GEVEST-Pressespiegel vom 29.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Zinsseite bestimmt den Tag: Zehnjährige US-Staatsanleihen rentieren mit 5,2 Prozent so hoch wie vor der Finanzkrise, deutsche mit 3,6 Prozent so hoch wie zuletzt 2009, und die deutsche Teuerung dürfte im September erstmals seit drei Jahren über drei Prozent liegen. Für Finanzierungen bedeutet das: Der Zinsgipfel ist nicht erreicht. Im Baurecht zeigt der Einsturz eines Wiener Biedermeierhauses, wie weit die Haftungskette bei einer bewilligten Sanierung reicht – vom Statiker über die Baufirma bis zu den Subunternehmern. In Breitenfurt bei Wien hat der Gemeinderat ein seit Jahren umstrittenes Wohnbauprojekt über einen Raumordnungsvertrag abgesichert, gegen zwei Volksbefragungen. Und die Gegenfinanzierung der Spritpreisbremse steht nun im Detail fest.

Immobilien & Wohnrecht

Hauseinsturz in Wien: wer für Sanierung, Ersatzquartier und Umsatzausfall haftet

Eine Woche nach dem teilweisen Einsturz eines Biedermeierhauses in der Wiener Färbergasse zeichnen sich die haftungsrechtlichen Linien ab. Drei Wochen vor dem Unglück hatten Bauarbeiten begonnen, genehmigt waren Sanierung und Dachgeschoßausbau; im Erdgeschoß dürften Wände durchgebrochen worden sein. Über drei Geschoße stürzten die Decken ein, eine 85-jährige Bewohnerin kam ums Leben. Das 1807 errichtete Gebäude steht seit 2014 teilweise unter Denkmalschutz, ein Abriss steht derzeit nicht im Raum.

Die Baubewilligung war nach § 70a der Wiener Bauordnung erteilt worden. Dieses Verfahren setzt das Gutachten eines Statikers voraus: Eine unabhängige Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt schriftlich, dass die eingereichten Pläne den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, prüft die Tragfähigkeit des darunterliegenden Bestands und gibt die Arbeiten frei. Nach Angaben der Eigentümer wurden diese Bewilligungen eingeholt. Unterläuft dem Statiker ein Fehler, haftet er persönlich; die Haftpflichtversicherung reicht bei großen Schäden nicht unbedingt aus. Hat dagegen die Baufirma andere als die freigegebenen Materialien verwendet, haftet sie – und arbeitet sie mit Subunternehmen, kann die Haftung auch dorthin fallen.

Für Eigentümer und Bauherren zeigt der Fall zwei Punkte. Erstens haftet der Hauseigentümer zwar nicht für den Schaden selbst, muss seinen Mietern aber für die Dauer des laufenden Mietvertrags ein Ersatzquartier stellen oder bezahlen; die meisten der zwölf gemeldeten Bewohner dürften unbefristete Verträge haben, viele wohnen seit Jahrzehnten dort. Zweitens trifft der Schaden auch Unbeteiligte: Ein Gastronomiebetrieb im Nachbarhaus darf seit einer Woche nicht aufsperren und muss neun Angestellte weiterbezahlen, ohne zu wissen, wer den Umsatzausfall ersetzt und wann. Vor der Freigabe des Gebäudes steht ein Sicherungskonzept der Baufirma, das die Staatsanwaltschaft absegnen muss; erst danach wird ein Sanierungskonzept erarbeitet.

Quellen:

  • Die Presse, 28.09.2026 20:01 – <https://www.diepresse.com/41303030/das-ist-eine-katastrophe-wer-den-schaden-vom-hauseinsturz-zahlt>

Breitenfurt: Raumordnungsvertrag beendet einen jahrelangen Rechtsstreit

Der Gemeinderat von Breitenfurt bei Wien (Bezirk Mödling) hat am Montag mit knapper Mehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS den Bebauungsplan für eine rund zehn Hektar große Wiese geändert, die bestehende Bausperre aufgehoben und den Flächenwidmungsplan angepasst. Damit kann das seit Jahren umstrittene Projekt „Wiesenpark Breitenfurt" umgesetzt werden – rund 300 Wohnungen und eine Primärversorgungseinheit auf einem Grundstück der Eigentümerin.

Maßgeblich ist der begleitend beschlossene Raumordnungsvertrag. Er begrenzt die Entwicklung auf grundsätzlich höchstens 310 Wohnungen und 33.000 Quadratmeter Wohngeschoßfläche; bis zu 374 Wohnungen sind nur bei entsprechend kleineren Einheiten möglich. Die Primärversorgungseinheit muss vor dem Wohnbau begonnen werden. Vorgesehen sind außerdem ein öffentlicher Park, 600 Quadratmeter zusätzliche Spielfläche für den Kindergarten sowie ein Infrastrukturbeitrag von 6,5 Millionen Euro samt Wertsicherung; dazu kommen ökologische und verkehrliche Auflagen wie Versickerungsflächen, Gründächer und Tiefgaragen statt großflächiger oberirdischer Stellplätze.

Für die Praxis ist zweierlei bemerkenswert. Erstens dient der Raumordnungsvertrag hier ausdrücklich der Streitbeilegung: Der Bürgermeister verweist darauf, dass mit dem Beschluss der laufende Rechtsstreit mit der Eigentümerin beendet und Mittel für Schule und Kindergarten gesichert seien. Zweitens setzte sich der Gemeinderat über zwei Volksbefragungen hinweg, in denen die Bevölkerung das Projekt deutlich abgelehnt hatte – die Bürgerinitiative beruft sich darauf, dass der Bürgermeister die Ergebnisse in einer amtlichen Mitteilung als verbindlich bezeichnet habe. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch eine Frist: Die Gesundheitskasse hatte schriftlich verlangt, dass bis zum 28. September feststeht, ob die Fläche bebaut werden kann, sonst werde sie andere Standorte für die Primärversorgungseinheit prüfen.

