GEVEST-Pressespiegel vom 28.9.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Fernwärmeausbau in Wien kommt langsamer voran als geplant: Zwischen erster Kontaktaufnahme und Anschluss vergehen zwei bis drei Jahre, und samt Sanierung kostet der Umstieg rund 90.000 Euro je Haus – zwingen kann die Stadt die Eigentümer nicht. Das Vergaberecht steht vor seiner nächsten Zäsur: Eine unmittelbar anwendbare europäische Verordnung würde das Bundesvergabegesetz in wesentlichen Teilen ersetzen. Beim Windkraftausbau liegt Österreich weit hinter Deutschland – 300 gegenüber 6.000 Megawatt im Vorjahr, bei Genehmigungsdauern von drei bis vier Jahren statt unter einem Jahr. Die SPÖ schlägt vor, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent bereits ab 500.000 Euro greifen zu lassen. Und in Leobersdorf wird bekannt, wer in das Logistikzentrum auf dem Gelände eines früheren Konzentrationslagers einzieht.
Immobilien & Wohnrecht
Leobersdorf: Logistikzentrum auf dem Gelände eines früheren Konzentrationslagers
Für den Gewerbepark, der in Leobersdorf auf dem Areal des früheren Konzentrationslagers „Am Weinberg“ und der angrenzenden Flächen eines Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlagers errichtet wird, steht der Mieter des Logistikzentrums fest: Ein deutscher Lebensmittelgroßhändler, der Restaurants, Kantinen, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten beliefert, bestätigt, ab Sommer 2027 dort einen Logistikstandort mit 80 Mitarbeitern zu eröffnen. Geplant sind Kühlhäuser, Laderampen, Versandzonen und Büros; das Skelett einer Halle steht bereits. Der Entwickler hatte das Gelände um 15 Millionen Euro von der Immobilienfirma des Bürgermeisters erworben und zahlte weitere 1,34 Millionen Euro, nachdem der Gemeinderat zwei Umwidmungen auf dem Areal beschlossen hatte. Nach Bekanntwerden des Vorgangs 2024 hatte die Gedenkstätteneinrichtung von einer Schande gesprochen, die Israelitische Kultusgemeinde eine Rückabwicklung gefordert. Der Entwickler bot der örtlichen Gedenkinitiative eine Fläche auf dem Areal an und stellte eine Beteiligung an der Errichtung in Aussicht; die Initiative hält das für keine echtes Entgegenkommen, weil es sich um eine ohnehin nicht gewerblich nutzbare Restfläche handle, und hat daher selbst 4.000 Quadratmeter angrenzend erworben. Zu Spitzenzeiten dürften rund 2.500 Gefangene auf dem Gelände festgehalten worden sein.
Für Liegenschaftsentwickler und ihre Mieter ist der Fall die praktische Fortsetzung dessen, was die Kartierung belasteter Liegenschaften sichtbar macht: Die Nutzungsgeschichte eines Grundstücks ist ein eigener Prüfpunkt der Sorgfalt – neben Altlasten, Widmung und Servituten. Sie lässt sich weder durch Abtragung noch durch Neubau beseitigen und wirkt sich auf die öffentliche Wahrnehmung des Standorts und seiner Nutzer aus. Wer als Mieter in ein Objekt einzieht, übernimmt diese Zuschreibung mit, unabhängig davon, wer den Grund gewidmet und verkauft hat.
Quellen:
- Falter, 27.09.2026 19:00 – <https://www.falter.at/maily/20260927/der-lebensmittel-haendler-chefs-culinar-sperren-logistikcenter-auf-kz-gelaende-in-leobersdorf-auf>
Wirtschaft & Konjunktur
Vorsorge über Wertpapiere: ab dem elften Jahr trägt sich der Ertrag selbst
Zur Debatte über kapitalgedeckte Vorsorge liefert eine Analyse die Grundrechnung. Als langfristig plausible Jahresrendite eines breit gestreuten Weltaktienindex nennt ein Finanzwissenschaftler sieben Prozent; der Index umfasst 1.280 Unternehmen aus 23 Industriestaaten, darunter fünf österreichische. Entscheidend ist die Laufzeit: Bei monatlicher Einzahlung und sieben Prozent Rendite übersteigen ab dem elften Jahr die jährlichen Erträge das im selben Jahr neu eingezahlte Kapital – ab da wirkt der Zinseszinseffekt in vollem Umfang. Über 64 Jahre, also etwa den Zeitraum von der Geburt bis zum Pensionsantritt, lässt sich damit rechnerisch auch für Normalverdiener eine Million Euro ansparen. Die Kehrseite zeigt das ungünstigste Beispiel: Wer Anfang 2000, kurz vor dem Platzen der Technologieblase, mit einem Sparplan begann, verzeichnete zehn Jahre später noch ein Minus von 3,7 Prozent pro Jahr – inzwischen sind daraus knapp sechs Prozent Jahresrendite geworden.
