GEVEST-Pressespiegel vom 13.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine überhöhte Ablöse auch dann zurückgefordert werden kann, wenn der Nachmieter sie erst nach der Schlüsselübergabe überwiesen hat – maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung. Die E-Control hat die Grundsatzverordnung zu den Systemnutzungsentgelten vorgelegt: Ab 2027 zählt neben dem Verbrauch auch die Leistungsspitze, ab zehn Kilowatt im Viertelstundenintervall wird es teurer, wer sich drosseln lässt, zahlt 75 Prozent weniger Leistungspreis. Der Internationale Währungsfonds senkt die Wachstumsprognose für Österreich auf 0,6 Prozent und hebt die Inflationsprognose auf 3,1 und 3,3 Prozent für die beiden Folgejahre an. Die Paketabgabe ist koalitionsintern offen umstritten, eine Verfassungsklage ist anhängig. Die PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg kostet 50 Millionen Euro – und wartet auf eine Novelle der Deponieverordnung.
Immobilien & Wohnrecht
Überhöhte Ablöse: Rückforderung auch bei Zahlung nach der Schlüsselübergabe
Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 5 Ob 200/25k klargestellt, wann der Rückforderungsanspruch des Nachmieters bei einer verbotenen Ablöse erhalten bleibt. Im Anlassfall war für eine geförderte Wohnung mit Weitergaberecht eine Ablöse von 40.000 Euro vereinbart worden: 2.000 Euro Anzahlung nach der Besichtigung im Juni 2024, die restlichen 38.000 Euro bis Ende Juli, sofern die gemeinnützige Bauvereinigung den neuen Mieter akzeptiert. Die Schlüssel wurden am 30. Juli übergeben, der Restbetrag floss danach. Die Nachmieter klagten auf Rückzahlung, weil die übernommenen Möbel elf Jahre alt und beschädigt gewesen seien. Das Erstgericht wies ab: Mit dem Erhalt der Schlüssel hätten die Nachmieter eine rechtlich gesicherte Position gehabt, die Zwangslage sei weggefallen.
Der Oberste Gerichtshof folgt dem nicht. Der im Mietrechtsgesetz verankerte Rückforderungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Zahlende wusste, dass die Zahlung unzulässig war – die Rückforderung ist „auch dann möglich, wenn der Rückfordernde in voller Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen wissentlich eine Nichtschuld bezahlte". Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablösevereinbarung: Nur wer schon damals eine rechtlich gesicherte Position hatte, wird vom Mietrechtsgesetz nicht geschützt. Dass eine Rate erst nach der Schlüsselübergabe gezahlt wird, schadet nicht, weil dies auch schlicht der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung dienen kann.
Für die Praxis sind drei Punkte wesentlich. Erstens bleibt ein Verzicht auf die Rückforderung nach Wegfall der Zwangslage zwar möglich, setzt aber voraus, dass der Nachmieter bei der Zahlung sowohl die Unverhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung als auch sein Rückforderungsrecht kannte – und dafür ist der Vormieter beweispflichtig. Zweitens ist bei der Annahme eines schlüssigen Verzichts besondere Vorsicht geboten; allein die Zahlung der zweiten Rate genügt nicht. Drittens ist die Sache noch nicht beendet: Das Bezirksgericht hat nun zu klären, welchen Wert das übernommene Inventar tatsächlich hatte. Unabhängig vom Zivilverfahren drohen demjenigen, der eine überhöhte Ablöse verlangt, Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:41 – <https://www.diepresse.com/41334363/zu-hohe-abloese-bei-wohnungen-geld-zurueck-fuer-nachmieter-selbst-wenn-sie-erst-nach-schluesseluebergabe-gezahlt-haben>
Unfertige Rohbauten: warum die Verwertung notleidender Projekte derzeit stockt
Nach dem Ende des Baubooms Mitte 2022 – ausgelöst durch die Zinswende und die Kreditvergaberegeln der KIM-Verordnung – stehen begonnene und nicht vollendete Bauten herum. Der Beitrag arbeitet das am Beispiel dreier Vorhaben im 22. Wiener Gemeindebezirk auf und zeigt dabei die wiederkehrenden Rechtsfragen.
Beim ersten Vorhaben wurde 2022 zu bauen begonnen; in der dritten Etage war Schluss, der Bauträger ist insolvent, die Projektgesellschaft liquidiert. Die Parifizierung war bereits durchgeführt, Käufer von Geschäftslokalen stehen damit im Grundbuch, während die Masseverwalterin ein Schätzgutachten einholt; erst danach kann ein Versteigerungsverfahren durchgeführt werden. Die Baupolizei stuft das Vorhaben als offene Bauführung mit aufrechter Baubewilligung ein – nach der Bauordnung hat der Bauherr vier Jahre Zeit, das Werk zu vollenden. Beim zweiten Vorhaben ist die Baubewilligung bereits abgelaufen; die Behörde hat die nicht bewilligungskonformen Bauführungen eingestellt und Strafanzeige eingebracht, während der Bauherr von einem Planproblem spricht, das demnächst erledigt sei. Beim dritten Vorhaben zeichnet sich eine Lösung ab: Der Generalunternehmer hat die Baustelle um rund 565.000 Euro übernommen und baut weiter – statt 21 nun mit 22 Einheiten.
Praktisch bedeutsam ist die Einschätzung der befragten Insolvenzverwalter. Bis etwa 2023 ließen sich notleidende Projekte rasch und oft über dem Verkehrswert verwerten; heute fehlt das Interesse weitgehend. Als Hemmnisse werden genannt: Schätzgutachten, die den aktuellen Wert nicht abbilden, die Gewährleistung für einen Rohbau, an dem der Übernehmer nicht mitgearbeitet hat, und vor allem die auslaufende Baubewilligung – eine Fristverlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Hinzu kommt, dass Banken einen Kreditkunden nicht leichtfertig in den Konkurs schicken, weil sie auf eine außergerichtliche Verwertung hoffen; die Zahl problematischer Liegenschaften am Markt ist daher höher, als die Insolvenzstatistik zeigt.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 11:27 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343334/was-hinter-notleidenden-neubauten-in-der-donaustadt-steckt?ref=rss>
Wohnungssicherung in Niederösterreich: 14.000 Wohnungen in zwanzig Jahren erhalten
Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungssicherung, getragen von mehreren Beratungseinrichtungen und den Caritas-Organisationen zweier Diözesen, hat nach eigenen Angaben in zwanzig Jahren 14.000 Wohnungen gesichert und damit rund 40.000 Menschen vor einer Delogierung bewahrt. Auslöser sind typischerweise Trennung, Arbeitsplatzverlust oder krankheitsbedingter Einkommensausfall; zuletzt treibt vor allem die Entwicklung der Energiekosten die Nachfrage nach den kostenlosen Beratungen.
Für Vermieter und Hausverwaltungen ist der organisatorische Teil interessant: Die Einrichtung arbeitet mit Gemeinden, Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften, Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern zusammen, damit Mietrückstände frühzeitig gemeldet und außergerichtliche Lösungen rasch und kostensparend gefunden werden können. Die Erfahrung der Beratungsstellen ist, dass sich Betroffene meist erst melden, wenn die Räumungsklage bereits eingebracht und der Räumungstermin anberaumt ist – also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine außergerichtliche Einigung deutlich teurer wird.
Quellen:
- ORF.at, 13.10.2026 05:03 – <https://noe.orf.at/stories/3374907/>
Immobiliengesellschaft insolvent: 35,8 Millionen Euro Schulden, Quote aus Mieteinnahmen
Über eine Immobiliengesellschaft wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; die Verbindlichkeiten betragen 35,8 Millionen Euro. Nach Angaben des Gläubigerschutzverbands soll eine Quote von 20 Prozent aus Mieteinnahmen finanziert werden.
Quellen:
- Kurier, 12.10.2026 14:48 – <https://kurier.at/wirtschaft/pleite-einer-immobilienfirma-mit-358-millionen-euro-schulden/403197662>
Wirtschaft & Konjunktur
Währungsfonds: 0,6 Prozent Wachstum für Österreich, Inflationsprognose kräftig angehoben
Der Internationale Währungsfonds hat seine Prognose für Österreich für das laufende Jahr und für 2027 um jeweils 0,1 Prozentpunkte gesenkt: Erwartet wird ein Plus der Wirtschaftsleistung von 0,6 Prozent heuer und 0,9 Prozent im kommenden Jahr. Deutlich stärker fällt die Revision bei der Teuerung aus. Nach 3,6 Prozent heuer werden für die beiden Folgejahre 3,1 und 3,3 Prozent erwartet – im April lagen die Werte noch bei 2,5 und 2,6 Prozent. Weltweit bleibt die Wachstumsprognose bei 3,1 Prozent für heuer und steigt leicht auf 3,4 Prozent für 2027, die globale Inflationsprognose wurde auf 4,7 und 4,1 Prozent angehoben.
Für die Kalkulation von Verträgen und Budgets ist die Begründung aufschlussreich. Die Weltwirtschaft hat den seit Ende Februar andauernden Krieg am Persischen Golf bisher besser verkraftet als erwartet, weil Unternehmen Lieferungen umgeleitet, Lagerbestände abgebaut und staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben und weil die Energieintensität geringer ist als in früheren Jahrzehnten. Diese Puffer sind weitgehend aufgebraucht: Die Lagerbestände sind abgebaut, die Rohstoffmärkte bleiben anfällig. Der Fonds hält die eigene Prognose eher für zu optimistisch und verortet die Risiken auf der Abwärtsseite – genannt werden eine Eskalation des Konflikts, Cyberangriffe, Extremwetterereignisse sowie eine abrupte Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, etwa aus Sorge um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Eine Sonderanalyse zeigt, dass Preissteigerungen aus tatsächlichen Lieferausfällen größere und länger anhaltende gesamtwirtschaftliche Folgen haben als solche aus bloßen geopolitischen Risiken. Als eigenes Risiko gilt die weitgehend schuldenfinanzierte Investitionswelle in Infrastruktur für künstliche Intelligenz: Eine Neubewertung der Rentabilitätsaussichten könnte die Investitionen einbrechen lassen und die Finanzierungsbedingungen verschärfen.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/41347217/iwf-prognostiziert-fuer-oesterreich-ein-bisschen-wachstum-und-viel-inflation>
Herbstlohnrunde: Mindestlöhne in vier von fünf Branchen real unter dem Niveau von 2019
Die Kollektivvertragsverhandlungen beginnen heuer nicht mit den Metallern, sondern mit den Eisenbahnunternehmen; danach folgt im November die Güterbeförderung, im Dezember der Handel mit 150.000 Beschäftigten. Als Grundlage dient eine Inflationsrate von 3,26 Prozent einschließlich der Schnellschätzung für September. Keine einzige Branche hat 2026 bisher auf oder über der maßgeblichen Teuerungsrate abgeschlossen.
Eine Auswertung des Momentum Instituts beziffert die daraus entstandene Lücke. Inflationsbereinigt liegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter im Gesamtindex um 0,9 Prozent unter dem Niveau von September 2019. Am größten ist der Rückstand bei den Eisenbahnen mit 1,8 Prozent, gefolgt von der Informationstechnologie mit 1,6 Prozent, dem Handel mit 1,3 Prozent sowie Handwerk und Gewerbe mit 0,3 Prozent; nur die Güterbeförderung liegt mit 0,3 Prozent knapp im Plus. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2019 verteuerte sich Energie bis August 2026 um 78,6 Prozent, während die Mindestlöhne um 33,7 Prozent stiegen – das allgemeine Preisniveau legte um 34,8 Prozent zu, die Mieten um 34,9 Prozent, die Lebensmittel um 34,1 Prozent.
Neben dem Entgelt stehen bei den Eisenbahnen zwei strukturelle Forderungen auf dem Tisch: die Ausweitung der täglichen Ruhezeit von derzeit sechs auf elf Stunden und die Angleichung der Wochenarbeitszeit. Derzeit gilt für rund 15 Prozent der Beschäftigten – vor allem bei neu in den Markt eintretenden Privatbahnen – eine Arbeitszeit von 40 Stunden, im größten Konzern dagegen von 38,5 Stunden; die Arbeitnehmerseite sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Die Arbeitgeberseite kündigt einen „eher maßvollen Abschluss" an. Die Arbeitnehmerseite verweist auf eine seit 2023 um 11,3 Prozent gestiegene Produktivität im Bahnsektor bei drei Jahre in Folge sinkendem Personalkostenanteil.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 12:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343699/auftakt-der-herbstlohnrunde-fuer-gewerkschaft-sind-reale-zuwaechse-das-mindeste?ref=rss>
- Der Standard, 12.10.2026 09:35 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343671/einige-kv-mindestloehne-bleiben-hinter-inflation-zurueck?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 07:18 – <https://www.diepresse.com/41346938/feilschen-um-bahn-kv-startet-am-montag-im-zeichen-hoher-inflation>
Handelskonflikt abgewendet: Einfuhr chinesischer Hybridfahrzeuge auf 350.000 Stück begrenzt
Die Union begrenzt die Einfuhr von Hybridfahrzeugen aus China auf 350.000 Fahrzeuge jährlich. Die Obergrenze steigt danach um sechs Prozent pro Jahr und läuft nach vier Jahren aus; sobald sie erreicht ist, genehmigen die Zollbehörden keine weiteren Einfuhren. Nach Schätzung der Kommission hätte die Zahl heuer rund 800.000 erreicht – die Begrenzung senkt die Einfuhren damit um mehr als die Hälfte. Hintergrund ist, dass nach den 2024 verhängten Sonderzöllen auf Elektrofahrzeuge deutlich mehr Plug-in-Hybride nach Europa verkauft wurden. Gegenleistungen: Peking verzichtet auf Vergeltungsmaßnahmen, senkt Zölle für einzelne Erzeugnisse aus der Union und erleichtert die Genehmigung von Ausfuhrlizenzen für Seltene Erden und Dauermagnete. Die Union hält die Regelung nach eigener Darstellung für vereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation.
