GEVEST-Pressespiegel vom 30.9.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Reform der betrieblichen Vorsorge ist beschlossen – und eine Untersuchung der Nationalbank zeigt, dass 93 Prozent des Vorsorgekapitals im Ausland angelegt sind, weil der heimische Kapitalmarkt zu klein dafür ist. Beim Sozialhilfe-Grundsatzgesetz liegen nun die Zahlen des Entwurfs auf dem Tisch: Fixbeträge statt Höchstsätze, eine Integrationsphase bei rund 70 Prozent der vollen Leistung und ein doppelter Vermögensfreibetrag für Menschen mit Behinderungen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Informationsfreiheit deutlich gestärkt: Eine Universität muss interne Prüfungs- und Evaluierungsdaten herausgeben. Für Hotelbetriebe in Wien wird die Ortstaxe ab Juli 2027 auf acht Prozent des Übernachtungspreises steigen. Und in Vorarlberg laufen diese Woche zwei Energiefristen ab.

Immobilien & Wohnrecht

Spanien greift in den Mietmarkt ein – und die Debatte erreicht das heimische Mietrecht

Die spanische Regierung hat am Dienstag ein Maßnahmenpaket gegen die Wohnungsnot beschlossen. Es sieht ein Verbot von Delogierungen bis 2030 vor, die Verlängerung bestehender Mietverträge bis 2028, die automatische Verlängerung von Mietverträgen, eine Begrenzung von Mieterhöhungen, eine strengere Regulierung von Kurzzeitvermietungen und Einschränkungen für Finanzinvestoren am Wohnungsmarkt. Die Minderheitsregierung will das per Dekret umsetzen; die katalanische Partei, auf deren Stimmen sie dafür angewiesen ist, hat Vorbehalte angemeldet und fordert Schutz für kleinere Vermieter, die den Großteil des Wohnungseigentums im Land besitzen.

Auslöser war die Delogierung einer 87-jährigen Pensionistin aus einer Wohnung im Madrider Stadtteil Retiro, in der ihre Familie seit 1956 gelebt hatte. Der rechtliche Kern des Falls ist für österreichische Verhältnisse gut lesbar: Der Mietvertrag war eine „Renta antigua", ein während der Franco-Zeit geschaffenes, besonders geschütztes unbefristetes Mietverhältnis zu eingefrorener Miete, das in seiner Wirkung dem heimischen Friedenszins entspricht und für Neuvermietungen seit den achtziger Jahren nicht mehr vergeben wird. Solche Verträge können nur einmal weitergereicht werden – die Pensionistin war bereits die zweite Nachfolgerin, weil ihre Mutter unter dem damaligen Regime keine Verträge abschließen durfte und deshalb nicht im ursprünglichen Vertrag stand. Genau diese Lücke nutzte der neue Eigentümer, der die Immobilie wegen des vermeintlich unkündbaren Vertrags weit unter Marktpreis erworben hatte, und erhöhte die Miete von 500 Euro für 92 Quadratmeter auf über 2.000 Euro. Bei einer Rente von rund 1.400 Euro war das nicht tragbar; die Mieterin verlor den Rechtsstreit in letzter Instanz. Unter dem öffentlichen Druck darf sie nun zum alten Preis für weitere acht Jahre zurück.

Für die Beurteilung von Regulierungsvorschlägen sind drei Zahlen aus der Kommentierung brauchbar. Erstens die Angebotslücke: Spanien fehlen 600.000 bis 700.000 Wohnungen, Deutschland rund 400.000, Österreich etwa 40.000. Zweitens die Berliner Erfahrung mit dem Mietendeckel von 2019, nach dessen Einführung das Angebot am Mietmarkt schlagartig um 60 Prozent zurückging und nach dessen Aufhebung durch das Verfassungsgericht die Wohnungen wieder verfügbar waren – verbunden mit Nachzahlungen der Mieter auf die eigentliche Marktmiete. Drittens der österreichische Befund, dass der Wohnbauförderungsbeitrag ins allgemeine Budget fließt, während die öffentliche Wohnbauleistung sinkt. Die Gegenüberstellung von Friedenszins und Renta antigua ist dabei mehr als eine Anekdote: Sie zeigt, dass ein dauerhaft unter den Kosten eingefrorener Mietzins den Wert der Liegenschaft so weit drückt, dass sich der Erwerb gerade für jene Investoren rechnet, gegen die sich die Regulierung richtet.

Quellen:

  • ORF.at, 29.09.2026 16:31 – <https://orf.at/stories/3443616/>
  • Der Standard, 29.09.2026 16:16 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341925/die-87-jaehrige-die-zum-symbol-der-spanischen-wohnungsnot-wurde?ref=rss>
  • Die Presse, 30.09.2026 05:30 – <https://www.diepresse.com/41302171/maricarmen-und-die-geierfonds-wie-europa-immer-tiefer-in-die-wohnungskrise-schlittert>
  • Kurier, 29.09.2026 18:00 – <https://kurier.at/politik/ausland/spanien-madrid-mieten-protest-delogierung/403194655>

Bauland-Aufschließungszone: warum die Gemeinde in Breitenfurt kaum anders konnte

Zum Beschluss über die Bebauung der zehn Hektar großen Wiese in Breitenfurt bei Wien liegt nun die entscheidende raumordnungsrechtliche Begründung vor. Die Gemeindeführung argumentierte durchgehend, dass das Grundstück bereits als Bauland-Aufschließungszone gewidmet ist und die Freigabe durch den Gemeinderat daher nur eine Frage der Zeit sei. Ein Raumplaner bestätigte das: Es sei Bauland, von der Gemeinde beschlossen und vom Land geprüft – seien die Freigabevoraussetzungen erfüllt, müsse die Gemeinde das Grundstück für den Bau freigeben. Das erklärt, warum zwei Volksbefragungen aus den Jahren 2019 und 2024 den Beschluss nicht verhindern konnten.