Quellen:

  • ORF.at, 29.09.2026 06:09 – <https://noe.orf.at/stories/3373066/>

Altbau-Mietenchecks: die Arbeiterkammer hat den gewerblichen Anbietern den Markt genommen

Der 2013 entstandene Markt gewerblicher Mietzinsüberprüfungen ist weitgehend zusammengebrochen. Auslöser war das seit Anfang 2024 kostenlose Angebot der Arbeiterkammer: Wer sich dorthin wendet, behält den gesamten erstrittenen Betrag, während gewerbliche Prozessfinanzierer 29 bis 45 Prozent Provision einbehalten und im Fall eines Anbieters zusätzlich einen Mindestbetrag von 490 Euro verrechneten. In zweieinhalb Jahren führte die Arbeiterkammer rund 900 Verfahren und holte mehr als zwei Millionen Euro zurück, im Schnitt etwa 6.700 Euro je erfolgreichem Fall; häufig wurde auch der künftige Mietzins gesenkt. Ein Anbieter, der früher bis zu 200 Fälle im Monat bearbeitete, kommt heute auf 100 bis 200 im Jahr; der Versuch desselben Anbieters, stattdessen Vermieter zu vertreten, blieb nach eigener Darstellung nahezu ohne Zuspruch.

Für Vermieter und Hausverwaltungen bleibt das Überprüfungsrisiko damit unverändert hoch, nur der Gegner ist ein anderer. Die Beispiele aus den jüngsten Verfahren zeigen die Größenordnung: 18.000 Euro Rückzahlung, weil die Wohnung erheblich kleiner war als im Mietvertrag angegeben, 28.500 Euro, weil eine wiederholt verlängerte Befristung zu hoch bemessen war. Relevant ist auch die Verbandsklage gegen einen 2025 gegründeten Prozessfinanzierer, der in Haustürgeschäften Unterschriften für Überprüfungsverfahren sammelte: Nach einer Verhandlung im Juni 2026 verpflichtete sich das Unternehmen, zahlreiche nachteilige Klauseln nicht mehr zu verwenden, darunter ein fixes Erfolgshonorar von 3.000 Euro samt 55 Prozent Provision vom verbleibenden Betrag. Wer solche Vereinbarungen bei Mietern vorfindet, sollte sie auf ihre Wirksamkeit prüfen.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 11:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341316/mietheld-miete-runter-co-fuer-die-altbau-mietenchecker-lief-es-schon-mal-besser?ref=rss>

Donaufeld: Etappierung eines Stadtentwicklungsgebiets und die Schwelle zur Umweltprüfung

Im Wiener Donaufeld sollen über einen Zeitraum von zwanzig Jahren rund 6.000 Wohnungen, ein Schulcampus und Arbeitsplätze entstehen; Baustart war 2024 im östlichen Teil, im August 2026 sind die ersten Mieter eingezogen. Der Bedarf, den der Planungsdirektor der Stadt nennt, liegt bei 35.000 bis 40.000 Wohnungen in den nächsten fünf Jahren.

Interessant ist die verfahrensrechtliche Konstruktion. Eine Bürgerinitiative sieht in der Aufteilung des Projekts auf mehrere Etappen den Versuch, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden, weil deren Schwellenwerte – etwa ein Bodenverbrauch von 15 Hektar – so nicht erreicht werden. Die Wiener Landesregierung stellte 2018 fest, dass für das östliche Donaufeld keine Prüfung nötig ist; auch der geplante Schulcampus bleibt nach Auskunft der zuständigen Magistratsabteilung unter den Schwellen, und zu weiteren Bauvorhaben lägen derzeit keine Angaben vor. Stattdessen holte der Wiener Wohnfonds 2020 eine naturschutzrechtliche Bewilligung ein. Die Umweltanwaltschaft hält das für den sachgerechteren Weg: Ein reines Naturschutzverfahren sei oft sinnvoller, weil es sich ausschließlich auf den Natur- und Artenschutz konzentriert, während die Umweltverträglichkeitsprüfung alle Gesichtspunkte abdeckt.

Für Projektentwickler ist das ein brauchbarer Anhaltspunkt: Die Etappierung großer Vorhaben bleibt zulässig, solange jede Etappe für sich unter den Schwellenwerten bleibt, und die naturschutzrechtliche Bewilligung ist dann das tragende Verfahren. Die Bürgerinitiative wendet sich nun dem westlichen Teil zu, für den die Planungsphase noch läuft.

Quellen:

  • Falter, 29.09.2026 05:30 – <https://www.falter.at/morgen/20260929/das-donaufeld-zwischen-stadtentwicklung-und-naturschutz>

Wirtschaft & Konjunktur

Anleihen unter Druck: Renditen auf Vorkrisenniveau, weitere Zinsschritte erwartet

Der weltweite Ausverkauf von Staatsanleihen setzte sich am Montag fort. Zehnjährige US-Papiere erreichten mit 5,2 Prozent nicht nur ein neues 52-Wochen-Hoch, sondern auch jenes Niveau, auf dem sie kurz vor Ausbruch der Finanzkrise notierten; zehnjährige deutsche Anleihen stiegen auf 3,6 Prozent und damit auf den höchsten Stand seit 2009, bereits der siebente Wochenanstieg in Folge. Auslöser war die Ablehnung des iranischen Vorschlags zur Wiedereröffnung der Straße von Hormuz durch den US-Präsidenten und die daraus folgende Sorge vor weiter steigenden Ölpreisen. Besonders stark gaben kurzlaufende Papiere nach: zweijährige US-Anleihen auf rund 4,9 Prozent, vergleichbare deutsche auf 3,3 Prozent. Der Abstand zwischen kurzen und langen US-Laufzeiten ist damit auf den niedrigsten Stand seit Anfang 2025 geschrumpft.