Für exportierende Unternehmen ist der Hintergrund wichtiger als die Zahl. Der Handelsüberschuss Chinas gegenüber Europa lag im Vorjahr bei 371 Milliarden Euro, vor 2020 waren es weniger als 200 Milliarden; Österreich wies ein Handelsbilanzdefizit von 12,6 Milliarden Euro aus, Deutschland eines von 90 Milliarden. Beide Seiten hatten wenig Interesse an einer Eskalation – die Union fürchtete, von Seltenen Erden abgeschnitten zu werden, China kann sich angesichts der Nachwehen seiner Immobilienkrise keinen Exporteinbruch leisten. Zwei Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission zuvor schriftlich aufgefordert, Maßnahmen für einen Handelskonflikt vorzubereiten. Fachleute geben zu bedenken, dass Einzelvereinbarungen angesichts der Größenordnung der Überschüsse auf Dauer wenig bewirken.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 16:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343833/maximal-350000-hybridautos-aus-china-peking-und-bruessel-wenden-handelskrieg-vorerst-ab?ref=rss>
- Der Standard, 12.10.2026 10:41 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343725/eu-begrenzt-chinesische-hybridauto-importe-auf-350000-pro-jahr?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 10:39 – <https://www.diepresse.com/41347764/china-darf-nur-noch-350000-hybridautos-nach-europa-exportieren>
Finanzaufsicht: Währungsfonds verlangt den Rückzug von Ministerium und Kammer aus dem Aufsichtsrat
Der Internationale Währungsfonds fordert eine Überprüfung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, die Rolle des Finanzministeriums bei der Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht einzuschränken und die Beteiligung sowohl des Ministeriums als auch der Branche an deren Aufsichtsrat zu beenden. Derzeit besetzt der Finanzminister dieses Gremium; dem Notenbankgouverneur steht der stellvertretende Vorsitz zu, drei weitere Mitglieder darf er namhaft machen. Den Vorsitz hatte bisher stets eine Person aus dem Finanzministerium inne, das auch zwei weitere Mitglieder entsendet. Die beiden kooptierten Mitglieder aus der Wirtschaftskammer haben dagegen kein Stimmrecht, obwohl die beaufsichtigten Banken und Versicherer die Behörde über das Verursacherprinzip fast vollständig finanzieren. Auch für das Finanzmarktstabilitätsgremium werden Änderungen verlangt: stärkere Stimmrechte für die Notenbank und der Vorsitz bei ihr statt beim Ministerium. Die Anpassungen sollen binnen drei Jahren erfolgen; Österreich hatte zuletzt auf nationaler Ebene einen gewissen Spielraum eingeräumt.
Die Kammer denkt nicht an einen Rückzug, sondern fordert im Gegenteil ein Stimmrecht. Begründet wird das mit dem Umfang der Regulierung, der Finanzierung durch die Beaufsichtigten und mit dem Hinweis auf den Generalrat der Notenbank sowie auf die deutsche Aufsicht, in deren Verwaltungsrat sechs Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft mit vollem Stimmrecht sitzen.
Quellen:
- Die Presse, 13.10.2026 05:39 – <https://www.diepresse.com/39294600/iwf-fordert-rausschmiss-der-wkoe-aus-der-finanzaufsicht>
Tiefkühlwerk im Marchfeld: widersprüchliche Zahlen zur Ertragslage
Der Eigentümer begründet die Ablehnung des Hilfs- und Unterstützungsangebots in einem Antwortschreiben damit, der Betrieb habe seit 2023 im Schnitt jährlich fünf Millionen Euro Verlust verursacht, während seit der Übernahme 2008 rund 50 Millionen Euro investiert worden seien. Der Jahresabschluss 2024/25 weist dagegen bei einem Umsatz von 80,5 Millionen Euro und einem Personalaufwand von rund 14 Millionen Euro für 212 Beschäftigte einen Gewinn von 1,8 Millionen Euro aus; der über die Jahre aufgelaufene Bilanzverlust beträgt mehr als 23 Millionen Euro. Zahlen für 2025/26 liegen im Firmenbuch noch nicht vor. Von der für Ende August 2027 geplanten Schließung sind 190 Beschäftigte zuzüglich 50 Leiharbeitskräften betroffen, für die ein Sozialplan ausgearbeitet wird.
Für die Lieferbetriebe laufen Gespräche über Alternativen; finanzielle Hilfen für die Gemüsebauern werden geprüft, ebenso Übernahmemöglichkeiten durch ein anderes Verarbeitungsunternehmen. Der Abnehmer der Markenware und zwei Handelskonzerne erklärten, nach Wegen zu suchen, die Verarbeitung in der Region zu halten beziehungsweise auf alternative inländische Lieferanten auszuweichen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 12:14 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343790/aus-fuer-ardo-tiefkuehlwerk-totschnig-will-perspektive-fuer-betroffene-schaffen?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 12.10.2026 14:34 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41349503/aus-fuer-tiefkuehlwerk-scheint-besiegelt-wogen-gehen-weiter-hoch>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 18:38 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/ardo-werk-vor-dem-aus-heftige-kritik-der-politik;art15,4221313#ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Schenkungsmeldung: drei Monate Frist, bis zu zehn Prozent Strafe
Seit dem Wegfall der Schenkungssteuer besteht die Meldepflicht nach § 121a Bundesabgabenordnung. Sie trifft Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden – Geld, Wertpapiere, Unternehmensanteile, wertvolle Gegenstände, aber auch Rechte wie Patente, Wohnrechte oder Konzessionen –, sofern ein Inlandsbezug besteht, also eine der beteiligten Personen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat. Die Wertgrenzen: Zwischen nicht verwandten Personen sind Schenkungen über 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren meldepflichtig, zwischen Angehörigen erst ab insgesamt 50.000 Euro pro Jahr. Angehörige ist dabei ein weiter Begriff nach § 25 BAO – Ehegatten und eingetragene Partner, Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad, Wahleltern und Wahlkinder sowie Lebensgefährten. Wird eine Grenze überschritten, sind alle Zuwendungen anzuzeigen, die Teil des Gesamtbetrags sind, nicht nur die auslösende. Bewertet wird mit dem gemeinen Wert; bei einer gemischten Schenkung ist nur der unentgeltliche Teil meldepflichtig.
Ausgenommen sind unter anderem Schenkungen auf den Todesfall, unentgeltliche Dienstleistungen und die Übertragung von Grundstücken – inländische Liegenschaften unterliegen ohnehin der Grunderwerbsteuer. Weiters ausgenommen sind Schenkungen zwischen Eheleuten zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte von höchstens 150 Quadratmetern bei dringendem Wohnbedürfnis, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, Gewinne aus Preisausschreiben und Gelegenheitsgeschenke unter 1.000 Euro.
Entscheidend sind Frist und Sanktion. Die Anzeige ist binnen drei Monaten ab dem tatsächlichen Vermögensübergang über Finanz Online zu erstatten; die Frist ist nicht verlängerbar und beginnt mit dem erstmaligen Überschreiten der Betragsgrenze. Anzeigepflichtig sind Geschenknehmer, Geschenkgeber sowie mitwirkende Rechtsanwälte und Notare – meldet einer ordnungsgemäß, entfällt die Pflicht für alle anderen. Die vorsätzliche oder auch nur mit Eventualvorsatz unterlassene Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Finanzstrafgesetz und kann mit bis zu zehn Prozent des übertragenen Vermögens bestraft werden. Eine Selbstanzeige ist bis ein Jahr nach Ablauf der dreimonatigen Frist möglich, also spätestens fünfzehn Monate nach der Schenkung. Kommt die Sache später etwa bei einer Betriebsprüfung hervor, trägt der Abgabepflichtige nach § 121a Abs. 8 BAO die Beweislast dafür, dass tatsächlich eine Schenkung vorlag.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 08:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342932/grosse-geschenke-kleine-falle-wann-muss-eine-schenkung-gemeldet-werden?ref=rss>
Auskunftsrecht: bloße Vermutung von Geheimhaltungsgründen genügt nicht
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Bundesverwaltungsgericht aufgetragen, erneut zu prüfen, ob zwei bisher zurückgehaltene Unterlagen zu einer umstrittenen Postenbesetzung herauszugeben sind: das Gutachten der Begutachtungskommission und ein interner Aktenvermerk über die entscheidungsrelevanten Umstände. Anlass war die Bestellung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts im Jänner 2024, bei der der von der Kommission nicht bindend Drittgereihte ernannt wurde. Rechtliche Grundlage des Verfahrens war das damals geltende Auskunftspflichtgesetz, mittlerweile abgelöst durch das Informationsfreiheitsgesetz.
Für die Verfahrensführung in Auskunftssachen sind drei Aussagen bedeutsam. Erstens darf sich das Gericht nicht auf die Angaben der auskunftspflichtigen Stelle verlassen: Es hätte die Unterlagen anfordern und sich selbst ein Bild machen müssen; die Verweigerung braucht „nachvollziehbare Feststellungen über jene Umstände, auf die sich die Verweigerung gründet", die „bloße Vermutung", es könnten Geheimhaltungsgründe bestehen, reicht nicht. Zweitens ist gegen das öffentliche Interesse abzuwägen, das hier ausdrücklich bejaht wird, weil es um das Funktionieren, die Unabhängigkeit und die Qualität der Gerichtsbarkeit geht. Drittens ist zu prüfen, ob die Unterlagen in ihrer Gesamtheit geheim zu halten sind – ausdrücklich in den Raum gestellt wird, das Kommissionsgutachten nur hinsichtlich der drei vorgeschlagenen Bewerber offenzulegen und den Teil über die übrigen neun zurückzuhalten. Für den internen Aktenvermerk dürfte es dagegen bei der Geheimhaltung bleiben: Das alte Gesetz verpflichtete Behörden nicht, ihr Handeln zu begründen, und erfasste daher auch keine Dokumente, die allein die Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens zum Inhalt haben.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 09:10 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343659/muss-der-bundespraesident-das-gutachten-zu-umstrittener-postenbesetzung-herausgeben-vielleicht?ref=rss>
Paketabgabe: Koalitionsstreit offen ausgetragen, Verfassungsklage anhängig
Seit 1. Oktober zahlen Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Inland zwei Euro je Paket oder Bestellung, mit Umsatzsteuer 2,40 Euro. Betroffen sind fünfzehn große Händler und Marktplätze sowie nach Angaben des Handelsverbands rund 4.000 inländische Händler, die über solche Marktplätze verkaufen. Zwei der drei Koalitionsparteien stellen die Abgabe inzwischen öffentlich infrage; die dritte verweist darauf, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel gegenfinanziert und eine Abschaffung 280 Millionen Euro jährlich im Budget reißen würde. Der Bundeskanzler nennt zwei Ziele – Gegenfinanzierung samt Inflationsdämpfung und Eindämmung subventionierter Billigsendungen – zeigt sich aber „für alternative Finanzierungsvorschläge" gesprächsbereit. Das Wirtschaftsministerium, das bereits im Mai im Begutachtungsverfahren vor europarechtlichen Bedenken gewarnt hatte, will den Rechtsweg abwarten.
Dieser Rechtsweg ist mehrgleisig. Ein deutscher Modehändler hat am 20. August Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ein zweiter Versandhändler will gegen die Abgabenbescheide Beschwerde erheben und rechnet mit bis zu zehn Händlern, die vorgehen werden; im Instanzenzug kann die Sache bis zum Verfassungsgerichtshof und zum Gerichtshof der Europäischen Union führen und bis zu vier Jahre dauern. Für betroffene Unternehmen heißt das: Die Bescheide sollten offengehalten werden, weil eine spätere Aufhebung nur jenen zugutekommt, die rechtzeitig bekämpft haben.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 14:32 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343827/stocker-zu-paketsteuer-offen-fuer-alternative-finanzierungsvorschlaege?ref=rss>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 12.10.2026 16:01 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/regierung-diskussionen-ueber-umstrittene-paketsteuer;art15,4221220#ref=rss>
Exportkontrolle: Schlussanträge für eine weite Auslegung des doppelten Verwendungszwecks
In einem österreichischen Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geht es um ein im Inland hergestelltes Schulungsflugzeug, das in den Konfigurationen Kunstflug und Aufklärung angeboten wird. Die Ausfuhr an eine ausländische Luftwaffe war 2019 genehmigt worden; die Verlängerung für die noch nicht ausgeführten Güter wurde verweigert, weil das Flugzeug auch zur Ausbildung von Militärpiloten und nach entsprechender Ausstattung für Aufklärungs- oder Überwachungsflüge einsetzbar sei. Die Besonderheit: Das Flugzeug war weder in der Güterliste der Dual-Use-Verordnung noch in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst. Nationale Kontrollen für nicht gelistete Güter sind nach Artikel 9 der Verordnung zwar möglich, setzen aber voraus, dass überhaupt ein Gut mit doppeltem Verwendungszweck vorliegt.
Die Generalanwältin spricht sich für eine weite Auslegung aus: Maßgeblich sind die physischen und technischen Eigenschaften im Zeitpunkt der Ausfuhr, also wozu das Gut objektiv geeignet ist – nicht, wofür es entwickelt wurde oder welche Verwendung der Hersteller vorgesehen hat. Ein ziviles Etikett schützt daher nicht. Abzugrenzen sind einerseits ausschließlich militärisch konstruierte Güter, die unter die Militärgüterliste fallen, andererseits Erzeugnisse, deren technische Eigenschaften eine militärische Verwendung nicht zulassen; eine bloß entfernte oder hypothetische militärische Nützlichkeit genügt nicht.