Für Projektentwickler und Gemeinden ist das die praktisch verwertbare Lehre: Die Widmung als Bauland-Aufschließungszone verschiebt die Entscheidung nach vorn. Ist sie erteilt, bleibt der Gemeinde im Freigabeverfahren kaum politischer Spielraum, und der Verhandlungsgegenstand ist nicht mehr das Ob, sondern nur noch der Inhalt des Raumordnungsvertrags. Beschlossen wurde mit 15 gegen 14 Stimmen unter Polizeischutz; Gemeinderatsmitglieder hatten Drohmails erhalten. Die Wiese ist hochwassergefährdet und stand im Herbst 2024 unter Wasser – begrünte Mulden und ein Retentionsbecken sollen Starkregen und ein mögliches Hochwasser abfangen und ableiten.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 13:07 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341797/trotz-nein-der-bevoelkerung-300-wohnungen-auf-hochwasserwiese-in-breitenfurt-beschlossen?ref=rss>
  • Der Standard, 29.09.2026 15:21 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341795/bevor-wir-wiesen-zubetonieren-nutzen-wir-doch-lieber-versiegelte-flaechen-neu?ref=rss>

Mietpreisfaktor als erste Preiseinordnung beim Kauf einer Bestandsimmobilie

Ein Bausachverständiger mit dreißig Jahren Erfahrung nennt für die Preisfindung bei Bestandsobjekten eine Kennzahl, die auch Selbstnutzern eine erste Einordnung liefert: den Mietpreisfaktor, also Kaufpreis geteilt durch die jährliche Nettokaltmiete. Ein Faktor von 25 bedeutet, dass der Kaufpreis 25 Jahresnettomieten entspricht; Werte zwischen 20 und 30 gelten als guter Standard. Bei stark sanierungsbedürftigen Objekten trägt die Kennzahl nur, wenn die erwarteten Sanierungskosten eingerechnet werden. Für den Preisspielraum nennt er fünf bis zehn Prozent als in einer Verhandlung üblicherweise erreichbar, verbunden mit dem Rat, nach einem abgelehnten Kaufanbot nicht nachzulegen, sondern eine Pause einzulegen.

Zwei weitere Punkte sind für die Praxis brauchbar. Erstens die Empfehlung, alles Wesentliche schon bei der ersten Besichtigung fotografisch festzuhalten, weil erste Einschätzungen sonst nicht mit einem Sachverständigen besprochen werden können – und Umbauwünsche wie die Verlegung eines Badezimmers vor dem Kauf zu klären, nicht danach. Zweitens der rechtliche Unterschied zwischen Makler und privatem Abgeber: Der Makler hat Aufklärungspflichten zu erfüllen, auch was Mängel betrifft, was beim Kauf vom Privaten wegfällt.

Abweichung zwischen den Medien: Der Beitrag bespricht ein Buch zum deutschen Bau- und Förderrecht. Die Angaben zu Maklerpflichten, Bauträgerverträgen und Förderkrediten sind daher nicht ohne Prüfung auf österreichische Sachverhalte übertragbar; maßgeblich ist hier das Bauträgervertragsgesetz.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341741/wie-man-verhindert-dass-man-beim-hauskauf-zuviel-geld-ausgibt?ref=rss>

Wirtschaft & Konjunktur

Betriebliche Vorsorge: Reform beschlossen, 93 Prozent des Kapitals im Ausland

Die Reform der betrieblichen Vorsorge hat vergangenen Mittwoch den Nationalrat passiert. Sie soll die betriebliche Vorsorge allen Beschäftigten öffnen, nicht nur jenen 25 Prozent, deren Betriebe bereits freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen, und schafft neben der „Abfertigung neu" ein zweites Modell, in dem Beträge risikoreicher angelegt werden können. Der Fachverband bezeichnet das als größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit Einführung der Pensionskassen.

Eine Untersuchung der Nationalbank zeigt allerdings, wohin das Kapital fließt. Heimische Pensionskassen legen 94 Prozent ihres Veranlagungsvolumens in Investmentfondsanteile an, davon 72 Prozent in inländische Fonds – erklärt wird das mit der betrieblichen Nähe der Kassen zu Kapitalanlagegesellschaften, die die Veranlagung übernehmen und den größten Teil im Ausland anlegen. Über alle Wertpapierveranlagungen hinweg ergibt sich ein Auslandsanteil von 93 Prozent, bei den Vorsorgekassen 88 Prozent; größter Einzelposten sind US-Wertpapiere mit 14 Prozent aller Auslandsinvestments. Das liegt im Interesse der Anspruchsberechtigten, weil Streuung das Risiko senkt und kleine Kapitalmärkte stärker auf internationale Schocks reagieren. Eine gesetzliche Verpflichtung zu Inlandsinvestitionen wäre nach Einschätzung des Finanzministeriums mit dem unionsrechtlichen Rahmen nur schwer vereinbar.

Für die Einordnung der Größenordnung: Die Ansprüche österreichischer Haushalte aus der betrieblichen Vorsorge entsprachen 2025 gerade 14 Prozent der Wirtschaftsleistung – gleichauf mit Bulgarien und hinter der Slowakei. In den Niederlanden sind es 131 Prozent, in Dänemark knapp 210 Prozent. Österreichs Pensionskassen veranlagen mehr als 50 Milliarden Euro, die Performance liegt seit 1991 bei 5,02 Prozent im Jahr, im ersten Halbjahr 2026 bei 4,83 Prozent. Lehrreich ist der frühere Versuch, Vorsorgekapital gezielt an die heimische Börse zu lenken: Die 2005 eingeführte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge verpflichtete zu einem Anteil an kleinen Börsen, in der Praxis meist am heimischen Leitindex, und wurde ab 2012 sukzessive zurückgefahren. Der Bestand aufrechter Verträge sank von mehr als 1,6 Millionen im Jahr 2012 auf rund 782.000 im Berichtsjahr 2024.