Für Betriebe, die betriebliche Vorsorge anbieten oder ihre Beschäftigten dazu beraten, ist die Zahl der elf Jahre die aussagekräftige Größe: Vor diesem Zeitpunkt trägt vor allem die Einzahlung, danach der Ertrag. Sie erklärt, warum kapitalgedeckte Modelle ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie früh beginnen und lange laufen – und warum eine Beitragsunterbrechung in den ersten Jahren vergleichsweise wenig, in den späteren sehr viel kostet.
Quellen:
- Der Standard, 28.09.2026 06:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341322/bei-der-vorsorge-mit-msci-world-und-co-spielt-ein-effekt-die-entscheidende-rolle-der-zinseszins?ref=rss>
Qualifikation und Arbeitslosigkeit: 25,2 gegenüber 3,9 Prozent
Die Arbeitslosenquote nach höchster abgeschlossener Ausbildung fällt weiterhin deutlich auseinander: Bei Personen mit Pflichtschulabschluss liegt sie bei 25,2 Prozent, bei Absolventen allgemeinbildender höherer Schulen bei 6,3 Prozent, bei berufsbildenden höheren Schulen bei 4,4 Prozent und bei Universitätsabsolventen bei 3,9 Prozent. Zugleich verschiebt sich das Bild: Ein Wirtschaftswissenschafter verweist darauf, dass in den USA die Arbeitslosigkeit unter Absolventen von Informatik- und Technologiestudien steigt – einem Bereich, der zuletzt als krisensicher galt. Künstliche Intelligenz verändere die Anforderungsprofile weg von der Ausführung hin zur Überwachung von Aufgaben; wo sich Anforderungen mit solchen Werkzeugen lösen ließen, entwerteten sich Abschlüsse. Als weiterhin tragfähig gelten die mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fächer sowie soziale Berufe.
Für die Personalplanung bestätigt die Quotenreihe, was auch die Zahlen zur Weiterbildung zeigen: Der Qualifikationsgrad ist der stärkste Einzelfaktor für Beschäftigungssicherheit. Für Betriebe heißt das umgekehrt, dass die Gruppe mit höchstens Pflichtschulabschluss das größte unerschlossene Arbeitskräftepotenzial darstellt – allerdings nur mit begleitender Qualifizierung.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 28.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41294618/lohnt-sich-ein-studium-eigentlich-noch>
Wirtschaftspolitische Ziele eines möglichen Regierungswechsels in der SPÖ
Ein Medienmanager, der Ambitionen auf den Vorsitz der SPÖ und damit auf das Amt des Vizekanzlers angemeldet hat, hat drei Schwerpunkte genannt. Erstens die Senkung der Lebenshaltungskosten, wofür inflationssenkend einzugreifen und sozialer Wohnraum zu schaffen sei – das Geld dafür hätten die Länder. Zweitens mehr Investitionen in Bildung und Gesundheit, konkret mehr Kassenstellen und ein Ausbau der Ganztagsschulen. Drittens die Finanzierung, die unter anderem über die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei Förderungen erfolgen solle. Zu den Energiepreisen nannte er Innovation und erneuerbare Energien, bezeichnete die Spritpreisbremse als gute Zwischenlösung und sprach sich für eine Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölkonzerne aus; einer Erbschaftssteuer steht er offen gegenüber, sofern die Erlöse zur Entlastung niedriger Einkommen verwendet werden. Zugleich betonte er seine Wirtschaftsfreundlichkeit und forderte einen Abbau der Bürokratie.