Praktisch bedeutsam ist die vorgeschlagene Zweistufigkeit. Auf der ersten Stufe wird produktbezogen geprüft, ob das Gut aufgrund seiner vorhandenen technischen Eigenschaften zivil und militärisch verwendbar ist. Erst auf der zweiten Stufe stellt sich die ausfuhrbezogene Frage, ob der konkrete Export genehmigungsfähig ist – dorthin gehören die politische Lage im Bestimmungsland, das Umleitungsrisiko, die Möglichkeit einer Umrüstung durch den Endverwender und menschenrechtliche Erwägungen. Diese Umstände können aus einem objektiv zivilen Erzeugnis nachträglich kein Dual-Use-Gut machen. Die Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht; folgt er ihnen, betrifft der erhöhte Prüf- und Dokumentationsaufwand nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern ebenso Maschinenbau, Luftfahrt, Software, Sensorik, Telekommunikation und Forschung.
Quellen:
- Die Presse, 12.10.2026 07:53 – <https://www.diepresse.com/41346675/exportkontrolle-kann-ein-hosenknopf-militaerisch-relevant-sein>
Platzverbot für den Kartenverkauf: zwei Unternehmen ziehen vor den Verfassungsgerichtshof
Zwei Konzertveranstalter wollen das Wiener Verbot des Verkaufs von Konzertkarten am Stephansplatz, in der Kärntner Straße, am Graben und vor der Staatsoper vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Das Verbot gilt seit Juli; zuvor war eine bestimmte Anzahl von Genehmigungen erteilt worden, die erhoffte Eindämmung der kostümierten Verkäufer wurde nach Darstellung der Stadt aber nicht erreicht. Gerügt werden die Unverhältnismäßigkeit – das Verbot treffe nur die Kartenverkäufer und nicht andere Bereiche – sowie eine zu kurze Übergangsfrist; Personal habe bereits gekündigt werden müssen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 11:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343780/firmen-ziehen-wegen-wiener-verbot-vom-mozartverkaeufern-vor-den-vfgh?ref=rss>
Energie & Bau
Netzentgelte: Leistungspreis ab zehn Kilowatt, Rabatt von 75 Prozent für Drosselbarkeit
Die Regulierungsbehörde hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorgelegt und bezeichnet sie als größte Tarifreform seit zwanzig Jahren. Grundlage ist das seit Dezember 2025 geltende Elektrizitätswirtschaftsgesetz, die neuen Regeln sollen ab 1. Jänner 2027 gelten. Künftig wird nicht mehr nur der Verbrauch abgerechnet, sondern auch die in Anspruch genommene Leistung. Die Schwelle liegt bei zehn Kilowatt in einem Viertelstundenintervall, gemessen über den Smart Meter; abgerechnet wird der höchste Viertelstundenwert, und eine einzige Leistungsspitze führt für einen ganzen Monat zu einem höheren Leistungspreis. Das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis soll binnen drei Jahren von derzeit 80 zu 20 auf 50 zu 50 verschoben werden. Die Behörde erwartet daraus eine Verringerung der Netzausbaukosten um 300 Millionen Euro jährlich; für einen Durchschnittshaushalt ohne leistungsstarke Anwendungen soll sich nichts ändern.
Für Liegenschaftseigentümer und Betriebe sind fünf Punkte zu beachten. Erstens die Übergangsfrist: Auf Netzebene 7 – Haushalte und kleine Gewerbebetriebe – können die Netzbetreiber den Zeitpunkt der Einführung zwischen 1. Jänner 2027 und 1. Juli 2028 selbst wählen. Zweitens die Höhe: Die konkreten Tarife sind noch nicht festgelegt, sie sollen noch im Oktober von der Tarifkommission veröffentlicht werden. Drittens die Zeitfenster: Den sommerlichen Niederarbeitspreis zwischen 10 und 16 Uhr mit einem Abschlag von 20 Prozent soll es auch im kommenden Jahr geben, ab 1. Oktober 2027 kommt ein winterlicher für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr hinzu, dessen Höhe noch offen ist; Voraussetzung für beide ist die viertelstündliche Auslesbarkeit der Zählerdaten. Viertens der Flexibilitätsrabatt: Wer zweimal zwei Stunden täglich eine Drosselung durch den Netzbetreiber zulässt, zahlt für diese Zeiträume 75 Prozent weniger Leistungspreis, und zwar für zehn Jahre garantiert – die Vereinbarung muss mit dem Netzbetreiber getroffen werden. Fünftens das Netzanschlussentgelt: Statt bisher zwei gibt es künftig ein einziges, alle Netzbenutzer werden gleich behandelt und erhalten zehn Kilowatt netzwirksame Leistung zugeordnet; die Regelung gilt für Einspeiser aus Photovoltaikanlagen ebenso wie für Verbraucher. Nachverrechnungen für bestehende Kunden, die heuer mehr als zehn Kilowatt bezogen haben, soll es nicht geben. Für Batteriespeicher entscheidet der Standort: Als systemdienlich und damit unter bestimmten Voraussetzungen langfristig von den Netznutzungsentgelten befreibar gelten Speicher, die neben einem Windpark oder einer Photovoltaikanlage stehen und keinen Netzausbau auslösen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 16:55 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343326/neue-stromnetztarife-wer-viel-strom-auf-einmal-verbraucht-muss-mehr-bezahlen?ref=rss>
- Die Presse, 12.10.2026 15:57 – <https://www.diepresse.com/41347156/wer-das-stromnetz-belastet-zahlt-bald-mehr>
- Kurier, 12.10.2026 13:49 – <https://kurier.at/wirtschaft/strom-netzentgelte-verordnung-e-control-flexibilitaet-leistung-preis/403197639>
- Kleine Zeitung, 12.10.2026 11:24 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41347469/stromrechnung-neu-gleichzeitig-kochen-und-laden-wird-teurer>
Bidirektionales Laden: Elektrofahrzeuge könnten 2040 dreizehn Prozent der Flexibilität liefern
Ergänzend zur Tarifreform wird auf die Rolle der Fahrzeugflotten verwiesen. Nach einer Modellierung der Branchenvertretung könnten vollelektrische Autos, Lastwagen und Busse im Jahr 2040 dreizehn Prozent der benötigten untertägigen Flexibilität im heimischen Stromnetz bereitstellen. Während hierzulande noch Pilotprojekte laufen, entlastet im niederländischen Utrecht bereits eine Fahrzeugflotte aus 300 Fahrzeugen die städtischen Netze: Mehr als jedes dritte Dach der Stadt trägt eine Photovoltaikanlage, der Überschuss wird zwischengespeichert und kann zu sonnenarmen Spitzenzeiten den Bedarf von gut 1.000 Haushalten decken; weitere Städte übernehmen das Modell. In Deutschland sind entsprechende Fahrzeuge seit heuer kommerziell verfügbar, Hersteller und Energieunternehmen werben mit einem Jahresbonus von 700 Euro. Die Batterie altert dabei nach Labortests nur geringfügig schneller als bei üblichen Ladevorgängen.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 19:06 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343679/vom-stromfresser-zum-netzdiener-wie-e-fahrzeuge-das-netz-entlasten-koennen?ref=rss>
PFAS-Sanierung am Flughafen Salzburg: 50 Millionen Euro, Entsorgungspfad weiter offen
Die Sanierung der PFAS-Belastung im Grundwasser am Salzburger Flughafen wird rund 50 Millionen Euro kosten. Beantragt ist eine Förderung von bis zu 30 Millionen Euro aus dem Altlastensanierungsfonds, den Rest trägt der Flughafen. Ursache ist die historische, behördlich zugelassene Verwendung entsprechender Löschschäume bei Feuerlöschübungen seit den 1960er-Jahren; erhöhte Konzentrationen wurden 2018 in einem Sondermessprogramm des Bundes festgestellt. Weitere Untersuchungen ergaben rund 50.000 Kubikmeter belastetes Erdreich und eine etwa 3,5 Kilometer lange Schadstofffahne, woraufhin die ursprünglich ausgewiesene Altlast erweitert und im September 2026 in der Altlastenverordnung veröffentlicht wurde. Die zweite Sanierungsphase läuft von 2027 bis 2030, die Hauptbaumaßnahmen in den Sommermonaten 2028 und 2029: eine U-förmige, 20 bis 25 Meter tiefe Schmalwand aus Dichtbeton, sechs Brunnenpaare mit bis zu 15 Litern je Sekunde, eine Oberflächenabdichtung, Versickerungssysteme und eine neue Grundwasserreinigungsanlage.
Der bundesweit bedeutsame Punkt ist ein anderer: Es fehlt die Novelle der Deponieverordnung, die verbindliche Grenzwerte für PFAS-haltiges Erdreich festlegen soll. Ohne sie gibt es keinen gesicherten Entsorgungspfad für belasteten Aushub – der Flughafen hat deshalb ein eigenes Zwischenlager errichtet, um laufende Bauvorhaben nicht zu gefährden, und der Zeitplan der Sanierung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass ein Entsorgungsweg gefunden wird. Für jedes Bauvorhaben mit möglicherweise belastetem Aushub ist das derzeit ein offenes Kosten- und Terminrisiko.
Quellen:
- Der Standard, 12.10.2026 17:53 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343884/pfas-altlastensanierung-am-flughafen-salzburg-kostet-50-millionen-euro?ref=rss>
GEVEST-Pressespiegel vom 12.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt: 500 Millionen Euro, davon 321 Millionen für die thermische Sanierung und 179 Millionen für den Heizkesseltausch, für den ab 2. November wieder Anträge möglich sind. Parallel laufen die letzten Photovoltaik-Fördercalls des Jahres – beim Bund noch bis 22. Oktober, wobei der Antrag dort vor Inbetriebnahme der Anlage einzubringen ist. Ab Montag legt die Justiz eine Aktionswoche ein; statt 7.000 werden nur 300 bis 400 Verhandlungen stattfinden, es fehlen rund 250 Richter und 70 Staatsanwälte. Die erst Anfang Oktober in Kraft getretene Paketabgabe steht bereits wieder zur Debatte, das Finanzministerium verweist auf 280 Millionen Euro Einnahmenausfall. Und der belgische Eigentümer des Tiefkühlwerks im Marchfeld hat das Hilfspaket von Bund und Land offiziell abgelehnt.
Immobilien & Wohnrecht
Mietrecht: Wo die fünf Parlamentsparteien hinwollen
Bei einer Diskussionsveranstaltung an der Universität Wien haben die Rechtsexperten aller fünf Parlamentsparteien ihre Vorstellungen für das Mietrecht bis 2030 dargelegt. Die Positionen gehen weit auseinander. Von Regierungsseite wird erwogen, die Eintrittsrechte in Altverträge zu begrenzen, um mehr Wohnungen für junge Menschen auf den Markt zu bringen, sowie Vorzüge für längerfristige Vermietungen zu schaffen; eine weitere Stimme will „mehr Markt im Wohnrecht ermöglichen“, was aus ihrer Sicht die Mieten senken würde. Aus der Opposition kommt der Vorschlag eines Befristungsverbots für gewerbliche Vermieter. Die Justizministerin bezeichnete sich demgegenüber als strikte Verfechterin strikter Mietpreisbindungen und hielt fest, Wohnen sei ein Grundrecht. Anreize für den Neubau werden von mehreren Seiten genannt.
Zwei der genannten Ansätze würden die Bewirtschaftung unmittelbar treffen. Eine Begrenzung der Eintrittsrechte nach § 14 des Mietrechtsgesetzes würde Altverträge mit niedrigen Hauptmietzinsen schneller auslaufen lassen und wäre für Eigentümer von Altbaubeständen die wirtschaftlich bedeutsamste Änderung seit langem. Ein Befristungsverbot für gewerbliche Vermieter ginge in die entgegengesetzte Richtung und würde die Flexibilität bei der Bestandsplanung beseitigen. Beschlossen ist nichts davon – es handelt sich um Positionen vor einer Legislaturperiode, die erst 2029 beginnt.
Quellen:
- Die Presse, 12.10.2026 05:44 – <https://www.diepresse.com/41337098/wie-kann-man-der-justiz-helfen-mehr-menschen-werden-gefordert-mehr-kuenstliche-intelligenz-wird-geliefert>
Erdgeschoßzonen: Warum ein fertiggestelltes Quartier leer wirkt
Am Beispiel eines kürzlich fertiggestellten Wiener Quartiers mit 650 Miet- und Eigentumswohnungen, zwei Hotels, Büroetagen, einem Supermarkt, kleinen Geschäften und einem Bezirksamt wird der Abstand zwischen Projektbildern und gebauter Wirklichkeit beschrieben. Der Architekt räumt ein, dass die Nutzung der Erdgeschoße und die Belebung der Vorplätze noch Luft nach oben habe, und nennt den Grund: Ursprünglich waren im Sockelbereich wesentlich mehr unterschiedliche Nutzungen vorgesehen – ein Fitnesszentrum, ein Ärztezentrum, eine Bezirksbibliothek und eine Volkshochschule. Diese Mietinteressenten sind sämtlich wieder abgesprungen. Nun müsse der öffentliche Raum mit dem bespielt werden, was vorhanden sei. Hinzu kommt, dass auf dem Vorplatz und im Eingangsbereich keine Sitzgelegenheiten vorgesehen wurden. Eine Stadtforscherin weist darauf hin, dass es sich bei Projekten dieser Art nicht um öffentlichen Raum handelt, sondern um private Plätze, auf denen die Hausordnung des Eigentümers gilt. Eine Stadtraumexpertin des Investors bezeichnet Projektvisualisierungen als Vertriebsinstrument, das nicht die nahe Zukunft zeige.
Für Projektentwickler und Eigentümer liegt der verwertbare Befund im Abspringen der Ankermieter. Frequenzbringer im Sockel – Gesundheitsversorgung, Bildung, Sport – tragen die Belebung eines Quartiers; fallen sie weg, lässt sich das später durch kleinteilige Nachvermietung kaum ersetzen. Wer ein Quartier plant, sollte diese Nutzungen vertraglich absichern, bevor die Flächen errichtet sind, und die Flächenzuschnitte darauf auslegen. Auch der Hinweis auf die Sitzgelegenheiten ist mehr als eine Gestaltungsfrage: Wo Aufenthalt unerwünscht ist, entsteht keine Frequenz, und ohne Frequenz tragen sich die Erdgeschoßflächen nicht.