Die Preisseite bestätigt das Bild. In Deutschland dürften die Verbraucherpreise im September um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen sein, nach 2,9 Prozent im August – der höchste Wert seit Ende 2023. Der Anstieg wird nach Einschätzung eines Chefvolkswirts fast ausschließlich von den Energiepreisen getragen, weil der Ölpreis zeitweise deutlich über 100 Dollar je Fass lag; Strom- und Gaskunden sind überwiegend noch durch Festverträge geschützt. Die Europäische Zentralbank hat ihren Leitzins heuer bereits zweimal von 2,00 auf 2,50 Prozent angehoben, für Dezember wird die nächste Anhebung auf 2,75 Prozent erwartet. Ihre Präsidentin kündigte eine „maßvolle" Reaktion auf die Inflationswelle an. Die US-Notenbank hatte im September erstmals seit dem Sommer 2023 erhöht und steht nun bei 3,75 bis 4,00 Prozent; die Swap-Märkte rechnen für das kommende Jahr mit drei weiteren Schritten und einem möglichen vierten.

Wer in den nächsten Monaten refinanziert, sollte nicht mit einer Entspannung kalkulieren. Zu beachten sind zwei Datenveröffentlichungen dieser Woche: am Mittwoch der von der US-Notenbank bevorzugte Preisindex der persönlichen Konsumausgaben, am Freitag der US-Arbeitsmarktbericht. Der Goldpreis reagierte bereits auf die höheren Realzinsen und verlor am Montag mehr als drei Prozent auf unter 4.160 Dollar je Feinunze; im September steuert er auf ein Minus von mehr als sechs Prozent zu.

Quellen:

  • Die Presse, 28.09.2026 20:03 – <https://www.diepresse.com/41305386/die-anleihenmaerkte-sind-in-alarmstimmung>
  • Die Presse, 28.09.2026 10:22 – <https://www.diepresse.com/41304022/rekordhohe-spritpreise-treiben-inflation-in-deutschland-auf-hoechsten-stand-seit-2023>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 28.09.2026 17:18 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/ezb-chefin-sieht-bedarf-fuer-massvolle-reaktion-auf-inflationswelle;art15,4216605#ref=rss>

Vermögensverteilung: 53 Prozent beim obersten Zwanzigstel

Nach den Distributional Wealth Accounts der Europäischen Zentralbank für 2025 besitzen die reichsten fünf Prozent der österreichischen Haushalte mehr als 53 Prozent des gesamten privaten Nettovermögens; der Durchschnitt der Eurozone liegt bei 44,5 Prozent. Seit 2021 wuchs deren Vermögen um knapp 30 Prozent oder durchschnittlich 1,2 Millionen Euro auf im Schnitt 5,12 Millionen Euro, während die ärmere Hälfte im Schnitt 7.000 Euro zulegte und Ende 2025 bei 35.700 Euro Nettovermögen stand. Die Schwelle zum obersten Zwanzigstel liegt bei 1,2 Millionen Euro Nettovermögen, jene zum obersten Zehntel bei rund 795.000 Euro.

Für die Vermögens- und Nachfolgeberatung sind vor allem die strukturellen Befunde brauchbar. Rund 95 Prozent des gesamten Unternehmensvermögens liegen beim reichsten Zehntel; das reichste Prozent hält nach Hochrechnungen etwa 40 Prozent des Nettovermögens. Als systemischer Treiber wird die Besteuerungsdifferenz genannt: 27,5 Prozent auf Kapitalerträge gegenüber bis zu 55 Prozent auf Spitzeneinkommen aus Arbeit. Nur zwölf Prozent der Haushalte halten Investmentfonds, sechs Prozent Aktien und drei Prozent Anleihen; rund 40 Prozent des Finanzvermögens liegen in täglich fälligen Einlagen und Sparbüchern, die im Schnitt 0,69 Prozent abwerfen, Festgeld 1,62 Prozent – bei einer Teuerung von rund 3,2 Prozent also durchwegs negativ real.

Absehbar wächst die Bedeutung von Übertragungen: Eine Studie der Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit dem Joint Research Centre der EU-Kommission schätzt das jährliche Erbvolumen von 21,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 40,8 Milliarden Euro bis 2050. Haushalte im obersten Vermögensfünftel erben im Schnitt rund 436.000 Euro, jene im untersten rund 33.000 Euro. Der Nationalrat hat die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer im Februar 2026 erneut abgelehnt; Modellrechnungen der Arbeiterkammer nennen für eine Steuer ab rund einer Million Euro Freibetrag ein Aufkommen von 1,5 bis zwei Milliarden Euro jährlich.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340522/warum-vermoegen-in-oesterreich-so-ungleich-verteilt-ist?ref=rss>

Übernahmemarkt: weniger Transaktionen, deutlich höhere Volumina

Der Markt für Fusionen und Übernahmen hat wieder Fahrt aufgenommen, und zwar mit einem auffälligen Muster: Der Wert der Transaktionen stieg um 47 Prozent und war damit so hoch wie zuletzt 2018, während ihre Zahl um vier Prozent sank. In Deutschland zahlten ausländische Konzerne und Investoren in den ersten neun Monaten 2026 rund 107 Milliarden Dollar für Unternehmen – doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum und fast 60 Prozent des Gesamtvolumens von 179,3 Milliarden Dollar. Bei fünf der sechs größten Abschlüsse kam der Käufer aus dem Ausland. Deutsche Konzerne kauften ihrerseits, vor allem in den USA, für 47,1 Milliarden Dollar zu.