Für Betriebe sind zwei Punkte im Auge zu behalten: die angekündigte Abschöpfung von Übergewinnen, die über die bestehende Regelung für Stromerzeuger hinausginge, und die Erbschaftssteuer, die für Betriebsübergaben und die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen von unmittelbarer Bedeutung wäre. Eine Entscheidung über einen Sonderparteitag steht noch aus.
Quellen:
- Der Standard, 27.09.2026 22:49 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341573/kandidatur-als-spoe-chef-zeiler-praesentierte-in-zib-2-drei-ziele?ref=rss>
- ORF.at, 27.09.2026 23:09 – <https://orf.at/stories/3443431/>
Steuer- & Unternehmensrecht
Vergaberecht vor der nächsten Zäsur: europäische Verordnung statt Bundesgesetz
Die Europäische Kommission will das Vergaberecht in eine unmittelbar anwendbare Verordnung gießen. Für österreichische Auftraggeber wäre das keine technische Randnotiz: Nach Einschätzung eines Professors für öffentliches Recht könnte das Bundesvergabegesetz bei Umsetzung wie geplant in wesentlichen Teilen entfallen und nur dort als Begleitgesetzgebung bestehen bleiben, wo Gestaltungsoptionen offen sind, sowie bei Fragen des Rechtsschutzes. Ein Länderbeteiligungsverfahren würde sich für das materielle Vergaberecht weitgehend erübrigen. Die Vorteile lägen in der Vereinheitlichung – Terminologie, Judikatur und mit Verzögerung auch die Fachliteratur würden europäisch. Der Preis dafür: Reformen wären nur noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren möglich, wer heute auf eine nationale Novelle hoffen kann, müsste künftig den Weg über Brüssel nehmen; und der Gerichtshof der Europäischen Union würde endgültig zur maßgeblichen Kontrollinstanz in Vergabesachen.
Der zweite Schwerpunkt betrifft die strategische Vergabe, der im Entwurf mehr als 25 Bestimmungen gewidmet sind – an erster Stelle ökologische und sozial verantwortliche Beschaffung, daneben Resilienz, Sicherheit, Innovation und europäische Präferenz. Österreich ist hier bislang einen eigenen, teils strengeren Weg gegangen: Seit 2002 gilt die Unterscheidung, dass die Umweltgerechtheit der Leistung verpflichtend zu berücksichtigen ist, während soziale Belange eine Kann-Bestimmung waren; mit der Novelle 2026 wurde die Schraube weiter angezogen, sodass nun auch Nachhaltigkeit verpflichtend zu berücksichtigen ist und bei sozialpolitischen Belangen gewisse Pflichten greifen. Der europäische Entwurf spricht dagegen von einem Können, nicht von einem Müssen – auf echte Verbindlichkeit bei ökologischen und sozialen Belangen ist er derzeit nicht ausgelegt. Offen bleibt die entscheidende Frage, ob Mitgliedstaaten strengere Regeln beibehalten dürfen. Bemerkenswert ist zudem, dass ökologische und soziale Aspekte künftig ausdrücklich den strategischen Zielen der Union dienen sollen; innerstaatliche Auftraggeber würden damit an abstrakt definierte unionspolitische Ziele gebunden, während der Spielraum für regionale Sachziele kleiner wird.
Für Auftraggeber und Bieter ist die praktische Folge absehbar: Wer heute Vergabeunterlagen mit nationalen Besonderheiten aufbaut – etwa mit Bestimmungen zur regionalen Wertschöpfung oder zur Beschäftigung von Lehrlingen –, sollte damit rechnen, dass diese Spielräume enger werden. Umgekehrt vereinfacht eine unmittelbar anwendbare Verordnung die grenzüberschreitende Teilnahme an Verfahren erheblich. Bis dahin bleibt es beim Bundesvergabegesetz in der Fassung der Novelle 2026 samt den verschärften Nachhaltigkeitspflichten.