Quellen:

  • Die Presse, 29.09.2026 15:42 – <https://www.diepresse.com/41306396/oesterreich-staerkt-die-betriebliche-vorsorge-und-finanziert-damit-das-ausland>

Wien: Ortstaxe steigt ab Juli 2027 auf acht Prozent des Übernachtungspreises

Wien hebt die Tourismusabgabe als einziges Bundesland prozentuell vom Übernachtungspreis ein, weshalb die Einnahmen automatisch mit den Zimmerpreisen steigen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Seit Anfang Juli beträgt der Satz fünf statt 3,2 Prozent, ab Juli 2027 sollen es acht Prozent sein. Ursprünglich waren 8,5 Prozent bereits ab Dezember geplant; davon nahm die Stadtregierung nach Kritik aus der Branche Abstand. In absoluten Zahlen bedeutet das für ein Zimmer zu 150 Euro einen Anstieg von 4,80 auf zunächst 7,50 und ab dem nächsten Sommer auf zwölf Euro. Im europäischen Vergleich verlangt nur Amsterdam mit 12,5 Prozent mehr, dort steigt die Abgabe kommendes Jahr auf 16 Prozent. Die Stadt rechnet ab 2028 mit zusätzlichen Einnahmen von rund 74,3 Millionen Euro jährlich – gemessen am Wiener Budgetdefizit von zuletzt 2,84 Milliarden Euro ein vergleichsweise kleiner Betrag.

Der betriebswirtschaftliche Kern des Einwands der Hotelvereinigung ist die fehlende Weitergabe. Ein Nachfrageproblem gibt es nicht – vergangenes Jahr wurde erstmals die Marke von 20 Millionen Nächtigungen überschritten –, wohl aber ein Ertragsproblem: Der durchschnittliche Umsatz pro verkauftem Zimmer sank in Wien im Juli gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent und im August um 1,3 Prozent, während er landesweit um 2,7 beziehungsweise 4,4 Prozent stieg. Dazu wächst in Wien das Bettenangebot überproportional zum Umsatz. Ein Hotelier schildert die Preiselastizität an einem Beispiel: Bei 125 Euro Zimmerpreis stand der Verkauf, bei 121 Euro wurden sieben Zimmer verkauft, bei 123 Euro keines mehr. Wer für 2027 kalkuliert, sollte die drei Prozentpunkte daher nicht als durchleitbare Abgabe, sondern als Margenbelastung ansetzen. Nach einer Untersuchung der Nationalbank sind die Preise in Beherbergung und Gastronomie seit 2019 um 47 Prozent gestiegen, begründet mit höheren Kosten, gesunkener Produktivität und starker Nachfrage.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 16:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341710/dann-werden-betriebe-zusperren-wiener-hoteliers-warnen-vor-zu-hoher-ortstaxe?ref=rss>

Beschäftigungsbewilligungen für Asylsuchende werden nach negativem Erstbescheid gestrichen

Auf Grundlage einer Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes streicht das Arbeitsmarktservice jenen Asylsuchenden die Beschäftigungsbewilligung, die im Asylverfahren einen ersten negativen Bescheid erhalten und dagegen berufen. Betroffen sind Menschen, die drei Monate nach Beginn ihres Verfahrens eine Arbeit aufgenommen hatten. Namhafte Fachleute beurteilen die Novelle laut dem Beitrag als wahrscheinlich unionsrechtswidrig; der EU-Asylpakt erzwinge diese Regelung nicht.

Für Arbeitgeber ist das ein unmittelbares Personalrisiko: Die Bewilligung entfällt nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung, sondern bereits mit dem erstinstanzlichen Bescheid, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Verfahren noch läuft. Wer solche Arbeitskräfte beschäftigt, sollte den Verfahrensstand kennen und den Ausfall einplanen. Betroffenen hoch qualifizierten Fachkräften wird geraten, das Asylverfahren zu beenden und aus dem Ausland einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen – aus dem Inland ist ein solcher Antrag untersagt.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 17:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341796/das-neue-arbeitsverbot-fuer-asylsuchende-ist-eine-unnoetige-schikane?ref=rss>

Pensionen und Pflege: Kritik des Wirtschaftsforschungsinstituts am geplanten Pensionsfonds

Der Leiter des Wirtschaftsforschungsinstituts hält den vom Bundeskanzler vorgeschlagenen staatlichen Pensionsfonds grundsätzlich für richtig, aber zu klein gedacht: Es sei sinnvoll, die Dividenden der Staatsholding für Vermögensaufbau zu nutzen, doch wieso nur 700 Millionen Euro und nicht die gesamten Dividenden. Ein tragfähiges System erfordere eine deutlich stärkere Kapitaldeckung, spürbare individuelle Kapitalanteile nach schwedischem oder deutschem Vorbild sowie strukturelle Anpassungen beim Antrittsalter und in der Pflege. Neue Steuern oder Abgabenerhöhungen lehnte er ab; die Steuerbelastung in Österreich sei hoch genug.