Für Österreich weist der Halbjahresindex einer Beratungsgesellschaft 131 angekündigte Transaktionen mit österreichischer Beteiligung aus, elf Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025 mit 118 Abschlüssen – und das trotz verhaltener Konjunktur, hoher Finanzierungskosten und geopolitischer Unsicherheit. Als gefragt gelten technologisches Fachwissen, spezialisierte Industriekompetenz und starke Marktpositionen. Wer einen Verkauf erwägt, trifft derzeit also auf zahlungsbereite strategische Käufer; wer zukauft, konkurriert mit ihnen.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 10:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341283/stichwort-ausl228ndische-unternehmen-auf-einkaufstour-in-deutschland?ref=rss>

Türkischer Fondsskandal: 131 Fonds liquidiert, 455.000 Anleger betroffen

Die türkische Finanzmarktaufsicht hat 131 Investmentfonds liquidiert, in denen nach Angaben einer britischen Wirtschaftszeitung gemeinsam bis zu 15 Milliarden Euro gebunden waren. Betroffen sind rund 455.000 überwiegend kleine Anleger, die wegen einer Inflationsrate um 30 Prozent ihr Erspartes in Aktien angelegt hatten. Ausgelöst wurde das Einschreiten, als die Fondsgesellschaften Auszahlungsforderungen nicht mehr bedienen konnten. Ermittelt wird wegen Betrugs, Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz und Bildung einer kriminellen Vereinigung; mindestens 45 Personen wurden festgenommen, das Vermögen von 42 natürlichen und 46 juristischen Personen wurde eingefroren, nach Angaben vom Montag inzwischen aber großteils wieder freigegeben.

Das mutmaßliche Muster ist für die Beurteilung von Schwellenlandanlagen aufschlussreich: Fonds sollen wenig gehandelte Papiere gekauft haben, darunter Anteile an eigenen Gesellschaften, um deren Kurs mit geringem Kapitaleinsatz zu treiben, hohe Renditen auszuweisen, neue Anleger anzulocken und die teuren Aktien als Sicherheit für weitere Zukäufe zu nutzen. Ein Fonds stieg in drei Jahren um 60.000 Prozent, eine Aktie binnen 17 Monaten nach dem Börsengang um 7.000 Prozent. Der Leitindex fiel auf das Niveau von März zurück, der Wertverlust wird mit rund 26 Milliarden Euro beziffert. Warnzeichen hatte es gegeben: Bereits im Juni deutete ein US-Indexanbieter an, die Türkei könne vom Schwellenmarkt zum Grenzmarkt herabgestuft werden, wenn die Aufsicht nicht eingreife. Eine Herabstufung hätte unmittelbare Folgen für alle Portfolios, die Schwellenlandindizes nachbilden.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 09:31 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341603/manipulationsskandal-an-der-boerse-erschuettert-tuerkei?ref=rss>
  • ORF.at, 28.09.2026 18:27 – <https://orf.at/stories/3443467/>

China: 18,9 Prozent Jugendarbeitslosigkeit, ein Drittel der Stellen im Sog der Künstlichen Intelligenz

Die Arbeitslosenquote der 16- bis 24-Jährigen in China ist im August auf 18,9 Prozent gestiegen. Im Sommer drängten 12,7 Millionen Universitätsabsolventen auf den Arbeitsmarkt, knapp 500.000 mehr als im Vorjahr. Für die Beurteilung des eigenen Personalbedarfs interessant ist der zweite Befund: Nach einer Studie der Shanghai-Tech-Universität war ein Drittel der gut 40 Millionen Stellenausschreibungen zwischen Jänner und April dem Einfluss Künstlicher Intelligenz ausgesetzt, betroffen sind vor allem Einsteigerstellen und Positionen mit bis zu drei Jahren Erfahrung. Eine internationale Unternehmensberatung beobachtet, dass in solchen Einstiegsjobs bereits Fähigkeiten verlangt werden, die traditionell erst mit mehr Berufserfahrung nötig waren.

Bemerkenswert ist auch der arbeitsrechtliche Nebenschauplatz: Als der größte chinesische Hersteller von Autolampen 440 frisch eingestellten Absolventen die Wahl zwischen Kündigung gegen ein halbes Monatsgehalt und Fließbandarbeit stellte, beschwerten sich die Betroffenen nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei europäischen Kunden, die aufgrund der Lieferkettengesetze zu strengeren Arbeitsrechtsstandards verpflichtet sind. Das Unternehmen lenkte ein. Wer Lieferanten in China hat, sollte damit rechnen, dass Beschwerden diesen Weg nehmen.

Quellen:

  • Die Presse, 29.09.2026 06:00 – <https://www.diepresse.com/41289575/jugendarbeitslosigkeit-in-china-wenn-junge-menschen-die-arbeit-faken>

Selbstbedienungskassen: 0,3 Prozent zusätzlicher Schwund, kein nachweisbarer Stellenabbau

Jeder zweite Befragte nutzt nach einer Umfrage des Handelsverbands zumindest gelegentlich Selbstbedienungskassen, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es 82 Prozent, bei Älteren ein Fünftel; 76 Prozent wollen zwischen Selbst- und Fremdbedienung wählen können. Während große US-Ketten die Technologie zurückfahren, breitet sie sich in Österreich weiter aus, zunehmend auch bei Diskontern und in Hybridmärkten, in denen Personal nur zu Stoßzeiten anwesend ist und sich dadurch längere Öffnungszeiten und eine bessere Versorgung ländlicher Regionen darstellen lassen.