Quellen:
- Die Presse, 28.09.2026 00:01 – <https://www.diepresse.com/41295742/30-jahre-vergaberecht-neue-spielregeln-fuer-die-oeffentliche-beschaffung>
Vorschlag: Spitzensteuersatz von 55 Prozent bereits ab 500.000 Euro
Begleitend zum Gesetzesentwurf zur Sozialhilfereform schlägt das Sozialministerium vor, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro wirken zu lassen; bisher greift er erst ab einer Million Euro. Zugleich soll die derzeitige Befristung bis 2029 fallen und der Satz unbefristet gelten.
Für die Steuerplanung von Betriebsübergaben, Beteiligungsveräußerungen und Sonderzahlungen ist vor allem die geplante Entfristung von Bedeutung: Bisher konnte bei Sachverhalten mit Gestaltungsspielraum darauf gesetzt werden, dass der Höchstsatz 2029 ausläuft. Fällt die Befristung, entfällt dieser Zeithorizont. Beides ist derzeit ein Vorschlag, kein Gesetzesentwurf.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 28.09.2026 05:06 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41302208/spoe-will-55-prozent-spitzensteuersatz-schon-ab-500000-euro>
- Kurier, 28.09.2026 05:57 – <https://kurier.at/politik/inland/spoe-spitzensteuersatz-55-prozent-500000-euro-vermoegen-steuern/403194233>
Aufnahmen mit Datenbrillen: strafrechtlich eng, datenschutzrechtlich weit
Ein allgemeines strafrechtliches Verbot, andere Personen ohne deren Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen, kennt das österreichische Strafgesetzbuch nicht; das Tragen einer Brille mit eingebauter Kamera ist erlaubt. Strafbar wird es in zwei Bereichen. Nach § 120a StGB sind unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bedroht, die Weiterverbreitung gesondert. Deutlich strenger ist das Recht beim Ton: Nach § 120 StGB macht sich strafbar, wer ein Tonaufnahmegerät benützt, um sich eine nicht öffentliche, nicht für ihn bestimmte Äußerung zugänglich zu machen – und auch, wer ein Gespräch aufnimmt, an dem er selbst teilnimmt, und die Aufnahme anschließend Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht. Verfolgt wird das nur mit Ermächtigung des Verletzten. Unabhängig davon greifen der Persönlichkeitsschutz und der Bildnisschutz nach § 78 Urheberrechtsgesetz, der die Veröffentlichung von Personenaufnahmen verbietet, wenn berechtigte Interessen verletzt werden; hier drohen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen.
Gewichtiger ist der Datenschutz. Die Ausnahme für rein persönliche und familiäre Tätigkeiten wird eng verstanden; die Datenschutzbehörde hat im Juli 2026 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie bei der Verwendung solcher Brillen in der Öffentlichkeit regelmäßig nicht greifen wird. Wer damit personenbezogene Daten anderer erfasst, wird selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Hinzu kommen Verbotszonen: In Gerichtsverhandlungen verbietet das Mediengesetz Aufnahmen, in Kinos, Theatern, Bädern, Fitnesseinrichtungen und Umkleidebereichen tun das die Hausordnungen – mit Hausverbot und im Wiederholungsfall Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage als Folge.
Für Betriebe ergeben sich daraus drei konkrete Schritte. Erstens gehört die Hausordnung geprüft: Wo Aufnahmen unerwünscht sind – in Produktionsbereichen, in Umkleiden, in Kundenbereichen –, muss das ausdrücklich festgehalten sein, weil das Strafrecht hier nicht greift. Zweitens ist das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen am Arbeitsplatz ein Entlassungsgrund; das sollte in der Dienstanweisung stehen. Drittens ist bei betrieblicher Nutzung solcher Geräte – etwa für Fernwartung oder Dokumentation – das Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich und braucht eine Rechtsgrundlage samt Information der Betroffenen.