Zur Debatte über die Anhebung des Pensionsalters von 65 auf 67 Jahre hielt er fest, dass gesetzliche Beschlüsse lange Vorlaufzeiten und Übergangsfristen brauchen und spürbare Entlastungseffekte erst in 20 bis 30 Jahren einträten – Bestandspensionen werde nichts weggenommen. Praxisrelevanter ist sein Hinweis auf die Pflege: Verdoppelt sich die Gruppe der über 80-Jährigen, verdoppeln sich die Pflegekosten, und darauf sei Österreich organisatorisch und finanziell nicht vorbereitet. Ohne Gegensteuern drohten steigende Beitragssätze, höhere Steuerzuschüsse oder sinkende Leistungsniveaus; in Deutschland gibt es dafür eine Pflegeversicherung, hierzulande werden die Kosten aus dem Budget getragen. Kritisch bewertet er die Aktivpension als nicht treffsicher mit großen Mitnahmeeffekten – vordringlich sei die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 65-Jährigen.

Quellen:

  • Die Presse, 30.09.2026 05:54 – <https://www.diepresse.com/41309653/felbermayr-bei-den-pensionen-ist-vieles-nur-halbert>
  • ORF.at, 29.09.2026 14:43 – <https://orf.at/stories/3443606/>

Türkischer Fondsskandal: Insidergewinne bis in die Regierungspartei, Kontrollgremium eingesetzt

Die spekulativen Verkäufe der zurückgetretenen stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungspartei sind nun bezifferbar: Sie kaufte Papiere im Wert von umgerechnet etwa 1,3 Millionen Euro und erhielt dafür letztlich 23,4 Millionen Euro – ausgestiegen einen Tag, bevor die Finanzmarktaufsicht die Kursmanipulation aufdeckte und die Blase platzte. Ein früherer Finanzermittler hält es für wahrscheinlich, dass weitere hochrangige Politiker und Banker vorab informiert waren, und erklärt, die Finanzmarktaufsicht könnte innerhalb einer Stunde jeden offenlegen, der in Insidergeschäfte verwickelt war. Die Regierung hat inzwischen einen Koordinierungsrat unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten eingesetzt, der die Abwicklung der Fonds überwachen soll, und die staatliche Kontrollbehörde mit der Untersuchung der Unregelmäßigkeiten beauftragt.

Für die Risikobeurteilung nützlich ist die begriffliche Trennung, die der Beitrag vornimmt. Ein Ponzi-System im engeren Sinn bedient Altanleger aus dem Geld neuer Anleger, ohne dass ein Geschäft dahintersteht – das ist Betrug und strafbar. „Ponzi-ähnlich" im Sinne des Ökonomen Hyman Minsky meint dagegen Unternehmen, deren Einnahmen nicht einmal die Zinsen bestehender Kredite decken und die auf neue Kredite oder steigende Preise angewiesen sind. Das ist legal, aber genauso fragil. Die Unterscheidung ist bei der Prüfung von Finanzierungsstrukturen brauchbar: Nicht jede Abhängigkeit von neuer Finanzierung ist Betrug, tragfähig ist sie deshalb nicht.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 13:05 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341821/tuerkei-crash-finanzblase-reicht-bis-in-regierungskreise-erster-ruecktritt?ref=rss>
  • ORF.at, 29.09.2026 22:11 – <https://orf.at/stories/3443641/>

Börsengang eines KI-Anbieters: Risikodarstellung auf 80 von 260 Seiten

Der KI-Anbieter Anthropic bereitet einen Börsengang vor, bei dem Investoren nach Einschätzung des Beitrags eine Bewertung von mehr als zwei Billionen Dollar für erreichbar halten; erwartet wird er Anfang November, nach den US-Zwischenwahlen. Aus dem nicht öffentlichen Prospekt, den eine Wirtschaftszeitung unter Berufung auf Einsichtsberechtigte beschreibt, sind vor allem drei Punkte für die Beurteilung eines solchen Papiers von Bedeutung.

Erstens die Risikodarstellung: Auf 80 von 260 Seiten behandelt das Unternehmen die Risiken Künstlicher Intelligenz, einschließlich der Formulierung, die Technologie könne existenzielle Risiken für die Menschheit bergen. Zweitens die Zahlen: Der Umsatz lag 2025 bei rund 4,6 Milliarden Dollar, dem Zwölffachen des Vorjahres, bei einem Nettoverlust von knapp 42 Milliarden Dollar, der laut Unternehmen überwiegend auf einen Bewertungseffekt in der Buchhaltung zurückgeht; operativ lag der Verlust bei rund acht Milliarden Dollar. Für Cloud-, Rechen- und Infrastrukturkosten sind in den kommenden Jahren 518 Milliarden Dollar vorgesehen, die Betriebskosten steigen auf fast 13 Milliarden Dollar, im zweiten Quartal stand ein Umsatz von 11,5 Milliarden Dollar. Zwei nicht genannte Großkunden standen im Vorjahr für ein Viertel des Umsatzes – eine Abhängigkeit, die im Prospekt selbst als Risiko geführt wird. Drittens die Stimmrechtsstruktur: Die Gründer bündeln ihre Stimmrechte in einer gemeinsamen Gesellschaft und behalten 50,1 Prozent der Stimmen, wodurch der Einfluss der übrigen Aktionäre nach der Darstellung im Prospekt effektiv verringert wird.