Quellen:
- Der Standard, 11.10.2026 12:36 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342689/sag-mir-wo-die-menschen-sind-spurensuche-nach-lebendigkeit-im-quartier-vienna-twentytwo?ref=rss>
Klagenfurt: Wohnungen auf dem früheren Areal einer Spirituosenproduktion
Auf dem Klagenfurter Areal, auf dem früher die Produktion eines Spirituosenherstellers stand, sollen mehrere hundert Wohnungen entstehen. Der Hersteller hat dafür neue Pläne vorgelegt.
Die Umwandlung innerstädtischer Produktionsflächen zu Wohnquartieren ist in Klagenfurt wie andernorts die naheliegende Verwertung, wirft aber regelmäßig dieselben Fragen auf: Altlasten aus der früheren gewerblichen Nutzung, die Umwidmung und die Anbindung. Für Anrainer und benachbarte Betriebe ist früh zu klären, ob die neue Wohnnutzung Immissionsgrenzen auslöst, die den Bestandsbetrieben nachträglich Auflagen bringen.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 11.10.2026 18:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41339909/neues-quartier-hunderte-wohnungen-am-stroh-areal-geplant>
Wirtschaft & Konjunktur
AMS-Chef: „Wer keine Älteren nimmt, der hat keinen Arbeitskräftemangel“
Der Vorstandsvorsitzende des Arbeitsmarktservice hat sich in der ORF-Pressestunde erneut für eine Anhebung des Pensionsantrittsalters ausgesprochen: Irgendwann schlage Mathematik Ideologie, Politik müsse auch Notwendiges tun und nicht nur Populäres. Dass die Debatte regelmäßig im Sand verlaufe, führt er darauf zurück, dass die durchschnittliche Wählerin über 50 ist. Als bereits laufende Maßnahme nennt er die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 bis 2033 – die „größte Pensionsreform Europas“, die als Verfassungsgesetz beschlossen und deshalb von keiner Koalition mehr rückgängig gemacht wurde. Deren Bilanz fällt nach seiner Darstellung günstig aus: Die Arbeitslosigkeit der Frauen über 60 stieg um 7.500 Personen, die Zahl der Beschäftigten in dieser Altersgruppe aber um 58.000. 88 Prozent des Potenzials sind damit in Beschäftigung geflossen, zwölf Prozent in die Arbeitslosigkeit – und das während einer Rezession.
Deutlich wurde er gegenüber den Betrieben. Es sei eine Absurdität, dass Menschen über 60 im Unternehmen als Führungskräfte und Fachleute anerkannt seien, nach einem Arbeitsplatzverlust aber ein „Instant-Ageing-Effekt“ eintrete: „Dann sind die Leute alt, und man braucht sie nicht mehr.“ Daraus leitet er einen klaren Hinweis an Betriebe ab, die über Arbeitskräftemangel klagen – wer keine Älteren nehme, habe keinen. Sorge bereitet ihm vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit: Nach drei Jahren Rezession sucht ein Drittel der Arbeitssuchenden länger als ein Jahr. Zur künstlichen Intelligenz hält er fest, am Arbeitsmarkt sei bisher weder in Österreich noch in anderen OECD-Staaten etwas passiert. Er empfiehlt Eltern ausdrücklich die Lehre und plädiert für ein Modell „Lehre nach Matura“; dass die Lehrlingszahlen sinken, liege auch an den Unternehmen, weil der Anteil der Ausbildungsbetriebe bei nicht eigentümergeführten Firmen deutlich niedriger sei. In Wien kommen auf jede Lehrstelle sechs Bewerber.
Für die Personalplanung sind zwei Punkte brauchbar. Erstens die Zahlen zum Frauenpensionsalter: Sie belegen, dass der Arbeitsmarkt eine Anhebung überwiegend aufnimmt, und sie werden in der anstehenden Debatte das Hauptargument sein. Zweitens der Befund zu den Ausbildungsbetrieben – wer Fachkräfte sucht und zugleich nicht ausbildet, verschiebt das Problem. Die Reaktionen fielen erwartungsgemäß aus: Zustimmung aus einer Regierungspartei, Widerspruch von den Seniorenvertretungen beider Großparteien, die erneut ein Bonus-Malus-Modell für Unternehmen ins Treffen führen.
Quellen:
- ORF.at, 11.10.2026 16:39 – <https://orf.at/stories/3444732/>
- Der Standard, 11.10.2026 14:09 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343615/ams-chef-wer-keine-aelteren-nimmt-der-hat-keinen-arbeitskraeftemangel?ref=rss>
- Die Presse, 11.10.2026 15:52 – <https://www.diepresse.com/41345899/ams-chef-kopf-ueber-pensionen-irgendwann-schlaegt-mathematik-ideologie>
- Kurier, 11.10.2026 13:49 – <https://kurier.at/politik/inland/ams-johannes-kopf-orf-pressestunde-arbeitslose-pension/403197488>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 11.10.2026 20:21 – <https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/pensionsalter-anheben-ams-chef-kopf-irgendwann-schlaegt-mathematik-ideologie;art385,4220898#ref=rss>
Tiefkühlwerk im Marchfeld: Eigentümer lehnt das Hilfspaket ab
Die belgische Eigentümergruppe des Tiefkühlwerks in Groß-Enzersdorf hat das Hilfs- und Subventionspaket von Bundes- und Landesregierung in einem Antwortbrief abgelehnt. Man glaube nicht, dass sich ein strukturell unprofitabler Betrieb durch direkte oder indirekte öffentliche Unterstützung in eine nachhaltige Langzeitlösung umwandeln lasse, und verweist zudem auf rechtliche und finanzielle Risiken einer solchen Konstruktion. Einen Verkauf der Anlage hält die Gruppe nicht für eine realistische Option; sie treibt die Schließung voran und stellt einen fairen Sozialplan in den Vordergrund. Die Zahlen dahinter: Der Betrieb verursachte seit 2023 jährlich im Schnitt fünf Millionen Euro Verlust, obwohl seit der Übernahme 2008 rund 50 Millionen Euro investiert wurden. Für eine Fortführung wären 112 Millionen Euro zu investieren, bei einer Beschränkung auf Spinat 66 Millionen – beides sei finanziell nicht darstellbar. Als Begründung für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber vergleichbaren europäischen Standorten nennt das Unternehmen ausdrücklich Energiepreise, Arbeitskosten und Rohstoffkosten, die in Österreich substanziell höher seien. Für den Erhalt einer heimischen Produktion laufen Gespräche: Ein oberösterreichischer Gemüseverarbeiter könnte gemeinsam mit einem Familienbetrieb und der Erzeugerorganisation eine neue Produktion aufbauen, erklärte aber, seine Mitwirkung sei derzeit offen.
Der Fall ist über die Branche hinaus aufschlussreich, weil er die Grenzen der Standortförderung zeigt. Wo ein Betrieb strukturell defizitär ist, verschiebt eine Subvention den Schließungszeitpunkt, ändert aber die Kostenbasis nicht – und das Unternehmen selbst führt rechtliche Risiken ins Treffen, die mit staatlichen Beihilfen verbunden sind. Für Zulieferer und Grundeigentümer in der Region bleibt der zweite Teil entscheidend: Ohne Nachfolgelösung entfällt der Abnehmer für die Anbauflächen, und für das Betriebsareal stellt sich die Frage der Nachnutzung.
Quellen:
- Der Standard, 11.10.2026 16:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343630/aus-f252r-ardo-werk-ardo-sagte-bundesregierung-offiziell-ab?ref=rss>
Kollektivvertrag: Verhandlungen für 55.000 Beschäftigte der Eisenbahnunternehmen
Ab Montag verhandelt die zuständige Gewerkschaft die Löhne und Gehälter für rund 55.000 Beschäftigte in 98 österreichischen Eisenbahnunternehmen. Krisenabschlüssen wurde im Vorfeld eine Absage erteilt, die Zeit der Zurückhaltung müsse vorbei sein.
Die Eisenbahnverhandlungen eröffnen traditionell die Herbstlohnrunde und geben die Tonlage für die folgenden Branchen vor. Für Betriebe, deren eigene Verhandlungen erst anstehen, ist vor allem die Begründung von Belang: Nach mehreren Jahren mit Abschlüssen unterhalb der rollierenden Inflation wird dieses Mal eine Nachholung verlangt. Wer die Personalkosten für 2027 plant, sollte den Abschluss dieser Runde abwarten, bevor er die eigene Bandbreite festlegt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 11.10.2026 13:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41342831/kv-gerangel-startet-zeit-der-zurueckhaltung-muss-vorbei-sein>
Steuer- & Unternehmensrecht
Paketabgabe: Abschaffung gefordert, Finanzministerium verweist auf 280 Millionen Euro
Die Anfang Oktober in Kraft getretene Paketabgabe steht bereits wieder zur Debatte. Die Vorsitzende des kleinsten Regierungspartners bezeichnete sie vor Parteimitgliedern als „Murks“, der beendet gehöre. Zur Mechanik: Versandhändler ab einer bestimmten Umsatzgröße führen zwei Euro je Paket beziehungsweise Bestellung an das Finanzamt ab, zuzüglich Umsatzsteuer kommen weitere 40 Cent hinzu; der Staat erwartet daraus 280 Millionen Euro im Jahr. Das Finanzministerium lehnt eine Abschaffung ab und erinnert daran, dass die Abgabe Teil der Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel ist; beides sei von der gesamten Bundesregierung vereinbart und im Parlament beschlossen worden. Der Wirtschaftsminister ist zwar ebenfalls kein Freund der Abgabe, setzt aber nicht auf eine eigene Initiative, sondern auf die vom Handel bereits beim Verfassungsgerichtshof und bei der Europäischen Kommission eingebrachten Beschwerden: Werde die Abgabe rechtlich aufgehoben, müsse sie fallen und man müsse auf das ursprüngliche Anliegen zurückkommen.
Zwei Einwände gegen die Ausgestaltung werden genannt. Erstens trifft die Abgabe auch kleinere heimische Händler, die große Plattformen als Marktplatz nutzen; während große Anbieter sie leichter tragen können, müssten kleine sie eins zu eins weitergeben – die internationalen Konzerne wären im Preiskampf dann noch überlegener. Zweitens belastet sie Haushalte mit niedrigem Einkommen, die über Billigkäufe ausgleichen.
Für betroffene Händler ist die Verfahrenslage der praktisch wichtige Teil. Weil zwei Beschwerden anhängig sind, sollten Abgabenbescheide offengehalten werden, solange die Rechtsfrage nicht geklärt ist; eine Aufhebung wirkt regelmäßig nur für den Anlassfall und für noch offene Verfahren. Bis dahin bleibt die Abgabe in Kraft und ist abzuführen.
Quellen:
- Der Standard, 11.10.2026 14:57 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343604/weg-mit-paketsteuer-finanzminister-zeigt-neos-die-kalte-schulter?ref=rss>
- Der Standard, 11.10.2026 16:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343626/das-ruetteln-der-neos-an-der-paketsteuer-ist-unserioes?ref=rss>
Justiz: Aktionswoche ab Montag, rund 250 Richter und 70 Staatsanwälte fehlen
Ab Montag halten Richterinnen und Staatsanwältinnen eine Aktionswoche ab. Außer in ganz dringenden Fällen finden keine Verhandlungen statt, es werden keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Termine für Amtstage vergeben: Statt 7.000 Verhandlungen werden nur 300 bis 400 stattfinden, die übrigen Termine verschieben sich um eine Woche. Derzeit fehlen nach Angaben der Standesvertretung rund 250 Richter und 70 Staatsanwälte. Zur Begründung verweist deren Präsident auf Vergleichszahlen: Zwischen 2016 und 2026 wuchs die Bevölkerung um sieben Prozent, die Zahl der Polizisten um 16 und jene der Rechtsanwälte um 17 Prozent, die der Richter dagegen nur um drei Prozent; an den Landesgerichten für Zivilsachen werden rund 50 Prozent mehr Akten bearbeitet als 2019, und die Auslastung liegt im Schnitt bei 120 Prozent. Die erhofften zusätzlichen Planstellen kamen im Doppelbudget nicht. Als kurzfristige Abhilfe ist statt Personal vor allem eine eigene Anwendung künstlicher Intelligenz in Aussicht gestellt.
Für Unternehmen ist das eine Frage der Rechtsdurchsetzung, nicht der Standespolitik. Schon derzeit muss an vielen Gerichten zwei bis drei Monate oder länger auf die nächste Verhandlung gewartet werden, Entscheidungen ergehen oft erst Monate nach Schluss der Verhandlung, und die Gerichte priorisieren nach Dringlichkeit. Das trifft Räumungs-, Mietzins- und Bauprozesse ebenso wie Exekutions- und Firmenbuchsachen. Wo eine Entscheidung zeitkritisch ist, gewinnt die außergerichtliche Einigung weiter an Gewicht; bei der Vertragsgestaltung lohnt der Blick auf Schieds- und Schlichtungsklauseln. Für die kommende Woche ist einzuplanen, dass anberaumte Termine ausfallen.
Quellen:
- Der Standard, 11.10.2026 17:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343384/richterpraesident-kanduth-das-ist-eine-katastrophe-fuer-die-justiz?ref=rss>
- ORF.at, 12.10.2026 06:05 – <https://orf.at/stories/3444562/>
- Die Presse, 12.10.2026 05:44 – <https://www.diepresse.com/41337098/wie-kann-man-der-justiz-helfen-mehr-menschen-werden-gefordert-mehr-kuenstliche-intelligenz-wird-geliefert>
Energie & Bau
Sanierungsoffensive 2027: 500 Millionen Euro, Heizkesseltausch ab 2. November
Die Bundesregierung hat die Sanierungsoffensive für 2027 vorgestellt. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Auf die thermische Sanierung entfallen 321 Millionen Euro und damit deutlich mehr als die im Sommer angenommenen 181 Millionen; für den Heizkesseltausch sind 179 Millionen Euro vorgesehen. Dort, wo die Mittel für das laufende Jahr bereits aufgebraucht sind, sollen neue Anträge ab 2. November wieder möglich sein. Zum Vergleich: 2026 gab es ein gemeinsames Budget von 360 Millionen Euro für beide Schienen, das bereits zur Jahreshälfte ausgeschöpft war. Die Regierung begründet das Programm damit, die Bauwirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung zu sichern und Haushalte bei der Modernisierung zu unterstützen.