Quellen:
- Der Standard, 27.09.2026 16:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340033/kamera-auf-der-nase-wann-das-filmen-mit-smartglasses-strafbar-sein-kann?ref=rss>
Energie & Bau
Fernwärme in Wien: 90.000 Euro je Haus, zwei bis drei Jahre, kein Anschlusszwang
Rund 40 Prozent der Wiener Haushalte werden mit Fernwärme versorgt, bis 2040 sollen es 56 Prozent sein. 2023 hatte die Stadt angekündigt, die Fernwärme in vier Pioniergebieten bis 2026 auszubauen – im Huber-Block im 16. Bezirk, in der Gumpendorfer Straße, in der Rossau und im Alliiertenviertel. Der Ausbau läuft schleppend, und der Grund liegt nicht beim Leitungsbau. Der Versorger bringt die Infrastruktur bis zur Haustür; davor muss ein Haus meist thermisch saniert und die bestehenden Gasthermen müssen durch eine Zentralheizung ersetzt werden. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Anschluss vergehen nach einer Anfragebeantwortung des zuständigen Stadtrats durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Die Kosten liegen inklusive Sanierung und Anschluss bei rund 90.000 Euro je Haus; der Versorger verweist darauf, dass viele Eigentümer Investitionen in ein neues Heizsystem derzeit zurückstellen. Zwingen kann die Stadt sie nicht. In der Gumpendorfer Straße waren mit Stand 2024 zwanzig Gebäude neu angeschlossen, während vierzig weitere direkt an einer Fernwärmeleitung lagen, ohne angeschlossen zu sein. Aktuelle Zahlen konnte der Versorger auf Anfrage nicht nennen, eine parlamentarische Anfrage an den Stadtrat blieb unbeantwortet, und die Internetseite zum Ausbau in den Pioniergebieten ist nicht mehr abrufbar.
Der Rahmen macht das Tempo verständlich: In Wien werden pro Jahr rund 10.000 Gasanschlüsse abgemeldet – bei etwa einer halben Million Gaszähler. Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben der Kessel- und Heizungsindustrie österreichweit mehr Gasthermen installiert als Wärmepumpen verkauft. Die Förderungen für Heizungstausch und Sanierung wurden im Zuge des Sparkurses gekürzt, und Wohnungseigentümer können auch dann nicht zum Austausch verpflichtet werden, wenn die alte Therme kaputtgeht; verboten sind Gasthermen nur im Neubau.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sind die 90.000 Euro und die zwei bis drei Jahre die Planungsgrößen, mit denen zu rechnen ist. Wer einen Anschluss erwägt, sollte den Prozess in der richtigen Reihenfolge aufsetzen: zuerst die thermische Sanierung und die Entscheidung über die Zentralheizung – beides braucht Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft –, dann die Kontaktaufnahme mit dem Versorger. Wer wartet, bis die Therme ausfällt, entscheidet unter Zeitdruck und landet in der Regel wieder bei einem Gasgerät.
Quellen:
- Falter, 28.09.2026 05:30 – <https://www.falter.at/morgen/20260928/wo-es-beim-fernwaermeausbau-hapert>
Windkraft: Österreich 300, Deutschland 6.000 Megawatt
Im Vorjahr gingen in Österreich knapp 300 Megawatt Windkraftleistung ans Netz, in Deutschland das Zwanzigfache – knapp 6.000 Megawatt, und das bei deutlich niedrigeren Tarifen: Die letzte österreichische Ausschreibung lag bei 97 Euro je Megawattstunde, der deutsche Zuschlagswert im August bei rund 50 Euro. Nach Darstellung eines Vorstandsmitglieds des größten heimischen Stromkonzerns liegt das an der Wettbewerbsdynamik und an der Verfahrensdauer: In Deutschland ist eine Genehmigung in Niedersachsen in unter einem Jahr durch, in Österreich dauert sie im Durchschnitt drei bis vier Jahre. Ursache sei die Zuständigkeitskette – die Gemeinde für die Flächenwidmung, das Land für die Genehmigung, dazu Unterschiede zwischen den Bundesländern. Deutschland hat sein Beschleunigungspaket 2021 verabschiedet, das österreichische Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ist im Juli 2026 in Kraft getreten; eine vergleichbare Beschleunigung sei aber nicht zu erwarten, weil die deutschen Regionen verpflichtet sind, zwei Prozent ihrer Fläche für Windkraft auszuweisen, die österreichischen Länder dagegen nicht.