Quellen:

  • Die Presse, 29.09.2026 11:44 – <https://www.diepresse.com/41307750/anthropic-warnt-vor-ki-als-gefahr-fuer-die-ganze-menschheit-und-peilt-billionen-boersengang-an>
  • Der Standard, 29.09.2026 08:03 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341768/ki-firma-anthropic-plant-trotz-hoher-verluste-billionen-b246rsengang?ref=rss>

Steuer- & Unternehmensrecht

Verwaltungsgerichtshof: Universität muss interne Prüfungs- und Evaluierungsdaten herausgeben

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit einer am Dienstag zugestellten Entscheidung die Revision der Universität Wien zurückgewiesen (Ra 2026/09/0032). Damit ist die Verpflichtung endgültig, einem Theologiestudenten und Fakultätsvertreter binnen vier Wochen umfangreiche bisher unveröffentlichte Informationen herauszugeben: Statistiken zu Noten und Prüfungsergebnissen je Lehrveranstaltung – Teilnehmerzahl, durchschnittliche Note, Notenverteilung, Abbruchquote – sowie die Ergebnisse der universitätseinheitlichen Lehrveranstaltungsevaluierungen je Lehrveranstaltung, jeweils ab dem Wintersemester 2023. Lehrveranstaltungen mit weniger als fünf Studierenden bleiben ausgeklammert, damit keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Ein Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung gibt es nicht mehr.

Für jede auskunftspflichtige Stelle ist die Begründungslinie maßgeblich. Die Universität hatte die Daten als Teil der internen Qualitätssicherung und damit als Instrumente der Evaluierung, Kontrolle und Steuerung eingeordnet, die nicht für die öffentliche Zugänglichmachung bestimmt seien, und wollte zudem verhindern, dass schlecht bewertete Lehrende öffentlich herausgegriffen werden. Das Bundesverwaltungsgericht ließ das nicht genügen (W292/2331934-1): Es sei nicht gelungen, überwiegende berechtigte Interessen an der Geheimhaltung darzutun. Der Verwaltungsgerichtshof nahm inhaltlich nicht Stellung, sondern befand die Abwägungsentscheidung als nicht grob fehlerhaft. Offen bleibt damit, ob die Funktion als Fakultätsvertreter – vom Bundesverwaltungsgericht als eine Art „Public Watchdog" gewertet – für den Anspruch ausschlaggebend war. Praktisch fällt das kaum ins Gewicht, weil sich im Zweifelsfall ein Vertreter mit dieser Funktion finden wird. Die seit Herbst 2025 geltende Informationsfreiheit verschiebt die Beweislast damit erkennbar: Wer Auskunft verweigern will, muss das überwiegende Geheimhaltungsinteresse konkret und für die jeweils begehrte Information darlegen.

Quellen:

  • Die Presse, 30.09.2026 05:23 – <https://www.diepresse.com/41310490/student-siegt-gegen-uni-wien-interne-daten-ueber-lehrende-und-pruefungen-werden-jetzt-oeffentlich>

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: die Zahlen des Entwurfs

Die Verhandlungen über die Reform haben am Dienstag begonnen, in Kraft treten soll sie mit Jahresbeginn 2027. Der Entwurf des Sozialministeriums enthält nun bezifferbare Vorgaben. Die bisher festgeschriebenen Höchstsätze für Erwachsene, die von den Ländern unterschritten werden können, sollen durch Fixbeträge ersetzt werden. Grundlage bleibt der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, 2026 bei 1.308,39 Euro, abzüglich sechs Prozent Krankenversicherungsbeitrag also 1.230 Euro. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden; eine Unterschreitung soll nur in bestimmten Fällen möglich sein, etwa bei anrechenbaren eigenen Einkünften oder bei Verweigerung der Arbeitsvermittlung.

Neu ist die Integrationsphase: Wer arbeitsfähig, aber noch nicht dauerhaft in Gesellschaft und Erwerbsleben integriert ist, soll zunächst nur Grundleistungen erhalten. Der Betrag steht im Entwurf noch nicht, soll dem Vernehmen nach aber bei etwa 70 Prozent der vollen Höhe und damit rund 860 Euro liegen; den vollen Betrag erhält nur, wer Integrations- oder Erwerbsbemühen nachweist. Für Menschen mit Behinderungen soll der Vermögensfreibetrag ab 2027 verdoppelt werden – er lag bisher pro volljähriger Person in einer Bedarfsgemeinschaft beim Sechsfachen des Ausgleichszulagenrichtsatzes, 2026 rund 7.379 Euro.

Offen ist der Kinderbetrag, bei dem im Entwurf noch kein Prozentwert eingetragen ist, und die Staffelung bei mehreren Kindern. Hier ist die verfassungsrechtliche Vorgeschichte zu beachten: Der Verfassungsgerichtshof hat 2019 die bundesweit vorgegebene Staffelung als zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten und vierten Kind aufgehoben, weshalb es derzeit gar keine bundesweite Regelung gibt und die Länder nach eigenem Ermessen gestalten. Eine neuerliche bundesweite Staffelung müsste dieser Entscheidung standhalten. Die Verhandlungslage hat sich zusätzlich verengt, weil der Machtkampf in der SPÖ Kompromisse erschwert und Länder unter ÖVP- und FPÖ-Führung ihre strengeren Landeskriterien berücksichtigt sehen wollen. Caritas, Diakonie und Volkshilfe warnen vor Kürzungen von bis zu 400 Euro pro Erwachsenem und fordern eine grundlegende Überarbeitung.