Für Eigentümer und Verwalter ist der Termin 2. November die praktisch wichtigste Angabe. Die Erfahrung des laufenden Jahres – Mittel zur Jahreshälfte erschöpft – spricht dafür, Anträge früh einzubringen und die Planung so weit vorzubereiten, dass der Antrag am Tag der Öffnung eingereicht werden kann. Die Aufstockung bei der thermischen Sanierung um 140 Millionen Euro gegenüber der Sommerplanung verbessert zugleich die Aussicht für größere Sanierungsvorhaben im mehrgeschoßigen Wohnbau, die über ein Jahr hinaus geplant werden.
Quellen:
- ORF.at, 11.10.2026 14:47 – <https://orf.at/stories/3444749/>
- Der Standard, 11.10.2026 14:56 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343625/regierung-f246rdert-d228mmen-und-heizungstausch-2027-mit-500-mio-euro?ref=rss>
- Die Presse, 11.10.2026 15:21 – <https://www.diepresse.com/41345788/regierung-foerdert-daemmen-und-heizungstausch-2027-mit-500-millionen-euro>
- Kurier, 11.10.2026 15:07 – <https://kurier.at/politik/inland/daemmen-heizungstausch-foerderung-christian-stocker-norbert-totschnig-wolfgang-hattmannsdorfer/403197505>
- Kleine Zeitung, 11.10.2026 16:20 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41345881/halbe-milliarde-euro-fuer-oeko-sanierung-und-heizkesseltausch>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 11.10.2026 18:05 – <https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/sanierungen-dafuer-gibt-es-2027-foerdergeld;art385,4220940#ref=rss>
Photovoltaik: letzte Fördercalls des Jahres bei Bund und Land
Parallel laufen zwei Photovoltaik-Förderschienen mit unterschiedlichen Bedingungen. Der dritte und letzte bundesweite Fördercall des Jahres läuft seit Donnerstag; zur Verfügung stehen 38,5 Millionen Euro, deutlich mehr als ursprünglich geplant, weil nicht ausgeschöpfte Mittel früherer Runden hinzukamen. Anträge sind bis 22. Oktober möglich. Entscheidend ist der Unterschied in der Abfolge: Der Bundesantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage eingebracht werden. Ab 2027 soll die bundesweite Förderung neu ausgerichtet werden und vor allem Stromspeicher und intelligente Steuerungssysteme in den Mittelpunkt stellen. In Kärnten startet am Montag um 9.00 Uhr der letzte Landesfördercall des Jahres mit rund zehn Millionen Euro; Anträge sind ausschließlich online und bis 31. Dezember möglich. Private Haushalte erhalten bis zu 3.000 Euro, sofern die Anlage heuer errichtet wurde, mindestens fünf Kilowatt-Peak leistet und ein Speicher mit mindestens fünf Kilowattstunden installiert ist; die Nachrüstung eines Speichers bei bestehender Anlage wird mit 1.000 Euro gefördert. Auch Betriebe, Landwirte und Gemeinden können beantragen, für sie gelten eigene Bestimmungen.
Die unterschiedliche zeitliche Anknüpfung ist der Punkt, an dem Förderungen in der Praxis regelmäßig verloren gehen: Die Landesförderung setzt eine bereits errichtete Anlage voraus, die Bundesförderung verlangt den Antrag vor Inbetriebnahme. Wer beides in Anspruch nehmen will, muss die Reihenfolge von Antrag, Errichtung und Inbetriebnahme von vornherein darauf abstimmen. Die angekündigte Neuausrichtung ab 2027 ist bei Vorhaben einzukalkulieren, die erst im kommenden Jahr umgesetzt werden – die Förderung wandert vom Modul zum Speicher.
Quellen:
- ORF.at, 12.10.2026 05:36 – <https://kaernten.orf.at/stories/3374789/>
GEVEST-Pressespiegel vom 11.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die irische Ratspräsidentschaft hat ihren Vorschlag für den EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgelegt: 1,826 statt 1,985 Billionen Euro, gekürzt vor allem bei Forschung, Infrastruktur und Außenpolitik, geschont bei Agrar- und Kohäsionspolitik. Österreich hält das Volumen weiterhin für zu hoch. Der europäische Verband der Fernleitungsnetzbetreiber warnt vor historisch niedrigen Gasspeicherständen – die EU startet mit 73 Prozent in den Winter, Österreich mit 68 Prozent. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Schulausschluss eines Schülers wegen einer Smartbrille aufgehoben, weil konkrete Aufnahmen nicht nachgewiesen werden konnten; die Bildungsdirektion hat außerordentliche Revision erhoben. Der Vorstand des Flughafens Wien fordert die Halbierung der Flugabgabe.
Immobilien & Wohnrecht
Frankreich: 20 Milliarden Euro jährlich für den sozialen Wohnbau, 3.000 private Neubauwohnungen
Frankreich wendet Jahr für Jahr rund 20 Milliarden Euro für den sozialen Wohnbau auf und fördert daneben den privaten Wohnungsbau über Steuernachlässe. Das jüngste dieser Modelle sollte 50.000 Wohnungen jährlich schaffen; tatsächlich dürften 2026 nur etwa 3.000 privat gebaute Neubauwohnungen entstehen. Der Bedarf wird bis 2040 mit rund einer halben Million Wohnungen pro Jahr beziffert. In Paris kostet ein Studio im Schnitt etwa 1.000 Euro, mehr als die Hälfte des Mindestlohns, eine Zweizimmerwohnung fast 1.700 Euro.
Für die Beurteilung von Mietpreisregulierung ist die Pariser Erfahrung aufschlussreich. Die Mietpreiskontrolle besteht seit einem Vierteljahrhundert und setzt im Grundsatz bei 38 Euro je Quadratmeter an. Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sie überhöhte Mieten zwar verhindert, die Wohnungsnot aber nicht lindert. Umgangen wird sie vor allem über die Vermietung möblierter Wohnungen. Hinzu kommt eine Nebenwirkung, die auch hierzulande bei thermischen Vorgaben zu erwarten wäre: Nach dem Versuch, die Vermietung schlecht gedämmter Wohnungen zu untersagen, stieg der Leerstand in Paris auf ein Fünftel des Bestands. Die Diagnose des Beitrags lautet, dass sich liberaler und sozialer Ansatz gegenseitig neutralisieren – die hohen Abgaben, mit denen der soziale Wohnbau finanziert wird, bremsen den privaten Wohnungsbau, der dann wieder mit steuerlichen Anreizen angelockt werden muss.
Quellen:
- Der Standard, 10.10.2026 13:10 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343405/frankreich-steckt-milliarden-in-den-wohnbau-kann-aber-die-wohnungsnot-nicht-lindern?ref=rss>
Spanien: 3,8 Millionen leerstehende Wohnungen bei 25.000 Zwangsräumungen im Jahr
Zum spanischen Wohnungsmarkt liegen nun die Strukturdaten vor, die den Konflikt erklären. Nach dem statistischen Amt stehen 3,8 Millionen Wohnungen leer, das sind 14,4 Prozent des Bestands, während jährlich 25.000 Mietwohnungen zwangsgeräumt werden. In der Madrider Innenstadt liegt die Miete bei über 25 Euro je Quadratmeter und Monat; seit 2019 stiegen die Mieten dort um 70 Prozent und die Kaufpreise um 60 Prozent, bei einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von 14 Prozent. In Madrid wenden Familien rund 70 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete auf, der Mindestlohn beträgt 1.221 Euro brutto monatlich.
Zwei rechtliche Besonderheiten erklären die Dynamik. Erstens sind Mietverträge grundsätzlich befristet, auf höchstens sieben Jahre; nach Ablauf kann die Miete frei erhöht werden, was zu häufigen Wohnungswechseln führt. Zweitens liegt die Zuständigkeit für Wohnungs- und Mietpolitik bei den Regionen und Gemeinden: Ein Gesetz von 2023 erlaubt die Deckelung der Miete in Stadtteilen, in denen sie mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht – dort, wo es angewandt wird, sinken die Durchschnittsmieten tatsächlich, angewandt wird es aber nur in einem Teil des Landes. Die Eigentumsquote liegt hoch: Nur rund 26 Prozent der Bevölkerung wohnen zur Miete, und von den jungen Erwachsenen ziehen nur noch 30 Prozent in eine Eigentumswohnung, gegenüber 58 Prozent im Jahr 2007. Das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus beträgt 30,5 Jahre.
Quellen:
- Der Standard, 10.10.2026 18:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343395/leerstand-geierfonds-und-nun-eine-tote-warum-in-spanien-der-wohnungsmarkt-brennt?ref=rss>
Klagenfurt: Grundstück für ein nie errichtetes Hotelprojekt wird zwangsversteigert
Das Grundstück beim Flughafen Klagenfurt, auf dem ein Hotelprojekt im Wert von 50 Millionen Euro errichtet werden sollte, wird zwangsversteigert. Das Vorhaben wurde nie umgesetzt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 10.10.2026 18:00 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41340493/lilihills-hotel-grundstueck-beim-flughafen-wird-zwangsversteigert>
Wirtschaft & Konjunktur
EU-Finanzrahmen: irischer Vorschlag über 1,826 Billionen Euro, Österreich bleibt ablehnend
Die irische Ratspräsidentschaft hat am Samstag einen überarbeiteten Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgelegt. Er umfasst rund 1,826 Billionen Euro statt der von der Kommission vorgeschlagenen knapp 1,985 Billionen, jeweils in laufenden Preisen und damit einschließlich der erwarteten Teuerung. Gekürzt wird vor allem dort, wo die Kommission zusätzliche Mittel vorgesehen hatte: Der neue Wettbewerbsfonds für Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation sinkt von knapp 450 auf 403 Milliarden Euro, davon allein zehn Milliarden Euro weniger für den Ausbau der europaweiten Infrastruktur über die Connecting Europe Facility. Auch bei Außen- und Entwicklungspolitik und bei der Verwaltung sind Kürzungen vorgesehen, das Austauschprogramm Erasmus+ bleibt unangetastet. Geschont werden die traditionellen Posten: Für die Landwirtschaft bleibt es bei rund 300 Milliarden Euro, die Kohäsionspolitik erhält mehr. Der neue Europäische Fonds ist mit 837 statt 865 Milliarden Euro dotiert und macht damit 44 Prozent der Gesamtausgaben aus. Die Mittel für Migration und Grenzkontrolle von rund 34 Milliarden Euro bleiben gleich, für die EU-Facility sind rund 13 Milliarden Euro weniger vorgesehen.
Für Unternehmen, die mit Fördermitteln oder öffentlichen Aufträgen planen, sind zwei Punkte relevant. Erstens die Eigenmittelseite: Vorgeschlagen wird ein Paket, das jährlich 55 Milliarden Euro aufbringen soll, wobei mehr Mittel aus dem Emissionshandel und aus dem Zollbereich kommen sollen. Zweitens der Zeitplan und seine Unsicherheit. Die Vorschläge werden am Dienstag von den Europaministern beraten und gehen dann zum Gipfel Ende der Woche; der Finanzrahmen muss einstimmig und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Das Parlament will gegenüber dem Kommissionsvorschlag um 197,3 Milliarden Euro aufstocken und lehnt die Kürzung ab, die Nettozahler wollen weiter kürzen. Österreich erklärte, der Vorschlag sei „nach wie vor weit von einem österreichischen Ja entfernt" und keine Grundlage für eine Einigung; gemeinsam mit den acht anderen Nettozahlern trage man über 60 Prozent des Budgets. Eine Einigung bis Jahresende bleibt damit offen.
Quellen:
- ORF.at, 10.10.2026 15:01 – <https://orf.at/stories/3444666/>
- ORF.at, 10.10.2026 13:30 – <https://orf.at/stories/3444675/>
Wifo zum Standort: Fertigungs-Know-how und Lage als Stärken, Lohn- und Abgabenlast als Schwäche
Das Wirtschaftsforschungsinstitut bilanziert die Standortfrage zweiseitig. Als Stärken gelten das im Land verbliebene Know-how in der industriellen Fertigung, die hohe Zahl technisch ausgebildeter Fachkräfte, die Spezialisierung auf Nischen vor allem in der Zulieferbranche und die Lage zwischen Süddeutschland und Norditalien mit kurzem Weg nach Mittel- und Osteuropa. Hinzu kommen stabile politische Rahmenbedingungen im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und eine ausgebaute Infrastruktur, in deren weiteren Ausbau öffentliche Mittel fließen. Gegen den Standort sprechen hohe Lohnkosten und Steuern.
Bemerkenswert ist die Diagnose zur Inflation. Die Teuerung habe eine Schere zwischen Dienstleistungen und Industrie aufgerissen: Die Preissteigerungen führten in der gesamten Wirtschaft zu Lohnerhöhungen und damit auch zu Druck auf die Industrielöhne, die Industrie könne diese Kosten im internationalen Wettbewerb aber nicht weitergeben, inländische Dienstleistungen sehr wohl – was die Teuerung weiter antreibe. Die Maßnahmen zur Stützung der Kaufkraft statt zur Sicherung des Wettbewerbs werden als „nicht sehr geschickt" bezeichnet, weil sie Budgetdefizit und Inflation erhöht hätten. Die vielfach beklagte Bürokratie mache dagegen keinen großen Unterschied – Genehmigungsverfahren liefen in den Vereinigten Staaten zwar schneller, das helfe aber wenig, wenn das Humankapital fehle. Als Schwachstelle gilt die Finanzierungskultur: Die Bereitschaft zur Wagnisfinanzierung sei gering, und zwar auch auf Unternehmensseite, wo viele lieber einen Bankkredit aufnehmen als Anteile abzugeben. Vorgeschlagen wird ein größerer Fonds für wachsende Unternehmen, sobald es der Budgetspielraum erlaubt.