Weitere Punkte aus dem Gespräch: Die Kosten von Batteriespeichern sind in den vergangenen 15 Jahren um 90 Prozent gesunken; inzwischen gibt es Speicher, die über vier, sechs oder zehn Stunden geladen und in derselben Zeit entladen werden, wodurch sich Solarstrom über den Tag verteilen und Spitzenlasten vermeiden lassen – bei allen neuen Wind- und Photovoltaikprojekten werden Speicher mitgebaut. Der Anteil des Stroms am energetischen Endverbrauch stagniert in Österreich bei rund 22 Prozent, China liegt bei 35 Prozent. Der Energiekrisenbeitrag wurde in Österreich bei Preisen über 90 Euro je Megawattstunde verlängert; solche Eingriffe bremsten die Innovationskraft. Zur Sicherheitsdebatte über chinesische Komponenten wird zwischen Versorgungssicherheit – eine einmal errichtete Anlage erzeugt über Jahrzehnte heimischen Strom, anders als täglich importiertes Gas – und Cybersicherheit unterschieden, bei der die Kontrolle über die Anlagen beim Betreiber bleiben müsse. Grüner Wasserstoff bleibe für Raffinerien, Stahl, Düngemittel und Schwerverkehr erforderlich, weil dort eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist.
Für Projektwerber ist die Genehmigungsdauer die verwertbare Zahl: Drei bis vier Jahre sind in der Projektkalkulation anzusetzen, und die Zuständigkeitskette bedeutet, dass die Flächenwidmung durch die Gemeinde der erste und kritische Schritt ist. Für Betriebe mit eigener Erzeugung ist der Hinweis zu den Speicherkosten relevant: Bei einem Rückgang um 90 Prozent in 15 Jahren rechnet sich ein Speicher hinter dem eigenen Zähler heute anders als bei der letzten Prüfung.
Quellen:
- Der Standard, 28.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341046/verbund-vorstaendin-deutschland-genehmigt-windraeder-doppelt-so-schnell-als-oesterreich?ref=rss>
Netzausbau im Osten: 380-kV-Leitung von Sarasdorf nach Wien
Die bestehende 220-kV-Leitung, die das Burgenland von der Staatsgrenze mit Wien verbindet und größtenteils durch Niederösterreich verläuft, soll auf 380 kV ausgebaut werden; Teile stammen aus den 1960er-Jahren. Der Netzbetreiber spricht von Investitionen im dreistelligen Millionenbereich. Über den größten Teil der Trasse können bestehende Korridore genutzt werden, nur ein Abschnitt wird neu trassiert; das Verhältnis liegt bei rund 75 Kilometern Neubau zu etwa 70 Kilometern Rückbau. Begründet wird das Vorhaben damit, dass sich die Stromerzeugung in Niederösterreich und dem Burgenland ausgehend von 2020 verfünffachen und der Strombedarf in Österreich im selben Zeitraum verdoppeln wird. Die Reaktionen der betroffenen Grundeigentümer sind gespalten: Wo Masten entfallen, wird die Bewirtschaftung erleichtert; wo neue hinzukommen, ist mit Einsprüchen zu rechnen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll im kommenden Jahr eingereicht werden, der Baubeginn ist für 2030 vorgesehen; Informationsveranstaltungen laufen noch.
Für betroffene Grundeigentümer ist der Zeitpunkt der Einreichung entscheidend: Einwendungen sind im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu erheben, und wer die Frist versäumt, verliert die Parteistellung. Für Betriebe im Einzugsgebiet ist die Leitung umgekehrt die Voraussetzung dafür, dass in den kommenden Jahren zusätzliche Anschlussleistung überhaupt verfügbar wird.
Quellen:
- ORF.at, 27.09.2026 19:45 – <https://noe.orf.at/stories/3372535/>
Spritpreisbremse im Nationalrat beschlossen
Zur Beschlussfassung über die neue Spritpreisbremse ist der Nationalrat am Montag zu einer Sondersitzung zusammengetreten. Für Oktober und November wird die Mineralölsteuer um 6,7 Cent gesenkt – beim Diesel damit auf das unionsrechtliche Mindestniveau –, hinzu kommt eine Margenbegrenzung von 3,5 Cent je Liter. Die Grünen hatten im Vorfeld eine höhere Margenbegrenzung und die Ausweitung der Übergewinnsteuer für Stromerzeuger auf Gas und Fernwärme gefordert.