Zur Kalkulation: Ein Handelsökonom beziffert den zusätzlichen Schwund mit rund 0,3 Prozent des Umsatzes, gemessen an einem halben Prozentpunkt, der schon ohne Selbstbedienungskassen verloren geht – in dieser Größenordnung also erheblich. Eine Erhebung unter deutschen Supermärkten bestätigt das insofern, als die Hälfte der Betriebe mit solchen Kassen größere Inventurdifferenzen feststellt. Arbeitsrechtlich ist die Position der Gewerkschaft klar umrissen: Modelle, in denen eine Person gleichzeitig eine reguläre Kassa bedient und mehrere Selbstbedienungskassen überwacht, werden als Doppelbelastung abgelehnt; für die Betreuung der Selbstbedienungskassen wurde eine höhere Entlohnung durchgesetzt. Einen nachweisbaren Trend zum Personalabbau sieht die Gewerkschaft bislang nicht.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 16:59 – <https://www.derstandard.at/story/3000000339051/sb-kassen-im-supermarkt-was-sie-wem-bringen?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Spritpreisbremse: Gegenfinanzierung im Detail, Kritik am Margeneingriff

Zur am Montag im Nationalrat beschlossenen Entlastung liegen nun die Zahlen des Finanzministeriums vor. Die Mineralölsteuer sinkt für Oktober und November um 6,7 Cent je Liter; regulär beträgt sie netto 39,7 Cent beim Diesel und 48,2 Cent beim Benzin. Die rund zwölf Cent Entlastung setzen sich zusammen aus dieser Senkung, 3,5 Cent aus der Margenbegrenzung, 1,2 Cent entfallender Umsatzsteuer auf diesen Betrag und der geringeren Umsatzsteuer durch den insgesamt niedrigeren Verkaufspreis. Der Einnahmenausfall von 100 Millionen Euro soll gedeckt werden durch 50 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer – 25 Millionen je Monat – und 50 Millionen Euro aus dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger, der ursprünglich mit zehn Millionen Euro veranschlagt war. Der Staat gibt das Geld also aus, bevor es eingenommen ist. Für den Betrieb bedeutet die Maßnahme bei sieben Litern Verbrauch und 12.000 Kilometern Fahrleistung rund 100 Euro im Jahr je Fahrzeug.

Der Fachverband Energiehandel in der Wirtschaftskammer warnt vor den Folgen des Margeneingriffs: Er treffe nicht die großen, vertikal aufgestellten Konzerne, sondern vor allem unabhängige Tankstellen, und könne zu einem Tankstellensterben führen. Ein Blick auf die Nachbarn zeigt, wie unterschiedlich eingegriffen wird: Deutschland senkt die Energiesteuer für drei Monate um 14,04 Cent, was mit der Mehrwertsteuer 16,7 Cent ergibt und Bund und Länder rund 2,5 Milliarden Euro kostet, und bereitet einen gesetzlichen Höchstpreis vor. Die Slowakei begrenzt die Gewinnmarge auf zehn Cent je Liter und halbiert zusätzlich die Bahntarife der zweiten Klasse. Spanien senkte die Mehrwertsteuer von 21 auf zehn Prozent – nach Ansicht der EU-Kommission unionsrechtswidrig, anders als eine Senkung der Energiesteuern – und lässt die Regelung Anfang Oktober auslaufen. Frankreich zahlt geringverdienenden Pendlern einmalig 100 Euro. In Italien hat ein Energiekonzern von sich aus einen Preisdeckel von 1,99 Euro je Liter Benzin und 2,19 Euro je Liter Diesel gesetzt, was ihn rund 100 Millionen Euro im Monat kosten könnte und dem der Tankstellenverband Wettbewerbsverzerrung vorwirft. Ungarn hat mit einem Deckel bereits Versorgungsengpässe erlebt und ihn im Juni auslaufen lassen.

Quellen:

  • Die Presse, 28.09.2026 19:57 – <https://www.diepresse.com/41303018/spritpreisbremse-100-millionen-euro-fuer-zwoelf-cent>
  • Der Standard, 28.09.2026 15:56 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341658/oesterreich-beschliesst-neue-spritpreisbremse-wie-reagieren-andere-eu-staaten-auf-die-hohen-preise?ref=rss>
  • ORF.at, 28.09.2026 15:07 – <https://orf.at/stories/3443485/>
  • Kurier, 28.09.2026 15:39 – <https://kurier.at/wirtschaft/spritpreisbremse-wirtschaftskammer-tankstellensterben/403194340>
  • Oberoesterreichische Nachrichten, 28.09.2026 17:14 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/spritpreisbremse-wirtschaftskammer-warnt-vor-tankstellensterben;art15,4216604#ref=rss>

Spitzensteuersatz: Wortlaut des Entwurfs, Zweck und Widerstand in der Koalition

Zum Vorschlag, den Grenzsteuersatz von 55 Prozent vorzuziehen, liegt nun der Text vor. Im Entwurf heißt es, die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55 Prozent gemäß § 33 Abs. 1 solle abgesenkt und auf Einkommensteile über 500.000 Euro statt bisher über eine Million Euro angewendet werden. Geregelt wird das nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, sondern im Einkommensteuergesetz; gelten soll es ab 2027. Für die Planung wesentlich: Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen, greift also mit jedem Jahr bei real niedrigeren Einkommen.