Quellen:
- Die Presse, 10.10.2026 19:25 – <https://www.diepresse.com/41329768/diese-reformen-braucht-der-oesterreichische-wirtschaftsstandort-vieles-funktioniert-jedoch-auch-sehr-gut>
Betriebsansiedlung: US-Gründerpaar verlegt den Unternehmenssitz nach Wien
Ein US-amerikanisches Gründerpaar hat sein Unternehmen für Satellitenkommunikation vor einem halben Jahr aus dem Silicon Valley nach Wien verlegt und inzwischen als GmbH eingetragen. Ausschlaggebend waren nach eigener Darstellung das Wachstum der europäischen Weltraumwirtschaft, die Mitgliedschaft in der Europäischen Weltraumorganisation – und vor allem die Nähe zur Fertigung: In den Vereinigten Staaten wäre die Produktion nur in Asien oder anderswo außerhalb des Landes möglich gewesen, in Österreich laufen Gespräche mit Herstellern, die weniger als eine Autostunde von Wien entfernt sind. Höhere Steuern und mehr Verwaltungsaufwand wurden dafür in Kauf genommen; das Vertriebs- und Marketingunternehmen in den Vereinigten Staaten bleibt bestehen.
Quellen:
- Die Presse, 10.10.2026 15:59 – <https://www.diepresse.com/41297279/unternehmer-aus-dem-silicon-valley-wechseln-nach-oesterreich-die-produktion-ist-hier-weniger-als-eine-stunde-entfernt-moeglich>
Renditeanstieg: nicht nur Staatsschulden, sondern auch der Kapitalbedarf für Rechenzentren
Der frühere Chefökonom des Internationalen Währungsfonds ordnet den Anstieg der langfristigen Anleiherenditen ein. Er hält eine unmittelbar bevorstehende Schuldenkrise für unwahrscheinlich – die Schuldenstände der meisten Länder seien grundsätzlich tragbar –, verweist aber darauf, dass die Zinsen etwa auf dem Niveau der frühen 2000er-Jahre liegen, während die Schulden weit höher sind. Weil die langfristigen Inflationserwartungen nahezu unverändert sind und die Renditen in fast allen Ländern steigen, auch in fiskalisch soliden, müsse es neben den Staatsfinanzen eine gemeinsame zweite Ursache geben: die Kapitalnachfrage, insbesondere das beträchtliche Emissionsvolumen von Anleihen aus dem Technologiesektor.
Für die Finanzierungsplanung ist die Schlussfolgerung bedeutsam: Die Phase, in der niedrige Zinsen und ausreichendes Wachstum den Schuldendienst mehr als ausglichen, ist vorbei; höhere Zinsen schränken den Spielraum der öffentlichen Haushalte ein. Als konkretes Risiko benennt der Ökonom die Finanzierungsstruktur hinter dem Rechenzentrumsausbau – Anleihen, Aktien, Bankkredite und Zweckgesellschaften –, die sehr undurchsichtig sei: Wer die Verluste trägt, wenn die installierte Rechenleistung keinen Abnehmer findet, und welche Kredite dann zu bedienen sind, lasse sich vielfach nicht feststellen. Für Europa lautet die Empfehlung, die Haushalte zu konsolidieren und zugleich den Investitions- und Technologierückstand aufzuholen, weil eine reine Konsolidierung bei bereits bestehenden Leistungsbilanzüberschüssen wenig bewirkt.
Quellen:
- Die Presse, 10.10.2026 15:59 – <https://www.diepresse.com/41309792/ex-iwf-chefoekonom-gourinchas-die-loesung-waere-eine-sparsamere-regierung-in-den-usa>
Iran: Ölverladungen im September auf null, Inflation bei 90 Prozent
Die Blockade der iranischen Häfen zeigt wirtschaftlich Wirkung. Im September wurde erstmals seit 1979 kein Rohöl verladen; die Landeswährung notiert bei rund 2,7 Millionen je Dollar und hat heuer die Hälfte ihres Werts verloren. Die Jahresinflation erreichte im September 90 Prozent, Lebensmittel und Transport verteuerten sich um mehr als 115 Prozent, Grundnahrungsmittel um mehr als 200 Prozent. Verkauft wird vorerst aus schwimmenden Lagerbeständen außerhalb der Blockadelinie, die nach Schätzung eines Datendienstleisters von mehr als 120 Millionen auf etwa zehn Millionen Barrel geschrumpft sind und binnen Wochen erschöpft sein dürften. Auch der sonstige Außenhandel bricht ein: Der größte Handelspartner kaufte in den ersten acht Monaten nur noch Waren für 746 Millionen Dollar, ein Rückgang um 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Für die europäische Energiepreisbildung ist das die eigentliche Nachricht: Die Blockade der Straße von Hormus, die seit Monaten den Gas- und Ölpreis treibt, wird eher nicht kurzfristig enden. Ein iranisches Angebot, die Straße binnen einer Woche wieder zu öffnen, wurde zurückgewiesen; die Angriffe auf Handelsschiffe nahmen zuletzt zu. Die letzten Ölzahlungen werden für Dezember erwartet.
Quellen:
- Der Standard, 10.10.2026 17:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000342314/americas-blockade-is-breaking-irans-economy-but-not-yet-its-regime?ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Flugabgabe: Flughafenvorstand fordert Halbierung, Verweis auf Bratislava
Der Vorstand der Flughafen Wien AG hat die Flugabgabe als „Schuss ins eigene Knie" bezeichnet und ihre Halbierung gefordert. Sein Argument: Die zwei Millionen Passagiere, die dem Standort heuer fehlen, habe Bratislava zusätzlich; die Standortkosten lägen dort um ein Drittel niedriger. Ökologisch bringe die Abgabe nichts, weil kein Flug gestrichen werde, sondern nur 55 Kilometer weiter stattfinde. Eine Halbierung würde nach seiner Rechnung Verkehr zurückholen und dem Finanzressort im Ergebnis höhere Einnahmen bringen als die Abgabe selbst. Er verweist darauf, dass nur noch acht EU-Staaten eine solche Abgabe einheben, die Slowakei sie abgeschafft und Deutschland sie zuletzt deutlich reduziert habe. Dagegen steht der Einwand, dass es sich bei den verbleibenden Staaten um die großen Flugnationen handelt und die Abgabe seit fünfzehn Jahren besteht, während die Passagierzahlen lange von Rekord zu Rekord stiegen. Im ersten Halbjahr sank die Passagierzahl um 3,2 Prozent. Kritisiert wurden zudem die Vorgaben zu alternativen Flugtreibstoffen, die europäisches CO₂ voraussetzen und Flüge über Drehkreuze außerhalb der Union verbilligten.
Quellen:
- Der Standard, 10.10.2026 09:18 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343524/ticketsteuer-fuer-wiens-flughafenchef-in-zib-2-foerderprogramm-fuer-bratislava?ref=rss>
- Die Presse, 10.10.2026 10:23 – <https://www.diepresse.com/41343231/fuer-wiens-flughafenchef-ist-die-ticketsteuer-ein-schuss-ins-eigene-knie>
- Kurier, 10.10.2026 10:26 – <https://kurier.at/wirtschaft/flughafen-wien-vorstand-ofner-abschaffung-der-flugabgabe/403197138>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 10.10.2026 10:59 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/flughafen-wien-vorstand-fordert-entlastung-bei-flugabgabe-von-bis-zu-30-euro;art15,4220695#ref=rss>
Smartbrille im Klassenzimmer: Ausschluss ohne nachgewiesene Aufnahmen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausschluss eines Schülers von einem Wiener Gymnasium aufgehoben. Die Schule hatte Smartbrillen per Hausordnung verboten, nachdem ein Schüler mit einem Gerät mit integrierter Kamera und Mikrofon in den Unterricht gekommen war; auf vier Suspendierungen folgte der Ausschluss. Das Gericht hielt fest, dass weder Schule noch Bildungsdirektion Nachweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnten und ein über ein „bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten" hinausgehendes konkretes Fehlverhalten nicht festgestellt wurde; ein Schulausschluss dürfe nur auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen erfolgen. Die Bildungsdirektion hat außerordentliche Revision erhoben; wird sie zugelassen, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof.
Der Fall betrifft über die Schule hinaus jede Organisation mit Hausordnung oder Betriebsvereinbarung. Die Entscheidung läuft darauf hinaus, dass ein Verbot allein nicht trägt, solange der Verstoß nicht nachweisbar ist – und die Schule weder Mobiltelefone noch Brillen kontrollieren darf, worauf Schule und Ressort übereinstimmend hinweisen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung besteht derzeit keine Handhabe für ein Verbot solcher Geräte; der Europäische Datenschutzausschuss arbeitet an einer Studie, einzelne Aufsichtsbehörden haben das Produkt wiederholt kritisiert. Das Bildungsressort prüft ein allgemeines Verbot an Schulen, auch wegen möglicher Täuschungsversuche bei Prüfungen. Datenschutzseitig wird eingewendet, dass bereits die Anwesenheit einer Kamera das Verhalten der Umgebung verändert und die rechtliche Betrachtung, die auf die konkrete Datenspeicherung abstellt, zu kurz greife.
Quellen:
- Der Standard, 10.10.2026 18:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000341251/schueler-muss-smartbrille-von-meta-nicht-absetzen-trotz-empoerung-in-seiner-schule?ref=rss>
Traunsee: Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde gegen den Abbruch zweier Bootshütten ab
Im Streit um zwei Bootshütten am Ostufer des Traunsees, die als konsenslos errichtet beurteilt wurden, hat der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde einer Eigentümerin abgewiesen. Die Entscheidung über den Abbruch liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof.
Quellen:
- Oberoesterreichische Nachrichten, 10.10.2026 12:00 – <https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/verwaltungsgerichtshof-entscheidet-ueber-abriss-von-zwei-bootshuetten-am-traunsee;art71,4220459#ref=rss>
Energie & Bau
Gasspeicher: EU startet mit 73 Prozent in den Winter, Engpassrisiko erst spät in der Saison
Der europäische Verband der Fernleitungsnetzbetreiber bezeichnet die Bestände in seinem Winterausblick 2026/27 als historisch niedrig: Anfang Oktober waren die Speicher der Union zu 73 Prozent gefüllt, ein Jahr zuvor zu 82 Prozent. Österreich liegt mit 68 Prozent darunter, gilt wegen seiner stark überdimensionierten Speicher aber als gut gerüstet. In einem normalen Winter mit konstanten Flüssiggaslieferungen wären keine Knappheiten zu befürchten, selbst wenn die letzten Reste russischer Pipelinelieferungen wegfielen – der Puffer ist allerdings minimal.
Kritisch wird es nach den Szenarien erst spät in der Saison. Sind die Speicher nur noch zu 35 Prozent gefüllt, können bereits ein einzelner Tag mit hoher Nachfragespitze und sechs Prozent fehlende Menge die Versorgung einzelner Verbraucher ins Stocken bringen; in Südosteuropa wäre der Verbrauch dann um zwölf Prozent einzuschränken. Der Grund ist nicht ein Mangel an Erdgas, sondern die Entnahmegeschwindigkeit: Je leerer ein Speicher, desto niedriger der Druck und desto langsamer die Ausspeicherung – verbunden mit der Entfernung vieler mitteleuropäischer Staaten zu den Flüssiggashäfen. Hinzu kommt eine Annahme, die im Ernstfall erst zu bestätigen wäre: Die Szenarien unterstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Reserven fair verteilen. Für das Folgejahr ist der Ausblick ungünstig: Bei einer Verknappung rechnen die Fachleute mit Speicherständen von rund 13 statt der angestrebten 30 Prozent Ende März und mit einer Wiederbefüllung auf nur 65 statt 90 Prozent bis zur nächsten Heizsaison. Auf dem Weltmarkt wäre ausreichend Flüssiggas vorhanden; 2025 kamen nur acht Prozent der Einfuhren aus Katar, der größte Anteil aus den Vereinigten Staaten.
Quellen:
- Die Presse, 10.10.2026 08:33 – <https://www.diepresse.com/41342061/experten-warnen-vor-gasmangel-wenn-es-wirklich-kalt-wird-muss-osteuropa-die-heizung-abdrehen>
- Kleine Zeitung, 10.10.2026 12:42 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41343230/experten-warnen-vor-gasmangel-wenn-es-wirklich-kalt-wird-muss-osteuropa>
GEVEST-Pressespiegel vom 14.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
Für Wien liegt der Entwurf des Kurzzeitvermietungsregistergesetzes vor: Ab 1. Jänner 2027 braucht jede kurzzeitvermietete Wohneinheit eine eigene Registrierungsnummer, Plattformen müssen Angebote ohne gültige Nummer entfernen, die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro. Gleichzeitig wird die Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert, um die Umgehung der 90-Tage-Regel über Umwidmungen in Beherbergungsstätten zu erschweren. Bei den Firmeninsolvenzen sinken zwar die eröffneten Verfahren, die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens steigen aber um rund 17 Prozent – unter den fünf größten Insolvenzen finden sich erneut ausschließlich Signa-Gesellschaften. Der Gaspreis erreichte mit 87,20 Euro je Megawattstunde den höchsten Stand seit Ende 2022. Die Regulierungsbehörde hat die Befreiung von Batteriespeichern von den Netzentgelten eng begrenzt, was die Branche als vertane Chance bezeichnet.