Quellen:

  • ORF.at, 29.09.2026 18:58 – <https://orf.at/stories/3443599/>
  • Die Presse, 29.09.2026 15:34 – <https://www.diepresse.com/41308919/das-rote-raenkespiel-gefaehrdet-die-regierung>

KI-Agenten im Betrieb: menschliche Aufsicht nach der KI-Verordnung, Datenminimierung nach der Datenschutz-Grundverordnung

Beim Einsatz von KI-Agenten – Programmen, die nicht antworten, sondern im Auftrag des Nutzers handeln – gelten zwei Regelwerke nebeneinander. Die EU-KI-Verordnung regelt, was ein Agent automatisiert entscheiden darf und wie viel menschliche Aufsicht dafür nötig ist; nach ihrem Artikel 14 muss bei Hochrisiko-Systemen eine wirksame menschliche Aufsicht gewährleistet sein, was nicht bedeutet, dass jede einzelne Handlung bestätigt werden muss – die Aufsicht muss zum Risiko und zum Einsatz passen. Eine pauschale Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es nicht; die Ausnahme für rein persönliche, nicht berufliche Nutzung betrifft die Betreiberpflichten natürlicher Personen. Zur zeitlichen Einordnung nennt der Beitrag den Stand der EU-Kommission vom 27. Juli 2026: Die Hochrisiko-Regeln gelten für Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab 2. August 2028, andere Vorschriften können schon vorher greifen.

Unabhängig davon verlangt die Datenschutz-Grundverordnung eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten und Datenminimierung. Ein Agent, dem Zugriff auf alle Daten eingeräumt wird, kann daher gegen beide Regelwerke verstoßen. Vor dem Verbinden eines Postfachs sind zwei Fragen zu klären: welche Daten der Agent wirklich braucht und an welchen Anbieter sie bei der Verarbeitung weitergegeben werden.

Betrieblich verwertbar ist die daraus abgeleitete Regel: Recherchieren, Vorschläge machen und Entwürfe erstellen kann ein Agent ohne Bestätigung jedes Schritts; sobald er etwas Endgültiges tut – löschen, senden, veröffentlichen, kaufen –, gehört zwischen Vorschlag und Ausführung eine Bestätigung durch einen Menschen. Der Grund liegt in der Funktionsweise: Ein Agent entscheidet bei jedem Durchlauf neu, weshalb er nicht wie ein herkömmliches Programm behandelt werden kann, bei dem derselbe Ablauf dasselbe Ergebnis bringt. Der Beitrag berichtet zwei Vorfälle als Belege, einen davon ausdrücklich als nicht unabhängig geprüft und einen aus einem internen Sicherheitstest unter reduzierten Schutzmaßnahmen. Bei Zahlungen, Personalentscheidungen und Nachrichten an Kunden empfiehlt er, bei Vorschlägen und Entwürfen zu bleiben, und formuliert eine Abbruchbedingung: Wer nicht nachvollziehen kann, welche Berechtigungen ein Agent hat, was er ausgeführt hat und wie er sich stoppen lässt, sollte ihm solche Aufgaben nicht selbstständig überlassen.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340995/setz-dem-ki-agenten-eine-grenze?ref=rss>

USA: neue Verbrauchsvorschriften ohne Sanktionen, Doppelbelastung für europäische Hersteller

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde hat in der Nacht auf Dienstag neue Verbrauchsvorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Ab dem Modelljahr 2031 darf die verkaufte Flotte eines Herstellers durchschnittlich 6,8 Liter auf 100 Kilometer verbrauchen; die Vorgängerregierung hatte für denselben Zeitpunkt 4,7 Liter verordnet, in Europa gilt ab 2030 ein Zielwert von etwa zwei Litern. Entscheidend ist, dass die Vorschriften faktisch unverbindlich sind: Der Kongress hat heuer die Pönalen für die Überschreitung der Flottenwerte gestrichen, und im Februar hatte die Umweltschutzbehörde die Verordnung aus dem Jahr 2009 revidiert, in der Treibhausgase als Gefahr für die öffentliche Gesundheit bezeichnet werden und auf der alle US-Klima- und Abgasvorschriften aufbauten. Sanktionen bei Nichterfüllung gibt es damit keine mehr.

Für europäische Hersteller und ihre Zulieferer bedeutet das einen teuren Spagat: Verbrenner für die USA produzieren und parallel den kapitalintensiven Umstieg auf Elektroantriebe für Europa und den übrigen Weltmarkt finanzieren. Ein deutscher Hersteller hat ein für rund drei Milliarden Dollar errichtetes Werk in South Carolina bereits umgeplant: Die beiden ursprünglich vollelektrischen Modelle kommen erst 2028 und dann mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer. Rechtlich ist die Lage nicht endgültig – Kalifornien und 14 weitere Bundesstaaten nutzen traditionell das Recht auf eigene, strengere Abgasvorschriften, die Bundesregierung bestreitet das, und eine letztgültige Entscheidung dürfte erst der Supreme Court treffen. Trotz der Zurückhaltung der US-Kunden wurden im vergangenen Jahr rund 1,3 Millionen Elektrofahrzeuge neu zugelassen, knapp acht Prozent aller Neuzulassungen.

Quellen:

  • Die Presse, 29.09.2026 11:13 – <https://www.diepresse.com/41307544/endgueltiger-abschied-vom-elektroauto-usa-steuern-in-den-fossilen-sonderweg>

Energie & Bau

Vorarlberg: zwei Energiefristen laufen diese Woche und im Oktober ab

Beim Vorarlberger Landesenergieversorger enden die fixen Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen. Ab Mitte Oktober werden die Altverträge gekündigt, bis 31. Dezember gilt eine Übergangsfrist; wer noch nicht gewechselt hat, erhält im Oktober ein Schreiben. Der neue Tarif bringt für 2027 fix sieben Cent je eingespeister Kilowattstunde, ab 2028 wird der Einspeisetarif monatlich angepasst. Wer nicht wechseln will, kann den Anbieter wechseln.