Der Zweck ist die Gegenfinanzierung des Kindermehrbetrags, der von 700 auf 1.000 Euro jährlich je Kind steigen soll. Der Kindermehrbetrag kommt jenen zugute, bei denen sich der Familienbonus Plus – aktuell 2.000 Euro je Kind bis zum 18. Geburtstag, danach 700 Euro bei weiterem Bezug der Familienbeihilfe – wegen zu geringer Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht zur Gänze auswirkt.

Politisch ist der Vorschlag offen. Die Klubobleute von ÖVP und NEOS lehnten ihn ab, wollen aber verhandeln; die Industriellenvereinigung hält eine neue Steuer für den falschen Weg und verweist darauf, dass Österreich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe. Das Finanzministerium hält fest, für die Gegenfinanzierung gebe es mehrere Möglichkeiten. Zusätzlich hakt die Sozialhilfereform selbst, die mit Jahresbeginn 2027 in Kraft treten soll: Die im Regierungsprogramm vereinbarte Anrechnung der Familienbeihilfe fehlt im Entwurf, Ober- und Niederösterreich verlangen, dass ihre degressiven Kindersätze und die verpflichtende Anrechnung der Wohnbeihilfe bundesweit übernommen werden. Die politischen Verhandlungen haben am Dienstag begonnen.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 07:13 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341582/sp214-vorschlag-spitzensteuersatz-von-55-prozent-schon-ab-500000-euro?ref=rss>
  • Die Presse, 28.09.2026 17:59 – <https://www.diepresse.com/41302661/sozialhilfe-und-steuern-oevp-stemmt-sich-gegen-spoe-plaene>

Leitungspositionengesetz: erste Zahlen nach dem Inkrafttreten

Mit 30. Juni 2026 ist das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz in Kraft getreten. Für börsenotierte Gesellschaften sieht es im Aufsichtsrat eine Zielgröße von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern vor; eine verpflichtende Mindestbesetzung für Vorstände enthält das beschlossene Gesetz – anders als ein früherer Entwurf – nicht, Aufsichtsräte können dafür aber quantitative Zielvorgaben festlegen. Für große, nicht börsenotierte Unternehmen bleibt die 30-Prozent-Regelung bestehen; sie greift bei dauerhaft mehr als 1.000 Beschäftigten, mindestens sechs Kapitalvertretern im Aufsichtsrat und einem Anteil von jeweils mindestens 20 Prozent Frauen und Männern in der Belegschaft.

Die erste Bestandsaufnahme nach Inkrafttreten umfasst die 55 zum 1. September 2026 im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen. In den Aufsichtsräten sind 174 von 526 Mandaten mit Frauen besetzt, ein Anteil von 33,1 Prozent. 28 Unternehmen erfüllen die Zielgröße von 40 zu 40 nach ihrer derzeitigen Gesamtzusammensetzung bereits, 27 müssen ihre Zusammensetzung bei künftigen Wahlen und Entsendungen schrittweise anpassen. Solange die Zielgröße nicht erreicht ist, greifen die gesetzlichen Auswahl- und Besetzungsregeln zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts. Für die fünf Unternehmen mit rein männlichem Aufsichtsrat gilt die Vorgabe bereits bei der nächsten Wahl oder Entsendung nach dem 31. Dezember 2026.

In den Vorständen, für die keine verbindliche Quote gilt, liegt der Frauenanteil bei 15,3 Prozent – 29 von 190 Mandaten und damit ein Höchstwert, der jedoch bedeutet, dass 30 der 55 Vorstandsgremien ausschließlich männlich besetzt sind. Wer Besetzungen plant, sollte die Fristenlage beachten: Nach dem Jahreswechsel löst jede Wahl oder Entsendung in einem Aufsichtsrat, der die Zielgröße nicht erfüllt, die gesetzlichen Besetzungsregeln aus.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341268/neuer-hoechstwert-bei-frauenanteil-in-vorstaenden-und-aufsichtsraeten?ref=rss>

Tierhalterhaftung: ungewollter Deckakt als Sachbeschädigung

Eine Aufarbeitung der Rechtslage zum ungewollten Deckakt erinnert an eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 1996 zu 1 Ob 2351/96h. Ein unbeaufsichtigter Mischlingsrüde hatte eine reinrassige Schäferhündin gedeckt, die sechs Welpen zur Welt brachte. Das Gericht wertete den Deckakt, den Tiere ohne Wissen und Willen ihrer Halter vollziehen, als Ausdruck jener besonderen Tiergefahr, an die § 1320 ABGB anknüpft, und zivilrechtlich als Sachbeschädigung. Ersatzfähig sind demnach nicht nur unmittelbare Nachteile, sondern auch daraus folgende Vermögensschäden und Tierarztkosten. Der Halter haftet aber nicht automatisch: § 1320 ABGB stellt darauf ab, ob für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt war, was sich nach dem Verhalten des Tieres, der vorhersehbaren Gefahr und den Umständen des Einzelfalls richtet. Im damaligen Fall bestätigte der Gerichtshof eine Schadensteilung von 50 zu 50, weil auch die Eigentümerin der läufigen Hündin nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hatte.