Immobilien & Wohnrecht
Kurzzeitvermietung: Registrierungspflicht ab 2027, Bauordnung rückwirkend mit 10. Oktober geändert
Der Entwurf des Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetzes liegt vor und soll im November im Landtag beschlossen werden. Er besteht aus zwei Teilen.
Erstens das Register: Jede Wohneinheit ist gesondert online zu registrieren, anzugeben sind die genaue Anschrift, die Art der Wohneinheit, Angaben zur Person des Vermieters und die Höchstzahl der Schlafgelegenheiten; die Registrierungsnummer wird unverzüglich vergeben und ist bei jeder Schaltung eines Inserats anzuführen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie häufig oder wie lange vermietet wird, und tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft; für bereits angebotene Wohneinheiten läuft eine Übergangsfrist bis 30. März 2027. Auch die Plattformen werden in die Pflicht genommen: Angebote ohne oder mit ungültiger Nummer sind zu entfernen. Die Strafdrohung reicht bis 50.000 Euro.
Zweitens die Änderung der Bauordnung, die den eigentlichen Eingriff darstellt. Seit Juli 2024 dürfen Wohnungen grundsätzlich höchstens 90 Tage im Jahr touristisch vermietet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt; umgangen wurde das über die dauerhafte Umwidmung in Beherbergungsstätten. Künftig müssen nach dem neuen § 7g der Bauordnung auch außerhalb der Wohnzonen – also im gesamten Stadtgebiet – mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschoße eines Hauses für Wohnzwecke erhalten bleiben; klassische Hotels sind ausgenommen, und der örtliche Geltungsbereich kann per Verordnung abgeändert werden. Die Änderung tritt mit dem Beschluss in Kraft, voraussichtlich Ende November, enthält aber eine Übergangsbestimmung: Für alle bis zum 10. Oktober 2026 anhängigen Umwidmungsverfahren gelten die bisherigen Bestimmungen. Wer ein solches Verfahren später einleitet, fällt bereits unter die neue Beschränkung.
Die Größenordnung des Vollzugs zeigen die Zahlen der Baupolizei: Allein 2025 wurden 305 Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsstätten eingebracht, 132 davon bis Jahresende bewilligt. Seit Juli 2024 gingen 2.484 Anzeigen wegen vermuteter unzulässiger Kurzzeitvermietung ein, bis Ende Juli 2026 wurden 558 Strafanträge weitergeleitet.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 18:12 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344057/neue-details-zur-wiener-airbnb-registrierungspflicht?ref=rss>
Veränderungen in der Mietwohnung: wo die Verkehrsübung endet und die Zustimmung beginnt
Maßstab für die Frage, was ein Mieter ohne Zustimmung verändern darf, ist die Verkehrsübung – also das, was bei normaler Nutzung einer Wohnung üblich ist. Innerhalb dieses Rahmens besteht ein Recht auf freie Entfaltung: Wände streichen oder tapezieren, solange die Farbe nicht zu kräftig ist, Böden schleifen oder neu belegen. Bei jeder wesentlichen Veränderung des Mietgegenstands ist dagegen die schriftliche Zustimmung einzuholen; grobe bauliche Veränderungen wie Zwischenwände oder Zubauten setzen unabhängig von Miete oder Eigentum die Zustimmung aller Miteigentümer und einen Beschluss voraus. Der Austausch von Herd, Backofen oder Küchenarmaturen kann als unwesentlich durchgehen, sofern die Geräte bei Mietende ohnehin wertlos gewesen wären und die Bausubstanz samt Leitungen intakt bleibt. Bohren und Dübeln, auch durch Fliesen, greift nicht in die Bausubstanz ein, solange eine gewisse Zahl nicht überschritten wird – 110 Bohrlöcher wurden vom Landesgericht Wien als zu viel beurteilt und führten zu Schadenersatz; maßgeblich sind aber Größe der Wohnung und Zweck der Löcher.
Vertragliche Verbote müssen zulässig sein: Je spezifischer formuliert und je plausibler begründet, desto eher halten sie. Ein allgemeines Tierhaltungsverbot ist schwer durchzusetzen, ein auf Hunde mit Blick auf den Parkettboden bezogenes eher. Ein Rauchverbot ist ein Grenzfall und nur zulässig, wenn umliegende Mieter tatsächlich gestört werden; vergilbte Wände und gelegentlicher Rauch genügen nicht.
Außen einsehbare Bereiche – Fassade, Balkon, Wohnungseingangstür – sind heikler: Veränderungen ohne Zustimmung können eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen. Möbel auf dem Balkon sind zulässig, dürfen aber das optische Gesamtbild der Fassade nicht stören und müssen sturmfest befestigt sein, gebohrt werden darf weder in die Fassade noch in angrenzende Teile anderer Wohnungen. Als besitzstörend beurteilt wurden an der Fassade hochkletternde Pflanzen (2005) und leere Pfandflaschen vor der Wohnungstür; handelsübliche Blumenkästen und Fußmatten gelten als verkehrsüblich. Gegen alles, was Fluchtwege versperrt, kann ohnehin unmittelbar vorgegangen werden.
Der haftungsrelevante Teil betrifft das Ende des Mietverhältnisses. Gröbere Umbauarbeiten sollten von Fachpersonal durchgeführt, dokumentiert und in Rechnung gestellt werden – von der Haftung befreit ist der Mieter nur bei schriftlicher Zustimmung und fachgerechter Ausführung. Unterlagen sind über das Mietende hinaus aufzubewahren, weil auch Jahrzehnte später die Behauptung erhoben werden kann, unfachmännische Arbeiten gefährdeten die Substanz des Mietobjekts; dafür genügt bereits die Möglichkeit eines Schadens. Der Vermieter kann bis zu einem Jahr nach Vertragsende Mängel beanstanden und beheben lassen, der Mieter hat dann kein Recht mehr auf eigene Korrektur und erhält die Rechnung. Wird am Ende zurückgebaut, drohen grundsätzlich keine Folgen; ausgebaute Gegenstände sollten eingelagert werden. Wer die alte Küche aufbewahrt, kann die neue mitnehmen – ein Anspruch des Vermieters auf die hochwertigere Küche besteht nicht, und das Argument „neu für alt" greift nicht, wenn die ursprünglichen Möbel weder neu noch antiquarisch waren.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 12:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343291/haustiere-rauchen-bohren-so-viel-ist-in-der-mietwohnung-erlaubt?ref=rss>
Gemeinnütziger Sektor: Mietvorteil von 3,40 Euro je Quadratmeter, Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt
Nach Zwischenergebnissen einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts zahlen Mieter gemeinnütziger Bauvereinigungen 2025 um 3,40 Euro je Quadratmeter und Monat weniger als im gewerblichen Sektor; 2019 waren es noch 2,20 Euro. Das entspricht im Schnitt rund einem Viertel weniger als für eine vergleichbare private Mietwohnung oder 228 Euro monatlich. In angespannten Märkten ist der Abstand größer: bis zu fünf Euro in Tirol, 4,70 Euro in Wien, je 4,50 Euro in Salzburg und Vorarlberg. Kumuliert beziffert die Untersuchung den Mietvorteil mit 1,9 Milliarden Euro jährlich nach 1,2 Milliarden im Jahr 2019.
Die wohnbaupolitische Aussage dahinter betrifft die Fördersystematik. Weil Österreich überwiegend Objektförderung vergibt – also den Bau geförderter Wohnungen – statt ausschließlich Subjektförderung in Form von Wohnbeihilfen, erspart sich die öffentliche Hand nach dieser Rechnung 278 Millionen Euro jährlich an Wohn- und Sozialhilfen; bei reiner Subjektförderung würden sich diese Ausgaben etwa verdoppeln, auch weil die dämpfende Wirkung auf den allgemeinen Markt entfiele. Dem stehen rund 200 Millionen Euro entgangene Steuern durch die Befreiung von der Körperschaftsteuer gegenüber. Die Wirkung auf die Wirtschaftsleistung wird mit mindestens 800 Millionen Euro beziffert, bei Berücksichtigung der zusätzlichen Bautätigkeit mit bis zu 2,2 Milliarden Euro.
Praktisch bedeutsam ist die Ankündigung des Verbands, demnächst mit der Regierung über eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu verhandeln. Auf der Forderungsliste stehen leistbare Grundstücke, eine Reform des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags, die Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel und schnellere Bauverfahren.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 13:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343979/gemeinnuetzige-wohnungen-sind-um-ein-viertel-guenstiger-als-private?ref=rss>
Angebotsmieten: stärkster Anstieg in der Steiermark
Die Angebotsmieten für Wohnraum legten in den ersten drei Quartalen nach einer Erhebung einer Immobilienplattform in acht Bundesländern zu; am stärksten stiegen sie in der Steiermark, die im Vergleich der Bundesländer trotz des Preissprungs günstig bleibt.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 13.10.2026 10:37 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351394/wohnungsmieten-stiegen-in-der-steiermark-am-staerksten-an>
Notleidende Immobilienkredite: Aufsicht drängt kleine Regionalbanken zu raschen Wertberichtigungen
Die Finanzmarktaufsicht rät kleinen Regionalbanken, Wertberichtigungen auf notleidende Immobilienkredite rasch zu erledigen. Bei den oberösterreichischen Raiffeisenbanken verläuft die Entwicklung uneinheitlich – im Mühlviertel wird eine positive Trendwende berichtet, bei einer Bank im Bereich Attersee-Süd ein Verlust.
Quellen:
- Oberoesterreichische Nachrichten, 14.10.2026 06:05 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/faule-immobilienkredite-wo-sich-die-raiffeisenbanken-erholen-und-wo-nicht;art15,4221688#ref=rss>
Wirtschaft & Konjunktur
Insolvenzen: weniger eröffnete Verfahren, 17 Prozent mehr Abweisungen mangels Vermögens
In den ersten drei Quartalen 2026 ging die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen um 7,65 Prozent zurück. Von einer nachhaltigen Entspannung sprechen die Gläubigerschutzverbände dennoch nicht, weil die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens um rund 17 Prozent zunahmen; die Gesamtzahl der Firmeninsolvenzen stieg dadurch um 2,26 Prozent auf 5.389 Verfahren. Bis Jahresende werden rund 4.000 eröffnete Insolvenzen erwartet. Nach Branchen führt der Handel mit 695 Verfahren vor dem Bau mit 664 und der Gastronomie mit 525. Die höchsten Passiva entfallen weiterhin auf die Immobilienbranche mit rund 6,9 Milliarden Euro; die fünf größten Insolvenzen sind auch heuer Signa-Gesellschaften.
Die Ursachen der steigenden Abweisungen sind für die Gläubigerseite unmittelbar relevant. Unternehmen erkennen finanzielle Schieflagen zu spät oder warten zu lange zu, und es fehlt zunehmend an Geldvermögen – eine Insolvenz anzumelden kostet Geld, das immer öfter nicht mehr vorhanden ist. Auffällig ist, dass Eigenanträge seltener werden; meist stellen inzwischen Finanzamt oder Sozialversicherung den Antrag. Als Gegenmittel werden häufigere Betriebsprüfungen und eine bessere Kenntnis der eigenen Zahlen genannt. Für Gläubiger heißt das: Wer zuwartet, trifft häufiger auf eine masselose Abweisung statt auf ein Verfahren mit Quote.
Bei den Privatinsolvenzen stiegen die eröffneten Verfahren um 9,8 Prozent auf 7.329, bei Gesamtverbindlichkeiten von gut 1,3 Milliarden Euro und einer Durchschnittsverschuldung von 179.000 Euro. Der Anstieg ist überwiegend ein Vorzieheffekt: Weil die Entschuldung mit dreijähriger Abschöpfungsphase Mitte Juli auslief, häuften sich die Anträge im Juni und Juli, während sie im September wieder deutlich zurückgingen. In Kärnten meldeten heuer bereits 342 Unternehmen Insolvenz an, um knapp 13 Prozent mehr als im Vorjahr, am stärksten betroffen ist die Gastronomie.
Abweichung zwischen den Medien: Zum Anstieg der Abweisungen mangels Vermögens werden rund 17 und knapp 18 Prozent genannt; der Zeitpunkt des Auslaufens der dreijährigen Abschöpfungsvariante wird einmal mit Mitte Juni, einmal mit Mitte Juli angegeben.
Quellen:
- ORF.at, 14.10.2026 05:26 – <https://ooe.orf.at/stories/3375070/>
- Der Standard, 13.10.2026 13:46 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343941/weniger-insolvenzen-bei-unternehmen-mehr-privatkonkurse?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 13.10.2026 09:15 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41350597/in-kaernten-rollt-pleitewelle-gastronomie-trifft-es-am-haertesten>
Währungsfonds: Normalisierung in der Straße von Hormus erst bis Oktober 2027 erwartet
Aus dem neuen Ausblick des Währungsfonds sind zwei Annahmen bedeutsam, die über die reinen Prognosewerte hinausgehen. Erstens der Zeithorizont der Energieverteuerung: Der Fonds geht davon aus, dass sich die Lage in der Straße von Hormus 2027 schrittweise bessert und die Schiffsroute bis Oktober 2027 weitgehend wie vor dem Krieg genutzt werden kann – die Prognose eines weltweiten Wachstums von 3,4 Prozent für 2027 steht ausdrücklich unter diesem Vorbehalt. Unsicherheit und Energiepreise dürften trotzdem hoch bleiben. Zweitens die Konzentration: 95 Prozent des weltweiten Wachstums werden von nur 32 Ländern getragen, im April waren es noch 54; für den Zeitraum 2028 bis 2031 wird nur noch ein jährliches Durchschnittswachstum von 3,2 Prozent erwartet gegenüber 3,7 Prozent von 2000 bis 2019.