Bereits mit 30. September läuft die Preisgarantie für den Tarif „Erdgas Fix" ab. Der neue Fixpreis von 9,49 Cent je Kilowattstunde brutto gilt vom 1. Oktober bis 30. September 2027 – er muss aber aktiv bestellt werden, sonst läuft der Vertrag ab 1. Oktober im Tarif mit monatlicher Preisanpassung weiter. Wer Preissicherheit für den Winter will, muss also handeln. Beim Produkt „Erdgas Standard" gilt die Preisgarantie noch bis Ende März 2027. Ebenfalls bis Jahresende befristet sind die Tauschaktion für Wallboxen und die Förderaktion für Heizungswärmepumpen.

Der Hintergrund der Umstellung ist für alle Anlagenbetreiber von Bedeutung: An sonnigen Tagen, vor allem mittags im Sommer, verliert Strom wegen des großen Angebots an Wert, nachts und im Winter wird er teurer. Genau das bilden die monatlich angepassten Einspeise- und Stromtarife künftig ab – womit Batteriespeicher und die zeitliche Verlagerung des Eigenverbrauchs wirtschaftlich an Bedeutung gewinnen.

Quellen:

  • ORF.at, 30.09.2026 05:42 – <https://vorarlberg.orf.at/stories/3373199/>

Heizkostenvergleich: Heizöl binnen eines Jahres um 80 Prozent teurer

Ein Vergleich für ein Haus mit 200 Quadratmetern Wohnfläche und einem Heizwärmebedarf von 100 Kilowattstunden je Quadratmeter zeigt die Spannweite der laufenden Kosten für die kommende Heizsaison. Heizöl stieg von 2.397 Euro im Vorjahr auf 4.322 Euro, Erdgas von 2.042 auf 2.938 Euro, Pellets von 1.480 auf 1.981 Euro. Wer mit Strom heizt, zahlt mit 5.300 Euro am meisten, aber genauso viel wie im Vorjahr. Brennholz ist mit 1.581 Euro am günstigsten und blieb stabil – im Vorjahr waren es 1.447 Euro.

Die Zahlen stammen vom Kachelofenverband und sind entsprechend zu lesen, sie ordnen aber die Investitionsrechnung ein: Ein handwerklich gesetzter Kachelofen kostet 15.000 bis 20.000 Euro, Einstiegsmodelle unter 10.000 Euro, bei einer Lebensdauer von rund 30 Jahren. In Österreich stehen rund 460.000 Kachelöfen in etwa elf Prozent aller Haushalte, mit einer installierten Leistung von 2.000 Megawatt, was etwa der Leistung aller Donaukraftwerke entspricht; jährlich kommen 10.000 bis 12.000 hinzu, der Bestand bleibt dabei stabil. Positioniert wird der Ofen nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung – etwa um eine Ölheizung nur zeitweise einzuschalten, neben Wärmepumpe und Photovoltaik, oder für den Ausfall der Stromversorgung.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 16:30 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341934/mit-holz-heizt-es-sich-auch-heuer-guenstig-oel-gas-und-pellets-wurden-kraeftig-teurer?ref=rss>
  • Kleine Zeitung, 29.09.2026 16:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41308791/kachelofen-will-sich-als-guenstige-alternative-zu-oel-positionieren>

Verbot der Kohlendioxidspeicherung soll aufgehoben werden

Die Speicherung von Kohlendioxid, vorzugsweise in ausgebeuteten Erdgasfeldern, ist in Österreich verboten. Dieses Verbot soll nun aufgehoben werden. Für Industriebetriebe mit prozessbedingten Emissionen, etwa in der Zementherstellung, wäre das die zentrale Weichenstellung der kommenden Jahre, weil damit ein Weg zur Emissionsminderung neben der Vermeidung bei der Entstehung eröffnet wird.

Die im Beitrag vorgebrachten Einwände sind für die Risikoabschätzung eines solchen Projekts erheblich: Es ist nicht geklärt, wie lange eingelagertes Kohlendioxid in den unterirdischen Gesteinsschichten verbleibt, und es ist offen, wie lange und zu welchem Preis geeignete neue Lagerstätten gefunden werden können. Wer eine Abscheidung plant, muss die Endlagerung daher als langfristiges Kostenrisiko kalkulieren, nicht als gelöste Frage. Der Beitrag weist außerdem auf eine Folgewirkung hin, die über die Zementindustrie hinausgeht: Mit verfügbarer Speicherung lässt sich billiger Wasserstoff aus Erdgas herstellen, der den teureren, durch Elektrolyse gewonnenen Wasserstoff preislich unter Druck setzt.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 10:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000340893/versteckspiel-mit-dem-kohledioxid?ref=rss>

Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch 2025 auf 78 Prozent gefallen

Der Anteil der erneuerbaren Energien am österreichischen Stromverbrauch ist 2025 auf 78 Prozent gesunken, nach einem Rekordanteil von 94 Prozent im Jahr davor. Ursache war weniger Wasser in den Flüssen, was die Erzeugung aus Wasserkraft dämpfte. Das zeigt der Monitoringbericht der Regulierungsbehörde zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, der die Zielpfade nachrechnet: bilanziell 100 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030, zusätzlich 27 Terawattstunden Erzeugung aus Erneuerbaren sowie fünf Terawattstunden erneuerbares Gas am Gasabsatz.

Das Ziel bleibt nach Einschätzung der Behörde erreichbar, allerdings nur mit größerer Anstrengung beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten. Bemerkenswert ist die Verteilung: Der Photovoltaikausbau erlebte 2025 weiter einen Boom, während der Zubau bei Wind, Wasser und Biomasse hinterherhinkt. Für die Beurteilung von Herkunftsnachweisen und Lieferverträgen ist der Rückgang um 16 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres der wesentliche Punkt: Der Erneuerbarenanteil schwankt mit der Wasserführung erheblich und ist damit keine verlässlich konstante Größe.