Bei Katzen kommt eine Besonderheit hinzu: Nach der zweiten Tierhaltungsverordnung müssen Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie grundsätzlich kastriert werden, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden. Wird diese Pflicht verletzt, kann das haftungsrechtlich zu Buche schlagen – umgekehrt kann eine unkastrierte Freigängerkatze auf der anderen Seite ein Mitverschulden begründen. Zum Eigentum an den Jungtieren ist das Gesetz eindeutig: Nach § 405 ABGB stehen die Nutzungen, die aus einem Tier entstehen, dessen Eigentümer zu, und § 406 ABGB stellt klar, dass der Eigentümer eines befruchteten Tieres dem Eigentümer des anderen Tieres grundsätzlich keinen Lohn schuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 15:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340947/ungewollter-katzennachwuchs-wer-zahlt-und-wem-gehoeren-die-kitten?ref=rss>

Oberster Gerichtshof: Wochengeld nach indiziertem Schwangerschaftsabbruch

Die Sozialversicherung der Selbständigen hatte einer Frau das Wochengeld verweigert, deren Schwangerschaft in der 25. Woche aus medizinischer Indikation abgebrochen worden war: Es habe sich um eine Fehl- und nicht um eine Totgeburt gehandelt. Die eingeleitete Geburt dauerte zwei Tage mit Wehen, danach folgten Wochenbett, Wochenfluss und Abstillen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Frau die Leistung sehr wohl zusteht. Für selbständig Erwerbstätige und ihre Berater ist damit geklärt, dass die Abgrenzung nicht allein am Geburtsgewicht hängt.

Quellen:

  • Die Presse, 28.09.2026 07:54 – <https://www.diepresse.com/41291998/ogh-kind-war-nicht-zu-leicht-fuer-totgeburt>

Energie & Bau

Merit Order: Österreich drängt in Brüssel auf das Herausrechnen der CO2-Kosten

Der Energieminister hat in der Vorwoche beim Treffen für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel erneut eine Überarbeitung der Preisbildung am europäischen Strommarkt verlangt. Nach dem Merit-Order-System gibt das teuerste zur Bedarfsdeckung benötigte Kraftwerk den Preis vor, in der Regel ein Gaskraftwerk – und weil der Gaspreis derzeit fast doppelt so hoch ist wie im Juni, zieht das den Strompreis mit nach oben. Auf der Rechnung schlägt das wegen langfristiger Verträge meist nicht sofort durch, mittelfristig aber schon. Der Vorschlag lautet, zumindest für eine gewisse Zeit die CO2-Kosten der preissetzenden Anlage herauszurechnen. Weit gekommen ist Österreich damit nach Angaben aus Regierungskreisen noch nicht.

Praktisch scheitert das bisher an der fehlenden Transparenz: Das Gebot, an dem sich alle Preise orientieren, enthält keine Information über die dahinter stehende Erzeugungsart, übermittelt werden nur Preis und Menge, und auch Händler ohne eigene Erzeugungskapazität können Gebote abgeben. Ein im April vorgestelltes Modell des Wirtschaftsforschungsinstituts würde zunächst einen Schwellenwert definieren, etwa 100 Euro je Megawattstunde; Betreiber erneuerbarer Kraftwerke erhielten dann nicht mehr den vollen Marktpreis, sondern einen um einen fixen, den CO2-Anteil abbildenden Abschlag verminderten. Die Simulation auf Basis der Daten für 2025 ergibt für Österreich um 8,5 Prozent geringere durchschnittliche Stromkosten, für Deutschland wegen des anderen Erzeugungsmix um 4,7 Prozent. Österreich hat sich auf kein konkretes Instrument festgelegt und wartet auf einen Vorschlag der EU-Kommission.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 29.09.2026 06:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41299027/hohe-strompreise-oesterreich-macht-druck-in-bruessel>

Rechenzentren: flexible Netzverträge statt Anschluss als normaler Verbraucher

Eine Studie der Technischen Universität Wien kommt zu dem Schluss, dass sich Rechenzentren an die Stromnetze anpassen müssen und nicht umgekehrt. Bisher bewerben sie sich um einen Netzanschluss und werden als normaler Verbraucher behandelt; entscheidend für den Standort ist nicht der günstigste Strom, sondern das gut ausgebaute Netz, weil die Betriebszeit für die Entwickler höchste Priorität hat. Der weltweite Energieverbrauch von Rechenzentren wächst nach Zahlen der Internationalen Energieagentur von 2024 bis 2030 um rund 15 Prozent pro Jahr.

Vorgeschlagen werden Verträge mit garantierter Basisleistung und einer bei Netzüberlastung vorübergehend reduzierbaren Zusatzleistung. Eine Modellrechnung an sechs US-Rechenzentren ergab, dass eine Drosselung von höchstens 35 Stunden pro Jahr genügt, um die Netzkapazitäten nicht zu überschreiten; ergänzend sollten Trainingsläufe in Zeiten hoher Erzeugung aus Photovoltaik gelegt und Batteriespeicher errichtet werden. Zwei Befunde sind für Gemeinden und Netzkunden unmittelbar von Bedeutung: Der für Rechenzentren nötige Netzausbau dürfte die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen in die Höhe treiben, und Rechenzentren schaffen vor allem während der Bauphase Arbeitsplätze, im Betrieb brauchen sie wenig Personal. Ein Nutzen für die Standortgemeinde entsteht vor allem, wenn die Abwärme von Anfang an eingeplant wird. In den USA waren Ende 2025 bereits 39 Prozent der in Planung befindlichen Gaskraftwerksleistung für Rechenzentren vorgesehen.

Quellen:

  • Der Standard, 28.09.2026 16:26 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341629/studie-rechenzentren-als-huerde-fuer-energiewende?ref=rss>
  • Kurier, 28.09.2026 17:00 – <https://kurier.at/wirtschaft/kuenstliche-intelligenz-ki-rechenzentren-studie-tu/403194362>

Graz: Bescheid zur Umweltverträglichkeit für die Klärschlammverwertung rechtskräftig

Der positive Bescheid zur Umweltverträglichkeit für die Energetische Klärschlammverwertung Gössendorf ist seit Kurzem rechtskräftig; mehrere Einwände, darunter jene der Umweltanwaltschaft Steiermark, wies die Behörde als unbegründet ab. Die Anlage soll bis zu 43.000 Tonnen mechanisch entwässerten Klärschlamm aus der benachbarten Kläranlage und aus sieben weiteren Abwasserverbänden des steirischen Zentralraums in einem Monoverbrennungsverfahren behandeln, 56 Gigawattstunden Fernwärme erzeugen und damit gut 7.000 Haushalte versorgen. Dazu kommt die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche, die dafür zu einer zentralen Aufbereitungsanlage geführt werden soll. Veranschlagt sind 75 Millionen Euro, der Baubeschluss wird für das erste Halbjahr 2027 angepeilt, der Vollbetrieb für 2030.