Der Welthandel wächst demnach fast ausschließlich über den Technologiebereich: Zwischen 2023 und 2025 legte er um 8,3 Prozent zu, mit Bezug zu künstlicher Intelligenz dagegen um 29 Prozent. Die Chefökonomin des Fonds verbindet das mit einer ausdrücklichen Aufforderung an die Staaten, mit Haushaltskürzungen zu beginnen und die Defizite abzubauen. Für Deutschland wurde die Prognose auf 1,3 Prozent für heuer und 1,1 Prozent für 2027 angehoben, getragen von schuldenfinanzierten Staatsinvestitionen und Exporten bei schwachem Konsum und zurückhaltenden Unternehmensinvestitionen; den Vereinigten Staaten werden jeweils 2,3 Prozent zugetraut, China 4,5 und 4,0 Prozent, Indien jeweils 7,0 Prozent. Die Golfstaaten geraten durch den Krieg in Mitleidenschaft – für Saudi-Arabien wird heuer ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 3,3 Prozent erwartet, nachdem im Juli noch ein Plus von 1,7 Prozent prognostiziert worden war.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 13:01 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344020/internationaler-waehrungsfonds-weltwirtschaft-wird-erst-2027-wieder-staerker-zulegen?ref=rss>
Steuer- & Unternehmensrecht
Baulandmobilisierungsabgabe: Brachenanteil von 38 auf 30 Prozent gesunken, 80 Beschwerden anhängig
Das Burgenland zieht eine erste Bilanz seiner Abgabe auf ungenutztes Bauland. Wer einen aufgeschlossenen Bauplatz als Wertanlage hält und nicht bebaut, zahlt eine jährliche, vom Grundstückswert abhängige Abgabe. Der Anteil brachliegender Bauplätze sank seit 2021 von 38 auf 30 Prozent. Die Ausnahmen sind breit – unter anderem kann für jedes Kind und jedes Enkelkind ein Bauplatz freigehalten werden –, sodass weniger als zehn Prozent der betroffenen Eigentümer tatsächlich zahlen: Es verbleiben rund 12.000 Grundstücke im Eigentum von etwa 7.500 natürlichen und 240 juristischen Personen. Eingehoben wird seit heuer, zunächst für das Jahr 2024; bisher kamen rund drei Millionen Euro zusammen, die zur Hälfte an die Gemeinden gehen und für Infrastruktur verwendet werden.
Für die Beratungspraxis sind zwei Punkte wesentlich. Erstens die Mobilisierungsvereinbarung als Alternative zur Abgabe: Rund 400 Eigentümer haben sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, binnen drei Jahren zu bauen oder den Bauplatz zu verkaufen; findet der Eigentümer keinen Käufer, kann die Gemeinde einen vorschlagen. Zweitens der Rechtsschutz: 80 Betroffene haben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben, in 20 Fällen wurde bereits zugunsten des Landes entschieden.
Quellen:
- ORF.at, 14.10.2026 05:06 – <https://burgenland.orf.at/stories/3375098/>
Aufnahmefähige Brillen: Persönlichkeitsschutz greift schon vor der Aufnahme
Zur Frage, ob das bloße Tragen einer unauffälligen, mit Kamera ausgestatteten Brille zulässig ist, liefert eine rechtliche Einordnung einen Gesichtspunkt, der über das Datenschutzrecht hinausweist. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraus; wird nicht aufgenommen, greift sie nicht, und selbst eine erfolgte Aufnahme ist kaum nachweisbar, weil Betroffene keinen Zugriff auf das Gerät haben.
Weiter führt die Rechtsprechung zu Kameraattrappen: Auch eine nicht funktionierende Kamera kann Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn sie objektiv den Eindruck erweckt, Menschen würden überwacht, und diese nicht feststellen können, ob tatsächlich aufgezeichnet wird. Entscheidend ist also nicht erst das Bild, sondern der Druck, möglicherweise beobachtet zu werden. Übertragen auf eine aufnahmefähige Brille: Von außen ist weder erkennbar, ob eine Kamera verbaut ist, noch ob sie läuft. In einem Raum, den die Betroffenen nicht verlassen können und in dem sie über Stunden Fragen stellen, Fehler machen und geprüft werden, wiegt das Interesse, nicht heimlich gefilmt zu werden, schwerer als das kaum erkennbare Interesse am Tragen des Geräts. Die rechtlichen Anknüpfungspunkte sind § 16 ABGB und Artikel 8 EMRK; kommt es tatsächlich zu Bildnissen, treten § 78 UrhG und die Datenschutz-Grundverordnung hinzu. Eine höchstgerichtliche Entscheidung speziell zu solchen Brillen gibt es bislang nicht. In Norwegen haben mehrere Gebietskörperschaften bereits Verbote an Schulen erlassen, ein befristetes Verbot für bestimmte Orte ist dort in Vorbereitung.
Für Unternehmen und Verwaltungen ist die Linie übertragbar: Wo Menschen einander in geschlossenen Räumen nicht ausweichen können – Besprechungsräume, Umkleiden, Beratungssituationen –, kann bereits der objektiv begründete Eindruck möglicher Aufzeichnung einen Eingriff darstellen, ohne dass eine konkrete Aufnahme nachgewiesen werden muss. Davon zu trennen bleibt die Frage, welche Sanktion eine Hausordnung daran knüpfen darf.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 13:07 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344013/smartglasses-in-der-schule-warum-schon-das-tragen-rechtswidrig-sein-kann?ref=rss>
Deponiegas: Oberster Gerichtshof weist Regressklagen der Sozialversicherung nach 25 Jahren ab
Mit der Abweisung einer außerordentlichen Revision hat der Oberste Gerichtshof ein 25 Jahre dauerndes Verfahren beendet. Ausgangspunkt war ein Arbeitsunfall im Juli 2001: Zwei Arbeiter eines Wartungsunternehmens stiegen nacheinander in einen Sickerschacht, in dem sich giftige Gase einer Jahrzehnte zuvor stillgelegten Mülldeponie gesammelt hatten; beide verstarben an den Folgen, der eine nach drei Monaten, der andere nach jahrelanger Pflege im Jahr 2008. Drei Sozialversicherungsträger klagten auf Ersatz der von ihnen getragenen Kosten, zunächst gegen Bund, Land und Stadt. Das Verfahren wurde 2017 unterbrochen, damit der Verwaltungsgerichtshof die Zuständigkeiten klärte; Bund und Land schieden aus, 2024 wurde gegen die Stadt fortgesetzt. Das Landesgericht nahm an, die Stadt habe von der Gefahrenquelle wissen müssen, und verurteilte sie im Juni 2025 zu 425.000 Euro. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf, die dagegen erhobene Revision wurde nun zurückgewiesen.
Tragend ist die Zuordnung der Verantwortung: Die primäre Verantwortung für die Baustellensicherheit lag nach dieser Entscheidung bei den Verantwortlichen vor Ort, die elementare Schutzvorschriften beim Schachteinstieg – Gasmessung vor dem Abstieg, vorgeschriebene Schutzbekleidung, Atemschutz – gröblich missachtet hatten. Für Eigentümer von Liegenschaften mit Altlasten ist das insofern von Bedeutung, als die Kenntnis einer Gefahrenquelle allein die Haftung nicht begründet, wenn die unmittelbaren Schutzpflichten bei den ausführenden Stellen liegen und dort verletzt wurden. Der Stadt bleiben neben dem Schadenersatz auch rund 300.000 Euro Prozesskosten erspart, die von den klagenden Versicherungsträgern zu tragen sind. Bemerkenswert ist auch die Verfahrensdauer: Im fortgesetzten Verfahren wurden über achtzigjährige frühere Bedienstete zu Vorgängen befragt, die mehr als fünfzig Jahre zurücklagen.
Quellen:
- Kleine Zeitung, 14.10.2026 05:30 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41351641/klagen-abgewiesen-justiz-krimi-in-kaernten-nach-25-jahren-beendet>
Energie & Bau
Gaspreis auf 87,20 Euro je Megawattstunde – höchster Stand seit Ende 2022
Der richtungsweisende Terminkontrakt für europäisches Erdgas zur Lieferung in einem Monat stieg am Dienstag an der Amsterdamer Börse auf 87,20 Euro je Megawattstunde, rund drei Prozent mehr als am Vortag. Seit Monatsbeginn verteuerte sich der Rohstoff um mehr als 20 Prozent, seit Jahresbeginn hat sich der Preis etwa verdreifacht; im Frühsommer lag er zeitweise noch bei rund 42 Euro. Als Preistreiber gelten die anhaltenden Angriffe auf Handelsschiffe und Energieinfrastruktur in der Golfregion sowie Angriffe auf den wichtigsten Flughafen Saudi-Arabiens. Der größte Flüssiggasexporteur der Region kommt nach Einschätzung eines Rohstoffanalysten derzeit nur auf 20 bis 30 Prozent seiner Ausfuhrkapazität.
Hinzu kommt ein Nachfrageeffekt aus dem Speichergeschäft: Deutschland bemüht sich, die Reserven vor dem Winter zu erhöhen, und hat ein staatliches Unternehmen angewiesen, zusätzliches Gas zu beschaffen; die deutschen Speicher sind zu knapp 60 Prozent gefüllt gegenüber einem saisonalen Fünfjahresdurchschnitt von 87 Prozent. Für die Kalkulation von Heiz- und Betriebskosten heißt das, dass der Preisauftrieb derzeit von zwei Seiten kommt – der Angebotsstörung und dem Wettbewerb um Einspeichermengen.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 16:45 – <https://www.derstandard.at/story/3000000344071/europaeischer-gaspreis-steigt-ueber-87-euro-je-mwh?ref=rss>
- Kleine Zeitung, 13.10.2026 16:40 – <https://www.kleinezeitung.at/artikel/41353309/hoechster-stand-seit-2022-europaeischer-gaspreis-steigt-und-steigt>
- Kurier, 13.10.2026 16:57 – <https://kurier.at/wirtschaft/gaspreis-87-euro-megawattstunde-energie-krise-ttf/403197941>
- Oberoesterreichische Nachrichten, 13.10.2026 17:21 – <https://www.nachrichten.at/wirtschaft/gaspreis-in-europa-steigt-auf-hoechsten-stand-seit-ende-2022;art15,4221672#ref=rss>
Batteriespeicher: enge Grenzen für die Befreiung von Netzentgelten
Die Verordnung der Regulierungsbehörde legt fest, wann ein Stromspeicher als systemdienlich gilt und damit von Netzentgelten befreit werden kann. Zwei Wege sind vorgesehen. Erstens eine zwanzigjährige Befreiung von allen Netzgebühren für die Einspeisung bei eigenständigen Speichern – allerdings nur, wenn am nächstgelegenen Umspannwerk bereits große Wind- und Solaranlagen angeschlossen sind; nach Einschätzung der Erzeuger kommen dafür nur wenige Regionen in Betracht. Zweitens eine deutliche Vergünstigung für Anlagen, die Speicher mit Wind- oder Solarerzeugung kombinieren – aber nur, wenn dem Netzbetreiber vertraglich das Recht eingeräumt wird, die Einspeiseleistung einzuschränken, wobei er dabei weitgehend freie Hand hat. Weil bei solchen Anlagen Speicher und Erzeugung einen gemeinsamen Netzzugang haben, trifft eine Einschränkung beide, was die Wirtschaftlichkeitsrechnung erschwert. Die Branche spricht von einer vertanen Chance und einem Ausbau mit angezogener Handbremse, die Behörde verweist auf durchgerechnete Fälle, in denen sich Investitionen rechnen. Auf enge Grenzen gedrängt hatten vor allem Arbeiter- und Wirtschaftskammer, weil die entfallenden Entgelte von Haushalten und Unternehmen getragen werden müssten. Die Höhe der Netzentgelte für das kommende Jahr wird in einer weiteren Verordnung noch heuer festgelegt.
Der Größenordnung nach ist der Ausbaubedarf erheblich: Neben den Pumpspeicherkraftwerken verfügt Österreich derzeit über rund ein Gigawatt an Batterieleistung; nach einer Berechnung der Technischen Universität Graz müsste bis 2030 die fünffache, bis 2040 die neunfache Leistung installiert sein. An Interesse fehlt es nicht – den Netzbetreibern liegen Anfragen über 25 bis 30 Gigawatt vor, von denen der Großteil nicht gebaut werden dürfte. Eine Studie nennt neben den Entgelten weitere Hebel: Es fehlt die Datengrundlage, um überhaupt zu erkennen, wo ein Speicher das System entlastet – bei einem Wiener Netzbetreiber sind nur vier Prozent der Trafostationen mit digitaler Sensorik ausgestattet, bei einem Vorarlberger sieben Prozent, weshalb Netzbetreiber mangels Echtzeitdaten mit dem ungünstigsten Fall rechnen und mehr Anschlüsse ablehnen als nötig. Weiters wird vorgeschlagen, das Engpassmanagement auszuschreiben statt es über Einzelverträge mit Gaskraftwerken abzuwickeln, und die Einspeisevergütung der staatlichen Abwicklungsstelle stündlich an Angebot und Nachfrage anzupassen – derzeit erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Monatspreis und haben damit keinen Anreiz, selbst zu speichern. Ab dem kommenden Jahr gibt es für neue Photovoltaikanlagen staatliche Förderung nur noch, wenn zugleich ein Speicher errichtet wird.
Quellen:
- Der Standard, 13.10.2026 09:00 – <https://www.derstandard.at/story/3000000343874/revolution-am-strommarkt-kommen-die-mega-speicher-je-nach-oesterreich?ref=rss>
- Die Presse, 14.10.2026 05:44 – <https://www.diepresse.com/41350946/weniger-geld-fuer-solarstrom-soll-batterie-boom-in-oesterreich-ermoeglichen>
Heizungstausch: zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen wechseln
Nach einer Umfrage ist die Bereitschaft zum Kesseltausch stark gestiegen: Zwei Drittel der Haushalte mit Ölheizung wollen davon weg. Fernwärme wird häufiger genutzt, und der Stromanbieter wird öfter gewechselt.
Quellen:
- Kurier, 14.10.2026 05:05 – <https://kurier.at/wirtschaft/haushalte-oel-gas-heizung-wechsel-umfrage-ey-energie/403197879>
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