre dauern; bei Erfolg würde die Abgabe an die Kunden zurückgezahlt. Ein Rechtsgutachten sieht sowohl verfassungs- als auch unionsrechtliche Bedenken, der Handelsverband erwägt eine Binnenmarktbeschwerde bei der Kommission. Im Begutachtungsverfahren hatte bereits das Wirtschaftsministerium den Entwurf des Finanzministeriums kritisiert, die Richtervereinigung zur Notifikation bei der Kommission geraten und der Rechnungshof auf den hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand hingewiesen. Parallel dazu hebt die Europäische Union seit Juli einen Pauschalzoll von drei Euro auf Artikel aus Drittstaaten ein, ab November kommt eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je Paket hinzu, für die die Plattformen zuständig sind.

Für Betriebe, die über große Marktplätze verkaufen, ist die Wahlmöglichkeit zwischen Abrechnung je Paket und je Bestellung die relevante Stellschraube: Wer Bestellungen mit mehreren Positionen bündelt, senkt die Abgabenlast. Für Händler mit Sperrgut lohnt der Blick auf die Gewichtsgrenze von 31,5 Kilogramm. Und wer Beschwerde erhebt, sollte die Bescheide von Beginn an offenhalten – eine Rückzahlung setzt voraus, dass die Festsetzung nicht rechtskräftig geworden ist.

Quellen:

  • Der Standard, 26.09.2026 11:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341449/paketsteuer-h228ndler-sind-vorbereitet-mehrere-klagen-angek252ndigt?ref=rss>

Energie & Bau

Spritpreisbremse vor der Sondersitzung: Streit über die Margenbegrenzung

Vor der für Montag angesetzten Sondersitzung des Nationalrats zur neuen Spritpreisbremse fordern die Grünen eine höhere Margenbegrenzung. Ihr Argument: Die Marge beim Diesel habe vor dem Iran-Krieg bei etwa 15 Cent gelegen und betrage derzeit 40 bis 50 Cent, während die Bremse sie um 3,6 Cent senke. Vorgesehen ist eine Senkung der Mineralölsteuer um 6,7 Cent – beim Diesel damit auf das unionsrechtliche Mindestniveau – zuzüglich der Margenbegrenzung von 3,5 Cent und der dadurch verringerten Umsatzsteuer, insgesamt mehr als zwölf Cent je Liter. Weiters verlangt werden die Ausweitung der Übergewinnsteuer für Stromerzeuger auf Gas und Fernwärme, eine Preisbremse für Zeitkarten des öffentlichen Verkehrs sowie eine Verlängerung der gesenkten Elektrizitätsabgabe für Haushalte und Wirtschaft.

Für Betriebe sind zwei Punkte im Auge zu behalten. Die Senkung der Elektrizitätsabgabe von 1,5 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde läuft aus, wenn sie nicht verlängert wird – bei einem mittleren Gewerbebetrieb summiert sich das rasch. Und eine Ausweitung der Übergewinnabschöpfung auf Fernwärme würde die Preisbildung bei jenen Versorgern betreffen, mit denen Wohnhausanlagen und Gewerbeobjekte ihre Wärmelieferverträge haben.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 27.09.2026 05:10 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41299950/gruene-wollen-hoehere-margenbegrenzung-bei-spritpreisbremse>

Aufhebung des Speicherverbots für Kohlendioxid: nur für unvermeidbare Emissionen

Seit 2011 ist die unterirdische Lagerung von Kohlendioxid in Österreich verboten; ein vorbereitetes Gesetz soll dieses Verbot aufheben. Nach aktuellem Stand soll die Technologie nur jenen Industrien offenstehen, die ihren Ausstoß nicht vermeiden können – allen voran der Zementherstellung, bei der das Kohlendioxid schon im Ausgangsstoff Kalkstein steckt und daher auch ohne fossile Brennstoffe freigesetzt wird. Das Abscheiden wird in Österreich bereits angewendet, etwa in der Ethanolproduktion; das Gas wird mangels Lagermöglichkeit anderweitig genutzt. Geeignete Lagerstätten wären ehemalige Öl- und Gasfelder, sie würden allerdings nur für einige Jahrzehnte reichen. In Norwegen und Dänemark sind Speicher seit Jahren beziehungsweise seit Kurzem in Betrieb. Die Autoren eines Gastbeitrags plädieren für ein Forschungsprogramm, das Technik, Umweltfolgen, Kosten, Rechtsrahmen und gesellschaftlichen Rückhalt gemeinsam betrachtet, und warnen davor, dass sonst eine schlecht geplante Infrastruktur mit jahrzehntelangen Nebenwirkungen entsteht. Offen sind unter anderem die Fragen, wer Leitungen und Speicher bezahlt und ob Österreich an ein internationales Transportnetz angeschlossen werden soll.

Für die Bauwirtschaft ist die Beschränkung auf unvermeidbare Emissionen der entscheidende Punkt: Sie zielt auf die Zementherstellung und damit auf den Baustoff, dessen Emissionsbilanz jede Betonkonstruktion belastet. Wird der Rahmen geschaffen, verändert das mittelfristig die Bilanzierung von Bauprojekten. Kurzfristig bleibt es bei den drei Hebeln, die der Beitrag nennt: Strom statt Öl und Gas, erneuerbare Erzeugung und sparsamere Nutzung durch Dämmung, kürzere Transportwege und effizientere Anlagen.

Quellen:

  • Der Standard, 27.09.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341375/co-unter-die-erde-schaffen-hilft-nur-begrenzt?ref=rss>

Italien: Energiekonzern führt eigene Preisobergrenze für Treibstoff ein

Ein italienischer Energiekonzern führt für zunächst 30 Tage eine Preisobergrenze für Diesel und Benzin ein.

Bemerkenswert ist der Weg: Die Begrenzung kommt hier nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Anbieter. Sollte sich das Modell bewähren, ist damit zu rechnen, dass es auch in der österreichischen Debatte über Margeneingriffe als Argument auftaucht – für die Befürworter als Beleg, dass Spielraum besteht, für die Gegner als Beleg, dass es ohne staatlichen Eingriff geht.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 26.09.2026 13:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41298124/energiekonzern-fuehrt-preisobergrenze-fuer-sprit-in-italien-ein>
15.03.2023

Entscheidung

ob monatliche oder vierteljährliche UVA

07.03.2023
28.02.2023

Jahreslohnzettel

Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden des Jahres 2022

07.03.2023
15.02.2023

Registrierkassen

Jahresendbeleg

07.03.2023
Samstag 24.12.2022 bis Sonntag 08.01.2023

Geschlossene Tage der Kanzlei

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Kanzlei im folgenden Zeitraum geschlossen sein wird.

07.03.2023