Quellen:

  • ORF.at, 30.09.2026 06:24 – <https://orf.at/stories/3443651/>

Fehlende Stromversorgung lässt ein fertiges Rechenzentrum zum Kreditrisiko werden

Ein Vorgang in New Mexico zeigt, wie schnell die Energieversorgung zum vertraglichen und finanziellen Risiko eines Rechenzentrumsprojekts wird. Ein fertiggestelltes Rechenzentrum von Oracle kann nicht in Betrieb gehen, weil die Verwaltung die Freigabe der geplanten Ölpipeline bereits zum zweiten Mal versagt hat. Die Miete an den Investor, der auf sein Investment von drei Milliarden Dollar mit rund elf Prozent Rendite rechnet, ist während der Bauphase niedriger als im Betrieb. Um die höheren Zahlungen hinauszuschieben, hat Oracle dem Kapitalgeber angezeigt, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegen könnte – die Ansprüche verfallen damit nicht, sie verschieben sich. Die Klausel befreit eine Vertragspartei von ihren Pflichten, wenn Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle sie an der Erfüllung hindern; hier wird die behördliche Blockade der Stromversorgung als solches Ereignis gewertet.

Die Reaktion des Kapitalmarkts ist der eigentliche Befund. Die Absicherung von Oracle-Schulden gegen Zahlungsausfall kostet für fünf Jahre nun mehr als 2,2 Prozent der versicherten Summe jährlich, ein Rekordwert; die Rendite einer bis 2056 laufenden Anleihe stieg erstmals über acht Prozent. Die Bewertungen liegen bei Baa2 und BBB, eine Stufe über der schlechtesten Investmentklasse – fiele das Unternehmen darunter, würden Anleihen im Wert von 120 Milliarden Dollar aus Investment-Grade-Indizes fallen, was Pensions- und Indexfonds zum Verkauf zwingen und die Finanzierung weiter verteuern würde. Für die Beurteilung von Rechenzentrumsprojekten heißt das: Die gesicherte Netzanbindung ist der kritische Pfad, nicht der Bau.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341601/new-mexico-sperrt-oel-pipeline-oracle-datenzentrum-wankt-ki-blase-droht?ref=rss>

Kärnten: weitere Gemeinden verlassen das Energieeffizienzprogramm des Landes

Mit der Umstellung des Landesprogramms für energieeffiziente Gemeinden zum Jahr 2027 verlassen weitere Kärntner Gemeinden das Programm. Aus Mittelkärnten haben Guttaring – eine der Pilotgemeinden aus dem Jahr 2005 – und die Stadtgemeinde Feldkirchen nach zehn Jahren Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt, beide zuletzt mit drei von fünf möglichen Auszeichnungen. Als Grund nennen sie die Finanzierung: Früher hätten sich für Projekte gut Mittel aus dem Programm lukrieren lassen, künftig müsse viel selbst gezahlt werden; ab 2027 würden nur noch Leuchtturmprojekte gefördert, und die nächste Stufe zu erreichen wäre nur mit sehr großem Mitteleinsatz möglich. St. Veit und Althofen bleiben dabei, Letzteres mit vier Auszeichnungen.

Zur Umstellung selbst: Das Land hat das Programm nach zwanzig Jahren evaluiert. Für alle 132 Gemeinden gibt es künftig kostenfreie Angebote, dazu einen kommunalen Energieeffizienzbonus mit bis zu 7.500 Euro Förderung; heuer werden über 500.000 Euro ausgeschüttet. Ab 2027 tritt ein neues Vorreiterprogramm mit strengeren Einstiegskriterien und einem Mitgliedsbeitrag an die Stelle des bisherigen, dafür mit fachlicher Begleitung. Gemeinden, die aussteigen, bleiben davon unberührt in regionalen Klima- und Energieprogrammen.

Quellen:

  • Kleine Zeitung, 30.09.2026 06:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41309169/auch-mittelkaerntner-gemeinden-verlassen-klimaschutzprogramm>

Energieimporte als größter Minusposten der Handelsbilanz

Ein an der Universität für Bodenkultur angesiedeltes Forschungsprojekt hat am Dienstag Zahlen zur österreichischen Energieabhängigkeit vorgelegt. Mehr als 60 Prozent der Primärenergie stammen aus fossilen Quellen, davon sind rund 95 Prozent importiert. Jährlich fließen dafür rund zehn Milliarden Euro ab – der größte Minusposten in der Handelsbilanz; für 2026 werden kriegsbedingt höhere Kosten erwartet. Nur etwa ein Viertel der Primärenergie kommt als Nutzenergie an, der Rest entweicht bei der Umwandlung durch ineffiziente Kraftwerke, Motoren und alte Heizungen.

Daraus folgt der für Gebäudeeigentümer verwertbare Hebel: Weil die Umwandlungsverluste so groß sind, schlägt jede eingesparte Einheit Endenergie mit dem Faktor vier bei der Primärenergie und damit beim importierten Gas durch. Jedes gut gedämmte Haus und jede durch eine Wärmepumpe ersetzte Gasheizung steht für Energie, die gar nicht erst importiert werden muss. Der genannte Hebel mit dem größten Potenzial ist die Sanierungsrate im Gebäudebestand. Angemerkt wird außerdem, dass man seit zwanzig Jahren weiß, wie Häuser ohne aktives Heizsystem gebaut werden, sie aber nicht gebaut werden.

Quellen:

  • Der Standard, 29.09.2026 15:19 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341866/wie-wir-uns-aus-dem-wuergegriff-der-energieabhaengigkeit-befreien-koennten?ref=rss>
15.03.2023

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07.03.2023
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07.03.2023
15.02.2023

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07.03.2023
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07.03.2023