Ob gebaut wird, ist damit nicht entschieden. Die Stadt steht finanziell unter Druck, parallel läuft die Ausschreibung für eine mit 250 Millionen Euro veranschlagte Müllverbrennungsanlage. Der Finanzstadtrat nimmt Projekte, die sich mittelfristig selbst finanzieren, von der Investitionsbremse aus; das Kontrollamt hielt in der Vorhabenskontrolle dagegen fest, ein Bedarf an Bezuschussung oder Subventionierung durch die Stadt könnte bestehen. Anfang September wurde eine Alternative besprochen: Über ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Wiener Energieversorger, der auf der Simmeringer Haide bereits eine große Anlage betreibt, könnte sich Graz den Bau sparen und müsste nur rund 16 Millionen Euro in eine Trocknungsanlage investieren. Bestätigt wird das offiziell weder in Graz noch in Wien. Marktseitig ist zu beachten, dass wegen EU-Vorgaben derzeit viele deutsche Kommunen solche Anlagen planen, was Projekte verteuern oder verzögern kann.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 29.09.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41296512/klaerschlamm-uvp-bescheid-fuer-75-millionen-euro-projekt-ist-da>

Neptun Deep: erste Gasförderung im ersten Halbjahr 2027

Die rumänische Tochter der OMV und ihr staatlicher Partner rechnen damit, die erste Gasförderung im Projekt „Neptun Deep" im Schwarzen Meer im ersten Halbjahr 2027 aufnehmen zu können. Nach der erfolgreichen Installation der Flachwasserförderplattform verlaufe das Projekt planmäßig, sodass sich das Zeitfenster nun eingrenzen lasse. Sobald das erste Gas den Einspeisepunkt im nationalen Fernleitungsnetz erreicht, folgen schrittweises Hochfahren und Betriebsleistungstests; die maximale Förderrate wird bis Ende des dritten Quartals 2027 erwartet.

Mit geschätzten 100 Milliarden Kubikmetern förderbaren Gases gilt das Vorkommen als eines der bedeutendsten in der EU und soll Rumänien zum größten Gasproduzenten der Union machen. Für die mittelfristige Beurteilung der Gaspreise in der Region ist das der wesentliche Zusatz an Angebot – wirksam allerdings frühestens ab der zweiten Jahreshälfte 2027.

Quellen:

  • ORF.at, 28.09.2026 18:56 – <https://orf.at/stories/3443524/>

Höhenwindkraft: 365 Meter, 63 Prozent Mehrertrag, offene Wirtschaftlichkeit

In Schipkau in Brandenburg wird in den kommenden Tagen die weltweit höchste Windkraftanlage fertiggestellt. Mit voraussichtlich 365 Metern übertrifft sie den Eiffelturm; die Rotorblätter messen je 65 Meter. Möglich wird die Höhe durch einen teleskopartigen Stahlfachwerkturm, der hydraulisch ausgefahren wird und die bereits montierte Gondel schrittweise anhebt – für konventionelle Bauweisen gibt es keine Kräne, die in 300 Metern Höhe montieren könnten. Die Anlage soll Strom für bis zu 7.500 Haushalte liefern, doppelt so viel wie bisherige Windräder.

Die Messwerte am Standort stützen die Erwartung: 8,5 Meter pro Sekunde in 300 Metern Höhe gegenüber 6,7 Metern pro Sekunde in 150 Metern. Weil die im Wind enthaltene Energie überproportional mit der Geschwindigkeit steigt, könnte der Ertrag nach Einschätzung eines Meteorologen um rund 63 Prozent höher ausfallen als bei einer vergleichbaren Anlage auf halber Höhe, und zwar besonders im Winter, wenn Photovoltaikanlagen in Mitteleuropa wenig liefern. Offen ist die Wirtschaftlichkeit: Die spezifischen Baukosten liegen derzeit deutlich über jenen konventioneller Anlagen und steigen nach Einschätzung desselben Fachmanns wesentlich stärker mit der Höhe als die zu erwartenden Erträge. Interessant für die Flächennutzung ist der Gedanke, Höhenwindräder zwischen bestehende Anlagen zu setzen und so die installierte Leistung je Fläche zu verdoppeln; dem stehen allerdings größere Sichtbarkeit und möglicherweise größere Mindestabstände zu Siedlungen gegenüber.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 05:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341489/weltweit-hoechstes-windrad-wird-demnaechst-fertig-und-den-eiffelturm-ueberfluegeln?ref=rss>

Premstätten: Spatenstich für ein Biomasseheizwerk um zwölf Millionen Euro

In Premstätten in der Steiermark ist der Spatenstich für ein neues Biomasseheizwerk erfolgt. Das Projekt kostet zwölf Millionen Euro; das Konzept sieht die Erzeugung der Fernwärme direkt im Ort vor. Es fügt sich in die Reihe regionaler Wärmeprojekte ein, mit denen sich Gemeinden von Gasimporten lösen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 28.09.2026 18:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41304715/neues-biomasseheizwerk-um-zwoelf-millionen-euro-in-premstaetten>
15.03.2023

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07.03.2023
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07.03.2023