Für Betriebe bleibt es bei der Rechnung: Rund zwölf Cent Entlastung stehen einem Preisanstieg von 50 bis 70 Cent seit Jahresbeginn gegenüber, und die Regelung läuft Ende November aus. Wer Treibstoffkosten kalkuliert, sollte die Entlastung als befristet behandeln.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 27.09.2026 21:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41302131/spritpreisbremse-beschluss-bei-sondersitzung-im-parlament>
- Kurier, 27.09.2026 08:13 – <https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-gruene-margengrenze-oeffi-preisbremse/403194141>
Gemeinden verlassen das Klimaschutzprogramm des Landes Kärnten
Von den 50 Kärntner Gemeinden, die am Klimaschutzprogramm des Landes teilnehmen, verlassen mehrere der bisher erfolgreichsten das Spitzenprogramm; zwei weitere pausieren, eine hat noch nicht entschieden, zwei bleiben. Als Gründe werden genannt, dass die geforderten Maßnahmen – etwa im Bereich Mobilität – bei weitläufiger Siedlungsstruktur nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar seien, dass das Leistungsangebot reduziert und künftig ein finanzieller Beitrag für den Auditierungsprozess erforderlich werde und dass kleine Gemeinden die hohen Auflagen nicht mehr bewältigen könnten. Die Gegenposition: Man habe viel investiert und Wissen aufgebaut, ein Ausstieg wäre unvernünftig, nur weil sich die Regeln ändern. Das Land verweist darauf, dass nach 20 Jahren eine Evaluierung angebracht war, dass allen 132 Gemeinden kostenfreie Angebote zur Verfügung stehen und dass ein kommunaler Energieeffizienzbonus von bis zu 7.500 Euro eingeführt wurde, über den heuer mehr als 500.000 Euro ausgeschüttet wurden. Ab 2027 kommt ein Vorreiterprogramm mit strengeren Einstiegskriterien, jährlichem Mitgliedsbeitrag und individueller Begleitung.
Für Gemeinden ist die Rechnung nüchtern aufzustellen: Der Energieeffizienzbonus von bis zu 7.500 Euro steht unabhängig vom Spitzenprogramm zur Verfügung, die kostenfreie Basisunterstützung ebenfalls. Wer das Spitzenprogramm verlässt, verliert die begleitende Beratung und die Auditierung – und damit vor allem jene Struktur, die in kleinen Verwaltungen die Umsetzung sicherstellt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 28.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41294440/kaerntner-pioniere-steigen-aus-programm-zum-klimaschutz-aus>
Muschelschalen als Ersatz für Kalkstein in der Zementherstellung
In der Schweiz laufen Versuche, die Schalen einer eingewanderten Muschelart, die sich im Bodensee und im Rhein stark ausgebreitet hat und dort Schifffahrt und Wasserleitungen beeinträchtigt, wirtschaftlich zu verwerten. In einem Zementwerk wird derzeit geprüft, ob die kalkhaltigen Schalen im Herstellungsprozess als Ersatz für natürlichen Kalkstein eingesetzt werden können; parallel laufen Versuche für den Einsatz in der Düngemittelindustrie. Für die Versuche werden rund 100 Kubikmeter Sedimente entnommen, die Ergebnisse sollen gegen Ende des Jahres vorliegen. Hintergrund ist, dass sich großflächige Ausbaggerungen nur rechnen, wenn das Material verwertet werden kann.
Der Ansatz ist für die Baustoffindustrie aus einem bestimmten Grund interessant: Bei der Zementherstellung stammt ein erheblicher Teil der Emissionen aus dem Kalkstein selbst. Ein Ersatzstoff, der bereits als Abfall anfällt, adressiert genau diesen Anteil – anders als die Umstellung des Brennstoffs. Bis zu einer industriellen Anwendung ist es allerdings weit; die verfügbaren Mengen sind im Verhältnis zum Kalksteinbedarf gering.
Quellen:
- ORF.at, 28.09.2026 05:50 – <https://vorarlberg.orf.at/stories/3372146/>
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